Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Soziale Arbeit: Von der Armenpflege zum Erwerbsberuf
2.1 Zur Definition von Sozialpolitik
2.2 Sozialer Umbruch als Folge der Industrialisierung
2.3 „Soziale Mütterlichkeit“ – Die Frauenbewegung
2.4 Zur Professionalisierung der Sozialen Arbeit
3. Soziale Arbeit als Frauenberuf?
3.1 Statistische Daten
3.2 Zur gesellschaftlichen Verortung der Sozialen Arbeit
3.3 Zur (Re-)Produktion von Geschlechterrollen in der Sozialen Arbeit
3.3.1 Männliche Benachteiligung als „blinder Fleck“ der sozialen Arbeit
3.3.2 Möglichkeiten der sozialpolitischen Einflussnahme
4. Fazit
1. Einleitung
In unserer Gesellschaft, in der Heterogenität ein überwiegend willkommenes Merkmal ist, wird versucht, jede Ausprägungsform eines Individuums aufzufangen, im Sinne von Inklusion anstelle von Integration. Gleichzeitig ist man bemüht, identitätsstiftende angeborene Merkmale, auf die ein Mensch keinen Einfluss hat, nicht in die Waagschale zu werfen, wenn es beispielsweise um einen Job oder einen Ausbildungsplatz geht. Neutralität und Gleichbehandlung der Geschlechter, von Menschen mit Behinderung oder mit anderen Einschränkungen, bei ansonsten gleicher Eignung, ist etwas, das sich viele Arbeitgeber - gewollt oder nur dem Druck der Gesellschaft, Politik und Wirtschaft beugend, das sei dahingestellt - auf die Fahne schreiben. Nichtsdestotrotz gibt es, speziell im Hinblick auf das Geschlecht der Menschen, eine nicht von der Hand zu weisende vertikale (Hierarchie) und eine horizontale (Zahl derer, die einen bestimmten Beruf ausüben) Segregation der Geschlechter (vgl. Achatz 2005, S. 264). Je höher die Position, desto unwahrscheinlicher ist es, dass eine Frau sie innehat. Daneben gibt es bestimmte Berufsfelder oder Studienrichtungen, die eine eindeutig weibliche oder männliche Konnotation aufweisen, was sich auch in der Frauen- bzw. Männerquote zeigt. Neutralität und Gleichstellung, wie sie oft propagiert und gefordert wird, ist viel zu oft keine gelebte Realität und zeigt sich nicht selten alleine in den Verdienstdifferenzen zwischen Mann und Frau. Nun ist es aber heutzutage glücklicherweise so, dass, potentiell einschränkende Umstände, wie zum Beispiel Finanzierungsmöglichkeiten außer Acht lassend, die meisten Männer, wie auch Frauen, die Möglichkeit der freien Berufswahl wahrnehmen können und dies in einigen Berufssparten auch zum Ausdruck kommt. Trotzdem ändert sich an dem Geschlechterverhältnis auf oben beschriebenen Ebenen wenig (vgl. Achatz 2005, S. 268). Warum ist das so? Wenn der Mann wie die Frau vollkommen frei in ihrer Wahl sind, warum werden weiterhin nicht selten die Berufe gewählt, die im hegemonialen gesellschaftlichen Diskurs als „Frauen- oder Männerberufe“ gelten? Warum ist gerade die soziale Arbeit noch oft in Schrift und Sprache ein typischer „Frauenberuf“? Hat diese an Reflexion mangelnde Aussage heute noch Berechtigung?
Im Rahmen des begrenzten Umfangs der folgenden Ausarbeitung soll versucht werden, durch die historischen sozialpolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Erklärungsansätze zu finden, warum der Sozialen Arbeit das Bild einer weiblichen Berufung anhaftet und durch welche Mechanismen dieses Bild aufrecht erhalten wird.
Zusätzlich soll ein Blick auf Männer in der Sozialen Arbeit und deren mögliche Benachteiligung geworfen werden.
