Schnittstellen von Arbeits- und Sozialrecht sind nicht nur Beitragspflichten und –höhen, sondern genauso auch das Zusammenwirken betrieblicher und gesellschaftlicher Bemühungen um die menschliche Arbeitskraft. Diese Arbeit gibt einen Überblick über das Betriebliche Eingliederungsmanagement, als Teil des SGB IX, welches genau an dieser Schnittstelle angesiedelt ist.
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
1. Rechtliche Grundlage und Rechtscharakter
2. Entstehungsgeschichte
3. Ziele des BEM
II. Persönlicher Anwendungsbereich
1. Behinderte
2. Beschäftigte
a) Wortlaut
b) Systematik
c) Sinn und Zweck
d) Historie
e) Europarechtskonforme Auslegung
f) Auswertung
3. Fazit
III. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Arbeitsunfähigkeit
2. „Ein Jahr“
3. „Sechs Wochen“
a) Ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit
b) Wiederholte Arbeitsunfähigkeit
IV. Beteiligte
1. Arbeitgeber
2. Arbeitnehmer
3. Betriebliche Interessenvertretung
4. Schwerbehindertenvertretung
5. Betriebs- oder Werksarzt
6. Beteiligte außerhalb des Unternehmens/Betriebes
a) Vertreter des Integrationsamtes
b) Weitere optionale Akteure
c) Rechtsbeistand
V. Verfahren des BEM im Einzelfall
1. Prüfung der BEM-Voraussetzungen
2. Kontaktaufnahme/Einladung
3. Erstgespräch
4. Fallbesprechung
5. Eingliederungsplan
6. Abschlussgespräch
VI. Einführung des BEM im Betrieb
1. Integrationsvereinbarung
2. Betriebsvereinbarung
3. Fazit
4. Integrationsteam
VII. Datenschutz
1. Anwendung des BDSG
2. Art der Daten
3. Rechtsgrundlage
4. Weitere Verwendung
5. Datenverarbeitung
6. Transparenz
VIII. Folgen eines unterlassenen BEM
IX. Prämien und Boni
X. Abschlussfazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit gibt einen strukturierten Überblick über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 SGB IX. Zentrales Ziel der Arbeit ist es, die rechtliche Verpflichtung, den Anwendungsbereich sowie das Verfahren des BEM als Instrument der Prävention und Arbeitsplatzsicherung wissenschaftlich darzulegen und kritisch zu beleuchten.
- Rechtliche Grundlagen und Rechtscharakter des BEM
- Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
- Rollen und Beteiligte im BEM-Verfahren
- Prozessuale Umsetzung und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen
Auszug aus dem Buch
b) Systematik
Zu beachten ist jedoch auch die Systematik.
Vielfach wird in der Literatur dafür argumentiert, dass §84 II SGB IX ausschließlich für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen Anwendung finden solle. Dies wird meist damit begründet, dass die Systematik hier der ausschlaggebende Gesichtspunkt sein müsse. §84 II SGB IX ist im zweiten Teil des SGB IX angesiedelt, welcher unter der Überschrift „Regelung zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)“, steht. Dies könnte wohl vermuten lassen, dass schon durch §68 SGB IX die Anwendung der Norm auf Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte begrenzt sein muss.
Wäre eine Anwendung für alle Arbeitnehmer vom Gesetzgeber beabsichtigt, hätte er die Norm außerhalb des SGB IX regeln können oder zumindest außerhalb des zweiten Teils des Buches. Eine Regelung im ersten Teil des SGB IX, welcher unter der Überschrift „Regelungen für Behinderte und von Behinderung bedrohter Menschen“ steht, wäre hier sinnvoller gewesen. Eine Einordnung in anderweitiger Gesetzesmaterie hätte den Anwendungsbereich noch mehr verdeutlichen können.
