Steuern oder steuerähnliche Abgaben gibt es seit mehr als 5000 Jahren. Allerdings haben sich zugleich mit den politischen Umwälzungen auch die Erscheinungsformen der Besteuerung gewandelt. Als Frühformen der Besteuerung können die Opfer und die Frondienste für Götter oder theokratische Herrscher in der Antike gelten; auch die Zehntabgaben an die kirchlichen oder weltlichen Obrigkeiten haben Steuercharakter gehabt. Besteuert wurde in den letzten fünf Jahrtausenden eigentlich alles, was vorstellbar ist und manches, auf das man wohl nur kommen kann, wenn man als Finanzminister die Kasse der Monarchen oder Regierungen füllen muss. Eine Bartsteuer in Russland, eine Sklavenumsatzsteuer im antiken Rom, eine Besteuerung von „Luft und Licht“ durch die französische Tür- und Fenstersteuer dies sind nur einige Beispiele für den schier unerschöpflichen Erfindungsreichtum beim Auftun neuer Steuerquellen. Solche Steuerkuriosa sind amüsant und oftmals lehrreich. Aber Steuergeschichte besteht nicht nur aus einer anekdotischen Aneinanderreihung von Besteuerungsbeispielen. Steuerpolitik war (und ist) immer ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Machtverhältnisse. Und oft genug haben steuerpolitische Ereignisse auch den Gang der Weltgeschichte beeinflusst. Wer weiß, wie es heute um die Unabhängigkeit Nordamerikas vom englischen Mutterland stünde, wenn das englische Parlament nicht auf der Erhebung eines eigentlich unbedeutenden Tee-Zolls auf Teelieferungen in die amerikanischen Kolonien bestanden hätte. Das für bestimmte geschichtliche Epochen charakteristische Verhältnis von Parlament zu Kaiser oder Regierung, von Zentralinstanz wie dem Deutschen Reich zu Gliedstaaten, von Stadt zu Land, von Territorialfürsten zu den Landesständen und dem Bürgertum hat wesentlichen Einfluss auf die Ausgestaltung der Steuersysteme gehabt. Änderungen dieser Machtbalance, und das bedeutet aber auch: grundlegende Änderungen in der Besteuerung, gingen einher mit Umwälzungen, Revolutionen oder Kriegen. Bezeichnend ist, dass die Zentralisierung des Steuerrechts bzw. die steuerliche Entmachtung der Bundesländer erst nach der Katastrophe des Ersten Weltkriegs möglich wurde. Nach dem zweiten Weltkrieg schlug das Pendel allerdings wieder zurück, indem Abgabenvergleich Deutschland Schweiz die Alliierten auf einer dezentralisierten Steuerverwaltung durch die Länder bestanden.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 SCHWEIZ
2.1 Private Abgaben
2.1.1 Einkommenssteuer
2.1.1.1 Wer ist Steuerpflichtig?
2.1.1.2 Was wird besteuert?
2.1.1.3 Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
2.1.1.4 Wie hoch ist die Steuer?
2.1.1.5 Wie ist der Steuerveranlagungszeitraum?
2.1.1.6 Wie wird die Einkommensbesteuerung bei nichtansässigen Personen berechnet?
2.1.2 Vermögenssteuer
2.2 Unternehmessabgaben
2.2.1 Umsatzsteuer
2.2.2 Gewinnsteuer (Körperschaftssteuer)
2.2.3 Kapitalsteuer
2.2.4 Quellensteuer
3 DEUTSCHLAND
3.1 Private Abgaben
3.1.1 Einkommenssteuer
3.1.1.1 Wer ist Steuerpflichtig?
3.1.1.2 Was wird besteuert?
3.1.1.3 Wie hoch ist die Steuer?
3.1.1.4 Wer erhebt diese Steuer?
3.1.2 Solidaritätszuschlag
3.1.2.1 Wer ist Steuerpflichtig?
3.1.2.2 Was wird besteuert?
3.1.2.3 Wie hoch ist die Steuer?
3.1.2.4 Wer erhebt diese Steuer?
3.2 Unternehmessabgaben
3.2.1 Gewerbesteuer
3.2.2 Umsatzsteuer
3.2.2.1 Wer ist Steuerpflichtig?
3.2.2.2 Was wird besteuert?
3.2.2.3 Wie hoch ist die Steuer?
3.2.2.4 Wer erhebt diese Steuer?
3.2.3 Körperschaftssteuer
3.2.3.1 Wer ist unbeschränkt Steuerpflichtig?
3.2.3.2 Wer ist beschränkt Steuerpflichtig?
3.2.3.3 Wer ist von der Steuer befreit?
Zielsetzung & Themen
Das Hauptziel dieser Arbeit ist die Gegenüberstellung und Analyse der steuerlichen Belastungssituation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, um wesentliche Unterschiede in den Steuersystemen und deren Auswirkungen auf den Steuerpflichtigen aufzuzeigen.
