Die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes versteht sich als wehrhafte Demokratie . Dieser Grundsatz gehört zu den Strukturprinzipien der deutschen Verfassung. Er besagt im Wesentlichen, dass das Grundgesetz eine Vielzahl rechtlicher Maßnahmen enthält, um Bestrebungen von politischen Akteuren wirksam entgegentreten zu können, die das Ziel haben, das Grundgesetz abzuschaffen oder es in seinen zentralen Inhalten wesentlich zu verändern.
Ein besonders charakteristisches Merkmal, um gleichsam die Existenz und Identität des Grundgesetzes zu schützen, stellt dabei das Instrument der Grundrechtsverwirkung in Artikel 18 dar. Sie ist für den Fall gedacht, dass ein politisch Handelnder zwar die Grundrechte für seine politische Tätigkeit in Anspruch nimmt, aber seine Tätigkeit letztlich darauf hinauslaufen soll, die Freiheit zu zerstören, die ihm wiederum die Verfassung gibt und die somit Voraussetzung für seine eigene Tätigkeit ist. Einen solchen Gebrauch der Grundrechte gegen ihren Geist möchte das Grundgesetz mit dem Instrument der Verwirkung in Artikel 18 verhindern. Unter dem Schutz der Verfassung soll diese nicht bekämpft werden dürfen.
Allerdings wirft dieses Rechtsinstitut viele Fragen auf: Im Rahmen des Tatbestandes ist vor allem klärungsbedürftig, welche genaue Bedeutung die dort genannten einzelnen Merkmale haben, insbesondere wie man überhaupt zwischen Gebrauch und Missbrauch eines Grundrechtes trennen kann. Im Rahmen der Verwirkung als Rechtsfolge stellt sich das Problem, ob eine solche überhaupt möglich ist, − schließlich sind die Menschenrechte nach dem Grundgesetz, Art. 1 Abs.2, unveräußerlich; und wenn ja, welche Folgen damit einhergehen und was diese gerade so schwerwiegend für den Betroffenen machen.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Der Tatbestand der Grundrechtsverwirkung
A. Allgemeine Voraussetzungen
1) Das Konzept der Wehrhaften Demokratie
a) Historischer Hintergrund
b) Inhalt des Konzeptes
2) Die Schutzrichtung der Grundrechtsverwirkung
a) Angriffe „von oben“
b) Angriffe „von unten“
c) Kritik an der Schutzrichtung
3) Die freiheitlich demokratische Grundordnung als Schutzgut
a) Antitotalitäre Bedeutung als Begriffsgrenze negativer Gewissheit
b) Materielle Ausrichtung der Verfassung als Begriffskern
c) Unveränderlichkeit des Begriffkerns
d) Relative Weite des Begriffshofes
4) Praktische Relevanz der Grundrechtsverwirkung
B. Die einzelnen Tatbestandsmerkmale
1) „Wer“ – der Adressatenkreis der Norm
2) Die verwirkbaren Grundrechte
a) Abschließende Enumeration?
aa) Ausweitung der Verwirkung auf alle Grundrechte
bb) Strikte, abschließende Enumeration
cc) Abschließende Enumeration mit Ausstrahlung auf andere Grundrechte
b) Identität von missbrauchtem und verwirktem Grundrecht?
aa) Keine Identität zwischen missbrauchtem und verwirktem Grundrecht
bb) Die Identitätslehre
3) Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung
a) Besondere Zielrichtung des Verhaltens
b) Besondere Art des Verhaltens
c) Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung impliziert Missbrauch
4) Die Gefährlichkeit der Person als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal
5) Das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichtes
a) Konstitutive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
b) Sperrwirkung gegenüber anderen Normen
c) Die hohen Hürden des Verfahrens
C. Die Verwirkung als Rechtsfolge
1) Das Verhältnis zum zivilrechtlichen Verwirkungsbegriff
a) Bedeutung der Verwirkung im Zivilrecht
b) Übertragung des zivilrechtlichen Verwirkungsbegriffes auf das Verfassungsrecht?
2) Die Reichweite der Verwirkung
a) Totalverwirkungslehre
b) Teilverwirkungslehre
3) Die konkreten Auswirkungen der Verwirkungsentscheidung
a) Exekutive
b) Legislative
c) Judikative
III. Fazit
A. Besondere Ausprägung des Grunddilemmas der wehrhaften Demokratie in Artikel 18
B. Die zwei Lesearten der Grundrechtsverwirkung
C. Die „Lösung“ des Dilemmas der wehrhaften Demokratie in Artikel 18
D. Der bisherige praktische Umgang mit dem Dilemma
1) Dominierende restriktive Auslegung des Artikel 18
2) Erklärung für diese restriktive Auslegung
3) Praktische Lösung des Dilemmas durch seine Umgehung
E. Das Aufbrechen des Dilemmas in einer politischen Ausnahmelage – die Grundrechtsverwirkung 1932 im Deutschland der Weimarer Republik
F. Fazit des Fazits
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das Instrument der Grundrechtsverwirkung gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes vor dem Hintergrund des Spannungsfeldes zwischen dem Schutz der wehrhaften Demokratie und der Wahrung individueller Grundrechte. Die Forschungsfrage fokussiert sich darauf, wie das Grundgesetz dieses Dilemma auflöst und welche Rolle die restriktive oder präventive Auslegung der Norm in der rechtlichen Praxis spielt.
- Das Konzept der wehrhaften Demokratie als Verfassungsprinzip.
- Tatbestandsvoraussetzungen und Schutzgut der Grundrechtsverwirkung.
- Das Verhältnis zwischen zivilrechtlichem Verwirkungsbegriff und verfassungsrechtlicher Grundrechtsverwirkung.
- Die Reichweite der Rechtsfolge (Total- vs. Teilverwirkung) sowie die Auswirkungen auf die Staatsgewalten.
- Historische und praktische Analysen zur Effektivität und Handhabung des Artikels 18.
Auszug aus dem Buch
Die Schutzrichtung der Grundrechtsverwirkung
Die Grundrechtsverwirkung in Artikel 18 ist eine Einzelmaßnahme der wehrhaften Demokratie. Sie unterscheidet sich von den anderen Instrumenten durch ihre besondere Schutzrichtung; sie richtet sich gegen eine ganz bestimmte Art der Verfassungsfeindlichkeit. Dies wird deutlich, wenn man die einzelnen Richtungen gegenüberstellt, aus denen ein Angriff auf die Verfassung erfolgen kann. Innerhalb des Geltungsbereiches der deutschen Verfassung lassen sich vor allem zwei mögliche Angriffsrichtungen auf die grundgesetzliche Ordnung identifizieren: So kann die Verfassung einmal „von oben“ wie auch „von unten“ attackiert werden.
Unter Angriffen von oben auf das Grundgesetz sind solche zu verstehen, die von den Staatsorganen erfolgen, die ihre Befugnisse, die ihnen die Verfassung übertragen hat, einsetzen möchten, um eine andere Staatsordnung, als sie das Grundgesetz vorsieht, zu etablieren. Dabei können diese Angriffe von oben von allen drei Staatsgewalten ausgehen: So kann die Legislative Gesetze erlassen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, indem etwa mit einem Gesetz die Unabhängigkeit der Justiz oder die Gewaltenteilung aufgehoben werden soll. Des Weiteren kann ein Richter sich in seinen Urteilen über das Grundgesetz hinwegsetzen und Urteile fällen, die mit der Verfassung nicht in Einklang stehen, etwa indem er die Grundrechte nicht mehr für unmittelbares Recht hält. Schließlich können Bundespräsident, Bundesregierung und Verwaltung als Vertreter der Exekutive gegen die Ordnung des Grundgesetzes verstoßen, etwa indem alle drei der Überzeugung sind, in ihrer Tätigkeit nicht mehr an die Grundrechte gebunden zu sein.
