Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Fakten rund um die Scheidung
2. Phasen einer Scheidung
2.1 Die Vor(ent)scheidungsphase / Ambivalenzphase
2.2 Die Scheidungsphase
2.3 Die Nachscheidungsphase
3. Wie sagen wir es unseren Kindern?
4. Wie verstehen Kinder Liebe, Ehe, Trennung?
5. Verständnis von sozialen Strukturen, Raum und Zeit
6. Vermissen
7. Folgen einer Trennung
7.1 Kurzfristige Folgen
7.2 Langfristige Folgen
8. Weshalb ist eine Scheidung für Jugendliche so belastend?
9. Getrennt leben, gemeinsam erziehen?
1. Fakten rund um die Scheidung
Obwohl auch heute noch rund 80% der jungen Menschen in Umfragen angeben, dass sie traditionell eine Familie gründen, heiraten und Kinder kriegen wollen (Fthenakis et al., 2002), so kann man ganz allgemein sagen, dass die Scheidungsrate seit den 60er Jahren kontinuierlich ansteigt. Im Jahr 2008 beispielsweise wurden insgesamt 191.948 Ehen geschieden – dazu ist noch die vermutlich nicht geringe Anzahl derer zu rechnen, die ohne Trauschein zusammengelebt haben. Die durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung betrug 2008 14,1 Jahre und es waren 150.187 minderjährige Kinder von einer Scheidung der Eltern betroffen (plus ca. 100.000 Trennungskinder unverheirateter Eltern).[1] Jedes 4. Kind erlebt also im Verlauf seiner Kindheit, dass seine Eltern sich scheiden lassen und insgesamt sind es 3,7 Millionen Kinder, die nur mit einem Elternteil zusammenleben – 86 % hiervon wohnen bei der Mutter.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wie die beigeügte Grafik, die eine Übersicht über die Jahre 1990-2005 geben will, zeigt, so steigt nicht nur die Zahl der Ehescheidungen an, sondern die Zahl der Eheschließungen sinkt außerdem. Daraus resultiert, dass ein immer größerer Prozentsatz der Ehen in die Brüche geht. Waren 1990 nach 25 Jahren Ehe 27,4 % der Ehen geschieden, waren es 2005 schon über 40 %. Etwa seit 2004 allerdings stagniert die Scheidungsrate und ist teilweise auch leicht rückgängig (ob dies allerdings ein Trend ist, der langfristig anhält, wird sich erst in Zukunft zeigen und darf angezweifelt werden).
Die Gründe dafür, dass die Scheidungsrate seit den 60er Jahren doch deutlich wächst, sind vielfältig. Eine wichtige Rolle spielen hier sicherlich die zunehmende Liberalisierung, Pluralisierung und Individualisierung der Gesellschaft – die Akzeptanz für unterschiedliche Lebensstile und auch die Toleranz dieser hat zugenommen. Dagegen ist die Religiosität im Durchschnitt doch deutlich gesunken – und damit endete so manche Ehe, die nicht mehr intakt war, aber in früheren Zeiten ‚bis dass der Tod euch scheidet‘ aufrecht erhalten worden wäre, doch vor dem Scheidungsrichter.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch, dass eine Ehe früher wenn nicht ausschließlich, dann doch oft auch aus ökonomischen Gründen geschlossen wurde. Es ging darum, dass Frau und auch Kinder finanziell versorgt sind. Heute dagegen wird die Ehe mehr und mehr als ein Bund zwischen zwei Menschen angesehen, in dem individuelle Bedürfnisse und Wünsche erfüllt werden sollen und in dem auch Platz für Selbstverwirklichung des Einzelnen sein muss. War die Erwartung, finanzielle Sicherheit geboten zu bekommen, noch verhältnismäßig einfach zu erfüllen, so sind die eben genannten heutigen Erwartungen, die Suche nach Glück, Wunscherfüllung und individueller Verwirklichung wesentlich komplexer und weit schwieriger zu befriedigen.
