Estlunds epistemischer Prozeduralismus. Eine Auseinandersetzung


Dossier / Travail, 2017

18 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Abstract

2. Epistemischer Prozeduralismus
2.1 Die Idee des epistemischen Pozeduralismus
2.3 Drei notwendige Bedingungen

3. Das Qualified Acceptability Requirement
3.1 Die Idee des "Qualified Acceptability Requirement"
3.2 Überexklusion und Überinklusion
3.3 Selbstanwendung

4. Die Münzwurf-Bedingung
4.1 Die Jury-Analogie
4.2 Besser als der Zufall

5. Die Besser-als-Bedingung
5.1 Primary Bads
5.2 Konsequentialismus

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

8. Abbildungsverzeichnis

9. Abkürzungsverzeichnis

1 Abstract

In dieser Arbeit soll der epistemische Prozeduralismus wie von Estlund, David M. In „Democratic Authority“, (2008) dargestellt und diskutiert werden. Estlund geht davon aus, dass Demokratie ihren Wert daher hat, dass die demokratischen Prozesse, die zu politischen Entscheidungen fuhren, dazu tendieren, zu richtigen Entscheidungen zu fuhren. Diese Arbeit behandelt die einzelnen Grundbedingungen des epistemischen Prozeduralismus kritisch und pruft, ob Estlunds Darstellung haltbar ist. Der epistemische Prozeduralismus nach Estlund ist demnach auf drei Bedingungen begrundet. Dabei wird ersichtlich, dass die erste Bedingung, das Qualified Acceptability Requirement, in einem Dilemma endet, welches auch nach intensiver Recherche keine Auflösung findet. Weiter werde ich zeigen, warum die zweite Bedingung, die Munzwurf-Bedingung, ihre argumentative Wirkung verfehlt. Das liegt vordergrundig daran, dass die Jury-Analogie unpassend gewählt sein könnte. Mit der Jury- Analogie werden demokratische Prozesse mit den Entscheidungsprozessen innerhalb einer Jury in einem Gericht verglichen. Estlund ubersieht allerdings, dass die Demokratie nicht wie eine Jury zwischen schuldig und unschuldig entscheidet, sondern weit uber binäre Entscheidungen hinaus geht. Die letzte Bedingung des epistemischen Prozeduralismus, die Besser-als-Bedingung, soll gegen konsequentialistische Einwände abgepruft werden. Dabei wird der Zusammenhang zwischen den einzelnen Argumenten des epistemischen Prozeduralismus aufgezeigt.

2 Epistemischer Prozeduralismus

2.1 Ein Grundriss

„The idea of democracy is not naturally plausible. The stakes of political decisions are high, and the ancient analogy is apt: in life-and-death medical decisions, what could be stupider than holding a vote?“1

Der sogenannte epistemische Prozeduralismus nach Estlund ist eine kontemporäre, also zeitgenössische, Verteidigung der Demokratie. Aufgrund der langen Historie der politischen Philosophie uber die Demokratie, fuhrt kein Weg an einer kurzen Begriffsanalyse zur Abgrenzung anderer historischer Positionen vorbei. In diesem Teil wird die Begriffsdefinition umrissen und nur in ihren essentiellen Grundzugen ausgefuhrt, um Raum fur die kritische Untersuchung des epistemischen Prozeduralismus zu schaffen. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird die Abgrenzung gegenuber anderen Positionen der politischen Philosophie noch ausfuhrlicher behandelt, der Fokus ist aber auf der kritischen Auseinandersetzung mit den Argumenten fur den epistemischen Prozeduralismus gesetzt.

Der Vollständigkeit halber soll angefuhrt werden, dass Estlunds Werk „Democratic Authority“ als philosophischer Rahmen zu verstehen ist und sich konsequentialistischen Einwänden entziehen soll. Es bleibt abzuwägen, ob die angefuhrten Einwände konsequentialistischer Natur sind.

Mit politischer Autorität meint Estlund die moralische Macht eines Akteurs (den Staat) mithilfe von Befehlen, moralisch zu ge- und verbieten. Mit politischer Legitimität meint Estlund, die moralische Befugnis des Staates, Befehle zu erteilen. Diese moralische Befugnis ruhrt von den Prozessen her, die die Befehle produziert.2 3

