Zwei neuere Entscheidungen geben Anlass zu untersuchen, ob und wie weit die Finanzierungspraxis im Gaststättengewerbe durch Brauereien und Getränkefachgroßhändler gewohnheitsrechtlich keiner Genehmigung nach dem KWG bedarf. Außerdem wird untersucht, wie sich eine fehlende Genehmigung auf einzelne Finanzierungsverträge auswirkt.
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