Diese Projektarbeit befasst sich mit der Gruppe der nigerianischen Migranten/Migrantinnen in Österreich und nähert sich ihr mit der Forschungsfrage: Welche Faktoren erschweren die Integration von nigerianischen Migranten/Migrantinnen in den österreichischen Arbeitsmarkt und welche Maßnahmen können ihre Arbeitsmarktintegration in Österreich fördern?
Die Hypothese dieser Studie war: Diskriminierung und Ungleichstellung sind Faktoren, welche die Integration von nigerianischen Migranten/Migrantinnen in den österreichischen Arbeitsmarkt erschweren, weshalb Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von nigerianischen Migranten/Migrantinnen sowohl Diskriminierung als auch Ungleichstellung entgegenwirken müssen. Diese wurde mit Hilfe der Methodologie und der Methoden der Grounded Theory verifiziert.
Nach einem kurzen Überblick über die Bundesrepublik Nigeria sowie über die Nigerianische Diaspora in Österreich, erfolgt, in Kapitel 4, eine Übersicht über die Grounded Theory und die in dieser Arbeit verwendeten Methoden. Danach erläutert Kapitel 5 dieser Studie den Begriff der Integration sowie die Wechselwirkungen zwischen Integration, Inklusion und Diskriminierung. Darauf folgt in Kapitel 6 eine kurze Zusammenfassung über die Gesetzgebung zu Nichtdiskriminierung (Gleichbehandlungsgesetz) in Österreich sowie eine Abhandlung zum Begriff der Diskriminierung in Kapitel 7. Kapitel 8 und 9 widmen sich der Arbeitsmarktintegration von Migranten/Migrantinnen nigerianischer Herkunft in Österreich und identifizieren die Diskriminierung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen „auf“ dem österreichischen Arbeitsmarkt sowie die Ungleichstellung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen „vor“ dem österreichischen Arbeitsmarkt als Faktoren, welche die Integration von nigerianischen Migranten/Migrantinnen in den österreichischen Arbeitsmarkt erschweren.
Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz alleine reicht nicht aus, um Chancengleichheit und Gleichstellung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen in der Arbeitswelt sicherzustellen. Deshalb beschäftigen sich Kapitel 10 und 11 dieser Studie mit gezielten Gleichstellungs- und Fördermaßnahmen beziehungsweise mit positiven und spezifischen Maßnahmen als wichtiges Instrument auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit und tatsächlicher Gleichstellung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen in der Arbeitswelt.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. DIE BUNDESREPUBLIK NIGERIA
3. DIE NIGERIANISCHE DIASPORA IN ÖSTERREICH
4. DIE GROUNDED THEORY ALS METHODOLOGIE DER QUALITATIVENSOZIALFORSCHUNG
4.1. VERWENDETE METHODOLOGIE UND METHODEN
5. DER BEGRIFF DER INTEGRATION UND DIE WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN INTEGRATION,INKLUSION UND DISKRIMINIERUNG.
6.GESETZGEBUNG ZUR NICHTDISKRIMINIERUNG IN ÖSTERREICH - DAS GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
7. DER BEGRIFF DER DISKRIMINIERUNG
7.1. Diskriminierungsformen, Diskriminierungsweisen und Diskriminierungsbereiche
7.2. Entstehung und Wirkung von Vorurteilen als Kernelement von Diskriminierung
7.3. Die Rolle der Medien bei der Entstehung von Vorurteilen.
8. DIE DISKRIMINIERUNG VON NIGERIANISCHEN MIGRANTEN UND MIGRANTINNEN „AUF“ DEM ÖSTERREICHISCHEN ARBEITSMARKT
8.1. Diskriminierung „auf“ dem Arbeitsmarkt
8.2. Empirische Befunde aus Österreich zur Diskriminierung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen „auf“ dem österreichischen Arbeitsmarkt.
9. DIE UNGLEICHSTELLUNG VON NIGERIANISCHEN MIGRANTEN UND MIGRANTINNEN „VOR“ DEM ÖSTERREICHISCHEN ARBEITSMARKT
9.1. Ungleichstellung „vor“ dem Arbeitsmarkt.
9.2. Die Ungleichstellung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen „vor“ demösterreichischen Arbeitsmarkt aufgrund fehlender beruflicher Netzwerke am österreichischen Arbeitsmarkt sowie fehlender Kenntnisse über den österreichischen Arbeitsmarkt.
9.3. Die Ungleichstellung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen „vor“ dem österreichischen Arbeitsmarkt aufgrund von geringer Qualifizierung und Dequalifizierung
9.4. Die Ungleichstellung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen „vor“ demösterreichischen Arbeitsmarkt aufgrund struktureller Zugangsschranken zum österreichischen Arbeitsmarkt und Bildungssystem.
10. MÖGLICHE MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER ARBEITSMARKTINTEGRATION VON NIGERIANISCHEN MIGRANTEN UND MIGRANTINNEN AUF EBENE DER INSTITUTIONEN
10.1. Positive und spezifische Maßnahmen.
10.2. Förderung von Awareness-Kampagnen zum Abbau von Vorurteilen gegenüber Menschen mit schwarzer Hautfarbe
10.3. Förderung der Partizipation und Repräsentation von Migranten und Migrantinnen aus Nigeria in den österreichischen Medien.
10.4. Zielgruppenorientierte Berufsausbildungsprogramme, welche der in Nigeriaerworbenen Qualifikationen, Ausbildungen oder Berufserfahrung entsprechen.
10.5. Förderung der Partizipation von qualifizierten nigerianischen Migranten/Migrantinnenam Programm „Mentoring für Migrant Innen“
10.6. Förderung des Unternehmertums von nigerianischen Migranten/Migrantinnen
10.6.1. Fünf Maßnahmen zur Förderung des Unternehmertums von nigerianischen Migrantenund Migrantinnen in Österreich
10.7. Einführung von Deutschkursen mit berufsrelevanter Fachsprache
11. MÖGLICHE MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER ARBEITSMARKTINTEGRATION VON NIGERIANISCHEN MIGRANTEN UND MIGRANTINNEN AUF EBENE DER UNTERNEHMEN
11.1. Empirische Befunde zum Thema „Vielfalt in Rekrutierungsprozessen“ in Österreich
11.1.2.„Diversity Management“ als Personalmanagement-Model
11.2. Ausarbeitung einer betrieblichen Nichtdiskriminierungspolitik und Definition von Gleichstellungszielen in Bezug auf Bewerber nigerianischer Herkunft
11.3. Sensibilisierung und Nichtdiskriminierungs-Training von Schlüsselpersonen im Unternehmen.
11.4. Anwerbungsinitiativen für nigerianische Migranten/Migrantinnen unter Berücksichtigung der in Nigeria erworbenen Berufserfahrung und Qualifikationen.
11.5. Betriebspraktika zur Verbesserung der Berufserfahrung und Qualifizierung vonnigerianischen Migranten und Migrantinnen
11.6. Teilfinanzierung von Deutschkursen mit berufsrelevanter Fachsprache
12. FAZIT
Quellenangaben.
