Der Front-Loading-Effekt bei der Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Ein Vergleich mit IAS 17


Trabajo Escrito, 2018

20 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entstehung des Front-Loading-Effekt als Auswirkung von IFRS 16
2.1 Überblick der bisherigen Leasingbilanzierung nach IAS 17
2.2 Wesentliche Änderungen durch IFRS 16
2.3 Vergleich der Ansatzvorschriften von IAS 17 mit IFRS 16

3. Materielle Auswirkungen der Neuerungen des IFRS 16 anhand eines Fallbeispiels
3.1 Bisheriges Operate-Leasing nach IAS 17
3.2 Zukünftige Leasingbilanzierung nach IFRS 16
3.3 Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers
3.4 Auswirkungen auf Abschlusskennzahlen des Leasingnehmers

4. Zukünftige bilanzpolitische Spielräume für Leasingnehmer

5. Schlussbetrachtung, Ausblick und Praxisbezug

Anhang

I. Diskontierung der Zahlungsreihe

II. Entwicklung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit

III. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

IV. Auswirkungen auf die Ergebnisstruktur

V. Praxisbeispiel Anhang der MEDICLIN AG

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Front-Loading-Effekt

1. Einleitung

Das IASB hat nach einem zehnjährigen Entwicklungsprozess am 13. Januar 2016 den neuen Standard IFRS 16 zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen veröffentlicht. Hierdurch wurden alle bisher gültigen Regelungen des IAS 17 ersetzt. Die neuen Regelungen sind verpflichtend von betroffenen Unternehmen für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Sofern bereits der Standard IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ angewendet wird, ist eine vorzeitige Anwendung zulässig.[1]

Zielsetzung des neuen Standards ist eine vergleichbare und transparente Darstellung von Leasingverhältnissen in IFRS-Abschlüssen. Zukünftig sind beim Leasingnehmer nahezu alle Leasingverträge in der Bilanz zu erfassen (right-of-use-Ansatz). Die bisher geltende Möglichkeit der bilanzneutralen Erfassung als Operate-Leasing ist mit Einführung der neuen Regelungen nicht mehr anwendbar. Im Gegensatz dazu bleibt die Bilanzierung bei dem Leasinggeber im Vergleich zum bisher geltenden Standard IAS 17 nahezu identisch.[2]

Die sich aus der Einführung des Standards ergebenden Neuerungen haben weitreichende Konsequenzen für den IFRS-Abschluss und verschiedene Bilanzkennzahlen betroffener Unternehmen. Neben der Veränderung im Ansatz besteht eine wesentliche materielle Auswirkung in den zu Beginn des Leasingverhältnisses beim Leasingnehmer höher anfallenden Zinsaufwendungen. Es kommt zu einer degressiven Aufwandsverteilung, einem sogenannten Front-Loading-Effekt.[3] Der Vergleich zum bisherigen Standard IAS 17 und die Auswirkungen der Veränderungen bilden den Schwerpunkt dieser Arbeit.

2. Entstehung des Front-Loading-Effekt als Auswirkung von IFRS 16

2.1 Überblick der bisherigen Leasingbilanzierung nach IAS 17

Unter IAS 17 ist grundsätzlich zwischen Finance-Leasing und Operate-Leasing zu unterscheiden. Während das Operate-Leasing bilanziell wie ein Mietverhältnis behandelt wird, hat die Einstufung als Finance-Leasing eine bilanzwirksame Darstellung zu Folge. Entscheidend für die Zuordnung bei dem Leasingnehmer ist, dass die Chancen und Risiken, die mit dem Vermögenswert verbunden sind, im Wesentlichen auf ihn übergehen (risk-and-rewards-Ansatz). Im Rahmen dieser Einordnung ist es beispielsweise notwendig, dass das rechtliche Eigentum am Laufzeitende auf den Leasingnehmer übergeht, die Vertragslaufzeit den überwiegenden Teil der Nutzungsdauer abdeckt, oder es sich um ein individuelles Leasinggut handelt (IAS 17.7 ff.). Sollte mindestens ein Kriterium erfüllt sein, erfolgt der Ansatz bilanzwirksam als Finanzierungsleasing beim Leasingnehmer.[4]

