Die Geschichte der Todesstrafe und der andauernde Streit um das "legale" Töten


Elaboration, 2016

13 Pages, Grade: 12


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Definition

Vorwort

Hinfuhrung zum Thema

Rechtsgrundlage zur Zeit Jesu

Argumente fur die Todesstrafe

Argumente gegen die Todesstrafe

Alternativen zur Todesstrafe

Fazit und Schlussfolgerungen

Quellenangabe

Definition

Die Todesstrafe ist die gesetzlich vorgesehene Totung eines Menschen als Strafe fur ein Verbrechen, dessen er fur schuldig befunden wurde. Ihr geht inder Regel ein Gerichtsverfahren voraus, das mit einem amtlichen Todesurteil endet. Dieses wird dann durch die Hinrichtung vollstreckt. Das gesamte Verfahren kann nur durch dazu bevollmachtigte Vertreter und Behorden eines Staates vollzogen werden.

Legale Todesstrafen setzen ein funktionierendes Rechtssystem voraus. Extralegale Hinrichtungen, etwa durch Lynchjustiz, gelten in Rechtsstaaten als Mord und werden daher nicht Todesstrafe genannt, auch dann nicht, wenn sie aufgrund der tatsachlichen oder vermuteten Beteiligung des Getoteten an einem Verbrechen erfolgen. Das gezielte Toten zur Notwehr sehen Staaten im Regelfall nicht als Todesstrafe an. Gleiches gilt fur volkerrechtlich sanktioniertes Toten im Krieg1.

(nach Sebastian Bernoth)

Vorwort

Zunachst werde ich darlegen, warum ich mir das Thema „Todesstrafe“ ausgewahlt habe. Zur Bearbeitung dieses Themas habe ich einen Blick seit der Zeit Jesu bis in die Gegenwart geworfen. Im Besonderen werde ich auf die derzeitigen Situationen in Deutschland und den USA eingehen. Es folgt eine Gegenuberstellung der Pro- und Kontraargumente der Todesstrafe, gefolgt von moglichen Alternativen. Im Fazit werde ich die Argumente kommentieren und eine eigene Schlussfolgerung anstellen.

Hinfuhrung zum Thema

Zugegebenermaften ist die Entscheidung fur die Auswahl meines Themas „Todesstrafe“ eher unublich. Allerdings gibt es auch viele Grunde, welche fur eine solche Themenauswahl sprechen.

Das Thema Todesstrafe hat mich deshalb interessiert, weil vielfaltige Fragen ethischer, rechtlicher und praktischer Natur auftraten. Zum Beispiel ist ihre Vereinbarkeit mit den Menschenrechten ist umstritten. Die Todesstrafe wird manchmal als Relikt aus alten Zeiten angesehen. Zumindest in der westlichen Welt sind die Menschen der Ansicht, dass die Todesstrafe nicht mehr in die heutige Zeit passt.

Der Trend geht in die Richtung der Abschaffung der Todesstrafe. Bereits 140 von 194 Staaten (UN-Mitglieder)2 haben die Todesstrafe abgeschafft. Allerdings sind nur 1/3 der Erdbevolkerung vor der Hinrichtung sicher, der Rest lebt noch in praktizierenden Staaten3.

In den USA ergibt sich allerdings ein differenziertes Bild uber die Todesstrafe. Dort ist die Todesstrafe eine Angelegenheit der 50 Bundesstaaten von Amerika. Zum Beispiel haben die Burger in Kalifornien sich per Burgerentscheid fur die Erhaltung der Todesstrafe ausgesprochen4.

Andererseits haben etliche Bundesstaaten die Todesstrafe bereits abgeschafft. Der Supreme Court, das hochste Gericht in den USA, hat in Connecticut die Todesstrafe fur verfassungswidrig erklart5.

Der amtierende Prasident der USA, Donald Trump, der bei verhangten Todesstrafen ein Begnadigungsrecht besitzt, hat im November 2017 fur die Todesstrafe eines zum IS bekennenden Attentaters geworben6.