Annex (Interviewleitfragen; Interview 1; Interview 2)
Mögliche Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Nigerianischen Migranten und Migrantinnen in Österreich
1. EINLEITUNG
Nigeria ist Afrikas größte Volkswirtschaft und verfügt über immense Ölreserven sowie Gasreserven, dennoch lebt fast die Hälfte der Bevölkerung in absoluter Armut und 84,5% der Bevölkerung müssen von weniger als 2 Dollar pro Tag leben. Umfassende Korruption und Missmanagement haben verhindert, dass Nigeria die zum Teil erheblichen Einkünfte aus derÖlförderung zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung nutzen konnte.Gleichzeitig werden durch die Schadstoffdeposition bei der Ölförderung im Nigerdelta,Lebensgrundlagen für Ackerbau, Jagd oder Fischfang zerstört. Neben der massiven Umweltverschmutzung einer verantwortungslosen und von Korruption gekennzeichneten Erdöl- und Erdgasförderung gibt es in Nigeria noch weitere ökologische Bedrohungen für die Menschen und ihre Lebensräume. Der Klimawandel hat zu einer erhöhten Austrocknung derlandwirtschaftlichen Nutzflächen sowie des Tschadsees in den nördlichen Bundesstaatengeführt (www.liportal.de/nigeria/). Im Südosten des Landes kommt es infolge massiver Abholzung zu einer Ausbreitung von Bodenerosion (ebd.). Auch der unreflektierte Umgangmit der Müllentsorgung, insbesondere des illegalen Elektromülls aus den Industriestaaten des Westens, stellt eine große Gefahr dar. Jedes Jahr kommen tonnenweise gebrauchte Elektrogeräte aus Europa, den USA und Australien in Lagos an, die entweder auf den Gebrauchtwarenmärkten landen oder zu ökologisch und gesundheitlich bedenklichen Bedingungen ausgeschlachtet werden (ebd.). Damit zeichnen sich in Nigeria Fluchtursachenab, die einen Umweltflüchtling charakterisieren: Deposition durch übermäßige Umweltverschmutzung, schleichende Degradation der Umwelt und darauffolgende Desaster(Biermann, 2002). Verbunden mit den Fluchtursachen Deposition, Degradation und Desasterist eine umfassende Destabilisierung des sozialen Gefüges und gewalttätige Konflikte umimmer knapper werdende Ressourcen (ebd.). Im Völkerrecht sind Umweltflüchtlinge zwareine unbekannte Größe und die Genfer Flüchtlingskonvention erkennt Umweltzerstörungauch nicht als Fluchtgrund an, aber de facto ist Umweltzerstörung eine Fluchtursache.Umweltflüchtling ist, wer aus seiner Heimat fliehen muss, weil aufgrund von Umweltverschmutzung und Umweltzerstörung Grundlagen für den Lebensunterhalt fehlenund aus ökologischen Problemen gesellschaftliche Brennpunkte wurden (ebd.).Umweltflüchtlinge fliehen also vor bitterer Armut, Tod und Gewalt, welche die Folge von Umweltverschmutzung und Umweltzerstörung sind. Vor diesem Hintergrund ist anzunehmen,dass in den nächsten Jahren noch mehr Menschen aus Nigeria fliehen und es manche auch bisnach Europa schaffen. Diese Annahme wird auch durch eine FRONTEX-Statistik bestätigt,welche zeigt, dass sich die Zahl der nach Europa gelangenden Nigerianer zwischen 2011 und2015 verdreifacht hat (Krug & Barnard, 2016: FRONTEX, 2015). Und ob es Europa oderÖsterreich nun passt oder nicht, einige dieser Menschen werden einen Weg finden (müssen)hier zu bleiben. Deshalb wäre es wichtig, dass sich Europa und Österreich Strategien und Maßnahmen überlegen, wie diese Menschen hier in den Arbeitsmarkt und das Bildungssystemintegriert werden können, damit sie hier nicht in einer Abwärtsspirale aus Armut,Marginalisierung und Kriminalität landen. Außerdem ist die nigerianische Diaspora die größte Diaspora aus Subsahara-Afrika in Österreich - deren Mitglieder persönliche Beziehungen zu ihren Angehörigen in Nigeria aufrechterhalten und deren soziale Netzwerke sich vonÖsterreich bis nach Nigeria erstrecken. Der Einfluss von sozialen Netzwerken und Verwandtschaftsbeziehungen auf Kettenmigrationsprozesse ist bekannt, also ist die Annahme, dass sich die Zahl von Migranten aus Nigeria in den nächsten Jahren in Österreicherhöhen wird, durchaus berechtigt. Aus diesen Gründen befasst sich diese Projektarbeit mitder Gruppe der nigerianischen Migranten/Migrantinnen in Österreich und nähert sich ihr mitder Forschungsfrage: Welche Faktoren erschweren die Integration von nigerianischen Migranten/Migrantinnen in den ö sterreichischen Arbeitsmarkt und welche Ma ß nahmen k ö nnen ihre Arbeitsmarktintegration in Ö sterreich f ö rdern? Die Hypothese dieser Studie war:Diskriminierung und Ungleichstellung sind Faktoren, welche die Integration vonnigerianischen Migranten/Migrantinnen in den österreichischen Arbeitsmarkt erschweren,weshalb Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von nigerianischen Migranten/Migrantinnen sowohl Diskriminierung als auch Ungleichstellung entgegenwirkenmüssen. Diese wurde mit Hilfe der Methodologie und der Methoden der Grounded Theoryverifiziert.
Nach einem kurzen Überblick über die Bundesrepublik Nigeria sowie über die Nigerianische Diaspora in Österreich, erfolgt, in Kapitel 4, eine Übersicht über die Grounded Theory und diein dieser Arbeit verwendeten Methoden. Danach erläutert Kapitel 5 dieser Studie den Begriffder Integration sowie die Wechselwirkungen zwischen Integration, Inklusion und Diskriminierung. Darauf folgt in Kapitel 6 eine kurze Zusammenfassung über die Gesetzgebungzu Nichtdiskriminierung (Gleichbehandlungsgesetz) in Österreich sowie eine Abhandlung zum Begriff der Diskriminierung in Kapitel 7. Kapitel 8 und 9 widmen sich der Arbeitsmarktintegration von Migranten/Migrantinnen nigerianischer Herkunft in Österreichund identifizieren die Diskriminierung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen „auf“ demösterreichischen Arbeitsmarkt sowie die Ungleichstellung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen „vor“ dem österreichischen Arbeitsmarkt als Faktoren, welche die Integration von nigerianischen Migranten/Migrantinnen in den österreichischen Arbeitsmarkterschweren. Das österreichische Gleichbehandlungsgesetz alleine reicht nicht aus, um Chancengleichheit und Gleichstellung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen in der Arbeitswelt sicherzustellen. Deshalb beschäftigen sich Kapitel 10 und 11 dieser Studie mitgezielten Gleichstellungs- und Fördermaßnahmen beziehungsweise mit positiven undspezifischen Maßnahmen als wichtiges Instrument auf dem Weg zu mehr Chancengleichheitund tatsächlicher Gleichstellung von nigerianischen Migranten/Migrantinnen in der Arbeitswelt. Positive und spezifische Fördermaßnahmen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit sind nach dem europäischen Gleichbehandlungsrecht (Art. 5 RL 2000/43/EGbzw. Art. 7 RL 2000/78/EG) erlaubt und im Sinne der Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichstellung in der Arbeitswelt auch geboten. Im Rahmen dieser Projektarbeit werden -unter Einbeziehung von quantitativen und qualitativen Daten - spezifische und positive Maßnahmen aufgezeigt, die sowohl auf Ebene der Institutionen als auch der Unternehmenmöglich und wesentlich sind, um die Arbeitsmarktintegration von nigerianischen Migranten/Migrantinnen in Österreich zu fördern.
2. DIE BUNDESREPUBLIK NIGERIA
Mit über 190 Millionen Einwohner ist Nigeria das bevölkerungsreichste Land Afrikas, dessen923.768 km² Fläche sich vom Sahel im Norden bis zu den tropischen Wäldern der Guinea-Küste erstreckt (countrymeters, 2017; www.liportal.de/nigeria/; Laurien, 2017). Mit zwischen250 bis 400 unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen und einer entsprechenden Sprachenvielfalt verfügt Nigeria über eine komplexe ethnische, linguistische und religiöse Struktur, wobei sich ca. 50% zum Islam und ca. 45% der Bevölkerung zum Christentumbekennen (www.liportal.de/nigeria/; Laurien, 2017). Nigeria besteht aus 36 Bundesstaatensowie dem Bundesterritorium um die Hauptstadt Abuja, wobei jeder der Bundesstaaten übereine eigene Regierung unter Leitung eines direkt gewählten Gouverneurs sowie über eineigenes Parlament verfügt (ebd.). Die Situation in Nigeria ist in politischer, religiöser,ethnischer und sozialer Hinsicht angespannt. Seit 2010 sind in ganz Nigeria zwischen 20 000und 30 000 Menschen den Terroranschlägen der radikal-islamistischen Gruppierung „Boko Haram“ zum Opfer gefallen (www.liportal.de/nigeria/; Laurien, 2017). Als Folge des Terrorsvon „Boko Haram“, vor allem im Nordosten des Landes, gibt es etwa 2,1 Millionen Binnenvertriebene und 195.000 nigerianische Flüchtlinge in den Nachbarländern (Laurien,2017: UNHCR, 2016). Zugleich ist Nigeria aufgrund des relativen Wohlstandes im Süden des Landes auch ein beliebtes Zielland für Migranten aus Nachbarländern (Krug & Barnard, 2016).Nigeria ist Afrikas größte Volkswirtschaft und verfügt über immense Ölreserven sowie Gasreserven; dennoch lebt fast die Hälfte der Bevölkerung in absoluter Armut und circa 40%der Bevölkerung sind Analphabeten (Krug & Barnard, 2016; Körbel et al, 2017;www.liportal.de/nigeria/). Umfassende Korruption und Missmanagement verhinderten, dass Nigeria seine zum Teil erheblichen Einkünfte aus der Ölförderung zu seiner Entwicklungnutzen konnte (Laurien, 2017). Gefördert wird das Erdöl in Joint Ventures mit der "Nigeria National Petroleum Corporation (NNPC)" vor allem von Shell, Exxon Mobil, Chevron Texaco,ENI/Agip und Total (ebd.). Schon seit 1958 wird im Nigerdelta Erdöl und -gas gefördert, aberwährend die internationalen Konzerne und korrupten Eliten in Nigeria davon reich wurden,verloren die dort lebenden Menschen aufgrund der Bodenverseuchung sowie Wasser- und Luftverschmutzung ihre Lebensgrundlagen. Die massive Umweltverschmutzung und Zerstörung von Lebensraum kostete, trotz Massenprotesten der dort lebenden Volksgruppen,Tausende Menschen das Leben. Einen Sturm des internationalen Protests rief, 1995, die Hinrichtung des Schriftstellers und Aktivisten Ken Saro-Wiwa, Vorsitzender der Organisationzur Rettung der Ogoni im Nigerdelta, unter der Gewaltherrschaft von Präsident Abacha (1993-1998) hervor. Bis heute müssen die großen Erdölkonzerne kaum Verantwortung für die vonihnen in Nigeria verursachte Umweltverschmutzung übernehmen; unter anderem, weil die Gerichte in den westlichen Ländern, in welchen die Mutterunternehmen und Headquartersder großen Konzerne liegen (wie beispielsweise die des britischen-niederländischen Konzerns Shell) sich bezüglich der Aktivitäten der Tochterunternehmen (wie Shell Nigeria) als nichtzuständig sehen. So, wies ein britisches Gericht im Januar 2017 Sammelklagen von 40 000Bewohnern der Nigerdeltaregion ab, die Shell für die Verunreinigung von Böden und Gewässern verantwortlich machen: Der Fall müsse vor einem nigerianischen Gerichtverhandelt werden. (The Guardian, 26.1.2017).
