Die gemeinsame Agrarpolitik


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2004

16 Pages, Note: 1,2


Extrait


Gliederung

1. Bedeutung der Agrarpolitik

2. Entstehung der gemeinsamen Agrarpolitik

3. Ziele der GAP
3.1 Steigerung der Produktivität
3.2 Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung
3.3 Stabilisierung der Märkte
3.4 Sicherstellung der Versorgung
3.5 Gewährleistung angemessener Preise für die Verbraucher

4. Konzept der GAP
4.1 Die Grundprinzipien der GAP
4.1.1 Einheit des Marktes
4.1.2 Das Prinzip der Gemeinschaftspräferenz
4.1.3 Der Grundsatz der finanziellen Solidarität
4.2 Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte

5. Die gemeinsame Fischereipolitik

6. Der Agraraußenhandel und GATT- Uruguay Runde

7. Reformschwerpunkte und Ausblick

1.Bedeutung der Agrarpolitik

Eine stabile Landwirtschaft ist die Lebensgrundlage jeder eigenständigen Gesellschaft. Sie ist für die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichenden und gesunden Lebensmitteln verantwortlich. Ihr strategischer und volkswirtschaftlicher Einfluss ist so enorm, dass die Agrarpolitik bei der Schaffung der europäischen Marktordnung und bei der europäischen Integration nicht hätte außen vor bleiben können. Man hätte sich eine Abhängigkeit von Drittländern auch nicht leisten können. Sie war außerdem ein nicht zu unterschätzender Bestandteil der europäischen Einigung und stellte in den Anfangsjahren den Motor der Integration dar. Das außerordentliche Gewicht der Agrarpolitik wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass fast die Hälfte der rund 95 Mrd. Euro des EU-Haushaltes für den Agrarsektor gebraucht wird[1].

2. Die Entstehung der gemeinsamen Agrarpolitik:

Die gemeinsame Agrarpolitik wurde durch die Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) am 25. März 1957 ermöglicht. Sie war einer der ersten Politikbereiche, in denen die Mitgliedstaaten auf einen Teil ihrer Souveränität verzichteten, um diesen an die Gemeinschaft zu übertragen. Nur so konnten für alle die gleichen Spielregeln geschaffen werden. Dies war nicht ohne weiteres umzusetzen, da in vielen Gründerstaaten bereits spezifische Beihilfen, Marktordnungssysteme und Preisstützungsregelungen vorhanden waren[2]. Auf der Konferenz von Stresa im Jahre 1958 wurden dann wesentlichen Richtlinien für eine gemeinsame Agrarpolitik ausgearbeitet, die vorrangig das Ziel hatten, die Nahrungsmittelengpässe zu beseitigen und den Landwirten ihr Einkommen zu sichern. Umgesetzt werden sollte dies durch einheitliche Preisregelungen für die landwirtschaftlichen Produkte. Dies setze voraus, dass der europäische Binnenmarkt vor Niedrigpreiserzeugnissen aus Drittländern und vor größeren Schwankungen auf dem Weltmarkt geschützt werden musste. Das konnte nur durch die Schaffung eines europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds finanziert werden. Die wichtigsten Ziele waren zwar bereits im Art 39 Abs 1 des EWG-Vertrags festgehalten, aber es kam dennoch weiterhin zu Interessenskonflikten zwischen den mehr industriell geprägten Ländern, wie Deutschland, Belgien und Luxemburg und den eher landwirtschaftlich orientierten Ländern wie Frankreich, Italien und den Niederlanden[3]. Die Staaten, die entscheidend vom Agrarexport lebten waren natürlich für eine möglichst umfangreiche Öffnung der Agrarmärkte. Im Gegensatz dazu waren die industriell geprägten Staaten nur bedingt dazu bereit ihren Handlungsspielraum beschränken zu lassen[4].

In den 60er- Jahren stand zuerst die Schaffung eines gemeinsamen Agrarmarktes und damit die Markt- und Preispolitik im Vordergrund. Es gelang schon Ende der 60er- Jahre über 90% der Erzeugung mit Hilfe der gemeinsamen Marktordnung zu verwalten und das Niveau der Agrarpreise in den Mitgliedstaaten weitgehend anzugleichen. Die Herstellungskosten lagen in vielen Bereichen höher als in Drittländern, somit mussten die Erzeugerpreise in der Gemeinschaft über dem Weltmarktniveau festgelegt werden, damit man den Verdienst der Landwirte sicherstellen konnte. Dies ging ohne große Schwierigkeit ab, solange die Gemeinschaft bei einem Großteil der wichtigen Agrarerzeugnissen ein Defizitgebiet und aus diesem Grund ein Nettoimporteur war.