Aufgrund der Voruberlegungen stelle ich mir folgende Fragen: Weshalb sind Menschen der Auffassung, dass eine Hinrichtung eine sinnvolle MaRnahme zum Beitrag ihrer Sicherheit ist? Wie kann ein Mensch bzw. die Gesellschaft verantworten, dass ein anderer gezielt exekutiert wird? Wie kann es sein, dass nach mehr als 20 Jahren zwischen Verurteilung und Hinrichtung eine solche fur die beste Moglichkeit gehalten wird, um eine Wiederholung der Straftat auszuschlieRen?

Diesen Fragen habe ich mir im Laufe der Vorbereitungen dieser GFS gestellt und habe versucht, Antworten zu finden. Deshalb habe ich mir dieses Thema ausgesucht.

Wie eingangs erwahnt, stellen sich ethische Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Todesstrafe. Zur Beantwortung der Fragestellung mussen die Wertvorstellungen unserer Kultur miteinbezogen werden. Unsere abendlandische Kultur wurde maRgeblich durch das Verhalten und Wirken von Jesus Christus vor mehr als 2000 Jahre gepragt. Die Grundsatze des Christentums, die Nachstenliebe und die Vergebung, stehen im Vordergrund und nicht die Vergeltung. Folglich ist ein Blick auf die Geschehnisse vor 2000 Jahren unausweichlich.

Rechtsgrundlage zur Zeit Jesu

(a) in Romischen Reich
(b) in der Bibel

(a)

Im romischen Reich wurde die Todesstrafe praktiziert. Von der Strafe wurde nach dem damaligen Rechtssystem Gebrauch gemacht, sofern ein gewisser Straftatbestand erfullt war.

Die Strafe wurde in Form einer Enthauptung, einem Sturz vom Tarpeischer Fels oder durch Erhangen ausgefuhrt. Handelte es sich um einen Beschuldigten ohne romisches Burgerrecht, so konnte er auch gekreuzigt werden.

Die Todesstrafe wurde gesellschaftlich akzeptiert beziehungsweise toleriert, da eine Form der Hinrichtung auch der Kampf mit wilden Tieren oder zwischen zu Tode verurteilten war. Vergleichbar ware dies mit einem heutigen Zirkusbesuch.

(b)

Zur Entstehungszeit der Bucher Mose um 600 v. Chr. war die Todesstrafe bekannt. Im ersten Buch Exodus stehen auf zahlreiche Straftaten die Todesstrafe. Dazu zahlen Totschlag7, Schlag der eigenen Mutter oder Vater8, Menschenhandel oder Entfuhrung9, Ehebrechen oder Praktizieren von Homosexualitat10.

Die Todesstrafe wurde bis zum Zeitpunkt der Geburt Jesu gesellschaftlich akzeptiert. Bis zu dem Auftreten Jesu wurde die Bestrafungsmethode nicht angezweifelt. Jesus hat diese Vorstellungen geandert, indem er beispielsweise im Johannesevangelium (Joh 7,53-8,11) eine Steinigung einer Ehebrecherin abgebrochen hat. Dabei sagte Jesus den Satz „Wer von euch ohne Sunde ist, werfe als Erster einen Stein auf sie“ und so kam die

Ehebrecherin um ihre Hinrichtung herum, weil niemand einen Stein warf. AnschlieRend befahl er ihr nicht mehr zu sundigen.

Damit setzte er sich gegen bestehendes Gesetz durch und vertrat Grundsatze der Nachstenliebe und der Vergebung. Diese Vorstellung ist tief im Christentum verankert und bildet die Grundausrichtung unserer Wertevorstellungen. Diese spiegeln sich in einigen nachfolgenden Kontraargumenten wider.

Rechtsgrundlage heute in Deutschland

Heutzutage sind Todesstrafen in vielen Staaten der Welt nicht zulassig. Im Jahre 1849 wurde die Todesstrafe aus dem Strafrecht mancher Staaten im Gebiet des heutigen Deutschlands abgeschafft. Diese Abschaffung wurde 1850 wieder revidiert.

In der Weimarer Republik wurde ein Versuch unternommen, die Todesstrafe aus dem Gesetzbuch zu verbannen, dessen Abstimmung aber ohne Mehrheit blieb. In der Folgezeit wurden, bis zur Machtergreifung Hitlers, 1141 Todesurteile gesprochen und 184 vollstreckt.

Wahrend des Nationalsozialismus wurde das Gesetz „Gesetz uber Verhangung und Vollzug der Todesstrafe" verabschiedet. Damit konnten politische Gegner ohne Prozess verurteilt werden. Dies fuhrte zu einer Todesstrafe gegenuber ca. 12000 Menschen wahrend des Dritten Reiches.

Nach der Grundung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde die Todesstrafe mit dem Artikel 102 abgeschafft11.

In der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde die Todesstrafe erst 1987 verboten12.

Rechtsgrundlage heute in den USA

In den USA gibt es schon immer und jetzt auch Diskussionen um die Todesstrafe und deren Anwendung. Aktuell gibt es 60 Menschen, denen in den USA eine Todesstrafe droht. Insgesamt erlauben 32 der 50 Bundesstaaten diese Bestrafungsart13.

Der aktuelle Fall von Dylann Roof brachte die Diskussion uber die Todesstrafe erneut auf. Der Tater hatte in einer Kirche neun Menschen erschossen und war dafur zum Tode verurteilt worden.

Dies fuhrte zu verbalen Diskussionen zwischen den Pro- und Kontralagern, ob nicht auch eine lebenslange Haft ausreichend gewesen ware.

Nach einem Gestandnis des Verurteilten wurde das Urteil revidiert und zu einer neunfachen lebenslangen Haftstrafe geandert14.

Allgemein sinkt in den USA die Zustimmung fur die Todesstrafe. Zwar wird diese trotzdem noch von 49% aller Burger unterstutzt, allerdings ist dies der niedrigste Wert seit 40 Jahren.

Die Anzahl der nicht vollstreckten Todesurteile ist deutlich hoher als die der Urteile. Hierbei konnen triviale Grunde eine Vollstreckung vermeiden oder verzogern:

So gab es in der Vergangenheit Schwierigkeiten bei der Herstellung der Giftspritze, weil sich europaische Firmen nicht mit der Vollstreckung der Todesstrafe assoziieren lassen wollten.

Zudem sind seit 1970 mehr als 100 zum Tode verurteilten nachtraglich wieder freigesprochen worden15.

Argumente fur die Todesstrafe

(1) Die Todesstrafe sei die einzige Moglichkeit, weitere Gefahr eines uberfuhrten Gewaltverbrechers auszuschlieften. Dafur spricht die Tatsache, dass eine Gewalttat nur von einem lebendigen Menschen ausgehen kann und eine weitere Gefahr ausgeschlossen ist.

(2) Eine weitere Argumentation der Befurworter ist, dass die Mehrheit der Bevolkerung der Todesstrafe zustimmt. Zuvor wurde das Beispiel in Kalifornien genannt, wobei die Mehrheit fur die Todesstrafe abstimmte. Die Befurworter sind der Auffassung, dass das Volk uber die Moglichkeit der Todesstrafe entscheiden darf. Durch die Zustimmung der Bevolkerung wird die Todesstrafe fur human gehalten.

(3) Befurworter einer solchen Bestrafungsmethode sehen eine Hinrichtung als eine Praventivmaftnahme, um andere Verbrecher von einer Tat abzuhalten.

Sie versprechen sich von der Todesstrafe eine Verminderung von Straftaten, da sie von einem Abschreckungseffekt fur Personen ausgehen, welche ein Kapitalverbrechen planen. Der Wunsch einer gewaltfreien Gesellschaft veranlasst sie zu einer Befurwortung.

(4)

Einige Vertreter sind der Ansicht, dass nur eine Hinrichtung eine gerechte Vergeltung fur einen Mord ist. Diese Aussage findet ihren Ursprung im Ausspruch „Auge um Auge, Zahn um Zahn“, welche in der Bibel im Buch Exodus 21,23-25 zu finden ist.

Befurworter berufen sich dabei auf die Bibel und argumentieren, dass die Todesstrafe fur schwere Straftaten wie z.b Mord von Gott gewollt sei. Ein Mord musse mit einer Hinrichtung des Taters bestraft werden, damit es eine gerechte Vergeltung fur das Ausloschen eines Lebens gibt. Es besteht die Vorstellung, dass der Rechtsfrieden erst wiederherstellt ist, wenn der Tater, genauso wie das Opfer, tot ist. Die Vergeltung soll eine Maftnahme zur Verbesserung der Gesellschaft darstellen und damit praventiv gegen entsprechende Taten in der Zukunft wirken. Als Folge versprechen sie sich ebenfalls eine gewaltfreie Gesellschaft.

(5)

Des Weiteren besteht das Argument, dass es finanziell fur die Gesellschaft gunstiger ware, die Todesstrafe zu vollstrecken als den Verurteilten jahrelang einzusperren. Einem Kapitalverbrecher den Unterhalt im Gefangnis aus Steuermitteln zu bezahlen, entspricht nicht deren Vorstellungen.

Demnach sollte man einem Menschen, welcher der Allgemeinheit, dem Opfer und dessen Angehorigen groften Schmerz und Leid angetan hat, keine Chance geben, sich zu resozialisieren. Besonders die Finanzierung einer langjahrigen Haft aus Steuermitteln lost bei den Befurwortern der Todesstrafe Unmut aus, da diese Gelder besser fur soziale Zwecke oder Bildung genutzt werden konnten.

(6) Der Mensch verliert durch ein Kapitalverbrechen seine Menschenwurde, wodurch eine Todesstrafe gerechtfertigt ware. Anhanger dieser Theorie setzen die Wurde eines Straftaters mit der eines Tieres gleich. Es wird davon ausgegangen, dass die Menschheit schwerwiegende Verbrechen gegen Gesetze und Sitten mit der Todesstrafe ahnden muss, damit ein geordnetes Zusammenleben der Menschheit moglich ist16.

Die Anhanger dieser Argumentation sind der Auffassung, dass ein Tater nach der Tat nicht wieder zu einem Menschen werden kann. Er fallt auf die Stufe eines Tieres herab und ihm wird die Fahigkeit abgesprochen, sich resozialisieren zu konnen. Genau wie in der Argumentation zur Finanzierung der Haftstrafe, wird diese als unnotig erachtet, weil man nicht von einer Besserung des Taters ausgeht.

Schlussendlich wird hier zum Schutze der Menschen die Todesstrafe als richtig erachtet, weil man durch die Aberkennung der Menschenwurde die Todesstrafe nicht mehr als inhuman betrachtet.

Argumente gegen die Todesstrafe

(1)

Die Menschenwurde ist ein hohes Gut, welche es zu schutzen gilt. Dabei ist die Todesstrafe mit der Menschenwurde nicht vereinbar, da dem Straftater das Recht auf Leben genommen wird. Ein Gericht sollte uber einen Menschen richten durfen, aber keinesfalls ihm das Recht auf Leben abzusprechen.

Die Menschenwurde kann man nicht durch eine noch so grausame Tat verwirken. Da eine Todesstrafe nicht menschenwurdig sein kann, kann man diese als Bestrafungart ausschlieften.

Die Todesstrafe ist somit keine adaquate Antwort auf Kapitalverbrechen, da der Mensch seiner Wurde, seines Rechts auf Leben und der Moglichkeit der Wiedergutmachung bzw. der zweiten Chance beraubt wird. Den Sinn einer Strafe zur Besserung des Menschen und die gezeigte Reue, ware durch die Todesstrafe vertan.

Papst Johannes Paul II. vertrat denselben Grundsatz, da Gott einen Morder nicht durch Mord bestrafen will, sondern vielmehr die Reue des Taters erkennen mochte17.

(2)

Als Gefahr des Machtmissbrauchs sehen Kritiker der Todesstrafe die Moglichkeit, dass Staaten die Todesstrafe verhangen, um politische Gegner oder Andersdenkende auszuschalten. Beispielhaft kann hier der Iran, China oder der Irak angefuhrt werden, wo laut der Zeitschrift ZEIT politische Gegner mithilfe der Todesstrafe zum Schweigen gebracht werden. Absolute Zahlen konnen nicht belegt werden, da die Staaten diese aus nachvollziehbaren Grunden verheimlichen18.