3. DIE NIGERIANISCHE DIASPORA IN ÖSTERREICH
Laut Statistik Austria leben 8879 Personen mit Geburtsland Nigeria in Österreich (Statistik Austria, 2017, a). Die Nigerianische Diaspora ist, nach den Ägyptern, die zweitgrößteafrikanische Diaspora und die größte Diaspora aus Subsahara-Afrika in Österreich. Subsahara-Afrika bezeichnet den geografisch südlich der Sahara gelegenen Teil des afrikanischen Kontinents. Zwischen 2006 und 2016 erhielten 1311 Nigerianer_innen die Österreichische Staatsbürgerschaft. (Statistik Austria, 2017, c). Fast 800 Menschen aus Nigeria haben in derersten Jahreshälfte 2017 um Asyl in Österreich angesucht. Ihre Anträge werden meistenswegen der Annahme einer innerstaatlichen Fluchtalternative abgelehnt. Nigeria gehört laut Innenministerium im laufenden Jahr 2017 zu den drei asyl-antragsstärksten Nationen. Die Anerkennungsquote ist jedoch in Relation zu den gestellten Asylanträgen mit etwa 2 Prozentsehr gering (Die Presse, 11.08.2017). Die meisten Menschen nigerianischer Herkunft leben in Wien, gefolgt von der Steiermark, wo sie vor allem in Graz Leben (Statistik Austria, 2017, b;Medien-Servicestelle Neue Österreicher/innen, 2015). Die ersten Einwanderungen von Nigerianer_innen erfolgten in den 1950er und 1960er Jahren (Medien-Servicestelle NeueÖsterreicher/innen, 2015). Großteils handelte es sich um Studierende, die nach dem Abschluss ihres Studiums nach Nigeria zurückkehrten. Die meisten Nigerianer Innen kamennach dem Putsch von General Buhari im Jahr 1983 und während der Militärdiktatur von Abacha in den 1990er Jahren nach Österreich (ebd.). Buhari kam bei den Wahlen im Jahr 2015wieder an die Macht (www.liportal.de/nigeria/). Im Wintersemester 2015/16 waren inÖsterreich insgesamt 117 Studenten/Studentinnen mit nigerianischer Staatsbürgerschaft anöffentlichen Universitäten und Fachhochschulen inskribiert (Statistik Austria, 2016). Diegrößte Organisation der Nigerianischen Diaspora in Österreich ist der Dachverband NANCA -“National Association of Nigerian Community Austria” (www.nanca.net). NANCA wurde nachdem tragischen Tod des nigerianischen Asylwerbers Marcus Omofuma gegründet, derwährend seiner Abschiebung von Österreich nach Nigeria im Jahr 1999 ums Leben kam(Medien-Servicestelle Neue Österreicher/innen, 2015). Ein Hauptziel der Organisation liegt inder Vereinigung und Repräsentation der verschiedenen nigerianischen Völker in Österreich -unabhängig von Religion, Sprache und Geschlecht. Der derzeitige Vorsitzende von NANCAbetont den positiven Einfluss der nigerianischen Diaspora aus Österreich in den Herkunftsregionen:
“That the Nigerian diaspora - the case study of Austria - has positive influence in their origin,cannot be emphasized enough, it cannot be oversized, the answer is emphatically yes. Sincethe population of Nigeria in the diaspora increases, the social economic situation of theirsiblings and the society of their origin is progressively increasing, especially the literacy level.The case of a bright child not having the opportunity to pay school fees is reducing tominimum. Politically, what some of us have learnt here we have tried, in the way directly orindirectly, to put it in practice, we know the system that is already in place for a long time, itwill be difficult for it to be changed overnight. And we just hope before the fullness of timethe political influence of people in diaspora will be fruitful.” (Interview 1)
4. DIE GROUNDED THEORY ALS METHODOLOGIE DER QUALITATIVEN SOZIALFORSCHUNG
Die Grounded Theory ist eine Methodologie der qualitativ-interpretativen Sozialforschung(Schmidt et al., 2015). Das Ziel der Grounded-Theory-Methodologie ist die Entwicklung einerin den Daten gegründeten beziehungsweise verankerten (grounded) Theorie mittlerer Reichweite (Schmidt et al., 2015: Glaser und Straus, 2005; Mey & Mruck, 2010;). Die Methodologie der Grounded Theory ist charakterisiert durch einen ständigen Wechsel von Datenerhebung, Datenanalyse und Theoriebildung (Mey & Mruck, 2010). Konkret bedeutetdies, dass der Forschende sich nach Auswertung der ersten Daten wieder ins Feld begibt, umweitere Daten zu erheben und diese dann auszuwerten usw. (iterativ-zyklisches Prozessmodell) (Schmidt et al., 2015: Glaser und Strauss 2005). In einem abwechselnden undsich wiederholenden Prozess der Datenerhebung und -analyse werden sukzessive Kategoriengebildet und miteinander in Beziehung gesetzt und so letztlich zu einer Theorie verdichtet(Theoretische Sättigung) (Mey & Mruck, 2010; Schmidt et al., 2015). Wichtig im Umgang mit Daten ist Theoretische Sensibilität, also die Fähigkeit des Forschers das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen und in der Auseinandersetzung mit den Daten Konzepte und Theorienzu entwickeln (Roessler & Gaiswinkler, 2006). Die Bedeutung von Daten ist nicht offenbar, dasie eine Tiefendimension haben, es also die Bedeutung von Daten erst zu ermitteln und zuinterpretieren gilt (Schmidt et al., 2015). Die wesentlichen Elemente und Methoden der Grounded Theory sind das Kodieren (Konzeptualisieren und Kategorisieren), das permanente Vergleichen, das Theoretische Sampling (theoriegeleitete Stichprobenauswahl) und das Schreiben von Memos (Mey & Mruck, 2010; Schmidt et al., 2015). Die Grounded Theoryerlaubt die Nutzung multipler Datenformen und -quellen, die Gegenstand einer Datensammlung sein können, welche jedoch als Text in transkribierter Form vorliegenmüssen, sodass sie mittels Kodierens auswertbar sind (Schmidt et al., 2015).
Die Methode des konstanten Vergleichens
Ein zentrales Verfahren der Grounded Theory ist, während des gesamten Forschungsprozesses immer wieder und auf allen Ebenen Vergleiche anzustellen: auf der Ebene der Fallauswahl, der Daten, der generierten Kodes und der daraus gebildeten Konzepteund Kategorien (Mey & Mruck, 2010). Das Entwickeln von Kodes, Konzepten und Kategoriengeschieht im Wesentlichen durch das Vergleichen von aus Daten gewonnen Konzepten und Kategorien sowie durch das wiederholte Stellen von Fragen an die Daten, an die Konzepte und Kategorien.
Das Theoretische Sampling (theoriegeleitete Stichprobenauswahl)
Mit theoretischem Sampling wird die gezielte Auswahl von Untersuchungseinheitenbezeichnet, um genau die Daten zu erheben, von denen man aufgrund der bisherigen Ergebnisse annimmt, dass sie wichtige Informationen für die Beantwortung der Forschungsfrage enthalten (Schmidt et al., 2015: Glaser und Strauss 2005; Schmidt et al., 2015:Corbin 1996). Theoretisches Sampling bedeutet, dass die Auswahl der zu untersuchenden Daten und Fälle durch die im Untersuchungsprozess entstehende Theorie geleitet wird(theoriegeleitete Stichprobenauswahl) (Schmidt et al., 2015: Glaser und Strauss 2005). Die Ausführung und die Zielsetzung des theoretischen Samplings ändern sich je nach demaktuellen Kodiersprozess (ebd.). Während des offenen Kodierens ist auch das Sampling offen gehalten, da möglichst viele Kategorien, Eigenschaften und Dimensionen entdeckt werdensollen. Das Sampling während des axialen Kodierens zielt vor allem darauf ab, Daten zugewinnen, um Beziehungen zwischen Kategorien und Subkategorien aufzudecken. Es vollziehtsich dadurch schon spezifischer als das offene theoretische Sampling. Beim selektiven Kodieren zielt dann das theoretische Sampling ganz spezifisch darauf ab, den roten Faden der Geschichte zu überprüfen und noch unzureichend ausgearbeitete Kategorien zu verdichten(Schmidt et al., 2015).
