In dieser Hausarbeit möchte ich das Augenmerk auf Flüchtlinge in Deutschland richten, z.B. welche Rechte und Pflichten haben sie. Vor allem aber sollen im Mittelpunkt unbegleitet minderjährige Flüchtlinge stehen. Zunächst allerdings gehe ich auf Allgemeines, wie Begriffsdefinitionen und Rechte der Flüchtlinge ein. Im zweiten Abschnitt widme ich mich dem Arbeitsbereich von Sozialarbeitern.
Inhaltsverzeichnis
A Einleitung
B Allgemeines
1 Definitionen
1.1 Definition „Unbegleitet“
1.2 Definition „minderjährig“
1.3 Definition „Flüchtling“
2 Gründe für die Flucht
3 Fluchtwege
4 Abkommen zum Schutz
4.1 Recht auf Asyl gem. Art. 16 a GG
4.2 Genfer Flüchtlingskonvention
4.3 Dublin-Verfahren
4.4 Subsidiärer Schutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention
4.5 Kirchenasyl
4.6 Kontingentflüchtling
4.7 Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (KRK)
4.8 Haagener Kinderschutzübereinkommen (KSÜ)
5. Aufenthaltsmöglichkeiten
5.1 Duldung
5.2 Aufenthaltserlaubnis
5.3 Niederlassungserlaubnis
5.4 Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
5.5 Härtefallkommission
6. Ablauf nach Ankunft in Deutschland
6.1 Vormundschaft
6.2 Aufenthaltsrechtliches Clearing
6.3 Kosten
6.4 Beendigung der Inobhutnahme
C Arbeitsfelder
1 Arbeitsfeld Jugendamt
2 Öffentliche und staatliche Einrichtungen
3 Problemanlagen
4 Methoden
D Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die soziale Arbeitspraxis im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) in Deutschland, um aufzuzeigen, wie Sozialarbeiter diese Zielgruppe professionell unterstützen und begleiten können.
- Rechtliche Grundlagen und Abkommen zum Schutz von Flüchtlingen
- Aufenthaltsrechtliche Statusformen und das Clearingverfahren
- Rolle und Aufgabenbereiche der Sozialen Arbeit in Jugendämtern und Einrichtungen
- Herausforderungen wie Traumatisierung, Sprachbarrieren und Diskriminierung
Auszug aus dem Buch
A Ablauf nach Ankunft in Deutschland
Der Erstkontakt der UMF kann in verschiedenen Einrichtungen in Deutschland erfolgen. Zum einen wenden sie sich selbst an das Jugendamt in der Stadt, in der sie angekommen sind. Zum anderen werden sie von der Polizei aufgegriffen oder befinden sich bereits in Erstaufnahmeeinrichtungen. Von dort müssen die Minderjährigen dementsprechend an das zuständige Jugendamt übermittelt werden (vgl. Detemple 2015, S. 38).
Gem. § 86 SGB VIII ist für die Inobhutnahme das örtliche Jugendamt zuständig, in dessen Bereich sich das Kind oder der Jugendliche vor Beginn der Maßnahme tatsächlich aufhält. Das Jugendamt ist gem. § 42 SGB VIII dazu verpflichtet ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten nach Deutschland kommen, in Obhut zunehmen. Diese Vorschrift ist eine kurzfristige Schutzmaßnahme und beinhaltet die Ermächtigung, ein Kind oder einen Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer geeigneten Einrichtung oder in einer sonstigen Wohnform vorläufig unterzubringen (vgl. MüKoBGB/Tillmanns SGB VIII § 42 Rn. 1-21). Bei Ablehnung der Inobhutnahme, weil von Volljährigkeit ausgegangen werden kann muss ein schriftlicher Verwaltungsakt gem. § 71 SGB X i.V.m. § 87 Abs. 2 AufenthG ausgesprochen werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A Einleitung: Beschreibt die historische und aktuelle Relevanz des Flüchtlingsthemas sowie die Motivation der Arbeit, sich speziell auf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu konzentrieren.
B Allgemeines: Erläutert notwendige Begriffsdefinitionen, Fluchtgründe, Fluchtwege, internationale Abkommen zum Schutz sowie verschiedene Aufenthaltsmöglichkeiten und den bürokratischen Ablauf nach der Ankunft.
C Arbeitsfelder: Analysiert die Aufgaben von Sozialarbeitern in Jugendämtern und Betreuungseinrichtungen sowie die spezifischen Problemlagen und methodischen Ansätze in diesem Arbeitsfeld.
D Fazit: Reflektiert kritisch über das deutsche System, fordert eine gemeinsame europäische Kooperation und betont die Notwendigkeit, das Kindeswohl bei allen politischen Entscheidungen an erste Stelle zu setzen.
Schlüsselwörter
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, UMF, Soziale Arbeit, Jugendamt, Inobhutnahme, Clearingverfahren, Vormundschaft, Aufenthaltsrecht, Asyl, Kindeswohl, Traumatisierung, Lebensweltorientierung, Integration, Schutzmaßnahmen, Fluchtursachen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Lebens- und Arbeitssituation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) in Deutschland aus der Perspektive der Sozialen Arbeit.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf rechtlichen Definitionen, den Schutzabkommen, aufenthaltsrechtlichen Fragen, dem Ablauf der behördlichen Inobhutnahme sowie den praktischen Aufgabenfeldern der Sozialarbeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Komplexität der Situation für UMF aufzuzeigen und die notwendige professionelle Unterstützung durch Sozialarbeiter in den verschiedenen Phasen ihres Aufenthalts in Deutschland zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse aktueller Fachliteratur, Gesetzesgrundlagen und relevanter Internetquellen, ergänzt durch die Bezugnahme auf das Konzept der lebensweltorientierten Sozialen Arbeit nach Thierisch und die Theorie der Lebensbewältigung nach Böhnisch.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil beleuchtet detailliert die gesetzlichen Schutzinstrumente, das Aufnahmeverfahren inklusive Vormundschaft und Clearing sowie die konkreten Arbeitsfelder der Sozialarbeiter und die damit verbundenen Herausforderungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind UMF, Inobhutnahme, Clearingverfahren, Jugendamt, Kindeswohl, Aufenthaltsrecht und soziale Integration.
Was bedeutet das Clearingverfahren für die Minderjährigen?
Das Clearingverfahren dient der Bestandsaufnahme relevanter Daten, der Alterseinschätzung und der Entwicklung individueller Lösungsansätze zur Aufenthaltsgestaltung, unter Begleitung sozialpädagogischer Fachkräfte.
Wie wird die Vormundschaft geregelt?
Finden sich keine Verwandten für eine Familienzusammenführung, muss das Jugendamt unverzüglich einen Vormund beim Vormundschaftsgericht bestellen, der als gesetzlicher Vertreter die Verantwortung für Pflege und Erziehung übernimmt.
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- Angelique Wegener (Author), 2016, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Sozialen Arbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/426812