Soziale Arbeit wird als Überbegriff für alle gängigen Einsatz- und Dienstleistungsfelder („heute unbestritten die Bereiche Alten-, Gesundheits-. Jugend-, und Sozialhilfe“, Kreft und Mielenz 1996, S. 510) eines Sozialarbeiters/ einer Sozialarbeiterin verwendet. Das schließt in dieser Arbeit auch sozialpädagogische Tätigkeiten mit ein.
2. Soziale Arbeit: Von der Armenpflege zum Erwerbsberuf
Die soziale Arbeit als Beruf, wie wir sie heute kennen, in all ihren unterschiedlichen Praxisfeldern und Ausrichtungen, hat eine recht kurze Geschichte im Vergleich zu anderen, lange etablierten Berufsbildern. Soziale Arbeit als Berufsbild ist in seiner Entstehung eng verflochten mit der Entwicklung des Sozialstaates ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (vgl. Hammerschmidt 2010, S. 23/24). Im Folgenden werden verschiedene wegweisende historische Ereignisse und deren Bedeutung erläutert.
2.1 Zur Definition von Sozialpolitik
Sozialpolitik entstand aus dem Versuch heraus, Verantwortung für die Problematiken zu übernehmen, die im Zuge der rasanten Entwicklung „industriekapitalistischer Produktion“ (Sachße und Tennstedt 1996, S. 553) auftraten. Aufgrund genannter Entwicklungen ist die soziale Sicherung, also der Schutz der in abhängigen Erwerbsverhältnissen beschäftigten Bevölkerung vor den Folgen von „Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter“ (Sachße und Tennstedt 1996, S. 550) ein fester Bestandteil der Sozialpolitik. Zum Begriff und konkreten Inhalt der Sozialpolitik selbst gibt es verschiedene Definitionsansätze. Unter der Prämisse, dass Sozialpolitik in dieser Arbeit im Zusammenhang mit sozialer Arbeit genannt wird, lässt sich sagen, dass sich Sozialpolitik durch Entscheidungen, Mechanismen und Regulationen, die das Praxisfeld der sozialen Arbeit lenken und beeinflussen auszeichnet. Sozialpolitik kann als ein theoretisches und Soziale Arbeit als ein praktisches und ausführendes Instrument von Maßnahmen, die auf die Folgen einer industriekapitalistischen Gesellschaft reagieren, verstanden werden. Maßnahmen der Sozialpolitik sind, wie beschrieben, Leistungen der sozialen Sicherung und personenbezogene Dienstleistungen, also Soziale Arbeit (vgl. Sachße und Tennstedt 1996, S. 552/553). „Soziale Arbeit ist ein Instrument moderner Gesellschaften, um Problem- und Mangellagen von Personen auszugleichen die weder durch den Markt […] noch durch den informellen Bereich der Familie […] ausgeglichen werden können. Der Versuch des Ausgleichs […] obliegt […] dem Staat und dem sogenannten Dritten Sektor, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege“ (Klatetzki und von Wedel-Parlow 2001, S. 583). Die beiden Begrifflichkeiten bedingen sich also gegenseitig. Ohne Soziale Arbeit ist die Sozialpolitik nicht handlungsfähig, ohne Sozialpolitik fehlt es der sozialen Arbeit an Struktur, an einer gemeingesellschaftlichen Grundlage und einer Stimme. Die beiden Elemente sind Grundbausteine eines Sozialstaats und für ein Gelingen desselben untrennbar verbunden.