Das Instrument der Grundrechtsverwirkung ist indes nicht auf diese Fälle, in denen der Staatsstreich von oben geschieht, ausgerichtet. Schließlich setzt die Verwirkung von Grundrechten tatbestandlich deren Missbrauch voraus. Grundrechte missbrauchen kann aber nur ein Grundrechtsträger, zu denen die beschriebenen Staatsorgane nicht gehören. Sie sind vielmehr Grundrechtsverpflichtete, Art.1 Abs.3 GG, deren Aufgabe es gerade ist, die Grundrechte der Bürger zu gewähren und zu schützen. Das können sie wiederum nur, wenn sie sie selber nicht in Anspruch nehmen. Demnach muss sich die Grundrechtsverwirkung gegen eine andere Form des Staatsstreiches richten.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Einführung in das Prinzip der wehrhaften Demokratie und die zentrale Forschungsfrage zum Spannungsfeld zwischen Grundrechtsschutz und Verfassungswehrhaftigkeit.
Der Tatbestand der Grundrechtsverwirkung: Detaillierte Analyse der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, Tatbestandsmerkmale, Schutzgüter und der prozessualen Rolle des Bundesverfassungsgerichts.
Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Lösungsansätze für das Grunddilemma der wehrhaften Demokratie im Lichte der restriktiven und präventiven Auslegung von Artikel 18.
Schlüsselwörter
Grundrechtsverwirkung, wehrhafte Demokratie, Grundgesetz, Verfassungsschutz, freiheitlich demokratische Grundordnung, Artikel 18 GG, Rechtsmissbrauch, Bundesverfassungsgericht, Grundrechtsschutz, Totalverwirkung, Teilverwirkung, Verfassungsfeindlichkeit, Rechtsstaatlichkeit, politische Krisensituation, Staatsstreich.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit primär?
Die Arbeit analysiert das Rechtsinstitut der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes und untersucht, wie dieses Instrument dazu dient, die wehrhafte Demokratie gegen Bestrebungen zu schützen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wollen.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Im Fokus stehen das Konzept der wehrhaften Demokratie, die Bestimmung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Schutzgut, die einzelnen Tatbestandsmerkmale einer Verwirkung sowie die rechtlichen Konsequenzen und die Reichweite dieser Maßnahmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Antwort des Grundgesetzes auf das Grunddilemma der wehrhaften Demokratie – nämlich den Schutz der Freiheit vor ihren Gegnern unter gleichzeitiger Wahrung der rechtsstaatlichen Freiheit – aufzuzeigen und die praktische Anwendbarkeit der Norm zu bewerten.
Welche wissenschaftliche Methode wird zur Analyse verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf einer umfassenden Auswertung von Kommentaren, Lehrbüchern, Aufsätzen sowie der Auslegung des Verfassungstextes und der bisherigen Rechtsprechung beruht.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen für eine Verwirkung, die Analyse der spezifischen Tatbestandsmerkmale, das Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts sowie die Diskussion über die Verwirkung als Rechtsfolge und deren Reichweite.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Grundrechtsverwirkung, wehrhafte Demokratie, freiheitlich-demokratische Grundordnung, Verfassungsschutz und das Spannungsfeld zwischen Totalverwirkungs- und Teilverwirkungslehre.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen Angriffen „von oben“ und „von unten“?
Die Arbeit differenziert zwischen verfassungsfeindlichem Handeln staatlicher Akteure („von oben“), für die Artikel 18 nicht gedacht ist, da diese grundrechtsverpflichtet sind, und Aktivitäten aus der Gesellschaft („von unten“), gegen die sich die Grundrechtsverwirkung als Instrument des Verfassungsschutzes richtet.
Warum kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass das Dilemma in der Praxis „umgangen“ wird?
Aufgrund der breiten Akzeptanz des Grundgesetzes in der Bevölkerung ist eine Verwirkung selten notwendig. Das Verfahren fokussiert sich daher in der Praxis stark auf den Schutz des Antragsgegners, wodurch die Anwendung der Norm restriktiv erfolgt und das eigentliche Dilemma in der aktuellen politischen Lage vermieden wird.
- Quote paper
- Sebastian Dregger (Author), 2005, Der Missbrauch von Grundrechten aus dem Blickwinkel der wehrhaften Demokratie: Die Grundrechtsverwirkung als Instrument der wehrhaften Demokratie des Grundgesetzes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42828