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Der Ursprung der Kondiktion im römischen Recht

Título: Der Ursprung der Kondiktion im römischen Recht

Trabajo de Seminario , 2017 , 40 Páginas , Calificación: 15 Punkte

Autor:in: Tassilo Eulberg (Autor)

Derecho - Otros sistemas jurídicos, derecho comparado
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Die Seminararbeit beschäftigt sich mit den Ursprüngen der Kondiktion im römischen Recht, beleuchtet die Entwicklung und zieht einen Vergleich zur heutigen deutschen Rechtslage auch bezüglich der Dogmatik und Systematik der §§812 ff. BGB.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

Der Ursprung der Kondiktion

A. Einleitung

B. Die legis actio per condictionem als Ursprung

I. Einführung durch die lex Silia

II. Die legis actio per condictionem als „Ansagungsklage“

III. Gerichtliche „Ansagung“

IV. Formel der legis actio per condictionem

V. Abstraktheit der Formel

1. Abgrenzung der causa traditionis von der causa condictionis

2. Keine Pflicht zur Mitteilung des Klagegrundes

VI. Inhalt, Umfang und Anwendung

1. Dare opportere von certa pecunia oder certa res

2. Maßgaben für den Richter beim Urteil

3. Hauptsächliche Anwendungsfälle

VII. Einführungszweck

1. Verfahrenserleichterung und Einschränkung der Anwendbarkeit

2. Darlehen als Ursprung und die Möglichkeit eines Vergleichs

3. Deliktischer Grundgedanke

C. Entwicklung zur condictio der Klassik

I. Zeitliche Einordnung und mögliche Einflüsse

II. Inhalt und Umfang der Formel

1. Aufweichung der Formelstrenge im Formularprozess

2. Das Urteil und sein Umfang

3. Abstraktheit und Anwendungsfälle

4. Abgrenzung der actio certae creditae pecuniae von der condictio

a) Zumindest Wesensgleichheit in der Klassik

b) Actio certae creditae pecuniae als eigenständige Klage

c) Einheitliche condictio

III. Einheitliche Grundlage des klassischen Kondiktionenrechts

1. Einheitliche Grundlage im Sinne eines übergeordneten Prinzips

a) Allgemeines Bereicherungsverbot

b) Billigkeit

2. Eine einheitliche causa condictionis als Grundlage

a) Fehlerhaftigkeit des Begriffs der causa actionis

b) Die Möglichkeit einer condictio sine causa

aa) Condictio sine causa dandi

bb) Condictio sine causa retinendi

c) Gegen eine allgemeine condictio sine causa

d) Für eine allgemeine condictio sine causa

e) Verbindung der condictio sine causa retinendi mit aequitas

D. Condictio sine causa und „ohne rechtlichen Grund“ nach § 812 BGB im Vergleich

I. Unhistorisches Verständnis der condictio

II. „Ohne rechtlichen Grund“ nach § 812 I BGB

1. Objektiver und subjektiver Rechtsgrundbegriff

2. Vorzugswürdigkeit der objektiven Theorie

III. Einfluss der Billigkeit und der condictio sine causa auf das geltende Recht

E. Schluss

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht den historischen Ursprung der Kondiktion, ausgehend von der römischen legis actio per condictionem bis hin zur klassischen condictio, um ein tieferes Verständnis für die dogmatischen Grundlagen des modernen Bereicherungsrechts zu gewinnen. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob den verschiedenen Erscheinungsformen der Kondiktion ein einheitliches Prinzip zugrunde liegt und wie sich dieses zum Tatbestandsmerkmal der Rechtsgrundlosigkeit im deutschen § 812 BGB verhält.

  • Evolution der legis actio per condictionem zur condictio der Klassik
  • Die Abstraktheit der Klageformeln und deren Bedeutung für die Anwendung
  • Analyse einer möglichen einheitlichen Grundlage (condictio sine causa)
  • Vergleich der römischen Konzepte mit dem § 812 BGB („ohne rechtlichen Grund“)

Auszug aus dem Buch

IV. Formel der legis actio per condictionem

Bis zu ihrer Veröffentlichung im Jahre 1935 war die nun zu untersuchende Prozess- und Klageformel der legis actio per condictionem in der ursprünglichen Veroneser Handschrift nicht vorhanden. Erst 1933 in Ägypten gefundene Bruchstücke eines Pergamentcodex der Institutionen des Gaius förderten jene zu Tage. Die Fragmenta Florentina, die ihren Namen wegen ihres Aufbewahrungsortes Florenz erhielten, könnten einen Teil der älteren Literatur unbrauchbar gemacht haben, sollte der nun entdeckte Inhalt der Formel das Verständnis des gesamten Verfahrens verändert haben. Aus den umliegenden Erläuterungen des Gaius dürfte sich aber der Großteil des Formelinhalts ergeben haben, sodass ältere Literatur lediglich aus gerade dem Grunde ihrer eigenen zeitlich früheren Veröffentlichung teilweise nicht zutreffend erscheint.

Die Klageformel lautete wie folgt:

Per condictionem ita agebatur: AIO THE MIHI SESTERTIUM X MILIA DARE OPPORTERE: ID POSTULO AIAS AN NEGES. adversarius dicebat non opportere. actor dicebat: QUANDO TU NEGAS, IN DIEM TRICENSIMUM TIBI IUDICIS CAPIENDI CAUSA CONDICO.

[Durch Ansagung wurde derart geklagt: ICH BEHAUPTE, DASS DU MIR ZEHNTAUSEND SESTERZE GEBEN MUSST; ICH FORDERE DICH AUF, DIES ZUZUGESTEHEN ODER ZU LEUGNEN. Der Gegner sprach, er sei nicht verpflichtet. Der Kläger sprach: SINTEMAL DU LEUGNEST, SAGE ICH DIR DEN DREISSIGSTEN TAG AN, UM DANN EINEN RICHTER ZU ERHALTEN.]

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung der Gerechtigkeit im Recht und führt in die Thematik ein, dass das moderne Bereicherungsrecht eine historische Entwicklung aus dem römischen Recht durchlaufen hat.

B. Die legis actio per condictionem als Ursprung: Dieses Kapitel behandelt die Entstehung der legis actio per condictionem durch die lex Silia sowie deren Charakter als "Ansagungsklage" und deren prozessuale Formel.

C. Entwicklung zur condictio der Klassik: Hier wird der Übergang von der frühzeitlichen Legisaktion zum klassisch-römischen Formularprozess sowie die Suche nach einer einheitlichen Grundlage (condictio sine causa) unter Einbeziehung von Billigkeitserwägungen diskutiert.

D. Condictio sine causa und „ohne rechtlichen Grund“ nach § 812 BGB im Vergleich: Dieses Kapitel stellt einen Vergleich zwischen den klassischen römischen Konzepten und dem modernen deutschen Tatbestandsmerkmal der Rechtsgrundlosigkeit an.

E. Schluss: Der Schlussteil fasst zusammen, dass die dogmatischen Wurzeln des heutigen Bereicherungsrechts zwar im römischen Recht liegen, eine einfache Gleichsetzung jedoch unhistorisch wäre, da Billigkeitserwägungen eine komplexe Verzahnung erfordern.

Schlüsselwörter

Kondiktion, Legisaktionen, Formularprozess, Bereicherungsrecht, Rechtsgrundlosigkeit, Billigkeit, Aequitas, Causa, Causa condictionis, Gaius, Römisches Recht, 812 BGB, Leistungskondiktion, Formel, Condictio sine causa

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit der historischen Entwicklung des Bereicherungsrechts, beginnend bei der römischen Klageart legis actio per condictionem bis hin zur modernen Kondiktion im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentral sind die historische Klageform, der Wandel zum klassischen Formularprozess, die Debatte um eine einheitliche Grundlage (causa) der Klagen und der Vergleich mit dem heutigen § 812 BGB.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, den Ursprung der Kondiktion wissenschaftlich zu untersuchen und zu ergründen, ob ein einheitliches Prinzip die verschiedenen Fälle rechtlich zusammenhält.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit verfolgt einen rechtshistorischen und rechtsdogmatischen Ansatz, indem sie antike Quellen, insbesondere die Institutionen des Gaius und die Fragmenta Florentina, analysiert und in den Kontext der modernen Rechtslehre setzt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung der ursprünglichen "Ansagungsklage", deren Transformation in der Klassik sowie die kritische Auseinandersetzung mit der Theorie einer condictio sine causa.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist primär geprägt durch Begriffe wie Kondiktion, Causa, Aequitas (Billigkeit) und Rechtsgrundlosigkeit im Kontext des römischen und deutschen Rechts.

Warum wird die legis actio per condictionem als "Ansagungsklage" bezeichnet?

Der Name stammt aus der Klageformel "diem condico", bei der der Kläger dem Beklagten einen Tag ansagt (verkündet), um nach 30 Tagen vor dem Prätor zur Bestimmung eines Richters zu erscheinen.

Inwieweit lässt sich das römische Recht auf den heutigen § 812 BGB übertragen?

Obwohl das moderne Bereicherungsrecht auf dem römischen Ursprung aufbaut, warnt die Arbeit vor einem unhistorischen Verständnis; der Vergleich dient der dogmatischen Einordnung, nicht der direkten Gleichstellung.

Final del extracto de 40 páginas  - subir

Detalles

Título
Der Ursprung der Kondiktion im römischen Recht
Universidad
University of Augsburg
Calificación
15 Punkte
Autor
Tassilo Eulberg (Autor)
Año de publicación
2017
Páginas
40
No. de catálogo
V429891
ISBN (Ebook)
9783668746831
ISBN (Libro)
9783668746848
Idioma
Alemán
Etiqueta
ursprung kondiktion recht
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Tassilo Eulberg (Autor), 2017, Der Ursprung der Kondiktion im römischen Recht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/429891
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