2.2 Sozialer Umbruch als Folge der Industrialisierung
Im Zuge des Übergangs von agrarischen zu industriellen Erwerbsgrundlagen der Bevölkerung und der damit einhergehenden Abwanderung vom Land in die Städte als Zentren der maschinellen Produktion, entstanden unvorhergesehene Problematiken. Die Lohnarbeiter in den Städten waren in ihrer gesamten Masse (starker Bevölkerungszuwachs) abhängig von konjunkturellen Einflüssen (wie zum Beispiel Missernten), sie waren einem hohen Unfallrisiko in den Fabriken und Produktionsstätten ausgesetzt, was im schlimmsten Fall die ganze Familie in Armut stürzte. Die Verelendung der Arbeiterschicht - die „soziale Frage“ - war ein zentraler Anstoß für die Entwicklung des Sozialstaates (vgl. Huster et al., 2015). Die ersten Arbeiterversicherungen, die durch Otto von Bismarck eingeführt wurden, weniger geleitet von Mitgefühl gegenüber der Arbeiterschicht, denn von dem Bestreben, einer drohenden Revolution aufgrund der Missstände zuvor zu kommen, stellten die Grundsteinlegung des Sozialstaates dar (vgl. Huster et al., 2018). Auch bedeuten Bismarcks Gesetze zwar kein erstmaliges Auftreten von Übernahme sozialer Verantwortung auf politischer Ebene, dennoch sind sie ein markantes Ereignis auf dem Weg zu einem sozialpolitisch aktiven Staat. Sozialpolitische Maßnahmen, wie das Gesetz zur Krankenversicherung 1883, die Unfallversicherung von 1884 und die Invaliden- und Altersversicherung 1889 waren ein gewichtiger Teil der Umstrukturierung der Armenpflege. Die Armenpflege war bis dato durch das Elberfelder System, das von anderen Städten nicht selten zumindest in Teilen kopiert wurde, in der Gesellschaft präsent (vgl. Hammerschmidt und Tennstedt, 2005, S. 64): „Die verantwortliche Armenbehörde stellte eine große Anzahl der ehrenamtlich verpflichteten Bürger als Armenpfleger in ihren Dienst, die die Armen aufzusuchen, zu kontrollieren und nach Maßgabe ihres Befundes zu unterstützen, vor allem aber in Arbeit zu bringen hatten“ (ebd). Neben dieser, schon recht individuellen, Hilfeleistung (bürgerliches Ehrenamt war „verpflichtend wie die Steuerzahlung“ Hammerschmidt und Tennstedt 2005, S. 66) gab es eine Reihe von Unterbringungsmöglichkeiten, wie Heilanstalten und Erziehungsanstalten (vgl. Hammerschmidt und Tennstedt 2005, S. 66). Allerdings zeigte das Elberfelder System in den 1880er Jahren Problematiken, die den Folgen der Urbanisierung im Zuge der Industrialisierung geschuldet waren. Die oft rasch wechselnden Beschäftigungen und Wohnorte der zu-Betreuenden erschwerten eine vertraute und zielführende Intervention. Durch die Einführung der Arbeiterversicherungen wurden mehr Ansprüche geltend gemacht und es zeigte sich, dass es vor allem an einer gelungenen Verwaltung der sozialen Fürsorge mangelte. Durch diese Gesetzgebung und die daraus resultierenden Anforderungen entstanden neue Beschäftigungsgebiete auf sozialer Ebene: Der Verwaltungsapparat wurde ausgebaut und die Leistungen der Armenpfleger auf beratende, bis hin zu den Grundzügen von präventiven Tätigkeiten, reduziert bzw. erweitert (vgl. Hammerschmidt und Tennstedt 2005, S. 66). Diese Verwaltungspositionen wurden von Männern besetzt. Diese Entwicklung sollte sich auch im weiteren geschichtlichen Verlauf nicht mehr bedeutend ändern. So schreibt Sachße über die Zeit der Weimarer Republik: „Soziale Arbeit veränderte sich […] von einem Konzept weiblicher Emanzipation zu einem Dienstleistungsberuf unter männlicher Leitung“ (Sachße 2001, S. 679).
2.3 „Soziale Mütterlichkeit“ – Die Frauenbewegung
In den bürgerlich-gesellschaftlichen Entwicklungen und Umbrüchen des 19. Jahrhunderts, speziell im letzten Drittel, sticht eine Bewegung besonders heraus: Die Frauenbewegung, deren Geburtsstunde allgemein im Oktober 1865 mit der Gründung des „Allgemeinen deutschen Frauenvereins“ verortet wird. Ab diesem Zeitpunkt begann sich die bürgerliche Frauenbewegung zu organisieren. Es entstand neben der bürgerlichen auch eine proletarische Frauenbewegung (Arbeiterinnenvereine) und auch von Männern geführte, nicht im Mindesten feministische oder auf Emanzipation ausgelegte Zusammenschlüsse, wie der „Verein zur Förderung der Erwerbstätigkeit des weiblichen Geschlechts“ (Hammerschmidt 2010, S. 27), und sog. „Vaterländische Frauenvereine“ (Hammerschmidt 2010, S. 27). Die Forderungen der Fraueninitiativen glichen sich grundlegend, auch wenn sie geprägt waren vom Status und auch Selbstbild unter dem sie sich in den jeweiligen Vereinen zusammenfanden.
So kämpfte die Arbeiterinnenbewegung für bessere Umstände ihrer Arbeit, die sie verrichten mussten, die Frauenbewegung der bürgerlichen Frauen hingegen darum, überhaupt arbeiten zu dürfen und weitere bis dato männliche Privilegien, wie das Wahlrecht oder universitären Zugang, in Anspruch zu nehmen. Beide Bewegungen entstanden im zivilen Raum und versuchten sozialpolitisch Einfluss zu nehmen. Gleichzeitig war die Frauenbewegung als Gesamtes auch ein Anstoß für das Entstehen von Sozialpolitik, indem sie sich, vor allem die bürgerliche Frauenbewegung, stark in den Bereichen, die der heutigen freien Wohlfahrtspflege entsprechen, engagierten.
Eine Argumentationsgrundlage der Frauenbewegung war die sogenannte „geistige“ oder „soziale Mütterlichkeit“, also die, dem weiblichen Geschlecht angeborenen Fähigkeiten, die ihnen eine besondere Eignung für den sozialen Bereich attestieren sollten (vgl. Hammerschmidt und Tennstedt 2005, S. 68). Diese Annahme als Basis für die Forderung, sich für einen Beruf qualifizieren und ihn ausüben zu dürfen, scheint aus heutiger Sicht wenig stichhaltig. Die damaligen Verhältnisse aber, in denen Frauen um die heute selbstverständlichsten Dinge kämpfen mussten, rückt die Thematik in ein anderes Licht.
„Gegen die auflösenden und zersetzenden Folgen der Industrialisierung […] sollte das weibliche Prinzip der Mütterlichkeit einen Schutzwall von Wärme, Emotionalität und sozialer Ganzheit aufrichten! Mütterlichkeit als Kritik der (männlich) kapitalistischen Prinzipien von Konkurrenz, Eigennutz, Spezialisierung und Bürokratisierung“ (Sachße und Tennstedt 1988, S. 43).
Die gemäßigte Frauenbewegung, allen voran Pionierinnen wie Alice Salomon oder Henriette Schrader-Breymann, bedienten sich also des Bildes, das die Frau in ihrem Schaffen zuvor an „Heim und Herd“ gebunden hatte und propagierten die Eigenschaften, die der Frau zugeschrieben wurden, wie Fürsorglichkeit oder eine „angeborene“ Mutterliebe etc. als „geistige“ Grundlage für das Ausüben sozialer, gesellschaftsrelevanter Tätigkeiten. Die, der Frau als „natürlich“ und ureigen zugeschriebenen Attribute, dienten als Legitimationsgrundlage der Übernahme eines Praxisfeldes und dessen Weiterentwicklung. Sie schützten in gewisser Weise die Forderung der Frauen, da man nicht absprechen konnte was nur „natürlich“ und „wesensgemäß“ war (vgl. Sachße 1994, S. 106). Gleichzeitig beschränkten die Frauen ihren Handlungsspielraum selbst, indem sie die Einzigartigkeit und besondere Eignung der Frau betonten (vgl. Brückner 2013). Alice Salomon war es auch, die forderte und den Weg ebnete, dass soziale Arbeit nicht nur „laienhaft-dilettantisches „Gutes tun“, sondern ausgebildetes kundiges Handeln“ (Hammerschmidt und Tennstedt 2005, S. 69) erfordert. Allerdings war sie Vertreterin der Annahme, dass soziale Berufe ehrenamtlich ausgeführt werden sollten – all diese Forderungen und ihre teilweise Erfüllung trugen eher zu einer Nischenbildung für die Soziale Arbeit und gleichermaßen der Arbeit der Frauen bei, denn zu einer Gleichstellung zwischen Mann und Frau (vgl. Hammerschmidt und Tennstedt 2005, S. 69). Die bürgerliche Frauenbewegung konnte allerdings das „männliche Monopol im Bereich des kommunalen, sozialen Ehrenamtes brechen“ (Hammerschmidt 2010, S. 30).
Aus heutiger Sicht war diese Entwicklung der Sozialen Arbeit, in ihrem Versuch, sich als Profession zu etablieren nicht in vollem Umfang dienlich. Noch heute haftet der Sozialen Arbeit der Charakter des Ehrenamtes an und nicht zu selten auch die Frage nach der Sinnhaftigkeit sozialer Maßnahmen.
2.4 Zur Professionalisierung der Sozialen Arbeit
In dieser Arbeit soll nicht die Frage thematisiert werden, ob die Soziale Arbeit eine Profession ist oder nicht. Der Diskurs der Vertreter verschiedener Positionen, wie Professionalisierungsgegner oder derer, die propagieren, die Soziale Arbeit sei eine sich entwickelnde „Semi-Profession“ ist heute noch aktuell und ein lange nicht abgeschlossener Prozess (vgl. Staub-Bernasconi 2009, S. 26 ff). Nicht von der Hand zu weisen ist jedoch, dass sich Ende des 19. Jahrhunderts im Zuge der sozialpolitischen Umwälzungen aus einem von Armenfürsorge und „sozialer Fürsorge“ geprägten mittelalterlichen Modell der christlichen Nächstenliebe ein Berufsfeld sozialer Dienstleistungen entwickelte. Soziale Fürsorge wurde verberuflicht, was vor allem der Frauenbewegung zu verdanken ist (vgl. Brückner 2013, S. 108). Die Forderungen und Errungenschaften der Frauenbewegung hatten großen Einfluss auf die Herausbildung einer professionellen Sozialen Arbeit (vgl. Simmel-Joachim 1992, S. 42).
3. Soziale Arbeit als Frauenberuf?
Die im vorangegangenen Abschnitt erläuterten historischen, sozialpolitischen Entwicklungen und die, dazu parallel verlaufende und teilweise konkret verknüpfbare, Genese der sozialen Arbeit als Erwerbsberuf machen nachvollziehbar, warum die Soziale Arbeit und soziale Berufe im Allgemeinen (ausgenommen von Führungspositionen) eine weibliche Konnotation hatten. Warum dies heute noch so ist, beruht auf verschiedenen gesellschaftlichen Mechanismen, die viel zu oft seitens der Bevölkerung als auch von sozialpolitischen Vertretern als selbstverständlich angenommen werden, sofern sie überhaupt bemerkt werden. Hierbei spielt auch das Handeln und oft genug auch Nicht-Handeln sozialpolitischer Akteure eine Rolle. Neben statistischen Werten, die die These, dass soziale Arbeit ein Frauenberuf sei stützen, soll im folgenden Teil nach zeitgenössischen Gründen für die Aufrechterhaltung des Bildes eines weiblichen Berufs gesucht werden.
3.1 Statistische Daten
Wie die nachfolgenden Grafiken des statistischen Bundesamtes verdeutlichen, ist ein deutlicher Unterschied in der Zahl von Männern und Frauen, die die Berufsbezeichnung Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge tragen, zu verzeichnen. Etwa 29 000 Menschen arbeiten innerhalb des Gesundheits- und Sozialwesen als fachlich qualifizierte Sozialarbeiter Innen oder Sozialpädagog Innen (in der Statistik sind Heilerziehungsberufe, Erziehungsberufe oder pflegerische Berufe nicht eingeschlossen), davon sind um die 6000 männlich und 23000 weiblich. Die Zahl der Männer entspricht also nur etwa 20% der insgesamt Beschäftigten. Ähnlich sieht es dementsprechend schon in der Ausbildung aus: Im Wintersemester 2016/2017 verzeichnete die deutsche Hochschullandschaft knapp 50000 Studierende der Sozialen Arbeit – davon waren etwas mehr als 20% männlich, etwa 76% der Studierenden waren weiblich. Anhand der Statistiken von 2016 ist die Zahl derer, die männlich sind und studieren also noch etwas höher, als die Zahl derer, die letztendlich im Berufsfeld der sozialen Arbeit tätig sind.
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