Rousseau und Robespierre: Über die Religion und ihr Verhältnis zum Staate


Trabajo de Seminario, 2003

20 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Gliederung

I. Einleitung

II. Jean-Jacques Rousseau: Über die Religion und ihr Verhältnis zum Staate
1. Das Suboptimum
a) Die gedeutete historische Entwicklung
b) Die zu erklärenden Begriffe
aa) La religion de l’homme
bb) La religion du citoyen
cc) La religion du prêtre
2. Das Optimum
a) Die zu instrumentalisierende Religion
b) La religion civile

III. Maximilien Robespierre: Über die Religion und ihr Verhältnis zum Staate
1. Das Suboptimum
a) Die erlebte historische Entwicklung
b) Der zu erklärende Eingriff
2. Das Optimum
a) Die zu instrumentalisierende Religion
b) Der Kult des Höchsten Wesens

IV. Die beiden Optima – ein Optimum

I. Einleitung

Es sind dies zweifelsohne Zeiten des Umbruchs, in denen sich entscheidende weltpolitische Akteure neu orientieren und positionieren. Viel ist spekuliert worden über die Zeit nach dem Kalten Krieg. Viele Menschen, die nach langer Zeit von der latenten Angst vor einem dritten Weltkrieg befreit waren, glaubten trotz zahlreicher regionaler Konflikte an ein beginnendes Zeitalter weltweiten Friedens. Doch bereits eine Dekade später nähren nur noch blinder Optimismus oder stoischer Wille einen solchen Glauben. Das Ansehen der Vereinten Nationen als Quell des Weltfriedens hat durch das Vorgehen der „Koalition der Willigen“ enormen Schaden erlitten, und eine Kraft droht die Menschheit zu spalten, die bereits Millionen Menschenleben kostete und zumindest in westlichen Demokratien weitgehend in der Bedeutungslosigkeit verschwunden zu sein schien. Diese Kraft, die religiöse Intoleranz, peitscht islamistische Fundamentalisten zum Terror und begründet gleichzeitig eine Wertegemeinschaft mit, welche sie diesem entgegenstellt. Die Religion hat als Motiv menschlichen und damit auch gesellschaftlichen Handelns wieder verstärkt an Bedeutung gewonnen, und ihr Verhältnis zu einem anderen entscheidenden Prinzip menschlicher Interaktion, der Politik, ist vor allem für westliche Industrienationen ungewohnt vielschichtig geworden.

Zur Aufhebung dieser Befremdlichkeit ist es deshalb auch in laizistischen Staaten unerlässlich, wieder intensiv über das Verhältnis von Religion und Politik nachzudenken. Zu diesem Zweck mag es dienlich sein, die Auffassungen zweier bedeutender historischer Persönlichkeiten, gemeint sind Jean-Jacques Rousseau und Maximilien Robespierre, über eben dieses Verhältnis darzustellen, zumal beide großen Einfluss auf die historische Entwicklung der Demokratie in Europa besaßen. Abschließend sollen dann die beiden Vorstellungen über das Optimum dieses Verhältnisses kurz miteinander verglichen werden. Wobei der nahezu spiegelbildliche Aufbau der Arbeit auch schon während der Darstellung der Ansichten Robespierres Vergleiche mit denen Rousseaus gestattet.

Da der Umfang der vorliegenden Arbeit jedoch begrenzt ist, kann sie das Verhältnis von Politik und Religion nur asymmetrisch, wie die Überschrift bereits andeutet, mit Schwerpunkt auf dem Religionsbegriff, darstellen. Die Kenntnis der Staatstheorien der beiden Autoren wird deshalb vorausgesetzt und nicht ausdrücklich erläutert.

II. Jean-Jacques Rousseau: Über die Religion und ihr Verhältnis zum Staate

Das zweifelsohne bedeutendste staatstheoretische Werk Rousseaus ist der „Contract Social“ von 1762. Wenn Rousseau in der Schlussbemerkung des letzten Kapitels dieses Werkes den Anspruch erhebt, die wahren Grundsätze des Staatsrechts aufgestellt zu haben, so muss dies zu Zeiten des französischen Absolutismus auch die Prinzipien über das Verhältnis von Staat und Religion implizieren. Und tatsächlich lässt sich alleine aus dem „Contract Social“ die Grundposition des Autors zu diesem Verhältnis gewinnen. Ergänzungen aus anderen Werken sollen deshalb lediglich der Illustration dienen.

1. Das Suboptimum

a) Die gedeutete historische Entwicklung

Zu Beginn der Menschheitsgeschichte „… hatten die Menschen keine anderen Könige als die Götter und keine andere Regierung als die theokratische.“[1] Religion und Staat waren nur als Einheit wahrnehmbar. Sie besaßen dieselben räumlichen Grenzen und ihre Gesetze erschienen einheitlich.[2] Diese Einheit war also nicht bloße Formalie, sie war als oberstes Prinzip der menschlichen Gesellschaften vielmehr eine inhaltliche Notwendigkeit. Denn Staat und Religion bedingten einander. Die Existenz des Einen war unmittelbar an die Existenz des Anderen geknüpft. Ein Nebeneinander von Staat und Religion war nicht nur undenkbar, es war ausgeschlossen, denn „… zwei sich bekriegende Heere können nicht dem gleichen Oberhaupt gehorchen.“[3] Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass die Unterwerfung eines Volkes auch gleichzeitig immer dessen Bekehrung zur Folge hatte. „So ergab sich aus den nationalen Unterschieden der Polytheismus und daraus die theologische und die weltliche Intoleranz, …“.[4] Jeder politische Krieg war somit seinem Wesen nach auch ein religiöser; mit Ausnahme der Kriege heidnischer Völker wie der Griechen und Römer.

„Denn wenn man eigene und fremde Götter unterscheidet, der Autoritätsanspruch der eigenen Götter nicht über die Einflussgrenzen der eigenen Politik hinausgeht, kann sich nie die Politik in den Dienst der Religion stellen, steht die Religion von vorneherein im Schatten der politischen Interessen.“[5]

Diese Einheit von Staat und Religion fand schließlich ein jähes Ende: „In diese Verhältnisse herein kam Jesus, um ein geistiges Reich auf Erden zu errichten …“,[6] was die unwiederbringliche Trennung von theologischem und politischem System bedeutete.

Von nun an existierten zwei Gewalten im Staat, die derart um den Gehorsam der Bürger konkurrierten, dass eine gute Staatsordnung unmöglich war; der Staat hörte auf, einer zu sein.[7] Der Verlust der Einheit erweist sich somit nicht als bloße Aufspaltung, sondern als folgenschwerer Zerfall, vor allem für den Staat. Während die beiden Prinzipien einander im Stadium der Verbundenheit existenziell bedingten, gilt diese Abhängigkeit nach der Trennung nur mehr für den Staat. Jedenfalls erwähnt Rousseau keinerlei Nachteile, die der Religion durch den Zerfall der Einheit entstehen. Unter diesem Gesichtspunkt erscheint die Religion zunächst als dem Staat überlegenes Prinzip, deren Existenz auch in der Autonomie gesichert ist, während der Staat hier seiner Funktionalität beraubt ist. Alle Versuche die alte Einheit im Anschluss wieder herbeizuführen scheiterten, wohlgemerkt nicht nur in christlichen Staaten: „Der Gottesdienst ist immer vom Souverän unabhängig geblieben oder es wieder geworden, ohne notwendige Verbindung mit dem Staatskörper.“[8]

b) Die zu erklärenden Begriffe

Um das Verhältnis von Staat und Religion beschreiben zu können, ist eine genaue Definition des Religionsbegriffs unerlässlich. Rousseau unterscheidet drei Arten der Religion, die im Folgenden kurz erörtert werden sollen. Aufgrund der besseren begrifflichen Differenzierung im Sinne des Autors sind die jeweiligen Abschnitte mit dem französischen Originalausdruck betitelt.

aa) La religion de l’homme

Rousseau ist überzeugt von der Existenz einer Religion, die allen Menschen innewohnt. Er bezeichnet sie deshalb als die allgemeine Religion des Menschen. Sie ist Bestandteil der menschlichen Natur und bedarf als solcher keiner äußeren Form, keiner speziellen Institutionen, sie ist einzig „… beschränkt auf den inneren Kult des obersten Gottes und die ewigen Pflichten der Moral, ist die reine und einfache Religion des Evangeliums, der wahre Gottesglaube…“.[9] Der Begriff der Religion des Evangeliums mag an die Glaubensgrundsätze der evangelischen Kirche erinnern, und tatsächlich bevorzugte Rousseau den Protestantismus vor allen christlichen Bekenntnissen.[10] Doch davon auf eine Übereinstimmung von evangelischer Religion und der Religion des Menschen zu schließen, wäre schlichtweg falsch. Rousseau unterscheidet letztere ausdrücklich von allen Formen des damaligen Christentums, also auch von der evangelischen Kirche. Er schließt eine solche Übereinstimmung ja bereits per definitionem aus, wenn er die natürliche Religion des Menschen von allen formalen Verfestigungen etwa durch Riten, Tempel oder Altäre lossagt. Diese Religion kann also ihrem Wesen nach niemals außerhalb des Individuums verselbständigt werden. Sie ist streng individualistisch. Zur Veranschaulichung dieses individuell ablaufenden Prozesses der Glaubensfindung sei eine Textstelle aus dem „Glaubensbekenntnis des savoyischen Vikars“, als solches Bestandteil eines anderen Werkes Rousseaus,[11] herangezogen, von dem angenommen werden darf, dass es im Wesentlichen den Ansichten des Autors entspricht:[12]

„Ich will mir bei dem inneren Lichte Rats erholen. … Ich erkenne Gott überall in seinen Werken, ich fühle ihn in mir, erblicke ihn um mich … Bei meiner ersten Einkehr in mich selbst erwacht in meinem Herzen ein Gefühl der Dankbarkeit und Segnung gegen den Schöpfer meines Geschlechts, und dieses Gefühl treibt mich zu meiner ersten Huldigung der wohltätigen Gottheit. Ich bete die höchste Macht an … Zu diesem Kultus bedarf ich keiner Anleitung, er ist mir von der Natur selbst eingegeben.“[13]

Es handelt sich also um eine Form des Glaubens, die sich einerseits nur durch die reine Vernunft erschließen, andererseits aber durch die natürliche Empfindung erfahren lässt. Das folgende Zitat aus Goethes „Faust“ kann diese Vorstellung weiter erhellen:

„Und drängt nicht alles / Nach Haupt und Herzen dir, / Und webt in ewigem Geheimnis / Unsichtbar sichtbar neben Dir? / Erfüll davon dein Herz, so groß es ist, / Und wenn du ganz in dem Gefühle selig bist, / Nenn es dann, wie du willst, / Nenn’s Glück! Herz! Liebe! Gott! / Ich habe keinen Namen / Dafür! Gefühl ist alles; / Name ist Schall und Rauch, / Umnebelnd Himmelsglut.“[14]

Dieser Gottesglaube ist unmittelbar in der menschlichen Natur und der möglichen Wahrnehmung der Wirklichkeit verankert. Er besitzt demnach trotz oder gerade aufgrund seiner streng individualistischen Begrenzung die Möglichkeit zur Überwindung derselben in der Entstehung eines Kollektivs des Glaubens. Wenn diese Religion in jedem Menschen verankert ist, so sind in diesem Punkte alle Menschen gleich. Darin erblickt auch Rousseau die große Leistungsfähigkeit dieser Religion. Durch sie „… erkennen sich die Menschen… alle als Brüder…“[15] ; diese Form der Religion kann alleine die große Gefahr der religiösen Intoleranz beseitigen. Allerdings besitzt sie einen entscheidenden Nachteil, der sie der Realität in Richtung des unverwirklichbaren Ideals entrückt: „… statt die Herzen der Bürger an den Staat zu heften, entfernt sie sie davon wie von allen irdischen Dingen…“.[16] Sie erzeugt also durch ihre Jenseitsorientierung ein Desinteresse der Gläubigen bezüglich der diesseitigen Ereignisse, welche der Stabilität des Staates entgegenwirkt.

Rousseau lehnt diese Religionsform also nicht etwa deshalb ab, weil ihre Ausübung äußerst schwer verwirklichbar scheint, sondern weil sie den staatlichen Interessen nicht zweckdienlich ist. Diese Überlegung scheint in ihrem ökonomisch-rationalen Pragmatismus überaus modern. Man könnte sie auch als Kosten-Nutzen-Analyse aus der Perspektive des Staates beschreiben. Rousseau greift hierbei in seiner Überlegung die Thraymachos-Problematik Platons auf, die den Erfolg des Ungerechten in einer Menge der Gerechten voraussagt.[17] Diese überträgt er auf den christlichen Staat; wohlgemerkt „christlich“ im Sinne Rousseaus.

[...]


[1] Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 140

[2] Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 141

[3] Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 141

[4] Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 141

[5] Kersting, Jean Jacques Rousseaus „Gesellschaftsvertrag“, S. 190

[6] Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 141

[7] Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 143 f.

[8] Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 144

[9] Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 146

[10] Fetscher, Rousseaus politische Philosophie, S. 194 f.

[11] Gemeint ist die pädagogische Schrift Emile (s. Literaturverzeichnis).

[12] Gaul, Freiheit ohne Recht, S.113

[13] Rousseau, Emile, S. 99-105

[14] Goethe, Faust – Der Tragödie erster Teil, Zn. 3447 ff.

[15] Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 147

[16] Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 147, s. auch Anmerkung Nr. 44, S. 173

[17] Platon, Der Staat (Politeia), S. 96 ff.

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Rousseau und Robespierre: Über die Religion und ihr Verhältnis zum Staate
Universidad
University of Passau
Calificación
1,3
Autor
Año
2003
Páginas
20
No. de catálogo
V42794
ISBN (Ebook)
9783638407403
Tamaño de fichero
519 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Rousseau, Robespierre, Religion, Verhältnis, Staate
Citar trabajo
Florian Jung (Autor), 2003, Rousseau und Robespierre: Über die Religion und ihr Verhältnis zum Staate, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42794

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