Die Geldverfassung II - Bundesbank und EZB


Trabajo de Seminario, 2005

19 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Geschichte der Deutschen Bundesbank und der EZB

2 Organe und Aufgaben von Bundesbank und EZB
2.1 Die Deutsche Bundesbank
2.1.1 Organe und Organisation
2.1.2 Aufgaben und Befugnisse
2.2 Die Europäische Zentralbank
2.2.1 Organe
2.2.2 Aufgaben
2.2.3 Beziehungen der EZB zu internationalen Organisationen und Foren

3 Die Geldpolitik der EZB
3.1 Zielsetzung
3.2 Zwei-Säulen-Konzept
3.3 Instrumentarium
3.3.1 Offenmarktgeschäfte
3.3.2 Ständige Fazilitäten
3.3.3 Mindestreserven

4 Parallelen zwischen Bundesbank und EZB

Literaturverzeichnis

1 Geschichte der Deutschen Bundesbank und der EZB

Bereits beim Einmarsch der Sowjetarmee in Berlin 1945 war die damalige deutsche Zentralbank, die Deutsche Reichsbank, geschlossen worden, womit der Zahlungsverkehr in Deutschland zusammenbrach. Nach dem Zweiten Weltkrieg ließen die Alliierten zunächst nur die Gründung von Landeszentralbanken zu, deren Aufgabe u.a. die Regelung des Geldumlaufs und der Kreditversorgung war, die aber kein Notenausgaberecht hatten. Im März 1948 wurde von den Militärregierungen im Westen außerdem die Errichtung einer „Bank deutscher Länder" beschlossen, die bei der Währungsreform im Juni 1948 eine wesentliche Rolle übernahm und das Recht der Notenausgabe und Münzprägung hatte. Dieses zweistufige Zentralbanksystem hatte bis 1957 Bestand, obwohl das im Mai 1949 verkündete Grundgesetz in Art. 88 schon die Errichtung einer „Währungs- und Notenbank als Bundesbank“ durch den Bund vorsah. Allerdings wurden erst 1957 mit dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank die Landeszentralbanken mit der Bank deutscher Länder verschmolzen und zur Deutschen Bundesbank erklärt, die fortan als einheitliche Notenbank fungierte. [1]

Seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften ab 1952 vertiefte sich die wirtschafts- und währungspolitische Integration ihrer Mitglieder. So entwickelte sich aus dem Gemeinsamen Markt zunächst ein europäischer Binnenmarkt und schließlich sogar eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Bereits in den 50er Jahren wurde ein „Beratender Währungsausschuss“ eingesetzt, der die Währungs- und Finanzlage der Mitgliedstaaten beobachten sollte. 1964 wurde der „Ausschuss der Präsidenten der Zentralbanken“ („Gouverneursausschuss“) gegründet, der für die Koordinierung der Geld- und Währungspolitik in der Gemeinschaft eine wichtige Rolle spielen sollte. Mit Beginn der ersten Stufe der WWU ab 1971 sollten die Zentralbanken der Mitgliedstaaten für die Wechselkursschwankungen zwischen den EG-Währungen versuchsweise engere Bandbreiten einhalten, als im Bretton-Woods-System gegenüber dem Dollar vorgesehen – dies scheiterte aber durch die Dollarkrise von 1971. Bereits 1972 wurde daher mit dem Basler Abkommen die Errichtung eines „Europäischen Wechselkursverbunds“ und eines „Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit“ (EFWZ) beschlossen. Nachdem die Integrationsfortschritte durch die WWU geringer ausfielen als erwartet und es nicht zuletzt dadurch zu einer Desintegration in harte und weiche Währungen gekommen war, wurde 1979 das „Europäische Währungssystem“ (EWS) geschaffen. Das EWS, mit dem Europäischen Währungsinstitut (EWI) als direkter Vorgängerinstitution der EZB, trug zu einer deutlich engeren Währungskooperation zwischen den Mitgliedstaaten und einer höheren wirtschaftlichen Stabilität in Europa bei. [2]

