Arbeitspapiere des Wirtschaftsprüfers


Trabajo de Seminario, 2005

27 Páginas, Calificación: 2


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung

2 Rechtliche Grundlagen für die Führung von Arbeitspapieren

3 Zweck der Arbeitspapiere
3.1 Dokumentation der Prüfungsplanung
3.2 Dokumentation der Prüfungshandlung und Prüfungsfeststellung
3.2.1 Prüfung internes Kontrollsystem
3.2.2 Materielle Prüfung
3.2.3 Untersuchungen interne Revision
3.2.4 Untersuchungen Dritter
3.2.5 Prüfung mehrerer Abschlussprüfer
3.3 Ableitung des Prüfungsergebnisses
3.4 Kontrolle der Prüfungsqualität
3.5 Erstellung des Prüfberichts
3.6 Nachweis im Regressfall

4 Arbeitspapiere entlang des Prüfungsprozesses
4.1 Dauerakt als Grundlage der Prüfungs-vorbereitung
4.1.1 Rechtsverhältnisse
4.1.2 Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
4.1.3 Wirtschaftliche Verhältnisse
4.1.4 Organisation und Rechnungswesen
4.1.5 Prüfungsdurchführung
4.2 Jährliche, laufende Arbeitspapiere als Grundlage des Prüfungsablaufs
4.2.1 Auftrag und Auftragsbestätigung
4.2.2 Prüfungsplan
4.2.3 Unterlagen zum Jahresabschluss
4.2.4 Unterlagen über die Prüfung des internen Kontrollsystems und über die Berücksichtigung der Innenrevision
4.2.5 Arbeitspapiere zur Prüfung und Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
4.2.6 Arbeitspapiere zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses
4.2.7 Arbeitspapiere zur Prüfung des Anhanges und Lageberichtes
4.2.8 Unterlagen über abschließende Feststellungen

5 Handhabung der Arbeitspapiere

6 Kritik an den Arbeitspapieren

7 Zusammenfassung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ausschnitt Arbeitspapiere der Vorprüfung des Prüffeld: Anlagenverrechnung, Anlagenverzeichnis (Quelle: Dr. Hafner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH)

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht Prüffelder der Vor- und Hauptprüfung (Quelle: Dr. Hafner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH)

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

In den Richtlinien des Instituts der Österreichischen Wirtschaftsprüfer werden Arbeitspapiere wie folgt definiert: „Arbeitspapiere sind alle Aufzeichnungen und Unterlagen, die der Abschlussprüfer im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der Jahresabschlussprüfung und zur Ableitung des Prüfungsergebnisses selbst erstellt, sowie alle Schriftstücke und Unterlagen, die er vom geprüften Unternehmen oder von Dritten als Ergänzung seiner eigenen Unterlagen zur Erfüllung des Prüfungszwecks erhält.“[1]

Sollte ein Zivilprozess gegen einen Wirtschaftsprüfer eingeleitet werden, dann sind die Arbeitspapiere die wichtigsten Unterlagen. Durch ihre Auswertung soll entweder bewiesen bzw. widerlegt werden, dass der Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt hat oder nicht. Darum ist es auch besonders wichtig, dass die Arbeitspapiere so detailliert wie möglich geführt werden. Hier ist anzumerken, dass es zwar Richtlinien gibt die von den Wirtschaftsprüfern auch verwendet werden sollen, die Nichtbeachtung hat allerdings keine rechtlichen Folgen für den Wirtschaftsprüfer.

Arbeitspapiere stellen somit ein sehr wichtiges Dokumentationsinstrument dar, welches nach internationalen Bestimmungen sehr unterschiedlichen Richtlinien Folge zu tragen hat. Ebenso unterschiedlich sind die Möglichkeiten der qualitativen Überprüfungen.

1.2 Gang der Untersuchung

Im Kapitel 2 „Rechtliche Grundlagen für die Führung von Arbeitspapieren“ wird die rechtliche Situation der Arbeitspapiere näher betrachtet.

Der Abschnitt 3, „Zweck der Arbeitspapiere“ beschreibt die Aufgaben der Arbeitspapiere, die sich von der Dokumentation der Prüfungshandlung bis hin zum Nachweis im Regressfall erstrecken. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls erläutert warum es wichtig ist, dass unter anderem die Prüfung des internen Kontrollsystems in den Arbeitspapieren erfasst ist.

Im Punkt 4 „Arbeitspapiere entlang des Prüfungsprozesses“ werden die unterschiedlichen Formen der Arbeitspapiere, der Dauerakt und die laufenden Arbeitspapiere gegenübergestellt und definiert was jeweils ihre Bestandteile sind.

Im Kapitel 5 „Handhabung der Arbeitspapiere“ wird geklärt wer für die Aufbewahrung der Arbeitspapiere zuständig ist und wie die rechtliche Verpflichtung zur Herausgabe der Unterlagen im Regressfall ist.

Im Abschnitt 6 „Kritik an den Arbeitspapieren“ sollen die möglichen Schwachstellen der Arbeitspapiere aufgezeigt werden. Hier wird insbesondere auf die mangelnde rechtliche Grundlage als auch auf die fehlende Verpflichtung zum Anhang an den Jahresabschluss eingegangen.

Abschließend werden im Kapitel 7, der „Zusammenfassung“ die Kerninhalte der Seminararbeit nochmals auf den Punkt gebracht und in diesem Kapitel zusammengefasst.

2 Rechtliche Grundlagen für die Führung von Arbeitspapieren

Die Jahresabschlussprüfung unterliegt Gesetzen die im HGB verankert sind.

So klärt der § 272 HGB, dass der Abschlussprüfer, sofern es für seine ordnungsmäßige Prüfung als relevant erscheint, berechtigt ist, vom gesetzlichen Vertreter alle Aufklärungen und Nachweise zu verlangen.

Des weiteren enthält der § 273 HGB die rechtlichen Bestimmungen für die Erstellung des Prüfberichts. Er besagt unter anderem, dass die Verpflichtung zur Vorlage des Prüfberichts beim Abschlussprüfer liegt.[2]

Rechtliche Grundlagen über die Form der Arbeitspapiere und somit der Dokumentation des Prüfungsablaufs sind aber weder im HGB noch im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz enthalten.

Um diese Gesetzeslücke auszufüllen wurden entsprechende Richtlinien und Fachgutachten erstellt. So wurde im Jahre 1993 erstmals eine Sammlung der Richtlinien des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer und des Fachsenats für Handelsrecht und Revision mit Unterstützung der Kammer der Wirtschaftstreuhänder herausgegeben.

Dr. Ernst Traar, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und Univ. Prof. Dr. Anton Egger, Präsident des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer zeigten die Bedeutung der Fachgutachten und Richtlinien für den Berufsstand folgendermaßen auf:

„Auch wenn Fachgutachten und Richtlinien keine normative Kraft zukommt, so wird deren Berücksichtigung in der täglichen Berufspraxis vor dem etwaigen Vorwurf, nicht lege artis vorgegangen zu sein, jedenfalls schützen“[3]

Darunter ist zu verstehen, dass es im Fall etwaiger Schadenersatzansprüche bzw. Haftungsausfällen zu einer positiven Beurteilung der Arbeit des Wirtschaftsprüfers kommen kann.[4]

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer hat bisher rund 600 Mitglieder und vertritt somit 80% aller tätigen Wirtschaftsprüfer. Verstöße gegen Richtlinien bzw. auch die verankerte Weiterbildungsverpflichtung wird streng geahndet und kann sogar zum Ausschluss der Wirtschaftsprüfer aus dem Verein führen.[5]

3 Zweck der Arbeitspapiere

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, handelt es sich bei den Arbeitspapieren um Unterlagen die nur vom zuständigen Abschlussprüfer geführt werden. Demnach haben sie auch unterschiedlichste Funktionen zu erfüllen, auf die im Folgenden näher eingegangen wird.

3.1 Dokumentation der Prüfungsplanung

Arbeitspapiere dienen unter anderem zur Dokumentation der Prüfungsplanung. Die Prüfungsplanung sieht eine Aufteilung in personelle, sachliche und zeitliche Planung vor.

Im Zuge der personellen Planung erfolgt die Auswahl geeigneter Mitarbeiter welche die Prüfung durchführen.

Die sachliche Planung bezieht sich auf die Erstellung eines den Erfordernissen des Prüfungsauftrags angepassten schriftlichen Prüfungsprogramms. Sie wird für die Vor- und Hauptprüfung separat durchgeführt. Die Planung der Hauptprüfung wird des weiteren beeinflusst durch den Stand des internen Kontrollsystems und den Ergebnissen der Vorprüfung.

Im Rahmen der zeitlichen Planung wird jedem Prüfungsgebiet eine bestimmte Zeitvorgabe zugewiesen, in der die Prüfung zu erfolgen hat.[6]

3.2 Dokumentation der Prüfungshandlung und Prüfungsfeststellung

Des weiteren dienen Arbeitspapiere zur Dokumentation der Prüfungshandlung und Prüfungsfeststellung. „Die Prüfungshandlungen sind unter Berücksichtigung des Wirkungsgrades des internen Kontrollsystems, der Größe und der wirtschaftlichen Lage des zu prüfenden Unternehmens, nach der

(absoluten oder relativen) Bedeutung des jeweiligen Prüfungsgebietes und der Höhe des Fehlerrisikos so festzulegen, dass eine sichere Beurteilung der Gesetzmäßigkeiten und Ordnungsmäßigkeiten der Rechnungslegung unter Beachtung der Aufgaben und der Zielsetzung der Abschlussprüfung möglich ist.“[7]

Im Rahmen der Durchführung von stichprobenweiser Prüfung wird ein Sicherheitsgrad und ein vertretbarer Fehlerspielraum festgelegt, welcher in den Arbeitspapieren unbedingt zu erfassen ist.[8]

[...]


[1] Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer: „Die Arbeitspapiere des Abschlussprüfers“, Wien 1991, S. 2

[2] V Prüfbericht gemäß § 273 Abs.3 HGB“, 1992, S. 1

[3] Egger A., Traar E.: Vorwort in: „Fachgutachten, Richtlinien, Stellungnahmen, herausgegeben
von der KWT“, 1993, S.1

[4] Vgl. Hilber: „ABC der Jahresabschlussprüfung“, Band 22,Wien 1998, S.34

[5] Vgl. o.V.: „Wirtschaftsprüfer verschärfen nach US-Bilanzskandale die Kontrolle“, in: SWK, 77 Jg., Wien 2002, Nr. 25, S. 956

[6] Vgl. Fachsenat für Handelsrecht und Revision: „Richtlinien zur Gewährleistung der
Prüfungsqualität, Wien 1990, S.5-6

[7] Fachsenat für Handelsrecht und Revision: „Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen nach den Vorschriften des RLG“, Wien 1992, S. 5-6

[8] Vgl. Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer: „Grundsätze der Bestimmung des Umfanges von Prüfungshandlungen, Wien 1991, S. 4

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Arbeitspapiere des Wirtschaftsprüfers
Universidad
Vienna University of Economics and Business  (BWL der Industrie)
Curso
Prüfung
Calificación
2
Autor
Año
2005
Páginas
27
No. de catálogo
V43233
ISBN (Ebook)
9783638410779
ISBN (Libro)
9783656245582
Tamaño de fichero
715 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Arbeitspapiere, Wirtschaftsprüfers, Prüfung
Citar trabajo
Mag. Elisabeth Schmid (Autor), 2005, Arbeitspapiere des Wirtschaftsprüfers, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43233

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Título: Arbeitspapiere des Wirtschaftsprüfers



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