Fahrendes Volk und Landschädliche Leute im Mittelalter: Definition und Rechtsstellung


Referat (Ausarbeitung), 2005

10 Seiten, Note: 1-2


Inhaltsangabe oder Einleitung

# Die Begriffe des (land-)schädlichen und des fahrenden Volkes sind nicht deckungsgleich. Während erstere eine juristisch/personell umrissene Gruppe darstellen, bilden letztere eine soziologisch definierte Gruppe, die in sich heterogen ist. Ob die einen nun mit den anderen deckungsgleich waren, nicht oder nur zum Teil, ist für ihre rechtliche Stellung nebensächlich. Anhand dieser Personengruppen wird deren soziale und juristische Stellung im Mittelalter aufgezeigt.

Details

Titel
Fahrendes Volk und Landschädliche Leute im Mittelalter: Definition und Rechtsstellung
Hochschule
Universität Osnabrück
Note
1-2
Autor
Jahr
2005
Seiten
10
Katalognummer
V42168
ISBN (eBook)
9783638402651
Dateigröße
521 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Begriffe des (land-)schädlichen und des fahrenden Volkes sind nicht deckungsgleich. Während erstere eine juristisch/personell umrissene Gruppe darstellen, bilden letztere eine soziologisch definierte Gruppe, die in sich heterogen ist. Ob die einen nun mit den anderen deckungsgleich waren, nicht oder nur zum Teil, ist für ihre rechtliche Stellung nebensächlich. Anhand dieser Personengruppen wird deren soziale und juristische Stellung im Mittelalter aufgezeigt.
Schlagworte
Fahrendes, Volk, Landschädliche, Leute, Mittelalter, Definition, Rechtsstellung
Arbeit zitieren
Kristine Greßhöner (Autor:in), 2005, Fahrendes Volk und Landschädliche Leute im Mittelalter: Definition und Rechtsstellung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42168

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