Obgleich Journalisten über aktuelle Ereignisse informieren sollen, kommen sie in ihrem Alltag des öfteren mit Schweigen in Berührung, sei es bewusst oder unbewusst. So gibt es Informationssperren seitens der Behörden sowie Gesprächspartner und Informanten, die auf einzelne Frage oder zu einem ganzen Themenkomplex nichts sagen können oder wollen.
Des weiteren müssen sie sich selbst ihrer Rechte und Pflichten zu schweigen bewusst sein, wenn es darum geht über brisante Themen Bericht zu erstatten oder vor Gericht als Zeugen auszusagen. Und schließlich besteht ihre Hauptaufgabe darin jeden Tag aus einer schier unerschöpflichen Flut von Nachrichten und Ereignissen das für die Öffentlichkeit Wichtigste herauszufiltern, weil die Anzahl der Seiten einer Zeitung oder Zeitschrift begrenzt sind, ebenso wie die Zeit für eine Nachrichtensendung im Rundfunk. Dies zwingt sie in ihren Augen weniger wichtige Informationen wegzulassen, sie dem Leser, Hörer oder Zuschauer zu verschweigen.
Ausgehend vom linguistischen Problemfeld des Schweigens will diese Arbeit den Fragen nachgehen, inwieweit es für Journalisten ein Recht gibt zu schweigen und ob gar Situationen existieren oder vorstellbar sind, in denen Journalisten eine Pflicht zu schweigen haben. Dies ist insofern interessant wie problematisch, als dass die Aufgaben der in Massenmedien tätigen Journalisten neben der Herstellung von Öffentlichkeit, dem Informieren derselben über aktuelle Ereignisse und der Integration und Sozialisation von Menschen auch in der (kulturellen) Bildung sowie in der Unterhaltung liegen.
Da diese Aufgaben zumeist nur unter Verwendung von sprachlicher Kommunikation hinreichend erfüllbar sind, lassen sich Journalisten auch als „Kommunikatoren“ oder Informationsmultiplikatoren bezeichnen. Und genau im Spannungsfeld der steten öffentlichen Erwartung an Journalisten vermittels von Sprache zu kommunizieren und der vor allem gesetzlich und berufsethisch bedingten Rechte und Forderungen zu schweigen, wird sich diese Arbeit hauptsächlich bewegen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Was heißt Schweigen? – Eine kurze Begriffs- und Gegendstandsbestimmung
3. Eine Typologie des Schweigens
4. Schweigen und Gesetz: Schweigerechte und Schweigepflichten
4.1. Das Recht zu schweigen für Journalisten
4.2. Die Pflicht zu schweigen für Journalisten
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der öffentlichen Erwartung an Journalisten, als Kommunikatoren zu agieren, und der Notwendigkeit, aufgrund gesetzlicher sowie berufsethischer Vorgaben in bestimmten Situationen zu schweigen. Die Forschungsfrage fokussiert darauf, inwieweit ein explizites Recht zum Schweigen besteht und unter welchen Bedingungen eine Pflicht zum Verschweigen von Informationen für Journalisten anzunehmen ist.
- Linguistische Einordnung des Schweigens als Kommunikationsphänomen
- Analyse des Zeugnisverweigerungsrechts für Journalisten gemäß Strafprozessordnung
- Untersuchung der Grenzen journalistischer Berichterstattung durch gesetzliche Schranken
- Rolle des Pressekodex als ethische Richtlinie für das journalistische Handeln
Auszug aus dem Buch
4.1. Das Recht zu schweigen für Journalisten
Damit die Presse ihre öffentlichen Aufgaben im Kommunikationsprozess wahrnehmen kann und um dem Grundrecht der Pressefreiheit, das in Artikel 5 Abs. 1 GG formuliert ist, Rechnung zu tragen, sieht unsere Rechtsordnung eine Reihe von Sonderrechten für die Institution der Presse vor. Zu diesen Sonderrechten, die Journalisten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit – und nur deswegen – geltend machen können, zählen neben der Wahrnehmung berechtigter Interessen, der kurzen Verjährungsfrist für Presseinhaltsdelikte, dem Tendenzschutz, dem Verbot des Standeszwanges, dem Informationsrecht gegenüber den Verwaltungsbehörden sowie der Beschränkung der Zulässigkeit der Durchsuchung von Redaktions- bzw. Presseräumen und der Beschlagnahme von Pressematerial auch ein berufsbedingtes Zeugnisverweigerungsrecht. Wie für andere Berufsgruppen auch ist dieses Schweigerecht für Journalisten durch § 53 StPO [Recht zur Zeugnisverweigerung aus beruflichen Gründen] seit dem 01.01. 1975 bundesweit verbürgt und hat außerdem in alle weiteren Verfahrensordnungen Eingang gefunden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die tägliche Konfrontation von Journalisten mit dem Schweigen als Kommunikationsform und definiert das Ziel, die gesetzlichen und berufsethischen Rahmenbedingungen dieses Schweigens zu erforschen.