Ein ganz profaner Grund für die gestiegene Scheidungsrate ist sicherlich auch die gestiegene Lebenserwartung. Hieran anknüpfend kann man auch noch die Scheidungen nennen, die sich aus dem Übergang ins Rentenalter ergeben. War die Zeit nach dem Erwerbsleben früher tatsächlich mehr oder weniger der ‚Lebensabend‘, so ist man heute durchaus anspruchsvoller, möchte auch hier die Zeit noch erfüllt, aktiv, sinnvoll und glücklich verbringen und ist nicht gewillt, eine Ehe aufrecht zu erhalten, die dieses Glück nicht fördern kann.
Ferner trägt auch die Gesetzeslage dazu bei, dass Scheidungen bzw. deren Durchführungen leichter werden. Denn von der Einführung der Scheidung an - zusammen mit der Zivilehe 1875 im Deutschen Reich – bis zum Inkrafttreten der Reform von 1976 (1. EheRG) wurde im Ehescheidungsverfahren nach dem Schuldprinzip verfahren. Unterhaltsrechte und -pflichten waren also von der Schuldfrage abhängig, was für Frauen, denen ebendiese Schuld zugesprochen wurde, verhängnisvoll sein konnte. Bei der eben genannten Reform wurde diese Schuldfrage durch das sogenannte Zerrüttungsprinzip abgelöst, wobei von der „Unwiederherstellbarkeit der ehelichen Lebensgemeinschaft“ (§1564 BGB) und dem „Scheitern“ der Ehegemeinschaft (§1565 BGB) gesprochen wird. Somit sind Unterhaltsrechte und -pflichten unabhängig vom Scheidungsgrund, sondern richten sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der geschiedenen Ehepartner unter Berücksichtigung des Prinzips einer Eigenverantwortung.[2]
Auch heute noch fällt der Unterhalt nach österreichischem Recht für den an der Scheidung schuldig gesprochenen Partner niedriger aus, als das bei einer unverschuldeten Scheidung der Fall wäre:
§ 66. Der allein oder überwiegend schuldige Ehegatte hat dem anderen, soweit dessen Einkünfte aus Vermögen und die Erträgnisse einer Erwerbstätigkeit, die von ihm den Umständen nach erwartet werden kann, nicht ausreichen, den nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt zu gewähren. (Bundeskanzleramt Österreich, 2008)
Ein bedeutender Punkt für die gestiegene Scheidungsrate ist ganz klar die Emanzipation der Frau, und dies vor allem im Hinblick auf die Arbeitswelt, ist es heute doch vollständig akzeptiert, dass ein Mädchen ebenso wie ein Junge eine Ausbildung macht. Auch bei Heirat ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die Frau danach automatisch zur viel zitierten ‚Haus-Frau‘ wird. Dies war früher noch absolut selbstverständlich, beispielsweise schrieb der Spiegel noch 1970:
„[B]is auf die dünne Schicht der Intellektuellen und Bohemiens heißt Ehe von ganz unten bis fast oben: Die Frau gehört ins Haus.“ (DER SPIEGEL, 49/1970)
Wichtig scheint in dem Zusammenhang auch, darauf hinzuweisen:
„Erst vor zwölf Jahren [d.h. 1958, Anm. d. Verf.] entfiel, im Zuge der Gleichberechtigungs-Gesetzgebung, das bis dahin statuierte Recht des Mannes, ein Arbeitsverhältnis der Ehefrau aus eigener Machtvollkommenheit zu kündigen, doch auch heute noch ist sie nur ‚berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist‘ so Paragraph 1356 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).“ (DER SPIEGEL, 49/1970)
Diese Auffassung vom Mann als vollständig überlegenem Part einer Ehe, der die alleinige Verfügungsgewalt über seine Frau hat, ist heutzutage – Gott sei Dank, so möchte man dazu sagen – nicht mehr Usus. Zwar ist durchaus noch ein Ungleichgewicht zwischen Mann und Frau vorhanden und auch die Gehälter bei weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sind noch nicht vollständig angeglichen, doch Sätze wie dieser von 1970: „Nur 0,8 Prozent der Frauen verdienen mehr als 1800 Mark“ (DER SPIEGEL, 49/1970) sind nicht mehr zutreffend. Eine gewisse, auch ökonomische Selbstständigkeit der Frau ist heute zum Standard geworden. Und in einer Gesellschaft, in der es normal ist, dass auch Frauen ihr eigenes Geld verdienen, fällt es einer Frau natürlich leichter, den Ehemann zu verlassen, wenn eine Ehe für sie keinen Sinn mehr ergibt. Aus ökonomischen Gründen bleiben daher weit weniger Paare als früher zusammen. Doch es nicht nur die ökonomische Emanzipation, es ist auch ein anderer Zeitgeist eingekehrt. Die Frau ist nicht mehr schmückendes Beiwerk ihres Mannes, die sich um Kind, Haus und Hof kümmert, sondern wird als Individuum wahrgenommen, das ebenso ein Recht auf Glück und Erfüllung hat, wie es auch dem Mann zugesprochen wird.