Im Rahmen der Erstbewertung kommt es zur Aktivierung des Leasinggegenstandes und andererseits zur Passivierung einer betragsgleichen Verbindlichkeit. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) des Leasinggegenstandes zu Beginn der Laufzeit oder zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen (IAS 17.20 ff.). Der Leasinggeber aktiviert die Leasingforderung zum Nettoinvestitionswert, welcher sich als Barwert der Mindestleasingzahlungen zuzüglich des Barwerts eines eventuellen Restwerts am Ende des Leasingzeitraumes berechnet (IAS 17.36). Bei einem hinreichend wahrscheinlichen Eigentumsübergang erfolgt beim Leasingnehmer eine lineare planmäßige Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Anderenfalls kann sich die Abschreibung auch aus dem geringeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Vertragslaufzeit ergeben (IAS 17.28). Im Rahmen der Erfassung müssen die Leasingzahlungen in einen Tilgungs- und einen Finanzierungsanteil aufgeteilt werden, da diese gesondert im Abschluss ausgewiesen werden müssen (IAS 17.25). Während der Finanzierungsteil gewinnmindernd als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung läuft, wird der Tilgungsanteil gewinnneutral erfasst.[5]

2.2 Wesentliche Änderungen durch IFRS 16

Nach IFRS 16 wird grundsätzlich keine Klassifizierung in verschiedene Arten von Leasingverhältnissen mehr vorgenommen, sondern jedes Leasingverhältnis muss beim Leasingnehmer bilanziell erfasst werden.[6]

Voraussetzung dafür ist die Identifizierung des Vertragsverhältnisses als Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 (IFRS 16.9 ff.). Kurzfristige Verträge mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr und ohne Kaufoption sowie geringwertige Vermögenswerte (< 5.000 USD) sind von der Bilanzierung ausgenommen (IFRS 16.5 ff.). Für immaterielle Vermögenswerte (außer Lizenzen) besteht ein Wahlrecht (IFRS 16.4).

Die Bilanzierung beim Leasingnehmer nach den neuen Regelungen des IFRS 16 stellt sich wie folgt dar: Zu Beginn der Laufzeit muss auf der Aktivseite der Bilanz als Teil des Anlagevermögens oder als separater Bilanzposten ein Nutzungsrecht am Leasinggut (right-of-use-asset) aktiviert werden. Gleichzeitig erfolgt auf der Passivseite die Erfassung einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit (IFRS 16.22).

Die Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zum Barwert der noch nicht gezahlten Leasingraten. Da sich die Laufzeit in der Regel über einen längeren Zeitraum erstreckt, muss für die korrekte Ermittlung des Barwertes eine Diskontierung vorgenommen werden. Der Abzinsungssatz ist der dem Leasingvertrag zugrundeliegende Zinssatz, wenn dieser verlässlich bestimmt werden kann. Andernfalls kommt der Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zur Anwendung (IFRS 16.26). Auf der aktiven Bilanzseite dagegen bemisst sich der Wert des zu erfassenden Nutzungsrechts nach der Höhe der Verbindlichkeit, sowie gegebenenfalls weiteren Initialkosten, Einmalzahlungen zu Beginn und weiteren Abbruchverpflichtungen (IFRS 16.23 ff.).

Im Rahmen der Folgebewertung wird das aktivierte Nutzungsrecht um laufende planmäßige Abschreibungen gekürzt und so zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Nutzungsdauer als Grundlage der Abschreibung richtet sich entweder nach der Vertragsdauer oder kann durch die gegebenenfalls kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer bestimmt werden. Bei einem vertraglich vorgesehenen Erwerb oder der Ausübung einer Kaufoption ist stets die wirtschaftliche Nutzungsdauer maßgeblich (IFRS 16.32). Das Leasingverhältnis muss auf Vertragsmodifikationen überprüft werden, welche eine Neubeurteilung zur Folge haben können (IFRS 16.39).