Das Kodieren
Kodieren bedeutet im Rahmen einer Grounded Theory Daten auszuwählen, ihre relevanten Bedeutungen zu bestimmen und diese mit einem Schlüsselbegriff zu bezeichnen (Schmidt etal., 2015: Strauss und Corbin 1996). Hierbei lässt sich der eigentliche Analyseprozess in drei Kodierphasen gliedern: das offene, das axiale und das selektive Kodieren. Diese stellenverschiedene Umgangsweisen mit textuellem Material dar, zwischen denen der Forscher bei Bedarf hin- und herspringen und die er miteinander kombinieren kann (Mey & Mruck, 2010;Schmidt et al., 2015).
- Offenes Kodieren
In der ersten Phase des Kodierens, dem offenen Kodieren, werden systematischtheoriegenerierende „W-Fragen“ an das Datenmaterial herangetragen: Was? Wer? Wie?Wann? Wo? Warum? Womit? Wozu? Dabei werden die Daten kleinteilig analysiert, indem siein Sinneinheiten zergliedert werden, die mit einem Begriff/Kode versehen werden. Diebestimmten Datensequenzen zugewiesen Kodes sollen nicht der bloßen Klassifikation oder Beschreibung der Phänomene dienen, sondern „Indikatoren“ für die jeweils hinter ihnenliegende Konzepte sein. Im Zuge der weiteren Kodierarbeit und durch die Methode deskonstanten Vergleichens sollen Kodes dann zu theoretisch relevanten Konzepten verdichtetwerden, die einen Erklärungswert für das untersuchte Phänomen haben (Mey & Mruck, 2010).Diese Konzepte werden ihrerseits im Zuge des fortlaufenden Kodierens und Vergleichens zu Kategorien zusammengefasst (Mey & Mruck, 2010).
- Axiales Kodieren
In der zweiten Kodierphase, dem axialen Kodieren, erfolgt die gezielte Analyse bestimmter Kategorien (Schmidt et al., 2015: Strauss und Corbin 1996). Hier kann das „Kodierparadigma“dem Forschungsprozess als Orientierungshilfe dienen, um die Kategorien weiterzuentwickelnund ihre Beziehungen zueinander herauszuarbeiten. Die Ausdifferenzierung der Kategoriebeziehungsweise des Phänomens erfolgt gemäß des „Kodierparadigmas“ über Subkategorien,die in Beziehung zum Phänomen stehen und dieses hinsichtlich Ursachen, Kontext,Bedingungen, Strategien, Konsequenzen näher spezifizieren (Schmidt et al., 2015).
- Selektives Kodieren
In der Phase des selektiven Kodierens geht es darum, die Kernkategorie beziehungsweise daszentrale Phänomen herauszuarbeiten (Schmidt et al., 2015: Strauss und Corbin 1996). Das Verhältnis einer Kategorie zu einer anderen Kategorie und zu Subkategorien wird anhand des Datenmaterials untersucht und am Ende der Kodierschritte wird eine Kernkategorie ausgewählt um die sich alle anderen Kategorien anordnen (ebd.). Durch die Herausarbeitung einer Kernkategorie innerhalb eines Netzes von Kategorien ergibt sich die gegenstandsbegründete Theorie (ebd.).
Das Schreiben von Memos
In der Grounded Theory wird das Schreiben von Memos als wichtig betrachtet. Zum Beispiel Memos über Fragen oder Memos über Konzepte und Kategorien etc… Memos werdenwährend dem gesamten Forschungsprozess geschrieben und immer wieder überarbeitet.Diese Notizen dienen der Ideenentwicklung, Strukturierung, Reflexion sowie der Theoriebildung und sie begleiten den gesamten Forschungsprozess (Mey & Mruck, 2010).
4.1. VERWENDETE METHODOLOGIE UND METHODEN
Die verwendeten Methoden dieser Projektarbeit entsprachen einer an die Grounded-Theory-Methodologie angelehnten Vorgehensweise, die sich am iterativ-zyklischen Prozessmodell,am theoretischen Sampling, an der Methode des Kodierens von verschriftlichten Daten undder Methode des ständigen Vergleichens (und Gegenüberstellens) der Daten orientierte. Als Datenformen dienten transkribierte, leitfadengestützte Interviews sowie wissenschaftliche Artikel, Zeitungsartikel, graue Literatur und Homepages von Organisationen/Institutionen alsverschriftlichte Quellen. Da das theoretische Sampling in der Grounded Theory einetheoriegeleitete Stichprobenauswahl vorsieht, wurden die Literatur und die Interviewpartnertheoriegeleitet ausgewählt. In diesem Kontext wurden als Interviewpartner jene ausgesucht,die vom Forschungsthema primär betroffen sind, um so Ideen sowie Erkenntnisse zugewinnen, welche die Zielgruppe selbst für relevant hält; also, Personen nigerianischer Herkunft in Österreich. In diesem Zusammenhang basierte der qualitative Forschungsprozessauf dem Induktionsprinzip, also dem Grundsatz von einzelnen Beobachtungen/Phänomenenauf generelle Aussagen schließen zu können. Insofern können hier getätigte, induktive Schlussfolgerungen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von nigerianischen Migranten/Migrantinnen in Österreich, innovative Hinweise und Erkenntnisse liefern(exploratives Erkenntnisziel) sowie zur Plausibilisierung der Theorie beitragen, dass Diskriminierung und Ungleichstellung Faktoren sind, welche die Integration vonnigerianischen Migranten/Migrantinnen in den österreichischen Arbeitsmarkt erschweren,weshalb Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von nigerianischen Migranten/Migrantinnen sowohl Diskriminierung als auch Ungleichstellung entgegenwirkenmüssen (Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge).
Der erste Schritt im Rahmen des Forschungsprozesses war das Internet zu durchforsten undtheoriegeleitet relevante Artikel zu identifizieren, runterzuladen und die darin enthaltenen Informationen beziehungsweise Daten zu markieren, zu kodieren und in Notizenniederzuschreiben. Im nächsten Schritt wurden Lokale (Savanna, Titanic, Roxy, Volksgarten …)in Wien aufgesucht, die erfahrungsgemäß gerne von Migranten aus Nigeria besucht werden,um mit der Zielgruppe ins Gespräch zu kommen und sie zu Themen der Forschungsfrage zubefragen. Wenn es die Situation erlaubte und es auch sinnvoll erschien, wurden zu relevanten Gesprächsinhalten kurze Notizen gemacht. Im nächsten Schritt der Datenerhebung erfolgteiterativ das theoretische Sampling, indem weitere wissenschaftliche Artikel, Zeitungsartikel,graue Literatur und Homepages von Organisationen und Institutionen zur Analyse theoriegeleitet ausgewählt und kodiert wurden. Im vorletzten Schritt der Datenerhebungwurden die nigerianischen Diasporaorganisationen NANCA (National Association of Nigerian Community Austria), NIDOE-Austria („NIDOE-Austria“ (Nigerians in Diaspora Organisation in Europe-Austria) und ANI (Austrian-Nigerian-Initiative) in Österreich mit der Bitte um ein Interview kontaktiert. In diesem Kontext konnte auch ein Interview mit dem derzeitigen Vorsitzenden von NANCA geführt werden, welches zusammen mit einem weiteren Interviewtranskribiert wurde (siehe Annex, Interview 1 und 2). Danach wurden die gesammelten Datenauf Informationslücken hin untersucht und zu diesen wurden weitere Daten erhoben.
