Internetpornografie und Jugendschutz

Wie findet Jugendschutz für pornografische Inhalte im Web 2.0 statt?


Dossier / Travail de Séminaire, 2012

28 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Was ist Internetpornografie?
2.1 Pornografie
2.2 Internet/ Web 2.0
2.3 Nutzung von Internetpornografie durch Jugendliche
2.4 Wirkung von Pornografie auf Jugendliche

3. Jugendschutz im Web 2.0
3.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen
3.2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

4. Handlungsmöglichkeiten und Lösungsansätze
4.1 Handlungsmöglichkeiten des JMStV
4.1.1 Sperrung und Löschung
4.1.2 Altersverifikationssysteme
4.1.3 Jugendschutzprogramme und geschlossene Benutzergruppen
4.2 Pädagogischer Ansatz
4.3 Internationale Lösungen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Internet gilt heute unter Jugendlichen als das einschlägige Medium für den Pornografiekonsum. Der Grund hierfür ist das sogenannte dreifache A-Antriebssystem (Triple A engine): „ access, affordability, anonymity “ (zugänglich, kostengünstig, anonym) (vgl. Cooper 1998, 2003). Laut der Internetstudie Ipoque (2007) gehören pornografische Inhalte zu den am häufigsten verbreiteten Video-Daten im Internet. Mit mehr als 13 Prozent des P2P- BitTorrent-Datenverkehrs liegt Pornografie somit auf dem dritten Platz, hinter Film und TV. Der Gewinn der mit Internetpornografie weltweit erzielt wird, wird von Experten auf 97,6 Mrd. $ geschätzt. Knapp 12 Prozent aller Websites weltweit enthalten irgendeine Art von pornografischen Inhalten. (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 13)

Sehr problematisch, innerhalb dieser Entwicklung, scheinen pornografische Websites von ausländischen Anbietern zu sein. Die für pornografische Internetseiten deutscher Herkunft geltenden Altersverifikationssysteme greifen hier nicht, da sie nicht deutschem Recht unterliegen. So gelangen Kinder und Jugendliche durch einen simplen Mausklick, durch welchen sie ihre Volljährigkeit bestätigen müssen, z. B. auf die Homepage des PornoVideoportals youporn.com. YouPorn rangiert nach einer Erhebung des Alexa Web Information System auf Platz 48 der 500 meistbesuchten Websites weltweit. In Deutschland schafft es YouPorn sogar auf Platz 23 (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 13).

Auch Suchmaschinen ermöglichen direkten Zugang zu Internetseiten mit pornografischen Inhalten. Bei einer Überprüfung der großen Suchmaschinen Google, Yahoo oder Microsoft LiveSearch durch jugendschutz.net (Jahresbericht 2008, 9) kam heraus, dass ein Fünftel der Fundstellen der gesuchten Begriffe unzulässig war, wobei es sich in den meisten Fällen um pornografische Inhalte handelte. Insbesondere die Bilder- und Videosuche wurde von jugendschutz.net als kritisch eingestuft, da jedes dritte gefundene Bild, eindeutig unzulässige, pornografische Inhalte aufwies. Des Weiteren sind die Werbepraktiken von Porno-Anbietern stark zu kritisieren, da diese häufig Nutzer ungewollt auf pornografische Seiten weiterleiten. (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 14)

Ein noch sehr neues Problemfeld, welches im Zuge des Web 2.0 immer mehr an Bedeutung gewinnt und speziell in Social Networks immer stärker auftaucht, ist das sogenannte Sexting, bei dem sexuelle Inhalte (Text, Bild, Video) von Jugendlichen verschickt werden. (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 27)

Es gibt also eine Vielzahl von pornografischen Inhalten im Internet, deren Gefahren ich in meiner Arbeit aufgreifen und näher beleuchten möchte. Im Fokus sollen dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen für Jugendschutz und Internetpornografie in Deutschland stehen, wobei ich speziell auf verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) eingehen möchte. Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es, welche wirtschaftlichen Faktoren wirken darauf ein und welche konkreten Schutzmaßnahmen und Handlungsmöglichkeiten sind vorhanden. Natürlich werde ich auch in einem einleitenden Teil auf die Nutzung und Wirkung von Internetpornografie auf Jugendliche eingehen, da diese Annahmen die Grundlage für gesetzliche Regelungen bilden. Außerdem werde ich Probleme in diesem Prozess thematisieren und mögliche Lösungsansätze darstellen. Hierbei möchte ich keine neuen Erkenntnisse schaffen, sondern vielmehr den aktuellen Forschungsstand überdenken und in einen neuen Kontext setzen.

2. Was ist Internetpornografie?

2.1 Pornografie

Nähern wir uns dem Begriff der Pornografie von juristischer Seite, so ist auffällig, dass der Gesetzgeber in § 184 zur Verbreitung pornografischer Schriften zwar die Verbreitung dieser regelt, allerdings nicht definiert was pornografische Schriften sind. In der deutschen Rechtsprechung wird diesbezüglich regelmäßig auf die Definition des OLG Düsseldorf zurückgegriffen, das pornografische Schriften wie folgt beschreibt:

„ [ … ] grobe Darstellung des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum blo ß en, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebens ä u ß erungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand f ü r provozierende Sexualit ä t “ (OLG D ü sseldorf, Urteil vom 28. M ä rz 1974).

Demnach kann ein Gericht im Einzelfall entscheiden, ob es sich um Pornografie handelt oder nicht. Wichtig ist dabei, ob explizite Darstellungen der Sexualität in eine komplexe Handlung einbezogen sind, die Darsteller in menschenwürdiger Art und Weise gezeigt werden und ob das Werk eine ästhetische Qualität besitzt, die der Fantasie des Betrachters Raum zur Entfaltung lässt (vgl. Faulstich 1994, 7). Zusätzlich unterscheidet die deutsche Gesetzgebung zwischen harter und weicher Pornografie. Unter harter Pornografie, welche verboten ist, wird Sexualität mit Tieren, - Kindern oder - in Zusammenhang mit Gewalt verstanden. Wichtig ist, dass sie nichts mit der amerikanischen Hardcore Pornografie zu tun hat, welche mit der in Deutschland legalen Form von Pornografie, der weichen Pornografie gleichzusetzen ist und lediglich die explizite Darstellung der Geschlechtsorgane bezeichnet. Die weiche Pornografie wiederum, darf nicht mit der amerikanischen Softcore Pornografie verwechselt werden, bei der es sich um entschärfte Pornografie handelt, wie sie z. B. im Spätprogramm von Fernsehsendern zu sehen ist, da hier keine Nahaufnahmen der Geschlechtsorgane gezeigt werden. (vgl. Past ö tter 2003, 10 ff.)

2.2 Internet/ Web 2.0

„ Unter ´ Web 2.0 ´ versteht man ganz allgemein den Trend, Internetauftritte so zu gestalten, dass ihre Erscheinungsweise in einem wesentlichen Sinn durch die Partizipation ihrer Nutzer (mit-)bestimmt wird “ (M ü nker 2009, 15).

Dabei ist es wichtig, dass diese Mitbestimmung der Nutzer, je nach Website, sehr stark variieren kann (vgl. M ü nker 2009, 20). Das Internet hat sich von seiner früher statischen Angebotsstruktur im Web 1.0, hin zu einem dynamischen Medium entwickelt, welches viele neue Möglichkeiten bietet. In diesem Zusammenhang sprechen wir oft vom so genannten User-Generated-Content, also der Möglichkeit des Nutzers Inhalte aktiv mitzugestalten (vgl. Bauer 2011, 7 ff.). Im pornografischen Bereich geschieht dies meist über sogenannte Aggregatoren (Internetseiten, die Usern die Möglichkeit geben, Inhalte über ihre Homepage zu veröffentlichen), wie der Plattform xTube.com (vgl. Attwood 2010, 72). Diese Aufhebung der Trennung von Produzent und Konsument, schafft ein neues Zeitalter der Internetpornografie. Experten gehen davon aus, dass der Anteil von Inhalten, welche durch User-Generated-Content geschaffen werden, auch in Zukunft weiter steigen wird. Eine Erhebung von eMarketer.com (2008) zeigt, das bereits von 2007-2012 der Anteil der User- Generated-Content Creators in den USA von 71,1 Millionen auf 108,5 Millionen gestiegen ist. Dieser Wert entspricht 50 Prozent der gesamten Internetinhalten in den USA, also jedem zweiten zu findenden Beitrag.

2.3 Nutzung von Internetpornografie durch Jugendliche

Die bislang vorliegenden Befunde zur Nutzung von Internetpornografie bei Jugendlichen weisen darauf hin, dass diese sehr häufig, egal ob freiwillig oder unfreiwillig, mit pornografischen Inhalten im Internet in Berührung kommen. Für Deutschland stellt die JIM- Studie (2004) fest, dass 45 Prozent der jugendlichen Internetnutzer schon einmal mit pornografischen Inhalten im Internet konfrontiert wurden. Auch die Online-Befragung von Drey/ Past ö tter/ Pryce (2008) stellt fest, dass 45,4 Prozent der Jugendlichen zwischen 16 und 19 Jahren, mindestens einmal im Monat Pornografie konsumieren, 9,9 Prozent sogar täglich. Auch internationale Studien, wie die US-amerikanische Youth Internet Safety Survey 2 Studie (2005), die ebenfalls US-amerikanische Studie von Braun-Courville/ Rojas (2009), die Australische Studie von Fllod/ Hamilton (2003) oder die taiwanische Studie von Lo/ Wie (2005) decken sich weitgehend mit diesen Zahlen. Im Schnitt kommen demnach knapp 40-50 Prozent der Jugendlichen auf irgendeine Weise regelmäßig mit pornografischen Inhalten im Internet in Berührung. Für Europa werden diese Werte durch die erste Online-Studie, die Nutzungsdaten von Kindern und Jugendlichen bezüglich Internetpornografie vorlegt, die sogenannte UK-Children-Go-Online Studie (Livingston 2005), sogar etwas nach oben korrigiert. Die Studie ergibt, dass 57 Prozent der 9- bis 19-jährigen (täglich oder wöchentlich) mit Internetpornografie in Kontakt kommen. (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 24-26)

Erste Metadaten zu den Risiken und Chancen des Internets bei Kindern und Jugendlichen, legt die EU-Kids Online Studie (Hasebrink et al. 2009) vor. Nach dieser Studie steht die Konfrontation mit pornografischen oder sexuellen Inhalten an zweiter Stelle der OnlineRisiken, davor findet sich nur noch die Gefährdung durch die Veröffentlichung persönlicher Informationen an erster Stelle. Bei der Frage nach der Wahrnehmung dieser Risiken stellt sich heraus, dass sich knapp 40 Prozent der Befragten über diese Risiken bei der Internetnutzung bewusst sind, wobei dieser Wert innerhalb der jeweiligen Länder in denen die Befragung stattfand, stark korreliert. (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 26-27)

Ein neues Online-Risiko, dass sogenannten Sexting, bei welchem sexuelle Inhalte (Text/ Bilder/ Videos) unter Jugendlichen verschickt werden, greift eine US-amerikanische Studie im Auftrag von The National Campaign to Prevent Teen and Unplanned Pregnancy und CosmoGirl.Com (2008) auf. Diese Studie stellt fest, dass 20 Prozent der 13- bis 19-jährigen bereits Bilder oder Videos mit sexuellen Inhalten von sich verschickt haben. Hierauf waren 22 Prozent der Mädchen und 18 Prozent der Jungen nackt oder halb-nackt zu sehen. Überwiegend werden diese Inhalte an die jeweiligen Partner verschickt, allerdings verschicken 15 Prozent der Jugendlichen diese Inhalte auch an Adressaten, die sie nur aus dem Internet kennen. In den meisten Fällen kennen die Jugendlichen zwar die Gefahr, die hinter dem Verschicken solcher Inhalte steht, allerdings wird diese Gefahr oft ignoriert. Das Sexting ein ernstzunehmendes Online-Risiko darstellt, bestätigt auch die Studie von Moreno et al. (2009), welche bei der Analyse von MySpace feststellt, dass 24 Prozent aller Profile von Jugendlichen Informationen über das eigene sexuelle Verhalten beinhalten. (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 27)

Auffällig ist, dass der Konsum von pornografischen Inhalten bei Jugendlichen in Deutschland stetig steigt. Die repräsentative Bravo-Dr.-Sommer-Studie (2009) stellt fest, dass 69 Prozent aller Jungen und 57 Prozent aller Mädchen zwischen 11 und 17 Jahren bereits pornografische Bilder oder Filme gesehen haben. Der erste Kontakt mit diesen Inhalten findet analog zu Drey/ Past ö tter/Pryce (2008) immer früher statt. 42 Prozent der 11- bis 13-jährigen und 79 Prozent der 14- bis 17-jährigen haben demnach schon einmal Kontakt mit pornografischen Inhalten gehabt. Allerdings geben nur acht Prozent aller Jungen und ein Prozent aller Mädchen an Pornografie regelmäßig zu konsumieren. Andere Zahlen ergab eine Studie des Institutes für Publizistik der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Weber 2009), die 352 Jugendliche zwischen 16 - und 19 Jahren online befragte. Hier gaben fast 47 Prozent aller männlichen Jugendlichen an fast täglich oder häufiger pornografische Videos und Filme zu konsumieren. (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 30-31)

Abschließend lässt sich feststellen, dass die Geschlechterdifferenz beim Konsum von Pornografie ein wesentlicher Faktor zu sein scheint. In allen erhobenen Studien lag die Nutzung von pornografischen Inhalten bei männlichen Jugendlichen um einiges höher, als bei weiblichen Jugendlichen ihrer Altersstufe. Außerdem werden pornografische Inhalte von Jungen gezielter genutzt und sie werden in der Regel als positiver wahrgenommen, als von Mädchen. In Bezug auf harte Pornografie liegt allerdings geschlechtsunabhängig eine übereinstimmende Ablehnung der Inhalte vor.

2.4 Wirkung von Pornografie auf Jugendliche

Internetpornografie wird zu einem immer größeren Faktor hinsichtlich der sexuellen Identitätsfindung von Jugendlichen. Deshalb scheint es umso wichtiger, die Wirkungen der Internetpornografie auf diese zu untersuchen. Zunächst einmal ist festzustellen, wie real Jugendliche pornografische Inhalte im Internet wahrnehmen. Die Experten sind sich einig, dass die meisten Jugendlichen auf kognitiver Ebene dazu fähig sind, entsprechend dem Grad ihrer Medienkompetenz, zwischen pornografischem Medieninhalt und Realität zu unterscheiden. Trotzdem besteht die Gefahr, dass durch einen unbewusst wirkenden Mechanismus eine Gleichsetzung beider Ebenen in den Köpfen der Jugendlichen stattfindet. (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 221) Betrachten wir die Veränderung des Verhaltens von Jugendlichen in Bezug auf Sexualität und Geschlechterrollen in den letzten 20 Jahren, so lassen sich drei wesentliche Themenfelder benennen:

1. Wissen: Theoretisches Wissen über außergewöhnliche sexuelle Praktiken ist bei Jugendlichen zwar vorhanden und Aufklärung findet immer früher statt, trotzdem haben sie ein Wissensdefizit hinsichtlich ihres eigenen Körpers und Sexualverhaltens.

2. Modellbildung: Jugendliche fühlen sich zunehmend unter Druck gesetzt den medialen Körperbildern und sexuellen Verhaltensweisen zu entsprechen, was wiederum auf eine unterbewusste Manifestation von pornografischen Medieninhalten hindeutet.

3. Geschlechterrollen: Mädchen sind Jungen gleichen Alters in der Realität häufig überlegen, was diesen ihre Rollenfindung erschwert. Im Porno werden meist umgekehrte Rollenbilder von der „Frau als Opfer“ angewandt, was zur Orientierungslosigkeit und Verunsicherung bei den Jugendlichen führen kann.

(vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 223-225)

Der Zeitpunkt der ersten sexuellen Erfahrungen der Jugendlichen hat sich durch pornografische Medieninhalte in den letzten 30 Jahren insgesamt kaum verändert. Allerdings scheint bei der Erhebung dieser Daten ein wesentlicher Faktor ausschlaggebend zu sein. Kraus und Russel (2008) stellten fest, dass Jugendliche mit Internetzugang früher Geschlechtsverkehr haben, als Jugendliche ohne Internetzugang, was auf einen Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein von pornografischen Skripten und dem tatsächlichen Sexualverhalten hindeutet. (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 32)

Bezüglich der tatsächlichen Veränderung von sexuellen Verhaltensweisen gibt es kaum verlässliche Zahlen. Allerdings lässt sich eine starke partielle Kenntnis von sexuellen Praktiken feststellen, welche ihren Ursprung im pornografischen Skript haben. Außerdem wird ein verändertes Körperideal (Genitalrasur, Body-Styling) und das Streben nach körperlicher Perfektion (Body-Modification) deutlich. (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 227) Insgesamt lässt sich bei Jugendlichen eine Befürwortung permissiven Verhaltens bzw. eine lockere Einstellung gegenüber Sex und Pornografie feststellen. Auch ein permissives Sexualverhalten und die subjektiv wahrgenommene, hohe Verbreitung von Pornografie ähnlichem Sexualverhalten werden durch verschiedene Studien deutlich. (vgl. Grimm, Rhein, M ü ller 2011, 36)

3. Jugendschutz im Web 2.0

3.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen

Jugendmedienschutz in Deutschland ist nicht frei gestaltbar, sondern immer an verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen gebunden, auch wenn bereits durch § 5 Abs. 2 GG die Wichtigkeit von Jugendschutz, innerhalb der Verfassung, deutlich wird. Es ergibt sich einerseits, ein Schutzauftrag an den Gesetzgeber effektiven Jugendschutz zu gewährleisten, andererseits möglichst wenig in die Grundrechte der Betroffenen einzugreifen. In diesem Leitsatz enthalten ist ein Optimierungsgebot, welches eine ständige Verbesserung der Abwägung zwischen Jugendschutz und den Rechten Dritter gewährleisten soll. (vgl. Dreyer 2011, 7)

Der bereits angesprochene Schutzauftrag ergibt sich aus § 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 GG. Hier ist das Grundrecht jedes Menschen festgeschrieben, seine Persönlichkeit frei und ungestört zu entfalten (Persönlichkeitsentwicklungs- und Entfaltungsrecht). In Bezug auf Kinder und Jugendliche wird dieser objektiv-rechtliche Schutzauftrag so verstanden, dass sich Minderjährige innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu selbstbestimmten und verantwortungsvollen Menschen entwickeln können. Um dieses Ziel zu gewährleisten muss der Gesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Ziel des Jugendmedienschutzes ist es also medieninduzierte Entwicklungsrisiken zu reduzieren bzw. diese einzuschränken. (vgl. Dreyer 2011, 6)

Was genau diese Entwicklung beeinträchtigt, wird vom Gesetzgeber weitgehend offen gelassen und unterliegt der Abwägung. Allerdings zielt das Persönlichkeitsentwicklungs- und Entfaltungsrecht auf Chancengleichheit und anlagegerechte Entfaltung eines Menschen ab (BVerfGE 24, 119 144, 57, 361 383 ; 99, 145 [156ff.] zit. nach Dreyer 2011, 6-7), ohne hier aber angestrebte Werte und Normen zu formulieren. Hierzu sollen Regulierungskonzepte, gesetzliche Anknüpfungspunkte und rechtliche Instrumente herangezogen werden, welche im Einzelfall zur Zielerreichung dienen sollen. Allerdings unterliegt der Gesetzgeber dabei der sogenannten Einschr ä nkungspr ä rogative, also einer Beschränkung, die sich aus entgegenstehenden Grundrechten ergibt. Eine dieser Beschränkungen ist das elterliche Grundrecht auf Erziehung der eigenen Kinder nach § 6 Abs. 2 GG. Hier ist der Gesetzgeber zunächst verpflichtet, mit gesetzgeberischen Mitteln die individuellen Erziehungsmöglichkeiten der Eltern im Sinne des Kindes zu gewährleisten und zu unterstützen.

Fin de l'extrait de 28 pages

Résumé des informations

Titre
Internetpornografie und Jugendschutz
Sous-titre
Wie findet Jugendschutz für pornografische Inhalte im Web 2.0 statt?
Université
Carl von Ossietzky University of Oldenburg
Cours
Medien und Zensur
Note
1,3
Auteur
Année
2012
Pages
28
N° de catalogue
V426279
ISBN (ebook)
9783668708921
ISBN (Livre)
9783668708938
Taille d'un fichier
611 KB
Langue
allemand
Mots clés
Medien, Jugendschutz, Pornografie, Web 2.0
Citation du texte
Benjamin Müller (Auteur), 2012, Internetpornografie und Jugendschutz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/426279

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