Die Leasingverbindlichkeit ist in der Folge um den Tilgungsanteil der Leasingrate zu vermindern, während der Zinsanteil als Zinsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen ist. Die Berechnung des Zinsanteils richtet sich nach dem ursprünglich festgelegten Zinssatz (IFRS 16.36 ff.). Der Zinsaufwand nimmt aufgrund der sinkenden Restlaufzeit und der damit sinkenden Leasingverbindlichkeit periodisch ab. Dieser Effekt wird als Front-Loading-Effekt bezeichnet. Die Differenzen im Zinsaufwand gleichen sich in der Gesamtperiode wieder aus. Die Auswirkung hängt von verschiedenen Faktoren wie der Vertragslaufzeit, dem anzuwendenden Zinssatz und der Restlaufzeit der Leasingverhältnisse ab. Im Gesamtbild ähnelt die Abbildung dabei einem kreditfinanzierten Kauf.[7]

2.3 Vergleich der Ansatzvorschriften von IAS 17 mit IFRS 16

Während nach IAS 17 der Vermögenswert nur bei einem Vertragspartner zu bilanzieren und für die Zuordnung das wirtschaftliche Eigentum maßgeblich ist (risk-and-rewards-Modell), ist nach IFRS 16 der Ansatz bei beiden Vertragspartnern möglich und das Nutzungsrecht am Leasingobjekt entscheidend (right-of-use-Ansatz). Damit entfällt für den Leasingnehmer die Unterscheidung in das nicht bilanzwirksame Operate-Leasing und das bilanzwirksame Finance-Leasing, die bislang ein wichtiger Anknüpfungspunkt für sachverhaltsgestaltende Maßnahmen bei diesem Finanzierungsinstrument war.

Aufgrund der bilanziellen Erfassung beim Leasingnehmer entsteht ein zusätzlicher Ansatz und es kommt zu einer Bilanzverlängerung sowie folglich zu veränderten Einflüssen auf an die Bilanz anknüpfende Bilanzkennzahlen wie beispielsweise der Eigenkapitalquote.[8] Durch einen abnehmenden Zinsaufwand bei gleichzeitig linearem Abschreibungsverlauf des Vermögenswertes kommt es zu einem degressiven Aufwandsverlauf, welcher für eine Erhöhung des Gesamtaufwands in den ersten Jahren sorgt und somit einen erheblichen Einfluss auf den Gewinn des Unternehmens hat. Bei IAS 17 trat dieser Front-Loading-Effekt nicht ein, da die jährlichen Leasingzahlungen beim bilanzunwirksamen Operate-Leasing konstant anfielen.

Aufseiten des Leasinggebers ergeben sich durch den neuen Standard bei der Bilanzierung bis auf wenige Ausnahmen keinerlei Änderungen. Dementsprechend muss auch weiterhin klassifiziert und deshalb überprüft werden, ob Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übergehen (Finance-Leasing) oder nicht (Operate-Leasing).

3. Materielle Auswirkungen der Neuerungen des IFRS 16 anhand eines Fallbeispiels

Die abweichend von der bisherigen Praxis des IAS 17 einheitliche Bilanzierung durch den Leasingnehmer bei allen Leasingverhältnissen und die hieraus folgende degressive Aufwandsverteilung nach IFRS 16 hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der betroffenen Unternehmen.

Zur Veranschaulichung dieses Front-Loading-Effekts beim Leasingnehmer dient folgendes Beispiel:

Ein Leasingnehmer schließt zu Beginn von t1 einen Leasingvertrag über die Nutzung eines Sattelzugs mit einer jährlichen, zum Jahresende fälligen Leasingrate in Höhe von EUR 30.000 ab. Die Vertragslaufzeit beträgt vier und die wirtschaftliche Nutzungsdauer fünf Jahre. Der zugrundeliegende Zinssatz beträgt 4,5% p.a. Es wird davon ausgegangen, dass das Leasingverhältnis nach IAS 17 bisher bilanzneutral als Operate-Leasing zu klassifizieren war.[9]

3.1 Bisheriges Operate-Leasing nach IAS 17

Der Sattelzug ist dem Leasinggeber bilanziell zuzuordnen und wird nicht in der Bilanz des Leasingnehmers angesetzt. Die Leasingzahlungen in Höhe von EUR 30.000 jährlich werden über die Leasinglaufzeit hinweg von dem Leasingnehmer gleichmäßig als Mietaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3.2 Zukünftige Leasingbilanzierung nach IFRS 16

Der Leasingnehmer muss das Leasingverhältnis in die Bilanz aufnehmen. Hierzu bilanziert er die Leasingverbindlichkeit auf der passiven Bilanzseite mit dem Barwert der Leasingzahlungen. Zur Ermittlung erfolgt eine Diskontierung der Zahlungsreihe mit dem zugrundeliegenden Zinssatz von 4,5%. Der zu passivierende Barwert der Zahlungen beträgt insgesamt EUR 107.626 (zur Berechnung s. Anhang I). Da keine anfänglichen direkten Kosten vorliegen, wird das Nutzungsrecht (right-of-use-asset) in Höhe der Leasingverbindlichkeit aktiviert und auf der Aktivseite im Anlagevermögen ausgewiesen. Weitere für die Bewertung relevante Zahlungen sind annahmegemäß nicht zu berücksichtigen.

