Am 25.Mai 2018 läuft die Übergangszeit der DS-GVO ab. Mit in Kraft treten der Verordnung werden personendatenverarbeitende Stellen verpflichtet sein, Betroffenen weitgehende Rechte einzuräumen. Eines der Betroffenenrechte ist das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art.20 DS-GVO. Es wird auch Recht auf Datenportabilität genannt. Dieses Recht stellt ein Novum für das deutsche Datenschutzrecht dar.
Aufgrund der Neuartigkeit der Norm herrscht große Unsicherheit über die Weite des Anwendungsbereichs und Umfang des Pflichtenkatalogs. Es ist daher unerlässlich zu analysieren, inwiefern Art.20 die „hinein projizierten Erwartungen“ erfüllen kann. Unklar ist, ob sich das Recht auf Datenübertragbarkeit lediglich zu einem modifizierten Auskunftsanspruch entwickeln wird, der weniger Daten als Art.15 umfasst und damit kaum praktische Relevanz entfalten wird, oder ob der Verantwortliche zukünftig die Pflicht haben wird, ein Datenpaket zu schnüren, was dem Betroffenen in Umfang und Format das Nutzen neuer Dienste tatsächlich erleichtern wird. Es stellt sich daher in Bezug auf das Recht auf Datenübertragbarkeit die Frage: Amur- oder Papiertiger?
Inhaltsverzeichnis
- A) Einleitung
- B) Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO
- I. Allgemeines
- 1. Zweck und Bedeutung
- 2. Systematik
- II. Voraussetzungen
- 1. Persönlicher Anwendungsbereich
- a) Verantwortlicher
- b) Betroffener
- 2. Sachlicher Anwendungsbereich
- a) Personenbezogene Daten
- b) Bereitstellen
- c) Verarbeitungsgrundlage und Verarbeitungsverfahren
- 3. Ausnahmen
- a) Öffentlicher Bereich gem. Art. 20 III S.2 DS-GVO
- b) Rechte und Freiheiten Dritter gem. Art. 20 IV DS-GVO
- c) Einschränkungen und Ausnahmen außerhalb des Art. 20 DS-GVO
- 4. Zwischenfazit
- III. Pflichten
- 1. Indirekte Übertragung gem. Art. 20 I DS-GVO
- a) Pflichten des übertragenden Anbieters aus Art. 20 DS-GVO
- b) Pflichten des übertragenden Anbieters aus Art. 20 i.V.m. Art. 12 DS-GVO
- c) Pflichten des übertragenden Anbieters aus Art. 5 DS-GVO
- d) Pflichten des aufnehmenden Anbieters
- 2. Direkte Übertragung gem. Art. 20 II DS-GVO
- a) Pflichten des übertragenden Anbieters
- b) Pflichten des aufnehmenden Anbieters
- IV. Strafen bei Pflichtverletzung
- C) Praxisbeispiele
- I. Student Universität
- II. Nutzer - Musikstreaming-Plattform
- III. Nutzer - Google-Account
- E) Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Masterarbeit untersucht die Datenportabilitätspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) für Anbieter von Software-as-a-Service (SaaS). Ziel ist es, die rechtlichen Anforderungen an die Datenübertragbarkeit im Kontext von SaaS-Diensten zu analysieren und praxisrelevante Beispiele zu beleuchten.
- Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO
- Voraussetzungen für die Datenübertragbarkeit (personenbezogener und sachlicher Anwendungsbereich)
- Pflichten des übertragenden und des empfangenden Anbieters
- Ausnahmen und Einschränkungen des Datenübertragbarkeitsrechts
- Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Zusammenfassung der Kapitel
A) Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Datenportabilität im Kontext der DS-GVO ein und skizziert den Aufbau der Arbeit. Sie betont die Relevanz des Themas für SaaS-Anbieter und die Notwendigkeit einer umfassenden rechtlichen Analyse.
B) Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO: Dieses Kapitel behandelt das Recht auf Datenübertragbarkeit als Kern der Arbeit. Es analysiert die allgemeinen Zwecke und die Bedeutung des Artikels 20 DS-GVO, beleuchtet die Systematik und beschreibt detailliert die Voraussetzungen, sowohl den persönlichen als auch den sachlichen Anwendungsbereich, einschließlich der verschiedenen Ausnahmen und Einschränkungen. Das Kapitel gliedert die Pflichten des übertragenden und des empfangenden Anbieters, unterscheidet zwischen direkter und indirekter Übertragung und geht abschließend auf mögliche Strafen bei Pflichtverletzungen ein. Der Fokus liegt auf der Klärung der rechtlichen Anforderungen und ihrer Interpretation im Kontext von SaaS-Diensten.
C) Praxisbeispiele: Dieses Kapitel präsentiert praxisnahe Beispiele, um die theoretischen Ausführungen zu veranschaulichen. Es analysiert drei unterschiedliche Szenarien: einen Studenten an einer Universität, einen Nutzer einer Musikstreaming-Plattform und einen Nutzer eines Google-Accounts. Durch die detaillierte Betrachtung dieser Fälle wird die Anwendung des Rechts auf Datenübertragbarkeit in realen Situationen demonstriert und die Komplexität der Thematik verdeutlicht. Die Beispiele zeigen die Herausforderungen und die unterschiedlichen Aspekte, die bei der Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit berücksichtigt werden müssen.
Schlüsselwörter
Datenportabilität, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Art. 20 DS-GVO, Software-as-a-Service (SaaS), Datenübertragbarkeit, Verantwortlicher, Betroffener, Personenbezogene Daten, Pflichten, Ausnahmen, Strafen, Praxisbeispiele.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Masterarbeit: Datenportabilität nach Art. 20 DS-GVO im Kontext von SaaS
Was ist der Gegenstand dieser Masterarbeit?
Die Masterarbeit untersucht die rechtlichen Anforderungen an die Datenübertragbarkeit nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Kontext von Software-as-a-Service (SaaS)-Diensten. Sie analysiert die Pflichten von Anbietern und beleuchtet dies anhand von Praxisbeispielen.
Welches Recht wird im Kern behandelt?
Das zentrale Thema ist das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DS-GVO. Die Arbeit analysiert die Voraussetzungen, Pflichten und Ausnahmen dieses Rechts im Detail.
Welche Aspekte des Artikels 20 DS-GVO werden untersucht?
Die Arbeit betrachtet den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich von Art. 20 DS-GVO, die Pflichten des übertragenden und empfangenden Anbieters (sowohl bei direkter als auch indirekter Übertragung), Ausnahmen und Einschränkungen des Rechts sowie die möglichen Sanktionen bei Pflichtverletzungen.
Wie wird das Thema in der Arbeit strukturiert?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Hauptkapitel zum Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO), ein Kapitel mit Praxisbeispielen und ein Fazit. Das Hauptkapitel behandelt die Voraussetzungen, Pflichten und Ausnahmen des Rechts auf Datenübertragbarkeit systematisch und detailliert.
Welche Praxisbeispiele werden untersucht?
Die Arbeit analysiert drei unterschiedliche Szenarien: einen Studenten an einer Universität, einen Nutzer einer Musikstreaming-Plattform und einen Nutzer eines Google-Accounts. Diese Beispiele veranschaulichen die Anwendung des Rechts auf Datenübertragbarkeit in realen Situationen.
Welche Zielsetzung verfolgt die Arbeit?
Die Arbeit zielt darauf ab, die rechtlichen Anforderungen an die Datenübertragbarkeit im Kontext von SaaS-Diensten zu analysieren und praxisrelevante Beispiele zu beleuchten. Sie soll SaaS-Anbietern ein besseres Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen vermitteln.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit am besten?
Datenportabilität, Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Art. 20 DS-GVO, Software-as-a-Service (SaaS), Datenübertragbarkeit, Verantwortlicher, Betroffener, Personenbezogene Daten, Pflichten, Ausnahmen, Strafen, Praxisbeispiele.
- Quote paper
- Peter Krause (Author), 2018, Datenportabilitäts-Pflichten nach der DS-GVO für Anbieter von "Software-as-a-Service", Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/433889