Ist ein gutes Leben trotz Stigma in Kontext von psychischen Erkrankungen möglich?


Hausarbeit, 2017

19 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsannäherung
2.1 Begriffsannäherung „gutes Leben“
2.2 Begriffsannäherung „Stigma“
2.3 Begriffsannäherung „Schizophrenie/ schizophrene Psychose“

3 Fallbeispiel
3.1 Anamnese Herr A.
3.2 Die Stigmatisierung am Fallbeispiel
3.3 Umgang mit der Erkrankung und dem Stigma am Fallbeispiel

4 Ist ein gutes Leben trotz Stigma im Kontext von psychischen Erkrankungen möglich?

5 Gesellschaftliche Dimension / Konsequenzen

6 Resümee / Fazit
6.1 Ergebnisse zusammenstellen
6.2 Schlussfolgerung ziehen

Literaturverzeichnis und Online-Quellen

1 Einleitung

Ein gutes Leben zu führen - dies ist zu allen Zeiten Wunsch und Ziel des Menschen gewesen. Schon die Formulierung „führen“ gibt allerdings einen Hinweis darauf, dass sich ein gutes Leben nicht einfach, also sozusagen von selbst, als solches einstellt. Es bedarf offenbar einer Art steuerndem Einwirken.

Was ist ein gutes Leben? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein gutes Leben führen zu können, was oder wen brauche ich dafür? Wie soll ich mich, wie sollen wir uns verhalten, um ein gutes Leben zu leben?

Ebenso deutlich zeigt ein Blick auf die menschliche Entwicklung, dass zu allen Zeiten und in allen Kulturkreisen unserer Welt sehr unterschiedliche Vorstellungen von einem guten Leben existier(t)en. Und auch darüber, wer einen Anspruch auf ein gutes Leben für sich geltend machen konnte bzw. kann.

Nicht jedem Menschen innerhalb unserer Gesellschaft – so scheint es – ist ein Zugang hierzu in gleichem Maße möglich. Unterschiede begründen sich z.B. durch Religionszugehörigkeit, Geschlechtszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, körperliche oder geistige Behinderungen, persönliche Ansichten oder auch der Zugehörigkeit zu einer Gruppe (wie z.B. Sinti und Roma).

In der folgenden Ausarbeitung soll die Frage aufgeworfen und wenn möglich beantwortet werden, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um ein gutes Leben zu führen und ob bzw. inwieweit ein solches Leben im Kontext von psychischen Erkrankungen – und hier konkret am Beispiel der Schizophrenie – möglich ist.

Dafür ist es zunächst erforderlich, die Begriffe und deren Bedeutung, mit der in der weiteren Ausarbeitung gearbeitet wird, zu erklären[1].

2 Begriffsannäherung

2.1 Begriffsannäherung „gutes Leben“

Bereits Aristoteles entwickelte eine Liste von Fähigkeiten, die seines Erachtens nach erforderlich waren, um ein gutes Leben zu führen. Martha Nussbaum griff die Tugendlehre von Aristoteles auf und entwickelte von hier ausgehend die These, dass es grundlegende Erfahrungen, sozusagen konstitutive Bedingungen, gebe, die uns als Menschen kulturübergreifend kennzeichnen. Folgende Wesensmerkmale kennzeichnen laut Nussbaum die menschliche Art:

1) Sterblichkeit: Jeder Mensch muss sterben und obwohl (oder gerade weil) dies eine ebenso unumstößliche wie prägende Tatsache ist, will jeder Mensch leben.

2) Körperlichkeit: Jeder Mensch besitzt einen Körper, der wiederum weitestgehend ähnlich funktioniert und unsere Möglichkeiten bestimmt. Körperlichkeit umfasst

a) Hunger u. Durst: Jeder Mensch hat das Bedürfnis nach Nahrung und Trinken um zu überleben
b) Schutz: Jeder Mensch hat in dem Wissen um die Empfindlichkeit des Körpers das Bedürfnis nach Schutz bspw. vor Hitze, Kälte, Regen und Wind
c) Sexualität: Jeder Mensch hat das Bedürfnis nach sexuellem Ausdruck, nicht zuletzt als Möglichkeit zur Fortpflanzung
d) Mobilität: Jeder Mensch hat das Bedürfnis, sich (fort) zu bewegen

