Kann man von "gleichem" Recht in der Europäischen Union sprechen?

Auslegungsmethoden des EuGH


Trabajo Escrito, 2016

12 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Hauptteil
A. Das Organ.
B. Mehrsprachigkeit als Problem der Rechtssprechung am Eu GH
(1) Sprache als Ausdrucksmittel und das Problem der Mehrsprachigkeit
(2) Kritik an der Mehrsprachigkeit am Eu GH
C. Die Auslegungsmethoden
(1) Der Begriff der Auslegung
(2) Auslegung des Übersetzungsvorgangs und die Vorgehensweise des Auslegenden
(3) Die Rolle des Eu GH.
a) Wortauslegung
b) Systematische Auslegung
c) Teleologische Auslegung.
d) Historische Auslegung
D. Verflechtung von Politik und Recht.

3. Fazit.

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Europäische Gerichtshof (Eu GH) ist eine Institution der Europäischen Gemeinschaft, die als oberste und letzte Instanz verbindlich über die Auslegungdes Gemeinschaftsrechts entscheidet.1 Da das gesetzgebende Organ jede sein-er Entscheidungen und erlassenen Gesetze in die 23 Amtssprachen2 der Mit-gliedstaaten übersetzen muss, kann es zu kleinen Unterschieden im Gemein-schaftsrecht kommen, da sich nicht jedes verwendete Wort in jeder Sprache di-rekt übersetzen lässt. Dadurch entstehen Barrieren, die zu Schwierigkeiten beider Auslegung und Umsetzung des Europäischen Rechts in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten führen, sodass auf gewisse Methoden zurückgegriffen werdenmuss, die im Folgenden erläutert werden. Dabei wird auf die Rolle des Eu GH als Organ und in der Methodennutzung eingegangen, sowie auf die Sprache und Mehrsprachigkeit im Recht.

Ziel dieser Hausarbeit ist es, auf die verschiedenen Auslegungsmethoden des Europäischen Gerichtshofs einzugehen und diese zu erläutern. Anschließendwird entschieden, ob in der Europäischen Union von „gleichem“ Recht die Redesein kann, oder ob es sich um gravierende Unterschiede im Recht zwischen den EU-Staaten handelt.

2. Hauptteil

A. Das Organ

Gemäß der Art. E EUV, 4 I EGV, 3 I EAGV, 7 EGKSV zählt der Gerichtshof zuden Hauptorganen der EU, neben Rat, Kommission, Europäischem Parlamentund Rechnungshof. Die drei „Grundpfeiler“ der EU sind die drei rechtlich selbst-ständigen Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft, Europäische Atomge-meinschaft, Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl). Diese bilden einegemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.3 Der Gerichtshof ist das Rechtsprechungsorgander EU. In seinen Entscheidungen handelt er kraft hoheitlicher Gemeinschafts- gewalt, er wendet die Gemeinschaftsrechtsordnung an und legt sie aus. Mit seinen Entscheidungen äußert er Rechtswirkungen gegenüber den Mitglied-staaten, deren Organen, Verwaltungsbehörden und Gerichten. Dies gilt allerd-ings genauso gegenüber den Organen der EU und den Marktbürgern.4 Der Gerichtshof selbst besteht aus dreizehn Richtern, die auf sechs Jahre vonden im Rat vereinigten Vertretern der Mitgliedstaaten gewählt werden. Das Gremium wählt sich einen Präsidenten aus den eigenen Reihen und ernennt zurÜberwachung des Verfahrens und der Verwaltungsorganisation einen Kanzler.Sechs Generalanwälte stehen diesem zur Verfügung, die gem. Art. 166 II EGVvöllig unparteiische und unabhängige Schlussanträge öffentlich den dem Gerichtshof unterbreiteten Rechtssachen zu stellen haben. Jede Entscheidungdes Eu GH ist öffentlich zu machen. Da die Ergebnisse relevant für das Gesam-teuropäische Recht sind, müssen diese in die jeweiligen Landessprachen der Mitgliedsländer übersetzt werden. Hierzu bedient sich der Eu GH an verschiede-nen Methoden, auf die im Nachfolgenden näher eingegangen wird.