2. Was heißt Schweigen? – Eine kurze Begriffs- und Gegendstandsbestimmung: Dieses Kapitel nähert sich dem Schweigen aus linguistischer Perspektive und untersucht die verschiedenen Bedeutungsvarianten des Begriffs sowie dessen Einstufung als kommunikative Unterlassungshandlung.
3. Eine Typologie des Schweigens: Der Abschnitt stellt eine situationsflexible Typologie vor, die Schweigen anhand verschiedener Konstellationen in Bezug auf Kommunikationsgrad und Intentionalität kategorisiert.
4. Schweigen und Gesetz: Schweigerechte und Schweigepflichten: Hier erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit der rechtlichen Dimension, insbesondere des Zeugnisverweigerungsrechts und der Grenzen, die dem Schweigen durch Gesetz und Pressekodex gesetzt werden.
4.1. Das Recht zu schweigen für Journalisten: Fokus auf das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO und dessen Anwendung in der gerichtlichen Praxis sowie die Bedeutung des Quellenschutzes.
4.2. Die Pflicht zu schweigen für Journalisten: Analyse der ethischen und gesetzlichen Grenzen, die Journalisten dazu verpflichten, bestimmte Informationen nicht zu veröffentlichen, um Persönlichkeitsrechte oder das öffentliche Interesse zu wahren.
Schlüsselwörter
Schweigen, Journalisten, Pressefreiheit, Zeugnisverweigerungsrecht, Kommunikationsprozess, Informationsvermittlung, Pressekodex, Strafprozessordnung, Nachrichtenselektion, Berufsgeheimnis, Medienrecht, Kommunikationswissenschaft.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen und kommunikativen Rahmenbedingungen für das Schweigen von Journalisten im Alltag und vor Gericht.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder umfassen die linguistische Typologie des Schweigens, die juristische Verankerung des Zeugnisverweigerungsrechts sowie die ethischen Richtlinien des Pressekodex.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Beantwortung der Frage, welche Rechte Journalisten haben, um zu schweigen, und unter welchen Umständen eine Pflicht zum Schweigen besteht.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Auseinandersetzung mit linguistischen Ansätzen sowie eine rechtliche Analyse relevanter Gesetze und Kodizes.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine Begriffsbestimmung, eine Typologie des Schweigens sowie eine tiefgehende Untersuchung der Rechte und Pflichten von Journalisten unter Berücksichtigung der StPO und des Pressekodex.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Schweigerechte, Schweigepflichten, Pressefreiheit, Zeugnisverweigerung und kommunikative Unterlassung.
Inwiefern unterscheidet sich das berufsbedingte Schweigen von dem allgemeiner Zeugen?
Journalisten besitzen durch § 53 StPO ein spezifisches Zeugnisverweigerungsrecht, das den Informantenschutz und die Funktionsfähigkeit der Presse sichert, was über das allgemeine Auskunftsverweigerungsrecht hinausgeht.
Warum gibt es keine explizite „Schweigepflicht“ für Journalisten?
Eine generelle gesetzliche Schweigepflicht würde die journalistische Arbeit, insbesondere die investigative Recherche, unmöglich machen; das Schweigen unterliegt stattdessen individuellen Güterabwägungen und ethischen Standards.
- Quote paper
- Thomas Haegeler (Author), 2004, Berufsbedingtes Schweigen - Schweigerechte und Schweigepflichten bei Journalisten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42002