Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob Fahrverbote bereits auf der derzeitigen rechtlichen Grundlage umsetzbar sind oder es hierfür eines Tätigwerdens des Gesetzgebers bedarf. Insofern sollen der rechtliche Rahmen beleuchtet und darauf aufbauend der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Bezug auf Verkehrsverbote diskutiert werden. Anschließend wird die Anordnungskompetenz erörtert und zusammenfassend eine Weiterführung hinsichtlich der Umsetzung von Fahrverboten gegeben.
Millionen Eigentümer von privaten und gewerblichen Dieselfahrzeugen sind aufgeschreckt. Mit dem Urteil des BVerwG vom 27.02.2018 ist klar: „Diesel-Verkehrsverbote sind möglich.“ Das BVerwG hat damit die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen die erstinstanzlichen Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart überwiegend zurückgewiesen.
Sowohl das Unionsrecht als auch das Bundesrecht verpflichten die zuständigen Behörden dazu, durch in Luftreinhalteplänen enthaltene geeignete Maßnahmen den Zeitraum einer Überschreitung, der seit dem 01.01.2010 geltenden Grenzwerte für NOx, so kurz wie möglich zu halten. Aber selbst die mittlerweile zahlreichen Umweltzonen konnten bislang nicht verhindern, dass der Grenzwert von 40 μ/m3 in mehreren deutschen Städten teilweise um das Doppelte überschritten wurde. Der Großteil der NOx-Emissionen wird dabei durch den Verkehr, insb. durch Dieselfahrzeuge verursacht, nicht zuletzt von solchen, die – in weiten Teilen nur aufgrund einer systematischen Manipulation der Emissionswerte – über eine grüne Umweltplakette verfügen und die daher berechtigt sind, in den festgesetzten Umweltzonen un-gehindert zu fahren.
Als Reaktion auf die dauerhafte Nichteinhaltung der Luftqualitäts-RL gab die EU-Kommission jetzt bekannt u.a. Deutschland vor dem EuGH zu verklagen. Unterliegt Deutschland, drohen hohe Zwangsgelder. Um dies zu verhindern, wird aktuell vor allem über Verkehrsverbote diskutiert.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Hauptteil
I. Rechtlicher Rahmen
1. § 45 I 2 Nr. 3 StVO
a) Zonale Verkehrsverbote
b) Streckenbezogene Verkehrsverbote
2. § 40 I 1 BImSchG
a) Zonale Verkehrsverbote
aa) Auf Grundlage des Zeichens 270.1
bb) Differenzierung innerhalb bestehender Schadstoffgruppen
b) Streckenbezogene Verkehrsverbote
3. Zwischenstand
II. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
1. Alternativen
2. Übergangsfristen
3. Ausnahmenregelungen
4. Zwischenstand
III. Anordnungskompetenz
C. Weiterführung
Zielsetzung und thematische Schwerpunkte
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge aufgrund der Überschreitung von NOx-Grenzwerten in deutschen Städten und analysiert, ob hierfür auf bestehende Rechtsgrundlagen zurückgegriffen werden kann oder gesetzgeberisches Handeln erforderlich ist.
- Analyse des rechtlichen Rahmens für zonale und streckenbezogene Verkehrsverbote (StVO und BImSchG).
- Diskussion des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anordnung von Fahrverboten.
- Prüfung von Handlungsalternativen zu Verkehrsverboten, wie Software- oder Hardwarenachrüstungen.
- Erörterung der Anordnungskompetenz der Länder zur Umsetzung von Fahrverboten.
- Bewertung der notwendigen Anforderungen an Beschilderung und Ausnahmeregelungen.
Auszug aus dem Buch
1. § 45 I 2 Nr. 3 StVO
Sollen Verkehrsverbote in einen Luftreinhalteplan aufgenommen werden, so ist zwischen zonal und streckenbezogenen Verboten zu differenzieren. Nach § 45 I 2 Nr. 3 StVO kommt den Straßenverkehrsbehörden die Befugnis zu, die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Abgasen zu beschränken oder zu verbieten. Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Norm ergibt, darf einem auf dieser Norm beruhenden Verbot kein zonaler Charakter zukommen.
In Betracht kommt somit nur ein streckenbezogenes Verkehrsverbot auf Grundlage des § 45 I 2 Nr. 3 StVO. Zu den in § 45 I 2 Nr. 3 StVO tatbestandlichen Voraussetzungen treten nach hM hierfür noch die des § 45 IX 1 StVO hinzu. Demnach sollen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort angewendet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. § 45 IX 2 StVO konkretisiert diese Vorgabe für Beschränkungen des fließenden Verkehrs dahingehend, dass aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage für geschützte Rechtsgüter bestehen muss, die das allg. Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Der für eine Gefahrenlage iSd § 45 IX 2 StVO erforderliche Grad der Schädigungswahrscheinlichkeit wird dabei durch einen Vergleich mit anderen Straßenabschnitten vorgegeben. Demgemäß darf die Straßenverkehrsbehörde den fließenden Verkehr nur verbieten, wenn der fragliche Straßenabschnitt örtliche Besonderheiten aufweist, aufgrund derer er in Relation zu anderen erheblich riskanter erscheint.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Die Arbeit thematisiert die durch das BVerwG-Urteil vom 27.02.2018 ausgelöste Diskussion über die rechtliche Zulässigkeit von Diesel-Verkehrsverboten zur Einhaltung von NOx-Grenzwerten.
B. Hauptteil: Dieser Abschnitt beleuchtet detailliert die Gesetzesgrundlagen im StVO und BImSchG, wägt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen ab und klärt die Anordnungskompetenzen der zuständigen Behörden.
C. Weiterführung: Der Autor resümiert, dass das bestehende nationale Recht bei unionsrechtskonformer Auslegung ausreichende Grundlagen bietet und die tatsächliche Anordnung von Fahrverboten durch die Länder zunehmend wahrscheinlich wird.
Schlüsselwörter
Dieselfahrzeuge, NOx-Grenzwerte, Fahrverbote, Luftreinhalteplan, BImSchG, StVO, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Umweltzonen, Anordnungskompetenz, Immissionsschutz, Diesel-Skandal, Stickstoffdioxid, Europäisches Recht, Verkehrsrecht, Dieselfahrverbot
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, unter denen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge wegen Überschreitung der NOx-Grenzwerte angeordnet werden können.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen die Rechtsgrundlagen in der StVO und dem BImSchG, die verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist zu klären, ob für die Anordnung von Fahrverboten bereits hinreichende gesetzliche Grundlagen bestehen oder ob es einer neuen gesetzgeberischen Tätigkeit bedarf.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzen, Rechtsprechung (insb. des BVerwG) und einschlägiger rechtswissenschaftlicher Literatur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des rechtlichen Rahmens, die Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes inklusive Alternativen sowie die Erörterung der Anordnungskompetenz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Dieselfahrverbot, NOx-Grenzwert, Luftreinhalteplan, BImSchG, Verhältnismäßigkeit und Anordnungskompetenz.
Kann das StVO als alleinige Rechtsgrundlage für zonale Diesel-Verkehrsverbote dienen?
Nein, der Autor legt dar, dass die StVO aufgrund des zonalen Charakters der Umweltzonen hierfür keine taugliche Grundlage bietet, da ihr kein zonaler Charakter zukommen darf.
Was bedeutet das Sichtbarkeitsgebot in Bezug auf die Beschilderung?
Es besagt, dass Verkehrsverbote für den Verkehrsteilnehmer zweifelsfrei und mit einem beiläufigen Blick erkennbar sein müssen, was Anforderungen an die Gestaltung von Zusatzschildern stellt.
Warum hält der Autor Hardwarenachrüstungen derzeit rechtlich oder praktisch für schwierig?
Sie werden teilweise abgelehnt und gelten als derzeit noch nicht ausreichend umgesetzt oder politisch gewollt, um die NOx-Grenzwerte zeitnah einzuhalten.
Wie bewertet der Autor die Kompetenz der Länder?
Der Autor kommt zum Ergebnis, dass die Länder die Kompetenz zur Anordnung von Verkehrsverboten und entsprechenden Ausnahmeregelungen besitzen, auch wenn eine spezialgesetzliche Verordnung des Bundes noch fehlt.
- Citar trabajo
- Alexander Gleixner (Autor), 2018, Fahrverbote für PKW mit Verbrennungsmotoren wegen Überschreitung von NOx-Grenzwerten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/430743