B. Mehrsprachigkeit als Problem der Rechtssprechung am Eu GH

(1) Sprache als Ausdrucksmittel und das Problem der Mehrsprachigkeit

Durch die Sprache erkennen Menschen ihre Welt und deren Standort darin,somit ist sie ein Mittel zu Erkenntnis und Bezugsrahmen des Denkens, jedochgleichermaßen Ausdrucksmittel und Hauptbestandteil der Kommunikation.5 Bei Fragen der Mehrsprachigkeit des Rechts muss sich dieses mit den Phänomender Sprache auseinandersetzen. Probleme, die sich aus einer Mehrsprachigkeitim Recht ergeben, sind zentrale Verbindungen zwischen Recht und Sprache.6

Gleichzeitig ist das Recht auf die Sprache angewiesen, es wird erst durch die Sprache wirksam, da alles, was unsäglich ist, auch für das Recht unregelbar ist.7 Das Recht lebt letztendlich in und durch die Sprache, gleichzeitig ist Sprache inder Gegenwart abhängig von der kulturellen, politischen, aber auch rechtlichen Geschichte der jeweiligen Sprachgemeinschaft.8 Dies zeichnet sich auch in der EU ab, da diese aus 27 einzelnen Mitgliedstaaten besteht, von denen jedereinzelne eine eigene Kultur und Identität, geprägt durch die Sprache besitzt.9 Da Recht und Sprache in einer ständigen Abhängigkeit voneinander stehen undeine semantische Einigkeit zwischen den beiden Parametern fehlt, wirft diese Abhängigkeit gerade in einem mehrsprachigen Kontext Probleme auf.10 Diesliegt vor allem daran, dass jede einzelne Sprache ein anderes assoziiertes Welt-bild in deren Sprachgemeinschaft hervorruft. Aufgrund dieser Diskrepanzen liegtdie Vermutung nahe, dass ein einheitliches Recht lediglich mit einer gemein-samen Sprache einhergeht.11 Die Mehrsprachigkeit im europäischen Recht führtvor allem in Rechtssetzung- und Anwendung zu Problemen, hierbei stehen Auslegung und Anwendung im Fokus.12

Ein Beispiel für die sprachlichen Differenzen kann man bereits dem Jahre 1955entnehmen. Die Richter und Generalanwälte orientieren sich zum Teil haupt-sächlich an französischen Texten, wie am Auslegungsurteil „ASSIDER“ zu sehenwar. Der französische Text lautete: „(e)n cas de difficult é sur le sens et la portéed’un arrêt“, worauf die amtliche deutsche Übersetzung einen „ Streit über Sinnund Tragweite eines Urteils“ voraussetzte. Hier wurde das Wort difficult é folglichals Streit übersetzt und interpretiert, während es im Duden als „Schwierigkeit“übersetzt wird.13 Laut Eu GH-Richter Riese, war der Institution die abweichende Ausdrucksweise des deutschen Textes durchaus bekannt, jedoch verwies er aufdie grammatikalische Auslegung bei der Übersetzung und eine nicht vorhandene Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit dieser Problematik. Hieraus resul-tiert, dass Abweichungen in der Übersetzung in die jeweiligen Amtssprachen un-beachtlich zu sein scheinen.14

(2) Kritik an der Mehrsprachigkeit am Eu GH

Es werden immer wieder Stimmen der Kritik an der Mehrsprachigkeit in den europäischen Institutionen laut. So heißt es, würde die EU mit ihrer Sprachenpolitik, alle Amtssprachen der Mitgliedstaaten auch als Amtssprachen der Union zu nutzen, an ihre administrativen und auch finanziellen Grenzen stoßen. Dabei würde jede Erweiterung der EU dieses Problem verschärfen. Zwar sei die heutige Sprachenpolitik fair, da niemandem ein besonderer Status zukomme, jedoch sei es je mehr Sprachen dazukämen, nicht mehr sinnvoll.Hinzu komme, dass in der Realität innerhalb der Organe das Prinzip der absoluten Mehrsprachigkeit nicht eingehalten werde.15

C. Die Auslegungsmethoden

(1) Der Begriff der Auslegung

Im 18. Jahrhundert herrschte in der Auslegungslehre die Maßgabe des aus dermittelalterlichen Kirche entstammenden Codex Maximilaneus Bavaricus Civilis(CMBC) und dem „cessante“-Grundsatz, demnach kommt es mehr auf den Zweck und Grund eines Gesetzes, als auf den Wortlaut an.16 Damit bleibt in den Gesetzen immer ein gewisser Interpretationsspielraum. Nach Savigny ist die Auslegung eine Rekonstruktion eines klaren oder auch unklaren Gedankens, derim Gesetz ausgesprochen wird, insofern dieser darin erkennbar ist.17 Heute wirdunter dem Begriff der Auslegung vor allem ein Werkzeug zur Auslegung des Rechts verstanden, das sich an den enthaltenden Gegenständen von Worten,Satzteilen oder Abschnitten eines geschriebenen Textes bedient.18

(2) Auslegung als Übersetzungsvorgang und die Vorgehensweise des Auslegenden

Einen Rechtssatz auszulegen, bedeutet seinen normativen Sinn zu ermitteln unddie Norm aus einem Gesetzestext herzustellen. Die Auslegung soll den Sinneines Gesetzes enthüllen und ihn mit anderen Worten deutlicher und genaueraussagen. Auslegung beginnt und endet mit Sprache, somit ist es ein Überset-zungsvorgang.19

Der Auslegende muss sich zur Erkenntnis des Sinngehalts einer Gesetzesbes-timmung an wissenschaftlich-objektive, nachprüfbare Maßstäbe halten. Denn Erfordernis einer Interpretation ist die Richtigkeit und den richtigen Sinn in einemrationalen Verfahren zu ermitteln.20 Der Auslegende muss sich der Bedeutungeneines Ausdrucks oder einer Wortfolge bewusst sein und sich dabei fragen,welche die Richtige ist. Somit bedeutet die Auslegung eines Gesetzes die Entscheidung, Eine von mehreren möglichen Deutungen zu übernehmen.21

Das Auslegen kann man als Vermittler verstehen, denn es soll das Gesetz verständlich machen und für jeden, auch in jeder Sprache, zugänglich.

(3) Die Rolle des Eu GH

Bereits bei der Aufgabe des Eu GH, der Wahrung des Rechts bei Auslegung und Anwendung, entsteht ein Konfliktfeld zwischen verschiedenen Mitgliedstaatenund deren Verständnis von Recht. So geht man davon aus, dass sich der Gerichtshof der französischen Tradition und deren Auslegung bedient.22 Bisheute ist nicht ganz geklärt, welche Auslegungsmethoden genau am Eu GHbevorzugt verwendet werden, ob er sich dabei nach denen des Völkerrechts, desnationalen Rechts oder er aufgrund der besonderen Ordnung nach eigenen Regeln bedient.23

[...]


1 Anweiler, Die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften

2 aus sprachzentrum.de, http://www.sprachzentrum.de/blog/2009/09/09/wie-viele-sprachen-gibt-es-in-europa/

3 Anweiler, Die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, S. 5

4 Anweiler, Die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, S. 5

5 Sch ü bel-Pfister, Sprache und Gemeinschaft, S.39

6 Sch ü bel-Pfister, Sprache und Gemeinschaft, S. 38

7 Sch ü bel-Pfister, Sprache und Gemeinschaft S. 39

8 Sch ü bel-Pfister, Sprache und Gemeinschaft, S. 40

9 aus europarl.europa.de, http://www.europarl.europa.eu/brussels/website/media/Lexikon/Pdf/Amtssprachen.pdf

10 Sch ü bel-Pfister, Sprache und Gemeinschaft, S. 41

11 Sch ü bel-Pfister, Sprache und Gemeinschaft, S. 42

12 Sch ü bel-Pfister, Sprache und Gemeinschaft, S. 43

13 Sch ü bel-Pfister, Sprache und Gemeinschaft, S.163

14 Sch ü bel-Pfister, Sprache und Gemeinschaft, S. 163

15 zitiert aus audimax.de , Sprachenregelung und Sprachengebrauch in den Organen der Eu-ropäischen Union, S. 18, https://www.audimax.de/fileadmin/hausarbeiten/Sprachwissenschaft/Hausarbeit-Sprachwissenschaften-Sprachregelung-und-Sprachengebrauch-in-den-Organen-der-Europaeischen-Union.pdf

16 Buck, Über die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft, S. 93

17 Anweiler, Die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, S. 25

18 Anweiler, Die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, S. 25

19 Anweiler, Die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, S. 27

20 Anweiler, Die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, S. 27

21 Anweiler, Die Auslegungsmethoden des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, S. 28

22 Sch ü bel-Pfister, Sprache und Gemeinschaftsrecht, S. 126

23 Sch ü bel-Pfister, Sprache und Gemeinschaftsrecht, S. 126

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Kann man von "gleichem" Recht in der Europäischen Union sprechen?
Subtítulo
Auslegungsmethoden des EuGH
Universidad
University of Göttingen
Calificación
2,0
Autor
Año
2016
Páginas
12
No. de catálogo
V432563
ISBN (Ebook)
9783668747364
ISBN (Libro)
9783668747371
Tamaño de fichero
396 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
kann, recht, europäischen, union, auslegungsmethoden, eugh
Citar trabajo
Theresa Beckmann (Autor), 2016, Kann man von "gleichem" Recht in der Europäischen Union sprechen?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/432563

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