Zwei neuere Entscheidungen geben Anlass zu untersuchen, ob und wie weit die Finanzierungspraxis im Gaststättengewerbe durch Brauereien und Getränkefachgroßhändler gewohnheitsrechtlich keiner Genehmigung nach dem KWG bedarf. Außerdem wird untersucht, wie sich eine fehlende Genehmigung auf einzelne Finanzierungsverträge auswirkt.
Inhaltsverzeichnis
- Brauereien als Bank?
- 1. „Winzergelder“ als Bankgeschäfte
- 2. Liquiditätshilfe im Mineralölhandel
- 3. Genehmigungspflicht von Gaststättenfinanzierungen
- 3.1. Getränkefachgroßhändler
- 3.2. Weitere Bezugsverpflichtungen
- 3.3. Kriterien für die Freistellung der Erlaubnispflicht
- 3.4. Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text untersucht die Frage, ob und inwieweit die Finanzierungspraxis des Gaststättengewerbes durch Brauereien und Getränkefachgroßhändler gewohnheitsrechtlich keiner Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) bedarf. Außerdem wird analysiert, welche Auswirkungen eine fehlende Genehmigung auf einzelne Finanzierungsverträge hat.
- Einordnung von Darlehen und Getränkebezugsverträgen als Bankgeschäfte nach dem KWG
- Relevanz der Genehmigungspflicht für Nicht-Banken im Kontext von Finanzierungsgeschäften
- Untersuchung von Praxisfällen im Wein- und Mineralölhandel
- Bewertung der Ausnahmeregelung für Brauereien im BaFin-Merkblatt
- Analyse der Kriterien für die Freistellung der Erlaubnispflicht
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel beleuchtet die Problematik von „Winzergeldern“ als Einlagengeschäft und die daraus resultierenden Folgen für die Geschäftsführer einer Genossenschaftlichen Weinkellerei. Der BGH bestätigt die Einstufung als Einlagengeschäft und die damit verbundene Genehmigungspflicht nach dem KWG.
Kapitel zwei fokussiert auf die Liquiditätshilfe im Mineralölhandel. Das LG Krefeld beurteilt die Finanzierungsgeschäfte des Motorenölhändlers als Kreditgeschäfte im Sinne des § 32 KWG und stellt die Unwirksamkeit der Verträge aufgrund fehlender Genehmigung fest.
Das dritte Kapitel widmet sich der Genehmigungspflicht von Gaststättenfinanzierungen. Es wird analysiert, ob Brauereidarlehen per Gewohnheitsrecht von der Erlaubnispflicht des Kreditgeschäfts befreit sind. Die Ausnahmeregelung im BaFin-Merkblatt wird genauer betrachtet und es werden die verschiedenen Kriterien für die Freistellung der Erlaubnispflicht analysiert. Es werden auch die Grenzen dieser Ausnahmeregelung für Getränkefachgroßhändler und weitere Bezugsverpflichtungen untersucht.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter des Textes sind: KWG, Kreditgeschäft, Genehmigungspflicht, Brauereien, Getränkefachgroßhändler, Gaststättenfinanzierung, Gewohnheitsrecht, BaFin-Merkblatt, Winzergelder, Liquiditätshilfe, Einlagengeschäft, Bierlieferungsvertrag, Absatzsicherung.
- Citation du texte
- Prof. Dr. Gerrit Horstmeier (Auteur), 2018, Brauereien als Banken? Finanzierungspraxis im Gaststättengewerbe durch Brauereien und Getränkefachgroßhändler, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/433546