Im dritten Kapitel des zweiten Teils des Gesetzes werden „Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen“ geregelt. Hierbei könnte das Wort „sonstige“ dafür sprechen, dass es in diesem dritten Kapitel gerade nur um weitere Regelungssachverhalte gehen könnte, die die Rechtsstellung des schwerbehinderten oder diesem gleichgestellten Menschen betreffen. Genauso kann man „sonstige“ jedoch auch dahingehend verstehen, dass es sich gerade nicht um Sachverhalte handelt, die sich ausschließlich auf Schwerbehinderte beziehen müssen, sodass eine Ansiedelung im dritten Kapitel als völlig logisch erscheint.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einführung: Die Einleitung definiert das BEM als zentrale Schnittstelle zwischen Arbeits- und Sozialrecht mit dem Ziel der Prävention und des Arbeitsplatzerhalts.
II. Persönlicher Anwendungsbereich: Dieses Kapitel erörtert, ob das BEM nur für schwerbehinderte Menschen oder für alle Beschäftigten gilt, wobei die Arbeit die allgemeine Anwendbarkeit befürwortet.
III. Sachlicher Anwendungsbereich: Hier werden die Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen innerhalb eines Jahres sowie die Berechnungsmethoden detailliert analysiert.
IV. Beteiligte: Das Kapitel beschreibt die Rollen von Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt und externen Akteuren im Verfahren.
V. Verfahren des BEM im Einzelfall: Hier werden die konkreten Schritte vom Erstgespräch bis zum Abschlussgespräch erläutert.
VI. Einführung des BEM im Betrieb: Das Kapitel behandelt die Möglichkeiten der Ausgestaltung durch Integrations- oder Betriebsvereinbarungen sowie die Rolle eines Integrationsteams.
VII. Datenschutz: Die Arbeit beleuchtet die datenschutzrechtlichen Anforderungen, insbesondere die Anwendung des BDSG und das Erfordernis der Einwilligung.
VIII. Folgen eines unterlassenen BEM: Hier werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen eines Verstoßes gegen die BEM-Pflicht thematisiert.
IX. Prämien und Boni: Dieser Abschnitt beschreibt die gesetzlichen Anreize für die generelle Einführung des BEM im Betrieb.
X. Abschlussfazit: Das Fazit fasst die Bedeutung des BEM als effektive Möglichkeit zur Nutzung der Zeit der Arbeitsunfähigkeit zum Erhalt des Arbeitsplatzes zusammen.
Schlüsselwörter
Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM, § 84 SGB IX, Arbeitsunfähigkeit, Prävention, Arbeitsplatzsicherung, Integrationsvereinbarung, Betriebsvereinbarung, Datenschutz, Rehabilitationsrecht, Schwerbehinderte, Teilhabe, Arbeitgeber, Interessenvertretung, Kündigungsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit bietet einen Überblick über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 SGB IX als präventives Instrument zur Vermeidung von Kündigungen aufgrund von Krankheit.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die rechtliche Einordnung des BEM, der persönliche und sachliche Anwendungsbereich, die Beteiligten am Prozess, der Ablauf sowie datenschutzrechtliche Aspekte.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Pflicht zur Durchführung eines BEM zu klären und aufzuzeigen, wie durch dieses Verfahren Arbeitsverhältnisse trotz längerer Krankheitsphasen erhalten werden können.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine fundierte Literatur- und Rechtsanalyse unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesauslegungen und relevanter Rechtsprechung.
Welche Inhalte bilden den Kern des Hauptteils?
Der Hauptteil behandelt die detaillierte Auslegung des Gesetzeswortlauts, die Bestimmung des Anwendungsbereichs, die Kooperation der verschiedenen Akteure im Betrieb und die Anforderungen an den Datenschutz.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?
Schlüsselbegriffe sind BEM, SGB IX, Prävention, Arbeitsunfähigkeit, Eingliederungsvereinbarung, Datenschutz sowie die verschiedenen Formen der betrieblichen Mitbestimmung.
Gilt die BEM-Pflicht auch für Kleinbetriebe?
Ja, laut der Arbeit ist grundsätzlich jeder Arbeitgeber zur Durchführung eines BEM verpflichtet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit gegeben sind.
Ist die Teilnahme am BEM für Arbeitnehmer verpflichtend?
Nein, das BEM ist ein freiwilliges Verfahren; der Arbeitnehmer hat ein Selbstbestimmungsrecht und kann die Teilnahme jederzeit ablehnen.
- Arbeit zitieren
- Dorothea Bötzel (Autor:in), 2016, Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (§84 SGB IX) im Überblick, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/429420