Das Kodieren des Textmaterials (transkribierte, leitfadengestützte Interviews sowiewissenschaftliche Artikel, Zeitungsartikel, graue Literatur und Homepages von Organisationenund Institutionen) erfolgte in einem iterativen Prozess der Datenanalyse und Datenauswertung. Zunächst wurden relevante Datensequenzen in den Textmaterialien mitden Kodes „Probleme“ und „Lösungsansätze“ versehen. Im nächsten Schritt wurde dannanalysiert, welche Konzepte die jeweils kodierten Textpassagen enthielten und diese wurdenin Memos aufgelistet. Diese Konzepte waren für den Kode „Probleme“ beispielsweise Rassismus, Diskriminierung, fehlender Arbeitsmarktzugang, geringe Qualifizierung,Dequalifizierung etc…. Für den Kode „Lösungsansätze“ waren dies Konzepte wie Rekrutierungsanreize, mediale Partizipation, politische Partizipation, Awareness-Kampagnen,Berufsausbildungsprogramme, Diversity Management, etc… Die Konzepte des Kodes„Probleme“ wurden dann analysiert und sinngemäß in die Kategorien „Faktor Diskriminierung“ und „Faktor Ungleichstellung“ zusammengefasst. Zeitgleich wurden die Konzepte des Kodes „Lösungsansätze“ analysiert und sinngemäß in die Kategorien„Lösungsansätze Institutionen“ und „Lösungsansätze Unternehmen“ zusammengefasst. Dannwurden die einzelnen Kategorien miteinander in Beziehung gesetzt. Dies geschah ähnlich wiebei einem Problem-/Lösungsbaum, indem analysiert wurde, ob ein Konzept der Kategorien„Lösungsansätze Institutionen“ und „Lösungsansätze Unternehmen“ das positive Gegenteileines Konzeptes der Kategorien „Faktor Diskriminierung“ und „Faktor Ungleichstellung“darstellte oder zur Folge haben könnte. So wurde beispielsweise dem Konzept„Dequalifizierung“ das Konzept „Berufsausbildungsprogramme“ oder dem Konzept„Rassismus“ das Konzept „Awareness-Kampagnen“ gegenübergestellt. So blieben nur jene Konzepte der Kategorien „Lösungsansätze Institutionen“ und „Lösungsansätze Unternehmen“erhalten, welche die identifizierten Probleme (Konzepte) der Kategorien „Faktor Diskriminierung“ und „Faktor Ungleichstellung“ ins positive Gegenteil verkehren lies. Dadurchergab sich die Kernkategorie „Maßnahmen, die Diskriminierung und Ungleichstellungentgegenwirken“. Diese wurde ins Kategoriennetz integriert und als Theorie dargelegt.
5. DER BEGRIFF DER INTEGRATION UND DIE WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN INTEGRATION, INKLUSION UND DISKRIMINIERUNG
Der Begriff der „Integration“ von Migranten hat mehrere Bedeutungen, aber meist wird ihre Erwerbstätigkeit als wichtigster Integrationsindikator angesehen. Arbeitsmarktintegration istsicherlich ein zentrales Element von Integration. Am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses muss, jedenfalls, die wirtschaftliche und soziale Konvergenz zwischender zugewanderten und der in Österreich geborenen Bevölkerung in Bezug auf eine Reihestatistischer Messgrößen stehen, wie Arbeitslosenquote, Beschäftigungsquote,Durchschnittsverdienst, Bildungs- und Berufsabschluss, Wohneigentum, Geburtenrate,Wahlverhalten, Teilnahme an Bürgerorganisationen usw.; wobei diese Konvergenz nichtzwangsläufig eine Aufgabe der kulturellen oder religiösen Werte des Ursprungslandesimpliziert (OECD, 2005). Denn, Kulturerhalt und gesamtgesellschaftliche Teilhabe sind zentrale Dimensionen von Integration (Zick et al, 2011). Werden Migranten Kulturerhalt und Teilhabevon der Aufnahmegesellschaft verweigert, führt dies zu Marginalisierung von Migranten(ebd.). Nach Lockwood umfasst der Begriff der Integration von Migranten und Migrantinnenzwei grundlegende Aspekte: die Systemintegration und die Sozialintegration (vgl. Uslucan &Yalcin, 2012: Esser, 2000). Die Systemintegration fokussiert das Funktionieren einesganzheitlichen Systems; die Sozialintegration hingegen fragt nach dem Maß der Eingliederungvon Akteurinnen und Akteuren der verschiedenen ethnischen Gruppen in dieses ganzheitliche System (ebd.). Es gibt drei gesellschaftliche Systeme, in die sie sich Menschen mit Migrationshintergrund eingliedern können: das Aufnahmeland, das Herkunftsland und dieethnische Gemeinde (Diaspora) im Aufnahmeland. Personen mit Migrationshintergrund sindentweder selbst im Ausland geboren, oder Personen, von denen mindestens ein Elternteil im Ausland geboren wurde (Biffl et al., 2013). Nach Esser (2000) können im Aufnahmeland vierverschiedene Typen der Sozialintegration entstehen: Mehrfachintegration, ethnische Segmentation, Assimilation und Marginalität (vgl. Uslucan & Yalcin, 2012: Esser, 2000).Ausgehend von dieser Definition ist die Integration von Menschen mit Migrationshintergrundin die Aufnahmegesellschaft nur dann möglich, wenn eine Mehrfachintegration oder Assimilation stattfindet (Uslucan & Yalcin, 2012). Mehrfachintegration oder Assimilation istaber nur dann wahrscheinlich, wenn sich Migranten und Migrantinnen mit der Aufnahmegesellschaft identifizieren. Eine Identifikation mit der Aufnahmegesellschaft ist abernur dann realisier- und zumutbar, wenn gesellschaftlich relevante Positionen auch von Migranten und Migrantinnen eingenommen werden. Grundvoraussetzung dafür ist wiederumdie strukturelle Integration von Migranten und Migrantinnen in Arbeitsmarkt, Bildung,Medien und Politik. Die strukturelle Integration von Migranten und Migrantinnen in die Aufnahmegesellschaft ist nicht nur der Schlüssel für eine gelungene Sozialintegration, sondernhat auch Auswirkungen auf die Systemintegration: Erst durch die Übernahme gesellschaftlichrelevanter Positionen in der Aufnahmegesellschaft erhalten Migranten und Migrantinnen eineselbstbestimmte Steuerungsmacht sowie die Möglichkeit zur Mitentscheidung ingesellschaftspolitischen Prozessen und können sich dadurch systemisch zu einerzusammenhängenden gesellschaftlichen Einheit integrieren (Uslucan & Yalcin, 2012). Denn,Empowerment - verstanden als Macht zu Handeln und als Möglichkeit zur Mitentscheidung -ist eine wesentliche Teildisziplin von Integration (Hetfleisch, 2005). Integration bedeutet einenwechselseitigen Prozess einzugehen, in dem alle Beteiligten ihre jeweiligen Identitäten und Gruppenzugehörigkeiten behalten können und in welchem gemeinsame Wertvorstellungenund Regelungen entwickelt werden, die das künftige Zusammenleben gestalten (Wladasch &Liegl, 2009). Integration ist also ein komplexer und wechselseitiger Prozess, an dessen Ausgestaltung alle Mitglieder der Migrationsgesellschaft gleichermaßen beteiligt sein sollten(Aman, 2014: 26). In der dominanten Integrationsdebatte in Österreich werden jedoch Aspekte der Wechselseitigkeit oder Gegenseitigkeit in Integrationsprozessen kaumthematisiert; und Migranten oder Migrantenorganisationen sind nur selten gleichberechtigte Partner in sogenannten Integrationsprojekten, um ihre Ideen und ihr Wissen einzubringen(Johnston-Arthur, 2005; Hetfleisch, 2005). Vielmehr wird die politische Debatte zu Integrationin Österreich stark normativ geführt und ist von hegemonialen Integrationsvorstellungendurchzogen, welche, in einem imaginierten etablierten Konsens, eine einzelne österreichische Leitkultur und Werteordnung der tendenziell kulturalistisch defizitären Werteordnung von Migranten gegenüberstellt (Schenk, 2013, b; Georgi, 2015). Dieser abwertende Kulturalismusist die Verobjektivierung von Kultur zur Vortäuschung einer kulturellen Notwendigkeit, durchwelche über eine politische Absicht hinweggetäuscht werden soll (vgl. Pfreundschuh, 2017).Kulturalismus ist eine Ideologie, welche die Kultur selbst als Grundlage einer jeglichen Politikund Geschichte behauptet (ebd.). Während der Integrationsbegriff in anderen Kontexten aufden Kern gleichberechtigter Teilhabe beschränkt bleibt, wird er bei Migranten kulturellcodiert. Mit der Kulturalisierung des Integrationsbegriffs wird ein Land als Abstammungsgemeinschaft statt als Republik definiert (Schenk, 2013, b). So wirkt das Konzeptder Integration als Exklusionsmechanismus, denn Zugehörigkeit wird völkisch determiniertund die zu integrierenden Migranten werden als moralische „Bringschuldige“ einer alshomogen vorgestellten österreichischen Mehrheitsgesellschaft gegenübergestellt (Schenk,2013, a, b; Georgi, 2015). Die österreichische Gesellschaft ist, jedoch, genauso wenig homogenwie die unterschiedlichen Gruppen und Familien der Migranten und Migrantinnen inÖsterreich, da Zuwanderung selbst heterogen ist. Migrationsbedingte Heterogenität birgtaußer Kultur noch andere, vielfältige Dimensionen von Differenz, etwa die Wanderungsmotivation, den Bildungshintergrund, den aufenthaltsrechtlichen Status oder dieberuflichen Qualifikationen (Georgi, 2015). Die kritische Migrationsforschung weist in diesem Zusammenhang schon seit geraumer Zeit auf die unzulässige Personalisierung und Kulturalisierung von Integration hin und macht auf die Vernachlässigung und Ausblendungstruktureller Ungleichheiten sowie die institutionelle Diskriminierung von Eingewanderten inunterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft aufmerksam (ebd.). Diese Ausgrenzungs- und Diskriminierungserfahrungen beeinträchtigen die gesellschaftliche Integration von Menschenmit Migrationshintergrund, denn je höher die wahrgenommene Diskriminierung, destogeringer ist die Bereitschaft, sich in eine Aufnahmegesellschaft zu integrieren, also Teil von ihrzu werden (Uslucan & Yalcin, 2012). Eine gelungene Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern ist nicht nur abhängig von der Integrationsfähigkeit und -willigkeit der Menschen mit Migrationshintergrund, sondern auch von den Exklusions- und Inklusionsmechanismen der Mehrheitsgesellschaft und ihren Strukturen (vgl. Uslucan &Yalcin, 2012).
