Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Begrundung des kirchlichen Rechts
1. Kerygmatisch-sakramentale Begrundung der „Munchner Schule"
a) ius divinum (positivum) bestimmt die Kirche als communio hierarchica
(1) communio-Theologie als Ausgangsbasis der Argumentationskette
(2) Gottliches Gehorsamsgebot
(3) Verwirklichung der Heilsordnung durch ius mere ecclesiae
b) Funktionelle Ahnlichkeit von Wurzelsakrament der Kirche und Rechtssymbolen
c) Der Glaubige als Rechtssubjekt
d) Wechselwirkungen zwischen kanonischem Recht und dem Glauben
e) Kanonische Folgerung aus theologischen Fakten
f) Ableitung des Kirchenrechtsbegriffs
2. Theologisch-rechtsphilosophische Begrundung der „Wiener Schule"
a) Praktische Notwendigkeit eines erweiterten Kirchenrechtsverstandnisses
(1) „Moralisierung“ des Kirchenrechts
(a) Gefahr eines innerkirchlichen Machtmissbrauchs
(b) Innerkirchliche Konfliktpotentiale
(2) Notwendigkeit allgemeiner Gerechtigkeits- und Rechtsstandards
b) Freiheitsfunktionale Konzipierung des Rechtsbegriffs
(1) Freiheit zur Verwirklichung einer christlichen Lebensweise
(2) Sakramentale Grundlegung dieses Freiheitsanspruchs
(3) Sicherung von Freiheit durch die Kirche
c) Allgemeine Sakramentalitat der Kirche und Humanitat in der Welt
d) Effektiver Rechtsschutz vor ubermaliiger Jurisdiktionsgewalt
(4) Unzulassige Gesetzgebungsdelegation auf staatlichen Gesetzgeber
e) Das klassische Rechtsverstandnis
f) Akzeptanz des kanonischen Rechts durch Glaubige
g) Relative Autonomie des kanonischen Rechts
h) communio mit rechtlicher Verbindlichkeit
i) Unvereinbarkeit des ius mere ecclesiae mit der communio als Liebesgemeinschaft
j) Ableitung eines Kirchenrechtsbegriffs
3. DerAnlassfurbeide Schulenzur BegrundungdesKirchenrechts
a) Abkehr von der Lehre der Schule der ,,/us publicum ecclesiasticum" (IPE)
b) Einfluss der Sohm'schen Thesen auf die konziliare Ekklesiologie
III. Folgewirkungenaufden Stellenwert des Kirchenrechts in seiner Anwendung
1. Arbeitsablauf fur die Erzeugung des Kirchenrechts
2. Verhaltnis zwischen Kanonistik und theologischer Wissenschaft
3. Der funktionale Stellenwert des Kirchenrechts
a) Auf Legitimationsfunktion reduziertes Rechtsverstandnis der „Munchner Schule"
b) Gerechtigkeitsverstandnis der „Wiener Schule" im gottlichen und juristischen Sinn
4. Pragnanz der juristischen Sprache
IV. Fazit
- Arbeit zitieren
- Harald Kollrus (Autor:in), 2017, Vergleich der zentralen Thesen der "Münchner Schule" und der "Wiener Schule" zum Stellenwert und zur Begründung des kirchlichen Rechts, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/432970
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