Der Arbeitskraftunternehmer. Von seinem Beruf zu seiner Bildung


Trabajo Escrito, 2012

18 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Der Typus Arbeitskraftunternehmer
1.1 Zeitliche Einordnung und Gründe für einen Wandel zum Arbeitskraftunternehmer
1.2 Merkmale des Typus Arbeitskraftunternehmer
1.3 Die Entgrenzung der Arbeit und ihre Auswirkungen

2 Der „Beruf“ im Wandel
2.1 Beruf und Bildung – ein kurzer Rückblick auf die Anfänge
2.2 Der Individualberuf des Arbeitskraftunternehmers

3 Die Bildung des Arbeitskraftunternehmers
3.1 Wichtige Schlüsselqualifikationskonzepte
3.2 Die Bedeutung der Schlüsselqualifikationen für den Arbeitskraftunternehmer
3.3 Employability

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Begriffe wie ‚Dienstleistungsgesellschaft‘ und ‚Wissensgesellschaft‘ prägen seit mehreren Jahren die sozialwissenschaftliche Diskussion, die durch einen strukturellen Wandel von Arbeits- und Lebenswelten hervorgerufen wurde. Vor dem Hintergrund ökonomischer und gesellschaftlicher Veränderungen scheint sich auch der Beruf im Wandel zu befinden. So argumentieren zumindest die Autoren der Arbeitskraftunternehmerthese Hans-J. Pongratz und G. Günter Voß. Diese Aussage hätte somit auch weitreichende Folgen für den Bildungsbegriff und Bildungsinhalte. Gleichzeitig ist aber auch die Berufsbildung stetig in Bewegung. Die Schlüsselqualifikationsdebatte und der Begriff Employability prägen die Diskussion bezüglich neuer Bildungstheorien. Diese möglichen Veränderungen geben den Anreiz dafür, den Arbeitskraftunternehmer als Idealtypus eines zukünftigen Arbeitsverständnisses genauer zu betrachten und ihn hinsichtlich seines Berufsverständnisses und seiner Bildungsmöglichkeiten zu untersuchen, indem Schlüsselqualifikationen und die Employability als Bildungsmöglichkeiten unterstellt werden.

In einem ersten Schritt soll versucht werden, die Arbeitskraftunternehmerthese von Pongratz und Voß genauer zu erörtern, indem eine zeitliche Eingliederung erfolgt und seine Merkmale herausgestellt werden. Der Wandel des Berufs soll im Anschluss mit der Berufsbildung in Verbindung gebracht werden, um das dann folgende Berufsverständnis des Arbeitskraftunternehmers anschaulicher zu machen. Der letzte Teil der Arbeit befasst sich mit den wichtigsten Schlüsselqualifikationskonzepten, dem Ansatz der Employability und der Beantwortung der Frage, die den Anlass für diese Arbeit überhaupt gegeben hat, wie sich die Bildung des Arbeitskraftunternehmers zusammensetzt und ob diese nicht schon jetzt in vorhandenen Konzepten zu finden ist.

1 Der Typus Arbeitskraftunternehmer

Hans-J. Pongratz und G. Günter Voß bildeten schon 1998 in einem Artikel mit dem Titel Der Arbeitskraftunternehmer – Eine neue Grundform der Ware Arbeitskraft?, der in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie erschienen ist, den Begriff des Arbeitskraftunternehmers. Ausgehend von neuen Strategien der betrieblichen Nutzung von Arbeitsfähigkeiten entwickelten Voß und Pongratz die These, „[…dass] sich die Ware Arbeitskraft strukturell verändert und die bisher vorherrschende Form (hier der verberuflichte Arbeitnehmer genannt) durch einen weitgehend neuen Typus ergänzt und langfristig sogar als dominierende Form abgelöst werden könnte […]“ (Pongratz & Voß, 1998, S. 132). Dabei muss betont werden, dass der Typus des Arbeitskraftunternehmers als Idealtypus oder als theoretische Form konzipiert wurde, welcher in dieser reinen Form, wenn überhaupt, nur unter besonderen Bedingungen bei speziellen Erwerbstätigen empirisch auftritt (vgl. Voß, 2007). Der Arbeitskraftunternehmer ist somit als rein struktureller Typus zu denken und demzufolge nicht als einzelne Person.

1.1 Zeitliche Einordnung und Gründe für einen Wandel zum Arbeitskraftunternehmer

Zur zeitlichen Einordnung des Arbeitskraftunternehmers in größere historische Entwicklungslinien unterscheiden Pongratz und Voß drei verschiedene Arbeitskrafttypen: den proletarisierten Lohnarbeiter der Frühindustrialisierung, den verberuflichten Arbeitnehmer des Fordismus und den verbetrieblichten Arbeitskraftunternehmer des Postfordismus (vgl. Pongratz & Voß, 2004a). Betrachtet man diese Typen aus Sicht der Arbeitsfähigkeit, erschließt sich eine schrittweise Verberuflichung. War der proletarische Lohnarbeiter noch gering qualifiziert und seine Arbeitsfähigkeit als „roh“ (Pongratz & Voß, 2004b, S. 27) charakterisierbar, kann der verberuflichte Arbeitnehmer durch Ausbildungsmöglichkeiten eine bedeutend erhöhte und geregelte Fachqualifikation erwerben, die zu einem Beruf führt. Pongratz und Voß (ebd.) sind nun der Auffassung, dass der verbetrieblichte Arbeitskraftunternehmer die verberuflichte Form von Arbeitskraft nach und nach als Leittypus verdrängen könnte.

Grund für diese mögliche Verdrängung ist eine verschärfte Globalisierung, die Unternehmen als verstärkten Wettbewerb erleben und so nach neuen Produktivitätspotentialen innerhalb ihrer betrieblichen Strukturen suchen. „Die bisher in vielen Bereichen vorherrschende Strategie von Betrieben zur Nutzung von Arbeitskraft durch eine rigide Detailsteuerung des Arbeitshandelns (oft auf Basis so genannter tayloristischer Prinzipien) wird zunehmend als Hindernis gesehen“ (Pongratz & Voß, 2004a). Um dieses Hindernis zu umgehen, tritt an die Stelle der Detailsteuerung des Arbeitshandelns die Selbstorganisation der Arbeitskraft in Form eines Reorganisationsprozesses. In der Schaffung von Freiräumen in der Arbeitsausführung der Arbeitskräfte sehen Unternehmen „eine Steigerung des Leistungsvolumens von Mitarbeitern“ (Pongratz & Voß, 1998, S. 133) und das betriebliche Ziel der Kostenminimierung. Die genannten Freiräume können einerseits einen erheblichen Autonomiegewinn für die Mitarbeiter bedeuten, andererseits erhöhen diese den Leistungsdruck jedoch erheblich. Das tayloristische Prinzip der Kontrolle erfährt eine Transformation, die sich als Selbstkontrolle der Mitarbeiter äußert. Welche Auswirkungen diese Reorganisationsprozesse auf die Mitarbeiter haben, soll im nächsten Abschnitt näher erläutert werden.

1.2 Merkmale des Typus Arbeitskraftunternehmer

Selbstorganisation lässt sich schon heute in erheblichem Maße in der Arbeitswelt finden, sei es in Formen der Gruppen- und Teamarbeit, des Profit-Centers oder der Tele-Arbeit. Dennoch betonen Pongratz und Voß, dass eine Unterscheidung des zukünftigen Arbeitskraftunternehmers zu jetzigen Selbständigen und freien Berufen notwendig ist, auch wenn sich alle genannten wie Unternehmer verhalten: „Während der kapitalistische Unternehmer seinen Gewinn gerade aus dem Einsatz fremder Arbeitskräfte bezieht, lebt der Arbeitskraftunternehmer primär von der Vermarktung seiner eigenen Arbeitskraft, auch wenn er in begrenzter Form auf fremde Arbeitskraft zurückgreifen sollte.“ (Pongratz & Voß, 1998, S. 145). Ein festzuhaltendes Merkmal des Arbeitskraftunternehmers ist somit die eigenständige Vermarktung der Arbeitskraft, das Pongratz und Voß als erweiterte Selbst-Ökonomisierung von Arbeitskraft bezeichnen und als „zunehmende aktiv zweckgerichtete ‚Produktion‘ und ‚Vermarktung‘ der eigenen Fähigkeiten und Leistungen – auf dem Arbeitsmarkt wie innerhalb von Betrieben“ (2004b, S. 24) definieren.

Die bereits erwähnte Selbstorganisation, die aus der betrieblichen Transformation der Kontrolle entsteht, bezeichnen Pongratz und Voß als Selbst-Kontrolle und erläutern diese inhaltlich als eine „verstärkte selbständige Planung, Steuerung und Überwachung der eigenen Tätigkeit“ (ebd.).

Selbst-Ökonomisierung und Selbst-Kontrolle tragen somit auch zu einer Selbst-Rationalisierung bei, so die Annahme von Pongratz und Voß, die diese als eine „wachsende bewusste Durchorganisation von Alltag und Lebensverlauf und Tendenz zur Verbetrieblichung von Lebensführung“ (ebd.) beschreiben.

Die Merkmale Selbst-Kontrolle, Selbst-Ökonomisierung und Selbst-Rationalisierung sind Teil eines Prozesses, der in der Diskussion über den Strukturwandel von Arbeitskraft und die Typisierung dieses Wandels als Arbeitskraftunternehmer auch als strukturelle Entgrenzung der bisherigen Arbeit- und Betriebsverhältnisse beschrieben wird. Die Entgrenzung der Arbeit und ihre Folgen sollen im nächsten Kapitel der Arbeit aufgezeigt werden.

1.3 Die Entgrenzung der Arbeit und ihre Auswirkungen

Für Günter Voß (2007) bedeutet Entgrenzung, dass die im Zuge einer Erweiterung der betrieblichen Kalküle bisher typische Organisationsstruktur flexibilisiert, verflüssigt, ausgedünnt oder sogar aufgehoben wird. Gleichzeitige Folge dieser Entgrenzung ist eine Subjektivierung der Arbeit, denn in einer vielleicht nicht gegebenen Organisationsstruktur müssen die Betroffenen, wie bereits erwähnt, ihre Arbeit zunehmend selbst organisieren. Diese Subjektivierung muss laut Voß (ebd.) allgemein als unausweichliche Notwendigkeit einer individuellen Re-Strukturierung von Arbeitszusammenhängen begriffen werden. Eine ausgearbeitete Begrifflichkeit und Konzeption dieser Begriffe existiert bisher nicht, ganz zu schweigen von einer Theorie. Dennoch soll an dieser Stelle deutlich werden, dass der Arbeitskraftunternehmer als Leittypus eines strukturellen Wandels die Rolle des Subjektes verändert, das Subjekt zur Ware macht, das sich selbst verkaufen soll. Diese These kann erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Bildung und den Beruf selbst haben. Aus diesem Grund soll im nächsten Kapitel erörtert werden, welche Auswirkungen entgrenzte und subjektivierte Arbeits- und Betriebsverhältnisse auf das bisher leitende Modell von Beruf haben könnten.

2 Der „Beruf“ im Wandel

Die Betrachtung des Berufs in Bezug auf den Arbeitskraftunternehmer ist bedeutend. Mit der genauen Erörterung eines eventuell neuen Berufsverständisses, das der Beruf des Arbeitskraftunternehmers impliziert, lässt sich eine Brücke in Richtung seiner Bildung schlagen. Denn ausgehend von der Berufsbildungstheorie stehen Beruf und Bildung schon seit jeher in Verbindung.

2.1 Beruf und Bildung – ein kurzer Rückblick auf die Anfänge

Schon Peter Villaume gelangt 1785 bei seiner Unterscheidung von Vollkommenheit und Brauchbarkeit von Bildung „[…] zu der Einschätzung, dass die Bildung zum Bürger und damit zum Beruf Bildung ist“ (Gonon, Reinisch & Schütte, 2010, S.427).

Den Grundgedanken, dass Bildung durch den Beruf entsteht, erbrachte allerdings Georg Kerschensteiner (1904) mit der These „Wahre Bildung ist nur über die Arbeit, […] über die Berufsbildung gewährleistet“, obwohl auch Wilhelm von Humboldt unter Berufs- und Wirtschaftspädagogen im Verdacht steht, die Trennung der Berufsbildung von der Allgemeinbildung begründet zu haben, da er sich „[…] in seinem ‚Litauischen Schulplan‘ von 1809 gegen die dort geplanten Real- oder Bürgerschulen wandte, weil diese ‚allgemeine und specielle‘ Bildung miteinander vermischen […]“ (Gonon, Reinisch & Schütte, 2010, S. 427). Bei Georg Kerschensteiner ist auch zum ersten Mal die Rede von einem inneren und äußeren Beruf, deren Harmonie für ihn einen Idealtypus darstellte.

Mit der These „Der Weg zu der höheren Allgemeinbildung führt über den Beruf und nur über den Beruf“ (Spranger, 1923/1967, S. 10) knüpft Eduard Spranger an diesen Gedanken an. Die damalige sich gerade entwickelnde Riege von Berufs- und Wirtschaftspädagogen nahm diese Stellungnahme begeistert auf.

Auch Aloys Fischer war 1924 davon überzeugt, dass Bildung und Beruf eine Einheit bilden können (vgl. Gonon, Reinisch & Schütte, 2010, S. 430).

Im Sinne der These „Der Weg zur Allgemeinbildung führt über den Beruf und nur über ihn!“ (Blankertz, 1965, S. 321) initiierte Herwig Blankertz das Reformvorhaben einer integrierten Sekundarstufe II in der ‚Kollegstufe Nordrhein-Westfalen‘, welches impliziert, dass Beruf und Bildung, respektive Spezialbildung und Allgemeinbildung keinen Gegensatz darstellen (vgl. Gonon, Reinisch & Schütte, 2010). „Eine normativ ausgerichtete berufsbildungstheoretische Reformulierung von ‚Beruf‘ und ‚Bildung‘, wie Blankertz sie gefordert hat, ist bislang unterblieben“ (ebd., S. 440).

Eine Reformulierung scheint angesichts des strukturellen Wandels angebracht, wenn auch in einer anderen Konzeption, wenn in diesem Sinne überhaupt noch von ‚Beruf‘ gesprochen werden darf.

Die generelle Infragestellung des Berufs ist allerdings nicht neu, so stellte schon Spranger in seinen späteren Jahren im Rahmen des Vortrags ‚Umbildungen im Berufsleben und in der Berufserziehung‘ die Frage „Werden wir künftig noch Dauerberufe haben?" (Spranger, 1950, S. 47). Blankertz meinte sogar „Die Zeit von Berufen ist endgültig vorbei. Heute denkt man nicht mehr in Berufskategorien, heute sucht man einen Job.“ (Blankertz, 1968, S. 24). Zu dieser Zeit konnte allerdings noch nicht erahnt werden, dass ‚Ideologiekritik‘ und ‚Wissenschaftsorientierung‘ einen Wandel der Disziplin Berufsbildung befördern würden.

In Bezug auf das Konzept des Arbeitskraftunternehmers vertritt Voß als Mitbegründer des Begriffes des Arbeitskraftunternehmers die These, „[…] dass sich mit dem Arbeitskraftunternehmer nicht das Ende des Berufs überhaupt, sondern der Weg zu einer ‚neuen Beruflichkeit‘ oder zu einer neuen historischen Qualität von ‚Beruf‘ andeutet“ (2007, S. 105). Er spricht in diesem Zusammenhang von einem sich neu formenden ‚Individualberuf‘, welcher im folgenden Abschnitt erläutert werden soll.

2.2 Der Individualberuf des Arbeitskraftunternehmers

Wenn Voß vom Individualberuf spricht, meint er damit, dass in Zukunft kein lebenslanger Beruf mehr existieren wird und wenn noch von Beruf gesprochen werden darf, dieser mehr als bisher individuell geformt ist (vgl. Voß, 2007). Er spricht in diesem Zusammenhang von zwei Merkmalen des Individualberufs, die auch den Unterschied zu seinem ‚Vorgänger‘ aufzeigen.

Ein entscheidendes Unterscheidungsmerkmal sei die Reflexive Verberuflichung, so Voß (ebd.).

Arbeitskräfte müssen mehr als bisher ihre eigenen Fähigkeiten lebenslang nicht nur akkumulieren und ausbauen, sondern aktiv zu einem je ‚eigenen Beruf‘ kultivieren. Es wird wie bisher an standardisierte Grundformen von Berufen anknüpfen, aber mehr als bisher verlangen, diesen Grundformen von Beruf eine ganz individuelle Prägung und Ausrichtung zu geben. Dies ist weiterhin ein Beruf, aber kein ‚Beruf von der Stange‘, sondern eine je individuelle Konfiguration von Fähigkeiten und Erfahrungen (ebd., S. 106).

Aus dieser Definition geht hervor, dass der Arbeitskraftunternehmer bestimmte Qualifikationen bzw. Fähigkeiten benötigt, wie eine flexible Selbstorganisation von Lebenslauf und Biografie, die eine Erwerbsorientierung mit einschließt. Als zweites Merkmal nennt Voß (ebd.) eine Relativierte Fachlichkeit:

Der sich abzeichnende neue Beruf wird weiterhin einen festen und hochentwickelten Kern fachlicher Qualifikationen erfordern. Gleichwohl zeichnet sich seit längerer Zeit ab, dass überfachliche oder allgemeine Fähigkeiten und Kompetenzen massiv an Bedeutung gewinnen. Diese nicht im engeren Sinne fachlichen Qualifikationen […] werden immer bedeutsamer und relativieren insoweit faktisch die bisher überragende Bedeutung der unmittelbaren Fachfähigkeiten. […]“ (ebd.).

[...]

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Der Arbeitskraftunternehmer. Von seinem Beruf zu seiner Bildung
Universidad
University of Wuppertal
Calificación
1,3
Autor
Año
2012
Páginas
18
No. de catálogo
V426545
ISBN (Ebook)
9783668707306
ISBN (Libro)
9783668707313
Tamaño de fichero
537 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
arbeitskraftunternehmer, beruf, bildung
Citar trabajo
Verena Ommerborn (Autor), 2012, Der Arbeitskraftunternehmer. Von seinem Beruf zu seiner Bildung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/426545

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