EU-Austritt im zweiten Anlauf. Das EWG-Mitgliedschaftsreferendum 1975 und das EU-Mitgliedschaftsreferendum 2016 im Vereinigten Königreich im Vergleich


Masterarbeit, 2018

107 Seiten

Anonym


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen und Methodik
2.1 Theoretische Grundlage: EU-Skepsis
2.2 Vergleichende Methode

3. Vorgeschichte I

4. EWG-Mitgliedschaftsreferendum 1975
4.1 Reformverhandlungen
4.2 Rechtsgrundlagen
4.3 Rahmenbedingungen
4.4 Kampagnen
4.5 Ergebnisse

5. Vorgeschichte II

6. EU-Mitgliedschaftsreferendum 2016
6.1 Reformverhandlungen
6.2 Rechtsgrundlagen
6.3 Rahmenbedingungen
6.4 Kampagnen
6.5 Ergebnisse

7. Vergleich des EWG-Mitgliedschaftsreferendums 1975 und des EU-Mitgliedschaftsreferendums 2016
7.1 Gemeinsamkeiten
7.2 Unterschiede

8. Diskussion und Fazit

9. Abkürzungsverzeichnis

10. Abbildungsverzeichnis

11. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Einleitung bildet die Grundlage dieser sozialwissenschaftlichen Masterarbeit. In ihrem ersten Teil wird der Leser zunächst in das zu behandelnde Thema eingeführt, bevor er mit der Fragestellung der Arbeit konfrontiert wird. Anschließend wird ihm ein Überblick über die verwendeten Quellen, die weiterführende Literatur und den aktuellen Forschungsstand verschafft. Außerdem erläutert der Autor auch den Aufbau der Arbeit, um dem Leser optimal durch die nachfolgenden Kapitel zu führen.

Die europäische Integration steht laut der Präambel des AEUV für einen „immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker“ (Europäische Union 2012: Präambel). Der Charakter des europäischen Integrationsprozesses zeichnete sich bisher durch einen unregelmäßigen Verlauf aus, in dem sich Phasen der Beschleunigung mit solchen des Stillstands abwechselten. Zwar gab es bedeutende Schübe im europäischen Einigungsprozess, bei denen die Integration enorm befördert wurde, jedoch traten auch Perioden der Stagnation und sogar Austrittsdrohungen einzelner Mitgliedsländer auf (vgl. Sandholtz/Zysman 1989: 97ff.). Der europäische Integrationsprozess hat sich also nicht entlang eines einmal ausgearbeiteten Leitfadens oder eines bestimmten Planes entwickelt. Vielmehr haben sich Abschnitte, in denen die supranationale Kraft des Integrationsprozesses in den Vordergrund trat gegenüber denen abgehoben, die stärker von intergouvernementalen Interessenlagen und damit von der schwierigen Kompromiss- und Konsensfindung zwischen den Mitgliedsstaaten bestimmt waren. Eine mögliche Deutung für diese Ungleichmäßigkeit des Integrationsprozesses sind Informationsasymmetrien[1] zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten, die im Rahmen von Vertragsverhandlungen über das „stop“ und „go“ (Schneider/Cederman 1994: 634) an Integration entscheiden. Dieser unregelmäßige Verlauf schlug sich auch in der Entwicklung von politikwissenschaftlichen Integrationstheorien nieder, die zwischen neofunktionalistischen, föderalistischen und institutionalistischen Ansätzen in Phasen beschleunigter Integration und intergouvernementalistischen Ansätzen in Phasen des Stillstands schwankte. Auffällig an diesen Charakteristika des europäischen Integrationsprozesses ist, dass in der Wissenschaft nur äußerst selten von der Möglichkeit eines Rückschritts gesprochen wird. Erst in jüngster Zeit wird beispielsweise in der Politikwissenschaft bedauert, dass der Mehrheit ihrer Ansätze zur Deutung des Einigungsprozesses ein tendenziell affirmativer Charakter und außerdem ein „normativer Bias“ (Faber/Wessels 2005: 355) zu Grunde liegen. Der heutige Stand der Forschung sieht Desintegration weder empirisch noch normativ vor.

Dies steht allerdings der Tatsache gegenüber, dass eine Desintegration jedoch in einigen wenigen Fällen tatsächlich stattgefunden hat. Bereits im Jahr 1962 fand die erste Verkleinerung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) statt, da das zuvor zu Frankreich gehörende Algerien nach seiner Unabhängigkeitserklärung nicht mehr länger der Gemeinschaft angehörte (vgl. Patel 2017: 114). Das zum Königreich Dänemark gehörende autonome Grönland trat 1985 als bisher einziges Land nach einer Volksabstimmung aus der EWG aus. In dem Referendum im Jahr 1982 hatten sich 53% der Grönländer für eine Abspaltung von der EWG ausgesprochen, die im Jahr 1985 auf Basis des Grönland­Vertrages vollzogen wurde (vgl. Nielsen 2014: 541). Grönland genießt in der heutigen Europäischen Union (EU) allerdings weiterhin den Status eines assoziierten überseeischen Landes (OCT) mit den Vorteilen einer Zollunion. Trotzdem gehört Grönland nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft (vgl. Europäisches Parlament/ Europäischer Rat 2013: Art. 4 Abs. 1). Auch die französische Karibikinsel Saint-Barthélemy vollzog am 1. Januar 2012 auf eigenen Wunsch den Statuswechsel hin zu einem OCT, ohne dabei jedoch ihr Verhältnis zum Mutterland Frankreich zu verändern (vgl. Europäischer Rat 2010).

Diese drei Fälle sind ein Beweis dafür, wie wenig die Geschichte der EU jenseits einiger Eckdaten bekannt ist. Ähnlich verhält es sich beim bevorstehenden EU-Austritt Großbritanniens. Obwohl seit dem Mitgliedschaftsreferendum im Jahr 2016 viele Überlegungen angestellt wurden, um das lange Zeit für undenkbar gehaltene Ergebnis zu deuten, hat dies nichts an der geringen Kenntnis und der öffentlichen Gleichgültigkeit für die Geschichte der europäischen Integration verändert. Denn auch wenn der EU-Austritt Großbritanniens in vielen Analysen einerseits in den Zusammenhang mit der britischen Geschichte und andererseits mit der Gegenwart gebracht wird, und eine Vielzahl von Forschern die Gründe für das Resultat im britischen Nationalcharakter sucht und etwa Beispiele für einen tief verwurzelten Sonderweg in Kultur und Geschichte heranzieht (vgl. z.B. Harms 2016: 38), wird er nur sehr undifferenziert im Lichte der Geschichte der europäischen Integration gesehen (vgl. Patel 2017: 2). Zu diesen undifferenzierten Betrachtungen passt, dass gemeinhin übersehen wird, dass die Briten am 23. Juni 2016 nicht zum ersten Mal über den Verbleib in der EU abstimmen durften. Schon im Juni 1975 kam es im Vereinigten Königreich zu einem Referendum über die Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften (EG), in dem sich noch mehr als zwei Drittel der Wähler für einen Verbleib aussprachen.

Wie konnte es jedoch zu diesen zwei unterschiedlichen Ergebnissen kommen? Und was sind die weiteren Unterschiede und was die Gemeinsamkeiten der beiden Referenden? Ein direkter Vergleich gibt Aufschluss darüber. Aufgrund der oben genannten Gründe ist es folgerichtig, dabei die grundsätzlichen Probleme Großbritanniens mit der europäischen Integration zu untersuchen und den langfristigen Ursachen der nationalhistorischen Spezifika eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Dazu wirft der Autor bei seinem Vergleich nicht nur einen Blick auf die Referenden an sich, sondern auch auf die politischen Begleitumstände, während welcher sie abgehalten wurden. Darüber hinaus kann ein solcher Vergleich niemals alle Faktoren berücksichtigen, sondern muss sich auf einige wenige, den inhaltlichen und methodischen Schwerpunkten entsprechend, konzentrieren (s. Kapitel 2).

