Männer als Opfer häuslicher Gewalt

Darstellung des Phänomens, der Entwicklung der Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück sowie der Hilfe- und Betreuungsangebote für Opfer und Täter/-innen


Ausarbeitung, 2018

31 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2.Begriffsbestimmung „Häusliche Gewalt“

3. Statistische Zahlen
3.1 Niedersachsen
3.2 Polizeidirektion Osnabrück Seite
3.3 Deliktsgruppenspezifische Auswertung und exemplarische Sachverhaltsbetrachtung

4. Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) für Opfer häuslicher Gewalt

5.Täterberatungsstellen für Täter/-innen in Fällen häuslicher Gewalt

6.Unterkünfte für Männer als Opfer häuslicher Gewalt im Vergleich Deutschland – Niederlande
6.1 „Männerwohnhilfe e.V.“
6.2 Männerhaus „Opvang voor mannen“

7.Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen im Jahr 2012

8.„Du darfst kein Opfer sein“ – Wenn Männer unter häuslicher Gewalt leiden

9. „Weil Mutti so schlimm war“

10. Fazit

11. Quellenverzeichnis

1. Einleitung:

Das Thema „Häusliche Gewalt“ ist in der jüngeren Vergangenheit zunehmend in den Fokus polizeilichen Handelns gerückt. Dieses sowohl in repressiver als auch in präventiver Art und Weise.

Neben dem polizeilichen Tätigwerden, sind auch andere Institutionen aktiv, die u.a. eine Opfer- und eine Täterberatung anbieten und durchführen. Bei diesen Beratungsangeboten und in der allgemeinen polizeilichen Wahrnehmung wird von der Konstellation Täter = Mann, Opfer = Frau ausgegangen. In der Regel ist diese Konstellation auch tatsächlich so zutreffend. Meist gehen nicht betroffene Personen davon aus, dass der Mann der Frau körperlich überlegen sei, sich daher vergleichsweise problemlos zur Wehr setzen könne und somit keine Gefahr für den Mann bestünde. Auf Grundlage der statistischen Erhebungen ist jedoch zu erkennen, dass sich der Anteil der männlichen Opfer häuslicher Gewalt in einer stetigen Zunahme befindet. Für den Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück zeigt sich das in einem Anstieg des Anteils der heranwachsenden/erwachsenen Männer an der Gesamtopferzahl häuslicher Gewalt von ca. 19% im Jahr 2014 auf ca. 22% im Jahr 2017.

Der Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück erstreckt sich auf die Bereiche der Polizeiinspektionen Aurich/Wittmund, Emsland/Grafschaft Bentheim, Leer/Emden und Osnabrück.

Eine Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen des Landeskriminalamts (LKA) Niedersachsen ergab für das Jahr 2012, dass die „Polizeiliche Kriminalstatistik“ (PKS) im Hellfeld einen Anteil männlicher Opfer häuslicher Gewalt von rund 1/6 ausweist, im Dunkelfeld jedoch einen Anteil von mehr als 1/3.

Dementgegen steht die Feststellung, dass es für diese männlichen Opfer nur sehr eingeschränkte Beratungsangebote gibt. Um einen Überblick darüber zu erhalten, wie sich die Beratung von Opfern und Täter/-innen häuslicher Gewalt gestaltet, wie sie finanziert wird und ob es dabei Unterschiede zwischen der Beratung von Männern und Frauen gibt, übersandte der Verfasser Fragenkataloge an die Opfer- und Täterberatungsstellen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück.

Zufluchtsorte für männliche Opfer häuslicher Gewalt analog eines sogenannten „Frauenhauses“ sucht man für den Bereich der Polizeidirektion Osnabrück vergeblich. Sollte ein männliches Opfer einen Zufluchtsort suchen und nicht bei ihm bekannten oder befreundeten Personen unterkommen können, bliebe ihm, bei mangelnder finanzieller Möglichkeit zum Aufsuchen eines Hotels, lediglich die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft. Da es in relativer örtlicher Nähe zu Osnabrück eine solche Einrichtung gibt, wurde dieser Einrichtung ebenfalls ein Fragenkatalog übermittelt. Um diesbezüglich einen Vergleich mit dem benachbarten Ausland herstellen zu können, nahm der Verfasser Kontakt zum „Opvang voor mannen“ auf, einem Zufluchtsort für männliche Opfer häuslicher Gewalt in den Niederlanden.

Dass es inzwischen auch eine öffentliche Wahrnehmung der Problematik des Umgangs mit Männern als Opfer partnerschaftlicher Gewalt gibt, zeigen einige Artikel und Beiträge in Presse und Rundfunk, insbesondere in den vergangenen zwei bis drei Jahren. Exemplarisch stellt der Verfasser in dieser Arbeit einen Beitrag des Radiosenders „Deutschlandfunk Kultur“ vom 10.10.2016 vor, indem anhand eines konkreten Falles die Gefühlswelt und die Schwierigkeiten eines Mannes dargestellt werden, der als Opfer häuslicher Gewalt Hilfe in Anspruch nehmen möchte sowie einen Artikel aus dem Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ vom 24.03.2018 mit dem Titel „Weil Mutti so schlimm war“, der sich mit der Rolle von Frauen als Täterinnen und der damit verbundenen öffentlichen Wahrnehmung beschäftigt.

Zu Beginn der Arbeit soll zunächst einmal eine Begriffsbestimmung zum Begriff „Häusliche Gewalt“ erfolgen.

2. Begriffsbestimmung „Häusliche Gewalt“

„Häusliche Gewalt umfasst alle Formen physischer, sexueller und/oder psychischer Gewalt zwischen Personen in zumeist häuslicher Gemeinschaft. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Personen in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder einfach nur so zusammenleben, welche sexuelle Orientierung vorliegt oder ob es sich um eine Gemeinschaft mehrerer Generationen handelt. Wichtig ist, dass es sich um eine Beziehung handelt (die noch besteht, in Auflösung befindlich ist oder seit einiger Zeit aufgelöst ist). Der Ort des Geschehens kann dabei auch außerhalb der Wohnung liegen, z.B. Straße, Geschäft und Arbeitsstelle, häufig ist jedoch die Wohnung selbst der Tatort.“[1]

Gemäß der Istanbul-Konvention „bezeichnet der Begriff „häusliche Gewalt“ alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte.“[2]

3. Statistische Zahlen

Die statistischen Zahlen, die als Grundlage dieser Arbeit Verwendung finden, ergeben sich aus den Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS-Zahlen) des jeweiligen Berichtsjahrs. Es wurden die Werte mit Hilfe des polizeilichen Auswerte- und Recherchetools „NIVADIS-Auswertung 2.0“ des „Niedersächsisches Vorgangsbearbeitungs-, Analyse-, Dokumentations- und Informations-System“ (NIVADIS) generiert.

Dabei werden die Anzahl der polizeilich bekannt gewordenen Fälle für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche insoweit gefiltert, dass sich die generierten Opferzahlen häuslicher Gewalt auf heranwachsende und erwachsene Opfer beschränken, um Fälle im Kontext Eltern/Kinder weitestgehend ausschließen zu können. Ausgewertet werden die Berichtsjahre 2014 bis 2017.

Darüber hinaus werden die einzelnen Deliktsgruppen und exemplarische Sachverhalte aus dem Berichtsjahr 2017 betrachtet, um die Formen häuslicher Gewalt gegen Männer genauer beurteilen zu können.

3.1 Niedersachsen

Betrachtet man die Entwicklung der Opferzahlen häuslicher Gewalt in Niedersachsen für die Jahre 2014 bis 2017 stellt man fest, dass sich die Gesamtzahl von 13.007 Opfern in 2014 auf 14.118 Opfer in 2017 erhöht hat. Vergleicht man die Opferzahlen häuslicher Gewalt bezüglich des Geschlechts, so zeigt sich, dass sich die Opferzahlen beider Geschlechter in den Jahren 2014 bis 2017 in absoluten Zahlen erhöht haben. Die Anzahl männlicher Opfer stieg von 2.583 in 2014 auf 3.193 in 2017. Bei den weiblichen Opfern im gleichen Zeitraum von 10.424 auf 10.925. Prozentual gesehen zeigt sich hier jedoch ein höherer Anstieg der männlichen Opfer häuslicher Gewalt. So stieg der Anteil männlicher Opfer niedersachsenweit von 19,86% in 2014 auf 22,62% in 2017 um knapp 3%.

Erwähnenswert ist im niedersachsenweiten Vergleich des Zeitraums 2014 bis 2017 auch, dass die Zahl männlicher Opfer häuslicher Gewalt stetig anstieg, während bei den weiblichen Opfern von 2016 auf 2017 ein minimaler Rückgang zu verzeichnen war (10.983 in 2016; 10.925 in 2017).

3.2 Polizeidirektion Osnabrück

Betrachtet man die Entwicklungen für diesen Zeitraum bezogen auf den Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion (PD) Osnabrück, kommt man zu folgenden Ergebnissen:

Die Gesamtzahl der Opfer häuslicher Gewalt stieg von 2.282 in 2014 auf 2.456 in 2017. Ein Vergleich der Entwicklungen unter dem Gesichtspunkt des Opfergeschlechts lässt sich feststellen, dass die Zahl männlicher Opfer von 437 in 2014 auf 544 in 2017 anstieg. Bei den weiblichen Opfern ist ein Anstieg von 1.845 auf 1.912 zu verzeichnen.

Errechnet man den Anteil männlicher Opfer an der Gesamtzahl der Opfer kommt man zu dem Ergebnis, dass sich dieser Anteil, wie auch niedersachsenweit, um 3% auf 22,15% erhöht hat (19,15% in 2014). Damit liegt der Anteil männlicher Opfer häuslicher Gewalt im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück insgesamt leicht unter dem Landesdurchschnitt, der prozentuale Anstieg seit 2014 hingegen leicht über dem Landesdurchschnitt.

Auch auf der Ebene der Polizeidirektion Osnabrück stieg die Zahl der männlichen Opfer kontinuierlich an, während bei den weiblichen Opfern Schwankungen zu erkennen waren. So nahmen die weiblichen Opferzahlen von 2014 auf 2015 und von 2016 auf 2017 ab.

Die Entwicklungen in den Bereichen der Polizeiinspektionen der PD Osnabrück zeigen folgendes Bild:

In der Polizeiinspektion (PI) Aurich/Wittmund war im Zeitraum 2014 bis 2017 ein Anstieg der Gesamtopferzahlen von 432 auf 458 zu verzeichnen. Dabei stieg die Anzahl männlicher Opfer von 95 auf 112, die der weiblichen Opfer von 432 auf 458.

Prozentual bedeutet das einen Anstieg des Anteils männlicher Opfer häuslicher Gewalt um 2,46% von 21,99% auf 24,45%.

Die Anzahl der männlichen und weiblichen Opfer unterliegt im Bereich der PI Aurich Wittmund jährlichen Schwankungen.

In der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim kam es im Betrachtungszeitraum zu einem Anstieg der Gesamtopferzahlen von 706 auf 734. Die Anzahl männlicher Opfer stieg von 145 in 2014 auf 159 in 2017. Im gleichen Zeitraum stieg die Anzahl weiblicher Opfer von 706 auf 734.

Prozentual geht das mit einem Anstieg des männlichen Opferanteils um 1,12% von 20.54% auf 21,66% einher. In der PI Emsland/Gr. Bentheim stieg die Zahl männlicher Opfer von 2014 bis 2016 von 145 auf 178 und sank auf 159 in 2017. Die Zahl weiblicher Opfer sank von 2014 auf 2015 (706 auf 644) und stieg seitdem kontinuierlich auf 734.

In der Polizeiinspektion Leer/Emden stieg die Gesamtzahl der Opfer häuslicher Gewalt von 361 auf 379. Die Anzahl männlicher Opfer stieg von 69 in 2014 auf 87 in 2017. Die der weiblichen Opfer blieb bei 292 in 2014 und 2017.

Prozentual macht das einen Anteil männlicher Opfer von 19,86% in 2014 zu 22,96% im Jahr 2017, also einen Anstieg um 3,1% aus.

In der PI Leer stieg die Zahl männlicher Opfer kontinuierlich, während die Zahl weiblicher Opfer von 2016 auf 2017 von 411 auf 379 sank.

Auch in der Polizeiinspektion Osnabrück stieg die Gesamtzahl der Opfer häuslicher Gewalt. Wurden in 2014 783 Personen Opfer häuslicher Gewalt, so waren es in 2017 885 Personen. Die Anzahl männlicher Opfer stieg dabei stetig von 128 in 2014 auf 186 in 2017.

Prozentual bedeutet das einen Anstieg des Anteils männlicher Opfer um 4,67% von 16,35% auf 21,02%.

Die Anzahl weiblicher Opfer in PI Osnabrück unterliegt jährlichen Schwankungen.

3.3 Deliktsgruppenspezifische Auswertung und exemplarische Sachverhaltsbetrachtung

In nahezu allen unter den oben genannten Voraussetzungen bekannt gewordenen 544 Fällen häuslicher Gewalt gegen Männer im Berichtsjahr 2017 in der PD Osnabrück handelt es sich um Fälle, die zur „Deliktsgruppe 2“ gehören. Das heißt, sie werden unter „Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ subsumiert (542 Fälle). In einem Fall handelt es sich um eine „Straftat gegen das Leben“ („Deliktsgruppe 0“), in einem anderen Fall um eine Straftat der „Deliktsgruppe 6“ („Sonstige Straftatbestände (StGB)“).

Differenziert man innerhalb der „Deliktsgruppe 2“ kommt man zu dem Ergebnis, dass 448 Körperverletzungsdelikte, 92 Straftaten gegen die persönliche Freiheit und zwei Raubdelikte polizeilich bekannt wurden. Die Körperverletzungsdelikte unterteilen sich dabei in 335 Fälle einfacher Körperverletzung, 111 Fälle gefährlicher Körperverletzung und zwei Raubdelikte. Die Straftaten gegen die persönliche Freiheit unterteilen sich in 66 Fälle der Bedrohung, 14 Fälle von Nötigung, elf Fälle der Nachstellung und einen Fall der Freiheitsberaubung.

Bei näherer Betrachtung der Fälle gefährlicher Körperverletzung stellt man fest, dass es sich bei ca. 21% der Fälle um wechselseitige Körperverletzungen handelt. In ca. 35% der Vorfälle kam es zu Körperverletzungen im Rahmen häuslicher Gewalt außerhalb partnerschaftlicher Beziehungen (bspw. Familienkontext). Bei 44% der gefährlichen Körperverletzungen handelte es sich um Vorfälle partnerschaftlicher Gewalt, in der die Frau als Täterin handelte, ohne selbst unmittelbar Opfer einer Körperverletzung durch den Mann geworden zu sein. Eine gefährliche Körperverletzung begeht gemäß §224 StGB, „wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer lebensgefährdenden Behandlung begeht (…)“. In den 44% der Fälle partnerschaftlicher Gewalt, in denen die Frau als Täterin handelte, wurden 44 Gegenstände als gefährliches Werkzeug eingesetzt. Darunter kam es zum Beispiel in elf Fällen zum Einsatz oder zur Drohung mit einem Messer, einer Schere oder einem abgebrochenen Flaschenhals und in sieben Fällen zu einem Angriff mit einer Flasche oder einem Glas bzw. einer Tasse. In den anderen Fällen fanden andere Gegenstände des Haushalts bzw. des täglichen Bedarfs Anwendung bei den Angriffen. Darunter zum Beispiel Aschenbecher, Handys, Fernbedienungen, Besenstiele, Hämmer, Möbelstücke, aber auch ein Hochdruckreiniger oder ein PKW.

Bei näherer Betrachtung der Straftaten gegen die persönliche Freiheit zeigt sich, dass sich der überwiegende Teil der Bedrohungssachverhalte im familiären Umfeld und weniger in partnerschaftlichen Beziehungen zuträgt. Bei den Sachverhalten, die sich in partnerschaftlichen Beziehungen zugetragen haben, handelt es sich entweder um Stalking-Sachverhalte von Ex-Lebenspartnerinnen oder, wie auch im Bereich der gefährlichen Körperverletzungen, um Bedrohungen mit einem Messer (neun Fälle), einer Schreckschusswaffe oder Gabel (jeweils ein Fall). Auch Fälle der verbalen Drohung mit dem Tod des Mannes durch die Frau sind im Berichtsjahr 2017 zu verzeichnen.

4. Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) für Opfer häuslicher Gewalt

Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beschreibt auf seiner Homepage die Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) wie folgt:

„Beratungs- und Interventionsstellen - kurz BISS - unterstützen Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind. Frauen finden hier die so wichtige kurzfristige Hilfe zur Umsetzung der Rechte aus dem Gewaltschutzgesetz - zum Beispiel, den Gewalttäter aus der Wohnung verweisen zu lassen. Die BISS-Stellen bieten ein spezielles Angebot für misshandelte Frauen und ihre Kinder, arbeiten eng mit der Polizei zusammen und können Frauen vor allem im Hinblick auf zivilrechtliche Schutzanordnungen beraten. Durch das Gewaltschutzgesetz und im Zusammenwirken der BISS mit Polizei und Justiz wird es mehr Frauen als bisher ermöglicht, Wege aus einer Gewaltbeziehung zu finden. Nicht für jede Frau ist der Weg in ein Frauenhaus die einzige Lösung. In [sic] Bereich jeder Polizeiinspektion in Niedersachsen ist damit ein BISS-Beratungsangebot vorhanden.

Die Arbeit der BISS in Niedersachsen wurde wissenschaftlich durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen begleitet. Die Studie bestätigt den Erfolg insbesondere der pro-aktiv auf die Opfer zugehenden Arbeitsweise der BISS; es werden Frauen erreicht, die sonst nicht - oder nicht zu diesem frühen Zeitpunkt - Hilfe gesucht hätten.“[3]

Diese Erläuterung lässt den Schluss zu, dass die BISS nur Frauen betreuen. Um dieser und weiteren Fragen auf den Grund zu gehen, verschickte der Verfasser an die BISS-Beratungsstellen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück einen Fragenkatalog, der folgende Fragestellungen umfasst:

1) Welchen örtlichen Bereich umfasst die Zuständigkeit Ihrer Opferberatungsstelle?
2) Wie werden die Beratungen für die Opfer häuslicher Gewalt finanziert? Gibt es bezüglich der Finanzierung der Beratung von Frauen und Männern einen Unterschied? Wenn ja, welchen und warum?
3) Werden Männer als Opfer häuslicher Gewalt proaktiv kontaktiert wie Frauen? Wenn nein, warum nicht?
4) Gibt es in Fällen häuslicher Gewalt durch Frauen eine polizeiliche Meldung an Ihre Beratungsstelle, wie das bei Männern der Fall ist? Wenn nein, warum nicht?
5) Gibt es andere Beratungsstellen für Männer als Opfer häuslicher Gewalt?
6) Gibt es rechtliche Unterschiede bei der Möglichkeit der Beratung von Frauen und Männern (z.B. geschlechterspezifische Unterschiede in Kooperationsverträgen etc.)?
7) Gibt es Zufluchtsorte für männliche Opfer (z.B. analog eines Frauenhauses)? Wenn ja, welche?
8) Gibt es männliche Opfer häuslicher Gewalt, die sich direkt bei Ihnen gemeldet haben, ohne dass es zuvor zu polizeilichen Meldungen kam? Wenn nein oder nur sehr wenige, woran kann das Ihrer Meinung nach liegen?

Ferner übermittelten die jeweiligen BISS ihre Jahresstatistiken für 2017.

Demnach wurden in der BISS Osnabrück (Stadt und Landkreis) 1.150 Opfer häuslicher Gewalt beraten. Dabei handelte es sich um 946 Frauen und 204 Männer.

In der BISS Leer wurden 316 Opfer beraten, davon 266 Frauen und 50 Männer.

Die BISS in Emden beriet 165 Personen, davon 141 Frauen und 24 Männer.

Bei der BISS Lingen, Meppen, Nordhorn wurden 1074 Fälle bearbeitet, davon 895 weibliche und 179 männliche Opfer.

In der Biss Aurich/Wittmund kam es 2017 zu 460 Beratungen. Davon 378 Frauen und 82 Männer.

Addiert man die Beratungen der BISS-Beratungsstellen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück erhält man die Gesamtzahl von 3.165 Beratungen von Opfern häuslicher Gewalt.

Betrachtet man die Gesamtopferzahl bezogen auf das Geschlecht, ergibt sich eine Aufteilung auf 2.626 Frauen und 539 Männer. Das ist gleichbedeutend mit einem prozentualen Anteil männlicher Opfer an den Beratungen der BISS von 17,03%. Die Anteile männlicher Opfer reichen in den einzelnen Beratungsstellen von 14,55% bis zu 17,83%.

Somit liegt der Durchschnitt der männlichen Opfer in den Beratungsstellen im Bereich der PD Osnabrück 5,12% unter dem Durchschnitt der polizeilichen Kriminalstatistik für denselben örtlichen Bereich. Betrachtet man exemplarisch die BISS Aurich/Wittmund, so hat sich jedoch der Anteil männlicher Opfer an den Beratungen von 13,17% im Jahr 2014 auf 17,83% (+ 4,66%) erhöht, womit dieser Zuwachs über dem der PKS-Zahlen für den gleichen Zeitraum liegt.

Die Beantwortung des oben genannten Fragenkatalogs führte zu folgenden Ergebnissen:

Zu 1)

Die Angaben der Opferberatungsstellen zu ihren Zuständigkeitsbereichen zeigen, dass die befragten BISS den Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück in Gänze abdecken.

Zu 2)

Die BISS geben zu der Frage der Finanzierung an, dass die Beratungen über das Land Niedersachsen und zum Teil anteilig durch die Kommunen finanziert werden. Erst seit 2017/18 werden demnach auch Beratungen für männliche Opfer häuslicher Gewalt finanziert. Die BISS Lingen, Nordhorn, Meppen und Aurich/Wittmund stellen in diesem Zusammenhang hervor, dass die Beratungsstellen in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim sowie Aurich/Wittmund auch davor schon Beratungen für Männer anboten, diese aber keiner finanziellen Unterstützung unterlagen.

Zu 3)

Nach Angaben der befragten Beratungs- und Interventionsstellen werden auch die männlichen Opfer häuslicher Gewalt proaktiv kontaktiert.

Zu 4)

Auch zu dieser Frage antworteten die BISS unisono, dass sie durch die Polizei auch eine Meldung über ein Ereignis häuslicher Gewalt erhalten, wenn ein Mann das Opfer ist.

Zu 5)

Alle befragten Beratungs- und Interventionsstellen geben an, dass es keine weiteren speziellen Fachberatungen für männliche Opfer neben der entsprechenden BISS gebe. Die BISS Leer merkt in diesem Zusammenhang an, Männer könnten sich jedoch auch an allgemeinere Beratungsstellen wie zum Beispiel das „Opferhilfebüro Aurich“ oder „Weißer Ring“ wenden. Auch die BISS Aurich/Wittmund und die BISS Osnabrück/Stadt arbeiten in Einzelfällen mit der Opferhilfe zusammen.

Zu 6)

Da die rechtliche Grundlage der Beratungen das Gewaltschutzgesetz sei, gebe es diesbezüglich auch keine geschlechterspezifischen Unterschiede, da das Gewaltschutzgesetz geschlechtsneutral formuliert ist, so die befragten BISS.

Zu 7)

Alle befragten BISS geben an, dass es für männliche Opfer häuslicher Gewalt keinen Zufluchtsort analog eines Frauenhauses in ihrem Zuständigkeitsbereich gebe. Die BISS Meppen betont jedoch, dass diese Situation im Rahmen von Vorträgen an beispielsweise Schulen immer wieder hinterfragt werde. Die BISS Nordhorn teilt mit, dass ihr solche Einrichtungen in beispielsweise Oldenburg und Hannover bekannt seien, der BISS Osnabrück/Land eine vergleichbare Einrichtung in Osterode/Harz. Der BISS Aurich/Wittmund sei die Schutzwohnung in Oldenburg bekannt. Die BISS Osnabrück/Stadt gibt an, dass es solche Einrichtungen wohl beispielsweise in Bremen und Bielefeld gebe.

Zu 8)

Die befragten BISS teilen zum Themenkomplex der männlichen Opfer, die sich direkt bei der jeweiligen BISS gemeldet haben, mit, dass dieses nur sehr selten der Fall sei. Alle BISS geben an, dass die Ursache dafür vermutlich in den noch immer vorherrschenden geschlechtsspezifischen Rollenbildern zu finden sei. Die Beratungsstellen berichten hier von Scham und Angst vor einer Stigmatisierung. Es passe nicht zum allgemeinen Bild von Männlichkeit, dass ein Mann Opfer weiblicher Gewalt werde und somit die Hemmschwelle für Männer größer sei, sich Hilfe zu suchen.

Die BISS Meppen schildert darüber hinaus, dass in Ermangelung der Finanzierung der Beratung männlicher Opfer diese auch nicht in dem Maße „beworben“ wurden, wie das bei weiblichen Opfern der Fall war.

Sie wirft dabei auch die Frage auf, ob möglicherweise der Vereinsname hinderlich sei, da er suggerieren könne, dass der Verein „Sozialdienst katholischer Frauen e.V.“ nur Frauen berate. Auch die BISS Osnabrück/Stadt vermutet, dass Männer möglicherweise nicht erkennen würden, dass die Beratung nicht nur für Frauen gedacht sei.

[...]


[1] Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Opferinformationen,

www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt/ (20.03.2018)

[2] Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention), Art. 3 lit. b.

[3] Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, www.ms.niedersachsen.de/themen/gleichberechtigung_frauen/gewalt_gegen_frauen/beratungs_interventionsstellen_biss/beratungs--und-interventionsstellen-biss-gegen-gewalt-13728.html (20.03.2018)

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Männer als Opfer häuslicher Gewalt
Untertitel
Darstellung des Phänomens, der Entwicklung der Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück sowie der Hilfe- und Betreuungsangebote für Opfer und Täter/-innen
Autor
Jahr
2018
Seiten
31
Katalognummer
V426713
ISBN (eBook)
9783668717862
ISBN (Buch)
9783668717879
Dateigröße
590 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Unbenotete Ausarbeitung zum Thema Männer als Opfer häuslicher Gewalt.
Schlagworte
Häusliche Gewalt, partnerschaftliche Gewalt, Gewalt, Polizei, Opferberatung, Täterberatung, Männerhaus, Männerwohnheim, Opfer, Beratungsstelle, Frauengewalt, Niedersachsen
Arbeit zitieren
Nils Pilgrim (Autor:in), 2018, Männer als Opfer häuslicher Gewalt, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/426713

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