Der Begriff der Inklusion impliziert Diversität, weil er die Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt, die Individualität und die Bedürfnisse des einzelnen Menschen sowie dessen Teilhabean unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft zum handlungsleitenden Prinzip macht (vgl. Georgi, 2015). Inklusion bedeutet Teilhabe am Arbeitsmarkt, an Bildung, an sozialer Sicherheitsowie an politischen Repräsentationsgremien und impliziert den Zugang zu Einrichtungen,Leistungen und Ressourcen (Atac & Rosenberger, 2013). Inklusion bedeutet Teilhabe an den Leistungen und Chancen der einzelnen Funktionssysteme unserer Gesellschaft (vgl. Schenk,2016). Der Begriff der Inklusion bezieht sich nicht nur auf die Akteure, sondern auch auf die Institutionen und Strukturen (Atac & Rosenberger, 2013). Die Aufmerksamkeit richtet sich hierweniger auf die Integrationsfähigkeit Einzelner oder einzelner Gruppen, sondern auf die Transformationsfähigkeit von Institutionen und Strukturen (vgl. Georgi, 2015). Die Kehrseitevon Inklusion ist (soziale) Exklusion, das heißt sozial exkludierten Individuen bzw. Gruppenbleiben Rechte und Ressourcen, Lebenschancen und Leistungen verwehrt (Atac &Rosenberger, 2013). Inklusion zielt darauf ab, strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen,die benachteiligende Ausgangslagen ausgleichen können und Partizipation ermöglichen (vgl.Georgi, 2015). Ein wichtiger Aspekt von Integration ist die Partizipation von zugewanderten Gruppen an den kulturellen, sozialen, politischen und ökonomischen Teilbereichen der Gesellschaft (Aman, 2014, 26). Partizipation von Migranten an diesen Teilsystemen der Gesellschaft erfordert, jedoch, die Inklusion von Migranten in die damit einhergehenden Rechtsdimensionen gesellschaftlicher Teilhabe. Erst die Inklusion in ein System vonökonomischen, sozialen und politischen Rechten ermöglicht den Zugang zu und die Teilhabean den verschiedenen sozialen, ökonomischen, und politischen Teilsystemen der Gesellschaft(Atac & Rosenberger, 2013). Vor diesem Hintergrund lässt sich erkennen, dass Zuwanderungsbestimmungen den Rechtsstatus von Migranten festlegen und dieser in Folgedie Rahmenbedingungen für deren Exklusion aus oder Inklusion in gesellschaftliche Teilbereiche bildet (ebd.). Denn, unterschiedliche Kategorien von Migranten und Asylsuchenden verfügen über unterschiedliche Rechte in Bezug auf Einreise und Aufenthaltund sind mit unterschiedlichen sozialen, ökonomischen und politischen (staatsbürgerlichen)Rechten ausgestattet. Nicht-Staatsbürger haben nicht die gleichen Rechte wie Staatsbürgerund insbesondere Drittstaatangehörige finden in den verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen ungleiche und unterschiedliche Teilhaberechte vor (ebd.). Beispielsweisewerden durch die Trennung zwischen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verschiedener Einreisekategorien von Migranten unterschiedliche ökonomische Rechte verliehen, sodassnicht alle Personen, die sich rechtmäßig im Land aufhalten, auch einen (beschränkten oderunbeschränkten) Zugang zum Arbeitsmarkt besitzen. Dies hat zur Folge, dass die an dieökonomischen Rechte beziehungsweise an die Teilnahme am Arbeitsmarkt gebundenen Sozial- und Familienleistungen (sozialen Rechte) dann auch nicht in Anspruch genommenwerden können. Ebenso haben, zum Beispiel, Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltssicherheitzwar ökonomische Rechte (Zugangsrechte zum Arbeitsmarkt) und daran geknüpfte soziale Rechte (Sozialleistungen), ihnen fehlen aber grundlegende politische Rechte (Wahlrecht),weshalb sich hier nur von Teilinklusion sprechen lässt (ebd.). Politische Rechte, wie das Wahlrecht, sind jedoch wichtige Instrumente demokratischer Inklusion, da nur die Wahlbürgerinnen den öffentlichen Raum mitgestallten können beziehungsweise an der Willensbildung und an Entscheidungen wie etwa wer ökonomische, soziale und politische Rechte und Chancen erhält, teilnehmen können (ebd.). Migrationspolitik und Integrationspolitik sind also eng miteinander verbunden, da die politisch hergestellten Ein-und Ausgrenzungsmechanismen festlegen, wer Zugang zu welchen Rechten und Teilsystemen der Gesellschaft hat (ebd.). Eine Politik der Teilinklusion von Migranten in die Rechtsdimensionen gesellschaftlicher Teilhabe behindert die Integration von Migranten, da Rechte nicht nur Grundlagen, sondern auch Mittel der Integration sind. Denn, wer nurteilweise die gleichen Rechte wie die Mehrheitsgesellschaft hat, kann sich auch nur teilweisein diese integrieren. Integration und Inklusion sind also als ein relationales Begriffspaar zusehen, da sie in einem Wechselverhältnis stehen und einander bedingen. Mangelnde Integration von Migranten ist also in letzter Konsequenz auch Resultat exkludierender Strukturen und Institutionen. Das Fehlen politischer Rechte macht Drittstaatangehörige, diein Österreich leben - wie beispielsweise jene aus Subsahara-Afrika oder/und aus muslimischgeprägten Ländern - im politischen Diskurs verletzbar, da sie bei der Wahl ihre Stimme nichtabgeben können und so von populistischen Politikern im Wahlkampf als Feindbildinstrumentalisiert werden können. Dies verstärkt die Diskriminierung und Ausgrenzung dieser Migrantengruppen in der österreichischen Gesellschaft und am österreichischen Arbeitsmarkt. Diskriminierung wirkt sich negativ auf Integrationsprozesse aus: Studienbelegen, dass Diskriminierungserfahrungen von Migranten und Migrantinnen ihre subjektive Integrationsbereitschaft sowie ihre tatsächliche Integration negativ beeinflussen (Uslucan &Yalcin, 2012). Erstens, bewirkt Diskriminierung Reethnisierungsprozesse - also den Rückzug inund den Rückbezug auf eine als homogen imaginierte eigene Gruppe - als Strategie, um den Selbstwert zu schützen (ebd.). Zweitens, behindert Diskriminierung die strukturelle Integration in den Arbeitsmarkt und erschwert die soziale Teilhabe, mit der Folge einergeringeren sozialen Mobilität und eines höheren Armutsrisikos für die Betroffenen (ebd.). Dieim Rahmen dieser Studie geführten Interviews und Gespräche mit nigerianischen Migrantenweisen darauf hin, dass sich nigerianische Migranten am Arbeitsmarkt, bei öffentlichen Institutionen, im öffentlichen Raum und bei der Möglichkeit zur Mitbestimmung aufpolitischer Ebene in Österreich diskriminiert fühlen. Den Wahrheitsgehalt dieser Diskriminierungserfahrungen belegen auch die Ergebnisse einer Studie über die Lebenssituation von Schwarzen in urbanen Zentren Österreichs von Philipp & Starl (2013) aufdie an anderer Stelle noch näher eingegangen wird. Beispielsweise beantworten 66,8% derbefragten Zielgruppe die Frage, „Könnten Sie sich vorstellen, dass die Bevölkerung in Ihrer Stadt eine Schwarze Bürgermeisterin oder einen Schwarzen Bürgermeister wählt?“ mit „Nein“(ebd.). 61 % der Befragten empfindet die Darstellung von Schwarzen in den Medien, und von Personen des öffentlichen Lebens, überwiegend als abwertend. In diesem Zusammenhangbraucht es klare politische Botschaften, indem eine verbesserte Sichtbarkeit von Schwarzenin entsprechenden Funktionen des öffentlichen Lebens gefördert wird.