Die wirtschaftliche Situation veränderte sich aber Mitte der 70er- Jahre erheblich. Die Investitions- und Betriebskosten stiegen an. Der technischen Fortschritts und die Modernisierungs- und Rationalisierungsanstrengungen führten bei einigen wichtigen Produkten zur Überproduktion. Die Überproduktion führte nun ihrerseits zu einem enormen Anstieg der Kosten in den einzelnen Bereichen. An diese Veränderungen musste die Markt- und Preispolitik genauso wie die Strukturpolitik angepasst werden. Diese notwendigen Reformen wurden Mitte bis Ende der 80er- Jahre in die Tat umgesetzt[5]. Die Agrarpreise wurden zunächst entweder gesenkt oder eingefroren. Des Weiteren mussten die Erzeuger eine Mitverantwortung im Bezug auf die Produktionseinschränkungen übernehmen. Dies erfolgte durch die Einführung von Produktionsquoten oder durch sog. Stabilisatoren. Der Begriff Stabilisatoren bedeutet, dass zulässige Produktionsmengen festgelegt werden. Sollten diese überschritten werden, müssen die Garantiepreise entsprechend gesenkt werden. Außerdem wurden Prämien für Flächenstilllegungen oder eine Verringerung der intensiven Bodennutzung gewährt.

Am 21. Mai 1992 wurden Grundsatzentscheidungen für ein weiterführendes Reformpaket im Ministerrat verabschiedet. Dies stellte eine Wende in der Agrarpolitik der Gemeinschaft dar. Man reagierte hier auf die Zuspitzung des Konflikts mit den USA im Agrarsektor, welche die Uruguay- Runde platzen lassen wollten. Diese Unstimmigkeit wurde durch das Blair- House Abkommen beigelegt, in dem die Gemeinschaft und die USA dem Abbau der Subventionen und der Öffnung der Märkte zustimmten. Mit den darauf folgenden Reformen im selben Jahr wandelte sich die Agrarpolitik, um die Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen nicht zu gefährden. Man ging weg von der Subventionierung der Preise und entschied sich für Einkommensbeihilfen. Für viele Schlüsselerzeugnisse wurden die Stützungspreise schrittweise, aber drastisch zurückgeführt. Um den so entstandenen Einkommensverlust auszugleichen wurden Flächenbeihilfen eingeführt. Die Zahlung erfolgte aber nur, wenn ein Teil der Anbaufläche stillgelegt wurde. Kleinerzeuger waren von dieser Regelung ausgeschlossen[6]. Diese Reform kann man einen Erfolg nennen, da man den Abbau der Überschüsse, den Rückgang der Ausgaben und eine Einkommenssteigerung von durchschnittlich 4,5% erreichte[7].

Eine Weiterführung der Reformen stellte die sog. Agenda 2000 dar. Die Vorschläge hatten das Ziel die Europäische Union und ihre Politik zu verändern. Am 16. Juli 1997 wurden die ersten Leitgedanken von der Kommission vorgetragen. Diese wurden dann am 19. März 1998 als konkrete Vorschläge herausgegeben und dem Rat zur Beratung und späteren Absegnung weitergeleitet. Das verabschiedetet Legislativpaket enthält neben den Rechtsvorschriften für die Umsetzung auch das Regelwerk. Die Vorschläge lassen sich in vier Hauptgruppen untergliedern. Vorschläge für die Reform der GAP, ein neuer rechtlicher Rahmen für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds, Instrumente für die Heranführungshilfe und die finanzielle Vorschau für 2000-2006[8]. Mit der Agenda 2000 sollten Voraussetzungen geschaffen werden, die die Entwicklung zu einer multifunktionalen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Landwirtschaft in der EU vorantreiben. Außerdem sollte die Gemeinschaft auf die EU- Osterweiterung am 1. Mai 2004 vorbereitet und für die neue Agrarrunde der WTO gewappnet sein, da hier weitere Liberalisierungen im Welthandel geplant waren.

Bei der Verwirklichung der Ziele der Agenda 2000 setzt die Gemeinschaft auf umfangreiche Preissenkungen. Diese sollen dafür Sorge tragen, dass die Absatzmöglichkeiten auf dem Binnenmarkt verbessert und gleichzeitig am Weltmarkt gewährleistet werden. Dabei sollen die Preissenkungen durch verstärkte direkte Beihilfen aufgefangen werden, damit das Einkommensniveau beibehalten wird. Ein weiteres Ziel ist der Ausbau der Förderung der ländlichen Entwicklung. Es stellt den zweiten Pfeiler der GAP dar. Hier sollen die Agrarausgaben in der Zukunft mehr für die Raumentwicklung, zum Schutz der Natur, zur Niederlassung von Junglandwirten usw. ausgegeben werden. Hinzu kommt die sog. „Modulation“, die besagt, dass es der Gemeinschaft erlaubt ist Betrieben direkte Beihilfen zu kürzen, um diese Einsparungen für Agrarumweltmaßnahmen einzusetzen[9].

Weitere Ziele sind u. a. die bessere Einbeziehung der Umweltaspekte in die gemeinsame Marktorganisation, die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Gebiete zu steigern und die Vereinfachung der EU- Vorschriften. Des Weiteren soll die Finanzierung der Agrarstrukturmaßnahmen künftig durch die EAGFL- Abteilung Garantie erfolgen[10].

3. Ziele der GAP

Die verbindlichen Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik sind im Art 33 EGV, entsprechend dem früheren Art. 39 EWG- Vertrag, festgehalten.

3.1 Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft:

Im Gegensatz zu den 50er Jahren, in denen die Landwirtschaft nur 85% des Nahrungsmittelbedarfs abgedeckt hat und das vorrangige Ziel darin bestand die Versorgung der Bevölkerung zu sichern[11], steht man heute bei einigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen vor dem Problem der Überproduktion. Sie kann auf dem Weltmarkt schwer vermarktet werden. Aus diesem Grund muss das Ziel der Steigerung der Produktivität durch eine Verminderung des Einsatzes der Produktionsmittel angestrebt werden. Mittel dafür sind u.a. der technische Fortschritt, die Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und der effizientere Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte. Gelingen soll dies durch Maßnahmen zur Senkung von Produktionskosten, durch die Verbesserung und Umstellung der Erzeugung, zur Förderung von Berufsbildung und durch die Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen[12].

3.2 Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung:

Auch hier spiegelt sich die Situation der 50-er Jahre wieder, wo das Einkommen der Landwirte nur bei 55% des Durchschnittseinkommens der gesamten Arbeitnehmerschaft lag. Dies reichte natürlich nicht aus die notwendigen Investitionen vorzunehmen, um die Landwirtschaft zu modernisieren Aus diesem Grund war das wichtigste Ziel damals die Garantie eines ausreichenden Einkommens[13]. Gewährleistet sollte dies werden durch die Erhöhung des Pro-Kopf- Einkommens der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen. Anfänglich erfolgte dies durch Interventionsmaßnahmen im Rahmen der Marktordnungen, die für den Landwirt gewisse Preisgarantien enthielten. Hinzu kommen flächen- oder viehbestandsbezogene Direktzahlungen. Sie sollen dafür sorgen, dass die Einkommenseinbußen durch die schrittweise Kürzung der Interventionsmaßnahmen ausgeglichen werden. Diese Umorientierung kommt den produktionsunabhängigen Zahlungen zu Gute und wirkt sich positiv auf ein anderes Ziel der GAP, die Stabilisierung der Märkte, aus[14].

[...]


[1] Vgl. Streinz, EUV/EGV, Art 32 EGV 1

[2] Vgl. Handbuch der europäischen Integration , S. 847-848

[3] Vgl. Streinz, EUV/EGV, Art 32 EGV RN 1-22

[4] Vgl. Lenz, Borchardt, EU- und EG- Vertrag, Art 32 EGV RN 1-2

[5] Vgl. Röttinger/Weyringer (Hrsg.): Handbuch der europäischen Integration, S. 848-849

[6] Vgl. Elke Thiel: Die Europäische Union, S. 120- 121

[7] Vgl. Agenda 2000: Reformen und Revisionen der Gemeinsamen Agrarpolitik: Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik.

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/160002.htm

[8] Vgl. Wolfgang von Mickel: Handlexikon der Europäischen Union S.6

[9] Vgl. Streinz, EUV/EGV, Art 32 EGV RN 96-103

[10] Vgl. Agenda 2000: Reformen und Revisionen der Gemeinsamen Agrarpolitik: Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik.

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/160002.htm

[11] Vgl. Streinz, EUV/EGV, Art 32 EGV

[12] Vgl. Schwarze, EU- Kommentar, Art. 33 EGV RN 8-9

[13] Vgl. Lenz, Borchart, EU- und EG- Vertrag, Art 33 EGV RN 8

[14] Vgl. Schwarze, EU- Kommentar, Art. 33 EGV RN 10-12

Fin de l'extrait de 16 pages

Résumé des informations

Titre
Die gemeinsame Agrarpolitik
Université
Munich University of Policy
Cours
Europäische Integration II (Wirtschaftliche Aspekte)
Note
1,2
Auteur
Année
2004
Pages
16
N° de catalogue
V42971
ISBN (ebook)
9783638408776
Taille d'un fichier
459 KB
Langue
allemand
Mots clés
Agrarpolitik, Europäische, Integration, Aspekte)
Citation du texte
Laura Weiß (Auteur), 2004, Die gemeinsame Agrarpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/42971

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