GATS und die Wasserversorgung in Entwicklungsländern


Diploma Thesis, 2005

106 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Erklärung

Kurzfassung

Abstract

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)
2.1 Allgemeiner Überblick über das GATS
2.2 Aufbau und Struktur des GATS
2.3 Vom GATT-Abkommen bis hin zum GATS
2.4 Bedeutung des Dienstleistungshandels

3 Entwicklungsländer
3.1 Entwicklungsländer - Definition und Begriffsproblematik
3.1.1 Definition der Bezeichnung Entwicklungsländer
3.1.2 Begriffsproblematik der Bezeichnung Entwicklungsländer
3.2 Unterschiedliche Einteilungen
3.2.1 Einteilung gemäß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
3.2.2 Einteilung gemäß der Vereinten Nationen
3.2.3 Einteilung gemäß der Weltbank
3.3 Probleme von Entwicklungsländern
3.3.1 Probleme im soziokulturellen Bereich
3.3.2 Ökologische Probleme
3.3.3 Demographische Probleme
3.3.4 Politische Probleme
3.3.5 Ökonomische Probleme

4 Wasser
4.1 Grundlagen und Informationen zu Wasser
4.1.1 Allgemeine Daten zu Wasser
4.1.2 Zugang zu Wasser
4.1.3 Wasserverbrauch
4.2 Internationale Wasserkonzerne
4.3 Millenniumsentwicklungsziele
4.4 Das Recht auf Wasser als Menschenrecht
4.5 Probleme aufgrund von Wasserarmut
4.6 Flaschenwasser

5 Fallbeispiele für die Privatisierung der Wasserversorgung in Entwicklungsländern
5.1 Privatisierung der Wasserversorgung in Buenos Aires, Jakarta und Cochabamba
5.1.1 Privatisierung der Wasserversorgung in Buenos Aires
5.1.2 Privatisierung der Wasserversorgung in Jakarta
5.1.3 Privatisierung der Wasserversorgung in Cochabamba
5.2 Privatisierung der Wasserversorgung in Manila

6 Auswirkungen des GATS-Abkommen auf die Wasserversorgung in Entwicklungsländern
6.1 Was spricht für die Privatisierung der Wasserversorgung?
6.1.1 Auswahl von verschiedenen Privatisierungsmodellen
6.1.2 Mangelhaft arbeitende öffentliche Wasserversorger
6.1.3 Erfüllung von Grundvoraussetzungen
6.1.4 Einsatz von finanziellen Mitteln
6.2 Was spricht gegen die Privatisierung der Wasserversorgung?
6.2.1 Wegfall von Arbeitsplätzen
6.2.2 Beeinträchtigung der Wasserqualität
6.2.3 Anstieg der Wasserpreise
6.2.4 Kein Zugang zu Wasser für arme Bevölkerungsschichten
6.2.5 Wasserverluste und Wasserverbrauch
6.2.6 Probleme bei Vertragsverhandlungen und Schwierigkeiten mit Regulierungsbehörden
6.2.7 Privatisierungsdruck der Kreditgeber
6.2.8 Einsatz von privaten Geldern - Zusagen und Umfang?
6.2.9 Unterschiedliche Zielsetzung von Privaten und Öffentlichen

7 Zusammenfassung und Fazit

Literaturverzeichnis

Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Diplomarbeit selbständig angefertigt habe. Es wurden nur die in der Arbeit ausdrücklich benannten Quellen und Hilfsmittel be- nutzt. Wörtlich oder sinngemäß übernommenes Gedankengut habe ich als solches kenntlich gemacht.

Ort, Datum Unterschrift

Kurzfassung

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Thematik der Wasserversorgung in Entwicklungsländern und inwieweit die Privatisierung der städtischen Wasserversorgung in Ländern der Dritten Welt positive oder negative Auswirkungen hat. Dazu wird zuerst das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen dargestellt, das den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen regelt und fördert. Anschließend wird der Begriff Entwicklungsländer erläutert, die unterschiedlichen Einteilungsgruppen beschrieben sowie die Problemfelder der Länder aufgezeigt. Der Themenbereich Wasser wird durch verschiedene Aspekte wie etwa Wasserverbrauch, Wasserkonzerne und dem Menschenrecht auf Wasser durchleuchtet. Außerdem werden Privatisierungsbeispiele für die Wasserversorgung in Städten der Dritten Welt aufgeführt und abschließend auf die positiven und negativen Folgen der städtischen Wasserversorgung in Entwicklungsländern eingegangen.

Schlagwörter: Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen, Wasserversorgung, Entwicklungsländer, Privatisierung, Wasser, GATS

Abstract

The topic of the present study is the water supply in developing countries and whether the privatisation of urban water supply in developing countries leads to positive or nega- tive effects. For that purpose the General Agreement on Trade in Services is first repre- sented, which determinates and promotes the border crossing trade in services. After- wards the term developing countries is explained, the different groups of classification are described and the problems of the countries are shown. The issue of water is investi- gated by different aspects like water consumption, water companies and the right of water. Besides, examples for privatisation of water supply in cities of developing coun- tries are shown and finally the positive and negative consequences of urban water sup- ply in developing countries are to be looked at.

Keywords: General Agreement on Trade in Services, water supply, developing countries, privatisation, water, GATS

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: WTO-Länder, von denen die EU die Trinkwasserliberalisierung fordert

Abbildung 2: DAC-Liste

Abbildung 3: Small Island Developing States, Least Developed Countries, Landlocked Developing Countries

Abbildung 4: Wasservorkommen auf der Erde

Abbildung 5: Anteil der Bevölkerung ohne Wasserversorgung

Abbildung 6: Millenniums-Entwicklungsziel 7 - Zugang zu Wasser

Abbildung 7: Kindersterblichkeit

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Typologie internationaler Dienstleistungstransaktionen

Tabelle 2: Low Income Countries

Tabelle 3: Wasserverbrauch im Haushalt in Prozent

Tabelle 4: Privatisierungsmodelle der Wasserversorgung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In den Medien erfährt das Thema der Privatisierung im Wassersektor nicht die entspre- chende Aufmerksamkeit, die einer Angelegenheit von dieser Bedeutung eigentlich zu- kommen sollte. Dies sieht man beispielsweise im direkten Vergleich mit anderen Priva- tisierungen im öffentlichen Dienstleistungssektor, wie etwa Telekommunikation und Stromversorgung, worüber in den Medien viel mehr berichtet wird. Belegt wird die These durch die zwei Institutionen Project Censored und die Initiative Nachrichtenauf- klärung, die beide darauf verweisen, dass die langsam aber stetig voranschreitende Pri- vatisierung der Wasserversorgung von großer Wichtigkeit ist, auch wenn es sich in der Berichterstattung der Medien nicht niederschlägt. Von der amerikanischen Einrichtung Project Censored wurde im Jahr 2000 in diesem Zusammenhang die Wasserprivatisie- rung als bedeutendstes Thema benannt.1

In Deutschland stellt die Initiative Nachrichtenaufklärung einmal im Jahr ein Klassement mit Nachrichten und Themen auf, denen nicht genügend Aufmerksamkeit zuteil geworden ist, obwohl sie eine genauere Betrachtung hätten erfahren sollen. Im Jahr 2001 wählte die Jury aus Studenten, Wissenschaftlern und Journalisten unter 100 Vorschlägen die Privatisierung der Trinkwasserversorgung auf den ersten Platz. Da sich die Privatisierungsmaßnahmen in der Wasserwirtschaft über einen längeren Zeitraum erstrecken und ein schleichender Prozess die Folge ist, wird die Thematik höchstens in knappen Artikeln abgehandelt, aber die große Schlagzeile sowie der gründlich recherchierte Blick auf das Thema ist nicht gegeben.2

Auch wenn es für die breite Öffentlichkeit zu diesem Themenbereich keine ausführlichen Berichterstattungen gibt, wird die Auseinandersetzung mit der Globalisierung im Allgemeinen und der Privatisierung der Wasserversorgung im Speziellen von Nichtregierungsorganisationen und Globalisierungskritikern immer wieder gesucht und dadurch auch im Gespräch gehalten. Welchen Stellenwert das Thema Wasser zukünftig einnehmen kann, wird durch die Prognose von Ismail Serageldin, dem ehemaligen Vizepräsidenten der Weltbank, aus dem Jahre 1995 belegt:

„Wenn es in den Kriegen dieses Jahrhunderts um Öl ginge, so wird es in den Kriegen des nächsten Jahrhunderts um Wasser gehen.“3

Und in der Tat gibt es schon jetzt Konflikte zwischen Ländern, in denen Wasser eine entscheidende Rolle spielt. So sorgt in Asien der Mekong zu Verstimmungen zwischen Kambodscha, Laos, Thailand und Vietnam. In Afrika führt der Okawango zu Mißtönen zwischen Namibia, Angola und Botswana und beim Nil ist es vor allem Ägypten, Äthiopien und der Sudan. Im Nahen Osten löst der Euphrat und Tigris Konflikte zwischen dem Irak, Syrien sowie der Türkei aus und auf dem amerikanischen Kontinent betrifft der Rio Grande die Vereinigten Staaten von Amerika und Mexiko.4

Inwieweit sich wasserbedingte Konflikte einmal zu Wasserkriegen entwickeln werden, kann nur die Zukunft zeigen. Da jedoch eine Verknappung der Wasservorräte weltweit zu verzeichnen ist, muss mit einer Zunahme von Problemfeldern gerechnet werden, die einen Bezug zum Wasser haben. Erschwerend kommt zudem der Anstieg der Weltbe- völkerung hinzu. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welchen Einfluss und Stellenwert die Privatisierung der Wasserversorgung dabei einnimmt. Wird es durch den Privatsektor eine Kehrtwende in der globalen Wasserkrise geben oder bewirkt das Mitmischen von privaten Unternehmen eine Verschärfung der schon vorhandenen Prob- leme? Tragen Wasserprivatisierungen zu einer Förderung oder Entschärfung der Kon- flikte bei? Im Zusammenhang mit den Privatisierungen im Wassersektor ist das General Agreement on Trade in Services (GATS) von Bedeutung, welches die Entfaltungsmög- lichkeiten von privaten Unternehmen in Ländern der Dritten Welt stark erweitert und begünstigt.

In dieser Arbeit stehen Privatisierungsmaßnahmen in der Wasserwirtschaft von Ent- wicklungsländern im zentralen Blickfeld. Berücksichtigt wird hierbei nur die Rolle der städtischen Wasserversorgung in Ländern der Dritten Welt und nicht die Wasserversor- gung in ländlichen Gebieten. Einerseits beschäftigt sich die Literatur vorwiegend mit der Wasserversorgung in den Städten der Entwicklungsländer und zum anderen sind die privaten Unternehmen hinsichtlich der Wasserversorgung auch hauptsächlich in den Städten aktiv. Ebenfalls nicht Bestandteil dieser Arbeit ist die städtische Abwasserent- sorgung in den Entwicklungsländern.

2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS)

2.1 Allgemeiner Überblick über das GATS

Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen stellt ein von mehreren Seiten ausgehendes und staatenverbindendes Regelwerk der Welthandelsorganisation (WTO) dar, das den über Grenzen hinausgehenden Handel mit Dienstleistungen organisiert und eine weitere Liberalisierung beabsichtigt.5

Das General Agreement on Trade in Services ist somit das erste international vereinbarte Vertragswerk mit gesetzmäßig einzufordernden Bestimmungen, die für den Handel mit Dienstleistungen abgeschlossen wurde. Im Zuge der Uruguay-Runde (1986 - 1993) stand es auf der Agenda und trat am 1. Januar 1995 in Kraft.6 In den Jahren danach gab es weitere Verhandlungsrunden, die gegenwärtig noch laufen.

Die Ziele des GATS sehen wie folgt aus:

- “creating a credible and reliable system of international trade rules;
- ensuring fair and equitable treatment of all participants (principle of non- discrimination);
- stimulating economic activity through guaranteed policy bindings;
- and promoting trade and development through progressive liberalization.”7

Dabei zeigt sich, dass bei den Dienstleistungen die gleichen Ziele verfolgt werden, wie durch das General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) beim Warenhandel schon vorgegeben wurden.

Die Dienstleistungen werden in unterschiedliche Kategorien aufgeteilt, zu denen unter anderem die Bereiche Medizin, Finanzen, Umwelt, Tourismus, Kultur, Bildung, Trans- port, Vertrieb, Bau und Unternehmen gehören. Die internationalen Dienstleistungs- transaktionen können auf vier verschiedenen Arten erfolgen: Zum einen durch die grenzüberschreitende Lieferung, zum Zweiten durch den Konsum von Dienstleistungen im Ausland, zum Dritten durch die kommerzielle Präsenz im Ausland und zum Vierten durch die zeitweise Arbeitsmigration.8

2.2 Aufbau und Struktur des GATS

Die Klassifikation der Dienstleistungen erfolgte durch die Einteilung in 12 Sektoren. Hierbei kommt es wiederum zu einer Untergliederung in 155 Subsektoren. Dies ge- schah, weil keine allgemein gültige Definition vorhanden war, die eine Grenzlinie zwi- schen Dienstleistungen und Gütern gezogen hätte. Als Grundlage diente hierbei die Zentrale Produktklassifikation der Vereinten Nationen.9 Das GATS nimmt die unter- schiedlichsten Dienstleistungsbereiche auf und die Einordnung der Dienstleitungen er- folgt in die folgenden Bereiche:

„1. Unternehmerische und Berufsbezogene Dienstleistungen
A. (Frei-)berufliche Dienstleistungen z.B. Tierärzte, Ärzte, Anwälte, Wirt- schaftprüfer, Steuerberater, Architekten, Ingenieure
B. EDV-Dienstleistungen z.B. Soft-/Hardware Installation, Datenbanken, DV
C. Forschung und Entwicklung
D. Grundstücks- und Immobilien Dienstleistungen z.B. Makler, Instandhal- tung
E. Miet-/Leasing-Dienstleistungen ohne Personal z.B. bezogen auf Schiffe, Transportausrüstung, Maschinen
F. Andere gewerbliche Dienstleistungen z.B. Werbung, Unternehmens- /Personalberatung, Reparaturen, Druckereien

2. Kommunikationsdienstleistungen
A. Postdienste
B. Kurierdienste
C. Telekommunikationsdienste z.B. Telefon, E-mail, Datentransfer, Telex
D. Audiovisuelle Dienstleistungen z.B. Film-/Video-/Musikproduktion, Ra- dio, Fernsehen
E. Andere

3. Bau- und Montagedienstleistungen
A. Allgemeine Bauausführung für Gebäude (Hochbau)
B. Allgemeine Bauausführung für Tiefbau
C. Installation und Montage-Arbeiten
D. Baufertigstellung
E. Andere

4. Vertriebsdienstleistungen
A. (Provisions-)Vertreter
B. Großhandel
C. Einzelhandel
D. Franchising
E. Andere

5. Bildungsleistungen
A. Kindergarten/Grundschule
B. Schulbildung
C. Berufs-/Universitätsausbildung
D. Erwachsenenbildung
E. Andere Bildungseinrichtungen

6. Umweltdienstleitungen
A. Abwasserbeseitigung / Kanalisation
B. (Sperr-)Müllabfuhr
C. Sanitäre Einrichtungen / Hygiene
D. Andere

7. Finanzdienstleistungen
A. Alle Versicherungen und versicherungsbezogene Dienstleistungen z.B. Lebens-, Unfall-, Krankenvers., Rückvers., Versicherungsvertrieb/- vertreter
B. Bank- und Finanzdienstleistungen (außer Versicherung) z.B. Einla-
gen/Kreditgeschäft, Geldhandel, Derivate, Investmentbanking, Fonds- /Anlagemanagement, Datenverarbeitung und Beratung für Finanzdienst- leistungen
C. Andere

8. Medizinische und soziale Dienstleitungen Dienstleistungen)
A. Krankenhausdienstleistungen
B. Sonstige Gesundheitsdienstleistungen
C. Soziale Dienstleistungen
D. Andere

9. Tourismus und Reisedienstleistungen
A. Hotels und Restaurants (incl. Catering)
B. Reiseagenturen und Reiseveranstalter
C. Fremdenführer/Reisebegleitung
D. Andere (andere als die freiberuflichen

10. Erholung, Kultur und Sport (andere als audiovisuelle Dienstleistungen)
A. Unterhaltungsdienstleistungen (inkl. Theater, Live Bands und Zirkus)
B. Nachrichtenagenturen
C. Büchereien, Archive, Museen und sonstige kulturelle Dienstleistungen
D. Sport und andere Erholungsdienstleistungen
E. Andere

11. Transportdienstleistungen
A. Seeschifffahrt z.B. Fracht, Personen, Reparatur und Instandsetzung, Un- terstützungsdienste für die Seeschifffahrt
2 Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) 15
B. Binnenschifffahrt
C. Lufttransport
D. Raumfahrt
E. Schienenverkehr
F. Straßenverkehr
G. Pipeline-Transport
H. Hilfsdienste für Transportdienstleistungen z.B. Lagerung, Frachtum- schlag, Vermittlungsagenturen
I. Andere Transportdienste

12. Sonstige nicht aufgeführte Dienstleistungen“10

Wenn man sich die Struktur des GATS genauer anschaut, kann man drei Bestandteile erkennen, die sich voneinander unterscheiden. Diese drei Elemente sind die Rahmenre- gelung, die Listen und die Anhänge. Die Rahmenregelung bestimmt „den normativen Rahmen zur Liberalisierung des internationalen Dienstleistungsverkehrs und die Ver- fahrensvorschriften für die dazu durchzuführenden multilateralen Verhandlungen.“11 Die von den Mitgliedsstaaten erarbeiteten Listen behandeln Ausnahmen zum Meistbe- günstigungsgrundsatz und bestehende Zugeständnisse bei der Liberalisierung in speziel- len Sektoren der Dienstleistungen. Der dritte Bestandteil ergibt sich durch die Anhänge. Dabei geht es um natürliche Personen bezüglich des grenzüberschreitenden Verkehrs und um Anlagen für die Luftverkehrs-, Finanz-, Seeverkehrs- und Telekommunikati- onsdienstleistungen, die Veränderungen und zukünftige Verhandlungen festlegen.12

Eine weitere Unterteilung kann in sechs unterschiedliche Teile zuzüglich der Anhänge erfolgen. Dabei bestimmt der erste Teil die Reichweite und Definition, der zweite Teil die Allgemeinen Verpflichtungen und Disziplinen, der dritte Teil die spezifischen Verpflichtungen, der vierte Teil die fortschreitende Liberalisierung, der fünfte Teil die institutionellen Regeln und der sechste Teil die Schlussbestimmungen. Die einzelnen Teile weisen eine weitere Unterteilung in Artikel auf, die wie folgt aussehen:

„Teil I: Reichweite und Definition

Artikel I Reichweite und Definition

Teil II: Allgemeine Verpflichtungen und Disziplinen

Artikel II Meistbegünstigung

Artikel III Transparenz

Artikel III Veröffentlichung vertraulicher Informationen

Artikel IV Verstärkte Beteiligung der Entwicklungsländer

Artikel V Regionale wirtschaftliche Integration

Artikel V Abkommen über die Integration von Arbeitsmärkten Artikel VI Nationale Regulierung

Artikel VII Anerkennung

Artikel VIII Monopole und alleinige Dienstleistungsanbieter Artikel IX Geschäftspraktiken/Industriestrukturen Artikel X Maßnahmen in Notsituationen Artikel XI Internationaler Zahlungsverkehr

Artikel XII Maßnahmen bei Zahlungsbilanzungleichgewichten Artikel XIII Öffentliche Auftragsvergabe

Artikel XIV Generelle Ausnahmen

Artikel XIV (militärische) Sicherheitsausnahmen Artikel XV Subventionen

Teil III: Spezifische Verpflichtungen

Artikel XVI Marktzugang

Artikel XVII Inländerbehandlung

Artikel XVII Zusätzliche Verpflichtungen

Teil IV: Fortschreitende Liberalisierung

Artikel XIX Verhandlungen über Liberalisierungsverpflichtungen Artikel XX Listen der Liberalisierungsverpflichtungen Artikel XXI Änderungen der Liberalisierungsverpflichtungen

Teil V: Institutionelle Regeln

Artikel XXII Beratungen

Artikel XXIII Streitbeilegungsverfahren und Durchsetzung Artikel XXIV Ausschuss für Dienstleistungshandel Artikel XXV Technische Kooperation

Artikel XXVI Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen

Teil VI: Schlussbestimmungen

Artikel XXVII Verweigerung von Handelsvorteilen Artikel XXVIII Definition

Artikel XXIX Anhänge

Anhänge:

Anhang für Artikel II Ausnahmen (Meistbegünstigung)

Anhang über die Wanderung natürlicher Personen als Dienstleistungsanbieter Anhang über Luftverkehrsdienstleistungen

Anhang über Finanzdienstleistungen

Zweiter Anhang über Finanzdienstleistungen

Anhang über die Verhandlungen der Seeverkehrsdienstleistungen Anhang über Telekommunikationsdienstleistungen

Anhang über die Verhandlung zur Telekommunikationsinfrastruktur“13

Im Artikel 1 des Vertragstextes ist der Geltungsbereich und die Begriffsbestimmung definiert. Es gibt dahingehend eine Unterscheidung, in welcher Form die GATS betref- fenden Dienstleistungen erbracht werden. Dabei werden vier verschiedene Arten unter- schieden:

1. die grenzüberschreitende Lieferung,
2. der Konsum von Dienstleistungen im Ausland,
3. die kommerzielle Präsenz im Ausland,
4. die zeitweise Migration von Dienstleistungserbringern.14

Welche grundlegende Unterschiede sich zwischen den einzelnen Erbringungsarten ergeben und welche Beispiele es für die Dienstleistungen in den einzelnen Bereichen gibt, können der folgenden Tabelle entnommen werden.

Tabelle 1: Typologie internationaler Dienstleistungstransaktionen15

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Weitere wichtige Punkte des Vertragstextes sind Meistbegünstigung, Transparenz, Marktzugang und Inländerbehandlung.

Das GATS geht im ersten Abschnitt des Artikels II auf die Meistbegünstigung ein. Darin wird folgendes definiert:

“With respect to any measure covered by this Agreement, each Member shall accord immediately and unconditionally to services and service suppliers of any other Member treatment no less favourable than that it accords to like services and service suppliers of any other country.”16

Somit legt das Prinzip der Meistbegünstigung fest, dass Vergünstigungen für ein Land zwangsläufig auch für die anderen Länder gelten müssen. Diese Vorgehensweise be- trachtet man als eine grundlegende Ausdehnung der globalen Liberalisierung der Han- delsbeziehungen. Es sind aber einige allgemein gültige Ausnahmen der Meistbegünsti- gung vorgesehen ebenso wie länderspezifische Meistbegünstigungsausnahmen.17

Die Transparenz wird im Artikel III behandelt. Das fehlende Vorhandensein von Aus- künften über rechtliche Rahmenbedingungen bildet essentielle Barrieren beim weltwei- ten Handel mit Dienstleistungen. Dienstleistungsanbieter sind oftmals nicht über die Rechtsgrundlagen auf dem ausländischen Markt informiert und dies kann zu einer Benachteiligung dieser Anbieter führen.18

Daher wird in Artikel III die Veröffentlichung oder anderweitige Zugänglichmachung aller Gesetze, Verordnungen und internationaler Übereinkünfte festgeschrieben, die den Handel mit Dienstleistungen betreffen. Der Rat für Dienstleistungshandel muss regel- mäßig über Gesetze, Vorschriften und Richtlinien informiert werden, die den Handel mit Dienstleistungen betreffen. Ebenso kann jedes Mitglied dem Rat für Dienstleis- tungshandel Handlungen anderer Nationen mitteilen, die eine negative Auswirkung auf den Dienstleistungshandel haben. Auch müssen Auskunftsstellen eingerichtet werden, die je nach Bedarf für andere Länder Informationen bereitstellen. Vertrauliche Informa- tionen sind jedoch ausgenommen und können geheimgehalten werden.19

Der Artikel XVI befasst sich mit dem Marktzugang und im Artikel XVII wird auf die Inländerbehandlung eingegangen.

2.3 Vom GATT-Abkommen bis hin zum GATS

Das General Agreement on Trade in Services geht auf das GATT zurück, das 1948 in Kraft trat. Es ist ein Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, wobei als Zielsetzung die Förderung des Freihandels angesehen wurde. Der Schwerpunkt der GATTBesprechungen lag darin, den Warenhandel zu liberalisieren. Dies sollte insbesondere durch eine Verringerung von Zöllen und Abgaben erreicht werden.20

Mit der Zeit übernahm das GATT die Aufgabe einer multilateralen Grundstruktur für den globalen Warenaustausch. Zum GATT gab es bis ins Jahr 1994 acht Verhandlungs- runden, wobei es zu einer Senkung der Zölle kam und Hemmnisse für den Handel zu- rückgefahren wurden. In der Uruguay-Runde, die von 1986 bis 1994 lief, wurden auch die Themenschwerpunkte Dienstleistungen sowie Patente und Urheberrechte in die Verhandlungen mit einbezogen. Das Resultat der Uruguay-Runde war das Abkommen über den Schutz geistiger Eigentumsrechte (TRIPs), das GATS und die Schaffung der Welthandelsorganisation WTO.21

Nach ausgiebigen Beratungen wurde das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen als Ergebnis der Uruguay-Runde von den Mitgliedsländern im Dezember 1993 beschlossen. Zur Unterzeichnung des Vertrages, der einen Umfang von 22.000 Seiten vorweisen kann, kam es bei der in Marrakesch stattfindenden Regierungskonferenz am 15. April 1994. Wirksam wurde das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen am 1. Januar 1995.22

Im Vertragstext ist eine fortschreitende Liberalisierung dokumentiert. Daher waren wei- tere Verhandlungen vorgesehen und die neue GATS-Runde startete im Jahr 2000, also genau fünf Jahre, nachdem der Vertrag wirksam wurde. Laut Zeitplan der WTO sollte diese 2005 erfolgreich beendet werden, jedoch nach dem Misslingen der WTO- Ministerkonferenz in Cancún im September 2003 ist diese Zielvorgabe wohl nicht ein- zuhalten.23

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: WTO-Länder, von denen die EU die Trinkwasserliberalisierung fordert24

Die Trinkwasserversorgung war ursprünglich in der Uruguay-Runde nicht enthalten. In der neuen GATS-Runde wurde das Ansinnen der Europäische Union (EU) eingebracht, die bisherige Einteilung der Umweltdienstleistungen zu erweitern und neben der Ab- wasserentsorgung auch die Trinkwasserversorgung in die Klassifikation des GATS ein- zuordnen. Im Zuge der Verhandlungen stellte die EU an 72 Länder Forderungen zur Liberalisierung der Wasserversorgung. Bei diesen Staaten handelte es sich überwiegend um Länder der Dritten Welt.25 Anfang 2005 kamen die EU-Forderungen etwas abgeän- dert noch einmal auf die Tagesordnung, indem den Entwicklungsländern geringfügige Zugeständnisse gemacht wurden, die Kernforderungen jedoch beibehalten wurden.26

2.4 Bedeutung des Dienstleistungshandels

Der Dienstleistungshandel hat in den vergangenen Jahren einen immer größeren Stel- lenwert eingenommen. 1994 wurde erstmalig die 1000 Mrd. US-Dollar Schranke er- reicht und mittlerweile macht der Handel mit Dienstleistungen zirka 30 Prozent des Wa- renhandels aus. Im Jahre 1999 ereichte der weltweite Handel mit Dienstleistungen einen Betrag von 1340 Mrd. US-Dollar.27 Wenn man den Verlauf des globalen Handels zwi- schen den Jahren 1980 und 1999 betrachtet, weist der Dienstleistungshandel mit 6,9 Prozent Steigerung eine größere Zunahme als der Warenhandel mit 5,6 Prozent auf.28 Im Jahre 2001 betrug der Anteil der Entwicklungsländer am Dienstleistungshandel 23,23 Prozent, die am wenigsten entwickelten Länder waren mit nur 0,4 Prozent am Handel mit Dienstleistungen beteiligt.29

Das General Agreement on Trade in Services ist die Antwort auf die steigende Geltung von Dienstleistungen im weltweiten gesamtwirtschaftlichen Prozess. Eine Begründung für die steigende Gewichtung der Dienstleitungen im weltweiten Wirtschaftsprozess sind die deutlich zurückgegangenen Kosten für Transport und Kommunikation. Dies führt dazu, dass zahlreiche Dienstleistungen grenzüberschreitend billig vorhanden sind. Hinzu kommt der Einfluss von Dienstleistungen auf die Herstellung von Gütern. Dies führt dazu, dass eine globale Arbeitsteilung im Bereich des Dienstleistungssektors sich auch durch eine preisdrückende Auswirkung auf die Fertigung von Gütern bemerkbar macht.30

3 Entwicklungsländer

Entwicklungsländer sowie deren Probleme sind die Thematik in diesem Kapitel. Dabei wird zuerst versucht, die Bezeichnung Entwicklungsländer zu definieren. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Begriffsproblematik eingegangen, welche durch die verwendete Wortbezeichnung hervorgerufen wird. Als nächstes werden die verschiede- nen Einteilungsmöglichkeiten für die Auflistung von Entwicklungsländern genauer be- trachtet. Und abschließend gibt es eine Kennzeichnung der typischen Problemfelder, die als Grund für den unterschiedlichen Entwicklungsstand im Vergleich zu Industrielän- dern auftreten.

3.1 Entwicklungsländer - Definition und Begriffsproblematik

3.1.1 Definition der Bezeichnung Entwicklungsländer

Der Begriff Entwicklungsländer ist uns geläufig aus den Nachrichten in den Medien (z.B. Fernsehen, Zeitungen, Zeitschriften und Internet). Er findet genauso Verwendung in Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit, bei Regierungsvertretern und den verschiedenen Nichtregierungsorganisationen (NRO). Damit hat die Bezeichnung Ent- wicklungsländer im allgemeinen Sprachgebrauch genauso wie in der entwicklungspoli- tischen Fachsprache Einzug gehalten, ist weit verbreitet und genießt einen hohen Wie- dererkennungswert. Die große Wertschätzung für diesen Ausdruck „entsteht auf der einen Seite durch eine relativ wertfreie Wortwahl und auf der anderen Seite durch eine begriffliche Unschärfe.“31

Trotz der hohen Begriffsidentifikation und wahrscheinlich gerade wegen der ungenauen Wortbeschreibung ist nicht jedermann in der Lage detailliert darzustellen, inwieweit einzelne Länder nun als Entwicklungsländer bezeichnet werden und wo dies nicht der Fall ist. Genauso wird es schwer fallen, eine gleichartige Definition für Entwicklungs- länder zu bekommen.

„Eine einheitliche Definition für Entwicklungsländer gibt es allerdings ebenso wenig wie eine international verbindliche Länderliste.“32

Dies liegt an den unterschiedlichen Ansichten, wenn es darum geht, Entwicklungsländer allgemein gültig zu definieren und diese einheitlich aufzulisten.

Entstanden ist die Bezeichnung anfangs der 50er Jahre und bezeichnet Länder, die einen geringeren Stand der Entwicklung gegenüber Industrienationen vorweisen. Auch wenn es keine identische Begriffsbestimmung gibt, so sind doch gemeinsame Besonderheiten zu erkennen.33 Dabei fungiert die Bezeichnung Entwicklungsländer als „ein suggestiver Sammelbegriff für Länder die nach allgemeinem Sprachgebrauch als „arm“ gelten.“34

Eine mögliche Beschreibung von Entwicklungsländern und eine Definition dergleichen kann wie folgt aussehen:

„Länder, die durch absolute Armut (elementare Grundbedürfnisse, wie Ernährung, Gesundheit, Wohnung und Ausbildung werden nur unzureichend abgedeckt) eines im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hohen Bevölkerungsanteils und durch relative Armut des Bevölkerungsdurchschnitts gekennzeichnet sind.“35

Dabei zeichnen sich Entwicklungsländer im Gegensatz zu Industrieländern durch einen Rückstand in der Entwicklung aus. Dies kann sich unter anderem im Gesundheitswesen oder im Wohlstand eines jeden einzelnen wiederspiegeln. Insgesamt gesehen weisen die Volkswirtschaften der Entwicklungsländer bedeutende Mängel hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit auf und erreichen nur ein bescheidenes Wohlfahrtsniveau.36

Auch wenn es keine allgemeingültige Definition gibt, sind dennoch übereinstimmende Indikatoren festzustellen, die darauf hinweisen, ob ein Land in die Kategorie der Ent- wicklungsländer gehört oder nicht. Als zentrale Punkte sind hierbei zu nennen die man- gelhafte und unzureichende Nahrungsmittelversorgung, ein minimales Einkommen pro Person, eine hohe Anzahl von Menschen ohne geregelte Arbeit, kaum Gelegenheiten für Bildung durch Schulen oder Universitäten, eine unzureichende Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, ein geringer Grad des Wohlstands bei den Menschen und ein Un- gleichgewicht bei der Aufteilung von verfügbaren Dienstleistungen und Gütern. Der ökonomische Bereich ist größtenteils von der Landwirtschaft geprägt. Dem Industrie- sektor fehlen oftmals die finanziellen Mittel um zu investieren, ein Rückgang der Ex- porterlöse ist zu verzeichnen, es gibt hohe Auslandsschulden sowie weitere Problemfel- der, die eine Hemmung der Entwicklung zur Folge haben.37

3.1.2 Begriffsproblematik der Bezeichnung Entwicklungsländer

Die Formulierung unterentwickeltes Land beschreibt, dass ein Staat nicht in der Lage ist, die Bewohner des eigenen Landes mit ausreichend Dienstleistungen und Gütern zu versorgen, die fürs Überleben benötigt werden, und somit den Menschen kein Mini- mum an Lebensqualität zur Verfügung stellen kann.38 Auch wenn diese Beschreibung zutreffend ist, findet der Begriff unterentwickeltes Land neben den Begriffen rückstän- dig und nichtentwickelt im heutigen Sprachgebrauch kaum noch Anwendung. Das liegt daran, dass den Bezeichnungen eine zu große Wertigkeit zu Grunde lag und daher für die Bewohner und Regierungen dieser Länder als zu sehr herabsetzend empfunden wer- den konnte. Genannte Bezeichnungen wurden dann von dem Begriff Entwicklungslän- der ersetzt. Aber auch zu dieser Bezeichnung gibt es kritische Stimmen. So bemängelt der Ökonom Gunnar Myrdal aus Schweden, der Begriff suggeriere, dass in den Ländern eine Entwicklung stattfinde. Diese Annahme kommt aber seiner Meinung nach zu opti- mistisch daher, da auf der einen Seite hinterfragt werden muss, ob eine Entwicklung stattfindet und auf der anderen Seite, wohin diese mögliche Entwicklung überhaupt füh- ren wird.39

Wenn man die Bezeichnung Entwicklungsländer verwendet, muss man auch versuchen herauszufinden, welcher Wortinhalt sich darin verbirgt, also was damit ausgesagt wer- den soll. Die Vermutung, es gehe für Entwicklungsländer darum, den Entwicklungs- stand der industrialisierten Länder aufzuholen, wirft Fragen auf. Ist es für die Entwick- lungsländer aufgrund der teilweise sehr schlechten Grundvoraussetzungen überhaupt innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens möglich, den Entwicklungsstand der In- dustrienationen zu erreichen? Und selbst wenn es möglich wäre, muss hinterfragt wer- den, ob die gleiche Entwicklung wie in den Industrieländern tatsächlich erstrebenswert ist und die damit einhergehenden Fehlentwicklungen sinnvoll sind. Jedoch darf man in diesem Zusammenhang natürlich nicht vergessen, welchen Anschein es bei den Ent- wicklungsländern erweckt, wenn der im Wohlstand lebende Westen die Entwicklungs- länder vor zu viel Entwicklung warnt.40

Die Unabhängige Kommission für internationale Entwicklungsfragen (Nord-Süd- Kommission) versuchte unter Federführung von Willy Brandt im Jahre 1977 das Wort Entwicklung zu beschreiben. Dabei wurde Entwicklung nicht nur unter ökonomischen Faktoren gesehen. Sie stellt mehr dar als nur einen Übergang von einem landwirtschaft- lich geprägtem Land hin zu einem Industriestaat. Auch der Wechsel von Armut zu Reichtum ist nicht isoliert zu sehen. Der Grundgedanke neben materiellen Aspekten ist in höherer Sicherheit, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Menschenwürde zu su- chen. Somit zeigt sich, dass Entwicklung mehrere Merkmale beinhalten kann. Der ökonomische Faktor stellt zwar für Entwicklung ein gewichtiges Merkmal dar, jedoch geht er darüber hinaus und beinhaltet auch andere wichtige Bestandteile.41

Aufgrund zunehmender Probleme im Bereich Umwelt kam es zu einer Erweiterung der Bezeichnung Entwicklung. Die Worte nachhaltig und dauerhaft sind immer stärker in den Vordergrund getreten. Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung definierte 1987 die Beschreibung wie folgt:

„Unter dauerhafter Entwicklung verstehen wir eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedi- gen und ihren Lebensstil zu wählen. Die Forderung, diese Entwicklung „dauerhaft“ zu gestalten, gilt für alle Länder und Menschen. Die Möglich- keit kommender Generationen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, ist durch Umweltzerstörung ebenso gefährdet wie durch Unterentwicklungen in der Dritten Welt.“42

Der Begriff Entwicklung und schlussfolgernd daraus die Bezeichnung Entwicklungs- länder kann demnach verschiedene Aspekte beinhalten. Und je nachdem, welche Bedeutungen hierbei zu Tage treten, nimmt die Bezeichnung Entwicklungsländer auch unterschiedliche Begriffsinhalte an. Wenn damit nur die ökonomische Entwicklung ge- meint ist, greift die Bedeutung des Wortes sicherlich zu kurz. Wenn der Begriff aber auch die Merkmale Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und Umwelt beinhaltet, handelt es sich dabei schon um eine viel weiter gefasste Begriffsbeschreibung. Die somit vor- handene Ungenauigkeit des Begriffes lässt sich daher natürlich kritisch hinterfragen genauso wie der Aspekt, ob auch tatsächlich eine Entwicklung stattfindet. Aber deswe- gen ganz auf die Bezeichnung Entwicklungsländer zu verzichten, ist auch nicht ange- bracht, da diese Wortwahl häufig Verwendung findet und dadurch auch eine gewisse Akzeptanz erfahren hat.

Neben der Bezeichnung Entwicklungsländer werden auch die Begriffe Dritte Welt und Süden verwendet und sind infolgedessen in den Sprachgebrauch eingezogen. Die Dritte Welt-Bezeichnung geht darauf zurück, dass die Industrieländer im Westen als Erste Welt und die Länder im Osten als Zweite Welt bezeichnet wurden. Nach Beendigung des Kalten Krieges sprachen sich einige Fachleute für die Aufhebung der Bezeichnung Dritte Welt aus. Die Bezeichnung wird aber im alltäglichen Sprachverhalten immer noch verwendet, teilweise mit dem Zusatz so genannte, was jedoch auch nicht zu einer genaueren Beschreibung führt.43 Die Bezeichnung Süden wird mit der geographischen Lage begründet. Dabei bezeichnen sich oftmals Entwicklungsländer selbst als Länder des Südens und im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung (BMZ) findet die Begriffbeschreibung Nord-Süd-Beziehung Verwendung, wenn es darum geht den Begriff Entwicklungspolitik zu beschreiben. Die geographische Begründung des Begriffes Süden ist jedoch nicht vollständig korrekt, da sich einerseits nicht alle Entwicklungsländer auf der Südhalbkugel befinden und andererseits nicht alle Industrieländer auf der Nordhalbkugel.44

Die Bezeichnungen Entwicklungsländer, Dritte Welt und Süden werden demnach in der Alltagssprache und auch in der Fachsprache verwendet, obwohl die Begriffe teilweise kritisch hinterfragt werden. Trotz der Begriffsproblematik finden sie Verwendung, „weil sie in den Sprachgebrauch eingegangen sind und eindeutig bessere Alternativen fehlen.“45

3.2 Unterschiedliche Einteilungen

Eine Entwicklungsländer-Liste, die weltweit Anwendung findet und gutgeheißen wird, existiert bislang nicht. Jedoch gibt es 3 Listen, die einen hohen Stellenwert einnehmen und von den folgenden Organisationen veröffentlich werden:

1. Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
2. Vereinte Nationen
3. Weltbank

Der Grund, weshalb keine einheitliche Liste der Entwicklungsländer vorliegt, ist darin zu suchen, dass verschiedene Bewertungskriterien herangezogen werden. Und je nach- dem, welche Kriterien zur Anwendung kommen um die Entwicklungsländer zu bestim- men, finden sich unterschiedliche Länder auf den Listen. Aber auch bei gleichen Bewer- tungskriterien kann es aufgrund der verschiedenartigen Gewichtung der einzelnen Punk- te zu voneinander abweichenden Listen kommen. Die Einteilung darüber, welche Länder hoch entwickelt sind und bei welchen Ländern nur ein geringer Entwicklungs- stand vorliegt, kann durch Entwicklungsindikatoren erfolgen. Mögliche Entwicklungs- indikatoren sind die Quote der Analphabeten, das Wachstum der Bevölkerung, die Kin- dersterblichkeit, die Lebenserwartung und das Bruttosozialprodukt pro Kopf. Dabei wird das Einkommen pro Kopf in jeder Liste zur Bewertung herangezogen, jedoch ist die Gewichtung unterschiedlich.46

3.2.1 Einteilung gemäß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

In der 1961 in Paris gegründeten Organization for Economic Cooperation and Deve- lopment (OECD) sind 30 einflussreiche Industrieländer vertreten.47 Das Ziel der Organi- sation ist ein „hohes Wirtschaftswachstum, hoher Beschäftigungsstand, finanzielle Sta- bilität in den Mitgliedsländern [und die] Steigerung des Welthandels.“48 Es gibt zahlrei- che Fachausschüsse und dabei fungiert das Development Assistance Committee (DAC) bei entwicklungspolitischen Begebenheiten als zentrales Organ. Die Zielsetzung des Ausschusses ist es, bei den Mitgliedsländern eine Verbesserung der Entwicklungszu- sammenarbeit zu erreichen, Qualitätsstandards für die Entwicklungspolitik zu definie- ren, Entwicklungskonzepte aufeinander abzustimmen und eine stetige Überprüfung der gesetzten Vorgaben für die Entwicklungszusammenarbeit. Im Ausschuss für Entwick- lungshilfe sind 23 Mitglieder vertreten. Aus Europa sind dies Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lu- xemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Spa- nien. Ebenfalls Mitglied im DAC ist die Kommission der Europäischen Union. Dazu kommen noch die außereuropäischen Länder Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA.49

Die Liste des Entwicklungshilfeausschusses der OECD ist vor allem unter der Bezeich- nung DAC-Liste geläufig und wird sowohl von der Bundesregierung wie auch dem BMZ verwendet. Die DAC-Liste ist in zwei Teile klassifiziert, wobei im ersten Teil Gebiete und Länder aufgenommen sind, die Official Development Assistance (ODA) empfangen. Dabei werden in diesem ersten Teil weitere Abstufungen vorgenommen in Länder, die am wenigsten Entwicklung vorweisen können, weitere Länder mit einem niedrigen Einkommen, das 1998 pro Person bei weniger als 760 Dollar lag, zwischen 761 Dollar und 3.030 Dollar (Länder im unteren Bereich des mittleren Einkommens pro Person), zwischen 3.031 Dollar und 9.360 Dollar (Länder im oberen Bereich des mittle- ren Einkommens pro Person) sowie Länder mit mehr Einkommen als 9.360 Dollar pro Person. Im zweiten Teil werden Gebiete und Länder aufgelistet, die finanzielle Mittel durch Official Assistance (OA) erhalten. Darunter fallen auf der einen Seite Entwick- lungsländer, die erkennbare Fortschritte bei ihrer Entwicklung verzeichnen konnten, und andererseits sind es mittel- und osteuropäische Staaten.50

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: DAC-Liste51

Schon 1970 wurde auf einer Generalversammlung der United Nations (UN) die Zielset- zung formuliert, vom Bruttonationaleinkommen (BNE) 0,7 Prozent für die Entwick- lungszusammenarbeit einzusetzen. In diesem Zusammenhang ist die DAC-Liste und deren Unterteilung von Bedeutung, da für die Berechnung dieser Vorgabe nur die ODA- Quote Berücksichtigung findet. Dementsprechend fallen darunter alle finanziellen Auf- wendungen an Entwicklungsländer, die im ersten Teil der DAC-Liste klassifiziert sind. Im Jahre 2003 wurde die Vorgabe von 0,7 Prozent jedoch nur von fünf OECD-Ländern erfüllt. Dies waren Luxemburg mit 0,81 Prozent und die Niederlande mit 0,80 Prozent Anteil an der Öffentlichen Entwicklungshilfe sowie die drei skandinavischen Länder Norwegen, Dänemark und Schweden mit 0,92 Prozent, 0,84 Prozent und 0,79 Prozent. Dagegen lagen die USA mit 0,15 Prozent, Japan mit 0,20 Prozent und Australien mit 0,25 Prozent deutlich darunter. Insgesamt betrug die durchschnittliche ODA-Quote aller DAC-Länder 0,25 Prozent. In Deutschland beliefen sich die finanziellen Mittel für die Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit auf 0,28 Prozent.52

Im Bundestag hat die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen gefordert, bis 2014 die fi- nanziellen Mittel für Entwicklungshilfe auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens aufzustocken. Dies fand breite Zustimmung beim Verband Entwicklungspolitik Deut- scher Nichtregierungsorganisationen. Von Seiten der Bundesregierung gibt es bislang jedoch keine verbindliche Zielsetzung, in der die Erhöhung der finanziellen Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7 Prozent vereinbart wird. Dagegen haben die europäischen Nachbarländer Frankreich und Großbritannien im vorigen Jahr genau formulierte Zeitpläne zur Erreichung der Quote von 0,7 Prozent definiert. Frankreich strebt die Erreichung der Quote für 2012 an und Großbritannien für das Jahr 2013.53

3.2.2 Einteilung gemäß der Vereinten Nationen

Die UN wurde 1945 in San Francisco gegründet und zählt gegenwärtig 191 Mitglieds- staaten.54 Durch diese Organisation kam die Bezeichnung Least Developed Countries (LDC) im Jahr 1971 in Umlauf. Damit werden Länder beschrieben, die nur einen gerin- gen Entwicklungsstand vorzuweisen haben. Der Ausschuss für Entwicklungsplanung bestimmt die Merkmale, welche für die Einreihung in die Liste der LCDs gegeben sein müssen. Anhand dieser Kriterien wird dann eine Empfehlung abgegeben, ob ein Land auf die Liste gesetzt oder davon gestrichen werden soll. Die verbindliche Beurteilung obliegt der Generalversammlung der UN. Aufgrund dieser Einteilung profitieren die am wenigsten entwickelten Länder bei Geldgebern gegenüber den restlichen Entwicklungs- ländern.

Vor 1990 waren Alphabetisierungsquote, Anteil der industriellen Produktion am Bruttoinlandsprodukt und das Einkommen pro Person die zentralen Merkmale für die Auswahl der Länder. Danach kam es zu Veränderungen bei den Auswahlmerkmalen und nun geschieht die LCD-Einteilung nach folgenden Kriterien:55

- „das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf im Durchschnitt aus drei Jahren unter 900 US-Dollar;
- „Augmented Physical Quality of Life Index“ (APQLI), berechnet aus Lebenser- wartung, Kalorienversorgung, Einschulungsrate sowie Alphabetisierungsrate;
- „Economic Vulnerability Index“ (EVI), zusammengesetzt u.a. aus dem Anteil der industriellen Produktion und Dienstleistungen am BIP, der Instabilität der landwirtschaftlichen Produktion, Exportorientierung der Wirtschaft sowie der Bevölkerungszahl;
- eine Einwohnerzahl von maximal 75 Millionen“56

Bezüglich Anzahl der Einwohner gibt es mit Bangladesch einen Sonderfall, da es schon LDC gewesen ist, bevor das Kennzeichen der Maximalbewohnerzahl festgelegt wurde. Der Status eines LCD wird vergeben, wenn gewisse Grenzwerte bei den vier genannten Prüfsteinen nicht erreicht werden. Bei Ländern mit erhöhter Gefahr an Naturkatastro- phen kann die Anzahl der Einwohner, das BIP und der EVI oder APQLI schon den Ausschlag dafür geben, ob ein Land als LCD eingestuft wird. Ein Land ist kein LCD mehr, wenn APQLI und EVI den Grenzwert überschreiten, oder wenn das BIP pro Per- son sowie das APQLI und EVI seit drei Jahren die Obergrenze erreicht haben.57

Anhand von Zahlen und Fakten kann die Situation der Least Developed Countries deut- licher dargestellt werden. Zuerst zu einigen ökonomischen Beispielszahlen. Die LDC sind mit nur etwa 0,5 Prozent am Weltexport beteiligt, das Bruttosozialprodukt pro Per- son liegt bei 320 Dollar gegenüber 24.522 Dollar in Industrieländern, der überwiegende Teil der Menschen dieser Länder ist auf die Landwirtschaft angewiesen und annähernd 2/3 der LDCs weisen hohe Verschuldungen auf. Aber auch anhand der Daten zur Be- völkerung kristallisiert sich die Situation der LCDs deutlich heraus. Die durchschnittli- che Lebensdauer beträgt 51 Jahre gegenüber 65 Jahren in den anderen Entwicklungs- ländern und 78 Jahren in Industrieländern. Rund 50 Prozent der Menschen, die in LCDs leben, sind nicht in der Lage zu schreiben und zu lesen. Nur jedes vierte Kind erblickt das Licht der Welt unter Aufsicht von Ärzten oder Krankenschwestern, eins von zehn Kindern erreicht nicht das erste Lebensjahr und etwa 40 Prozent der Kinder unter fünf Jahren sind unterernährt oder haben Störungen im Wachstum.58

Im Jahr 2003 sind 50 Entwicklungsländer in der LDC-Liste aufgereiht gewesen. In La- teinamerika ist dies Haiti, in Asien und Ozeanien sind es Afghanistan, Bangladesch, Bhutan, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Laos, Malediven, Myanmar, Nepal, Salomonen, Samoa, Timor-Leste, Tuvalu und Vanuatu. Die meisten der LDCs liegen in Afrika. Die 34 afrikanischen Länder sind Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Fa- so, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Gui- nea-Bissau, Kap Verde, Komoren, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Maure- tanien, Mosambik, Niger, Ruanda, Sambia, Sao Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda und Zentralafrikanische Re- publik.59

[...]


1 vgl. Stadler, L.: Das Wasser-Monopoly, S. 7 f

2 vgl. Initiative Nachrichtenaufklärung: 2001: Monopolisierung der Trinkwasserversorgung - http://www.nachrichtenaufklaerung.de/

3 Shiva, V.: Der Kampf um das blaue Gold, S. 13

4 siehe Petrella, R.: Wasser für alle, S. 62

5 vgl. General Agreement on Trade in Services. In: Wikipedia - http://de.wikipedia.org/wiki/GATS

6 vgl. Nohlen, D.: Lexikon Dritte Welt, S. 305 f

7 WTO: The General Agreement on Trade in Services (GATS): objectives, coverage, and disciplines - http://www.wto.org/english/tratop_e/serv_e/gatsqa_e.htm#13

8 vgl. Krancke, J.: Liberalisierung des Dienstleistungshandels: Die Konturen des GATS, S. 404 ff

9 vgl. Fritz, T.: GATS: Zu wessen Diensten?, S. 12

10 Fritz, T.: GATS: Zu wessen Diensten?, S. 13 f

11 Koehler, M.: Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen, S. 86

12 vgl. Koehler, M.: Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen, S. 86

13 Fritz, T.: GATS: Zu wessen Diensten?, S. 17

14 Fritz, T.: GATS: Zu wessen Diensten?, S. 12

15 Krancke, J.: Liberalisierung des Dienstleistungshandels: Die Konturen des GATS, S. 406

16 WTO: General Agreement on Trade in Services - http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/26- gats_01_e.htm

17 vgl. Fritz, T.: GATS: Zu wessen Diensten?, S. 16

18 vgl. Koehler, M.: Das Allgemeine Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen, S. 110

19 vgl. WTO: General Agreement on Trade in Services - http://www.wto.org/english/docs_e/legal_e/26- gats_01_e.htm

20 vgl. Kürschner-Pelkmann, K. (2003a): Hintergründe zum Abkommen über die Liberalisierung des Dienstleistungsbereichs, S. 2 - http://www.menschenrecht-wasser.de/downloads/3_4_hintergrund- gats.pdf

21 vgl. General Agreement on Trade in Services. In: Wikipedia - http://de.wikipedia.org/wiki/GATS

22 vgl. Fritz, T. (2003a): Die letzte Grenze, S. 22

23 vgl. Fritz, T.: Der Griff nach dem Wasser, S. 2

24 Fritz, T.: Der Griff nach dem Wasser, S. 9

25 vgl. Vollmer, S.: Die globale Wasserkrise und das GATS, S. 7 ff

26 vgl. Revidierte EU-Forderungen zum Dienstleistungshandel. In: Neue Zürcher Zeitung, Nr. 21, 26.1.2005, S. 13

27 vgl. Nohlen, D.: Lexikon Dritte Welt, S. 306

28 vgl. BMWA: Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen - GATS - http://www.bmwa.bund.de/Navigation/aussenwirtschaft-und- europa,did=9390,render=renderPrint.html

29 vgl. Drescher, Rolf: Das Dienstleistungsabkommen der WTO (GATS) mit Blick auf Entwicklungslän- dern, S. 30

30 vgl. Krancke, J.: Liberalisierung des Dienstleistungshandels: Die Konturen des GATS, S. 406

31 Entwicklungsland. In: Wikipedia - http://de.wikipedia.org/wiki/Entwicklungsland

32 Entwicklungsländer. In: Brockhaus, Bd. 6, S. 444

33 vgl. Handbuch für internationale Zusammenarbeit: Listen der Entwicklungs- und Übergangsländer sowie Ländergruppen, S.1

34 Entwicklungsland. In: Wikipedia - http://de.wikipedia.org/wiki/Entwicklungsland

35 Entwicklungsländer. In: Wissen.de - http://www.wissen.de

36 vgl. Mildner, S.: Akteure der Weltwirtschaft - http:/www.weltpolitik.net/print/1924.html

37 vgl. Handbuch für internationale Zusammenarbeit: Listen der Entwicklungs- und Übergangsländer sowie Ländergruppen, S.1

38 vgl. Nuscheler, F.: Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik, S. 186

39 vgl. Entwicklungsland. In: Wikipedia - http://de.wikipedia.org/wiki/Entwicklungsland

40 vgl. Andersen, U.: Grundlegende Probleme der Entwicklungsländer, S. 6 f

41 vgl. Andersen, U.: Grundlegende Probleme der Entwicklungsländer, S. 7

42 Andersen, U.: Grundlegende Probleme der Entwicklungsländer, S. 7

43 vgl. Nuscheler, F.: Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik, S. 98

44 vgl. Entwicklungsland. In: Wikipedia - http://de.wikipedia.org/wiki/Entwicklungsland

45 Andersen, U.: Grundlegende Probleme der Entwicklungsländer, S. 6

46 vgl. Entwicklungsländer. In: Brockhaus, Bd. 6, S. 444

47 vgl. BMZ: Medienhandbuch Entwicklungspolitik 2004/2005, S. 365

48 Nohlen, D.: Lexikon Dritte Welt, S. 628

49 vgl. BMZ: Medienhandbuch Entwicklungspolitik 2004/2005, S. 365 f

50 vgl. Handbuch für internationale Zusammenarbeit: Listen der Entwicklungs- und Übergangsländer sowie Ländergruppen, S. 1 f

51 Handbuch für internationale Zusammenarbeit: Listen der Entwicklungs- und Übergangsländer sowie Ländergruppen, S. 2

52 vgl. Gemeinsam für Afrika: Hintergrund-Informationen - http://www.gemeinsam-fuer- afrika.de/appell_bg.php

53 vgl. Entwicklungspolitik Online: VENRO fordert verbindlichen Zeitplan für 0,7 Prozent-Ziel - http://www.epo.de/index.php?option=com_content&task=view&id=171&Itemid=31

54 vgl. Nohlen, D.: Lexikon Dritte Welt, S. 823 f

55 vgl. Handbuch für internationale Zusammenarbeit: Listen der Entwicklungs- und Übergangsländer sowie Ländergruppen, S. 3

56 BMZ: Medienhandbuch Entwicklungspolitik 2004/2005, S. 362

57 vgl. BMZ: Medienhandbuch Entwicklungspolitik 2004/2005, S. 362

58 vgl. RUNIC: Am wenigsten entwickelte Länder - http://www.runiceurope.org/german/wiso/ldc/laender.htm

59 vgl. BMZ: Medienhandbuch Entwicklungspolitik 2004/2005, S. 362 f

Excerpt out of 106 pages

Details

Title
GATS und die Wasserversorgung in Entwicklungsländern
College
Stuttgart Media University
Grade
1,3
Author
Year
2005
Pages
106
Catalog Number
V43311
ISBN (eBook)
9783638411387
ISBN (Book)
9783638706988
File size
2290 KB
Language
German
Keywords
GATS, Wasserversorgung, Entwicklungsländern
Quote paper
Wolfgang Krumm (Author), 2005, GATS und die Wasserversorgung in Entwicklungsländern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43311

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