Der Begriff der Inklusion impliziert Diversität, weil er die Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt, die Individualität und die Bedürfnisse des einzelnen Menschen sowie dessen Teilhabean unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft zum handlungsleitenden Prinzip macht (vgl. Georgi, 2015). Inklusion bedeutet Teilhabe am Arbeitsmarkt, an Bildung, an sozialer Sicherheitsowie an politischen Repräsentationsgremien und impliziert den Zugang zu Einrichtungen,Leistungen und Ressourcen (Atac & Rosenberger, 2013). Inklusion bedeutet Teilhabe an den Leistungen und Chancen der einzelnen Funktionssysteme unserer Gesellschaft (vgl. Schenk,2016). Der Begriff der Inklusion bezieht sich nicht nur auf die Akteure, sondern auch auf die Institutionen und Strukturen (Atac & Rosenberger, 2013). Die Aufmerksamkeit richtet sich hierweniger auf die Integrationsfähigkeit Einzelner oder einzelner Gruppen, sondern auf die Transformationsfähigkeit von Institutionen und Strukturen (vgl. Georgi, 2015). Die Kehrseitevon Inklusion ist (soziale) Exklusion, das heißt sozial exkludierten Individuen bzw. Gruppenbleiben Rechte und Ressourcen, Lebenschancen und Leistungen verwehrt (Atac &Rosenberger, 2013). Inklusion zielt darauf ab, strukturelle Rahmenbedingungen zu schaffen,die benachteiligende Ausgangslagen ausgleichen können und Partizipation ermöglichen (vgl.Georgi, 2015). Ein wichtiger Aspekt von Integration ist die Partizipation von zugewanderten Gruppen an den kulturellen, sozialen, politischen und ökonomischen Teilbereichen der Gesellschaft (Aman, 2014, 26). Partizipation von Migranten an diesen Teilsystemen der Gesellschaft erfordert, jedoch, die Inklusion von Migranten in die damit einhergehenden Rechtsdimensionen gesellschaftlicher Teilhabe. Erst die Inklusion in ein System vonökonomischen, sozialen und politischen Rechten ermöglicht den Zugang zu und die Teilhabean den verschiedenen sozialen, ökonomischen, und politischen Teilsystemen der Gesellschaft(Atac & Rosenberger, 2013). Vor diesem Hintergrund lässt sich erkennen, dass Zuwanderungsbestimmungen den Rechtsstatus von Migranten festlegen und dieser in Folgedie Rahmenbedingungen für deren Exklusion aus oder Inklusion in gesellschaftliche Teilbereiche bildet (ebd.). Denn, unterschiedliche Kategorien von Migranten und Asylsuchenden verfügen über unterschiedliche Rechte in Bezug auf Einreise und Aufenthaltund sind mit unterschiedlichen sozialen, ökonomischen und politischen (staatsbürgerlichen)Rechten ausgestattet. Nicht-Staatsbürger haben nicht die gleichen Rechte wie Staatsbürgerund insbesondere Drittstaatangehörige finden in den verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen ungleiche und unterschiedliche Teilhaberechte vor (ebd.). Beispielsweisewerden durch die Trennung zwischen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verschiedener Einreisekategorien von Migranten unterschiedliche ökonomische Rechte verliehen, sodassnicht alle Personen, die sich rechtmäßig im Land aufhalten, auch einen (beschränkten oderunbeschränkten) Zugang zum Arbeitsmarkt besitzen. Dies hat zur Folge, dass die an dieökonomischen Rechte beziehungsweise an die Teilnahme am Arbeitsmarkt gebundenen Sozial- und Familienleistungen (sozialen Rechte) dann auch nicht in Anspruch genommenwerden können. Ebenso haben, zum Beispiel, Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltssicherheitzwar ökonomische Rechte (Zugangsrechte zum Arbeitsmarkt) und daran geknüpfte soziale Rechte (Sozialleistungen), ihnen fehlen aber grundlegende politische Rechte (Wahlrecht),weshalb sich hier nur von Teilinklusion sprechen lässt (ebd.). Politische Rechte, wie das Wahlrecht, sind jedoch wichtige Instrumente demokratischer Inklusion, da nur die Wahlbürgerinnen den öffentlichen Raum mitgestallten können beziehungsweise an der Willensbildung und an Entscheidungen wie etwa wer ökonomische, soziale und politische Rechte und Chancen erhält, teilnehmen können (ebd.). Migrationspolitik und Integrationspolitik sind also eng miteinander verbunden, da die politisch hergestellten Ein-und Ausgrenzungsmechanismen festlegen, wer Zugang zu welchen Rechten und Teilsystemen der Gesellschaft hat (ebd.). Eine Politik der Teilinklusion von Migranten in die Rechtsdimensionen gesellschaftlicher Teilhabe behindert die Integration von Migranten, da Rechte nicht nur Grundlagen, sondern auch Mittel der Integration sind. Denn, wer nurteilweise die gleichen Rechte wie die Mehrheitsgesellschaft hat, kann sich auch nur teilweisein diese integrieren. Integration und Inklusion sind also als ein relationales Begriffspaar zusehen, da sie in einem Wechselverhältnis stehen und einander bedingen. Mangelnde Integration von Migranten ist also in letzter Konsequenz auch Resultat exkludierender Strukturen und Institutionen. Das Fehlen politischer Rechte macht Drittstaatangehörige, diein Österreich leben - wie beispielsweise jene aus Subsahara-Afrika oder/und aus muslimischgeprägten Ländern - im politischen Diskurs verletzbar, da sie bei der Wahl ihre Stimme nichtabgeben können und so von populistischen Politikern im Wahlkampf als Feindbildinstrumentalisiert werden können. Dies verstärkt die Diskriminierung und Ausgrenzung dieser Migrantengruppen in der österreichischen Gesellschaft und am österreichischen Arbeitsmarkt. Diskriminierung wirkt sich negativ auf Integrationsprozesse aus: Studienbelegen, dass Diskriminierungserfahrungen von Migranten und Migrantinnen ihre subjektive Integrationsbereitschaft sowie ihre tatsächliche Integration negativ beeinflussen (Uslucan &Yalcin, 2012). Erstens, bewirkt Diskriminierung Reethnisierungsprozesse - also den Rückzug inund den Rückbezug auf eine als homogen imaginierte eigene Gruppe - als Strategie, um den Selbstwert zu schützen (ebd.). Zweitens, behindert Diskriminierung die strukturelle Integration in den Arbeitsmarkt und erschwert die soziale Teilhabe, mit der Folge einergeringeren sozialen Mobilität und eines höheren Armutsrisikos für die Betroffenen (ebd.). Dieim Rahmen dieser Studie geführten Interviews und Gespräche mit nigerianischen Migrantenweisen darauf hin, dass sich nigerianische Migranten am Arbeitsmarkt, bei öffentlichen Institutionen, im öffentlichen Raum und bei der Möglichkeit zur Mitbestimmung aufpolitischer Ebene in Österreich diskriminiert fühlen. Den Wahrheitsgehalt dieser Diskriminierungserfahrungen belegen auch die Ergebnisse einer Studie über die Lebenssituation von Schwarzen in urbanen Zentren Österreichs von Philipp & Starl (2013) aufdie an anderer Stelle noch näher eingegangen wird. Beispielsweise beantworten 66,8% derbefragten Zielgruppe die Frage, „Könnten Sie sich vorstellen, dass die Bevölkerung in Ihrer Stadt eine Schwarze Bürgermeisterin oder einen Schwarzen Bürgermeister wählt?“ mit „Nein“(ebd.). 61 % der Befragten empfindet die Darstellung von Schwarzen in den Medien, und von Personen des öffentlichen Lebens, überwiegend als abwertend. In diesem Zusammenhangbraucht es klare politische Botschaften, indem eine verbesserte Sichtbarkeit von Schwarzenin entsprechenden Funktionen des öffentlichen Lebens gefördert wird.
6. GESETZGEBUNG ZUR NICHTDISKRIMINIERUNG IN ÖSTERREICH - DAS GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
2004 trat in Österreich das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung(Gleichbehandlungsgesetz) in Kraft, in welchem Gleichbehandlung als Gegenteil von Diskriminierung verstanden wird. Dieses Gesetz ist eine Erweiterung des Gesetzes zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt und beinhaltet nun zusätzlichauch die Gleichbehandlung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Ertl, 2011). Die Novellierung des Gesetzes war aufgrund der EU- Richtlinie 2000/43/EG zur „Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der Herkunft“ und der Richtlinie 2000/78/EG zur „Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf“ notwendig (Ertl, 2011; EUR-Lex, 2000, a; EUR-Lex, 2000, b). Das Gleichbehandlungsgesetz (Gl BG) enthält im II. Teil (§§ 16 bis 29 GIBG)Rechtsvorschriften zur, „Gleichbehandlung in der Arbeitswelt ohne Unterschied derethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung (Antidiskriminierung)“, (vgl. Bundeskanzleramt/RIS, 2017). Der III. Teil des Gl BG(§§ 30 bis 40 Gl BG) bezieht sich auf die „Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechtsoder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen“, (vgl. Bundeskanzleramt/RIS,2017). Geschützt ist durch Teil III des Gl BG, wer beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen,beim Zugang zu Wohnraum, zu Bildung, sozialen Vergünstigungen und Sozialschutzbenachteiligt wird (vgl. Gleichbehandlungsanwaltschaft, 2014). Neben dem Gl BG auf Bundesebene ist die Gleichbehandlung auch in den Landesgesetzen verankert; als Beispielwäre das Wiener Antidiskriminierungsgesetz zu nennen (Ertl, 2011). Aufgrund der extremen Zersplitterung des österreichischen Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsrechts mitunterschiedlichen sachlichen und örtlichen Geltungsbereichen finden betroffene Personen oftnicht die richtige Anlaufstelle, wenn sie sich diskriminiert fühlen (vgl. Anwaltschaft für Gleichbehandlung, 2016). Ein einheitlicher Kompetenztatbestand im Bundes-Verfassungsgesetz könnte das Gleichbehandlungsrecht in seiner Summe reduzieren - damiteinfacher, transparenter und zugänglicher machen - und zur Erhöhung der Bekanntheit und Wirksamkeit von Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzen beitragen(Anwaltschaft für Gleichbehandlung, 2016; Biffl et al., 2013).