Der Prozeduralismus ist eine verhältnismäßig junge Strömung politischer Philosophie. Im Kern möchten Anhänger dieser Bewegung verdeutlichen, dass der Wert einer politischen Handlung, aus den Prozessen entsteht, die zur Entscheidungsfindung in politischen Fragen beitragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die politische Entscheidung machtkonstituierend, machtausubend, oder machterhaltend ist. Eine klassische Rechtfertigung von demokratischem (fairen) Prozeduralismus findet sich beispielsweise bei Rawls („A Theory of Justice“, 1971). In Kapitel 3.2 wird eine tiefergehende Analyse vorgenommen, um herauszukristallisieren, wie Estlund den Prozeduralismusbegriff im Vergleich zu anderen Theorien mit prozeduralistischen Annahmen verwendet. Kurz gesagt, könnte man also behaupten, der Fokus der Prozeduralisten liege auf der Prozedur. Wenn in dieser Arbeit von epistemischem Prozeduralismus gesprochen wird, bezieht dies sich naturlich auf die von Estlund gegebene Konzeption, es sei denn zu gegebenem Anlass wird anderweitig differenziert.

Der Epistemologiebegriff stammt aus der griechischen Antike („épisteme“) und wird in philosophischen Arbeiten vielseitig verwendet. Fur die Begriffsdefinition reicht es aus, wenn épisteme mit „Wissen“, oder um akkurater zu sein mit „Erkenntnis“ ubersetzt wird. In Estlunds Werk wird dieser Begriff dafur genutzt, um zu verdeutlichen, dass es sich um keine rein-prozeduralistische Konzeption handelt (Rawls nennt diese Art von Konzeptionen „imperfect proceduralism“)4. Estlund sucht nach einer Konzeption politischer Legitimität, die

Grischa Beuerle / Epistemischer Prozeduralismus / Prof. Dr. Tim Henning / SS 16/17 akzeptabel ist, fur alle qualifizierten Ansichtsweisen und epistemisch die Beste ist, verglichen mit Konzeptionen, die ebenso besser abschneiden, als eine Zufallsentscheidung.5

Traditionell gesehen gilt, dass die Legitimität von Autorität nur uber Zustimmung6 zu erreichen sei. Die Tatsache, dass in der Realität kein Mensch dafur oder dagegen stimmen kann, ob ein Akteur (der Staat) Autorität uber ihn erlangt, hat einige Autoren dazu veranlasst, Zustimmung auch darin zu sehen, in dem ein Mensch nur von den Vorteilen eines Staates profitiert.7 Estlund weigert sich, dieser Tradition zu folgen und fuhrt den normativen Zuspruch8 ein. Estlund zufolge fordert es keine aktive Handlung eines Profiteurs, vielmehr ist der theoretische Ansatz von einer moralischen Komponente dominiert. Estlunds normativer Zuspruch konstruiert sich aus der Annahme, dass selbst traditionelle Zustimmungstheorien Fälle einfuhren, in denen Zuspruch nichtig wird. Wenn dies der Fall ist, dann musse es auch Fälle geben in denen non-Zuspruch nichtig ist. Es gibt also Fälle in denen es verboten, anders gesagt nichtig ist, Autorität abzulehnen. Wenn Fälle auftreten sollten, dass es moralisch falsch ist abzulehnen, dann muss in diesem Fall jede Form von Ablehnung falsch sein und das Subjekt - ein Burger - ist moralisch gezwungen nicht abzulehnen, also zuzustimmen.

2.2 Drei notwendige Bedingungen

Der epistemische Prozeduralismus Estlunds lässt sich auf drei notwendige Bedingungen9 fur legitime Staatsautorität reduzieren.10 Die Rechtfertigung der Legitimität muss:

(1) auf Bedingungen beruhen die akzeptabel sind fur alle qualifizierten Ansichtsweisen. („Qualified Acceptability Requirement“)11
(2) zeigen können, dass die Regierungsform eine höhere Wahrscheinlichkeit dafur hat, richtige (in Form von gerecht) Entscheidungen zu fällen, als es eine Zufallsentscheidung (beispielsweise in Form eines Munzwurfs) tue. („Munzwurf-Bedingung“)
(3) zeigen können, dass die Regierungsform darin besser ist, als andere verfugbare Regierungsformen. („Besser-als-Bedingung“)

Grischa Beuerle / Epistemischer Prozeduralismus / Prof. Dr. Tim Henning / SS 16/17

3 Das "Qualified Acceptability Requirement"

3.1 Die Idee des „Qualified Acceptability Requirement“

Die erste notwendige Bedingung Estlunds epistemischen Prozeduralismus ist sowohl sein stärkstes als auch das einzige nicht-epistemische Argument des epistemischen Prozeduralismus. Durch die Bedingung, dass nur qualifizierte Ansichtsweisen generell akzeptiert werden mussen, lassen sich Gegner der Demokratie, wie Rassisten, Epistokraten, Theokraten und Fanatiker aller Art, prima facie aus dem Spektrum der politischen Relevanz ausschließen. Zuvor sollte allerdings die Idee des QAR genauer unter die Lupe genommen werden.

Epistemisch betrachtet besteht ein bedeutender Unterschied zwischen Entscheidungen in Alltagssituationen und Entscheidungen in der Politik. Ein meinerseits eingefuhrtes Beispiel soll Estlunds Punkt besser verdeutlichen: Wir haben kein Problem damit an einem gemeinsamen Abend mit Freunden, den besten Koch unter uns kochen zu lassen. Er weiß am besten Bescheid daruber, was am Herd getan werden muss und was nicht. In der Politik halten wir es fur alles andere als vernunftig den seiner Meinung nach klugsten Mensch regieren zu lassen, aber warum? Estlund macht dies fest an der „Expertise/Boss-Fallacy“.12 Das eigentliche Problem ist nicht, dass in der Realität keine tatsächliche Form der Zustimmung vorliegt, sondern es einfach gesagt unterschiedliche Meinungen daruber gibt, was moralisch und politisch richtig ist. Der Schluss von der deskriptiven (wer ist ein Experte?) zur normativen (wer soll entscheiden?) Ebene ist ungultig. Es geht um Fragen der persönlichen Überzeugung, Glaubensfragen (nicht im religiösen Sinne) und nicht immer um richtig oder falsch. Nur weil ein radikaler Christ seinen Glauben fur den Richtigen hält, wird der Buddhist nicht sagen „Gut zu wissen, dann muss ich naturlich sofort konvertieren und den Buddhismus aufgeben“.

Wenn es schon in einfachen Meinungsfragen derart divergierende Antworten gibt, worauf sollte sich dann in politischen Belangen geeinigt werden? Im epistemischen Prozeduralismus soll das uber das QAR passieren. Es filtert sozusagen alle untauglichen Ansichten13, die nicht akzeptabel sind fur alle qualifizierten Ansichten. Welche Ansichten sind dann also akzeptabel fur das QAR? Welche Risiken birgt eine derartige Grenzsetzung?

3.2 Überexklusion und Überinklusion

Der erste Teil des QAR-Arguments dient ausschließlich dazu der Epistokratie die Basis zu nehmen. Der Einwand der Überinklusion legt nahe, dass das QAR arbiträr Ansichten ausschließt und wiederum arbiträr andere in den Kreis der generell qualifizierten aufnimmt. Dieser Einwand umfasst die Bedingung der tatsächlichen Akzeptanz.14 Das AAV sagt aus, dass eine Rechtfertigung politischer Legitimität jedem Subjekt, das der Autorität untergeordnet wird zugänglich sein muss. Dieses Argument ist durchaus ein radikales: Wenn das AAV hinreichend fur Legitimität wäre, dann wäre kein Gesetz wirklich legitim, weil es logisch ist anzunehmen, dass sich zu jeder politischen Entscheidung ein möglicher Einwand dagegen finden lässt. Estlund schreibt zum AAV:

„This is an oddly amoral view, in which otherwise sensible lines of justification are unavailable if they are not acceptable to Nazis. If anyone believes this, we would need to hear a lot more in support of it.“15 16

Vorteilhaft an dieser Konstruktion des QAR ist, dass es sich von epistokratischen Rechtfertigungen absetzt, weil das QAR nicht fur die Rechtfertigung jedes legitimen Gesetzes zu Rate gezogen werden muss, sondern nur in den Fällen, in denen die epistkoratischen Rechtfertigungen fur Legitimität versagen. Der Einwand der Überexklusion ist ein schwacher, weil das AAV fur das QAR im Grunde keine Gefahr darstellt. Außerdem, nutzt dieses Argument fur die Widerlegung des Epistokraten, da in einer Epistokratie immer Offenheit gegenuber tatsächlichen qualifizierten Einwänden gegeben sein muss, nicht nur hypothetischen.

Der Einwand der Überinklusion fußt auf dem Vorwurf, das QAR schließe Einwände ein, die selbst eine entscheidende Rolle innerhalb des QAR tragen, allerdings auf falschen Doktrinen basieren. Estlund macht dies an einem Beispielargument klar:17

1. Prämisse: Der christliche Glauben ist eine Wahrheit mit höchster Wichtigkeit.
2. Prämisse: Wahrheiten der höchsten Wichtigkeit mussen in öffentlichen Schulen unterrichtet werden und durch den Staat durchgesetzt werden.

Konklusion: Also muss der christliche Glauben in öffentlichen Schulen unterrichtet werden.

Angenommen, dass ein beliebiges QAR die Ablehnung des christlichen Glaubens als qualifizierten Standpunkt akzeptiert und gilt, dass das QAR eine notwendige Bedingung der Legitimität ist, dann gibt es auch einen qualifizierten Einwand gegen die Konklusion des Arguments. Der Einwand der Überinklusion behauptet dennoch, dass das Argument beibehalten werden soll, auch wenn es auf falschen Doktrinen beruht.

Estlund behauptet, dass der Einwand der Überinklusion steht und fällt an der Frage, welche wahren Aussagen uber Legitimität zu treffen sind. Das wahre-Einwände Argument legt fest, dass nur wahre Einwände als qualifiziert gelten können, doch Anhänger des QAR mussen dagegen angeben, dass zumindest einige qualifizierte Ansichten falsch sind.

Was bedeutet das fur den epistemischen Prozeduralismus in Abgrenzung zu anderen prozeduralistischen Konzeptionen? Das QAR behandelt Fragen des Prozeduralismus, allerdings nicht auf der Ebene von Rawls, oder Social-Choice-Theoretikern. Das QAR greift dann ein, wenn es handfesten Dissens daruber gibt, (1) was zu tun ist, (2) wer entscheiden soll und schließlich (3) ob es uberhaupt „Experten“ gibt. Wenn auf die Antwort auf (3) nein lautet, dann liegt fairer Prozeduralismus vor, weil wenn es keine Experten gibt, die besser im Entscheiden sind als der Rest, dann sollte die Entscheidungsfindung wenigstens fair sein und das ist mit einem Munzwurf erfullt. („fair proceduralism“) Sollte die Frage nach der Möglichkeit der Experten positiv beantwortet werden, besteht das Risiko, dass die Staatstheorie epistokratische Zuge annimmt. Estlund veranschaulicht dies folgendermaßen18:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Schema der prozeduralistischen Positionen aus "Democratic Authority"

Impartial Procedures: Ergebnisunabhängige, prozeduralistische Legitimitätstheorien. Sie zeichnen sich durch die wortwörtliche Unparteilichkeit aus. Je weiter man im Spektrum von „impartial procedures“ nach links wandert, desto weniger Wert wird auf den deliberativen Aspekt (Debattieren und Diskutieren verschiedener Standpunkte) gelegt.

Epistemic Theories: Legitimitätstheorien die prozessunabhängige, also ergebnisabhängige Bedingungen miteinbeziehen. Der Epistemische Prozeduralismus bettet sich zwischen Wahrheits-Theorien (Epistokratie) und Prozeduralismen und erhält damit teilweise prozeduralistische Zuge (durch das QAR), sowie ergebnisabhängige Faktoren, die durch die Munzwurf-Bedingung und die Besser-als-Bedingung dargestellt werden. Die Integration beider scheinbar unvereinbarer Punkte, macht den epistemischen Prozeduralismus erst zu einem „Hybriden“.

3.3 Selbstanwendung

Die Rekonstruktion dieses Teils des QAR soll kurz gehalten werden und nur in Zugen dargestellt, um Raum fur meine Kritik - die an dieser Stelle angefuhrt wird - zu lassen. Estlund fuhrt an, dass das QAR auf sich selbst angewendet werden muss. Das liegt daran, dass das QAR verlangt, dass eine Rechtfertigung fur Legitimität akzeptabel fur alle qualifizierten Ansichten sein soll und damit stellt sich die Frage, ob die Burger mit qualifizierten Ansichten auch selbst festlegen können, welche Ansichten qualifiziert sind. Stellt sich heraus, dass dies sich als möglich erweist, dann besteht die Möglichkeit, dass das QAR sich selbst widerlegt.

Die Entscheidung uber entweder oder, verlegt sich auf das Geschlossenheits-Prinzip19, das aus dem Prinzip der Notwendigen Akzeptanz20 folgt, so Estlund. Eine schematische Darstellung soll dies vereinfachen:

1. Prämisse: Es gibt eine gewisse Anzahl Burger C
2. Prämisse (Prinzip der notwendigen Akzeptanz): Nur die Burger C entscheiden daruber, ob eine Doktrin als Prämisse einer politischen Rechtfertigung taugt. Konklusion (Prinzip der Geschlossenheit): Die Burger C mussen akzeptieren, dass ihre Akzeptanz notwendig fur die Zulässigkeit einer Doktrin innerhalb einer Rechtfertigung politischer Legitimität.

[...]


1 Vgl. David M.: Democratic Authority: A Philosophical Framework. Princeton. 2008. Hrsg: Princeton University Press (Kindle-Position80). Kindle-Version.

2 Vgl. Ebd. (Kindle-Positionen71-74). Kindle-Version.

3 Wenn ich im weiteren Verlauf der Arbeit von Autorität bzw. Legitimität spreche, beziehe ich mich auf die von Estlund gegebene Begriffsdefinition. Des weiteren finden sich Ausfuhrungen uber einzelne Begriffe (auch, weil die Arbeit sich mit einem angelsächsischen Autor beschäftigt) immer in den Fußnoten. Es sei denn, sie sind meines Erachtens von so hoher Relevanz fur meine Argumentation, dann werde ich mir das Recht nehmen, einzelne Begriffe auch im Fließtext zu thematisieren.

4 Vgl. https://plato.stanford.edu/entries/legitimacy/#PurProConDemLeg letzter Zugriff: 28.10.17 12:46

5 Vgl. https://plato.stanford.edu/entries/legitimacy/#PolLegDem letzter Zugriff: 5.10.2017 17:04

6 Original: „Consent“

7 Auch „tacit consent“ genannt“

8 Original: „normative consent“

9 Aufgrund des Mangels an deutscher Literatur uber die behandelte Thematik, habe ich entschieden, relevante Definitionen nach eigenem Gutdunken sinngemäß, oder auch wortgemäß zu ubersetzen. Daruber hinaus habe ich der Einfachheit halber jeder Bedingung einen Namen gegeben, der die Schwerpunkte einer jeden am sinnbildlichsten, oder treffendsten beschreibt. („Qualified Acceptability Requirement ist ein von Estlund eingefuhrter Begriff, im weiteren Verlauf werde ich Estlunds Begriff verwenden.)

10 Vgl. Anderson, E. (2006). „An epistemic defense of democracy“. Episteme, Band 1 Heft 5. S. 2

11 fortlaufend werde ich das „Qualified Acceptability Requirement“ mit Q AR abkurzen.

12 Man könnte beispielsweise immer fragen: „Du magst vielleicht der klugste hier sein, aber wer hat dich zum Chef ernannt?“

13 Im Original heißt es „all points of view“, wobei „points of view“ im Deutschen sehr unterschiedlich ubersetzt werden kann. Ich habe mich dazu entschieden dem Lesefluss zuliebe, unterschiedliche Übersetzungen zu verwenden. In Glaubensfragen werden nämlich nur die Unemotionalsten unter uns die Übersetzung „Standpunkte“ verwenden wollen, auch wenn es eine zulässige Übersetzung ist.

14 Original: „Actual Acceptance View“ ab diesem Punkt mit AAV abgekurzt

15 Vgl. Estlund, David M.: Democratic Authority: A Philosophical Framework. Princeton. 2008. Hrsg: Princeton University Press. (KindlePositionen103-104). Kindle-Version.

16 Die Grunde warum das QAR, sowie das AAV notwendig sein mussen aber nicht hinreichend fur Legitimität sein durfen, sind tiefergehend und spielen fur das Grundverständnis eine untergeordnete Rolle.

17 Vgl. Estlund, David M.: Democratic Authority: A Philosophical Framework. Princeton. 2008. Hrsg: Princeton University Press. (KindlePositionen764-766). Kindle-Version.

18 Vgl. Ebd. Kindle-Position 1488, Kindle Version

19 Original: Insularity-Requirement: die logische Konsequenz der Selbstanwendung des Prinzips der notwendigen Akzeptanz impliziert, dass die gewisse Anzahl Burger C selbst akzeptieren muss, dass ihre eigene Akzeptanz notwendig fur die Zulässigkeit einer Doktrin innerhalb einer politischen Rechtfertigung. „Insularity“ bedeutet ubersetzt „Geschlossenheit“, was nicht mit dem in der Epistemologie vorkommenden Prinzip zu verwechseln ist.

20 Original: „acceptance neccessary“: keine Doktrin ist als Prämisse einer politischen Rechtfertigung, solange sie nicht von einer gewissen und nur dieser Anzahl Burger C akzeptiert wird.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Estlunds epistemischer Prozeduralismus. Eine Auseinandersetzung
Université
University of Stuttgart  (Philosophie)
Cours
Demokratie
Note
1,7
Auteur
Année
2017
Pages
18
N° de catalogue
V430989
ISBN (ebook)
9783668738119
ISBN (Livre)
9783668738126
Taille d'un fichier
564 KB
Langue
allemand
Mots clés
Demokratie, Philosophie, David Estlund, theoretische Philosophie
Citation du texte
Grischa Beuerle (Auteur), 2017, Estlunds epistemischer Prozeduralismus. Eine Auseinandersetzung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/430989

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