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Fahrendes Volk und Landschädliche Leute im Mittelalter: Definition und Rechtsstellung

Titre: Fahrendes Volk und Landschädliche Leute im Mittelalter: Definition und Rechtsstellung

Exposé (Elaboration) , 2005 , 10 Pages , Note: 1-2

Autor:in: Kristine Greßhöner (Auteur)

Histoire de l'Europe - Moyen Âge, Temps modernes
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Résumé Extrait Résumé des informations

# Die Begriffe des (land-)schädlichen und des fahrenden Volkes sind nicht deckungsgleich. Während erstere eine juristisch/personell umrissene Gruppe darstellen, bilden letztere eine soziologisch definierte Gruppe, die in sich heterogen ist. Ob die einen nun mit den anderen deckungsgleich waren, nicht oder nur zum Teil, ist für ihre rechtliche Stellung nebensächlich. Anhand dieser Personengruppen wird deren soziale und juristische Stellung im Mittelalter aufgezeigt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Die Debatte um die landschädlichen oder auch schädlichen Leute – Bezüge zum fahrenden Volk ja oder nein?

a. Literaturlage

2. Die soziale Perspektive

a. Wer oder was ist das fahrende Volk im Mittelalter?

b. Ist der Fahrende ein Außenseiter, wie in vielen Publikationen erklärt?

3. Die juristische Perspektive

a. Wie ist die Freiheit der Fahrenden zu bewerten?

b. Wie spielt sie in das geltende Recht hinein?

4. Wer sind die so genannten landschädlichen Leute und was ist ihr juristischer Status?

5. Auf welcher Basis fand dieser Wandel im Rechtssystem statt, der sich auf die landschädlichen Leute zuzuspitzen schien?

a. Rügegericht / Rügeverfahren

7. Thesen für das Seminarpapier

Zielsetzung & Themen

Diese Arbeit untersucht die juristische und soziale Einordnung der „landschädlichen Leute“ im Mittelalter, hinterfragt deren Gleichsetzung mit dem „fahrenden Volk“ und analysiert den Wandel der strafrechtlichen Verfolgungspraxis infolge der erstarkenden Staatsgewalt.

  • Abgrenzung der soziologisch definierten Gruppe des fahrenden Volkes gegenüber den juristisch klassifizierten „landschädlichen Leuten“.
  • Analyse des Wandels vom mittelalterlichen Bußsystem hin zur Kriminaljustiz.
  • Untersuchung der Bedeutung des Inquisitionsverfahrens und der Rolle des Geständnisses (Urgicht).
  • Bewertung des Einflusses von Leumund und sozialer Schädlichkeit auf die Rechtsprechung.
  • Erörterung der Stellung von Randgruppen im mittelalterlichen Rechtsgefüge.

Auszug aus dem Buch

1. Die Debatte um die landschädlichen oder auch schädlichen Leute – Bezüge zum fahrenden Volk ja oder nein?

In einer Straßburger Stadtordnung aus dem Jahr 1405 werden fahrende Leute definiert als Herolde, Trompeter, Pfeifer, Orgelspieler, Geiger, Sprecher und Sänger. In anderen Quellen ist ebenfalls die Rede von Bärentreibern, fahrenden Schülern, Klerikern und Possenreißern. Auch Angehörige armer Handwerke zählte man hierzu, Schuh- und Kesselflicker, Leineweber, Bader, Bauarbeiter. Einen vollständigen Katalog aller fahrenden Leute scheint unmöglich, auch weil der Alltag des Mittelalters heutzutage oftmals vergessen und nicht überliefert ist.

Die Bezeichnung von Personen im juristischen Bereich als landschädliche Leute kann verstanden werden als Warnung bzw. als Klassifikation, die Betroffenen seien allgemein dem Land schädlich und eine Gefahr für das mittelalterliche Leben. Mit der Gruppe des so genannten fahrenden Volkes haben sie in der Regel gemeinsam, dass sie ohne festen Wohnsitz leben, also ständig auf Achse sind. Wichtig hier ist zu beachten, dass beide Gruppen heterogen sind – gewisse Eigenheiten einen sie, zahlreiche Unterscheide trennen sie nach innen wie nach außen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Die Debatte um die landschädlichen oder auch schädlichen Leute – Bezüge zum fahrenden Volk ja oder nein?: Das Kapitel führt in die Problematik der Definition fahrender Gruppen im Mittelalter ein und beleuchtet die Schwierigkeit einer klaren sozialen Klassifikation.

2. Die soziale Perspektive: Hier wird diskutiert, ob fahrende Leute und landschädliche Personen zwingend als Randgruppen oder Außenseiter zu betrachten sind und welche Rolle die Kleidung und gesellschaftliche Nützlichkeit spielten.

3. Die juristische Perspektive: Das Kapitel analysiert die rechtliche Schutzlosigkeit der Fahrenden, insbesondere im Kontext von Stadt- und Friedensrechten, sowie die zeremonielle Bedeutung der Scheinbuße.

4. Wer sind die so genannten landschädlichen Leute und was ist ihr juristischer Status?: Der Fokus liegt auf der Entwicklung des Begriffs der „schedeliche lute“ als gemeingefährliche Akteure und dem Wegfall der Beweisnotwendigkeit durch Verfahren wie das Übersiebnen.

5. Auf welcher Basis fand dieser Wandel im Rechtssystem statt, der sich auf die landschädlichen Leute zuzuspitzen schien?: Dieses Kapitel beschreibt den Übergang vom Akkusationsprinzip zum Inquisitionsverfahren, getrieben durch die Notwendigkeit einer effektiveren Verbrechensbekämpfung.

7. Thesen für das Seminarpapier: Diese Zusammenfassung der Kernthesen verdeutlicht den Unterschied zwischen soziologischer Definition und juristischer Einstufung und unterstreicht die Relevanz des Leumunds bei der Urteilsfindung.

Schlüsselwörter

Landschädliche Leute, fahrendes Volk, Mittelalter, Rechtsgeschichte, Inquisitionsverfahren, Strafrecht, Kriminalität, Leumund, soziale Randgruppen, Übersiebnen, Urgicht, Scheinbuße, Rechtsstatus, Gewohnheitsverbrecher, Strafverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der historischen Einordnung der sogenannten landschädlichen Leute und des fahrenden Volkes im mittelalterlichen Rechts- und Sozialgefüge.

Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Im Zentrum stehen die soziologische Identität fahrender Gruppen, die Entwicklung der mittelalterlichen Strafverfahren und der Wandel der rechtlichen Behandlung von Außenseitern.

Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass die Begriffe „fahrendes Volk“ und „landschädliche Leute“ keine deckungsgleichen Gruppen beschreiben, sondern unterschiedliche Konzepte der mittelalterlichen Ordnungswahrung darstellen.

Welche wissenschaftlichen Methoden kommen zum Einsatz?

Die Autorin/der Autor stützt sich auf eine Analyse zeitgenössischer Quellen (Stadtrechte, Friedensordnungen) sowie eine Auswertung rechtshistorischer Forschungsliteratur.

Welche Aspekte werden im Hauptteil detailliert behandelt?

Der Hauptteil widmet sich dem Übergang vom Akkusationsprinzip zum Inquisitionsverfahren, der Rolle der Folter und der Bedeutung von Beweismitteln wie dem Reinigungseid und der Urgicht.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Schlüsselbegriffe sind Rechtsstatus, Kriminalisierung, Inquisitionsverfahren, soziale Hierarchie und die Unterscheidung zwischen gewohnheitsrechtlicher und staatlicher Verfolgung.

Wie unterschied sich die Behandlung eines Spielmanns von der eines „landschädlichen“ Kriminellen?

Während der Spielmann als „infamis“ zwar in der sozialen Hierarchie tief stand, aber durch Minderrechte (wie die Scheinbuße) theoretisch nicht völlig rechtlos war, unterlagen als „landschädlich“ eingestufte Personen einer strafrechtlichen Verfolgung ohne Notwendigkeit einer konkreten Tatbegehung.

Warum war das „Übersiebnen“ ein so wichtiges Instrument für die Obrigkeit?

Das Übersiebnen ermöglichte es, Verdächtige aufgrund ihres schlechten Leumunds zu verurteilen, auch wenn keine Tatzeugen vorhanden waren, was die Effizienz der Verbrechensbekämpfung gegen eine als Bedrohung wahrgenommene Gruppe steigerte.

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Résumé des informations

Titre
Fahrendes Volk und Landschädliche Leute im Mittelalter: Definition und Rechtsstellung
Université
University of Osnabrück
Note
1-2
Auteur
Kristine Greßhöner (Auteur)
Année de publication
2005
Pages
10
N° de catalogue
V42168
ISBN (ebook)
9783638402651
Langue
allemand
mots-clé
Fahrendes Volk Landschädliche Leute Mittelalter Definition Rechtsstellung
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Kristine Greßhöner (Auteur), 2005, Fahrendes Volk und Landschädliche Leute im Mittelalter: Definition und Rechtsstellung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42168
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