Im Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag) von 1993 wurde die Errichtung einer WWU bis zum 1. Januar 1999 vereinbart. Die Wechselkurse zwischen den Währungen der Staaten, die an der Währungsunion teilnehmen, sollten durch unwiderruflich festgelegte Umrechnungskurse ersetzt und der Euro als eigenständige Währung eingeführt werden. Gleichzeitig sollten die nationalen Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Geldpolitik auf das neu zu errichtende Europäische System der Zentralbanken (ESZB) übertragen werden, das aus der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie den nationalen Notenbanken gebildet werden sollte. [3] Am 1.6.1998 nahm die EZB ihre Arbeit auf und seit dem 1.1.1999 ist sie für die Durchführung der einheitlichen Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet zuständig. [4]

Infolge der europäischen Entwicklungen musste die Deutsche Bundesbank ab 1999 einen großen Teil ihrer Aufgaben und Befugnisse an die EZB übertragen, wodurch sich 2002 auch für ihre Organisation wesentliche Änderungen ergaben, auf die in Abschnitt 2.1.2 . näher eingegangen werden soll.

2 Organe und Aufgaben von Bundesbank und EZB

2.1 Die Deutsche Bundesbank

2.1.1 Organe und Organisation

Bis April 2002 verfügte die Deutsche Bundesbank über zwei zentrale Organe: das Direktorium (Präsident, Vizepräsident und bis zu sechs weitere Mitglieder, die alle vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhörung des Zentralbankrats bestellt wurden) und den Zentralbankrat (alle Mitglieder des Direktoriums und die Präsidenten der Landeszentralbanken, die vom Bundesrat vorgeschlagen wurden). [5]

Durch die Errichtung der EZB verlor die Deutsche Bundesbank ihre währungspolitisch wichtigsten Befugnisse und kann jetzt nur noch über ihren Präsidenten als ein Mitglied des EZB-Rates die Währungspolitik der EZB beeinflussen. Die bisherige Organstruktur erschien daher nicht mehr geeignet, weshalb 2002 mit dem Siebenten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank die Entscheidungsfähigkeit und -schnelligkeit den anderen Zentralbanken des Euro-Systems angepasst wurde:

Es gibt nun nur noch einen Vorstand, der aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und sechs weiteren Vorstandsmitgliedern besteht. Seine Aufgabe ist es, die Bundesbank zu leiten und zu verwalten. Der Präsident, der Vizepräsident und zwei weitere Vorstandsmitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung, die restlichen vier weiteren Mitglieder auf Vorschlag des Bundesrats (im Einvernehmen mit der Bundesregierung) vom Bundespräsidenten bestellt. [6]

Die ehemaligen Landeszentralbanken wurden zu neun „Hauptverwaltungen“ herabgestuft und werden nur noch von jeweils einem Präsidenten geleitet, der dem Vorstand der Bundesbank unterstellt ist. Sie führen die Geschäfte der Bundesbank mit den Kreditinstituten und den öffentlichen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Bereich. [7] Damit wurden die Mitspracherechte der Länder deutlich beschnitten.

2.1.2 Aufgaben und Befugnisse

2.1.2.1 Vor der Währungsunion

Die Sicherung der Währung war gemäß § 3 BBankG („Die Deutsche Bundesbank regelt ... den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland“) vorrangiges Ziel der Tätigkeit der Bundesbank, was manchmal zu Spannungen zwischen ihr und der Bundesregierung oder zwischen ihr und einzelnen Interessenverbänden geführt hat.

Zur Erfüllung ihrer Aufgabe stellte das Gesetz der Bundesbank eine Reihe von währungspolitischen Befugnissen („Instrumentarium“) bereit. Diese Mittel wirkten auf die Zinshöhe und/oder auf die Geldmenge in der deutschen Volkswirtschaft ein.

Die Befugnisse vor der Währungsunion im Einzelnen:

- Notenausgaberecht (Kontrolle über die Höhe des Bargeldumlaufs)
- Diskontpolitik:
- Rediskontpolitik

Das Kontingent für den Ankauf von Wechseln durch die Bundesbank war entscheidend für Liquidität der Banken.

- Diskontpolitik

Der Diskontsatz, also der Zinssatz für den Ankauf von Wechseln durch die Bundesbank, war einer der Leitzinssätze. Seine Höhe sorgte für eine Belebung oder Bremsung der Wirtschaftstätigkeit.

- Lombardpolitik

Der Lombardsatz als Zinssatz für die Verpfändung von Wertpapieren bei der Bundesbank durch die Banken war der zweite wichtige Leitzinssatz. Mit den Lombardgeschäften konnten die Banken kurzfristige Liquiditätslücken überbrücken.

- Mindestreservepolitik
Die Geschäftsbanken mussten zur Sicherung der Zahlungsbereitschaft zinslose Guthaben bei der zuständigen Landeszentralbank unterhalten. Über die Höhe der Mindestreserve ließen sich Kreditgewährung und Zinshöhe beeinflussen.
- Geldmengensteuerung (Orientierung am Geldmengenziel)
- Offenmarktpolitik

Durch Käufe und Verkäufe von Wertpapieren ließ sich der Geldumlauf je nach Bedarf erhöhen oder einschränken.

2.1.2.2 Seit Beginn der Währungsunion

Die Bundesbank ist als deutsche Zentralbank Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), weshalb sich ihre Aufgaben verändert haben. Sie nimmt aber eine Reihe historisch gewachsener Funktionen weiterhin wahr – als Notenbank, Bank der Banken, Bank des Staates und Verwalterin der Währungsreserven. Hinzu kommt ihre Einbindung in die Bankenaufsicht. Nachfolgend werden die aktuellen Aufgaben der Bundesbank kurz aufgeführt: [8]

Nationale Aufgaben (Auswahl):

- Mitwirkung bei der Bankenaufsicht
- Statistische Aufgaben (Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Wirtschaftsstatistiken, Zahlungsbilanz)
- Fiscal Agent (Hausbank des Staates, Kontenführung, Beratung)
- Beratung der Bundesregierung in währungspolitischen Angelegenheiten
- Schlichtungsstelle für den Überweisungsverkehr
- Allgemeine Information und Öffentlichkeitsarbeit

Aufgaben im Eurosystem/Europäischen System der Zentralbanken:

- Mitwirkung bei der Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems / ESZB
- Mitentscheidung der gemeinsamen Geldpolitik im EZB-Rat durch den Präsidenten
- Umsetzung der Geldpolitik des Eurosystems in Deutschland
- Refinanzierung des deutschen Bankensystems
- Bargeldversorgung und Pflege des Bargeldumlaufs
- Verwaltung der Währungsreserven der Deutschen Bundesbank
- Sorge für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland

[...]


[1] vgl. Deutsche Bundesbank 1998

[2] vgl. Deutsche Bundesbank 1997, S. 96ff.

[3] vgl. Deutsche Bundesbank 1997, S. 131ff.

[4] vgl. EZB 2004, S. 9

[5] vgl. Deutsche Bundesbank 1998

[6] vgl. http://www.bundesbank.de/aufgaben/aufgaben_organisation.php

[7] vgl. http://www.bundesbank.de/aufgaben/aufgaben_organisation.php

[8] vgl. http://www.bundesbank.de/aufgaben/aufgaben_aufgaben.php

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Die Geldverfassung II - Bundesbank und EZB
Universidad
Munich University of Policy
Curso
Die Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland
Calificación
1,3
Autor
Año
2005
Páginas
19
No. de catálogo
V42783
ISBN (Ebook)
9783638407328
Tamaño de fichero
401 KB
Idioma
Alemán
Notas
Organe und Aufgaben der Deutschen Bundesbank Organe und Aufgaben der Europäischen Zentralbank (EZB) Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) Parallelen
Palabras clave
Geldverfassung, Bundesbank, Wirtschaftsordnung, Bundesrepublik, Deutschland
Citar trabajo
Katrin Grünwald (Autor), 2005, Die Geldverfassung II - Bundesbank und EZB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42783

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Título: Die Geldverfassung II - Bundesbank und EZB



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