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Die rechtliche Architektur der Zusammenarbeit bei der Planung von trägerübergreifenden Teilhabeleistungen für behinderte Kinder nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Titel: Die rechtliche Architektur der Zusammenarbeit bei der Planung von trägerübergreifenden Teilhabeleistungen für behinderte Kinder nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Wissenschaftlicher Aufsatz , 2018 , 29 Seiten

Autor:in: Doktor der Philosophie (PhDr.), Dipl.-Sozialpädagoge, Sozialjurist (LL.M.) Andreas Jordan (Autor:in)

Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Die Teilhabeplanung ist also ein Prozess, der auf die Zukunft des behinderten Kindes ausgerichtet ist und das Ziel hat, behinderte Kinder aktiv in die Gesellschaft zu integrieren. Die systematischen Überlegungen dazu werden schriftlich in einem Plan (Teilhabeplan) festgehalten, der die individuellen Probleme, Ziele und Maßnahmen beinhaltet. In dem vorliegenden Artikel soll herausgearbeitet werden, was die rechtlichen Steuerungsinstrumente der Teilhabeplanung für behinderte Kinder sind?

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Rechtliche Steuerungsinstrumente

1. Teilhabeplanung und Koordination der Leistungen

2. Teilhabekonferenz

3. Gemeinsame Empfehlungen

III. Abstimmung im Einvernehmen mit den Rehabilitationsträgern

1. Der rechtliche Unterbau der Zusammenarbeit (SGB I und X)

a) Ausführung von Sozialleistungen (§ 17 SGB I)

aa) Initiativen

bb) Synchronisation von Sozialleistungen

cc) Wissenschaftliche und verwaltungstechnische Erkenntnisse

b) Zusammenarbeit (§ 86 SGB X)

aa) Keine Nachteile für den Bürger

bb) Zusammenarbeit muss gerichtlich voll überprüfbar sein

cc) Keine vorgegebenen Handlungsinstrumente

dd) Grenzen der Zusammenarbeit

c) Zusammenarbeit bei Planungen (§ 95 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB X)

aa) Soll-Vorschrift

bb) Justiziabilität des Abstimmungsverfahrens kaum möglich

2. Der rechtliche Oberbau der Zusammenarbeit unter den Rehabilitationsträgern (§ 25 SGB IX)

a) Arbeitsgemeinschaften

b) Informationen über die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit

c) Inhaltliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen am Beispiel der Jugend- und Sozialhilfe

aa) Systematische Auslegung

bb) Verfassungsrechtliche Auslegung

IV. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit analysiert die rechtliche Architektur der Zusammenarbeit bei der Planung trägerübergreifender Teilhabeleistungen für behinderte Kinder unter Berücksichtigung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und untersucht die Effektivität der bestehenden Steuerungsinstrumente sowie die Notwendigkeit einer verbesserten Koordination zwischen den Rehabilitationsträgern zur Vermeidung von Nachteilen für die Leistungsberechtigten.

  • Rechtliche Grundlagen der trägerübergreifenden Zusammenarbeit nach SGB I, SGB X und SGB IX
  • Analyse der Steuerungsinstrumente (Teilhabeplanung, Teilhabekonferenz, Gemeinsame Empfehlungen)
  • Bedeutung des Wunsch- und Wahlrechts sowie des Selbstbestimmungsprinzips
  • Herausforderungen in der Koordination zwischen Jugend- und Sozialhilfe
  • Verfassungsrechtliche Aspekte und der Schutzbereich von Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG

Auszug aus dem Buch

3. Gemeinsame Empfehlungen

Die Rehabilitationsträger sind vom Gesetzgeber dazu angehalten, zur Sicherung der Zusammenarbeit (§ 26 Abs. 1 SGB IX) gemeinsame Empfehlungen zu vereinbaren. Darüber hinaus verpflichtet § 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX die Rehabilitationsträger, gemeinsame Empfehlungen über die einheitliche Ausgestaltung des Teilhabeplanverfahrens zu vereinbaren.

Die gemeinsamen Empfehlungen werden im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) vereinbart. Die BAR ist ein eingetragener Verein und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die BAR hat die Aufgabe, die Leistungen zur Teilhabe im Rahmen des geltenden Rechts zu koordinieren und im Benehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie den Ländern auf Grundlage eines vorbereiteten Vorschlages abzustimmen.

Am 12. Januar 2018 wurde ein Arbeitsentwurf Gemeinsame Empfehlung (GE) „Reha-Prozess“ verabschiedet. Sie hat das primäre Ziel, die Leistungsverzahnung, die Koordination und die Kooperation unter den Rehabilitationsträgern zu verbessern.

§ 26 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX i.V.m. § 52 Abs. 1 GE „Reha-Prozess“ sieht vor, dass der nach § 14 SGB IX zuständige Rehabilitationsträger zunächst den individuellen Teilhabebedarf des behinderten Kindes feststellen muss. Danach muss sich der verantwortliche Rehabilitationsträger unverzüglich mit denen aus seiner Sicht beteiligten Rehabilitationsträger in einen Abstimmungsprozess begeben.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Definiert die Grundlagen der Teilhabeplanung und die Bedeutung der Begriffe „Teilhabe“ und „Planung“ im Kontext des SGB IX.

II. Rechtliche Steuerungsinstrumente: Erläutert die Mechanismen zur Koordination von Sozialleistungen, einschließlich der Teilhabekonferenz und der Gemeinsamen Empfehlungen.

III. Abstimmung im Einvernehmen mit den Rehabilitationsträgern: Analysiert den rechtlichen Unterbau und Oberbau der trägerübergreifenden Zusammenarbeit sowie die Problematik der Justiziabilität.

IV. Fazit: Reflektiert die Wirksamkeit der Steuerungsinstrumente und unterstreicht den Bedarf an qualifiziertem Personal zur Umsetzung des BTHG.

Schlüsselwörter

Bundesteilhabegesetz, BTHG, Teilhabeplanung, Rehabilitationsträger, Koordination, SGB IX, SGB X, Wunsch- und Wahlrecht, Selbstbestimmung, Komplexleistungen, Teilhabekonferenz, Gemeinsame Empfehlungen, Leistungsverzahnung, Sozialleistungen, behinderte Kinder.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die rechtliche Struktur und die Steuerungsinstrumente, die eine effektive Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Rehabilitationsträgern bei der Planung von Leistungen für behinderte Kinder sicherstellen sollen.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Zentrum stehen die rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches, insbesondere die Interaktion zwischen den Trägern der Jugend- und Sozialhilfe sowie die Bedeutung von Teilhabeplänen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, herauszuarbeiten, wie rechtliche Steuerungsinstrumente dazu beitragen können, die Leistungsqualität zu verbessern und Nachteile für behinderte Kinder im gegliederten Sozialleistungssystem zu vermeiden.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzesvorschriften des SGB sowie der Auswertung von Fachliteratur, Gesetzesbegründungen und Urteilen.

Welche Schwerpunkte bilden den Hauptteil?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der rechtlichen Instrumente (Teilhabekonferenz, Empfehlungen) und die Untersuchung der Abstimmungsprozesse „im Benehmen“ sowie „im Einvernehmen“ zwischen den Leistungsträgern.

Welche Schlagworte charakterisieren diese Publikation?

Die zentralen Begriffe umfassen BTHG, Teilhabeplanung, Koordination, Rehabilitationsträger und Selbstbestimmungsrecht.

Was unterscheidet das „Benehmen“ vom „Einvernehmen“ in der Zusammenarbeit?

Das Benehmen impliziert lediglich einen informellen Willensbildungsprozess ohne Einigungszwang, während die Abstimmung im Einvernehmen die beteiligten Stellen verpflichtet, eine gemeinsame Einigung zu finden.

Warum ist die Justiziabilität des Abstimmungsverfahrens laut Autor problematisch?

Der Autor argumentiert, dass die gesetzlichen Vorgaben oft zu vage formuliert sind und insbesondere der „Soll-Charakter“ der Regelungen es den Trägern ermöglicht, sich der Verantwortung zu entziehen, was rechtliche Schritte für Betroffene erschwert.

Welche Rolle spielt das Wunsch- und Wahlrecht in diesem Kontext?

Es dient als essenzieller Motivationsfaktor für den Erfolg der Rehabilitation und soll durch die verpflichtende Einbeziehung der Kinder und Eltern in den Teilhabeprozess gewahrt werden.

Welchen Ausblick gibt der Autor hinsichtlich der praktischen Umsetzung?

Angesichts einer ausgedünnten Personaldecke fordert der Autor die Politik auf, qualifiziertes Personal, etwa durch spezialisierte Studiengänge, zu fördern, um die komplexen Anforderungen des BTHG in der Praxis zu bewältigen.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die rechtliche Architektur der Zusammenarbeit bei der Planung von trägerübergreifenden Teilhabeleistungen für behinderte Kinder nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Autor
Doktor der Philosophie (PhDr.), Dipl.-Sozialpädagoge, Sozialjurist (LL.M.) Andreas Jordan (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2018
Seiten
29
Katalognummer
V428191
ISBN (eBook)
9783668722194
ISBN (Buch)
9783668722200
Sprache
Deutsch
Schlagworte
architektur zusammenarbeit planung teilhabeleistungen kinder bundesteilhabegesetz bthg
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Doktor der Philosophie (PhDr.), Dipl.-Sozialpädagoge, Sozialjurist (LL.M.) Andreas Jordan (Autor:in), 2018, Die rechtliche Architektur der Zusammenarbeit bei der Planung von trägerübergreifenden Teilhabeleistungen für behinderte Kinder nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428191
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