Damit der Leser nachvollziehen kann, auf welche Quellen sich der Autor stützte und welche Literatur er zum weiterführenden Selbststudium heranziehen kann ist es relevant, den aktuellen Forschungsstand zu diesem Thema ausführlich zu beleuchten. Ein solcher Überblick zeigt zudem auf eindrückliche Weise die Lücken des Forschungsstandes auf und die damit verbundenen Grenzen der Bearbeitung durch den Autor. Hierbei kann festgehalten werden, dass viel einschlägige Literatur über das EWG-Mitgliedschaftsreferendum im Jahr 1975 vorhanden ist. Besonders der Lumely Research Fellow am Magdalene College an der University of Cambridge, Dr. Matthias Haeussler, tat sich in der letzten Zeit mit seiner Ausführung A pyrrhic victory: Harold Wilson, Helmut Schmidt, and the British Renegotiation of EC membership, 1974-5 zu dem Thema hervor. Dieses Forschungsfeld deckt zugleich auch sein größtes Forschungsinteresse ab, promovierte er doch zu Helmut Schmidt und den britisch-deutschen Beziehungen von 1974 bis 1982. Weniger aktuell, dafür umso umfangreicher ist die historisch-politische Abhandlung David Butlers und Uwe Kitzinger The 1975 Referendum aus dem Jahr 1976. Die beiden Politikwissenschaftler erzählen darin die gesamte Geschichte des Referendums einschließlich der Kampagnen und Rahmenbedingungen, und nennen das Referendum ein Schlüsselereignis der britischen Geschichte. Ebenfalls umfangreich, jedoch wesentlich jünger sind die Werke Hugo Youngs, This Blessed Plot: Britain and Europe from Churchill To Blair aus dem Jahr 1999 und John W. Youngs mit dem Titel Britain and European Unity 1945-1999 aus dem Jahr 2000. Ersterer beschreibt die problematischen Beziehungen Großbritanniens zu Europa und stellt sich die Frage, ob Großbritannien aufgrund seiner speziellen Historie überhaupt zu Europa gehöre. Letzterer bietet einen klaren und umfassenden Überblick über die britische Politik im Rahmen der europäischen Integration bis zur Einführung des Euro im Jahr 1999. Er erklärt, warum Großbritannien in den Fünfzigerjahren nicht Gründungsmitglied der EWG wurde, was Frankreich dazu bewog, den Beitritt des Landes in den Sechzigerjahren zu verhindern und warum die meisten britischen Regierungen seit 1973 Schwierigkeiten hatten, sich für eine europäische Zukunft zu engagieren. The Official History of Britain and the European Community Volume II: From Rejection to Referendum des ehemaligen britischen Diplomaten Stephen Wall schließlich erzählt das Dilemma von drei britischen Premierministern, die alle zu dem Schluss kommen mussten, dass es im nationalen Interesse ihres Landes keine tragfähige Alternative zum EWG-Beitritt gab. Durch zeithistorische Worte und Dokumente stellt Wall die Frustrationen, Erfolge und Erniedrigungen der britischen Politiker sehr anschaulich dar und zeigt auf, womit die heutige Brexit-Kontroverse eigentlich begann.

Aufgrund der Aktualität der Ereignisse ist das EU-Mitgliedschaftsreferendum im Jahr 2016 weniger grundlegend untersucht. Eine Ausnahme bildet hierbei der Aufsatz David Cameron’s EU renegotiation and referendum pledge: A case of déjà vu? der britischen Politologin Julie Smith aus dem Jahr 2016, welche darin Bezug auf das Referendum vier Dekaden zuvor nimmt und erste Vergleiche anstellt. Was der Forschung bisher jedoch fehlt, ist ein breit angelegter Vergleich. Dies alleine ist für den Autor Motivation genug, um auf diesem Gebiet nachzulegen. Um die größtmögliche Vergleichbarkeit zu gewähren, stützt er sich bei seinen Ausführungen zu dem Referendum aus dem Jahr 2016 hauptsächlich auf Online-Artikel führender Nachrichtenportale wie BBC News oder The Guardian. Denn nur bei der dortigen Recherche erlangte er einen allumfassenden Überblick über die Geschehnisse rund um die Volksabstimmung. Außerdem gelangte der Autor beim Studium der Fachliteratur zu der Erkenntnis, dass Politik und Zeitgeschehen in diesem Vergleich nicht voneinander zu trennen sind, welche wiederum dazu führte, dass in der vorliegenden Arbeit historische und zeitpolitische Aspekte einen größeren Rahmen einnehmen, als dies bei sozialwissenschaftlichen Arbeiten in der Regel der Fall ist.

Nach dieser vorangegangen inhaltlichen Einführung erhält der Leser im nächsten Kapitel auch eine theoretische und methodische Einleitung in den Forschungsgegenstand und in die vorliegende Arbeit, wodurch er eine weitreichende Übersicht, die für die weitere Orientierung in den nachfolgenden Ausführungen unabdingbar ist, erlangt. Zur allgemeinen Verständlichkeit erläutert der Autor seine verwendete Forschungsmethodik, durch welche größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse gewährleistet werden soll. Diese Arbeit stellt auf der Grundlage von Fachliteratur sowie aktuellen Zeitungsberichten einen Vergleich zweier Ereignisse an, was zwangsläufig zur Anwendung der Vergleichenden Methode führte.

Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit der Vorgeschichte des ersten Referendums, also mit allen historisch-politisch relevanten Ereignissen zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem EWG-Beitritt Großbritanniens im Jahr 1973. Dieser Hintergrund ist insofern notwendig, als dass er verständlich macht, weshalb es überhaupt zu landesspezifischen grundsätzlichen Problemen mit der europäischen Integration und einem verspäteten Beitritt zur EWG kommen konnte. Das vierte Kapitel befasst sich mit dem EWG-Mitgliedschaftsreferendum 1975 im Vereinigten Königreich, wobei in den Unterkapiteln speziell auf die Reformverhandlungen der britischen Regierung mit der EWG, die Rechtsgrundlagen und die Rahmenbedingungen des Referendums, die Kampagnen vor dem Referendum und abschließend auf die Wahlergebnisse eingegangen wird. Dieses Kapitel ist grundlegend für den späteren Vergleich mit dem Referendum im Jahr 2016. Das fünfte Kapitel wiederum ist ein historisch-politischer Abriss der Vorgeschichte des Referendums im Jahr 2016, einschließlich aller relevanten Geschehnisse, die sich zwischen dem Referendum im Jahr 1975 und dem Wahlsieg David Camerons im Jahr 2010 ereigneten. Auch dieser historische Exkurs ist unabdingbar, da er die langfristigen Ursachen für das zweite Referendum erklärt und seine Rahmenbedingungen erst verständlich macht. Kapitel sechs setzt sich mit dem EU-Mitgliedschaftsreferendum 2016 im Vereinigten Königreich auseinander, wobei sich der Autor erneut an den vorher festgelegten und bereits in Kapitel drei angewendeten Kriterien orientiert. Dadurch erkennt der Leser die Systematik dieser Vorgehensweise und kann selbst bereits Schlüsse über Gemeinsamkeiten und Unterschiede ziehen, die im folgenden Kapitel auch vom Autor ausgeführt werden.

Auf Grundlage der Kapitel vier und sechs erfolgt im siebten Kapitel der direkte Vergleich der beiden Referenden. Dabei werden sowohl die Gemeinsamkeiten als auch die Unterschiede herausgestellt. Ihr Ende findet die Arbeit schließlich in der Diskussion und dem Fazit. Dort wird zunächst die Bedeutung der Ergebnisse der Analyse in einem größeren Kontext erläutert. Dabei reflektiert der Autor auch seine methodische sowie analytische Vorgehensweise, um transparent darzulegen, was mögliche Kritikpunkte des Autors an seiner eigenen Arbeit darstellen könnten. Schließlich fasst er die wesentlichen Ergebnisse dieser Forschung noch einmal zusammen, nimmt dabei einen Rückbezug auf die in der Einleitung gestellten Fragen und bietet zudem einen möglichen Ausblick auf die zukünftige Rolle Großbritanniens in Europa. Diese Prognose ist vor allem interessant, da sich das Vereinigte Königreich zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Arbeit mitten in den Austrittsverhandlungen mit der Europäischen Union befindet.

2. Theoretische Grundlagen und Methodik

Nach der thematischen Einführung werden aufgrund der Notwendigkeit für sozialwissenschaftliche Arbeiten im Folgenden die theoretischen Grundlagen und die Methodik vorgestellt, auf denen diese Arbeit fußt, da im weiteren Verlauf eine theoriegeleitete Analyse folgt, die auch in methodischer Hinsicht den gestellten Anforderungen entspricht.

2.1 Theoretische Grundlage: EU-Skepsis

Die Begriffe Euroskeptizismus oder EU-Skepsis sind in politischen Diskussionen verwendete Bezeichnungen für eine skeptische oder kritische, oft gar ablehnende Haltung gegenüber dem Prozess der europäischen Integration, gegenüber den Zielen der EU oder gegenüber ihrem politischen System und ihren supranationalen Institutionen (vgl. Hüttmann/Wehling 2013). Traditionell sind Hauptursachen des Euroskeptizismus zum einen die Vorstellung, dass die europäische Integration den Nationalstaat schwächt und zum anderen der Wunsch, die Geschwindigkeit der Integration zu verlangsamen, sie anzuhalten oder gar rückgängig zu machen. EU-Skeptiker sind etwa der Meinung, die EU habe ein Demokratiedefizit oder sie sei zu bürokratisch (vgl. Kopel/Gallant/Eisen 2002: 45). Diese EU-Skepsis darf allerdings nicht mit dem Antieuropäismus verwechselt werden. EU-Skepsis wird von Europäern selbst geäußert, während sich Antieuropäismus auf die Ablehnung der Kultur Europas, die Europäisierung sowie auf Gefühle, Meinungen und Diskriminierungen europäischer Volksgruppen bezieht. Euroskeptizismus findet sich in allen politischen Parteien des gesamten politischen Spektrums wieder, sowohl links als auch rechts. Die ansteigende Zahl der rechtspopulistischen Parteien in Europa ist jedoch stark mit einem Anstieg der EU-Skepsis auf dem Kontinent verbunden (vgl. Werts/Scheepers/Lubbers 2012: 187).

Da Euroskeptizismus ein wissenschaftlich ungenauer Begriff ist, versuchten Paul Taggart und Aleks Szczerbiak (2002: 7), den Begriff zu präzisieren und dadurch auch verschiedene Formen und Ausprägungen der EU-Skepsis zu identifizieren. Ihre Einteilung bezüglich der EU-Skepsis unterscheidet dabei zwischen den Begriffen hard und soft. Diesen beiden Politikwissenschaftlern zufolge ist harte EU-Skepsis „a principled Opposition to the EU and European integration and therefore can be seen in parties who think that their countries should withdraw from membership, or whose policies towards the EU are tantamount to being opposed to the whole project of European integration as it is currently conceived.“ Weiche EU-Skepsis hingegen setzt die Unterstützung einer Existenz und Mitgliedschaft in der Europäischen Union voraus, richtet sich allerdings gegen spezifische Praktiken oder Politiken der EU, oder in Szczerbiaks und Taggarts Worten, „[...] where there is NOT a principled objection to European integration or EU membership but where concerns on one (or a number) of policy areas lead to the expression of qualified opposition to the EU, or where there is a sense that 'national interest' is currently at odds with the EU's trajectory.“

Kritiker dieser Unterteilung behaupten, es gebe keine klare Grenze zwischen der vermeintlich harten und weichen EU-Skepsis. Kopecky und Mudde (2002: 300) fragen sich etwa, wie viele und welche euroskeptischen Politiken eine Partei betreiben müsse, wenn die Demarkationslinie die Anzahl und Art dieser Politiken sei, um als hard oder soft bezeichnet werden zu können. Andere Wissenschaftler (z.B. Bertoncini/Koenig 2014: 6ff.) halten den terminologischen Unterschied zwischen hard und soft für unzureichend, um den großen Unterschieden in der Realpolitik Rechnung zu tragen. Deshalb bezeichnen sie die harte EU- Skepsis im Gegensatz zur weichen EU-Skepsis auch als Europhobie. Alternative englischsprachige Bezeichnungen für hard und soft sind etwa „withdrawalist“ und „reformist Euroscepticism“ (Cardiff University Press 2015: 3).

Trotz dieser wissenschaftlichen Differenzen stellt der Autor dieser Arbeit die Einteilung nach hard und soft als arbeitstauglich fest und schließt sich daher dieser Terminologie auf den folgenden Seiten an. Allerdings muss dieses zunehmend negativ gefärbte öffentliche Erscheinungsbild der EU-Skepsis zunächst in größere politische und wissenschaftliche Zusammenhänge gebracht werden. Dazu muss vor allem das Entstehen EU-skeptischer Meinungen erklärt werden, wobei auch in diesem Zusammenhang wieder die vielfältigen Interpretationsmöglichkeiten der EU-Skepsis betrachtet werden müssen.

Der Politikwissenschaftler Tim Büthe (vgl. 2002) nennt vier Grundideen, innerhalb derer Euroskeptizismus geäußert wird. Zunächst wird die europäische Integration als ein Kampf um die nationale Souveränität dargestellt und findet sich bereits in den Anfängen der EWG wieder, wobei etwa an die französische Politik des leeren Stuhls[2] gedacht sei. Im Grunde dreht sich dieser politikwissenschaftliche Konflikt um die zwei miteinander konkurrierenden Begriffe Idealismus und Realismus. Der Idealismus sieht in der philosophischen Tradition Immanuel Kants durch das Zusammenwachsen von einzelnen Souveränitäten in einem supranationalen politischen Zentrum die Möglichkeit eines internationalen Friedens. Der Realismus hingegen gibt sich bereits mit der Abwesenheit von Krieg zufrieden und will diesen durch gleichstarke souveräne Staaten erreichen (vgl. Jacobs 2003). Dadurch ist zu erklären, warum auch heutzutage bei nationalen Eliten der Wille erkennbar ist, die eigene Souveränität aufrecht zu erhalten. Die EU-Skeptiker schätzen die durch den Souveränitätsverzicht entstandenen Schäden höher ein als die Gewinne durch erleichterte Problemlösungsfähigkeit.

Ein zweites Argument ist die kulturelle Identität. Als Folge einer fortschreitenden Integration oder als Folge von Entscheidungen in bestimmten Politikfeldern entstehen Sorgen um den Verlust der nationalen Identität. Daher wird die europäische Integration vielfach auch als Bedrohung der eigenen Identität, die sich aus Sprache, Ethnie oder der gemeinsamen Geschichte zusammensetzt, angesehen. Dementsprechend können Menschen, die diese Komponenten als unveränderlich ansehen, in ihren Vorstellungen keine übergeordnete und neue Identität annehmen, der sie sich selbst zugehörig fühlen.

Ein weiteres Argument ist das Demokratiedefizit der EU. Diese Kritik richtet sich nicht nur gegen die institutionelle Struktur der EU, sondern auch gegen den mit fortschreitender Integration verbundenen Verlust politischer Steuerungsfähigkeit auf der Ebene der Nationalstaaten (vgl. Kielmannsegg 1996). EU-Skeptiker vertreten beispielsweise häufig die Meinung, dass die EU das Subsidaritätsprinzip verletze, da zahlreiche politische Entscheidungen besser auf nationaler, regionaler oder gar lokaler statt auf europäischer Ebene getroffen werden könnten. Zusätzlich hat der in den Jahren 2010 bis 2013 eingeschlagene Integrationspfad mit dem Ziel der Bekämpfung der Eurokrise, unter anderem[2] bestehend aus dem Europäischen Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), das vermeintliche Demokratiedefizit weiter erhöht. Dieses wird insbesondere dadurch verstärkt, dass sich diese Instrumente und Vereinbarungen auf die intergouvemementale Methode stützen. Insgesamt kann dieses Argument noch am ehesten mit Aspekten der liberalen Demokratietheorie unterfüttert werden, ohne dabei ausschließlich auf einer Gefühlsbasis zu urteilen.

Zuletzt wird vielfach die negative Integration beanstandet. Dabei kritisieren Euroskeptiker, dass die wirtschaftliche Integration bis zur Stufe des Binnenmarktes vor allem auf dem Abbau von Handelsbeschränkungen beruht. Integration in anderen Politikfeldern wie etwa in der Sozialpolitik erfordert hingegen die Entwicklung gemeinschaftlicher Schutzmechanismen, die durch die bestehenden und sehr unterschiedlichen Sozialsysteme der EU-Mitgliedsländer erschwert wird (Scharpf 1999). Diese Kritik ist empirisch insofern nicht korrekt, als dass die EU eine stark protektionistische und deutlich diskriminierende Außenhandelspolitik betreibt, bei der beispielsweise auch Handelsbarrieren aktiv aufgebaut wurden (Jachtenfuchs/Kohler-Koch 1996). Allerdings muss man ebenso festhalten, dass parallel zur Wirtschafts- und Währungsunion keine politische Union geschaffen wurde, obwohl die Schaffung des gemeinsamen Marktes durchaus stärkere politische Institutionen benötigen könnte. Für nationale Regierungen ist es heute viel schwieriger, marktkorrigierende Maßnahmen zu ergreifen als früher, was Skeptiker als eine Art Ohnmacht gegenüber der Globalisierung im Allgemeinen und der EU im Speziellen auffassen.

Auf dieser theoretischen Grundlage stellt der Autor eine Hypothese auf, welche seine anfänglichen Annahmen bezüglich der eingangs gestellten Fragen verdeutlicht. Aufgrund der unterschiedlichen Ergebnisse der beiden Referenden geht er davon aus, dass in der britischen Bevölkerung und Politik im Jahr 1975 lediglich ein weicher Euroskeptizismus geherrscht haben kann, der sich lediglich gegen einzelne Aspekte der EG richtete, die Institution aber nicht grundsätzlich infrage stellte. Demzufolge unterstellt er der britischen Wählerschaft im Jahr 2016 einen harten Euroskeptizismus, welcher die EU als solche ablehnt und einen Austritt befürwortet. Zur Konkretisierung dieser Hypothese zieht der Autor die oben genannten Grundideen der Euroskepsis heran und untersucht, ob einzelne Aspekte typische Erscheinungen des einen oder anderen Referendums und damit auch der weichen oder harten EU-Skepsis waren.

2.2 Vergleichende Methode

Die Vergleichende Politikwissenschaft ist ein Bereich der Politikwissenschaft, deren Forschungsschwerpunkt etwa der Vergleich von politischen Strukturen und Prozessen ist. Dieser wird unter anderem bei der Untersuchung von Zusammenhängen zwischen institutionellen Strukturen und staatlichem Handeln angewendet (Lehner/Widmaier 1995: 9). Der Inhalt der Disziplin geht allerdings weit über das Feld der Vergleichenden Regierungslehre hinaus. Seit den Sechzigerjahren beschränken sich die vergleichenden Analysen in der Politikwissenschaft nicht mehr hauptsächlich auf politische Institutionen, Prozesse und Inhalte, sondern weiteten sich unter dem Einfluss der Systemtheorie auf politische Systeme generell aus. Mittlerweile schließt die Vergleichende Politikwissenschaft auch Aspekte ein, die organisierte Interessen, die politische Kultur oder die Wirtschaft betreffen (Catón et al. 2005: 15). Beim Erkenntnisgewinn der Vergleichenden Politikwissenschaft geht es genauer darum, systematisch und unter Verwendung von spezifischen Theorien mindestens zwei Untersuchungsgegenstände miteinander in Verbindung zu bringen. Auf diese Weise sollen durch empirische Darstellungen von Gemeinsamkeiten und Gegensätzen und kausalen Deutungen bestimmte Zusammenhänge und Regelmäßigkeiten aufgespürt werden (vgl. Pickel 2016: 25f.).

Innerhalb der Disziplin der Vergleichenden Politikwissenschaft ist die vergleichende Methode eine Vorgehensweise zum systematischen Vergleich von Untersuchungseinheiten mit der übergeordneten Absicht einer empirischen Generalisierbarkeit oder der Verifizierung bzw. Formulierung von Hypothesen. Obwohl die Vergleichende Methode eine äußerst grundlegende und sehr weit gefasste wissenschaftliche Vorgehensweise ist, ist sie dennoch als Methode und nicht nur als abstrakter Begriff zu verwenden (vgl. Lijphart, 1971: 682). Generell dient der Vergleich in sozialwissenschaftlichen Disziplinen der formalen und rein deskriptiven Beschreibung. Darauf aufbauend werden kausale Zusammenhänge und Ursache-Wirkungs-Beziehungen im engeren Sinne erklärt. Daraus leitet sich eine auf dieser Analyse basierenden Prognose zur Vorhersage möglicher Entwicklungen ab, etwa aufgestellt durch einen historischen Vergleich. Schließlich erfolgt die bewertende Interpretation. Die Motive für einen systematischen Vergleich liegen vorwiegend in der Darstellung von unbekannten Forschungsgegenständen und der Akzentuierung gewisser Spezifika oder normativer Abweichungen. Außerdem muss erwähnt werden, dass meist nur eine geringe Fallzahl untersucht wird und die Realität gezwungenermaßen auf ein messbares Grad wesentlicher Variablen beschränkt werden muss. Diese Tatsache rechtfertigt eine grundsätzliche Vorsicht gegenüber den Ergebnissen des methodischen Vergleichs. Auch erscheint das methodische Vorgehen an sich problematisch, da oft nur wenige Fälle, allerdings unendlich viele Variablen bestehen, und multikausale Zusammenhänge oftmals auf Ursache-Wirkungs-Prinzipen reduziert werden müssen. Zu guter Letzt lassen sich teilweise sogar widersprüchliche Hypothesen belegen, da es sich bei der Auswahl der verglichenen Fälle immer um eine subjektive Entscheidung des Untersuchenden handelt (vgl. Jahn 2006: Kapitel 5).

Trotzdem wählt der Autor dieser Seiten die Vergleichende Methode für sein Erkenntnisinteresse aus, da die Fallzahl mit zwei Untersuchungsobjekten gering ist. Bei der vorliegenden Untersuchung kann von einem Paarvergleich gesprochen werden, der einen systematischen Vergleich zweier bewusst gewählter Fälle erfordert. Ideal gestaltet sich auch die Tatsache, dass in dieser Vorgehensweise ein historischer Vergleich vorgenommen werden kann, welcher sich für diese Ausarbeitung äußerst relevant gestalten wird (vgl. Hague/Harrop/Breslin 1998: 280). Die Verfahrensweise des Autors ist fallorientiert, was eine detaillierte Deskription[3] nach sich zieht, und dadurch statt einer Erklärung kausaler Zusammenhänge insbesondere die Interaktion unterschiedlicher Variablen im Vordergrund steht (vgl. ebd.: 273). Der auf dem Forschungsgebiet der Vergleichenden Politikwissenschaft tätige Arend Lijphart legt großen Wert auf ein kotrolliertes Untersuchungsdesign (vgl. Lauth et al. 2015: 49f.) und empfiehlt aufgrund des begrenzten Rahmens[4] die Anwendung der Vergleichenden Methode (vgl. Collier 1993: 106).

Ein systematischer Vergleich zeichnet sich dadurch aus, dass anhand klar festgelegter Kriterien gearbeitet wird. Dementsprechend müssen vor der Bearbeitung bestimmte Kriterien erstellt werden, welche in beiden Fällen vergleichbar erfasst werden können (vgl. Jahn 2007: 15). Wichtig ist daher, dass die beiden Referenden nach den gleichen Kriterien und in der gleichen Reihenfolge betrachtet werden. Nur so können unter den methodischen Voraussetzungen in der Analyse vergleichbare Ergebnisse erzielt werden. Die nachfolgenden Aspekte der Referenden werden genauer beleuchtet, da sich der Autor dadurch eine genaue Abbildung der Ereignisse erhofft. Der Vergleich wird dabei in zwei Schritten vorgenommen, wobei der Autor chronologisch vorgeht, und zunächst also das EWG-Mitgliedschaftsreferendum 1975 und anschließend das EU- Mitgliedschaftsreferendum 2016 anhand von fünf Gesichtspunkten behandelt wird.

Zuerst beschäftigt sich der Autor jeweils mit den den Referenden zugrundeliegenden Rechtsgrundlagen. Dieser Punkt ist insofern verfassungsrechtlich äußerst relevant, da das Referendum 1975 die erste landesweite Volksabstimmung darstellte. Der zweite Punkt beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen der Referenden. Dabei wird der Blick beispielsweise auf den Zeitpunkt des Referendums, die Referendumsfrage oder auf Fragen nach dem Wahlrecht geworfen. Im dritten Schritt untersucht der Autor die Kampagnen der Austrittsgegner und Austrittsbefürworter mit besonderem Blick auf die politischen Parteien, einzelne Politiker, die jeweiligen Premierminister, deren Minister sowie Parlamentsabgeordnete sowie die Medien und Wirtschaftsvertreter. Im letzten Schritt werden schließlich die Ergebnisse miteinander verglichen, wobei neben dem Gesamtergebnis natürlich auch Daten etwa über die Wahlbeteiligung oder regionale Ergebnisse ausgewertet werden. Darüber hinaus werden die zuvor analysierten Ergebnisse miteinander in Bezug gesetzt und nach Gemeinsamkeiten und Gegensätzen untersucht. Dadurch erwartet der Autor auf die eingangs gestellten Fragen systematische Antworten.

3. Vorgeschichte I

Nach dem Zweiten Weltkrieg keimte in Europa die Idee auf, einen übernationalen europäischen Staatenbund zu schaffen, um Kriege auf europäischem Boden in Zukunft zu vermeiden. Vor allem der damalige britische Premierminister Winston Churchill sprach sich vielfach für die Schaffung eines solchen europäischen Staatenbundes aus. Besonders in Erinnerung blieb dabei seine Rede (zitiert nach Themenportal Europäische Geschichte 2008) vor der akademischen Jugend an der Universität von Zürich am 19. September 1946, in der er mit folgenden Worten Konsequenzen aus der Geschichte Europas zog:

„Yet all the while there is a remedy which, if it were generally and spontaneously adopted, would as if by a miracle transform the whole scene, and would in a few years make all Europe, or the greater part of it, as free and as happy as Switzerland is today.

What is this sovereign remedy?

It is to re-create the European Family, or as much of it as we can, and provide it with a structure under which it can dwell in peace, in safety and in freedom.

We must build a kind of United States of Europe.

In this way only will hundreds of millions of toilers be able to regain the simple joys and hopes which make life worth living.“

Die schrecklichen Erfahrungen zweier Weltkriege bildeten den Hintergrund der zwei zentralen Aussagen seiner Rede, die sie letztendlich in die Geschichtsbücher brachten: Erstens war Winston Churchill der Ansicht, die „European Family“ müsse neu geschaffen und eine Art „United States of Europe“ errichtet werden. Eine solche Föderation könne „the distracted peoples of this turbulent and mighty continent [...] give a sense of enlarged patriotism and common citizenship“. Zweitens war er der Ansicht, dass der erste Schritt zu einer „re-creation of the European family“ eine „partnership between France and Germany“ sein müsse. Sowohl Winston Churchill als auch die meisten anderen britischen Politiker lehnten einen Beitritt ihres Landes in den europäischen Staatenbund selbst jedoch kategorisch ab. Mit Europa meinten britische Politiker in diesem Kontext immer Kontinentaleuropa. Großbritanniens Rolle sahen sie schwerpunktmäßig innerhalb des Commonwealth of Nations (vgl. Young 2000: Kapitel 1). Diese Sichtweise ist leicht nachzuvollziehen, wenn man einen Blick auf die britische Außenpolitik wirft. Nach dem Zweiten Weltkrieg war das Vereinigte Königreich eine Weltmacht mit Kolonien und Protektoraten in Afrika, Asien und Ozeanien und Europa spielte in der britischen Wahrnehmung neben dem British Empire und dem Commonwealth sowie dem scheinbar besonderen Verhältnis zu den USA tatsächlich nur eine Nebenrolle.

Ebenfalls führte die abweichende Kriegserfahrung Großbritanniens verglichen mit den anderen europäischen Ländern zu einer Haltung, die der französische Wegbereiter der europäischen Einigungsbestrebungen Jean Monnet als den „price of victory“ (zitiert nach

Ellison 2012) bezeichnete. Das Königreich hatte „the illusion that you could maintain what you had, without change“ (Kaiser 1996: 216). Weiter waren die von den anderen europäischen Ländern vorgeschlagenen Institutionen schlechthin nicht auf die britischen Interessen zugeschnitten. Ökonomisch ergab eine Zollunion mit einem gemeinschaftlichen Außenhandelstarif für ein Weltreich mit herkömmlich gewaltigem außereuropäischen Handel nur wenig Sinn, und politisch war man ob des Glaubens an die Stärke und Legitimität des eigenen Parlamentes vom Grundsatz der Supranationalität nicht begeistert (vgl. Young 2000: 2).

Die USA stellten nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Marshallplan 13 Milliarden Dollar zum Wiederaufbau Europas bereit, bei dem die westeuropäischen Länder in den Entscheidungsprozess über die Verwendung mit eingebunden werden sollten. Um die Verteilung der Hilfsgelder und die Ausarbeitung europäischer Wiederaufbaupläne zu steuern und auf die Liberalisierung von Handels- und Zahlungsströmen hinzuarbeiten, wurde im Jahr 1948 die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OEEC) gegründet. Dabei zeigte sich erstmals eine aufkeimende Spaltung Westeuropas in zwei Lager. Es bildeten sich einerseits die von Frankreich geführten kontinentalen Föderalisten, die darum bemüht waren, zugunsten eines beschleunigten Einigungsprozesses nationale Kompetenzen auf europäische Ebene zu übertragen und die OEEC als supranationale Organisation zu etablieren. Die britischen und skandinavischen Funktionalisten hingegen lehnten jede Schwächung der eigenen Souveränität ab und wollten sich lediglich auf eine Kooperation der nationalen Regierungen verständigen. Diese intergouvernementalen Vorstellungen konnten sie bei der Gründung der OEEC überwiegend durchsetzen (vgl. Brunn 2009: 137).

Großbritannien war durch seine globalen Interessen und seiner engen ökonomischen Verflechtungen mit dem Commonwealth nicht an der Realisierung einer geschlossenen Wirtschaftszone interessiert und blieb der EWG bei ihrer Gründung zunächst ebenso fern wie Schweden, Österreich und die Schweiz, die aufgrund ihrer Neutralität keine dermaßen weitreichenden politischen Verpflichtungen eingehen wollten oder konnten. Der von Großbritannien unterbreitete Plan zur Schaffung einer Freihandelszone im OEEC-Gebiet unter Wahrung nationaler Zolltarife und eigener Außenhandelspolitiken scheiterte allerdings im Dezember 1958 in den sogenannten Maudling-Verhandlungen. Großbritannien wollte durch die Gründung dieser Freihandelszone auch Mitglieder der EWG anziehen, um deren eigene Bedeutung zu schwächen. Dieses Unterfangen gelang jedoch nicht (vgl. Dodis.

Diplomatie Documents of Switzerland 1848-1975 1959). Es wurde zu deutlich, dass sich Großbritannien die einträglichsten Marktbedingungen für seine Fertigwaren auf dem gesamten europäischen Kontinent einschließlich der inneren Sechs[5] sichern und gleichzeitig seine speziellen Beziehungen zum Commonwealth aufrechterhalten wollte, die dem Königreich den günstigen Import von Lebensmitteln erlaubte. Auch der Eindruck, dass die britischen Politiker die Führungsrolle in dieser Freihandelszone übernehmen wollten, missfiel vor allem dem französischen Präsidenten Charles de Gaulle, da dieser Umstand nicht mit seinem eigenen Führungsanspruch vereinbar war (vgl. Brunn 2009: 134).

Deswegen nahm Großbritannien im Jahr 1959 als Ersatzlösung Verhandlungen zur Schaffung einer kleinen Freihandelszone mit Dänemark, Norwegen, Schweden, Portugal, Österreich und der Schweiz auf.[6] Diese mündeten nach lediglich sechs Monaten in der Stockholmer Konvention, welche das Gründungsdokument der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist. Es hält die Ziele der EFTA fest und regelt die Rechte und Pflichten seiner Mitgliedsstaaten. Die Konvention wurde am 4. Januar 1960 unterzeichnet und trat am 3. Mai desselben Jahres in Kraft. Die erste im Vertrag vorgesehene Zollsenkung erfolgte zum 1. Juli 1960 und bis zum Jahre 1970 wurden die Zölle schrittweise ganz abgebaut. Die EFTA war von Anfang an als temporäre Organisation gedacht, um durch Bündelung der gemeinsamen Interessen eine Annäherung an die EWG zu erleichtern und die in der Präambel als oberstes Ziel definierte Schaffung eines freien und alle OEEC-Länder umfassenden Marktes zu verwirklichen. Währenddessen sollte ein Abbau der Zollschranken den freien Handel zwischen den Mitgliedern erleichtern und den freien Welthandel im Sinne des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) fördern. Die Stockholmer Konvention sollte durch die Förderung von Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Produktivitätssteigerung und finanzielle Stabilität zur stetigen Verbesserung des Lebensstandards beitragen. Weiter sollten gerechte Handels- und Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden, ein dauerhafter Ausgleich zwischen den Partnern und den verschiedenen Wirtschaftssektoren stattfinden sowie ein aktiver Beitrag zur Ausweitung des Welthandels geleistet werden (vgl. Young 2000: Kapitel 3).

Anders als die EWG, die die wirtschaftliche Integration im Grunde als einen Zwischenschritt zur angestrebten politischen Integration ansah, wollte die rein intergouvernementale EFTA unter der Führung Großbritanniens ihren Mitgliedsstaaten die volle politische Souveränität lassen. Großbritannien lehnte eine supranationale Integration per se ab, da es fürchtete, seine tatsächliche oder zumindest gefühlte Großmachtstellung in der Welt zu verlieren. Ein deutliches Merkmal dafür war der Verzicht auf gemeinsame Außenzölle. Wegen erheblicher struktureller Unterschiede wurden auch Landwirtschaft und Fischerei nicht mit in das Abkommen einbezogen und auch wurde von einer Harmonisierung der nationalen Steuer- und Sozialsysteme abgesehen. Im Gegensatz zu den auf unbefristete Zeit angelegten EWG- Verträgen definierte das EFTA-Abkommen von Beginn an auch das Recht, nach zwölfmonatiger Kündigungsfrist aus der Assoziation austreten zu können (vgl. Brunn 2009: 137). Eine vergleichbare Regelung wurde für die Europäische Union (EU) erst im Vertrag von Lissabon im Jahr 2007 eingeführt. In Kontinentaleuropa schritt inzwischen die europäische Integration voran. Im Jahr 1952 wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet und am 25. März 1957 unterzeichneten die inneren Sechs die Römischen Verträge, mit denen die EWG errichtet wurde (vgl. Smith 2016: 4).

Nach der Gründung dieser zwei Organisationen herrschte zwischen ihnen zunächst eine starke Konkurrenz und Rivalität. Die EFTA war im ersten Jahrzehnt ihres Bestehens vor allem darauf bedacht, sich als alternatives Integrationsmodell zu etablieren und die eigene Handlungsfähigkeit zu beweisen. Dies geschah vor allem durch den Abbau der Binnenzölle zum Ende des Jahres 1966, drei Jahre früher als geplant. Das Ziel der EFTA, eine starke Verhandlungsposition gegenüber der EWG zu schaffen, wurde aber deutlich verfehlt. Verschiedene Versuche der gemeinsamen Annäherung der EFTA-Staaten an die EWG in den Jahren 1960 und 1961 waren nicht von Erfolg gekrönt und wurden von einer bilateralen Vorgehensweise abgelöst. Insbesondere Großbritannien musste erkennen, dass sich in den EWG-Ländern in den Jahren nach ihrer Gründung ein bemerkenswerter kontinuierlicher wirtschaftlicher und politischer Aufschwung zeigte, welcher sich wesentlich schneller vollzog als in der EFTA und dass eine weitere Nichtmitgliedschaft in der EWG zu einer politischen Isolation führen würde (vgl. Brunn 2009: 136ff.). Bis in die sechziger Jahre hatte Großbritannien seinen Weltmachtanspruch auf das Commonwealth und die besonderen Beziehungen zu den USA gestützt. Beide Säulen bröckelten mittlerweile allerdings gewaltig. Die „weißen“ (Brunn 2009: 149) Mitgliedstaaten des Commonwealth, also Kanada, Australien und Neuseeland richteten sich erkennbar auf die USA aus, während sich die „farbigen“ (Brunn 2009: 150) Mitgliedstaaten dem Interessenbündnis der blockfreien Staaten anschlossen. Auch der handelspolitische Wert dieser ehemaligen Kolonien fiel stetig und es war davon auszugehen, dass ihr prozentualer Anteil am Außenhandel bald deutlich hinter den der europäischen Handelspartner zurückfallen würde. Für die USA hingegen wurde die EWG immer wichtiger und der im Jahr 1960 gewählte Präsident John F. Kennedy strebte besondere politische, wirtschaftliche und militärische Beziehungen mit der EWG an, in denen Großbritannien außen vor geblieben wäre (vgl. ebd.: 149ff.).

Auch die Wirtschaft Großbritanniens hatte sich nach dem Zweiten Weltkrieg im Vergleich zu der kontinentaleuropäischen besonders schlecht entwickelt, was zum Teil an deren veralteten Strukturen lag. Premierminister Harold Macmillan wollte sein Land daher in einen gemeinsamen europäischen Markt einführen, der die heimische Industrie zu den benötigten Anpassungen zwingen und somit schwere politische Grabenkämpfe verhindern würde. Ebenso hatte MacMillan die Absicht, seine Konservative Partei zu modernisieren. Durch die Öffnung für den europäischen Markt wollte er ihr ein neues Ziel und das Image einer zukunftsorientierten Partei geben. Im Jahr 1961 entschied sich der britische Premierminister daher weniger aus Überzeugung als aus einer Zwangslage heraus, den EWG-Beitritt zu beantragen (vgl. Parliamentary Debates. House of Commons 1961).

Auch deswegen zog die britische Regierung mit der Erwartung in die Verhandlungen, dass sich die EWG ebenso an das Königreich anpassen müsse, wie dieses sich an die EWG anzupassen habe. Die gab dem Beitrittskandidaten jedoch zu verstehen, den mittlerweile erreichten Besitzstand nicht infrage stellen zu wollen, so sehr der Beitritt des Landes auch erwünscht sei. Aus diesem Grund zogen sich die Verhandlungen hin und es wurde Kritik an der schlechten Durchsetzung britischer Interessen laut, selbst aus der Konservativen Partei, die sich in zwei Lager gespalten hatte. Als sich kurz vor den anstehenden Unterhauswahlen im Jahr 1963 bei einer Umfrage im Juli 1962 lediglich 38 Prozent der Briten für einen EWG- Beitritt ihres Landes aussprachen, glaubte der Labour-Vorsitzende Hugh Gaitskell nach elf Jahren Opposition, mit einem antieuropäischen Wahlkampf punkten zu können. Auf dem Kongress seiner Partei im Oktober 1962 verkündete er:

„Are we forced to go into Europe? The answer to that is, No. Would we necessarily, inevitably, be economically stronger if we go in, and weaker if we stay out? My answer to that is also, No. [...] It means the end of a thousand years of history“ (zitiert nach Labour Party 1962: 2)

Die Konservativen antworteten schlagfertig, dass Gaitskell seine tausend Jahre Geschichte behalten könne, da sie lieber die Zukunft wollten (vgl. ebd.). Nachdem allerdings Wahlen in

Frankreich Präsident de Gaulle eine absolute Mehrheit beschert hatten, lehnte dieser das Beitrittsgesuch ab. Als Gründe für sein Veto gab er vor allem wirtschaftliche Argumente an:

„Der Vertrag von Rom wurde zwischen sechs kontinentalen Staaten geschlossen, von Staaten, die wirtschaftlich gesehen, wie man wohl sagen kann, den gleichen Charakter haben. [...] Großbritannien ist [...] ein insulares, ein maritimes Land. [...] Die Natur, die Struktur und die Konjunktur, die Großbritannien eigen sind, unterschieden sich zutiefst von denen der kontinentalen Länder.“ (zitiert nach Brunn 2009: 154)

In Wahrheit dürften allerdings eher politische Überlegungen ausschlaggebend gewesen sein. De Gaulle wollte einen britischen Einfluss in Europa um jeden Preis verhindern, da dieser seiner Vorstellung eines französisch geführten Europas entgegenlief. Die anderen fünf EWG-Mitgliedsstaaten sprachen sich jedoch für einen Beitritt Großbritanniens aus (vgl. Krupa 2013).

Wenige Monate später allerdings siegte die europakritische Labourpartei bei den Unterhauswahlen und schien de Gaulles Veto im Nachhinein zu rechtfertigen. Der neue Premierminister Harold Wilson musste allerdings feststellen, in welch schlechter Lage sich sein Land wirtschaftlich und politisch befand. Der Druck der wirtschaftlichen Eliten zwangen ihn letztendlich gegen seine tiefste innere Überzeugung, im Jahr 1967, erneut einen britischen Beitragsantrag zu stellen. Die Einstellung seiner Partei zu Europa war aus realpolitischen Gründen schon zuvor positiver geworden. Das Commonwealth wurde zu einer immer größeren finanziellen Bürde und eine nationale Währungskrise war die Folge. Der Weltmachtanspruch nahm weiter Schaden und der Abstieg des Landes war unübersehbar. Deswegen führte die Labourpartei im Jahre 1966 einen europafreundlichen Wahlkampf (vgl. Brunn 2009: 157f.).

Im Zuge der Beitrittsverhandlungen wiederholte de Gaulle jedoch fast wörtlich seine Bedenken, die er schon 1963 geäußert hatte. England würde in der EWG das Gleichgewicht der inneren Sechs zerstören und „das ganze Gebäude und die Einzelheiten in Frage stellen und das Problem eines völlig anderen Unternehmens aufwerfen“ (zitiert nach Brunn 2009: 160). Der Beitritt Großbritanniens würde den Agrarmarkt gefährden und Frankreich damit einen seiner Hauptgründe für seine Mitgliedschaft in der EWG nehmen. Außerdem würde das Königreich mit seiner instabilen Währung die Inflation in die EWG bringen. Da die restlichen Mitgliedstaaten keinen Bruch mit Frankreich riskieren wollten, wurde der

Beitrittsantrag letztendlich genau wie der sechs Jahre zuvor abgelehnt. Allerdings stellte die EWG in einem der britischen Regierung übermittelten Dokument dem Land neue Verhandlungen nach dem Ende seiner wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten in Aussicht. Auch zog die britische Regierung ihr Beitrittsgesuch nicht zurück, sondern ließ es lediglich ruhen (vgl. ebd.).

Im Jahr 1969 trat Charles de Gaulle, der sich als größter Skeptiker eines EWG-Beitritts Großbritanniens hervorgetan hatte, von seinem Präsidentenamt zurück und machte den Weg für seinen Nachfolger Georges Pompidou frei, der dem EWG-Beitritt Großbritanniens nicht mehr kritisch gegenüberstand (vgl. Die Zeit 1971). Die inneren Sechs und Großbritannien konnten daher die Verhandlungen unter neuen Bedingungen wieder aufnehmen. Kurz vor der Unterhauswahl im Jahr 1970 verkündete Edward Heath, der zu dieser Zeit Vorsitzender der oppositionellen Konservativen Partei war, dass eine weitere europäische Integration nicht stattfinden werde, „except with the full-hearted consent of the Parliaments and peoples of the new member countries“ (Crowson 2007: 90). Wenig später wurde Heath zum Premierminister gewählt und leitete viele der anstehenden Verhandlungen mit den sechs EWG-Mitgliedstaaten persönlich. Er freundete sich mit dem neuen französischen Präsidenten Georges Pompidou an, der letztlich das Veto Frankreichs für einen EWG- Beitritt Großbritanniens aufhob und somit den Weg für eine Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs ebnete. Heath konnte seinen französischen Amtskollegen von der Ernsthaftigkeit des britischen Europakurses überzeugen, und die beiden stellten eine Übereinstimmung in ihren Vorstellungen von Europa und in ihren Vorstellungen von dem Verhältnis von Supranationalität und intergouvernementaler Zusammenarbeit beim weiteren Fortschreiten der Einigung fest. Beide setzten auf so viel Intergouvernementalismus wie möglich und so viel Supranationalismus wie nötig (vgl. Brunn 2009: 185f.).

Auch innenpolitisch standen die Verhandlungen unter einem guten Stern. Die britische Wirtschaft war im Aufwind und auch das Pfund hatte sich erholt. Darum wurden die noch von der zuvor regierenden Labourpartei prognostizierten finanziellen Belastungen durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) als nicht tragisch angesehen. Die britischen Fachmänner schätzten, dass ihr Land etwa 21 Prozent des EWG-Haushalts aufzubringen habe, während sein Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Gemeinschaft nur rund 15 Prozent und die zu erwartenden Rückflüsse aus dem Haushalt lediglich 8 bis 9 Prozent betragen würden. Nach den Vorhersagen würden die Lebensmittelpreise um 18 bis 26 Prozent und die Lebenshaltungskosten um 4 bis 5 Prozent steigen (vgl. ebd: 184).

Diese Vorhersagen brachten die Frage des Finanzbeitrags in den Mittelpunkt der Verhandlungen. Labourpolitiker gaben später an, dass sie die Verhandlungen viel härter als die Konservativen geführt hätten und sie letztendlich auch wegen des ungenügenden Entgegenkommens der EWG-Mitgliedstaaten hätten scheitern lassen. Der britische Premier Heath jedoch war ein überzeugter Anhänger des britischen EWG-Beitritts und daher bereit, Forderungen zurückzunehmen. Das Commonwealth spielte bei den Verhandlungen keine bedeutende Rolle mehr. Beispielsweise gingen nur noch 12 Prozent des australischen Exports ins Vereinigte Königreich. Unabdinglich war es für die britischen Unterhändler jedoch, Zugeständnisse für die Einfuhr neuseeländischer Molkereiprodukte und karibischen Zuckers zu bekommen. Anfang der 1970er-Jahre gingen nämlich weiterhin 90 Prozent des neuseeländischen Butterexportes, 80 Prozent des Käse- und 30 Prozent des Fleischexportes nach Großbritannien. Ein Wegfall dieses Wirtschaftszweiges wäre für Neuseeland und die ehemaligen britischen Kolonien in der Karibik einer Katastrophe gleichgekommen und damit auch für Großbritannien nicht zu verantworten gewesen (vgl. ebd.: 185).

Schließlich konnten die Verhandlungen schon im Juni 1971 in den wichtigsten Punkten abgeschlossen werden. Für den karibischen Zucker und die neuseeländische Butter wurden Exportmengen vereinbart, die sowohl für die karibischen Zuckerproduzenten als auch für die neuseeländische Regierung akzeptabel waren. Das Vereinigte Königreich erhielt eine sechsjährige Übergangsfrist für die Einführung der GAP und für die Angleichung der Außenzölle. Problematisch blieb jedoch die Diskussion um den Finanzbeitrag. Großbritannien akzeptierte einen gleitenden Übergang von sieben Jahren und erhielt eine Sicherheitsklausel. Im Fall anhaltender Finanzprobleme gestanden die inneren Sechs eine Suche nach gerechten Lösungen im Interesse der Gemeinschaft zu. Bei den Fischereirechten kamen die Mitgliedstaaten dem Antragsteller entgegen, da nunmehr jedes Land in allen Gewässern der Mitgliedstaaten dieselben Fangrechte erhielt (vgl. ebd.: 186).

Die britische Regierung veröffentlichte bereits kurz nach der grundsätzlichen Billigung der Beitrittsbedingungen durch den Ministerrat der EWG ein Weißbuch und startete eine große Werbekampagne. In dem Weißbuch wurden die Kosten des britischen Beitritts unrealistisch niedrig gerechnet und die positiven Wirkungen für die nationale Sicherheit und den wirtschaftlichen Aufschwung betont:

„It makes good sense for our jobs and prosperity. It makes good sense for world peace. It makes good sense for the Commonwealth. It makes good sense for our children's future. “ (Miller 1975: 22)

Weiter werde der Verlust von Souveränitätsrechten, so wie von Labour behauptet, nicht eintreten und es werde nur die Zusammenlegung und die Erweiterung der einzelnen Souveränitäten im gemeinschaftlichen Interesse geben. Weiter sprach Labour von der „zweiten Schlacht um Britannien“ (Der Spiegel 1971: 132) und war der Ansicht, das Weißbuch verheimliche die Gefahren, übertreibe die Vorteile und sei überhaupt eine Fälschung. Der Ausverkauf des Landes und ein nationales Unglück stünden bevor. Großbritannien werde sich zum Nordirland Europas entwickeln, also ein immer stärker verarmendes Industriegebiet mit Massenauswanderung werden. Obwohl Labour die Beitrittsverhandlungen begonnen hatte, änderte es seinen Kurs um 180 Grad. Harold Wilson kritisierte die von Heath akzeptierten Beitrittsverhandlungen heftig und versprach, dass seine Partei bei einer Regierungsübernahme erneut über die Bedingungen eines Beitritts verhandeln werde. Ein Sonderparteitag legte sich im Juni 1971 auf eine Volksbefragung über den Beitritt im Falle ihrer Regierungsübernahme fest. Neben einer großen Mehrheit gegen den Beitritt gab es auch eine kleine Gruppe von Abgeordneten, die für den Beitritt stimmten. Darunter war auch Roy Jenkins, der stellvertretene Vorsitzende von Labour, der behauptete, seine Partei hätte den Beitrittsbedingungen der Konservativen ebenfalls zugestimmt (vgl. Cook/Francis 1979). Das Nationale Exekutivkomitee und die Labour Party Conference lehnten die Bedingungen jedoch ab. Im April 1972 legte der europakritische Abgeordnete der Konservativen, Neil Marten, einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf der EWG vor, in dem er ein Referendum zum Beitritt forderte. Obwohl sich Labour zuvor offiziell gegen ein Referendum ausgesprochen hatte, beschloss das Schattenkabinett, den Änderungsantrag von Marten zu unterstützen. Jenkins trat wegen der Entscheidung als stellvertretender Vorsitzender zurück und viele Abgeordnete von Labour enthielten sich der Abstimmung. Der EG-Beitritt hatte heftige Auseinandersetzungen innerhalb der Labourpartei zur Folge, der von Beobachtern sogar als Bürgerkrieg bezeichnet wurde.

Zwischen dem 21. und dem 28. Oktober 1971 musste das britische Unterhaus darüber debattieren, ob das Vereinigte Königreich ein Mitglied der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft werden sollte. Kurz vor der Abstimmung im Parlament richtete Edward Heath noch letzte positive Worte an seine Kollegen:

„But tonight when this House endorses this Motion many millions of people right across the world will rejoice that we have taken our rightful place in a truly United Europe.“ (zitiert nach Sandbrook 2010: 404)

Im Anschluss stimmten 356 Abgeordnete für den Beitritt und 244 dagegen. 39 Konservative stimmten gegen das Votum ihrer Partei, aber auch 68 Abgeordnete von Labour unterwarfen sich nicht ihrer Fraktion und stimmten für den Beitritt. Das Ergebnis verkündete Heath wie folgt:

“Resolved, That this House approves Her Majesty's Government's decision of principle to join the European Communities on the basis of the arrangements which have been negotiated.” (zitiert nach Helm 2017)

Die Regierung befragte die britische Bevölkerung trotz Forderungen von Labour nicht in einem Referendum, bevor sie am 22. Januar 1972 einem Beitragsvertrag zustimmte und bevor das Beitrittsgesetz im Unterhaus ausgearbeitet und später verabschiedet wurde, da dies nicht verfassungskonform gewesen wäre. Als politische Absicherung ließ sich der französische Präsident Georges Pompidou die Zustimmung zur EWG-Erweiterung durch ein Referendum am 23. April 1972 von den französischen Wählern bestätigen (vgl. Cointet/Lachaise/Tricaud 2008: 233).

Nach langwierigen Verhandlungen traten zu Beginn des Jahres 1973 das Vereinigte Königreich zusammen mit Irland und Dänemark im Rahmen der ersten EWG-Erweiterung der Gemeinschaft bei. Mit diesen Beitritten wurde die EFTA, die vor allem von Großbritannien in den 1960er-Jahren als Gegenmodell zur EWG beworben wurde, erheblich geschwächt, da Großbritannien und Dänemark parallel zu ihrem EWG-Beitritt am 1. Januar 1973 aus der EFTA austraten.

4. EWG-Mitgliedschaftsreferendum 1975

Das EWG-Mitgliedschaftsreferendum im Vereinigten Königreich fand am 5. Juni 1975 statt und sollte ermitteln, ob die EWG-Mitgliedschaft, die zum 1. Januar 1973 in Kraft getreten war, in der Bevölkerung im Allgemeinen auf Zustimmung oder Ablehnung stieß. Es war die erste landesweite Volksabstimmung in der Geschichte des Vereinigten Königreichs und es sollte zugleich auch die einzige im 20. Jahrhundert bleiben.

Die Monate rund um die Debatte und Kampagne zum Referendum waren - verglichen mit der politischen Kultur des Landes - sehr ungewöhnlich und unruhig. Das hing unter anderem damit zusammen, dass es bereits die dritte nationale Abstimmung in den letzten siebzehn Monaten war. In diesem Kapitel wirft der Autor einen detaillieren Blick auf die Geschehnisse rund um das Referendum. Er beginnt dabei mit den Nachverhandlungen der Beitrittsbedingungen der britischen Regierung mit der EWG, erläutert die Rechtsgrundlagen und die Rahmenbedingungen der Abstimmung, bevor er auf die Kampagnen und Positionen der Parteien, Politiker und Medien eingeht und anschließend das Wahlergebnis analysiert. Diese systematischen Schritte zu gehen resultierten aus der Überlegung, durch sie einen direkten Vergleich mit den Abläufen rund um das Referendum im Jahr 2016 durchführen zu können. Daher führt der Autor sie analog zu diesem Kapitel auch in Kapitel sechs durch.

4.1 Reformverhandlungen

Die Parlamentswahlen im Februar 1974 führten in Großbritannien zu einer Labour- Minderheitsregierung. Bei Neuwahlen im Oktober desselben Jahres konnte die Regierungspartei jedoch eine Mehrheit gewinnen. Labour hatte sich schon vor der Wahl im Februar dazu verpflichtet, die Bedingungen für die Mitgliedschaft Großbritanniens in der EWG neu zu verhandeln und anschließend „give the British people the final say, which will be binding on the Government - through the ballot box - on whether we accept the terms and stay in or reject the terms and come out“ (The Labour Party 1974-I). Die Partei hatte in der Vergangenheit negative Folgen der EWG-Mitgliedschaft wie beispielsweise die großen Unterschiede bei den Lebensmittelpreisen innerhalb der GAP einerseits und den niedrigen Preisen auf den Commonwealth-Märkten andererseits sowie den Verlust der wirtschaftlichen Souveränität befürchtet (vgl. Cook/Francis 1979: 19ff).

Die Verhandlungen um den EWG-Beitritt hatte von Seiten des Vereinigten Königreichs vor allem der im Jahr 1970 ins Amt gewählte konservative Premierminister Edward Heath geführt, dessen Einstellung zutiefst proeuropäisch war (s. Kapitel 3). Sein Verhandlungsergebnis wurde von der oppositionellen Labourpartei kritisiert, die gleichzeitig versprach, im Falle eines eigenen Wahlerfolgs das Resultat neu zu verhandeln und anschließend eine Volksbefragung durchzuführen. Die Nachverhandlungen sollten im

Wesentlichen die GAP, die geplante Angleichung der Mehrwertsteuer und die Wirtschafts­und Währungspolitik betreffen (vgl. Miller 2015: 4). Auf die Ankündigung Labours, über bessere Beitrittsbedingungen verhandeln zu wollen, reagierten die anderen EWG- Mitgliedstaaten gelassen. Sie ließen sich auf die Reformverhandlungen mit der Einschränkung ein, dass es sich um keine grundsätzlichen Neuverhandlungen handeln dürfe. Unter diesen Bedingungen wurden die elfmonatigen Verhandlungen geführt und am Ende stand ein Ergebnis, das für beide Seiten zufriedenstellend war, obwohl es Großbritannien keinen großen Substanzgewinn einbrachte. Die Zugeständnisse der EWG konzentrierten sich auf den Import von Zucker aus der Karibik und Butter aus Neuseeland. Außerdem sagten sie dem Vereinigten Königreich zu, es je nach seiner Wirtschaftslage eine Rückzahlung von bis zu 125 Millionen Pfund jährlich aus dem EWG-Haushalt zu gewähren. Diese Ergebnisse reichten Premierminister Wilson aus, um die Verhandlungen der Öffentlichkeit als erfolgreich zu verkaufen.

Die Regierungschefs der EWG stimmten den Neuverhandlungen am 11. März 1975 in Dublin zu und Wilson erklärte daraufhin: „I believe that our renegotiation objectives have been substantially, though not completely, achieved“ (ebd: 17) und sagte weiter, dass die Regierung eine Abstimmung für die Fortsetzung der Mitgliedschaft empfähle. Am 9. April stimmte auch das Unterhaus mit 393 zu 170 Stimmen für den Verbleib in der EWG unter den neuen Bedingungen zu (vgl. ebd.: 23).

4.2 Rechtsgrundlagen

Die britische Regierung veröffentlichte am 26. Februar 1975 ein Weißbuch zum anstehenden Referendum, in dem die öffentliche Finanzierung sowohl der „Ja“- als auch der „Nein“- Kampagne, das Wahlrecht für Angehörige der Streitkräfte und des House of Lords sowie eine landesweit zentrale Stimmenauszählung empfohlen wurde. Diese Vorschläge waren nicht bindend, wurden vom Unterhaus aber dennoch gebilligt (vgl. Sweet/Maxwell 1975: 1.051ff.). Am 26. März wurde dem Unterhaus ein Gesetzesentwurf zum anstehenden Referendum vorgelegt, und bei der zweiten Lesung am 10. April stimmten die Mitglieder des House of Common mit 312 gegen 248 Stimmen zugunsten des Gesetzes zur Durchführung des Referendums (vgl. Butler/Kitzinger 1976: 64). Vor der Verabschiedung dieses Gesetzes gab es im Vereinigten Königreich kein Verfahren bzw. Gesetz, eine solche Volksabstimmung durchführen zu können.

[...]


[1] Dieser wirtschaftswissenschaftliche Begriff bezeichnet den Zustand, in dem zwei Vertragsparteien bei Abschluss und/oder Erfüllung eines Kontrakts oder Marktteilnehmer nicht dieselben Informationen besitzen.

[2] Der Ausdruck beschreibt eine von Frankreich von 1965 bis 1966 im Ministerrat der EWG verfolgte politische Strategie, die sich verkürzt ausgedrückt durch ein permanentes Fernbleiben der französischen Verhandlungsdelegation von den Ratssitzungen beschreiben lässt. Die Organisation war dadurch nicht beschlussfähig und das die EWG dadurch de facto außer Gefecht gesetzt.

[3] Eine gute Deskription ist höher einzuschätzen als eine schlechte Erklärung (vgl. Hague/Harrop/Breslin 1998: 273).

[4] Dieser ist der Arbeit etwa durch Bearbeitungszeit und Länge gesetzt.

[5] Als die „inneren Sechs" werden die sechs Gründungländer der EWG verstanden: Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande.

[6] Diese Ländergruppe wird analog zur „inneren Sechs" auch als „äußere Sieben" bezeichnet.

Ende der Leseprobe aus 107 Seiten

Details

Titel
EU-Austritt im zweiten Anlauf. Das EWG-Mitgliedschaftsreferendum 1975 und das EU-Mitgliedschaftsreferendum 2016 im Vereinigten Königreich im Vergleich
Hochschule
Universität Osnabrück
Jahr
2018
Seiten
107
Katalognummer
V426485
ISBN (eBook)
9783668724839
ISBN (Buch)
9783668724846
Dateigröße
2219 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
EU, BREXIT, Großbritannien, UKIP, EWG, Referendum, England, Austritt, Europäisierung, Euroskeptizismus, Europäische Integration, Winston Churchill, David Cameron, Schottland, Unabhängigkeit
Arbeit zitieren
Anonym, 2018, EU-Austritt im zweiten Anlauf. Das EWG-Mitgliedschaftsreferendum 1975 und das EU-Mitgliedschaftsreferendum 2016 im Vereinigten Königreich im Vergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/426485

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