- Vergleich der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen
- Analyse der Unternehmensbesteuerung und Gewinnbesteuerung
- Gegenüberstellung von Umsatzsteuersystemen und Quellensteuern
- Betrachtung föderaler Strukturen und deren Einfluss auf die Steuergesetzgebung
- Praktische Anwendungsbeispiele zur Ermittlung der Steuerlast
Auszug aus dem Buch
2.1.1.2 Was wird besteuert?
In der Schweiz und ihren Kantonen unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte der Einkommensteuer, es sei denn, sie sind hiervon ausdrücklich ausgenommen.
Ausdrücklich für steuerfrei erklärt hat der Gesetzgeber in der Schweiz die Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen. Wer also ein Haus besitzt, das nicht zu einem Betriebsvermögen gehört und dieses einige Zeit nach dem Erwerb mit Gewinn veräußert, muss in der Schweiz nicht fürchten, dass der Bund einen Teil des Wertzuwachses abschöpft. Etwas anderes gilt allerdings für die Besteuerung durch die Kantone; hier ist eine Gewinnsteuer für Grundstücksveräußerungen vorgesehen
Obwohl das Bundesgesetz über direkte Bundessteuern grundsätzlich alle Einnahmen aus wiederkehrenden und einmaligen Einkünften der Einkommensteuer unterwirft, enthält das Bundesgesetz über direkte Bundessteuer eine Aufzählung verschiedener Einkunftsarten.
Es handelt sich hierbei um:
• die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit,
• die Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit,
• die Erträge aus beweglichem Vermögen,
• die Erträge aus unbeweglichem Vermögen,
• Einkünfte aus Vorsorge,
• die übrigen Einkünfte.
Da die Einkunftsarten der Bundessteuer und der Kantonsteuern grundsätzlich identisch sind, wird insoweit auf eine getrennte Darstellung verzichtet. Die Ausführungen zu den Einkunftsarten gelten für Bund und Kantone gleichermaßen, soweit nichts Abweichendes gesagt wird.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die historische Entwicklung und die gesellschaftspolitische Bedeutung von Steuern über Jahrtausende hinweg bis zur modernen föderalen Steuerstruktur.
2 SCHWEIZ: Dieses Kapitel erläutert das schweizerische Steuersystem, das durch die direkte Demokratie und eine ausgeprägte kantonale Autonomie mit individuellen Steuergesetzen geprägt ist.
3 DEUTSCHLAND: Das Kapitel beschreibt den föderalen Aufbau des deutschen Steuersystems, welches durch ein komplexes Verbundsystem zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gekennzeichnet ist.
Schlüsselwörter
Steuerlehre, Einkommenssteuer, Schweiz, Deutschland, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Vermögenssteuer, Quellensteuer, Steuerpflicht, Föderalismus, Steuerbelastung, Veranlagung, Steuerharmonisierung, Steuerrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit einem rechtsvergleichenden Überblick über die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland und der Schweiz.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der privaten Besteuerung, der Besteuerung von Unternehmen, der Umsatzbesteuerung sowie den föderalen Besonderheiten der Steuererhebung.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die wesentlichen Steuerarten beider Länder aufzulisten, deren Struktur zu erläutern und durch konkrete Beispiele die unterschiedlichen Belastungen zu vergleichen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine deskriptive und analytische Vergleichsmethode angewandt, die auf rechtlichen Grundlagen und beispielhaften Steuerberechnungen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des schweizerischen Systems (inkl. Kantons- und Bundessteuern) und des deutschen Systems (inkl. föderaler Kompetenzverteilung und verschiedener Abgabenarten).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Steuerbelastung, Einkommenssteuer, Unternehmensbesteuerung, Föderalismus und der direkte Vergleich der Steuersysteme.
Wie unterscheidet sich die Lohnbesteuerung in der Schweiz im Vergleich zu Deutschland?
In der Schweiz unterliegt das Arbeitsentgelt grundsätzlich nicht der Lohnsteuer, d.h. es gibt keinen automatischen Abzug durch den Arbeitgeber, außer bei ausländischen Arbeitnehmern ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.
Was besagt die "Nutzwertbesteuerung" im schweizerischen Kontext?
Die Nutzwertbesteuerung bedeutet, dass bei der Ermittlung der Erträge aus unbeweglichem Vermögen auch der Mietwert einer selbst genutzten Eigentumswohnung oder eines Hauses als Ertrag angesetzt werden muss.
Warum wird bei der deutschen Gewerbesteuer eine Rückstellung gebildet?
Da die Gewerbesteuer beim bilanzierenden Kaufmann als Betriebsausgabe gilt, mindert sie selbst wieder den Gewerbeertrag, was eine berechenbare Minderung der Steuerlast zur Folge hat.
- Quote paper
- Jörg Müller-Arnecke (Author), Gunnar Rohlfs (Author), 2003, Vergleich der Steuer- und Abgabenbelastung zwischen der Schweiz und Deutsch-land, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43341