Friedrich I. Barbarossa und der Zwischenfall von Sutri 1155


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2002

13 Pages, Note: 1,0


Extrait


1 Inhaltsverzeichnis

2 Einleitung

3 Ereignisgeschichte

4 Die Quelle
4.1 Inhalt
4.2 Formalia und Quellenkritik

5 Interpretation
5.1 Der Marschall- und Stratordienst im Mittelalter
5.2 Der lehnsrechtliche Aspekt des officium marcalci et stratoris
5.3 Der Konflikt um den Marschall- und Stratordienst als Kommunikationsproblem

6 Fazit

7 Quellen- und Literaturverzeichnis
7.1 Quellen
7.2 Literatur

2 Einleitung

Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Zwischenfall von Sutri vom 08. Juni 1155 wie er von Kardinal Boso in seiner Hadriansvita überliefert wurde. Es ist das Ziel der Hausarbeit, die Hintergründe des Konfliktes zwischen dem zukünftigen Kaiser und dem Papst zu durchleuchten und zu diskutieren. Insbesondere wird die gängige Interpretation der bisherigen Forschung kritisch diskutiert und dem (neueren) Interpretationsansatz Görichs[1] gegenüber gestellt.

Zunächst wird im Kapitel Ereignisgeschichte die Vorgeschichte der Quelle erläutert. Im anschließenden Kapitel wird die Quelle kurz vorgestellt und es werden einige quellenkritische Fakten dargestellt. Bevor im nachfolgenden Kapitel die eigentliche Interpretation in den Abschnitten der lehnsrechtliche Aspekt des officium marcalci et stratoris und der Konflikt um den Marschall- und Stratordienst als Kommunikationsproblem erfolgt, wird noch ein Abschnitt über die eigentliche Bedeutung des Marschall- und Stratordienstes im Mittelalter vorangestellt.

Im Fazit wird anschließend eine abschließende Bewertung der Interpretation vorgenommen.

Zur Anfertigung dieser Hausarbeit wurde, da es zu dem Thema eine große Fülle an Literatur gibt, versucht, eine möglichst breitgefächerte Auswahl an neueren und älteren Werken zu berücksichtigen, wobei es sich (bis auf eine Ausnahme)[2] um Übersichtsdarstellungen über Friedrich Barbarossa und seine Zeit bzw. das Verhältnis zwischen Kaiser und Papst handelt. Für die quellenkritischen Anmerkungen und den Abschnitt über den Strator- und Marschalldienst im Mittelalter wurden zudem einschlägige Lexika[3] herangezogen.

3 Ereignisgeschichte

Der Zwischenfall von Sutri fällt in den Zusammenhang mit den Vorbereitungen und Verhandlungen zur Kaiserkrönung Friedrich I Barbarossas. Mit dem Vertrag von Konstanz zwischen Barbarossa und Papst Eugen III[4]. vom 23. März 1153, in dem sich beide Seiten unter anderem verpflichteten, den gegenseitigen honor zu achten, zu vermehren und zu fördern, wurde der Weg zur Kaiserkrönung Barbarossas (als Gegenleistung für Beistand gegen die Normannen und die stadtrömische Opposition, die das Papsttum bedrängten) frei gemacht. Nachdem der König und zukünftige Kaiser mit seinem Gefolge im Herbst 1154 zu seinem Krönungszug nach Italien aufgebrochen war, wurde der Vertrag von Unterhändlern beider Seiten (inzwischen befand sich nach dem Tode Eugens III. und dem kurzen Pontifikat Anastasius IV. Hadrian IV. auf dem Petrusstuhl) erneuert und eine erste Begegnung zwischen den beiden Würdenträgern für den 08. Juni 1155 bei Gresanno in der Gegend von Sutri vereinbart.