Und dies ist auch ein weiterer Grund für die Zunahme der Anzahl der Scheidungen: die gesellschaftliche Akzeptanz der Tatsache, dass eine Ehe nicht mehr ein Leben lang halten muss. Je mehr gesellschaftlich akzeptiert ist, dass Scheidungen vorkommen, desto mehr Menschen werden auch den Mut finden, diesen Schritt, so sie denn Gründe dafür sehen, auch zu gehen – und je mehr Menschen diesen Schritt gehen, desto akzeptierter werden Trennungen und Scheidungen natürlich sein.
2. Phasen einer Scheidung
Um die Zeit einer Scheidung, die von Veränderungen, Umbruch und oft auch Chaos geprägt ist, möglichst strukturiert erfassen zu können, bietet sich eine Einteilung der Scheidungszeit in mehrere Phasen an. Je nach Literatur (vor allem Hetherington, Kelly, 2003) findet man hier verschiedene Aufteilungen, doch scheint es am sinnvollsten, eine Dreiteilung vorzunehmen in die Zeit vor der Scheidung, die Zeit der Scheidung und die Zeit nach der Scheidung.
2.1 Die Vor(ent)scheidungsphase / Ambivalenzphase
Der Anfang dieser Phase ist häufig nur retrospektiv bestimmbar, denn oft kann ein befragtes Ex-Paar gar nicht mehr sagen, wann die Probleme, die zu Unsicherheiten bezüglich der Beziehung und schließlich zur Scheidung geführt haben, eigentlich begonnen haben. Die Überlegung, sich zu trennen, ist oft eher ein Prozess, in dessen Verlauf die Gedanken an ein Leben ohne den anderen immer konkreter werden. Die Ambivalenzphase endet schließlich mit der Trennung. In ihr findet die ‚emotionale Scheidung‘ eines – oder selten beider – Partner statt.
Diese Phase kann für beteiligte Kinder belastender sein als die eigentliche Scheidung, leiden sie doch gerade in dieser Zeit sehr unter der großen innere Konfliktspannung, dem Stress in ihrem Zuhause und den gegenseitigen Kränkungen sowie der Verbitterung der Eltern. Dies bringt Kinder häufig auch in einen Loyalitätskonflikt, wenn sie den Eindruck haben, sich zwischen Vater und Mutter entscheiden zu müssen. Auch die Gefahr der Allianzbildung mit einem Elternteil ist vorhanden, was das Verhältnis zum anderen Elternteil natürlich belastet. Gerade, wenn die Kinder schon älter sind, befragen Eltern sie gerne zu einem aktuellen Streitthema und suggerieren ihnen möglicherweise, sie müssten Position beziehen, was sehr belastend sein kann.
Kinder und Jugendliche erleben einen Verlust des Gefühls von Sicherheit, Geborgenheit und Vertrauen, da sich ihr Zuhause, ihre feste (Familien-)Struktur allmählich auflöst. Die Kinder sind stark auf die elterlichen Auseinandersetzungen fixiert, was häufig zu Konzentrationsstörungen gerade in der Schule, Unruhe und auch psychosomatische Beschwerden führen kann.
Häufig findet man bei Kindern auch das Gefühl der Verantwortung für die Aufrechterhaltung der elterlichen Beziehung oder auch massive Schuldgefühle ob des Scheiterns der Ehe der Eltern, wenn beispielsweise ein Mädchen sagt: „Papa hat Mama und mich verlassen, weil er mich nicht mehr mag“ (Largo, 2008).
2.2 Die Scheidungsphase
Die tatsächliche Scheidungsphase beginnt, wenn die Entscheidung zur Trennung endgültig gefallen ist und daher in den allermeisten Fällen auch früher oder später einer der Partner auszieht. Dies führt zu großen Veränderungen in der Lebensweise und den alltäglichen Gewohnheiten, aber auch zu Änderungen in den Rollen und dem Selbstbild In diese Phase fällt auch die Klärung von finanziellen, rechtlichen und räumlichen Fragen; auch die Frage nach dem Sorge- und Umgangsrecht stellt sich nun. Die Folgen für die Kinder sind vielfältig. Vor allem muss man sehen, dass in dieser Phase die Verfügbarkeit der Eltern für die Kinder häufig stark eingeschränkt ist. Denn meist verlieren sie ja zumindest räumlich einen Elternteil und der andere Elternteil, meist die Mutter, hat mehr als genug damit zu tun, die neue Situation selbst zu verarbeiten, in den Griff zu bekommen und zu organisieren. Das führt gerade bei jüngeren Kindern zu existenziellen Ängsten, allein gelassen zu werden und den bei ihm verbliebenen Elternteil auch noch zu verlieren.
Auch entstehen nun Unsicherheiten bezüglich der erzieherischen Zuständigkeit, denn wenn ein Elternteil nicht mehr mit dem Kind zusammenlebt, ist oft unklar, wie viel Erziehungsarbeit er noch leisten kann und möchte und wie der andere Elternteil damit umgeht. Das Ideal der getrennten Eltern, die erzieherisch an einem Strang ziehen, ist leider alles andere als Normalität.
Eventuell steht in dieser Phase für die Kinder mit dem nun alleinerziehenden Elternteil auch ein Umzug an, so gut wie sicher aber verändert sich die finanzielle Situation der nun reduzierten Familie. Auch zu Veränderungen in der Geschwisterbeziehung, sofern Geschwister vorhanden sind, kann es kommen. Beispielsweise gibt es die Situation, dass ein Kind beim Vater, eines bei der Mutter bleiben möchte, und auch, wenn eine ältere Schwester oder ein älterer Bruder ein Stück weit die Elternrolle übernimmt, weil der nun alleinerziehende Elternteil mit sich selbst beschäftigt ist, kann dies die Geschwisterbeziehung verändern.
So schwierig und schmerzhaft die Scheidungsphase auch erlebt wird, so birgt sie dennoch auch erleichterndes Potential in sich. Trotz aller Veränderungen ist es ein Gefühl der Entlastung, wenn klar ist, dass die Scheidung nun stattfinden wird und somit klare Verhältnisse herrschen. Auch bietet gerade die räumliche Trennung der Eltern die Chance, dass die Konflikte zwischen ihnen deutlich abnehmen - wenn auch vielleicht nicht in der Qualität, dann doch zumindest in der Quantität, sodass in das Leben der Kinder wieder etwas Ruhe einkehren kann.
[...]
[1] Die in diesem Abschnitt genannten Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt Deutschland.
[2] Die Einführung des „Zerrüttelungsprinzips“ und die Abkehr von der Schuldfrage wurde in den 780er Jahren übrigens heftig kritisiert – auch und vor allem von vielen Frauen, wie im Titelthema des Spiegel 49/1970 (Wie im Orient) deutlich dargestellt: