Welche neuen Erkenntnisse ergeben sich aus der Entdeckung der Epigenetik zu der Frage nach der menschlichen Willensfreiheit und was bedeutet das für die Ethik und Pädagogik?


Hausarbeit, 2017

26 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Hauptteil
2.1 Was ist Willensfreiheit?
2.1.1 Ist Willensfreiheit mit Zufall vereinbar?
2.1.2 Ist Willensfreiheit mit Determinismus vereinbar?
2.2 Wie die DNA unsere Fähigkeiten und unser Handeln beeinflusst
2.2.1 Proteinbiosynthese
2.2.2 Modifikation
2.2.3 Nervensystem
2.3 Was ist Epigenetik?
2.3.1 Arten der Genregulation
2.3.2 Spleißen
2.3.3 Gezielte Beeinflussungen der Epigenetik
2.3.4 Bedeutung für die Evolutionstheorie – von Lamarck über Darwin zurück zu Lamarck
2.3.5 Zwischenfazit

3 Fazit
3.1 Bedeutung für die Pädagogik
3.2 Zur Notwendigkeit des freien Willens

4 Quellenverzeichnis

1 Einleitung

Die Frage nach der Willensfreiheit ist eine Kernfrage der Philosophie. Einerseits haben wir die eindeutige Intuition, dass wir einen freien Willen haben und richten unseren Alltag danach aus. Andererseits haben seit Beginn der Neuzeit immer mehr Wissenschaften durchaus plausible empirisch begründete Theorien aufgestellt, die die Möglichkeit eines freien Willens ausschließen. Hier sind vor allem die Physik, die Biologie und die Psychologie zu nennen. Die Frage nach der menschlichen Willensfreiheit ist eine Aporie[1], die in uns kognitive Dissonanz auslöst. In der Philosophie geht es darum, ein sogenanntes ‚Überlegungsgleichgewicht‘ herzustellen. D. h. die unterschiedlichen Intuitionen und Theorien gegenseitig anzupassen. Das Thema Willensfreiheit wirft weitere Fragen auf, beispielsweise ob es bereits einen festen Plan für das eigene Leben/eine Art Schicksal gibt oder die Zukunft noch formbar ist oder über die „conditio humana“ – die Frage danach was den Menschen ausmacht. Obgleich es sich hierbei um Fragen handelt, die nicht gänzlich beantwortet werden können, stellen sie sich dennoch die meisten Menschen häufiger oder seltener. Es ist sinnvoll sich damit auseinanderzusetzen, da sie unser Selbst- und Weltverständnis maßgeblich beeinflussen und dadurch auch die Möglichkeit auf ein glückliches, erfülltes Leben.

Die Darwinistische Evolutionstheorie, die Entdeckung der DNA sowie der Protein-biosynthese ergaben bis zum Ende des 20. Jahrhunderts[2] das stimmige Bild, dass die DNA einen Großteil der menschlichen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Individuen vorherbestimmt und diese nach gewissen Mustern an die Nachkommen vererbt werden[3]. Als im Jahre 2001 das menschliche Genom erstmals vollständig entschlüsselt wurde[4], ging diese Botschaft medial um die Welt und erregte hohe Erwartungen von der Verhinderung von Erbkrankheiten bis zu der genetischen Formung perfekter Menschen[5]. Jedoch taten sich durch diesen Fortschritt langfristig noch mehr wesentlich komplexere Fragen auf. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts hatte sich die Epigenetik, die sich mit der Verschlüsselung der DNA befasst, als neues Forschungsgebiet durchgesetzt[6]. 2015 riet mein ehemaliger Biologie-Leistungskurs-Lehrer seinen Gymnasialschülern, sollten wir beruflich in der Biologie tätig werden wollen, uns auf Epigenetik zu spezialisieren, da „Epigenetik die neue Molekulargenetik [sei]“[7]. Epigenetik ist das biologische Gebiet mit Zukunft, da es noch verhältnismäßig unerforscht ist. Da die Verschlüsselung der DNA zum Teil gezielt beeinflussbar ist, tun sich für die Frage der Willensfreiheit neue Perspektiven auf.

In dieser Hausarbeit soll ein Überblick darüber geschaffen werden, wie die Epigenetik auf moderne naturwissenschaftliche Weise zeigt, dass der Mensch mehr ist als eine biologische Maschine und welche Folgen das für die Ethik, Anthropologie und Pädagogik hat. Wissen aus der Philosophie, Biologie und Pädagogik wird zusammengestellt und aufeinander bezogen. Zunächst sollen einige zentrale Begriffe definiert und Antwortmöglichkeiten auf die Frage nach der Willensfreiheit analysiert werden. Daraufhin werden grob der Aufbau der DNA, die Genexpression sowie die Vererbung der im Erbgut enthaltenen Informationen erörtert. Der biologische Teil ist auf die Kernaussagen reduziert, sodass er auch für Nicht-Biologen verständlich bleibt. Schließlich widmet sich die Arbeit der Epigenetik und der Bedeutung ihrer Erkenntnisse für die Ethik, Anthropologie und Pädagogik.

2 Hauptteil

2.1 Was ist Willensfreiheit?

Freiheit ist das „Vermögen, einen Zustand [von selbst; Einfügung: D.D.] […] anzufangen“[8], ohne eines anderen, diesen Anfang bestimmenden Grundes zu bedürfen. Dieser Zustand muss stets ein Selbstzweck sein, kein Mittel zu einem anderen Zweck[9]. Grundlegend für die Freiheit ist die Möglichkeit einer Abwägung und Wahl zwischen mehreren Handlungs- optionen. Frei ist derjenige, der sich gegen innere und äußere Zwänge entscheiden kann. Zu Freiheit gehört demnach auch Courage. Gegenteil der Freiheit ist die ‚Natur‘, was in dem Sinne Zwang beziehungsweise äußere Umstände, die die Freiheit einschränken, meint[10]. Kant unterscheidet relative von absoluter Freiheit. Relative Freiheit bezeichnet die Freiheit im weiteren Sinne. Es handelt sich um eine äußere, empirische Freiheit. Relativ meint „verhältnismäßig“[11], „bedingt“[12] oder „in Abhängigkeitsbeziehung stehend“[13]. Innerhalb der relativen Freiheit unterscheidet Kant wiederum in negative und positive Freiheit[14]. Die negative Freiheit ist ein Synonym für Non-Heteronomie (Nicht-Fremdgesetzgebung/Freisein von Fremdbestimmung). Heteronom ist derjenige, dessen Handeln von inneren und äußeren Zwängen abhängig ist. Dementsprechend ist Non-Heteronomie „Unabhängigkeit von den bestimmenden Ursachen der Sinnenwelt“[15] und meint lediglich das nicht-handeln beziehungsweise sich nicht-unterwerfen Können. Negativ frei kann jemand demnach auch sein, wenn er nichts tut. „Die ‚Freiheit im positiven Verstande‘ resultiert aus der „‚Autonomie der reinen praktischen Vernunft‘“[16]. „Sie ist das Vermögen der Vernunft, ‚ursprünglich gesetzgebend‘ und somit Bestimmungsgrund des (sodann freien) Willens zu sein.“[17] Mit anderen Worten, positiv frei sein meint selbstbestimmt sein, im Sinne von frei handeln. Absolute Freiheit bedeutet Autonomie (Selbstgesetzgebung) - eine innere, reine, „unbedingt[e]“[18] und unbeschränkt[e]“[19] Freiheit, also Freiheit im engeren Sinne. Eine absolute Freiheit ist den Menschen nicht möglich, da sie auch eine äußere Freiheit beinhalten würde, wozu Körper und Geist von allen äußeren Zwängen, das heißt auch physikalischen Naturgesetzen, unabhängig und ungebunden sein müssten. Per Definition sind Naturgesetze immer wahr, weshalb sich ihnen zu entziehen bzw. sie zu ändern a priori nicht möglich ist[20]. Van Inwagen folgert: „[T]he laws of nature impose limits on our abilities: they are partly determinative of what it is possible for us to do.“[21] „So ist die F. [Freiheit; Einfügung: D.D.] immer eine situativ begrenzte F. [Freiheit; Einfügung: D.D.] Die Realisierung von bestimmten Absichten ist nicht möglich ohne entgegenkommende (‚glückliche‘) Umstände.“[22] Folglich ist den Menschen relative Freiheit als Versuch der Annäherung an die Freiheit z. B. mittels der Aneignung einer inneren Freiheit, die wiederum beispielsweise die Kontrolle der eigenen Ängste und Begierden beinhaltet, möglich.

‚Wille‘ bezeichnet das Streben oder Verlangen nach etwas, bewusst oder unbewusst, und meint einen Beweggrund bzw. eine Motivation. Er äußert sich in einer Entscheidung. Kant unterscheidet empirischen von reinem Willen[23]. Der empirische Wille ist mit einem unteren Begehrungsvermögen (Willensvermögen) oder dem Neigungswillen gleichzusetzen, der von äußeren Beweggründen/„subjektive[n] [Gründen] des Begehrens“[24] wie Begehrungen, Neigungen, Leidenschaften etc. beeinflusst wird, welche wiederum auf Gefühlen und Erfahrungen beruhen. Er äußert sich in unseren Fertigkeiten und ist „material“[25]. Wohingegen der reine Wille mit einem oberen Begehrungsvermögen oder dem Vernunftwillen gleichzusetzen ist[26], beruhend auf inneren Beweggründen/objektiven Gründen des Wollens[27], die „formal“[28] sind. Das bedeutet unabhängig von Emotionen, persönlichen Erfahrungen und Umwelteinflüssen. Als Beispiel sind hier Vernunftprinzipien, von denen man überzeugt ist, zu nennen. Der reine Wille ist nach Kant das „Vermögen […], der Vorstellung gewisser Gesetze gemäß sich selbst zum Handeln zu bestimmen“[29]. Im Fokus steht der geistige Aspekt. In dem Sinne ist der reine Wille abstrakt. Laut Kant entspricht ihm der Begriff der ‚Sittlichkeit‘[30]. Der reine Wille äußert sich in unseren Fähigkeiten, beispielsweise in der Kontrolle über unsere Triebe.

Der Begriff ‚Willensfreiheit‘ setzt sich wiederum aus den Begriffen ‚Wille‘ und ‚Freiheit‘ zusammen. Er bezeichnet demzufolge das Vermögen, sich selbst zu einer Entscheidung zu bestimmen und diesen Zustand „ von selbst anzufangen“[31], ohne eines anderen, diesen Anfang bestimmenden Grundes zu bedürfen. Willensfreiheit impliziert Spontanität. Willensfreiheit lässt sich auch als das Vermögen, initiativ sich selbst zu einer Entscheidung zu bestimmen oder „zu wollen was man wollen möchte“[32] beschreiben[33]. Der Wille ist frei, wenn er von keinerlei Bedingungen abhängig ist - mit anderen Worten, wenn er nicht Mittel zum Zweck, sondern Selbstzweck ist, man also etwas um seiner selbst willen will. Grundlage ist die Kontrolle über die Entscheidung was man will sowie das „Prinzip alternativer Handlungsmöglichkeiten“[34], welches besagt, dass es sich nur um einen freien Willen handeln kann, wenn die Person bei einer getroffenen Entscheidung auch „anders hätte handeln können“[35]. Zudem muss die Entscheidung eine Bewusste sein. Es wird unterschieden in relative und absolute Willensfreiheit (siehe relative und absolute Freiheit). Die relative Willensfreiheit wird wiederum in relative Willensfreiheit ersten und zweiten Grades unterteilt. Zweiten Grades meint Non-Heteronomie (abgeleitet von der negativen Freiheit) und ersten Grades Autonomie (abgeleitet von der positiven Freiheit). Da absolute Freiheit den Menschen nicht möglich ist, ist auch absolute Willensfreiheit nur ein Ideal, an das es sich anzunähern gilt.

Willensfreiheit ist geistig. Handlungsfreiheit hingegen ist die faktische, körperliche Umsetzung der Willensfreiheit in bestimmte Handlungen. Es ist die „Freiheit zu tun, was man tun möchte“[36]. Es gibt Situationen, in denen ein Mensch Willensfreiheit hat, allerdings keine Handlungsfreiheit, da er eine willentlich getroffene Entscheidung nicht verwirklichen kann.

Der Fokus dieser Arbeit liegt darauf, inwiefern relative Willensfreiheit mit der menschlichen Genetik vereinbar und der empirische Wille aktiv durch den reinen Willen beeinflussbar ist.

2.1.1 Ist Willensfreiheit mit Zufall vereinbar?

„[Es] besteht […] das […] Problem, die freie indeterminierte Wahl von der bloßen Abwesenheit von Ursachen und Gesetzmäßigkeiten, also dem Zufall, abgrenzen zu müssen“[37], da, laut Kant, „wenn aller Wert […] zufällig wäre, […] für die Vernunft überall kein oberstes praktisches Prinzip angetroffen werden [könnte]“[38]. Wenn von einem freien Willen die Rede ist, ist dieser zwar spontan und aus sich selbst heraus ‚aktiv‘, vergleichbar mit dem Zufall, jedoch ist er auch bewusst intendiert und, da zumindest der reine Wille an der Vernunft orientiert ist, auch ‚strukturiert‘ und nicht vollkommen ‚prinzipienlos‘, wie zufällige Ereignisse. Zufällige Ereignisse, wie Laplace-Experimente, zeichnen sich gerade dadurch aus, dass es kein Individuum gibt, das eine Entscheidung trifft, sondern diese unwillkürlich, richtungslos ‚von selbst‘ getroffen wird. Eine Entscheidung des freien Willens ist zwangsläufig die eines Individuums, welches sie willkürlich trifft.

[...]


[1] Vgl. Ernst, Gerhard: Denken wie ein Philosoph. Eine Anleitung in sieben Tagen. 2. Auflage, München, 2012, S. 192.

[2] Vgl. Wrba, Fritz; Dolznig, Helmut; Mannhalter, Christine: Genetik verstehen. Grundlagen der molekularen Biologie. 2. Auflage, Wien, 2011, S. 18 ff..

[3] „Noch im Jahre 1984 präsentierte ein prominenter Forscher ein gänzlich anderes, total deterministisches Bild von der Entwicklung eines Tieres: ‚Das erwachsene Tier ist in dem Sinne implizit im Ei enthalten, dass Experten eines Tages imstande sein werden, durch die Bestimmung gewisser Parameter die konstitutiven Merkmale des Erwachsenen in allen Einzelheiten aus der chemischen Struktur des Eies abzuleiten‘“ (Wieser, Wolfgang: Gehirn und Genom. Ein neues Drehbuch für die Evolution. München, 2007, S. 85).

[4] D. h., dass die Abfolge der Nukleobasen für jedes der menschlichen Chromosomen datiert wurde.

[5] „Sowohl das öffentlich getragene Unternehmen des HGP, als auch das private Unternehmen von Venter (Celerea Genomics) berichteten im Jahr 2001 , den Großteil des menschlichen Genoms entschlüsselt zu haben. Die Daten des HGP wurden in einer Sonderausgabe des Wissenschaftsjournals Nature, die von Veterin einer Sonderausgabe von Science (dem US-amerikanischen Pendant zu Nature) gleichzeitig veröffentlicht“ (Wrba, Dolznig, Mannhalter 2011, S. 22).

[6] Damit beziehe ich mich nicht auf die Entwicklung der Grundlagen der Genregulation wie beispielsweise das ‚Operon-Modell‘ von Jacob und Monod, welche bereits Mitte des 20. Jahrhunderts entdeckt wurden (vgl. Knippers, Rolf: Eine kurze Geschichte der Genetik. 2. Auflage, Berlin, 2017, S. 109-127), sondern auf die moderne, auf den Menschen angewandte Epigenetik, die wesentlich vielfältiger ist als die Genexpressionskontrolle bei Prokaryoten (vgl. ebd., S. 327-354).

[7] Fricke 2015, persönliche Kommunikation im Rahmen des Biologieunterrichts am Kant-Gymnasium Boppard.

[8] Kant, Immanuel (1781): Kritik der reinen Vernunft. Der Antinomie Dritter Widerstreit. Hamburg, 1990, S. 381; Einfügung, Auslassung: D.D..

[9] Vgl. Kant, Immanuel (1785): Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Stuttgart, 2008, S. 59 ff..

[10] Vgl. ebd., S. 382.

[11] Relativ. In: Hügli, Anton und Lübcke, Poul (Hg.): Philosophielexikon. Personen und Begriffe der abendländischen Philosophie von der Antike bis zur Gegenwart. Kopenhagen, 1983, S. 492.

[12] Ebd., S. 492.

[13] Absolut. In: Halder, Alois: Philosophisches Wörterbuch. Völlig überarbeitete Neuausgabe, München, 2000, S. 10.

[14] Vgl. Kant, Immanuel (1788): Kritik der praktischen Vernunft. Kopper, Joachim (Hg.), Stuttgart, 2013.

[15] Freiheit. In: Dr. Conradi, Elisabeth; Dr. Demmerling, Christoph; Dr. Döring, Sabine A.; Dr. Fidora, Alexander; Fischer, Katharina; Prof. Geldsetzer, Lutz; Hämel, Beate-Irene; Hattstein, Markus; Heinrichs, Jan-Hendrik; Dr. Jäger, Christian; Dr. Psarros, Nikos; Dr. Rapp, Christof; Dr. Scheffler, Uwe; Dr. Schmidt, Thomas M.; Schrader, Ralph; Schweda, Mark; Dr. Sturma, Dieter: Der Brockhaus Philosophie. Ideen, Denker und Begriffe. Leipzig/Mannheim, 2004, S. 101.

[16] Ebd., S. 101.

[17] Ebd., S. 101; „Als höchste Bestimmungsgrund gilt dabei das Sittengesetz, genauer: der als ein unbedingtes Sollen erfahrene kategorische Imperativ. Die Vermittlung individuellen Interesses mit der Freiheit der anderen erfolgt dadurch, dass in jeglichen Maximen und Handlungen die anderen nie bloß Mittel, sondern zugleich als Zweck an sich selbst anzusehen sind“ (ebd., S. 101).

[18] Absolut. In: Halder 2000, S. 10; Anpassung: D.D..

[19] Ebd., S. 10; Anpassung: D.D..

[20] Vgl. Van Inwagen, Peter: An Argument for Incompatibilism. In: Free Will. Oxford University Press Inc. (Hg.), New York, 2013, S. 42.

[21] Ebd., S. 43; Anpassung: D.D..

[22] Freiheit. In: Halder 2000, S. 107; Einfügungen: D.D..

[23] Vgl. Kant 1785, S. 57 ff..

[24] Ebd., S. 59; Anpassung: D.D..

[25] Ebd., S. 59.

[26] Vgl. ebd., S. 58.

[27] Vgl. ebd., S. 58 f..

[28] Vgl. ebd., S. 59.

[29] Ebd., S. 59; Auslassung: D.D..

[30] Vgl. ebd., S. 57 f..

[31] Kant 1781, S. 384.

[32] Vgl. Frankfurt, Harry G. (1969): Alternative Handlungsmöglichkeiten und moralische Verantwortung. In: Betzler, Monika; Guckes, Barbara (Hg.): Frankfurt, Harry G.: Freiheit und Selbstbestimmung. Berlin, 2001, S. 77.

[33] Ich verweise dazu auf die Unterscheidung zwischen „Wünschen erster Stufe“ und „Wünschen zweiter Stufe“ in Harry G. Frankfurts „Alternative Handlungsmöglichkeiten und moralische Verantwortung“.

[34] Frankfurt 1969, S. 53.

[35] Ebd., S. 53.

[36] Frankfurt 1969 , S. 77.

[37] Freiheit. In: Hügli und Lübcke (Hg.) 1983, S. 196; Anpassung, Auslassungen: D.D..

[38] Kant 1785, S. 60; Auslassungen, Umstellung: D.D..

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten

Details

Titel
Welche neuen Erkenntnisse ergeben sich aus der Entdeckung der Epigenetik zu der Frage nach der menschlichen Willensfreiheit und was bedeutet das für die Ethik und Pädagogik?
Hochschule
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg  (Institut für Pädagogik)
Veranstaltung
Ethik und Pädagogik
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
26
Katalognummer
V430764
ISBN (eBook)
9783668737433
ISBN (Buch)
9783668737440
Dateigröße
625 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Philosophie, Pädagogik, Ethik, Epigenetik, Genetik, Biologie, Willensfreiheit
Arbeit zitieren
Dilara Diegelmann (Autor:in), 2017, Welche neuen Erkenntnisse ergeben sich aus der Entdeckung der Epigenetik zu der Frage nach der menschlichen Willensfreiheit und was bedeutet das für die Ethik und Pädagogik?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/430764

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