4 Die Quelle

4.1 Inhalt

Die im Liber Pontificalis enthaltene Quelle berichtet über diesespersönliche Zusammentreffen zwischen dem späteren Kaiser Friedrich I. Barbarossa und Papst Hadrian IV. bei Sutri nördlich von Rom, das wohl auf den 08. oder 09. Juni 1155 datiert werden kann.[5][6] Der Papst habe sich an diesem Tage – „freundlich geleitet“ von vielen deutschen Fürsten und einer großen Anzahl von Klerikern und Laien, die ihm entgegen gegangen seien, und in der Begleitung seiner Bischöfe und Kardinäle - von der Stadt Nepi zum Heerlager des Königs (in dem Gebiet von Sutri) begeben. Da aber der König ihm den „nach alten Brauch üblichen Stratordienst“ nicht geleistet habe, kam es zum Eklat: Die päpstlichen Kardinäle hätten sich „sehr verwirrt und bestürzt“ abgewandt, während der „Herr Papst“ „völlig fassungslos“, „unsicher“ und „verstimmt“ von seinem Pferde abgestiegen sei und sich auf seinem Thronsessel niedergelassen habe. Dort habe sich der König vor ihm zu Boden geworfen, ihm die Füße geküßt und von ihm den Friedenskuß erbeten. Hadrian IV. habe ihm diesen jedoch mit dem Verweis verweigert, daß er diesen solange vorenthalten werde, bis Barbarossa seinem „von alters her“ geschuldeten und gewohnheitsmäßigen „Anspruch“ (gemeint ist hier der Stratordienst) „Folge geleistet“ habe. Der König aber entgegnete, daß er hierzu nicht verpflichtet sei. Der folgende Tag sei unter verschiedenen Gesprächen über diese Angelegenheit vergangen, bis schließlich „kraft Fürstenurteil“ und bekräftigt mit „gemeinsamer Zustimmung des gesamten königlichen Hofes“ unter Berufung auf alte Urkundenzeugnisse und basierend auf dem Bericht der älteren Fürsten, die Zeuge der Begegnung zwischen Lothar III. und Innozens II. gewesen seien, beschlossen worden sei, daß der König „zur Ehre der heiligen Apostel“ Papst Hadrian den „Stratordienst zu leisten habe“ und ihm den Steigbügel halten solle. Der König habe darauf hin sein Lager an den See Janula[7] in der Gegend von Nepi verlegt, sei dem päpstlichen Troß anschließend entgegen geritten und habe (vor den Augen des Heeres) Papst Hadrian IV. „voller Ehrerbietung“ „einen Steinwurf weit“ den Stratordienst erwiesen und „kräftig“ den Steigbügel gehalten. Darauf hin habe ihm der Papst den Friedenskuß gegeben.

[...]


[1] Knut Görich: Die Ehre Friedrich Barbarossas. Kommunikation und politisches Handeln im 12. Jahrhundert . Darmstadt 2001.

[2] Robert Holtzmann: Der Kaiser als Marschall des Papstes. Eine Untersuchung zur Geschichte der Beziehungen zwischen Kaiser und Papst im Mittelalter. Berlin, Leipzig 1928 (Schriften der Straßburger Wissenschaftlichen Gesellschaft in Heidelberg Neue Folge. Heft 8).

[3] Lexikon des Mittelalters und Lexikon [LexMA] für Theologie und Kirche [LThK].

[4] Vgl. für das folgende Kapitel stellvertretend Ferdinand Oppl: Friedrich Barbarossa. Darmstadt 1990 (Gestalten des Mittelalters und der Renaissance), S. 47-51; Görich, Die Ehre, S. 93-94 und Helmut Hiller: Friedrich Barbarossa und seine Zeit. Eine Chronik. München 1977, S. 79-79.

[5] Die nachfolgende Inhaltsangabe bezieht sich auf die von Miethke und Bühler publizierte Form der Quelle (Vgl. Jürgen Miethke; Arnold Bühler: Kaiser und Papst im Konflikt. Zum Verhältnis von Staat und Kirche im späten Mittelalter. Düsseldorf 1988 (Historisches Seminar. Bd. 6.), S. 67-69). Diese wiederum bezieht sich auf Liber Pontificalis2, ed. L. Duchesne (1886) S. 391-392. (Vgl. Miethke/Bühler, Kaiser und Papst, S. 177).

[6] Vgl. Franco Cardini, Friedrich I. Barbarossa. Kaiser des Abendlandes. Graz Wien Köln 1990, S. 106. Miethke und Bühler (die Herausgeber der Quellensammlung) haben den Zeitraum zwischen dem 08. und 11. Juni 1155 angeben (Vgl. Miethke/Bühler, Kaiser und Papst, S. 67); andere Autoren (wie Görich, Vgl. hierzu , Görich, Die Ehre, S. 94) legen sich auf den 08. Juni 1155 fest.

[7] Laut Miethke und Bühler heute Lago di Monterosi (Vgl. Miethke/Bühler, Kaiser und Papst, S. 69).

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
Friedrich I. Barbarossa und der Zwischenfall von Sutri 1155
Université
Johannes Gutenberg University Mainz  (Historisches Seminar)
Cours
Proseminar
Note
1,0
Auteur
Année
2002
Pages
13
N° de catalogue
V42579
ISBN (ebook)
9783638405812
Taille d'un fichier
511 KB
Langue
allemand
Mots clés
Friedrich, Barbarossa, Zwischenfall, Sutri, Proseminar
Citation du texte
Marcus Giebeler (Auteur), 2002, Friedrich I. Barbarossa und der Zwischenfall von Sutri 1155, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42579

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