Sozialstaat oder Minimalstaat? Ein Vergleich der Gerechtigkeitstheorien von John Rawls und Robert Nozick


Dossier / Travail, 2014

18 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. John Rawls „Gerechtigkeit als Fairness“

3. Robert Nozicks Plädoyer für den Minimalstaat

4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Theorien

5. Sozialstaat oder Minimalstaat – was ist denn nun gerecht?

6. Schlussfolgerung

1. Einleitung

Fühlen sich Menschen ungerecht behandelt, so wird der Ruf nach Gerechtigkeit laut. Fragt man jedoch unterschiedliche Menschen danach, was Gerechtigkeit genau ist, erhält man wahrscheinlich unzählig unterschiedliche Erklärungen. Wie soll nun jedoch ein Staat eine Politik der Gerechtigkeit betreiben, wenn dieser Begriff solch vielseitige Interpretationen zulässt? Genau mit dieser Frage beschäftigt sich die politische Gerechtigkeitsphilosophie. Diese in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts für tot geglaubte politische Philosophie wurde mit John Rawls A Theory of Justice (1971) und der kurz darauf gefolgten Antwort Robert Nozicks in seinem Werk Anarchie, Staat und Utopie (1974) wiederbelebt. Mit ihren Werken stellten beide Autoren die Gerechtigkeit zwar wieder in den Mittelpunkt der politischen Philosophie, jedoch taten sie dies auf eine Weise, die unterschiedlicher nicht sein könnte. Kurz gefasst plädiert Rawls für gleiche Grundfreiheiten und den Ausgleich naturgegebener Unterschiede durch Institutionen, also für einen Sozialstaat, wohingegen Nozick genau dieser Auffassung entgegentritt. Er tritt für einen Minimalstaat ein, der lediglich die Sicherheit und den Eigentumsschutz seiner Bürger gewährleistet.

Vor dem Hintergrund dieser sehr gegensätzlichen Gerechtigkeitsansätze stellt sich nun die Frage was denn nun als gerecht verstanden werden kann. Ist es gerecht, dass der Staat in das Eigentumsrecht einzelner besser Gestellten eingreift, um dadurch zu einer fairen Verteilung zu kommen, oder ist dies per se ungerecht, da das Recht auf Eigentum über der Macht des Staates steht, sofern es gerecht angeeignet oder übertragen wurde? Dieser Fragestellung werde ich mit dieser Arbeit auf den Grund gehen.

Die Arbeit gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil werden die zwei Gerechtigkeitstheorien kurz umrissen, im zweiten Teil werden sie dann einander gegenübergestellt und etwaige Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausgearbeitet. Der dritte Teil befasst sich dann mit einer kritischen Auseinandersetzung mit den beiden Theorien zur Beantwortung der oben genannten Leitfrage.

2. John Rawls „Gerechtigkeit als Fairness“

Als Grundidee wird die Gesellschaft von Rawls idealerweise als faires System der Kooperation konzipiert in dem Bürger als rationale, faire und gleiche Personen in einer wohlgeordneten Gesellschaft leben. Wohlgeordnet heisst in diesem Sinne, dass die Grundstruktur der Gesellschaft durch eine öffentliche Gerechtigkeitskonzeption wirksam geregelt ist. Somit begreift Rawls Gerechtigkeit als Fairness die Grundstruktur als Hauptgegenstand der politischen Gerechtigkeit. Zudem ist die Gerechtigkeit als Fairness keine allgemeine, sondern eine politische Gerechtigkeitsauffassung (Binnengerechtigkeit).[1]

Wie werden nun faire Kooperationsbedingungen bestimmt? Damit die Kooperationsbedingungen fair sind müssen sich die an der Kooperation Beteiligten unter fairen Bedingungen einigen. Dies bedeutet, dass der Blickpunkt der Kooperierenden nicht durch die schon existierende Grundstruktur und weitere spezielle Umstände wie Status, Reichtum, Vorurteile etc verzerrt sein darf und die Übereinkunft muss unter Ausschluss äußerlicher Bedrohungen wie Gewalt oder Zwang erfolgen. Um diesen Kriterien gerecht zu werden bedient sich Rawls an einem bis dato nie dagewesenen Hilfsmittel, dem „Schleier des Nichtwissens.“[2] Alles Wissen und alle Einstellungen, welche die Beteiligten dazu verleiten würden eigene Interessen zum Preis von Gerechtigkeit und Fairness durchzusetzen, werden durch dieses Hilfsmittel ausgeschaltet. Hinter dem „Schleier des Nichtwissens“ wissen die Beteiligten über Unterschiede in der Gesellschaft, unterschiedliche Gechlechter, globale Theorien etc. bescheid, jedoch wissen sie nicht wie sie persönlich dazu stehen. Der Urzustand ist dabei nicht historisch, sondern lediglich ein analytisches, hypothetisches Darstellungsmittel, welches uns helfen soll herauszufinden welche Modalitäten unter Ausschaltung aller heutzutage angenommenen hinderlichen Begebenheiten als fair und gerecht für alle ermittelt werden können.[3]

Unter Berücksichtigung all dieser Annahmen einigen sich die Beteiligten im Urzustand auf folgende Prinzipien:

1. Jede Person hat den gleichen unabdingbaren Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundfreiheiten das mit demselben System von Freiheiten für alle vereinbar ist.
2. Soziale und ökonomische Ungleichheiten müssen zwei Bedingung erfüllen: erstens müssen sie mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die unter Bedingungen fairer Chancengleichheit allen offen stehen; und zweitens müssen sie den am wenigsten Begünstigten den größten Vorteil bringen (Differenzprinzip)[4]

Hierbei hat das erste Prinzip Vorrang vor dem zweiten Prinzip. Zudem hat im zweiten Prinzip die faire Chancengleichheit Vorrang vor dem Differenzprinzip.[5]

Abschließend ist zu sagen, dass Rawls Gerechtigkeitskonzeption eine Konzeption der Verteilungsgerechtigkeit ist. Sie gibt Antworten auf die Frage wie sich Einrichtungen der Grundstruktur so regulieren lassen, dass langfristig ein faires, leistungsfähiges und produktives System der sozialen Kooperation aufrechterhalten wird. Die Gerechtigkeitsprinzipien bestimmen Verfassung und Gesetzgebung und in diesem Sinne sorgen sie dafür, dass Einzelverteilungen gerecht und akzeptabel für alle sind. Im Sinne einer Hintergrund-Verfahrensgerechtigkeit sind die resultierenden Einzelverteilungen dann gerecht, wenn sich jeder an die öffentlich anerkannte Kooperationsregeln hält.[6]

3. Robert Nozicks Plädoyer für den Minimalstaat

Im Gegensatz zu Rawls Gerechtigkeit als Fairness spricht sich Nozick für ein völlig anderes Gerechtigkeitskonzept aus. Nach Nozicks Theorie sind staatliche Ordnungen nur legitim, wenn sie aus dem Naturzustand der Anarchie abgeleitet werden können, ohne die Naturrechte der Menschen zu verletzen.[7] Seine Argumentation legt Nozick in seinem Werk „Anarchie, Staat und Utopia“ ausführlich dar.

Ausgehend von einem an Locke anlehnenden anarchistischen Naturzustand befasst sich der erste Teil des Werkes mit der Frage, warum sich ein Staat überhaupt aus dem Naturzustand entwickelt.[8] Im Naturzustand haben alle Menschen folgende Naturrechte: Niemand darf einen Anderen an seinem Leben, seiner Gesundheit, seiner Freiheit und seinem Eigentum schädigen. Falls dies geschehen sollte, darf der Betroffene sich verteidigen. Da sich die Menschen vor solchen Übergriffen schützen wollen, werden sich konkurrierende Schutzvereinigungen gegründet. Letztendlich wird sich eine dieser Schutzvereinigungen durchsetzen, wodurch die Menschen in einem bestimmten geographischen Gebiet nun einem gemeinsamen System unterworfen sind. Dieses System ist die Vorstufe zum Minimalstaat.[9] Mit der Zeit werden alle Außenseiter, sofern es ihnen möglich ist, über kurz oder lang vollständigen Schutz bei der vorherrschenden Schutzorganisation suchen. Auf diese Weise wird nach gewisser Zeit aus dem Ultraminimalstaat ein Minimalstaat, da die vorherrschende Schutzorganisation durch völlig natürliche Entwicklungen und unter Berücksichtigung der Naturrechte das notwendige Gewaltmonopol besitzt und im Sinne des Entschädigungsgrundsatzes allen Menschen in seinem Gebiet Schutz bietet.[10]

Da Nozick bei seinen Grundannahmen das Recht auf Eigentum als zentralen Punkt seiner Theorie mit allen anderen Naturrechten auf eine Stufe stellt wendet er sich nun im zweiten Teil seines Werkes der Gerechtigkeit bei den Besitztümern zu. Der Erwerb von Besitz ist nur auf zweierlei Weise gerechtfertigt: Zum Ersten durch den ursprünglichen Erwerb von herrenlosem Besitz als Grundsatz der gerechten Aneignung. Zum Zweiten durch die freiwillige Übertragung von Besitz als Grundsatz der gerechten Übertragung. Aus diesen beiden Grundsätzen ergibt sich die Anspruchstheorie der Gerechtigkeit bei Besitztümern:

1. Wer ein Besitztum der gerechten Aneignung erwirbt, hat Anspruch auf dieses Besitztum.
2. Wer ein Besitztum im Einklang mit dem Grundsatz der gerechten Übertragung von Jemandem erwirbt, der Anspruch auf das Besitztum hat, hat Anspruch auf den Besitz.
3. Ansprüche auf Besitztümer entstehen lediglich durch Anwendung der Regeln 1 und 2.

Aus dieser Definition ergibt sich, dass eine Verteilung dann gerecht ist, wenn jeder Anspruch auf die Besitztümer hat, die ihm bei der Verteilung zukommen. Eine andere Verteilung ist nur dann gerecht, wenn sie aus einer gerechten Verteilung auf gerechte Weise entsteht.[11]

Jedoch entstehen nicht alle Situationen im Einklang mit den zwei ersten Grundsätzen. Manche Menschen stehlen, betrügen oder versklaven andere. Diese Vorgänge sind nicht zulässig und stehen unter dem dritten Grundsatz der Gerechtigkeit der Besitztümer, dem Grundsatz der Berichtigung ungerechter Besitzverhältnisse. Dieser Grundsatz stützt sich auf die bestmögliche Information darüber, was geschehen wäre, falls die Ungerechtigkeit nicht geschehen wäre. Ist nun durch Einhaltung dieser drei Grundsätze der Besitz jedes Einzelnen gerecht, so ist auch die Gesamtmenge der Besitztümer gerecht.[12] Diese Theorie steht in direktem Gegensatz zur Verteilungsgerechtigkeit durch Umverteilung. Jegliche Verteilung, die über diese Grundsätze und somit über den Minimalstaat hinaus geht ist nicht gerechtfertigt, da keine Gruppe über die Besitztümer anderer entscheiden darf, wenn dies nicht freiwillig geschieht.

4. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Theorien

Kommen wir nun zur Gegenüberstellung der Theorien von Rawls und Nozick. Um eine anschließend fundierte kritische Auseinandersetzung mit den beiden Theorien zu gewährleisten ist es nicht nur von Bedeutung, worin sich Rawls und Nozick uneinig sind, sondern auch an welchen Stellen sie in ihrer Gerechtigkeitsvorstellung übereinstimmen.

Als erste Gemeinsamkeit können beide Theoretiker den Kontraktualisten zugeordnet werden.[13] Beide entwickeln ihre Theorie auf der Basis eines hypothetischen, analytischen Ur- bzw. Naturzustandes.[14] Lediglich die Darstellung des jeweiligen Ur- beziehungsweise Naturzustandes unterscheidet sich stark. In Anlehnung an Kant ist Rawls Urzustand und der sich daraus bildende Kontrakt der Ausgangspunkt für die Rechtfertigung von Gerechtigkeitsgrundsätzen. Nozick beruft sich dagegen auf Lockes Argumentation, indem er einen Naturzustand entwickelt, welcher „der beste anarchische Zustand ist, auf den man vernünftigerweise hoffen kann.“[15] Dieser Naturzustand dient jedoch nur dazu zu zeigen, warum ein Staat überhaupt gerechtfertigt ist und dazu, die Grenzen stattlicher Eingriffe in die Rechte der Menschen zu bestimmen.[16]

Eine weitere Gemeinsamkeit besteht darin, dass beide der Tradition des liberalen politischen Denkens folgen.[17] Beide argumentieren für die gleichen Freiheiten für alle Individuen als Grundannahme ihrer Theorie, lediglich die Auswirkungen dieser Freiheiten differieren.[18] Diese Annahme der gleichen Freiheit für alle Individuen zeigt auch die starken individualistischen Tendenzen beider Autoren. Rawls und Nozick sehen eine ideale Gesellschaft als gut und gerecht an, wenn sie sich nicht auf grundlegende Weltanschauungen oder eine bestimmte Moralvorstellung begründet, sondern versucht die Bürger mit der größtmöglichen Freiheit auszustatten, wodurch sie überwiegend so leben können wie sie wollen. Einschränkungen dieser Freiheiten erfolgen ausschließlich durch die vom jeweiligen Autor dargelegten Gerechtigkeitsprinzipien.[19]

Die letzte wichtige Gemeinsamkeit beider Theorien besteht darin, dass beide Theorien prozedurale Gerechtigkeitsansätze und keine substantiven Ansätze sind. Substantive Ansätze zeichnen sich dadurch aus, dass Individuen das bekommen, was ihnen durch individuellen Verdienst beziehungsweise durch ihr moralisches Verlangen zusteht. Diese Gerechtigkeitsvorstellung lehnen jedoch Rawls sowie Nozick ab. Laut ihrer Argumentation ist eine Verteilung gerecht, wenn das Verfahren gerecht ist. Ist das Verfahren gerecht, dann ist auch das Ergebnis gerecht, egal wie dieses aussehen sollte.[20]

Trotz dieser Gemeinsamkeiten weisen die Theorien von Rawls und Nozick jedoch auch einige fundamentale Unterschiede auf. Nozicks Überlegungen beschränken sich völlig auf die Rechte von Individuen und ihre theoretische Legitimation. Die Wahrung dieser Rechte, auch des Rechts des Eigentums, hat oberste Priorität und darf von keinem Anderen oder einer Gruppe von Menschen ohne freiwillige Zustimmung des Individuums verletzt werden. Aufgrund dieser Annahme ist Nozick ein Kritiker des Sozialstaates, denn aus den Naturrechten erfolgt kein positiver Anspruch auf sozialen Ausgleich. Jegliche Besteuerung von Bürgern durch den Staat ist mit Zwangsarbeit gleichzusetzen, da hierbei das Recht auf Eigentum jedes Einzelnen verletzt wird. Deswegen verletzt aus seiner Sicht auch Rawls Ansatz das Recht auf Eigentum und ist somit nicht gerechtfertigt.[21] Demgegenüber nimmt Rawls eine moderatere Stellung ein. Seine Überlegungen befassen sich nicht nur mit individuellen Rechten, sondern auch mit gesellschaftlichen Realbedingungen der Verwirklichung dieser Rechte. Er bemüht sich um Kriterien des gerechten Ausgleichs naturgegebener Unterschiede und orientiert seine Überlegungen am Ideal der Gleichheit.[22]

Ein weiterer Unterschied bezieht sich auf die Hauptgegenstände der Theorien. Rawls Hauptgegenstand umfasst die Grundstruktur der Gesellschaft. Seiner Auffassung nach soll ein Ausgleich naturgegebener Unterschiede nicht durch eine reine Umverteilung von Vermögenswerten erreicht werden, sondern durch die Schaffung von sozialen Institutionen, welche die Chancen der weniger Begünstigten verbessern.[23] Nozick lehnt dagegen Konzeptionen, die sich auf die Gesamtstruktur von Verteilungen richten und diese unabhängig von ihrem Zustandekommen unter normativen Gesichtspunkten beurteilen und korrigieren völlig ab. Hauptgegenstand seiner Theorie ist die Frage, wie eine Verteilung von Eigentum historisch zustande gekommen ist. Kam die Verteilung im Einklang mit der Anspruchstheorie zustande, dann ist sie gerecht, unabhängig von jeglichen normativen oder institutionellen Gesichtspunkten. Umverteilung ist somit ausschließlich nur gestattet, wenn historisch zustande gekommene ungerechte Besitzverhältnisse wieder berichtigt werden müssen.[24]

Die unterschiedlichen Hauptgegenstände und damit die Ansicht ob und wie Umverteilung erlaubt ist, ergeben sich aus dem völlig unterschiedlichen Eigentumsverständnisses. Rawls bezeichnet Eigentum allgemein als unverdiente Naturgaben, welche als gesellschaftlicher Gemeinbesitz verstanden werden soll, der allen Gesellschaftsmitgliedern zugute kommen soll.[25] Nach Nozicks Auffassung ist diese Auffassung völlig ungerechtfertigt. Jegliches Eigentum gehört den Individuen und ist nicht Gesamteigentum. Dieses Eigentum darf nur anderen zugute kommen, wenn der Eigentümer freiwillig damit einverstanden ist. Diese Ansicht verdeutlicht er mit der Aussage:

„Es gibt keine zentrale Verteilung, die berechtigt wäre alle Hilfsquellen zu kontrollieren und gemeinsam zu entscheiden, wie sie zu verteilen sind. Wenn jemand etwas bekommt, dann nur im Austausch gegen etwas oder als Geschenk… Es werden ebenso wenig Anteile verteilt, wie Partner in einer Gesellschaft verteilt werden.“[26]

[...]


[1] Rawls 2006 S.30-33

[2] Rawls 2006 S.38-41

[3] Rawls 2006 S.40f/44

[4] Rawls 2006 S.78

[5] Rawls 2006 S.78/82/84-86

[6] Rawls 2006 S.88-91

[7] Siehe Handout Robert Nozick

[8] Nozick, 1976, S.23 ; Horn/Scarano, 2008, S.387

[9] Nozick, 1976, S.31/33f./ S.38ff/ S.52f

[10] Nozick, 1976, S.162f/165ff/168ff

[11] Nozick, 1976, S.218ff

[12] Nozick, 1976, S.220ff.

[13] Schaefer, 2007, S.164

[14] Nozick, 1976, S.28 ; Rawls, 2006, S.42

[15] Nozick, 1976,S.25

[16] Koller, 1981, S.140

[17] Langan, 1977, S.358

[18] Rawls, 2006, S.81 ; Nozick, 1976, S.31 ; Schaefer, 2007, S.164

[19] Langan, 1977, S.358 ; Schaefer, 2007, S.166/172

[20] Schaefer, 2007, S.166/170

[21] Esser, 2005, S.1/2/17

[22] Esser, 2005, S.1f

[23] Esser, 2005, S.3 ; Ganthaler, 1993, S.3

[24] Esser, 2005, S.17

[25] Esser, 2005, S.11

[26] Nozick, 1976, S.217f

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Sozialstaat oder Minimalstaat? Ein Vergleich der Gerechtigkeitstheorien von John Rawls und Robert Nozick
Université
University of Constance
Cours
Kurs Gerechtigkeit oder Solidarität
Note
2,3
Auteur
Année
2014
Pages
18
N° de catalogue
V424087
ISBN (ebook)
9783668696891
ISBN (Livre)
9783668696907
Taille d'un fichier
544 KB
Langue
allemand
Mots clés
Rawls, Nozick, Gerechtigkeit, Solidarität, Minimalstaat, Schleier des Nichtwissens
Citation du texte
Anne-Karen Fischer (Auteur), 2014, Sozialstaat oder Minimalstaat? Ein Vergleich der Gerechtigkeitstheorien von John Rawls und Robert Nozick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/424087

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Sozialstaat oder Minimalstaat? Ein Vergleich der Gerechtigkeitstheorien von John Rawls und Robert Nozick



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur