Bereits im 19. Jahrhundert hatten sich die Medizin sowie andere eng mit ihr verwandte Wissenschaften als höchste Autoritäten in Fragen menschlicher Sexualität etabliert. Diesen Status sollten sie auch im 20. Jahrhundert behalten. Im Kampf gegen die Unterdrückung des männlichen Homosexuellen spielten sie seit jeher jedoch eine zwiespältige Rolle. Da die homophobe Haltung in der deutschen Gesellschaft der frühen Nachkriegszeit trotz des Niedergangs der NS-Diktatur ungebrochen fortlebte – der Jurist Hans Joachim Schoeps ging noch 1962 sogar so weit zu konstatieren: „Für die Homosexuellen ist das dritte Reich noch nicht zu Ende“– muss der Einfluss des medizinischen Diskurses auch in dieser Epoche hinterfragt werden. Indem diese Arbeit die während der frühen Nachkriegszeit diskutierten und veröffentlichten Thesen und Theorien in Bezug auf die Homosexualität untersucht, geht sie der Frage nach, ob die Grundlagen zur fortgesetzten Diskriminierung und strafrechtlichen Verfolgung durch die §§ 175 und 175a Strafgesetzbuch (StGB)2 in der medizinischen Forschung auszumachen sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Historischer Kontext
2.1. Die strafrechtliche Verfolgung in der frühen BRD
2.2. Die Sexualmoral der 1950er Jahre
2.3 Der medizinische Diskurs im Kontext
3. Medizinische Gutachten zu Fragen der Homosexualität
3.1. Ätiologie
3.2. Therapie
3.3. Soziale Gefährlichkeit und die §§ 175 und 175a StGB
4. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den medizinischen Diskurs in der Bundesrepublik Deutschland der 1950er Jahre bezüglich der männlichen Homosexualität. Ziel ist es zu analysieren, ob und inwieweit medizinische Forschungsergebnisse jener Zeit die Grundlagen für die fortgesetzte strafrechtliche Diskriminierung und Verfolgung durch die §§ 175 und 175a StGB stützten oder infrage stellten.
- Die strafrechtliche Verfolgungspraxis homosexueller Männer in der frühen BRD.
- Die restriktive Sexualmoral der 1950er Jahre und deren gesellschaftliche Prägung.
- Wissenschaftliche Thesen zur Ätiologie und Therapierbarkeit von Homosexualität.
- Der Zusammenhang zwischen medizinischer Begutachtung und der Bewertung der „sozialen Gefährlichkeit“.
Auszug aus dem Buch
3.1. Ätiologie
Die Frage nach dem Ursprung oder der Entstehung der Homosexualität stellt gleichzeitig Dreh- und Angelpunkt der damaligen Diskussion und ein regelrechtes Symptom für die normative Ausrichtung der Gedanken und Sittlichkeitsgefühle dar, die in der frühen Nachkriegsgesellschaft ungebrochen vorherrschten. Hierbei bildeten die Theorien von der angeborenen Prädisposition und der durch verschiedene äußere Faktoren bedingten Auslösung den Kern. Beide Gedankenmodelle widersprachen einander allerdings keineswegs, sondern ergänzten sich vielmehr. Es darf angenommen werden, dass die wissenschaftlich festgestellte Erworbenheit der homosexuellen Neigung zumindest in den Augen des Gesetzgebers von einiger Relevanz gewesen sein dürfte.
So vertrat der Nervenfacharzt Dr. Wilhelm Bitter in seinem Gutachten für die Große Strafrechtsreform die Ansicht, dass die „gleichgeschlechtliche Triebrichtung“ sowohl angeboren als auch erworben sein könne, wobei ersteres seltener zuträfe. Bei Jugendlichen oder Heranwachsenden käme es nur dann zu einer Fixierung homosexuellen Verhaltens, wenn „frühkindliche Familieneinflüsse“ dafür die Grundlage lieferten.
Der Tübinger Professor Ernst Kretschmer stellt in seinem Gutachten die herausragende Rolle einer konstitutionell bedingten „Anfälligkeit für abnorme Sexualbetätigung“ fest; demnach sei die Homosexualität selbst weder angeboren noch vererbbar, jedoch begünstigten gewisse biologischen Anlagen unter dem prägenden Einfluss der Umwelt die Ausformung bestimmter sexueller Ausrichtungen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung skizziert die Fragestellung und den Quellenkorpus der Arbeit, wobei der Fokus auf dem Einfluss medizinischer Experten im Kontext der Aufrechterhaltung des § 175 StGB liegt.
2. Historischer Kontext: Dieses Kapitel beleuchtet die strafrechtliche Situation nach 1945, die vorherrschende konservative Sexualmoral und die Kontinuität bestimmter medizinischer Lehrmeinungen in der frühen Bundesrepublik.
3. Medizinische Gutachten zu Fragen der Homosexualität: Hier wird der Kern der Untersuchung dargelegt, indem verschiedene medizinische Gutachten hinsichtlich der Entstehungsursachen, therapeutischer Ansätze und der zugeschriebenen sozialen Gefährlichkeit von Homosexualität kritisch analysiert werden.
4. Schlussbetrachtung: Das Fazit stellt fest, dass der medizinische Diskurs der 1950er Jahre zwar teilweise eine Straffreiheit für „einfache“ Homosexualität forderte, jedoch durch die Pathologisierung und das Festhalten an Vorurteilen weiterhin zur Stigmatisierung und Ausgrenzung beitrug.
Schlüsselwörter
Homosexualität, § 175 StGB, Medizinischer Diskurs, Sexualmoral, Pathologisierung, BRD 1950er Jahre, Strafrechtsreform, Gutachten, Ätiologie, Therapie, Soziale Gefährlichkeit, Homophobie, Strafverfolgung, Sittengesetz, Nachkriegszeit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit untersucht die Rolle der Medizin als Autorität im Diskurs um männliche Homosexualität in der BRD der 1950er Jahre und wie medizinische Gutachten die juristische Verfolgung beeinflusst oder legitimiert haben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind die strafrechtliche Verfolgung nach § 175 StGB, die medizinische Einschätzung der Ursachen von Homosexualität sowie die Debatte um deren Therapierbarkeit und soziale Gefährlichkeit.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist zu ergründen, ob und wie medizinische Forschungsergebnisse zur fortgesetzten strafrechtlichen Diskriminierung von Homosexuellen in der jungen Bundesrepublik beitrugen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Arbeit basiert auf einer qualitativen Analyse von Primärquellen, insbesondere medizinischen Gutachten für die Große Strafrechtsreform aus dem Jahr 1958 sowie einer Urteilsschrift des Bundesverfassungsgerichts von 1957.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die medizinischen Sichtweisen auf Entstehungsursachen (Ätiologie), Möglichkeiten der psychotherapeutischen Behandlung und die Argumente zur sozialen Gefährlichkeit von Homosexuellen detailliert analysiert.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit am besten?
Zu den prägenden Begriffen gehören Pathologisierung, § 175 StGB, medizinischer Diskurs, Sexualmoral, Homophobie und die gesellschaftliche Stigmatisierung homosexueller Männer.
Welche Rolle spielte der § 175a StGB in der medizinischen Argumentation?
Die meisten Gutachter befürworteten diesen Paragraphen, da sie in ihm ein notwendiges Instrument zum Jugendschutz sahen, im Gegensatz zum § 175, den viele aus medizinischer Sicht als ineffektiv ablehnten.
Wie wurde Homosexualität in den untersuchten Gutachten primär bewertet?
Die Experten betrachteten Homosexualität einhellig als behandlungsbedürftigen, potenziell schädlichen Zustand, wobei sie zwischen angeborenen und erworbenen Formen unterschieden, jedoch stets eine negative Beurteilung beibehielten.
Gab es eine Forderung nach Emanzipation seitens der Mediziner?
Obwohl einige Mediziner wie Hans Giese eine Reform oder Aufhebung des § 175 forderten, zeigt die Analyse, dass dies keine genuine gesellschaftliche Emanzipation förderte, sondern meist mit Vorurteilen über die „soziale Gefährlichkeit“ verbunden blieb.
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- Nejla Demirkaya (Autor), 2016, Die männliche Homosexualität zwischen Pathologisierung und Emanzipation. Der medizinische Diskurs in der BRD der 1950er Jahre, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/430892