Gegner der Todesstrafe sehen hierin nicht mehr die Strafe fur ein Vergehen, sondern ein Zeichen einer Machtdemonstration des Staates, welcher damit politische Revolutionen ausschlieften mochte.

Weder das Argument „Auge um Auge“ oder Vergeltung fur einen Mord waren dafur geeignet. Eine Todesstrafe fur eine politische Aufterung mit dem Tode zu bestrafen, ist weder mit den Menschenrechten noch mit moralischen Grundsatzen vereinbar.

(3)

Die Gegner der Todesstrafe argumentieren, dass schon in der Bibel der Grundsatz „Du sollst nicht toten“ steht. Der Rechtssatz „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ wird ausdrucklich in der Bibel ( Matthaus 5, 38 ff.) widerrufen. Das Verbot des Toten besteht gleichermaften fur Einzelpersonen wie auch dem Staat.

(4)

Der Sicherheitsgedanke ist die Grundlage fur ein weitere Rechtfertigung der Abschaffung der Todesstrafe. Die Gegner stellen sich gegen das Argument, dass die Todesstrafe einen praventiven Charakter hat. Ihrer Sicht nach steigt die Sicherheit in der Bevolkerung nicht durch die Hinrichtung eines Taters. Sie argumentieren, dass es zudem keine verlasslichen, wissenschaftlichen Studien fur die Abschreckung fur potentielle Kapitalverbrecher gabe19. Aufterdem glauben sie, dass die ausgehende Gefahr von einem Morder auch durch eine Haftstrafe gebannt werden kann.

(5)

Als weiteres Kontraargument wird die Humanitat der Todesstrafe angefuhrt. Die Befurworter sind uberzeugt, dass eine Todesstrafe unabhangig von ihrer Methode inhuman ware. Dabei verweisen sie auf die psychischen Schmerzen des Verurteilten (z.b die Gewissheit alsbald sterben zu mussen). Daruberhinaus verweisen sie auf Beispiele, wonach die Vollstreckung des Todesurteils, zum Beispiel durch die Verabreichung der Giftspritze unverhaltnismaRig lange, verbunden mit qualvollen Schmerzen, andauerte. In den USA seien aufgrund von fehlerhaftem Einsatz von Gift solche unerwunschten Falle eingetreten20.

Darin sehen sie einen Widerspruch zur Humanitat.

(6)

Als weiteres Argument wird angefuhrt, dass es zu Justizirrtumern kommen kann. Eine Revidierung ist bei einer vollstreckten Todesstrafe naturgemaR nicht mehr moglich. Hingegen kann eine Haftstrafe, bei nachtraglich erwiesener Unschuld, in einem Freispruch enden und der Verurteilte gegebenenfalls mit einer Geldzahlung entschadigt werden.

In den USA ist es seit 1989 zu ca. 2000 solcher Justizirrtumer gekommen, wobei 100 Personen zunachst zum Tode verurteilt wurden21.

Es hinlanglich bekannt, dass Irren menschlich ist und dadurch auch bei Gerichtsurteilen nicht ausgeschlossen werden kann. Die fehlerhafte Verhangung der Todesstrafe ist ein besonders fataler Fall.

(7)

Dissidenten der Todesstrafe sehen, aufgrund der gleichen Menschenrechte aller Burger, niemanden in der Lage, eine Hinrichtung eines anderen zu befehlen. Den in Psalm 8 verankerten Grundsatz der Gleichheit aller Menschen sehen die Befurworter als einen Grund, dass Menschen ubereinander nicht herrschen durfen.

Sie sehen die Verhangung der Todesstrafe selbst durch Gerichte als illegal an.

(Die Argumente wurden aus einem Artikel der Zeitschrift ZEIT22 inspiriert und wurden durch gesonderte gekennzeichnete Belege untermauert.)

Alternativen zur Todesstrafe

Die Alternative zu einer Todesstrafe ist eine Haftstrafe. In der Haft muss man zwischen offenem und geschlossenen Vollzug unterscheiden. Beim offenen Vollzug kann der Tater seinem Beruf nachgehen und kehrt abends in das Gefangnis zuruck. Dies ermogliche eine schnellere Resozialisierung des Straftaters. Durch die Bildung oder Ausbildung erfahrt der Tater die Chance auf einen Job und kann sich somit seinen Lebensunterhalt selbst verdienen23. Damit sinke die Chance auf eine Straftatwiederholung.

Allerdings ergibt sich bei schweren Straftaten diese Moglichkeit nicht, da eine Gefahrdung der Offentlichkeit moglich ist.

Deshalb gibt es den geschlossenen Vollzug als erweiterte SicherheitsmaRnahme, um sogenannte Entweichungen (= Ausbruche aus dem Gefangnis) und etwaige Straftaten auszuschlieften.

Die Insassen werden nur zu bestimmten Zeiten (Aufschlusszeiten) aus ihrer Zelle entlassen24.

Fazit und Schlussfolgerungen

Im Folgenden werden die zuvor vorgebrachten Argumente einzeln bewertet, worauf ein Schlussfazit folgt.

Die Todesstrafe ist nicht die einzige Moglichkeit, eine weitere Gefahr eines Kapitalverbrechers auszuschlieften. Eine Haftstrafe verhindert die unmittelbare Wiederholungsgefahr des Straftaters genauso wie eine Hinrichtung. Da der Tater nicht auf freiem Fufte ist, ist es fur ihn unmoglich, eine Straftat zu begehen. Damit ist das Argument, weitere Straftaten durch den Tater nur durch die Todesstrafe zu vermeiden, hinfallig.

Ein Pro-Argument stellt die Hinrichtung als PraventivmaRnahme dar. Dieser These erwidern die Gegner, dass es dazu keine verlasslichen Studien gabe25. Somit ist dieses Argument unbegrundet und kann nicht als Rechtfertigung der Todesstrafe angesehen werden.

Das nachste Argument „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ hat seinen Ursprung bei den Nomadenvolkern. Bis zur heutigen Zeit haben sich Staaten gebildet, die sich selbst den Anspruch auf Rechtsstaatlichkeit stellen. Dazu gehort auch, dass Straftaten differenzierter betrachtet werden. Eine Korperverletzung durch den Tater muss nicht mit einer gleichen VergeltungsmaRnahme geahndet werden. Genauso wenig muss der Mord eines Verurteilten mit seinem Leben gesuhnt werden.

Ein anderes Argument der Verfechter der Todesstrafe, namlich der finanzielle Aspekt, ist in jeglicher Form abzulehnen. Der Wert eines Menschenlebens kann nicht gegen eine Geldsumme aufgewogen werden. Zudem zeigen Berichte, dass eine Hinrichtung bis zu dreimal teurer als eine lebenslange Haftstrafe ist26. Aus finanzieller Sicht kann man daher nicht fur eine Todesstrafe pladieren, da eine Haftstrafe okonomisch gesehen sinnvoller ist.

Die Sichtweise, der Mensch werde nach einer schweren Straftat zu einem Tier und verliere dadurch seine Menschenwurde, kann mehr als angezweifelt werden. Die Menschenwurde ist nach deutscher Verfassung und auch nach der Auffassung vieler anderer Staaten unantastbar27.

Folglich kann ein Mensch diese, nach welcher Straftat auch immer, nicht verlieren. Zu dieser Menschenwurde gehort auch das Recht auf Leben.

Schlussendlich komme ich zu der Erkenntnis, dass die Todesstrafe nicht als Bestrafungsmethode genutzt werden kann. Ausschlaggebend fur diese Ansicht ist, dass die Todesstrafe im Zusammenhang mit der Menschenwurde nicht vereinbar ist. AuRerdem ist eine zweite Chance eines Straftaters notwendig, damit eine Strafe auch einen Sinn ergeben kann. Wenn keine Moglichkeit zum Beweis der Reue und der Wiedergutmachung besteht, kann die Strafe nicht die gewunschte Wirkung zeigen. Der Tater muss die Gelegenheit haben, die richtigen positiven Ruckschlusse fur sein weiteres Leben zu ziehen.

Quellenangabe

Literaturverzeichnis

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Exodus 21,12 4

Exodus 21,15 4

Exodus 21,16 4

Levitikus 20,10 und 20,13 4

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abgerufen 7.November 2017 5

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http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dylann-roof-charleston-attentaeter-zu-neun-mal- lebenslaenglich-verurteilt-a-1142786.html 6

http://www.tagesschau.de/ausland/todesstrafe-103.html 6

Ethische Prinzipien der Lebensethik S.268 Rechtsverwirkungstheorie Thomas 8

Ethik des Lebens Eberhard Schockenhoff S.267 9

http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-03/amnesty-todesstrafe-statistik 9

Ethik des Lebens Eberhard Schockenhoff S.267 9

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a-1125308.html 10

http://www.sueddeutsche.de/wissen/justiz-in-den-usa-hinter-jedem-fehlurteil-steckt-eine-tragoedie- 1.1363653 10

http://www.zeit.de/1973/03/die-todesstrafe 10

https://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Vollzug 11

https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlossener_Vollzug 11

Ethik des Lebens S. 267 11

http://www.sueddeutsche.de/politik/mildere-strafen-vorzeitige-entlassungen-warum-sich-der- strafvollzug-in-den-usa-wandeln-muss-1.1346389-3 12

Grundgesetz BRD Artikel 1 12

http://www.hg-ellwangen.de/images/sonstiges/gfs-eigenstaendigkeit.pdf

Bildquellen:

https://pixabav.com/p-309078/?no_redirect

1 http://anniatze.beepworld.de/files/todesstrafe.pdf nach Sebastian Bernoth

2 https://www.abendblatt.de/ratgeber/wissen/article106572299/Wie-viele-Staaten-gibt-es-auf-der-Erde.html

3 http://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/232224/todesstrafe?p=all

4 http://www.bpb.de/internationales/weltweit/menschenrechte/232224/todesstrafe?p=all

5 http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/usa-connecticut-todesstrafe-hinrichtung-supreme- court

6 http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-11/us-praesident-donald-trump-will-todesstrafe-fuer-attentaeter- von-new-york

7 Exodus 21,12

8 Exodus 21,15

9 Exodus 21,16

10 Levitikus 20,10 und 20,13

11 https://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#1800_bis_1945 abgerufen 7.November 2017

12 http://www.tagesspiegel.de/politik/todesstrafe-in-deutschland-chronik-des-angekuendigten- todes/212604.html abgerufen 7.November 2017

13 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/usa-bundesstaaten-schaffen-todesstrafe-nach-brutalen- hinrichtungen-ab-a-945270.html

14 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dylann-roof-charleston-attentaeter-zu-neun-mal-lebenslaenglich- verurteilt-a-1142786.html

15 http://www.tagesschau.de/ausland/todesstrafe-103.html

16 Ethische Prinzipien der Lebensethik S.268 Rechtsverwirkungstheorie Thomas

17 Ethik des Lebens Eberhard Schockenhoff S.267

18 http://www.zeit.de/politik/ausland/2010-03/amnesty-todesstrafe-statistik

19 Ethik des Lebens Eberhard Schockenhoff S.267

20 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/todesstrafe-ronald-smith-leidet-13-minuten-nach-giftspritze-a- 1125308.html

21 http://www.sueddeutsche.de/wissen/justiz-in-den-usa-hinter-jedem-fehlurteil-steckt-eine-tragoedie- 1.1363653

22 http://www.zeit.de/1973/03/die-todesstrafe

23 https://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Vollzug

24 https://de.wikipedia.org/wiki/Geschlossener_Vollzug

25 Ethik des Lebens S. 267

26 http://www.sueddeutsche.de/politik/mildere-strafen-vorzeitige-entlassungen-warum-sich-der-strafvollzug- in-den-usa-wandeln-muss-1.1346389-3

27 Grundgesetz BRD Artikel 1

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Details

Title
Die Geschichte der Todesstrafe und der andauernde Streit um das "legale" Töten
Grade
12
Author
Year
2016
Pages
13
Catalog Number
V428167
ISBN (eBook)
9783668720428
ISBN (Book)
9783668720435
File size
447 KB
Language
German
Keywords
Religion, Todesstrafe, Jesus, Verbrechen, Tötung, Gericht, Urteil, Hinrichtung, Politik
Quote paper
Udo Hasen (Author), 2016, Die Geschichte der Todesstrafe und der andauernde Streit um das "legale" Töten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428167

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