Auswirkungen von Kinderarmut. Chancengleichheit im Bildungssystem


Hausarbeit, 2017

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Definitionen
1. Armut
2. Kindheit und Kinderarmut
3. Chancengleichheit
4. Bildungsteilhabe
5 Entwicklung der Armutslage in Deutschland

II Risikogruppen für Kinderarmut

III Folgen von Armut
1. Gesundheitliche Folgen
2. Fehlende Teilhabemöglichkeiten
3. Bildungschancen

IV Bekämpfungsmethoden

B Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Von Winston Churchill soll der Ausspruch stammen "Es gibt keine Lügen, es gibt nur große Lügen und es gibt Statistik. Dieser passt sehr gut zum Thema Kinderarmut in der Bundesrepublik Deutschland. Über viele Jahre hinweg, fand die Armutslage der Kinder und Jugendlichen und die daraus resultierenden Folgen in der Politik und Gesellschaft wenig Beachtung. Vielmehr wurde es mal beiläufig im Bereich Familienarmut erwähnt oder gar verleugnet. Es gab keine Kinderarmut in einer starken und konsumreichen Gesellschaft wie Deutschland. Das Verleumden führte dennoch nicht dazu, dass die Armut der Kinder und Jugendlichen sich in Deutschland verbessert. Es trat eher das Gegenteil auf. In den letzten Jahren stieg die Zahl der Zahl der Kinder- und Jugendlichen, welche in prekären Familienverhältnissen aufwachsen deutlich an. Immer mehr Kinder und Jugendliche leiden unter den Armutsverhältnissen der Eltern und können gegen ihre Lebenslage nicht unternehmen. Sie sind darauf angewiesen, dass sich in der Gesellschaft etwas tut, dass die Menschen auf sie aufmerksam werden und dass die Politik endlich Gegenmaßnahmen beschließt. Folglich stellt sich die Frage, welche kurzfristigen, sowie langfristigen Auswirkungen das Leben in Armutsverhältnisse für Kinder und Jugendliche hat. Ziel der vorliegenden Hausarbeit ist es, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und zudem mögliche Bekämpfungsmethoden vorzustellen. Die Hausarbeit setzt vier Schwerpunkte. Im ersten und zweiten Teil werden zunächst die hier zugrunde gelegte Definition des Armutsbegriffs, sowie die möglichen Ursachen für Kinderarmut in Deutschland vorgestellt. Nach kurzer Annährung an das Thema, werden im dritten und vierten Teil die Folgen von Kinderarmut und mögliche Bekämpfungsmethoden erläutert. Die Hausarbeit schließt mit einem persönlichen Fazit ab.

I. Definitionen

1. Armut

Eine einheitliche Definition über das mehrdimensionale, gesellschaftliche Phänomen Armut gibt es nicht. Vielmehr weißt die Literatur eine Vielzahl von unterschiedlichen Armutsbegriffen auf. In der Gesellschaft ist das vorherrschende Bild von Armut das Elend in der Dritten Welt, über welches häufig in den Medien berichtet wird. Die Armut in Deutschland und vor allem die Armut von Kindern findet dort in der Regel weniger Aufmerksamkeit. Jedoch besteht Einigkeit in der Fachwelt darüber, dass in Deutschland in der Regel von einer relativen Armut und in Ländern der Dritten Welt von einer absoluten Mehrheit gesprochen wird (vgl. Butterwege 2010, S. 19) An dieser Stellen sollen diese zwei Formen, absolute und relative Armut, erläutert 1 werden. Menschen, welche von absoluter Armut betroffen sind, leben am äußersten Rand der Existenz. Die Betroffenen leben häufig von dem Ertrag ihres Bodens, weil die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nicht für den Erwerb der lebenswichtigen Grundbedürfnisse ausreichen (vgl. Butterwege 2010, S. 19f.). Der gebräuchlichste Indikator zur Bestimmung absoluter Armut ist die Verfügbarkeit von 1,25 US$ pro Tag für die notwendigen Grundbedürfnisse (vgl. Armut.de). Einem UNO-Bericht von 2014 zufolge sind weltweit 1,2 Milliarden Menschen von absoluter Armut betroffen (vgl. Spiegel Online 24.07.2014). Die relative Armut hingegen stellt eine Unterversorgung an materiellen, kulturellen sowie sozialen Mitteln da und wird am Wohlstand der jeweiligen Gesellschaft gemessen. Hierdurch entsteht eine extreme Form der Ungleichheit gegenüber der nicht betroffenen Gesellschaft (vgl. Klocke/Hurrelmann 2001, S. 12). In Deutschland gelten nach gängigen wissenschaftlichen Definitionen und dem allgemeinen Verständnis der EU nach Beschluss des Ministerrates (vgl. Holz 2010; S. 32), Haushalte als arm, wenn deren Einkommen weniger als 60 % des sogenannten bedarfsgewichteten mittleren Nettoeinkommens, auch Medianeinkommen genannt beträgt (vgl. Armut.de). Bei der Einkommensberechnung werden sowohl die unterschiedlichen Haushaltsstrukturen als auch die Einspareffekte berücksichtigt, die durch das Zusammenleben entstehen (vgl. Holz 2010, S.33) Wie bereits oben erwähnt, kann in einer hoch entwickelten Gesellschaft, wie Deutschland der Armutsbegriff, durch die Definition der relativen Arbeit interpretiert werden. Zudem kann der Begriff in Anlehnung an die sozialstaatliche Grundsicherung definiert werden. Aus dem zweiten Sozialgesetzbuch geht hervor, dass jeder der Anspruch auf diese Transferleistungen hat, als arm gilt. Die Verwendung von beiden Armutsgrenzen erlaubt eine differenzierte Betrachtung der finanziellen Lage der betroffenen Personen und den und dadurch entstehenden Auswirkungen. (vgl. Groos/Jehles 2015, S. 14).

2. Kindheit und Kinderarmut

Für den Begriff „Kindheit“ gibt es in der Fachwelt eine Vielzahl von unterschiedlichen Definitionen. Gemäß Artikel 1 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1989, gelten alle Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres als Kind (vgl. UN- Kinderrechtskonvention, Artikel 1). Im Deutschen Kinder- und Jugendhilferecht hingegen werden Personen vom 0. bis 13. Lebensjahr als Kinder bezeichnet. Die 14 bis 17-Jährigen Personen gelten nach dem Recht als Jugendliche und die 18 bis 27-Jährigen als junge Volljährige. (vgl. NomosGesetze 2017, S. 1797ff.). In Studien zum Thema Kinderarmut werden sehr unterschiedliche Altersgrenzen gezogen, wodurch eine Festlegung auf eine Definition in dieser Hausarbeit nicht in Frage kommt (vgl. Reichwein 2012, S. 42). Kinder gelten als arm, wenn zu einem die materielle Situation in der Familie prekär ist. Das heißt, wenn das Familieneinkommen entweder unter der Einkommensquelle liegt oder Transferleistungen bezogen werden. Zum anderen muss eine Unterversorgung in den vier Dimensionen der Lebenslage eines Kindes bestehen. Zu den Lebensdimensionen gehört erstens die materielle Versorgung des Kindes mit Nahrung und Kleidung- Zweitens die kulturelle Versorgung, wie zum Beispiel sprachliche Kompetenzen. Die dritte Dimension beinhaltet soziale Kontakte und zu guter Letzt die gesundheitliche Situation (vgl. Holz 2010, S. 37; Hock et al 2006: 28). Liegt keine materielle Armut der Familie vor, aber eine Unterversorgung der Dimensionen, werden die Kinder zwar als benachteiligt, jedoch nicht als arm bezeichnet (vgl. Holz 2010, S. 37).

3. Chancengleichheit

Alle Menschen, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund, sollen das Recht auf dem gleichen Zugang zu Lebenschancen haben. Gemäß Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Weiterhin besagt Artikel 2 Abs. 3 Grundgesetz das niemand aufgrund verschiedenster Unterschiede, wie zum Beispiel dem Alter oder Geschlecht, diskriminiert werden darf (vgl. NomoasGesetze 2016, S. 967ff.). In der Realität entspricht dies jedoch nicht oft dem Bild. Der aktuelle Chancenspiegel, eine Studie der Bertelsmann-Stiftung, hat ergeben, dass das deutsche Bildungssystem noch immer signifikante Defizite im Bereich Chancengleichheit aufweist. In den letzten 15 Jahren zeigen sich zwar deutliche Fortschritte, dennoch ist der schulische Erfolg immer noch stark vom sozialen und familiären Hintergrund abhängig (vgl. Lauter 2017)

4. Bildungsteilhabe

Unter Bildungsteilhabe wird verstanden, in welchem Umfang Kinder, Jugendliche und junge Volljährige aus allen Teilen der Gesellschaft der Zugang zu Angeboten des kulturellen und sozialen Lebens, sowie zum Bildungssystem ermöglicht wird (vgl. Denner 2007, S. 17f.). Seit dem 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Teilhabe und Bildungsförderung (vgl. BMAS), welcher in den §§ 28, 29 und 30 SGB II, sowie in §§ 34, 34a und 34b SGB XII verankert ist (vgl. Gesetze für die Soziale Arbeit 2016, S. 1336f.; S. 2075f.). Für die Leistungen, die als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden können, ist die Kommune, d.h. Gemeinde, Landkreis oder Stadtverwaltung, verantwortlich. Zu den Leistungen zählen zum Beispiel eintägige und mehrtägige Schul- und Kitaausflüge, der persönliche Schulbedarf oder auch die Mittagsverpflegung in Schulen und Kinderbetreuung. Für die soziale und kulturelle Teilhabe, wie z.B. Mitgliedsbeiträge in Vereinen, wird eine zusätzliche Leistung in Wert von 10 Euro monatlich erbracht (vgl. BMAS).

5 Entwicklung der Armutslage in Deutschland

Die Armut in Deutschland hat einen erneuten Höchststand erreicht. 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 leben in Deutschland in Armut oder sind von Armut gefährdet. Nach aktuellem Armutsbericht entspricht dies 19,4 % unter 18 lebenden Menschen in Deutschland (vgl. DKSB). In Ostdeutschland ist mit Ausnahme von Berlin, die Zahl der in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen rückläufig. Im Gegensatz dazu verzeichnen die Bundesländer in Westdeutschland, mit Ausnahme von Hamburg und Bayern einen deutlichen Anstieg (vgl.). So stieg beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Armutsgefährdungsquote von unter 18- Jährigen von 20,4 Prozent im Jahr 2005 auf 23,6 Prozent im Jahr 2014 (vgl.WSI, Seil 2016). Fast die Hälfte aller in Armut lebenden Kinder waren 2015 bereits drei Jahr oder mehr auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II angewiesen (vgl. Laubenstein, Holz, Seddig 2016, S. 7). In einer Studie von UNICEF, in denen 29 OECE- und EU-Länder gegenübergestellt wurden, belegt Deutschland den elften Platz bezüglich des materiellen Wohlbefindens der Kinder und Jugendlichen im eigenen Land (UNICEF Office of Research 2013, S. 8). Zum Thema Kinderarmut wurden in den letzten Jahren einige Studien durchgeführt. Die AWO- ISS Studien, das Kinderpanel von Deutschen Jugendinstitut, sowie die Studie zur Gesundheit von Kinder und Jugendlichen in Deutschland, kurz KIGGS, sind nur einige davon (vgl. Laubstein/Holz/Seddig 2016, S. 31ff). Aktuelle führt das Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB) das Projekt „Lebensumstände von Kindern im unteren Einkommensbereich“. Die Studie wird im Auftrag der Bertelsmann Stiftung im Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2017 durchgeführt (vgl. IAB)

II Risikogruppen für Kinderarmut

In Deutschland sind die Bevölkerungsgruppen unterschiedlich stark von Armut betroffen. Deutlich wird aus den Statistiken, dass Kinder häufiger durch Armut gefährdet sind als Erwachsene. Denn sobald Eltern in Armutsverhältnisse geraten, sind auch ihre Kinder davon betroffen. Sie können allerdings an der Situation ihrer Eltern keine Änderung vornehmen, sondern sind dem Zustand völlig ausgeliefert. Bei den Ursachen für Armut von Kindern und Jugendlichen können die Haushaltskonstellation sowie weitere Merkmale des Haushalts und der Eltern identifiziert werden. Als häufige Ursachen von Armut können das Aufwachsen bei nur einem Elternteil oder in einer Großfamilie, eine geringe Arbeitsmarktintegration der Eltern oder die Tätigkeit im Niedriglohnsektor, sowie ein Migrationshintergrund benannt werden (vgl. Holz 2010, S: 34; Böhmer/Heimer, S. 16ff). Der Erwerbsstatus der Eltern ist eine wesentliche 4 Ursache für Kinderarmut. Gehen die Eltern keiner Erwerbstätigkeit nach, bzw. hält die Arbeitslosigkeit bereits über ein Jahr an, erhalten sie und die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (vgl. Tophoven/ Wenzig/ Lietzmann 2016, S. 16). Die Kinder und Jugendlichen bis zum 15. Lebensjahr erhalten demnach Sozialgeld gem. § 23 SGB II. Der Regelbedarf beträgt nach aktuellem Stand für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 237 Euro, bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres erhalten sie 291 Euro und im 15 Lebensjahr beträgt die Summe für Jugendliche 311 Euro (vgl. Nomos Gesetze 2017, S. 1334). Nach der Einführung des neu Hartz IV Gesetztes im Jahr 2005 hat sich die Lage deutlich verschlechtert. Weitere Ursache kann die Tätigkeit im Niedriglohnsektor sein. In diesem Bereich, reicht häufig das Geld nicht aus, um eine Familie selbstständig ohne staatliche Hilfeleistungen zu ernähren. Der Anteil an „working poor“, also an Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit arm sind ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen (vgl. Holz 2010, S: 34). Zudem kann die Beschäftigung in einem Teilzeitarbeitsverhältnis auch als Faktor für Armut gesehen werden (vgl. Holz 2010, S. 34). An dieser Stelle lässt sich zur einer weiteren erheblichen Ursache überleiten. Auch der Bedeutungsrückgang der klassischen Normalfamilie kann als Anlass für das Entstehen von Kinderarmut gesehen werden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2014 hat ergeben, dass in Deutschland jede 5. Familie alleinerziehend ist. 89 % hiervon sind alleinerziehende Mütter. Nach der gängigen Definition von relativer Armut gelten von den rund 1,64 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland knapp 42 % als arm. Als Grund dafür wird zunächst die problematische Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesehen. 58 % der alleinerziehenden Mütter gehen einer beruflichen Tätigkeit in Teilzeit nach. Durchschnittlich arbeiten sie 29,5 Stunden pro Woche und somit rund 5 Stunden mehr als Mütter aus Paarhaushalten. Dennoch reicht der daraus resultierende Verdienst nicht immer für eine finanzielle Unabhängigkeit und die Betreffenden, rund 38 % sind zusätzlich auf SGB II Leistungen angewiesen. Ein weiterer Grund für die Armutsgefährdung von Alleinerziehende sind die ausbleibenden oder zu gering getätigten Unterhaltszahlungen (vgl. Lenze/Funcke 2016, S. 9f.). Den Kinderunterhalt haben Erziehungsberechtigte gem. §§ 1601 ff. BGB ihren Kindern gegenüber zu leisten. Die Unterhaltsverpflichtung besteht für alle minderjährigen Kinder und für Volljährigen, wenn sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Beim Unterhalt wird zwischen dem Betreuungs- und Barunterhalt differenziert. Der Betreuungsunterhalt beinhaltet die tatsächliche Versorgung, wie zum Beispiel die Erziehung des Kindes. Jener Elternteil, der nicht für die Betreuung verantwortlich ist, muss im Gegenzug eine finanzielle Leistung, den sogenannten Barunterhalt erbringen. Die Düsseldorfer Tabelle regelt bundesweit die Unterhaltsansprüche von Kindern.

Diese hängen vom Nettoeinkommen, Alter des Kindes und einigen weiteren Faktoren ab. Bei Berechnung des Unterhalts wird das Kindergeld anteilig berücksichtigt (vgl. Schramm 2001, S. 43f.). Wenn der Unterhaltspflichtige seiner Zahlung nicht nachkommt besteht für den Alleinerziehenden ein Anspruch gem. dem UhVorschG auf Unterhaltsvorschuss. Diese bedarfsunabhängige Zahlung vom Staat kann maximal sechs Jahre und auch nur bis zum zwölften Lebensjahr in Anspruch genommen werden (vgl. Götz/Wahlers 2015, S. 117f.). Nach vollständiger Anrechnung des Kindergeldes stehen den Alleinerziehenden seit Januar 2016 für Kinder bis einschließlich fünf Jahren 145 Euro bzw. für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 194 Euro zu. Diese Zahlungen reichen in vielen Fällen nicht einmal für das sächliche Existenzminimum des Kindes. Wodurch die Teilnahme an Freizeittätigkeiten und kulturell- sozialer Teilhabe häufig nicht realisierbar ist (vgl. Lenze/Funcke 2016, S. 23). Eine weitere Ursache für ein erhöhtes Armutsrisiko kann am Migrationshintergrund der betroffenen Personen liegen (vgl. Merten 2010, S. 27). Im Jahr 2015 hatten laut Mikrozensus (einer jährlichen Haushaltsbefragung), ca. 17 Millionen Einwohner in Deutschland einen Migrationshintergrund. Dies entspricht jedem 5. Einwohner, also ca. 21 % der Bevölkerung in Deutschland (vgl. Statistisches Bundesamt). Als Person mit Migrationshintergrund definiert das Statistische Bundesamt alle Menschen, die nach 1949 in die heutige Bundesrepublik gezogen sind, sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und Ausländerinnen und alle in Deutschland als Deutsche geborenen, wenn zumindest ein Elternteil zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen ist (vgl. Statistisches Bundesland). Menschen mit Migrationshintergrund sind überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen. Das Armutsrisiko ist bei ihnen um 26% höher, als bei Menschen ohne ausländische Wurzeln. Die Gründe für das höhere Armutsrisiko liegen sowohl an soziodemografischen als auch an ökonomischen Faktoren. Darunter fallen zumal die geringen schulischen und beruflichen Qualifikationen, der höhere Anteil an Personen, die über keinen Schul- bzw. Berufsabschluss verfügen, die Sprachbarrieren, eine eingeschränkte Anerkennung der bereits erlangten Abschlüsse aus den Heimatländern, die zeitliche begrenzte Aufenthaltsdauer, sowie die häufige Ausübung von befristeten und/oder schlecht bezahlten Tätigkeiten. Ein weiterer Grund konnte zudem die Familienform sein. Die Menschen mit Migrationshintergrund sind im Durchschnitt deutlich jünger und leben häufiger in Paarhaushalten mit Kindern, als Menschen ohne ausländische Wurzeln. Die Zuwanderer in Deutschland sind eine sehr heterogene Gruppe. Daher haben je nach Herkunftsland und Zeitpunkt der Zuwanderung ganz spezifische Probleme und Chancen sich in die Gesellschaft zu integrieren.

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Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Auswirkungen von Kinderarmut. Chancengleichheit im Bildungssystem
Hochschule
Hochschule RheinMain
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
17
Katalognummer
V426800
ISBN (eBook)
9783668710184
ISBN (Buch)
9783668710191
Dateigröße
556 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kinderarmut, Kinder, Armut, Bildung, Chancengleichheit, Chancenungleichheit
Arbeit zitieren
Angelique Wegener (Autor:in), 2017, Auswirkungen von Kinderarmut. Chancengleichheit im Bildungssystem, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/426800

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