Eine Darstellung der gegenwärtigen Diskussion über Hilfe und Kontrolle in der Sozialen Arbeit


Dossier / Travail, 2004

24 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

A) Einleitung

1. Von der Hilfe aus Nächstenliebe bis hin zur professionellen Sozialarbeit
1.1 Unterstützung der Familienhilfe durch kirchliche Einrichtungen
1.2 Bettelbewegungen - Gemeinden und Städte als Armenpolizei
1.3 Die industrielle Revolution - Der Beginn eines vielschichtigen Wohlfahrtssystems Bismarcks Sozialpolitik
1.4 Der Erste Weltkrieg - Kriegswohlfahrtspflege und die Gründung des Wohlfahrtsstaats
1.5 Die Weimarer Republik – erste Vermutungen von gesellschaftlichen Ursachen für das Massenelend
1.6 Die Machtergreifung Hitlers – „rassenhygienische“ Wohlfahrtspflege
1.7 Nachkriegszeit – Gründung der NATO zur Sicherung von Menschenrechten
1.8 Eine neue Wirtschaftskrise und neue Handlungsfelder für die Soziale Arbeit

2. Soziale Kontrolle

3. Das Spannungsverhältnis von Hilfe und Kontrolle in der Sozialen Arbeit

4. Sozialarbeiterisches Alltagshandeln zwischen Hilfe und Kontrolle (Müller) (Aspekte einer gesellschaftlichen Funktionsbestimmung)
4.1 Die Problemstellung
4.2 Soziale Arbeit als Hilfe und Kontrolle zugleich
4.3 Die Problemlage als Ausgangspunkt einer gesellschaftlichen Funktionsbestimmung
4.4 Drei gesellschaftliche Hauptfunktionsgewichte
4.4.1 Das prohibitive Funktionsgewicht
4.4.2 Das balancierende Funktionsgewicht
4.4.3 Das präparative Funktionsgewicht
4.5 Perspektiven

B) Schluss

A) Einleitung

Was ist Hilfe und was ist Kontrolle? Bereits bei der begrifflichen Definition dieser Termini stoßen wir auf erste Schwierigkeiten, da diese Begriffe so weit gefächert sind und eine allumfassende Legaldefinition schier unmöglich macht. Auch innerhalb der Sozialen Arbeit wird das Konzept „Hilfe und Kontrolle“, das auf den ersten Blick sehr kontrovers und widersprüchlich erscheint, stark diskutiert. Im Rahmen meiner Hausarbeit will ich versuchen die Ausgangspunkte dieser Diskussion transparent zu machen. Ebenso soll das Spannungs-, aber auch das Abhängigkeitsverhältnis von Hilfe und Kontrolle dargestellt werden. Meiner Meinung nach ist es sinnvoll über die Geschichte der Sozialen Arbeit zum eigentlichen Thema, der gegenwärtigen Diskussion über Hilfe und Kontrolle hinzuführen, da bereits die historische Entwicklung der Fürsorgetätigkeit zeigt, dass Hilfe immer in engem Zusammenhang mit unterschiedlichen Machtverhältnissen und dadurch mit Kontrolle zu verstehen ist. Anschließend soll eine Zusammenfassung des Aufsatzes „Sozialarbeiterisches Alltagshandeln zwischen Hilfe und Kontrolle“ von Siegfried Müller jene Problematik verdeutlichen. Im besonderen soll hier die gesellschaftliche Funktion von Sozialer Arbeit bestimmt werden.

1. Von der Hilfe aus Nächstenliebe bis hin zur professionellen Sozialen Arbeit

1.1 Unterstützung der Familienhilfe durch kirchliche Einrichtungen

In jedem Abschnitt der Menschheitsgeschichte findet man individuelle und kollektive Not vor und seit jeher existieren auch Hilfebedürftigkeit und Hilfsbereitschaft, die man als „Grundkategorie des Menschseins“ (S.37, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Albert Mühlum) bezeichnet. Allerdings sind das gesellschaftliche Bewusstsein von Not und deren Abhilfe sehr zeitversetzt.

Im ersten Jahrhundert (n.C.) obliegt die Hilfe in archaischen Gesellschaften hauptsächliche der Sippe und der näheren Verwandtschaft. Die familiäre Versorgung bei individueller Not ist eine jüdische Tradition, aber meist unzureichend. Das Prinzip der Familie besteht zwar weiterhin, aber die Bedürftigen werden zusätzlich durch die Kirche versorgt. Nach der Zerschlagung des römischen Reichs gewinnt der Diakon an Bedeutung, der für die materielle Versorgung, sowie für die Verteilung der Gaben zuständig ist und gleichzeitig als Prediger fungiert. Das Christentum ist lediglich ein Glaubensbekenntnis, keine Staatsreligion und seine Anhänger müssen sich verstecken bzw. sie werden zur Kooperation mit dem Staat gezwungen. Nichtregistrierte christliche Gemeinden werden verfolgt.

Im vierten Jahrhundert tritt Kaiser Konstantin zum Christentum über und jenes wird Staatsreligion, d.h. die Christen können sich öffentlich zu ihrem Glauben bekennen. Ein Verhältnis zwischen Kirche und Staat entsteht, aber die Kirche ist weiterhin für die Armen-, Alten-, und Krankenpflege zuständig. Ein Konfliktpotential stellt die Sklavenhaltung dar, weil die Kirche allen Menschen die gleichen Rechte und Pflichten zuspricht und der Staat z.B. die Wiederauslieferung entflohener Sklaven vorschreibt.

370 lässt der Staat zum Zweck der Diakonie Häuser errichten, in welchen Arme, Kranke und Aussätzige untergebracht werden. Während man im 7. und 8. Jahrhundert der Ansicht ist, dass die Armen beseitigt werden müssen, hält Karl der Große im neunten Jahrhundert besonders die Bischöfe dazu an, den Armen zu helfen. Das war unter Umständen sehr schwer, da die Bevölkerung, aber auch die Armut wachsen, weil viele Männer Krieg führen und dadurch ihre Felder nicht bewirtschaften können. Dies führt zwischen 900 und 1000 zu einer Landflucht, da man dort keine Überlebenschance hat und auf eine bessere Krankenpflege in der Stadt hofft. Teilweise müssen die Armen aus der Stadt hinausmanövriert werden, da es zu viele sind. Das Prinzip der Hofarmen entsteht.

Im Mittelalter werden zusätzliche Spitäler gegründet, die von Spenden und Stiftungen finanziert werden. Der Glaube, durch eine Almosen sein Seelenheil zu sichern ist damals weit verbreitet.

Franz Assisi, ein Adeliger, lebt von 1192-1226. Er verkauft seinen ganzen Besitz, um Armen zu helfen.

1.2 Bettelbewegungen - Gemeinden und Städte als Armenpolizei

Nach 1250 entsteht eine städtische und kommunale Parallelentwicklung in der Armen- und Krankenvorsorge: Neue Berufsfelder wie Armenärzte entstehen und man entwickelt erstmals ein Hygienebewusstsein. Allerdings herrschen zeitgleich zahlreiche Epidemien vor und führen zum Tod von der Hälfte der Bevölkerung. Für die Erkrankten werden eigens Spitäler eingerichtet und die meisten der Nichterkrankten ziehen in Form von sogenannten Bettelbewegungen quer durch Deutschland. Viele Städte bauen Mauern, um die Bettler am Eintritt in die Stadt zu hindern. „Überlieferte Zahlen weisen in einer mittelalterlichen Stadt auf 1000 Einwohner 200 Bettler aus.“ (S. 41, Sozialarbeit u. Sozialpädagogik, Albert Mühlum). Gemeinden und Städte werden im Rahmen der Armenpolizei tätig. Im 16. Jahrhundert entstehen sogenannte Armenordnungen, die fremde Arme aus den Städten fernhalten sollen. Es werden zwar zahlreiche Armen- und Findelhäuser gegründet, aber es existierte nur eine zentrale Einrichtung, die allen Armen Schutz bietet: das Hospital. Es werden allerdings nur diejenigen aufgenommen, die körperlich nicht in der Lage sind sich durch betteln zu ernähren (auch verlassene Kinder). Almosenunterstützung und eine Berechtigung zum Betteln erhalten nur die „wirklich“ Armen. Alle anderen müssen sich ihr Geld durch harte Arbeit verdienen.

Im Zeitalter der Aufklärung, gewinnt, unter dem Einfluss des Humanismus, das Individuum zusehens an Bedeutung und dadurch auch die individuelle Hilfe. Ehrenamtliche Arbeit im Auftrag der Kommunen, als sogenannte Laienarmenpfleger entsteht.

Im 18. Jahrhundert hält das Feudalwesen Einzug, das eine neue Armutswelle mit sich bringt. Durch eine Monopolstellung der Großgrundbesitzer steigen die Preise für die Felder ins Unermessliche und zahlreiche Bauern sehen sich gezwungen ihre Felder zu verkaufen. Sie dürfen sie zwar weiterhin bestellen, müssen aber Pacht zahlen. Durch schlechte Ernten sind sie schon bald nicht mehr in der Lage die Pachtverträge zu bezahlen und verlieren entweder Hab und Gut, oder sie werden zu Laibeigenen.

Ein Wandel in der Beurteilung sozialer Probleme und der Erkenntnis des größten Problems der Massenverarmung, führt zu Veränderungen in der Armenpolitik und in der praktischen Armenpflege, die jedoch erst im 19. Jahrhundert stattfinden. Es wird deutlich, dass die Kommunen mit ihren meist geschlossenen Einrichtungen wie Waisenhaus, Zucht- und Arbeitshäuser, mit dem Massenelend überfordert sind. Neue Rechtsgrundlagen und Organisationsformen werden gegründet, wie z.B. das Elberfelder System, das durch gewisse Verfahren würdige und unwürdige Arme ermittelt und erstere unterstützt. Man erkennt, dass soziale Probleme auch durch Bildung und Erziehung zu überwinden sind. Nicht nur individuelle und materielle Hilfe in Notlagen wird geleistet, sondern auch „Hilfe zur Selbsthilfe“ fließt in die damaligen Fürsorgetätigkeiten ein. Wohlfahrtsverbände und Vereine wie die „Diakonie“, „Caritas“ und „Deutscher Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit“ werden gegründet.

Es findet ein Umbruch von der feudalen Agrarwirtschaft zur kapitalistischen Industriegesellschaft statt. Durch die Beseitigung der feudalen und zünftigen Ordnungen fallen die alten Formen der sozialen Einbindung (Familie, Zunft, Grundherr) fast völlig weg.

1.3 Die Industrielle Revolution - der Beginn eines vielschichtigen Wohlfahrtssystems Bismarcks Sozialpolitik

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts differenziert sich die öffentliche Armenpflege von der privaten Fürsorge. Neben kirchlich-caritativen Einrichtungen beschäftigen sich nun auch Genossenschaften und außerkirchliche Vereine mit „sozialen Problemen“ und ein „vielschichtiges kompliziertes Wohlfahrtssystem entsteht“. Die vorwiegend ehrenamtlichen Mitarbeiter in der freien Wohlfahrtspflege verstehen ihre „Tätigkeit aus Sorge um das (leibliche und seelische) Wohl der Armen“ (S.45, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Albert Mühlum). Im sogenannten Armenamt (zuerst in Colmar und Straßburg) entscheidet man über bestimmte Fürsorgefälle und den Einsatz von Armenpflegern. Eine amtliche Entscheidungszentrale und dadurch Armutsverwaltung entsteht.

Trotz des Wirtschaftsaufschwungs, bedingt durch die industrielle Revolution, belasten weiterhin soziale Probleme die Gesellschaft. Die Lebensbedingungen sind vor allem in den Arbeiterghettos katastrophal: Tuberkolose, Arbeitslosigkeit, Frauen- und Kinderarbeit, schwere körperliche Arbeit und geringe Löhne bestimmen den Alltag. Die Arbeiter schließen sich schließlich zu Gewerkschaften, Konsumvereinen und Genossenschaften zusammen und kämpften für ihre Absicherung. Bismarck führt zwischen 1883 und 1889 Gesetze bezüglich der Kranken-, Unfall- und Invaliditäts- und Altersversicherung der Arbeiter ein. Dies tat er jedoch nicht aus Nächstenliebe, sondern weil er in der organisierten Arbeiterbewegung eine potentielle Gefahr für den Staat sah, den er unter allen Umständen versuchte zu schützen. Außerdem wollte er durch die Sozialgesetzgebung die Staatskasse von den hohen Kosten der Armenfürsorge entlasten. Bereits hier tritt eine gewisse Form von sozialer Kontrolle auf. Bismarck versucht die Arbeiterschaft durch die Sozialversicherungen zu besänftigen und dadurch den Umsturz der Gesellschaftsform der Monarchie zu verhindern.

Das Ende des 19. Jahrhunderts ist sozusagen der Anfang der Sozialen Arbeit als Wissenschaft, da ein neues Hilfssystem auch auf die Qualifikation der Mitarbeiter der Einrichtungen achtet. Während Jane Addams in den USA bereits für die Beseitigung der Slums kämpft und die Massenelend verursachenden Notlagen reflektiert, werden im deutschen Reich erst zur Jahrhundertwende erste Ausbildungsstätten für Frauen eingerichtet, die in der Fürsorge und Wohlfahrtspflege tätig sein wollen. Ab 1910 gibt es an einigen deutschen Universitäten Lehrstühle, die sich mit sozialer Fürsorge auseinandersetzen, was stark zur Verwissenschaftlichung und Disziplinwerdung Sozialer Arbeit beiträgt. Versuche der Theoriebildung finden bereits um 1900 statt. Die Soziale Arbeit wird in den folgenden Jahren immer mehr zur Berufsarbeit für Frauen und wirkt dadurch ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Benachteiligung entgegen.

1.4 Der Erste Weltkrieg - Kriegswohlfahrtspflege und die Gründung des Wohlfahrtsstaats

Mit Beginn des ersten Weltkriegs steigt sowohl die Arbeitslosigkeit, als auch die Armutsproblematik. Schließende Betriebe, entlassene Angestellte, Ausfall des Ernährers und steigende Preise fordern eine Umstrukturierung des Fürsorgewesens. Viele Familien der Eingezogenen erhalten nun staatliche Unterstützung. Da die staatliche Kriegsfürsorge nicht ausreicht betreiben auch die Kommunen und Hilfsvereine, v.a. die Frauenorganisationen Kriegswohlfahrtspflege in Form von Dienst- und Naturalleistungen. In Form von gemischten Hilfeleistungen stimmen öffentliche und Private Fürsorgeeinrichtungen ihre Tätigkeiten aufeinander ab. Im Verlauf des Krieges beginnt der Staat für viele ungeregelte Bereiche Normen zu erlassen: Kriegskindergärten werden errichtet, Säuglings- und Kinderfürsorge eingeführt und für erwerbstätige Frauen, die meist in der Rüstungsindustrie tätig sind, entsteht eine Fabrikfürsorge. Diese Maßnahmen zur Linderung der Not und Steigerung der Erwerbstätigkeit sind heute noch in veränderter Form vorzufinden. Der Ausbau der staatlichen Wohlfahrtspflege führt hin zum Wohlfahrtsstaat. Man kann den Kriege als „Schrittmacher des deutschen Wohlfahrtsstaats und Wohlfahrtssystems“ (S.136, Theorien der Sozialen Arbeit, Ernst Engelke) bezeichnen. Öffentliche und freie Leistungsträger koordinieren nun ihre Hilfen und arbeiten zusammen. Allerdings führt der Plan des Ausbaus des staatlichen Fürsorgesystems zum Zugzwang der privaten Träger, um konkurrenzfähig zu bleiben.

[...]

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Eine Darstellung der gegenwärtigen Diskussion über Hilfe und Kontrolle in der Sozialen Arbeit
Université
University of Applied Sciences Ludwigshafen
Cours
Handlungskonzepte der Sozialen Arbeit
Note
2
Auteur
Année
2004
Pages
24
N° de catalogue
V42382
ISBN (ebook)
9783638404242
Taille d'un fichier
607 KB
Langue
allemand
Mots clés
Eine, Darstellung, Diskussion, Hilfe, Kontrolle, Sozialen, Arbeit, Handlungskonzepte, Sozialen, Arbeit
Citation du texte
Nina Kayser (Auteur), 2004, Eine Darstellung der gegenwärtigen Diskussion über Hilfe und Kontrolle in der Sozialen Arbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42382

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