7. DER BEGRIFF DER DISKRIMINIERUNG
Diskriminierung ist ein normativer Begriff, dessen konkrete Bedeutung sich ingesellschaftlichen Auseinandersetzungen ständig verschiebt, weshalb rechtliche, politischeund wissenschaftliche Definitionen von Diskriminierung keineswegs deckungsgleich sind(Gomolla, 2010). Zum Begriff „Diskriminierung“ gibt es folglich in der Literatur zahlreiche Definitionen, die zwar ähnlich sind, jedoch unterschiedliche Aspekte hervorheben. Laut Gomolla (2010) bezieht sich der Begriff „Diskriminierung“ auf nach Grundsätzen der Gleichheitund Gleichbehandlung festgestellte Benachteiligungen aufgrund gruppenspezifischer Differenzen, wie zum Beispiel Hautfarbe, ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht,Behinderung, Religion und Weltanschauung, Sprache oder sexuelle Orientierung.Rommelspacher (2006) ist der Auffassung, dass Diskriminierung dann vorliegt, wenn Menschen, die einer Minderheit angehören, im Vergleich zu Mitgliedern der Mehrheitweniger Lebenschancen, das heißt weniger Zugang zu Ressourcen und weniger Chancen zur Teilhabe an der Gesellschaft haben. Levy (1998) definiert die Diskriminierung von Personenoder von Personengruppen ganz generell als eine Ungleichbehandlung aufgrund einerkategorialen Zugehörigkeit ohne Rücksicht auf individuelle Charakteristika (Egger et al, 2003:Levy 1998:11). Für Höfel (2010) handelt es sich beim Begriff „Diskriminierung“ um einen Oberbegriff für verschiedene Phänomene, deren gemeinsamer Kern darin besteht, bestimmte Merkmale von Menschen, zur Konstruktion von Gruppen heranzuziehen und damit ihre Ungleichbehandlung zu begründen. Höfel betont auch den machtpolitischen Aspekt im Zugang zu Ressourcen, welcher Diskriminierung oft begleitet und meint:
„Diskriminierung zielt auf die Ungleichbehandlung der Gruppen beim Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen und somit auf die Entwicklung und Rechtfertigung von Machtverhältnissen“, (Höfel, 2010: 10).
7.1. Diskriminierungsformen, Diskriminierungsweisen und Diskriminierungsbereichex Diskriminierungsformen
Diskriminierungsformen sind Diskriminierungen unterteilt nach den jeweils betroffenen Gruppen der Diskriminierung (Kemper, 2010). Diskriminierungsformen beziehen sich auf die Merkmale, aufgrund welcher bestimmte Gruppen diskriminiert werden. Hierzu gehörtbeispielsweise rassistische Diskriminierung, die von Egger et al. (2003) wie folgt definiert wird:„Rassistische Diskriminierung ist eine Praxis, die Menschen aufgrund von physiognomischen Merkmalen (z.B. der Hautfarbe), der ethnischen Herkunft, aufgrund kultureller Merkmale (z.B.Sprache, Name) und/oder ihrer religiösen Zugehörigkeit ungerecht oder intolerant behandelt,ihr Rechte vorenthält, sie demütigt, beleidigt, bedroht oder an Leib und Leben gefährdet“(Egger et al., 2003:3).
- Diskriminierungsweisen
Der Begriff „Diskriminierungsweisen“ bezieht sich auf rechtliche und soziologische Differenzierungen zum Begriff der Diskriminierung, die sich mit der Tatsache befassen, dass Phänomene von Diskriminierung unseren Alltag auf komplexe und oft subtile Weise durchdringen (Kemper, 2010). Folgende Diskriminierungsweisen werden in der wissenschaftlichen Literatur häufiger thematisiert:
1. Direkte/unmittelbare Diskriminierung:
Eine unmittelbare oder direkte Diskriminierung liegt dann vor, wenn eine Person aufgrund eines bestimmten Merkmals (z.B. Hautfarbe, ethnische Herkunft, Religion etc.) in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als sie eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde (ZARA, 2008; Egger et al., 2003).
2. Indirekte/mittelbare Diskriminierung:
Eine mittelbare oder indirekte Diskriminierung liegt dann vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, Personen, die bestimmte Merkmale aufweisen (z.B. Hautfarbe, Religion, nationale Herkunft etc.) gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen (ZARA, 2008; Egger, 2003).
3. Strukturelle Diskriminierung:
Strukturelle Diskriminierung bezieht sich nicht auf einzelne Personen, sondern auf Gruppen,die als ganze diskriminiert werden (Ertl, 2011:10). Von struktureller Diskriminierung wird auchgesprochen, wenn die Benachteiligung einzelner Gruppen in der Organisation der gesamten Gesellschaft begründet liegt (Höfel, 2010). Die strukturelle Perspektive geht davon aus, dass Diskriminierung sich nicht nur in Einstellungen und Handlungen Einzelner zeigt, sondern auchin den Regeln, Normen, Gesetzen und Arbeitsabläufen von Institutionen etc. verankert ist(Höfel, 2010).
4. Institutionelle Diskriminierung:
Mit dem Begriff „institutionelle Diskriminierung“ werden Ungleichheitseffekte - auch ohnevon unmittelbar diskriminierenden Absichten und Einstellungen der Akteure auszugehen - mitinstitutionellen Handlungskontexten als Problemursache in Beziehung gesetzt. Institutionelle Diskriminierung bezieht sich auf die formalen Rechte und auf die in den „normalen“organisatorischen Strukturen, Programmen und Routinen, welche in den Basisinstitutionendes gesellschaftlichen Lebens eingebettet sind (Gomolla, 2010). Als Institutionelle Diskriminierung bezeichnet man auch Gesetze, rechtliche Vorschriften und politische Vorgaben, die für bestimmte Gruppen einen benachteiligenden Sonderstatus zur Folge haben(Biffl et al, 2013; Ertl, 2011). Von institutioneller Diskriminierung ist auch die Rede, wenn dieinformellen Praktiken (internen Regeln, Gewohnheiten und Abläufe) einer Institution dazuführen, dass Angehörige bestimmter Gruppen von der Institution regelmäßig benachteiligtwerden (Humanrights.ch, 2017).
Die Begriffe institutionelle Diskriminierung und strukturelle Diskriminierung werden in derwissenschaftlichen Literatur oft synonym verwendet und gehen de facto auch ineinanderüber.
- Diskriminierungsbereiche
Diskriminierungsbereiche beziehen sich auf den gesellschaftlichen Teilbereich, in dem die Diskriminierungsformen und Diskriminierungsweisen auftauchen wie beispielsweise in der Arbeitswelt, im Bildungsbereich, am Wohnungsmarkt oder in den Medien (Kemper, 2010).
7.2. Entstehung und Wirkung von Vorurteilen als Kernelement von Diskriminierung
Vorurteile können prinzipiell sowohl Zustimmung als auch Ablehnung ausdrücken und beruhen auf Meinungsäußerungen und Ansichten, die nicht ausreichend begründet sind, da sie nicht ausreichend Information enthalten, um die damit verknüpften Urteile zu rechtfertigen (Ertl, 2011: Pettigrew, 1985). Der Begriff des Vorurteils und die Frage wie Vorurteile entstehen ist für das Konzept der Diskriminierung von essentieller Bedeutung, da Vorurteile nicht nur auf die Einstellungen der Menschen wirken, sondern auch auf deren Verhalten großen Einfluss haben (Ertl, 2011: Vahedi, 1996). Ein gruppenbezogenes Vorurteil entsteht in einem dreistufigen Prozess (Zick et al, 2011):
1. Kategorisierung
Die Kategorisierung ist ein fundamentaler, kognitiver Prozess, der nahezu automatisch abläuft und zur Strukturierung der erfahrbaren Welt beziehungsweise der Ordnung von Erkenntnisinhalten dient. Individuen unterscheiden durch Kategorisierung Personen danach, ob sie ihrer Eigengruppe oder einer Fremdgruppe angehören.
2. Stereotypisierung
Auf der zweiten Stufe, der Stereotypisierung, werden Menschen in Abhängigkeit ihrer auf bestimmten Merkmalen beruhenden Gruppenzugehörigkeit, bestimmte Eigenschaften zugeschrieben, man stellt sich diese quasi als bestimmte „Typen“ vor.
[...]
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.