3) Freude und Schmerz: Jeder Mensch erlebt Freude und Schmerz. Jeder Mensch sucht nach freudvollen und meidet schmerzhafte Erlebnisse

4) Kognitive Fähigkeiten (Wahrnehmen, Vorstellen, Denken): Jeder Mensch verfügt über Sinne und die damit einhergehenden Möglichkeiten wie Sinneswahrnehmung Vorstellungskraft und Denkvermögen

5) Frühkindliche Entwicklung: Jeder Mensch hat als Säugling die Erfahrung extremer Abhängigkeit, Bedürftigkeit und Zuwendung sowie die dazugehörigen Erfahrungen von Nähe und Distanz zu der/den jeweiligen Bezugsperson(en) gemacht

6) Praktische Vernunft: Jeder Mensch möchte seine Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen, Bewertungen vorzunehmen und entsprechend zu handeln, kurz: sein Leben zu planen, verwirklichen

7) Verbundenheit mit anderen Menschen: Jeder Mensch erkennt und empfindet eine Verbundenheit zu anderen Menschen

8) Verbundenheit mit anderen Arten und mit der Natur: Jeder Mensch erkennt, dass er sich den Lebensraum mit anderen nicht-menschlichen Lebewesen, also Tieren und Pflanzen, teilt und fühlt einen gewissen Respekt und die Verpflichtung, „gut“ mit diesen Lebewesen und dem gemeinsamen Lebensraum umzugehen

9) Humor und Spiel: Jeder Mensch spielt und lacht, jeder Mensch strebt nach Erholung

10 a) Getrenntsein: Jeder Mensch erlebt sich als Individuum, als von anderen Menschen in seinem Fühlen und Erleben getrennt

10 b) Starkes Getrenntsein: Jeder Mensch möchte die Möglichkeit haben, für sich zu sein, sich von anderen abzugrenzen und mein“ und „nicht mein“ zu unterscheiden Diese Liste ist laut Nussbaum „sowohl vorläufig als auch offen“ (Nussbaum, 2016, S. 189).

Nur wenn ein Lebewesen über all diese Wesensmerkmale verfügt, so handelt es sich um einen Menschen. Erkennt ein Mensch ein anderes Lebewesen als Menschen, so entsteht ein Gefühl der Verbundenheit, woraus sich wiederum „eine Reihe von moralischen und pädagogischen Verpflichtungen“ ergibt (Nussbaum, 2016, S. 216). Mit diesen Verpflichtungen ist gemeint, dass jeder Mensch in die Lage versetzt werden sollte, ein gutes Leben zu führen (Nussbaum, 2017, S. 217).

Um die Frage zu beantworten, was ein gutes Leben ist, entwickelte Nussbaum passend zu den Erfahrungen, die das Menschsein ausmachen, entsprechende Befähigungen, die der Mensch jeweils zu entwickeln hat, um ein gutes Leben bewerkstelligen zu können (vgl. Nussbaum, 2016, S. 200 ff.).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Gesellschaft muss nun die notwendigen Voraussetzungen schaffen, damit ein Mensch die vorgenannten Fähigkeiten erwerben und soweit entwickeln kann, dass er sich entscheiden kann, ob und in welchem Ausmaß er diese Fähigkeiten ausübt. (vgl. Nussbaum, 2016, S.206)

2.2 Begriffsannäherung „Stigma“

Der Begriff Stigma kommt aus dem Griechischen, bedeutet wörtlich „Stich-, Punkt-, Wund- oder Brandmal“ und steht für ein auffälliges, mitunter negativ bewertetes Merkmal. In der soziologischen Diskussion wurde der Begriff von Goffman eingeführt, der die Stigmatisierung als „die Situation des Individuums, das von vollständiger sozialer Akzeptierung ausgeschlossen ist“ (Goffman, 2014, S. 7) beschreibt.

Ein Stigma beschreibt also ein Merkmal, ein Handikap oder einen körperlichen Defekt eines Menschen, dessen Andersartigkeit als von der Norm abweichend angesehen und gesellschaftlich beeinträchtigend herabgesetzt wird. Ob eine Gesellschaft ein Merkmal, Handikap oder einen körperlichen Defekt eines Menschen als von der Norm abweichend definiert, ist im Wesentlichen davon abhängig, was die Gesellschaft als normal definiert.

Im Allgemeinen können nach Goffman drei verschiedenen Typen oder auch Grade von Stigmata angeführt werden.

1. Körperentstellungen, d.h. verschiedene physische Deformationen wie z.B. fehlende Gliedmaßen oder andere auffällige Entstellungen
2. individuelle Charakterfehlerhaftigkeiten, welche als Willensschwäche wahrgenommen werden wie z.B. psychische Erkrankungen, Abhängigkeit von suchterzeugenden Substanzen, gleichgeschlechtliche sexuelle Orientierung oder Arbeitslosigkeit etc. eingeordnet werden
3. phylogenetische Stigmata von Rasse, Nation und Religion (vgl. Goffman, 2014, S. 12)

Bezogen auf das Thema dieser Hausarbeit lässt sich die Schizophrenie hier bereits eindeutig dem 2. Typ zuordnen.

Lt. Goffman ist bei einem Stigma auch eine Unterscheidung nach der Perspektive vorzunehmen. Ist die Andersartigkeit eines Individuums für die Außenwelt auf den ersten Blick erkennbar (z.B. bei einem fehlenden Arm oder einer Entstellung des Gesichts durch eine Hasenscharte), handelt es sich um einen Diskreditierten.

Sieht man hingegen dem Individuum seine Andersartigkeit nicht auf den ersten Blick an, so spricht Goffman von den Diskreditierbaren (vgl. Goffman, 2014, S.12)

Die Unterscheidung ist lt. Goffman bedeutsam, weil sie den Betroffenen mit unterschiedlichen Formen und Graden des stigmatisierenden Verhaltens durch die Außenwelt konfrontiert. So wird ein Diskreditierter bspw. offen angestarrt, von Fremden ungewollt in Unterhaltungen einbezogen, seine Andersartigkeit wird mit unangemessenem und distanzlosem Interesse oder aber verstohlen betrachtet oder ihm wird Hilfsbedürftigkeit unterstellt, ohne dass er dies signalisiert hätte. (vgl. Goffman, 2014, S. 26)

Menschen mit psychischen Erkrankungen können sowohl in die Gruppe der Diskreditierten als auch in die der Diskreditierbaren gehören. Nimmt man bspw. die Erkrankung Depression, so kann die Umwelt in der überwiegenden Zahl der Fälle diese nicht von außen erkennen. Bei der Schizophrenie hingegen hängt der Grad der Erkennbarkeit davon ab,

a) wie ausgeprägt die Erkrankung ist
b) ob sich der Erkrankte ggf. in einer akuten oder in einer nicht-akuten Phase befindet und
c) wie gut er medikamentös eingestellt ist bzw. die beschriebenen Nebenwirkungen der Medikamente bei ihm auftreten.

Angesichts des möglichen schubweisen Verlaufs der Erkrankung Schizophrenie ist es auch möglich, dass der Erkrankte von der Perspektive des Diskreditierbaren zu der des Diskreditierten (mehrfach) wechselt. Dies wird bei der Betrachtung, ob ein gutes Leben im Kontext psychischer Erkrankung trotz Stigma möglich ist, noch eine Rolle spielen.

2.3 Begriffsannäherung „Schizophrenie/ schizophrene Psychose“

Der Begriff der Psychose umfasst viele Formen psychischen Andersseins und psychischer Erkrankungen. Unterschieden wird in organische Psychosen, deren Ursache eine organische oder Gehirnerkrankung ist, und in endogene Psychosen, deren Entstehung auf ein multifaktorielles Geschehen in Verbindung mit einer erhöhten Vulnerabilität (genetisch bedingte Anfälligkeit) zurück zu führen ist.

Auch wenn die genauen Entstehungsursachen im Unklaren liegen, wird die Schizophrenie den sog. endogenen Psychosen zugerechnet. Erstmalig wurde der Begriff von Eugen Bleuler im Jahre 1911 verwendet und geprägt und bezeichnet eine typische Spaltung zwischen Denken, Emotionen und Verhalten. (vgl. Möller, et al, 2009, S. 139)

Im Folgenden wird der Begriff der Schizophrenie (in Abgrenzung zu dem Begriff der schizophrenen Psychose) verwendet.

Klassische Symptome der Schizophrenie sind nicht real begründbare paranoide Wahnvorstellungen wie z.B. Verfolgungswahn, Verkennung der (sozialen) Umwelt, veränderte Vorstellungen die eigene Person betreffend, oft mit Größenwahnideen. Hinzu können Halluzinationen – vorwiegend akustischer aber gelegentlich auch gustatorischer oder visueller Natur – kommen. Betroffene erleben häufig, dass ihre Gedanken nicht klar ihrem Selbst zuzuschreiben und nur für sie wahrnehmbar sind. So gibt es zum Beispiel die Wahrnehmung von Gedankeneingebungen, die nicht selten negativ konnotiert (abwertend) sind und zum Teil suizidale Impulse auslösen können. Ebenfalls häufig besteht die Wahrnehmung, dass Menschen die eigenen Gedanken hören können oder andersherum die (wiederum oft abwertenden) Gedanken der Mitmenschen gehört werden. Die Symptome sind nicht eingrenzbar. Jede Schizophrenie ist für sich genommen einzigartig. (vgl. Möller, et al, 2009, S. 139 f.)

Die Symptome der Schizophrenie werden klinisch praxisrelevant aufgeteilt in Positiv- und Negativsymptomatik.

Positivsymptomatik: Verhaltensweisen, die ein Übermaß oder eine Verzerrung normaler Funktion darstellen. Hierzu zählen Wahn, Halluzinationen bizarres Verhalten und formale Denkstörungen, Symptome, die zu typisch psychotischen und chaotischen Verhaltensweisen führen.

Negativsymptomatik: Krankheitszeichen, bei denen das Verhalten der Kranken im Vergleich zu Gesunden Defizite aufweist. Die Patienten sind in der Weise auffällig, dass sie stark in sich zurückgezogen wirken. Sie sind still, apathisch und antriebsarm. Es besteht Affektverflachung, Verarmung der Sprache sowie Aufmerksamkeit- und Konzentrationsstörungen.

Bezüglich der Heilungsprognose ergeben Langzeitstudien eine sogenannte Drittelregel. Bei einem Drittel der Fälle kommt es zur folgenlosen Abheilung; bei einem Drittel treten Rückfälle und ein leichter Residualzustand auf und bei einem Drittel wiederum bestehen ungünstige Verläufe mit beträchtlichen bis schweren Dauerschäden und Residualzuständen. Frühzeitiges Erkennen und Behandeln erhöht die Genesungschancen. (vgl. Möller, et al, 2009, S. 146 f.).

Die psychiatrische Behandlung zielt in erster Linie auf das Herabsenken des psychotischen Erlebens durch Neuroleptika. Diese wirken auf den Neurotransmitterstoffwechsel im Gehirn. Neuroleptika sind sowohl in ihrer Wirkung als auch aufgrund ihrer Nebenwirkungen umstritten, nicht zuletzt auch deswegen, weil sie die eigentliche Ursache der Erkrankung nicht beseitigen, sondern lediglich Symptome verringern. Als Nebenwirkungen werden von Betroffenen übermäßige Müdigkeit, starkes Zittern und vor allem Veränderungen und Einschränkungen im Denken beschrieben. Die Betroffenen fühlen sich wie „in Watte gepackt“ und haben keinen uneingeschränkten Zugang zu ihren Emotionen und Gedanken. Neben der medikamentösen Behandlung gibt es noch weitere Therapieangebote für schizophrene Erkrankungen wie z.B. Gesprächs- und Psychotherapie, Ergotherapie und sozialtherapeutische Maßnahmen. (vgl. Möller, et al, 2009, S. 156 f.).

Schaffen es Menschen aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht mehr, sich selbständig zu versorgen, kommt oft eine gesetzliche Betreuung zum Einsatz, die den Betroffenen in rechtlichen Bereichen (Verkehr mit Ämtern und Behörden, Vermietern etc.) unterstützt und vertritt. Ferner kommen in den verschiedenen alltäglichen Lebensbereichen wie Einhalten einer Tagesstruktur, Essensversorgung oder Aufrechterhaltung der persönlichen Hygiene je nach Grad der Selbständigkeit ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Maßnahmen zum Einsatz.

3 Fallbeispiel

3.1 Anamnese Herr A.

Die Schizophrenie des Herrn A. entwickelte sich ab dem 20. Lebensjahr. Während seiner Ausbildung litt er erstmalig unter psychotischen Wahrnehmungen. Der heute 60-jährige entstammt einem streng patriarchalischen Elternhaus. Der Vater war Professor an einer Musikhochschule, der ältere Bruder absolvierte erfolgreich ein medizinisches Studium. Herr A. der sich selbst als sensibel beschreibt, hielt dem Druck und der Strenge im elterlichen Haus nur bedingt stand. Sein Jura-Studium, welches er auf Veranlassung seines Vaters begonnen hatte, musste er nach einigen Semestern aufgeben. Stattdessen widmete er sich dem Klavierbau und erlernte den Beruf des Musikinstrumentenbauers. Herr A. ertrug sein psychotisches Erleben nur unter Zuhilfenahme von Alkohol und entwickelte begleitend zu seiner psychischen Erkrankung eine Alkoholabhängigkeit. Eine möglichst frühzeitige Behandlung, wie sie bei psychischen Erkrankungen generell, besonders jedoch bei der Schizophrenie als förderlich angesehen wird, erfolgte nicht. Herr A. verschleppte seine Erkrankung und landete nach einigen Jahren und vielen Krisen im psychosozialen Betreuungsprozess. Er lebte seither in unterschiedlichsten Wohnformen. Vor einigen Monaten wurde auf Wunsch von Herrn A. der Bezug einer eigenen Wohnung ermöglicht. Nach erneutem Auftreten eines psychotischen Schubs lebt er aktuell in einer vollstationären geschlossenen Einrichtung.

Herr A. ist seit 40 Jahren erkrankt. Daher ist in seinem Fall von einer massiven Chronifizierung und Hospitalisierung auszugehen. Sein Krankheitsverlauf zeichnet sich in unterschiedlichen Phasen ab.

In der Akutphase treten bei Herrn A. Wahnerlebnisse und Halluzinationen auf. Beziehungs- und Verfolgungswahn sind dann häufige Warninhalte, was zu besonders misstrauischem Verhalten anderen gegenüber führt.

In Gesprächen wirkt Herr A. dann verwirrt, seine Gedankengänge sind sprunghaft, unlogisch, unklar und können ohne erkennbaren Grund plötzlich abreißen oder Äußerungen werden zirkulierend wiederholt. Seine Stimmung wechselt schnell zwischen Antriebslosigkeit/ Depression und gehobener Stimmung. Dazu führt er – auch in Gegenwart Dritter – Selbstgespräche, wobei für den Außenstehenden unklar ist, ob diese im Zusammenhang mit dialogisierenden / kommentierenden Stimmen stehen.

Sein äußeres Erscheinungsbild ist ungepflegt bzw. erscheint verwahrlost bis hin zum Tragen von unangemessener Kleidung bzw. keiner Kleidung. So wurde seine aktuelle Einweisung in die geschlossene Psychiatrie u.a. deswegen für erforderlich gehalten, weil Herr A. nur mit einer Unterhose bekleidet bei 10° C Außentemperatur mit dem Bus in die Stadt fuhr.

In der akuten Psychose ist Herr A. nicht in der Lage, auf angemessene Weise mit der Außenwelt in Kontakt zu treten. Behördengänge, Antragstellungen oder Bankgeschäfte kann er nicht erledigen, seine eigenen Interessen nicht in einer für die Außenwelt nachvollziehbaren Weise vertreten.

In der nicht-akuten Phase lebt Herr A. sozial zurückgezogen und isoliert, ist wortkarg oder etwas verlangsamt im Gespräch und wirkt häufig emotionslos. Kennt man Herrn A. nicht gut, so wirkt sein Verhalten allerdings nicht auffällig oder unnormal. Um den schleichenden Übergang in die Akutphase zu bemerken und ggf. zu verhindern oder zumindest in seiner Ausprägung abzuschwächen, bedarf es einer hohen Aufmerksamkeit für die ausschlaggebenden Merkmale. Leichte unwillkürliche Gesichts- und Körperbewegungen, ähnlich einer an Parkinson erkrankten Person sowie Bewegungsunruhe, d.h. unruhiges Sitzen, Trippelbewegungen der Beine oder unruhiges Hin- und Herlaufen mit Gangunsicherheit können solche Anzeichen sein.

3.2 Die Stigmatisierung am Fallbeispiel

Als Mensch mit einer schizophrenen Erkrankung fällt Herr A. unter den 2. Typ der Stigmatisierung nach Goffman. Um das Ausmaß seiner Stigmatisierung in seinem Fall festzustellen, ist eine Unterscheidung vorzunehmen, ob er in die Gruppe der Diskreditierbaren oder in die Gruppe der Diskreditierten gehört. Die Zuordnung ist in seinem Fall abhängig vom Ausprägungsgrad seiner Symptome. Wie bereits angedeutet, würde man Herrn A. während einer nicht-akuten Phase seiner Erkrankung nicht als „unnormal“ wahrnehmen. Im Gegenteil müsste die Tatsache, dass Herr A. eher wortkarg ist, angesichts der Eigenschaften, die man gemeinhin den Bewohnern Norddeutschlands nachsagt, ihn eher zu einem voll akzeptierten Mitbürger machen. In dieser Phase könnte sich Herr A. demnach in seiner Lebensumwelt wohl fühlen. Tatsächlich aber weiß Herr A. natürlich um seine Erkrankung und darum, dass sein Umfeld (z.B. Nachbarn, sein rechtlicher Betreuer, Fachpersonal in den psychiatrischen Einrichtungen) dieses Wissen teilt oder erahnt. Er hat seinem Leben (angefangen bei seiner Herkunftsfamilie) bereits vielfach die Erfahrung machen müssen, dass er so, wie er ist, nicht angenommen und wertgeschätzt wird. Rückzug von anderen bedeutet für ihn Schutz vor frustrierenden und verletzenden Erlebnissen, es ist aber vor allem die einzige sichere Möglichkeit, seine Erkrankung vor anderen zu verbergen und damit deren Reaktion darauf nicht erleben zu müssen. Begibt er sich unter Menschen, lebt er in der dauernden Anspannung und Sorge, entdeckt und in der Folge ausgegrenzt zu werden (vgl. Finzen, 2013, S. 47).

3.3 Umgang mit der Erkrankung und dem Stigma am Fallbeispiel

In Bezug auf die Ausgrenzung stellt sich hier die Frage nach Ursache und Wirkung. Herr A. ist sich der Zurückgezogenheit seiner Lebensführung, der fehlenden sozialen Kontakte und dem daraus folgenden Gefühl der Isolation bewusst. Zumindest zum Teil macht er dafür seine Erkrankung verantwortlich, in dem er die Ausgrenzung aus der Gesellschaft als deren Folge ansieht. Gleichzeitig reagiert er misstrauisch auf Fremde, was sich während des schleichenden Übergangs in eine akute Phase kontinuierlich bis hin zum Verfolgungswahn steigert. So ergibt es sich, dass Herr A. sich teilweise als diskreditiert wahrnimmt obwohl die Außenwelt in dieser Phase keine Anzeichen seiner Schizophrenie erkennen kann. Das „normale“ Verhalten innerhalb einer stark individualisierten Gesellschaft, in der dem unbekannten Anderen keine Beachtung geschenkt wird, wertet er als „Zeichen seiner Ausgrenzung“; ehrliches Interesse an seiner Person bspw. durch seinen rechtlichen Betreuer deutet er allenfalls als Neugier an seiner Andersartigkeit. Mit seinem Rückzug aus der Gesellschaft und von anderen Menschen vermeidet Herr A. (weitere) Erfahrungen von Ausgrenzung. Gleichzeitig kann er dadurch auch keine Kompetenz im Umgang mit sich und anderen erwerben. Gerade aufgrund seiner Erkrankung wäre ein Austausch mit anderen – nicht nur aber auch – psychisch Kranken wichtig und wertvoll (vgl. Finzen, 2013, S. 48).

[...]


[1] Soweit im Folgenden Personenbezeichnungen Verwendung finden, so ist auch stets die jeweils weibliche Form gemeint. Der Verfasser sieht daher bewusst von einer genderneutralen Ausdrucksweise ab

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Ist ein gutes Leben trotz Stigma in Kontext von psychischen Erkrankungen möglich?
Hochschule
DIPLOMA Private Hochschulgesellschaft mbH
Note
2,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
19
Katalognummer
V430812
ISBN (eBook)
9783668738980
ISBN (Buch)
9783668738997
Dateigröße
512 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Martha Nussbaum, gutes Leben, Stigma, Schizophrenie, psychischen Erkrankungen
Arbeit zitieren
Andreas Haß (Autor:in), 2017, Ist ein gutes Leben trotz Stigma in Kontext von psychischen Erkrankungen möglich?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/430812

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Im eBook lesen
Titel: Ist ein gutes Leben trotz Stigma in Kontext von psychischen Erkrankungen möglich?



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden