Die GASP der Europäischen Union und der Nahe Osten


Vordiplomarbeit, 2003

34 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Erster Teil:
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU
2.1 Die Entwicklung der GASP
2.1.1 Anfänge der außen- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit in Europa bis zum Unionsvertrag von Maastricht (1993)
2.1.2 Wichtige Stationen der Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union
2.2 Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
2.2.1 Die Ziele der GASP
2.2.2 Der institutionelle Rahmen der GASP
2.2.3 Die Instrumente und Handlungsformen der GASP

3. Zweiter Teil:
Die GASP am Beispiel des Nahen Ostens unter besonderer Berücksichtigung der EU-Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich
3.1 Die europäische Zusammenarbeit bis zur Institutionalisierung der GASP
3.1.1 Die deutsche und französische Nahostpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Beginn der europäischen Zusammenarbeit
3.1.1.1 Die deutsche Nahostpolitik
3.1.1.2 Die französische Nahostpolitik
3.1.2 Die Nahostpolitik der EPZ
3.1.3 Die Rolle Deutschlands und Frankreichs innerhalb der EPZ
3.2 Die Nahostpolitik der GASP
3.2.1 Unterschiedliche Ansätze zur Institutionalisierung der GASP
3.2.2 Die Nahostpolitik der GASP
3.2.3 Die Rolle Deutschlands und Frankreichs in der Nahostpolitik der GASP

4. Schlussbetrachtung

5. Abkürzungsverzeichnis

6. Literaturverzeichnis
6.1 Literatur
6.2 Zeitungsartikel
6.3 Dokumente
6.4 Internet-Quellen

1. Einleitung

Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine Hausarbeit zur Diplom-vorprüfung am Institut für Politische Wissenschaft der Universität Hannover, die der Verfasser im Sommersemester 2003 angefertigt hat.

Das Ziel der Arbeit ist die Untersuchung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union (EU) am Beispiel des Nahen Ostens. Dabei soll die Rolle der EU-Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich besondere Berücksichtigung finden.

Mit der Weiterentwicklung der GASP versucht die EU, neben ihrer Bedeutung als Wirtschaftsmacht auch im Bereich der Außenpolitik eine international anerkannte Rolle zu spielen. Der Nahe Osten als direkt an Europa angrenzende Region erzwingt ein besonderes außenpolitisches Interesse der Europäischen Union. Dabei stellt besonders der Nahostkonflikt[1] ein wichtiges Erprobungsfeld für das ambitionierte Ziel einer gemeinsamen Außenpolitik dar. Auf Grund der intergouvernementalen Ausrichtung der GASP spielen die Mitgliedsstaaten in der außenpolitischen Zusammenarbeit eine bedeutendere Rolle als in anderen, vergemeinschafteten Politikfeldern der EU. In dieser Arbeit soll die Nahostpolitik der GASP deshalb unter dem Gesichtspunkt des Einflusses verschiedener Mitgliedsstaaten untersucht werden. Für diese Untersuchung wurden Deutschland und Frankreich ausgewählt, da diese beiden Länder die gemeinsame europäische Nahostpolitik von Anfang an entscheidend geprägt haben. Dabei vertraten sie meist divergierende Positionen und unterhielten teilweise unterschiedliche Verhältnisse zu den Konfliktparteien.

Im ersten Teil der Arbeit werden zunächst die Anfänge der außenpolitischen Zusammenarbeit in Europa und wichtige Stationen der Entwicklung der heutigen GASP skizziert. Im Anschluss soll ein Überblick über den institutionellen Rahmen und die Instrumente der GASP gegeben werden. Der Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf Grund der späteren Beschäftigung mit dem Nahen Osten auf der gemeinsamen Außenpolitik. Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik werden weitgehend ausgeklammert.

Am Beispiel der Positionen Deutschlands und Frankreichs wird im zweiten Teil dargestellt, dass sowohl historische als auch politische Gründe die Koordination der europäischen Außenpolitik erschweren.

Zu diesem Zweck sollen zunächst die Nahostpolitiken nach dem zweiten Weltkrieg und die historischen Beziehungen der heutigen EU-Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich zu den Konfliktparteien skizziert werden. Diese Betrachtung dient dem Verständnis der späteren Positionen im Bemühen um eine gemeinsame europäische Nahostpolitik. Darauf folgend sollen das europäische Engagement im Nahen Osten vor der Institutionalisierung der GASP und die Rolle der betrachteten Länder erläutert werden. Da die Bestimmungen der Gemeinsamen Außenpolitik der EU von den Mitgliedsländern selbst festgelegt sind, werden im Anschluss kurz die verschiedenen Ansätze Deutschlands und Frankreichs zur Institutionalisierung der GASP erläutert, bevor die gemeinsame Nahostpolitik der EU skizziert wird. Der Schwerpunkt liegt hierbei weniger auf einer vollständigen Zusammenfassung des Engagements der EU im Nahen Osten und dem Nahostkonflikt, als auf der Darstellung einiger die GASP betreffenden Handlungen der EU. Im Anschluss daran wird die Beteiligung Deutschlands und Frankreichs erarbeitet. Da eine vollständige Schilderung der einzelstaatlichen Nahostpolitiken und die komplette Erfassung des Einflusses einzelner Länder auf die Rolle der GASP im Nahen Osten im Rahmen dieser Arbeit keinesfalls möglich sind, soll dabei anhand einiger konkreter Beispiele nachgezeichnet werden, wie die Prägung der GASP in Bezug auf den Nahen Osten durch Deutschland und Frankreich stattgefunden hat und welche Positionen dabei eine Rolle spielten. Am Ende der Arbeit werden die Ergebnisse der Untersuchung im Rahmen einer Schlussbetrachtung formuliert.

2. Erster Teil:
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU

2.1 Die Entwicklung der GASP

2.1.1 Anfänge der außen- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit in Europa bis zum Unionsvertrag von Maastricht (1993)

Zu Beginn der europäischen Integrationsbemühungen erfolgten die Gründung des Europarates im Jahr 1949 und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1951 mit dem Ziel des Zusammenschlusses der europäischen Nationalstaaten zur Vermeidung eines erneuten Krieges in Europa[2].

Das Mittel zur Erreichung dieses Zieles war zunächst die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Die Kooperation in wirtschaftlichen Fragen zog noch keine koordinierte Außen- und Sicherheitspolitik der europäischen Staaten nach sich. Am Anfang der fünfziger Jahre stellte sich angesichts der gemeinsamen Bedrohung durch den Kalten Krieg zunehmend die Frage nach einer sicherheitspolitischen Zusammenarbeit der westeuropäischen Staaten (Steltemeier 1998: 49). Die in der Folgezeit hauptsächlich diskutierte Frage lautete schon damals, ob eine außenpolitische Zusammenarbeit auf intergouvernementaler Basis oder in einer supranational ausgerichteten Organisation erfolgen sollte. Im Rahmen des ersten Versuches einer politischen Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der EGKS gab es auch einen ersten Entwurf für die Koordinierung der Außenpolitik und die Aufstellung einer europäischen Armee (Gottschald 2001: 21 ff.).

Frankreich äußerte Vorbehalte gegen die Einbeziehung westdeutscher Truppenkontingente und schlug eine europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) vor, wobei die Aufstellung von Truppen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) nur innerhalb einer europäischen Armee möglich sein sollte. Das französische Parlament lehnte den 1952 bereits unterzeichneten EVG-Vertrag 1954 wegen der deutlichen Einschränkungen der staatlichen Souveränität ab. Das Scheitern des EVG-Vertrages[3] führte außerdem zum Scheitern des Projekts der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG). Diese sollte EVG und EGKS zusammenführen und politisch ergänzen. Die einzelnen Staaten konnten sich über das Problem des nationalen Souveränitätsverlusts auf dem Gebiet der Außen- und Sicherheitspolitik nicht einigen. Aus dem europäischen Integrationsprozess wurde die Frage einer außen- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit der europäischen Staaten in der Folgezeit ausgeklammert.

Erst 1961 kam es auf der Gipfelkonferenz der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Paris zu einem erneuten Versuch, die mittlerweile verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten auf die Außen- und Sicherheitspolitik auszudehnen. Eine Expertenkommission unter der Leitung des Politischen Direktors im französischen Außenministerium, Christian Fouchet, sollte Vorschläge erarbeiten. Die EVG hätte ein supranationales, konstitutionelles Konzept bedeutet; im sogenannten Fouchet-Plan wurde nun ein intergouvernementaler Ansatz verfolgt.

Die Nationalstaaten sollten ohne einen starken Souveränitätsverlust eng kooperieren. 1962 wurde nach einer Reihe von Änderungswünschen ein zweiter Fouchet-Plan vorgelegt, der von einigen Staaten der EWG als Rückschritt betrachtet und abgelehnt wurde. Der neue Vertragsentwurf sah nur noch die „Annäherung“ der Einzelstaaten im Bereich der Außenpolitik vor.

Mit der Entwicklung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) in den siebziger und achtziger Jahren kam es zu einem weiteren Versuch, die außenpolitische Zusammenarbeit zu verstärken. Der am 27. Oktober 1970 verabschiedete „Luxemburger Bericht“[4] gilt als Gründungsbericht der EPZ. Der wachsende gemeinsame Außenhandel sollte durch eine abgestimmte Außenpolitik unterstützt und die Einheit Europas gefördert werden. Die Zusammenarbeit im Rahmen der EPZ erfolgte zunächst ohne vertraglich festgeschriebene Grundlagen auf der Basis von Vereinbarungen. Diese waren formlos und somit jederzeit widerrufbar. Mit der Einrichtung des „Politischen Komitees“ im Jahr 1970 sollten die nationalen Außenpolitiken in einen europäischen Zusammenhang gebracht werden. Das Komitee bestand aus Diplomaten der nationalen Außenministerien. Im Jahr 1973 verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) darauf, einander in wichtigen Fragen der Außenpolitik zu konsultieren. Die Konsultationen der Außenminister wurden durch ein Kommunikationssystem zwischen den Außenministerien und festgeschriebene Treffen in Zusammenhang mit der Gründung des Europäischen Rates im Jahr 1974 geregelt.

Auf einer Tagung der EG-Außenminister in Venlo im Jahr 1981 wurde die Erörterung sicherheitspolitischer Fragen in die EPZ aufgenommen.

Am 1. Januar 1987 trat die „Einheitliche Europäische Akte“ (EEA)[5] in Kraft. Die Tätigkeitsbereiche der EG und der EPZ wurden rechtlich zusammengefügt und die EPZ damit vertraglich verankert. Die Organisationsstruktur und der institutionelle Rahmen der EPZ wurden geregelt und festgeschrieben. Die EG-Mitgliedsstaaten verpflichteten sich auf das Ziel einer europäischen Außenpolitik. Das Europäische Parlament (EP), der Europäische Rat und die Kommission wurden in die Arbeit der EPZ eingebunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wurde nicht in die rechtliche Verankerung der EPZ aufgenommen. Ein Druckmittel für das Einhalten der gemeinsamen Beschlüsse gab es deshalb nicht.

In der Folgezeit kam es durch die veränderte weltpolitische Lage zu Reformbemühungen bezüglich der EPZ. So eröffnete das Ende des Ost-West-Konfliktes vollkommen neue Möglichkeiten in der Außen- und Sicherheitspolitik. Außerdem forderten beispielsweise die Vereinigten Staaten von Amerika eine größere internationale Verantwortung ihrer europäischen Verbündeten. Das System der EPZ zeigte deutliche Schwächen im Umgang mit aktuellen Krisen wie dem Zerfall Jugoslawiens und dem Golfkrieg 1990/91 (Steltemeier 1998: 50 ff.).

2.1.2 Wichtige Stationen der Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union

Der Vertrag von Maastricht über die Europäische Union (EUV)[6] trat am 1. November 1993 in Kraft. Im darin entwickelten Drei-Säulen-Modell bildet die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) neben den Europäischen Gemeinschaften und der „Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres“ (ZJI) die zweite Säule der Europäischen Union. Die EPZ wurde rechtlich vertieft und in die GASP umgewandelt. Die GASP blieb ohne gemeinschaftsrechtliche Grundlage, da ihre Bestimmungen nicht in die Verträge über die Gemeinschaften integriert wurden und die GASP weiterhin nicht dem EuGH unterstellt wurde. Mit der Umbenennung der EPZ in „GASP“ wird deutlich, dass die Sicherheitspolitik neben der Außenpolitik aufgewertet wurde. Außerdem wird erstmals von „Gemeinsamer Außenpolitik“ gesprochen. Dabei handelt es sich allerdings um keine einheitliche Außenpolitik der Mitgliedsstaaten, die GASP ersetzt nicht die einzelstaatliche Außenpolitik (Glöckler-Fuchs 1997: 17 ff.). Es handelt sich auch künftig um eine intergouvernementale Kooperation der EU-Mitgliedsstaaten. Gegenüber der EPZ wurde die Verknüpfung der Außen- und Sicherheitspolitik mit den auswärtigen Aktivitäten der Gemeinschaft gestärkt. Außerdem wurden die Ziele der Zusammenarbeit, anders als in den EPZ-Bestimmungen, definiert. Die Verteidigungspolitik wurde ebenfalls der GASP zugerechnet (Steltemeier 1998: 75 f.). Bei dieser europäischen Zusammenarbeit handelt es sich um ein weltweit einzigartiges Kooperationssystem (Regelsberger 1997: 221).

Am 26. März 1996 fand in Turin eine Regierungskonferenz zur Überarbeitung des Vertragswerkes von Maastricht statt. Bezüglich der GASP sollten Möglichkeiten gefunden werden, die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zu verbessern und die Handlungsfähigkeit der GASP zu erweitern. Ein auf der Basis verschiedener Konferenzen beschlossener Revisionsvertrag wurde am 2. Oktober 1997 von den Außenministern der EU in Amsterdam unterzeichnet. Im Vertrag von Amsterdam[7], der am 1. Mai 1999 in Kraft trat, wurde die GASP durch das Instrument der „Gemeinsamen Strategie“ erweitert und es wurde das Amt des „Hohen Vertreters für die GASP“ geschaffen (Steltemeier 1998: 77 ff.). Außerdem wurde die sogenannte „konstruktive Enthaltung“ eingeführt. Bei Beschlüssen des Rates, die eigentlich Einstimmigkeit erfordern, können einzelne Mitgliedsstaaten diesbezüglich eine förmliche Erklärung abgeben, die sie aus der Verbindlichkeit der Entscheidung entlässt. Sie akzeptieren lediglich die Verbindlichkeit für die EU als Ganzes (Zbinden 1999: 173). Im Vertrag von Nizza über die institutionelle Reform der EU, der am 26. Februar 2001 unterzeichnet wurde, sind bezüglich der GASP lediglich geringe Veränderungen festgelegt worden. So kam es beispielsweise zu Änderungen der Beschlussfassung bei der Ernennung von Sonderbeauftragten (Gottschald 2001: 121).

2.2 Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union

2.2.1 Die Ziele der GASP

Das maßgebliche Ziel der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU liegt, über die Abstimmung der einzelstaatlichen Außenpolitiken hinausgehend, letztendlich in der gemeinschaftlich formulierten und kollektiv durchgeführten Politik (Pfetsch 2001: 212). Der dahinter stehende Antrieb für die Institutionalisierung einer gemeinsamen Außenpolitik wird meist mit dem Streben der EU nach weltpolitischer Handlungsfähigkeit begründet, das aus dem Missverhältnis zwischen bestehender wirtschaftlicher und fehlender außenpolitischer Macht der Organisation erwachsen ist (Lim 2001: 6).

Kreft weist darauf hin, dass neben dem Versuch, auf internationaler Ebene mehr Macht auszuüben, die integrative Wirkung der GASP innerhalb der EU bei der Frage nach dem Grund für deren Existenz nicht vernachlässigt werden sollte. Schon das Vorhandensein einer gemeinsamen Außenpolitik könne die Bindung unter den EU-Mitgliedsstaaten verstärken (Kreft 2002: 21). Auf der Internet-Homepage der GASP wird deren Notwendigkeit mit der Gefahr von Konflikten in Gebieten, die an die EU angrenzen, begründet. Europa müsse diesen regionalen Konflikten geschlossen entgegentreten. Außerdem wird auf ein eigenständiges Interesse der EU hingewiesen, vielfältigen Bedrohungen wie zum Beispiel der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, dem Fundamentalismus und Extremismus vorzubeugen (Internet-Homepage der GASP: http://ue.eu.int/pesc/default.asp?lang=de).

Seit dem Maastrichter Vertrag und den folgenden Revisionsverträgen bilden die Bestimmungen über die GASP, die in Titel V, Artikel 11-28 des EUV festgeschrieben sind, den Handlungsrahmen für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Hier sind erstmals auch die Ziele der europäischen Zusammenarbeit in der Außenpolitik definiert. Als grundlegende Ziele werden die Wahrung der gemeinsamen Werte und Interessen, die Stärkung der Sicherheit und die Unversehrtheit der Europäischen Union genannt. Darüber hinaus sei es das Ziel der Union, den Frieden zu wahren und die internationale Sicherheit zu stärken, die internationale Zusammenarbeit zu fördern und zur Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte beizutragen (EUV: Titel V, Art. 11, Abs. 1).

Die Verzahnung von europäischer Wirtschafts- und Außenpolitik macht die Abstimmung zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der intergouvernementalen GASP notwendig. Die Koordinierung beider Politikbereiche ist notwendig, um einheitlich und effektiv zu arbeiten. Das sogenannte „Kohärenzgebot“ soll in der Außen-, Sicherheits-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik ein einheitliches, abgestimmtes Auftreten der EU nach außen gewährleisten (Gottschald 2001: 26). Der EUV sieht für die Außen- und Sicherheitspolitik vor, dass deren Maßnahmen kohärent sein müssen (EUV: Titel V, Art. 27).

[...]


[1] In dieser Arbeit findet der Begriff "Nahostkonflikt" als Bezeichnung für den israelisch-palästinensischen Konflikt Anwendung, der eigentlich nur einen Teil des umfassenderen israelisch-arabischen Konfliktes darstellt (vgl. Beck 2002: 163ff).

[2] Für eine detaillierte Betrachtung der GASP und ihrer Entwicklung: vgl. Jürgens 1994

[3] Zum Scheitern des EVG-Vertrages: vgl. Grosser 1986: „Das Ende der EVG und die Pariser Verträge“. S. 132 ff..

[4] Originaltext des Luxemburger Berichtes „Erster Bericht der Außenminister an die Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedsstaaten vom 27. Oktober 1970“:

Auswärtiges Amt (Hrsg.) 1994: 31 ff..

[5] Originaltext der EEA in Auszügen: Auswärtiges Amt (Hrsg.) 1994: 59 ff..

[6] Der EUV in der Form von 1991: Auswärtiges Amt (Hrsg.) 1994: 95 ff.. Originaltext „Konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union“ (EUV): http://europa.eu.int/eurlex/de/treaties/dat/C_2002325DE.000501.html. Zur GASP im Vertrag von Maastricht: vgl. Bussmann 1995, Kammler 1995

[7] Originaltext „Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte“: http://europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/dat/amsterdam.html. Zu den Revisionsthemen der GASP: vgl. Deubner 1995: 80 ff.. Zur Revision der GASP im Vertrag von Amsterdam: vgl. Regelsberger/Jopp 1998.

Ende der Leseprobe aus 34 Seiten

Details

Titel
Die GASP der Europäischen Union und der Nahe Osten
Hochschule
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover  (Institut für Politische Wissenschaft)
Note
1,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
34
Katalognummer
V42131
ISBN (eBook)
9783638402392
Dateigröße
731 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Entwicklung der GASP und die Praxis am Beispiel des Nahen Ostens unter besonderer Berücksichtigung der EU-Mitgliedsstaaten Deutschland und Frankreich
Schlagworte
GASP, Europäischen, Union, Nahe, Osten
Arbeit zitieren
Daniel Steffens (Autor:in), 2003, Die GASP der Europäischen Union und der Nahe Osten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42131

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die GASP der Europäischen Union und der Nahe Osten



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden