Die Polizeiliche Kriminalstatistik und Kinderdelinquenz


Referat (Ausarbeitung), 2005

12 Seiten, Note: unbenotet


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichte der PKS

3. Ziele der PKS

4. Kinderdelinquenz

5. Aussagegehalt der PKS bezüglich Kinderdelinquenz

6. Zusammenfassung

7. Quellen

1. Einleitung

Periodenartig steigt und fällt das Interesse, welches Kinderdelinquenz – Kinderkriminalität gibt es ja nicht, da Kinder nicht straffähig sind - gezollt wird. Dabei spielen tatsächliche Entwicklungen und Kriminalitätsstatistiken kaum eine Rolle; wichtiger ist die potentiell mediale Verarbeitung des Stoffes. So stehen immer andere „Problemgruppen“ im Mittelpunkt des Aufmerksamkeit: Ausländerbanden, Neonazis, Kampfhunde oder eben ab und an „Verbrecher-Kids“, „Monster-Kids“ (der Einfallsreichtum der Medien bei der Prägung von Begriffen für delinquente Kinder scheint grenzenlos).

Nicht nur, aber besonders bei Kindern wird häufig übertrieben und sich eine generelle Verwahrlosung der „Terror-Kids“ halluziniert. Wie die Fakten aussehen, ist dabei häufig egal.

Doch wie sehen die Fakten aus? Verlässliche Statistiken lassen sich schwer finden. Eine Möglichkeit wäre die polizeiliche Kriminalstatistik (kurz PKS).

Diese werde ich nun vorstellen, um zu sehen, ob diese geeignet ist, für eine Bestandsaufnahme der Verfassung der Kinder unserer Gesellschaft.

2. Geschichte der PKS

Bereits im ersten deutschen Reich, also vor dem 1. Weltkrieg, gab es diverse Bestrebungen Kriminalstatistiken zusammenzustellen. Dies geschah jedoch eher auf lokaler Ebene und daher in geringerem Umfang. Den Ausgangspunkt für eine nationale Kriminalstatistik der Polizei bildete in der Zeit der "Weimarer Republik" die Erfassung von in Preußen verübten und aufgeklärten Schwerverbrechen.

Endgültig umgesetzt wurde diese aber erst in der nationalsozialistischen Zeit ab dem 01.01.1936 aufgrund eines Runderlass des Reichsministers des Inneren.

Erfasst wurden dabei diverse Tötungsdelikte, die ähnlich häufig auftraten wie heute, sowie Betrugs- und Diebstahlsdelikte, die jedoch damals ungleich häufiger waren.

Jedoch lagen diese Statistiken im Nationalsozialismus eine andere –ideologisch verzerrte – Datenerhebung zu Grunde als heute; darum ist ein Vergleich der Ausprägung von Straftaten kaum möglich. Die sowohl in ihrer Form als auch in ihrem Umfang nicht zu überbietenden NS-Verbrechen, finden in die Reichspolizeistatistiken keinen Eingang. Regimegegner, unpolitische Jugendbanden, Juden, Homosexuelle usw. usf. wurden dagegen mit unzähligen neuen Gesetzen und manipulierten Strafverfahren mit Repressionen überzogen, so dass kaum zuverlässige Aussagen über die tatsächliche Kriminalität im Dritten Reich getroffen werden können.

Nach dem Krieg führten die Besatzermächte in ihre jeweiligen Gebiete unterschiedliche Polizeikriminalstatistiken ein. In den westlichen Besatzungszonen wurde diese erst ab 1954 einheitlich als PKS geführt. Seitdem ab 1971 EDV-Technik benutzt wurde, lief die Datenerfassung einfacher und einheitlicher ab. Vor allem war nun eine genauere Aufschlüsselung der Tätergruppen nach Geschlecht, Alter, Herkunft usw. möglich.

Erfasst werden in der PKS nur Tatverdächtige. Es ist also noch nicht sicher, ob die in der Statistik Angeführten verurteilt werden oder nicht, es handelt sich lediglich um Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren geführt wird.

Das Bundeskriminalamt erstellt jährlich die PKS und veröffentlicht sie im Laufe des darauf folgenden Jahres. Die mir zu Grunde liegenden Zahlen sind aus der PKS von 2003, also die bislang aktuellsten.

3. Ziele der PKS

Durch die Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten sollen Erkenntnisse über den Umfang und die Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises gewonnen werden, wodurch eine erhöhte Aufklärungsquote möglich sei. Desweiteren soll - das BKA – die PKS zur „Erlangung von Erkenntnissen für die vorbeugende und verfolgende Verbrechensbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologischsoziologische Forschungen und kriminalpolizeiliche Maßnahmen“ (PKS 2003) dienen.

In den Statistiken werden jedoch nicht sämtliche Straftattypen geführt. Nicht enthalten sind beispielsweise Ordnungswidrigkeiten, politisch motivierte Kriminalität (Staatsschutzdelikte) und Verkehrsdelikte.

Durch die sogenannte „Echttäterzählung“ werden Tatverdächtige, die wegen ein und demselben Delikt mehrfach ermittelt wurden, nur einmal gezählt, während bis 1983 diese mehrfach Eingang in die Statistik fanden. Kinder betrifft dies in der Regel nicht, da die übergroße Mehrheit nach einmaliger Verhaltensauffälligkeit nicht abermals Straftaten begeht. Wiederholungstäter, also notorische Straftäter wie „Crash-Kids“, oder rumänische Kinderbanden, die von ihren Eltern losgeschickt werden, sind die absolute Ausnahme, auf die sich Medien jedoch gerne stürzen.

Aktuelle Zahlen habe ich dazu zwar nicht, aber – so kann vermutet werden - wenn 1996 86 % der nach PKS festgestellten Kinder nur eine einzige Straftat begangen haben, so dürfte sich dies bis heute kaum wesentlich geändert haben. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die übergroße Mehrheit der auffälligen Kinder tatsächlich keine weiteren Straftaten begeht.

[...]

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten

Details

Titel
Die Polizeiliche Kriminalstatistik und Kinderdelinquenz
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Note
unbenotet
Autor
Jahr
2005
Seiten
12
Katalognummer
V42426
ISBN (eBook)
9783638404594
Dateigröße
545 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Polizeiliche, Kriminalstatistik, Kinderdelinquenz
Arbeit zitieren
Christian Uhrheimer (Autor:in), 2005, Die Polizeiliche Kriminalstatistik und Kinderdelinquenz, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42426

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