Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Rechte und Pflichten die Mietparteien im Falle eines Mangels an der Mietsache haben. Einleitend dazu werden zunächst die grundlegenden Charakteristika eines Mietvertrages dargestellt und im Anschluss darauf eingegangen, in welchem Falle überhaupt ein Mangel an der Mietsache gegeben ist. Darauf folgt eine detaillierte Schilderung der Pflichten und Haftung des Vermieters bei einem Mangel, sowie verschiedene Haftungsausschlussregelungen. Auch die Verjährungsfristen werden in diesem Zusammenhang aufgegriffen. Daran schließen sich sogleich die Pflichten und Haftung des Mieters an, wobei insbesondere auf das vielfach diskutierte Thema „Schönheitsreparaturen“ eingegangen wird. Den letzten Part bildet ein Praxisbezug, der verschiedene Punkte dieser Arbeit nochmals aufgreift und mit Beispielen einen Einblick in den mietrechtlichen Alltag gibt, sowie unterschiedliche Probleme aus Mieter- und Vermietersicht behandelt und Lösungen dazu vorschlägt.
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines zum Mietvertrag
II. Mängel an der Mietsache
1. Sachmangel
2. Rechtsmangel
3. Zugesicherte Eigenschaft
III. Pflichten und Haftung des Vermieters
1. Mängelbeseitigung
2. Minderung der Miete §536 BGB
3. Schadensersatz §536 a I BGB
4. Mängelbeseitigung und Aufwendungsersatz
5. Fristlose Kündigung des Mietvertrages §543 I, II Nr.1 BGB
6. Verhältnis der Ansprüche und Rechte
7. Ausschluss der Haftung
a) Gesetzlicher Ausschluss
b) Vertraglicher Ausschluss
8. Verjährung
IV. Pflichten und Haftung des Mieters
1. Anzeigepflicht des Mieters
2. Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache
3. Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
4. Schönheitsreparaturen
5. Verjährung
V. Praxisbezug
1. Vermieter
a) Zugesicherte Eigenschaft
b) Abnutzung der Räume
c) Mietminderung
d) Ausschluss der Haftung
e) Kaution
2. Mieter
a) Mängelanzeige
b) Mängelprotokoll
c) Selbstbeseitigungsrecht
d) Übergabeprotokoll
Häufig gestellte Fragen
Wann liegt ein Mangel an der Mietsache vor?
Ein Mangel liegt vor, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung negativ vom vertraglich vereinbarten Zustand abweicht (Sach- oder Rechtsmangel).
Welche Rechte hat ein Mieter bei Wohnungsmängeln?
Der Mieter hat Rechte auf Mängelbeseitigung, Mietminderung, Schadensersatz oder in schweren Fällen auf fristlose Kündigung.
Was ist die Anzeigepflicht des Mieters?
Der Mieter ist gesetzlich verpflichtet, dem Vermieter Mängel unverzüglich zu melden, da er sonst schadensersatzpflichtig werden kann.
Wer muss für Schönheitsreparaturen aufkommen?
Dies hängt von der vertraglichen Gestaltung ab. Viele Klauseln in Standardmietverträgen sind jedoch nach aktueller Rechtsprechung unwirksam.
Wann verjähren Ansprüche aus dem Mietverhältnis?
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren in der Regel bereits in sechs Monaten nach Rückerhalt der Mietsache.
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- Marina Kitzinger (Autor), 2017, Rechte und Pflichten der Mietparteien bei Mängeln an der Mietsache, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/432553