Die Abschreibung des aktivierten Nutzungsrechts erfolgt über die Vertragslaufzeit von vier Jahren, was eine jährliche Abschreibung in Höhe von EUR 26.907 ergibt. Die jährliche Leasingzahlung wird in einen Zins- und einen Tilgungsteil aufgespalten. Der Kalkulationszinssatz von 4,5% p.a. wird dabei auf den jeweiligen Buchwert der Verbindlichkeit angewendet, welcher sich aus dem Barwert der noch nicht fälligen Zahlungen ergibt und jährlich sinkt (s. Anhang II). Der Zinsaufwand reduziert sich dadurch ebenfalls von Periode zu Periode, während der Tilgungsanteil kontinuierlich steigt. Der Gesamtaufwand, bestehend aus Abschreibung und Zinsaufwand, ist zu Beginn der Laufzeit maximal und sinkt jährlich. Es kommt zu der beschriebenen degressiven Aufwandsverteilung, dem Front-Loading-Effekt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Front-Loading-Effekt[10]

3.3 Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers

Sowohl unter IAS 17 als auch IFRS 16 sind in dem Beispiel über die volle Laufzeit jeweils EUR 120.000 an Gesamtaufwand zu erfassen. Der Unterschied besteht ausschließlich in der unterschiedlichen periodischen Verteilung.

Nach den bisherigen Regelungen des IAS 17 wäre die jährliche Leasingrate von EUR 30.000 erfolgsmindernd in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen gewesen. Diese wäre dem betrieblichen Aufwand zuzuordnen und hätte dadurch das EBITDA, als Messgröße für die operative Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, reduziert. Unter IFRS 16 erfolgt eine Aufteilung der Leasingrate in einen Zinsanteil in Höhe von EUR 12.374 und einen Tilgungsanteil von EUR 107.626. Der Tilgungsanteil hat keinen Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung, da es in der Bilanz zu einer Aktiv-Passiv-Minderung kommt. Neben dem Zinsanteil stellt die Abschreibung des Nutzungsrechts, welches im vorliegenden Fall EUR 107.626 beträgt, eine zweite Aufwandskomponente dar. Das EBITDA wird weder von Zinszahlungen noch von der Abschreibung beeinflusst. Dadurch steigt diese Größe im Vergleich zu IAS 17 stark an.[11]

Die Leasingrate hätte sich unter IAS 17 vollständig erfolgsmindernd auf das EBIT ausgewirkt, während nach IFRS 16 lediglich die Abschreibungen das Ergebnis mindern. Dadurch verändert sich das EBIT und ist unter IFRS 16 in jeder Periode um EUR 3.093 höher (Differenz aus Leasingrate und Abschreibung). Das Finanzergebnis ist nach IFRS 16 geringer, da im Gegenteil zum Operate-Leasing unter IAS 17 ein jährlicher abnehmender Zinsaufwand erfasst wird. Dadurch ist das EBT zu Beginn des Leasingverhältnisses niedriger (s. Anhang III und IV). Der Gesamtaufwand nimmt über die Zeit kontinuierlich ab. Durch den konstanten Abschreibungsaufwand und den jährlich sinkenden Zinsanteil kommt es zum oben beschriebenen Front-Loading-Effekt. Der zu Beginn der Laufzeit geringere Jahresüberschuss im Vergleich zur Anwendung des IAS 17 steigt im Laufe der Vertragslaufzeit an; der Effekt kehrt sich um.[12]

3.4 Auswirkungen auf Abschlusskennzahlen des Leasingnehmers

Die neuen Regelungen des IFRS 16 führen zu maßgeblichen Auswirkungen auf unterschiedliche Abschlusskennzahlen. Insbesondere in leasingintensiven Branchen wie der Luftfahrt, dem Transport oder Handel sind die Effekte bedeutsam.[13] Im Folgenden werden die Auswirkungen auf einige wenige wichtige Kennzahlen dargestellt:

Eine häufig betrachtete Kennzahl ist die Eigenkapitalquote. Durch die Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 – im Vergleich zum Operate-Leasing unter IAS17 - steigt das Fremdkapital in Relation zum Eigenkapital. Dadurch erhöht sich das Gesamtkapital und die Eigenkapitalquote sinkt. Aufgrund des höheren Fremdkapitals steigt der Verschuldungsgrad folglich an.[14] Da Stakeholder bei der Analyse bereits häufig Anhangangaben zu Leasingverhältnissen beachten, kann hier davon ausgegangen werden, dass sich ein relativ niedriger negativer Effekt aus der Veränderung ergibt.[15] Dennoch erfolgt dadurch eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit, welche Höhe und Konditionen neuer Darlehen maßgeblich beeinflusst.[16]

Durch den Front-Loading-Effekt kommt es zu Beginn der Laufzeit zu höheren Aufwendungen, wodurch die Eigenkapitalrentabilität zunächst fällt. Der Return on Capital Employed (ROCE) als Quotient aus EBIT und eingesetztem Kapital sinkt ebenfalls, da das eingesetzte Kapital durch die bilanzierte Leasingverbindlichkeit stärker als das EBIT ansteigt. Das leicht gestiegene EBIT wirkt sich allerdings positiv auf die Umsatzrentabilität aus.[17] Der gesamte Cashflow bleibt unverändert. Es ergeben sich allerdings Verschiebungen zwischen den einzelnen Arten. So steigt der operative Cashflow an, da im Vergleich zu IAS 17 zukünftig keine Leasingzahlung mehr erfasst wird. Der Finanzierungs-Cashflow verringert sich hingegen um den Tilgungs- und gegebenenfalls auch Zinsanteil, welcher auch in den operativen Cashflow aufgenommen werden kann.[18]

4. Zukünftige bilanzpolitische Spielräume für Leasingnehmer

Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume ergeben sich zukünftig bei der Vertragsgestaltung (Sachverhaltsgestaltungen) und Sachverhaltsabbildung. Bei der Vertragsgestaltung ist das Ziel, Leasingverträge so abzuschließen, dass ein gewünschter Bilanzansatz erreicht wird. Bereits gegebene Sachverhalte können durch unterschiedliche Sachverhaltsabbildungen beeinflusst werden.[19] Im Folgenden werden einige Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt:

Um weiterhin eine bilanzneutrale Darstellung zu erreichen, können Ermessenspielräume bei der Abgrenzung zwischen bilanzunwirksamen Dienstleistungsverträgen und bilanzwirksamen Leasingverträgen genutzt werden. Entscheidend dafür ist die Definition eines Leasingvertrages. Ein Ansatzwahlrecht besteht weiterhin bei Objekten von geringem Wert (< 5.000 USD) sowie kurzfristigen Leasingverhältnissen (< 1 Jahr). Dabei kann der Leasingnehmer mit mehreren nicht hinreichend sicheren Mietverlängerungsoptionen ebenfalls eine Erfassung in der Bilanz vermeiden. Durch die Verlagerung des Investitionsrisikos kann es allerdings zur Verschlechterung der Konditionen des Leasingvertrages kommen.[20]

Im Rahmen der Sachverhaltsabbildung besteht bei der Bewertung des zu aktivierenden Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit weiterer Ermessensspielraum. Der Ansatz erfolgt jeweils zum Barwert, welcher durch die Vertragslaufzeit, die Höhe der Leasingzahlungen und den Diskontierungszins maßgeblich bestimmt wird. Da grundsätzlich nur fest vereinbarte Zahlungen als Leasingzahlungen gelten, kann durch die Zahlung von variablen Leasingraten das wirtschaftliche Risiko auf den Leasinggeber verlagert werden. Die Zahlungen sind dann nicht als Verbindlichkeit, sondern direkt aufwandswirksam zu erfassen. Der Ansatz eines höheren Gesamtfremdkapitalzinssatz in Verbindung mit möglichst geringen Leasingzahlungen kann ebenfalls zu einer Reduzierung des Bilanzansatzes führen.[21] Dadurch verringern sich auch die Auswirkungen des Front-Loading-Effekts.

Ökonomisch ähnliche Sachverhalte können zukünftig nicht mehr unterschiedlich behandelt werden, sodass es notwendig ist, die ökonomische Substanz von Vertragsverhältnissen zu gestalten. Die Verschlechterung von Kennzahlen kann sich dabei auch direkt auf zukünftige Finanzierungskosten auswirken. Mögliche Gestaltungsspielräume bieten daher eine ökonomische Werthaltigkeit.[22]

5. Schlussbetrachtung, Ausblick und Praxisbezug

Die neuen Regelungen des IFRS 16 führen bei Leasinggeschäften gegenüber IAS 17 zu wesentlichen Veränderungen in den IFRS-Abschlüssen sowie bei den Bilanzkennzahlen von betroffenen Unternehmen. Neben einem Anstieg der Verbindlichkeiten kommt es aufgrund des Front-Loading-Effekts zu zeitlichen Vorverlagerungen von Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Zudem kann es zur Beeinflussung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen kommen, da die Vorteile der Off-Balance-Bilanzierung entfallen.

Trotz den geänderten Rahmenbedingungen wird Leasing nach meiner Auffassung aufgrund der Liquiditätsschonung auch in Zukunft attraktiv bleiben. Während Leasinggeber neue Vertragsmodelle entwickeln werden, besteht allerdings auch die Chance, dass sich neuartige Finanzierungsinstrumente am Markt etablieren. Weiterhin sind durch die Anwendung des neuen Standard IFRS 16 technische und organisatorische Anpassungen in Verbindung mit Complianceprozessen notwendig, um ein ordnungsgemäßes Vertragsmanagement zu gewährleisten.

[...]


[1] Vgl. Grünberger (2016), S. 59.

[2] Vgl. Lühn (2016), S. 75.

[3] Vgl. Nemet/Heyd (2016), S. 73.

[4] Vgl. Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg (2016), § 15, Rn. 19 ff.

[5] Vgl. Ebd., § 15, Rn. 135 f.

[6] Vgl. Lühn (2016), S. 367.

[7] Vgl. Schnabl/Urschler/Wolf (2017), S. 55.

[8] Vgl. Thurow (2016), S. 149.

[9] Vgl. Schnabl/Urschler/Wolf (2017), S. 52.

[10] Vgl. Deloitte (2017), S. 5.

[11] Vgl. Blankenburg/Möhlmann-Mahlau (2017), S. 423.

[12] Vgl. Bardens/Duhr/Heining (2016), S. 268 f.

[13] Vgl. Blankenburg/Möhlmann-Mahlau (2017), S. 425.

[14] Vgl. Dinh/Fink/Schultze/Schabert (2016), S. 241.

[15] Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2016), S. 1097.

[16] Vgl. Blankenburg/Möhlmann-Mahlau (2017), S. 427.

[17] Vgl. Blankenburg/Möhlmann-Mahlau (2017), S. 425 f.

[18] Vgl. Dinh/Fink/Schultze/Schabert (2016), S. 241.

[19] Vgl. Beyhs/Labrenz (2016), S. 454.

[20] Vgl. Gruber/Hartmann-Wendels (2016), S. 442 ff.

[21] Vgl. Gruber/Hartmann-Wendels (2016), S. 446 ff.

[22] Vgl. Beyhs/Labrenz (2016), S. 462.

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Der Front-Loading-Effekt bei der Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Ein Vergleich mit IAS 17
Universidad
Wiesbaden University of Applied Sciences  (Wiesbaden Business School)
Curso
Projektarbeit Methodenlehre
Calificación
1,3
Autor
Año
2018
Páginas
20
No. de catálogo
V428651
ISBN (Ebook)
9783668735637
ISBN (Libro)
9783668735644
Tamaño de fichero
492 KB
Idioma
Alemán
Notas
Entstehung des Front-Loading-Effekt als Auswirkung von IFRS 16 / Materielle Auswirkungen der Neuerungen des IFRS 16 anhand eines Fallbeispiels / Zukünftige bilanzpolitische Spielräume für Leasingnehmer
Palabras clave
Internationale Rechnungslegung, IFRS, Leasing, IFRS 16, IAS 17, Front-Loading-Effekt, Leasingbilanzierung, Leases, operating lease, finance lease, Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Accounting, IASB, International Financial Reporting Standard 16, Off-Balance, Bilanzkennzahlen
Citar trabajo
Florian Mack (Autor), 2018, Der Front-Loading-Effekt bei der Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Ein Vergleich mit IAS 17, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428651

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Der Front-Loading-Effekt bei der Leasingbilanzierung nach IFRS 16. Ein Vergleich mit IAS 17



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona