Die vorliegende Arbeit stellt ein Exzerpt dar. Gewidmet wird sich Jean-Jacques Rousseaus Text "Vom Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts".
Rousseau will herausfinden, ob es eine rechtskonforme andauernde Regel für das Regieren gibt. Jeder Mensch wird als freier geboren, er kann sein Leben aber nicht dementsprechend gestalten. Rousseau setzt den Blick auf die gesellschaftliche Ordnung, welche die Basis dafür bildet. Diese Ordnung basiert jedoch auf einem Übereinkommen und ist nicht naturgegeben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Von den ersten Gesellschaften
3. Vom Gesellschaftsvertrag
4. Vom Souverän
5. Vom bürgerlichen Stand und vom dinglichen Besitz
6. Die Souveränität
7. Gesetz, Gesetzgebung und vom Volk
8. Einteilung der Gesetze
9. Regierungen und Regierungsformen
10. Kennzeichen einer guten Regierung und Missbrauch seitens der Regierung
11. Erhaltung der souveränen Gewalt und Abgeordnete
12. Regierung
13. Abstimmungen und Wahlen
14. Die Art der Stimmenabgabe und Stimmensammlung in Rom
15. Tribunat, Diktatur und bürgerliche Religion
16. Kritische Stellungnahme
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit Jean-Jacques Rousseaus Werk "Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts" auseinander. Ziel ist es, die zentralen theoretischen Konzepte Rousseaus zur politischen Ordnung und Volkssouveränität darzulegen und diese anhand aktueller politischer Entwicklungen einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
- Grundlagen der gesellschaftlichen Ordnung und des Gesellschaftsvertrages
- Die Souveränität als Ausdruck des Gemeinwillens
- Unterscheidung verschiedener Regierungsformen
- Problematiken der Stellvertreterpolitik und politischer Korruption
- Kritische Reflexion über aktuelle autoritäre Tendenzen und Demokratiedefizite
Auszug aus dem Buch
7. Gesetz, Gesetzgebung und vom Volk:
Der Gesellschaftsvertrag gab dem politischen Körper sein Leben, das Gesetz soll ihm einen Willen geben, um Recht und Pflicht zu verbinden, damit Gerechtigkeit entstehen kann. Das Gesetz soll die Untergebenen dabei als Gesamtes betrachten und einen Menschen nicht als Individuum. Weiters müssen die Unterworfenen zugleich Urheber der Gesetze sein. Da der Gemeinwille stets korrekt ist, jedoch nicht immer aufgeklärt, bedarf es einer Gesetzgebung. (vgl. ebd.: 39ff.)
Dabei meint Rousseau, dass es wichtig ist, dass der/ die Gesetzgebende nicht über Menschen befiehlt, da es dadurch zu Nachteile für betroffene kommen kann. (vgl. ebd.: 44)
Es gilt bei der Gesetzgebung zu beachten, ob das Volk auch dafür bereit ist, da es ansonsten zu Unruhen kommen kann. Diesen Zeitpunkt jedoch zu erkennen, ist oftmals sehr schwierig. (vgl. ebd.: 47ff.)
Um eine passende Verfassung zu gewährleisten darf der Staat weiters nicht zu klein und nicht zu groß sein. Besonders bei einer Vergrößerung droht mehr Verwaltungsarbeit, die wiederum durch das Volk finanziert werden muss. Zu beachten gilt es auch die, durch Vergrößerung des Staatsgebietes, vermehrten Provinzen, da diese möglicherweise nicht mit der Regierungslinie einverstanden sind. Des Weiteren warnt Rousseau auch vor kriegerischen Auseinandersetzungen im Falle einer Vergrößerung bzw. Verkleinerung des Staatsgebietes. (vgl. ebd.: 50ff.)
„Was das Werk der Gesetzgebung so mühselig macht, (…) und was ihren Erfolg so selten macht, ist die Unmöglichkeit, die Einfachheit der Natur und die Bedürfnisse der Gesellschaft vereint zu finden“ (ebd.: 56)
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Rousseau sucht nach einer rechtskonformen Regel für das Regieren, da die gesellschaftliche Ordnung auf Übereinkommen statt auf Natur basiert.
2. Von den ersten Gesellschaften: Die natürliche Freiheit des Menschen steht im Widerspruch zu Machtverhältnissen, die auf Stärke oder Sklaverei basieren.
3. Vom Gesellschaftsvertrag: Akteure widmen ihre Person dem Gemeinwillen, um eine Gesamtkörperschaft zu bilden, die die Freiheit der Einzelnen bewahrt.
4. Vom Souverän: Das Bündnis verpflichtet jeden Einzelnen gegenüber dem Souverän [Gemeinwille], wodurch Eigenwillen vermieden werden soll.
5. Vom bürgerlichen Stand und vom dinglichen Besitz: Der Mensch tauscht natürliche Freiheit gegen bürgerliche Freiheit und Eigentumsrechte ein.
6. Die Souveränität: Die Souveränität ist als Ausführung des Gemeinwillens unteilbar und kann nicht auf einen Herrscher übertragen werden.
7. Gesetz, Gesetzgebung und vom Volk: Das Gesetz dient der Gerechtigkeit, wobei das Volk zugleich Urheber der Gesetze sein muss.
8. Einteilung der Gesetze: Rousseau unterscheidet zwischen Staats-, bürgerlichen- und Strafgesetzen, wobei letztere das stärkste Mittel darstellen.
9. Regierungen und Regierungsformen: Die Regierung vermittelt zwischen Untergebenen und Souverän; unterschieden werden Demokratie, Aristokratie und Monarchie.
10. Kennzeichen einer guten Regierung und Missbrauch seitens der Regierung: Eine gute Regierung fördert die Bevölkerung, während Machtmissbrauch zum Zerfall führen kann.
11. Erhaltung der souveränen Gewalt und Abgeordnete: Bürger müssen sich regelmäßig direkt versammeln; die Einsetzung von Abgeordneten bedeutet den Verlust der Freiheit.
12. Regierung: Da alle Menschen gleich sind, muss der Souverän die Regierungsform und die Regierungsmitglieder durch einen Gesetzesakt bestimmen.
13. Abstimmungen und Wahlen: Einstimmigkeit stärkt den Gemeinwillen, wobei Losentscheid und Wahl je nach Staatsform unterschiedlich geeignet sind.
14. Die Art der Stimmenabgabe und Stimmensammlung in Rom: Historisches Beispiel der Stimmenorganisation in Rom und die Auswirkungen von Korruption auf das Verfahren.
15. Tribunat, Diktatur und bürgerliche Religion: Das Tribunat dient der Kontrolle, während die Diktatur als Ausnahmeverfahren zur Rettung des Staates dient.
16. Kritische Stellungnahme: Die Arbeit reflektiert Rousseaus Thesen im Kontext moderner Probleme wie Lobbyismus, Politikdesinteresse und autoritärer Strömungen.
Schlüsselwörter
Rousseau, Gesellschaftsvertrag, Volkssouveränität, Gemeinwille, Regierungsformen, Legislative, Exekutive, Demokratie, Abgeordnete, Korruption, Diktatur, Politische Ideenlehre, Freiheit, Gesetzgebung, Staatsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet eine strukturierte Zusammenfassung und kritische Auseinandersetzung mit Jean-Jacques Rousseaus grundlegendem politischen Werk „Vom Gesellschaftsvertrag“.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit behandelt die Entstehung politischer Ordnung, die Natur der Volkssouveränität, die Legitimität von Regierungsformen und die Gefahren durch Machtmissbrauch und politische Stellvertretung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist die Darstellung der theoretischen Grundlagen Rousseaus und die Überprüfung ihrer Anwendbarkeit und Relevanz für moderne politische Systeme und Probleme.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit nutzt die Methode des Exzerpierens und der textnahen Analyse von Primärquellen, ergänzt durch eine kritische Stellungnahme mit Bezug auf aktuelle politikwissenschaftliche Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die inhaltliche Zusammenfassung der einzelnen Kapitel von Rousseaus Werk, von der Einleitung bis hin zur Analyse der Diktatur und der bürgerlichen Religion.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören Volkssouveränität, Gemeinwille, Gesellschaftsvertrag, direkte Demokratie sowie die kritische Reflexion von Macht und Korruption.
Warum lehnt Rousseau laut der Arbeit das System der Abgeordneten ab?
Rousseau betrachtet die Einsetzung von Abgeordneten als einen Akt, durch den das Volk seine Souveränität und Freiheit aufgibt, da Gesetze nur legitim sind, wenn das Volk sie direkt beschließt.
Wie bewertet der Autor Rousseaus Konzept der Diktatur in der kritischen Stellungnahme?
Der Autor warnt vor der Diktatur, da die Annahme, ein Herrscher würde freiwillig die Macht wieder abgeben, in der Realität oft nicht zutrifft und zu autoritären Tendenzen führen kann.
Welches aktuelle Beispiel führt die Arbeit für politische Korruption an?
Die Arbeit verweist auf den Lobbyisten-Fall des ehemaligen EU-Abgeordneten Ernst Strasser als Paradebeispiel für die Käuflichkeit politischer Vertreter.
- Citation du texte
- Alexander Pichler (Auteur), 2016, Exzerpt aus "Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts" (Jean-Jacques Rousseau), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/428935