In dieser Arbeit wird untersucht, wie deutsche und französische Printmedien im ersten Halbjahr 2007 über die Europäische Verfassung (VVE) bzw. den europäischen Verfassungsprozess berichteten. Anhand der Vergleichskriterien Umfang, thematische Breite und Europäisierungsgrad sowie Bewertung des VVE bzw. Verfassungsprozesses wird analysiert, wie sich die Berichterstattung in den deutschen und französischen Medien unterschied und wie sie sich im Zeitverlauf im ersten Halbjahr 2007 veränderte.
Die letzten Jahre haben für die Europäische Union (EU) große Veränderungen gebracht: Durch die beiden Erweiterungsrunden 2004 und 2007 stieg die Zahl der Mitgliedsstaaten von 15 auf 27. Um die Handlungsfähigkeit der EU zu erhalten, sind institutionelle Reformen notwendig. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2001 ein Europäischer Konvent eingesetzt, der mit dem Entwurf des Vertrags über eine Verfassung für Europa (VVE) den Plan für eine umfassende Reform des politischen Systems der EU vorlegte. Nach seiner Unterzeichnung durch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten im Oktober 2004 begann der Ratifikationsprozess . Dieser ist jedoch im Mai/Juni 2005 durch den negativen Ausgang der Referenden in Frankreich und den Niederlanden ins Stocken geraten. Deutschland, das im ersten Halbjahr 2007 die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union innehatte, hatte sich zum Ziel gesetzt, den Verfassungsprozess wieder in Gang zu bringen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Europäische Verfassungsprozess
3 Theoretische Grundlagen der Berichterstattung über Europa-Themen
4 Die Präsenz von Europa-Themen in den Medien
4.1 Die alltägliche Berichterstattung über die EU
4.2 Die Berichterstattung über den VVE
5 Ableitung der Forschungsfragen
6 Methodisches Vorgehen
6.1 Planung und Durchführung der Inhaltsanalyse
6.2 Operationalisierung
7 Ergebnisse der Untersuchung
7.1 Forschungsfrage 1
7.2 Forschungsfrage 2
7.3 Forschungsfrage 3
7.4 Forschungsfrage 4
8 Fazit
Literaturverzeichnis
Anhang
Codebuch
Intracoder-Reliabilitätstest nach Holsti
Abbildungen zum Kapitel 7.1
Abbildungen zum Kapitel 7.2
Abbildung zum Kapitel 7.4
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Vorkommen von Artikeln nach Medium und Beachtungsgrad
Abbildung 2: Hauptthema des Beitrags nach Ländern und Zeitungen
Abbildung 3: Hauptthema des Beitrags nach Zeitraum und Ländern
Abbildung 4: Bewertung von VVE und Reformvertrag in deutschen und französischen Medien
Abbildung 5: Bewertung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft nach Zeitraum und Ländern
Abbildung 6: Erwartungshaltung nach Zeitraum und Ländern
Abbildung 7: Anzahl Artikel nach Medium und Zeitraum
Abbildung 8: Anzahl Artikel pro Tag im Zeitraum 1
Abbildung 9: Anzahl Artikel pro Tag im Zeitraum 2
Abbildung 10: Perspektive nach Ländern und Zeitungen
Abbildung 11: Perspektive nach Zeitraum und Ländern
Abbildung 12: Bewertung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft nach Ländern
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Anzahl Artikel nach Medium und Stilform
Tabelle 2: Herkunft von Akteuren in deutschen und französischen Medien
1 Einleitung
Die letzten Jahre haben für die Europäische Union (EU) große Veränderungen gebracht: Durch die beiden Erweiterungsrunden 2004 und 2007[1] stieg die Zahl der Mitgliedsstaaten von 15 auf 27. Um die Handlungsfähigkeit der EU zu erhalten, sind institutionelle Reformen notwendig. Zu diesem Zweck wurde im Dezember 2001 ein Europäischer Konvent[2] eingesetzt, der mit dem Entwurf des Vertrags über eine Verfassung für Europa (VVE)[3] den Plan für eine umfassende Reform des politischen Systems der EU vorlegte. Nach seiner Unterzeichnung durch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten im Oktober 2004 begann der Ratifikationsprozess[4]. Dieser ist jedoch im Mai/Juni 2005 durch den negativen Ausgang der Referenden in Frankreich und den Niederlanden ins Stocken geraten. (Knauer, 2007, S. 11f.) Deutschland, das im ersten Halbjahr 2007 die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union innehatte, hatte sich zum Ziel gesetzt, den Verfassungsprozess wieder in Gang zu bringen (Maurer, 2007b, S. 59).
Deutschland und Frankreich haben innerhalb der EU schon immer eine besondere Rolle gespielt: Die beiden größten Mitgliedsstaaten sind Gründungsmitglieder der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), aus der sich die EU entwickelte. Zudem verbinden sie enge bilaterale Beziehungen, deren integrativer Wirkung wegen sie auch als „Motor“ bzw. „Tandem“ (Zervakis & von Gossler, 2003, S. 6) der europäischen Integration bezeichnet werden. (vgl. Sauzay, 2003; Guérot, 2003) Doch in der Debatte um den VVE nahmen die Nachbarländer verschiedene Positionen ein: Während in Frankreich nach breiter öffentlicher Debatte der VVE in einem Referendum abgelehnt wurde, stimmten fast zeitgleich in Deutschland Bundestag und Bundesrat dem Vertragsentwurf zu, ohne dass dies in der Öffentlichkeit große Beachtung erfuhr (Dietzsch, 2006, S. 6ff.). Auch im Jahr 2007 dürfte in beiden Staaten eine unterschiedliche Perspektive auf dieses Thema vorherrschen: Durch die Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union ist Deutschland gehalten, die Interessen der gesamten EU zu vertreten, wohingegen in Frankreich in Zusammenhang mit der Präsidentschaftswahl im April/Mai bzw. der Parlamentswahl im Juni die nationale Sicht dominieren dürfte (Hilz, 2007, S. 26f.).
Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der vorliegenden Arbeit, zu untersuchen, wie deutsche und französische Printmedien im ersten Halbjahr 2007 über den VVE bzw. den europäischen Verfassungsprozess berichteten. Anhand der Vergleichskriterien Umfang, thematische Breite und Europäisierungsgrad sowie Bewertung des VVE bzw. Verfassungsprozesses soll analysiert werden, wie sich die Berichterstattung in den deutschen und französischen Medien unterschied und wie sie sich im Zeitverlauf im ersten Halbjahr 2007 veränderte.
Dabei wird zunächst kurz auf den Ablauf des europäischen Verfassungsprozesses und den Inhalt des VVE eingegangen. Danach werden die theoretischen Grundlagen sowie der Forschungsstand zur Berichterstattung über Europa-Themen und insbesondere über den VVE dargestellt, woraus anschließend die Forschungsfragen dieser Arbeit abgeleitet werden. Weiterhin wird die methodische Vorgehensweise zur Beantwortung der Forschungsfragen sowie die Datenauswertung und Interpretation der gewonnenen Ergebnisse beschrieben, bevor zum Schluss ein kurzes Fazit gezogen wird, in dem die Ergebnisse kritisch betrachtet werden.
2 Der Europäische Verfassungsprozess
Nachdem im Jahr 2000 das Vorhaben, mit dem Vertrag von Nizza das Institutionengefüge der EU zu reformieren, gescheitert war, wurde mit der Deklaration von Laeken im Jahr 2001 ein Europäischer Konvent eingesetzt, dessen Ziel es war, eine umfassende Reform des politischen Systems der EU zu erarbeiten. Nach siebzehnmonatigen Beratungen legte der Konvent im Juli 2003 den Entwurf des Vertrags über eine Verfassung für Europa (VVE) vor. (Dietzsch, 2006, S. 4f.)
Der VVE ist eine systematische Zusammenstellung aller bisher geltenden Vorschriften und Rechtsakte der EU. Er sollte den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) und den Vertrag über die Europäische Union (EUV) sowie die jeweiligen Reformverträge[5] ersetzen und der EU eine aus einem einzigen Dokument bestehende Verfassung geben. Der VVE nimmt Bezug auf die gemeinsamen Ziele und Werte der Mitgliedsstaaten und erwähnt auch Symbole wie die Europäische Flagge und Hymne. Zum ersten Mal sollte in ihm darüber hinaus die Grundrechte-Charta rechtsverbindlich verankert werden. Der Vertragsentwurf stärkt das Europäische Parlament, das im Bereich der Gesetzgebung und des Haushaltes mehr Befugnisse erhielte. Auch die nationalen Parlamente würden an Einfluss gewinnen, da sie Einspruch gegen Rechtssetzungsinitiativen der EU-Kommission erheben könnten, die aus ihrer Sicht das Subsidiaritätsprinzip[6] verletzen. Mit der Europäischen Bürgerinitiative[7] würde erstmals ein direktdemokratisches Element im politischen System der EU verankert. Durch die Wahl eines hauptamtlichen Präsidenten[8] würde dem Europäischen Rat ein Gesicht gegeben. Des Weiteren sollte das Amt eines Europäischen Außenministers geschaffen werden, der für die Koordinierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zuständig ist und die Aufgaben des Außenkommissars und Vizepräsidenten der Kommission wahrnimmt. Durch eine Reform des Abstimmungsmodus im Ministerrat sollte darüber hinaus das Handeln der EU effizienter gestaltet werden. Dazu wurde im VVE das Prinzip der doppelten Mehrheit[9] verankert. Außerdem sollten in Zukunft mehr Entscheidungen per Mehrheitsvotum statt wie bisher durch Einstimmigkeit getroffen werden. (vgl. Weidenfeld, 2006)
Der Vertragsentwurf wurde am 29. Oktober 2004 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Daran schloss sich die Phase der Ratifikation an. Bis zum aktuellen Zeitpunkt haben 18 der 27 Mitgliedsstaaten den VVE ratifiziert. (Knauer, 2007, S. 1) In Deutschland stimmten Bundestag und Bundesrat dem Vertrag am 12. bzw. 27. Mai 2005 zu (Weidenfeld, 2006, S. 97f.). Am 29. Mai 2005 sprachen sich die französischen und am 1. Juni die niederländischen Bürger in Referenden mehrheitlich gegen den Vertragsentwurf aus[10]. Für das gescheiterte Referendum in Frankreich werden vor allem drei Gründe angeführt: Dies sind die durch die schlechte wirtschaftliche Lage im Land hervorgerufene Furcht vor den Auswirkungen der Globalisierung, welche insbesondere durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie (die sog. Bolkestein-Doktrin)[11] genährt wurde, die laut Meinung vieler Menschen zu schnell voran schreitende Erweiterung der EU sowie Unzufriedenheit mit dem Handeln von Staatspräsident Jacques Chirac und der gesamten Regierung unter Premierminister Jean-Pierre Raffarin. (vgl. Maurer, 2007b; Qvortrup, 2006; Kimmel, 2007)
Die beiden gescheiterten Referenden stürzten die Europäische Union in eine Krise. Daher verordnete sich die EU eine Phase des Nachdenkens, um mit den Bürgern der Mitgliedsstaaten in einen Dialog zu treten und Wege aus der Blockade zu suchen. (Koch, 2006, S. 11f.) Nach einer Wartezeit von 17 Monaten hatte sich die deutsche Präsidentschaft im Rat der Europäischen Union (1. Januar bis 30. Juni 2007) das Ziel gesetzt, diese Blockade zu lösen (Maurer, 2007a, S. 59). Hierzu veröffentlichte sie zum 50. Jahrestag der Römischen Verträge[12] am 25. März 2007 die Berliner Erklärung, in der sie sich auf die gemeinsamen Werte der Mitgliedsstaaten als Fundament der europäischen Integration berief und somit die Diskussion über eine Europäische Verfassung wieder in Gang brachte (Seeger, 2007, S. 1f.). Auf dem EU-Gipfel am 21./22. Juni 2007 in Brüssel wurde schließlich der Reformvertrag (bzw. Grundlagenvertrag oder Vertrag von Lissabon)[13] beschlossen. Er ist der Versuch, den wesentlichen Inhalt des VVE zu bewahren, dabei jedoch auf den Status einer Verfassung zu verzichten und bedeutet damit auch die endgültige Abkehr vom Verfassungsprozess[14]. Dieser Vertrag ist am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer Präsidentschaft in Lissabon unterzeichnet worden und muss nun ratifiziert werden. Sein Inkrafttreten ist für 2009 geplant.
Im Gegensatz zum VVE werden im Reformvertrag nicht alle bisherigen EU-Dokumente zusammengefasst. Charakteristisch ist der Verzicht auf das Wort „Verfassung“ sowie auf jede Art von staatstypischen Symbolen. Auch die Grundrechte-Charta ist nicht Bestandteil des Vertrages, sie wird lediglich durch einen Verweis für rechtsverbindlich erklärt. Zudem werden im Reformvertrag erstmals Regelungen für das freiwillige Ausscheiden eines Staates aus der EU getroffen. Die Rolle der nationalen Parlamente wird in ihm noch mehr gestärkt als im VVE, da der explizite Verweis auf den Vorrang des Gemeinschaftsrechts nicht mehr vorhanden ist. Somit kann der Umfang der auf die EU übertragenen Zuständigkeiten in Zukunft nicht nur erweitert, sondern auch verringert werden. Das vorgesehene Amt des Europäischen Außenministers wird durch den Posten des Hohen Repräsentanten der Union für Auswärtige Angelegenheiten und Sicherheitspolitik ersetzt. Abstimmungen nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit sind erst ab 2014 möglich und ab 2017 verbindlich[15]. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Sperrminoritätsklausel (die sog. Ioannina-Klausel)[16]. Außerdem ist ein Opt-out[17] in Bezug auf Teilbereiche des Vertrags möglich. (vgl. Weilemann, 2007)
3 Theoretische Grundlagen der Berichterstattung über Europa-Themen
Die theoretischen Grundlagen für die Analyse der Berichterstattung über Europa-Themen bilden das Konzept der Europäischen Öffentlichkeit, die Nachrichtenwerttheorie sowie die Agenda-Setting-Theorie.
Zum Konzept der Europäischen Öffentlichkeit herrschen in der Literatur zwei unterschiedliche Sichtweisen vor. Einige Autoren gehen davon aus, dass es keine europäische Öffentlichkeit geben kann, weil Grundvoraussetzungen wie ein einheitliches europäisches Volk, europäische politische Parteien, eine gemeinsame europäische Sprache und europäische Massenmedien nicht vorhanden sind (Grimm, 1995, S. 120ff.). Andere wiederum sind der Ansicht, dass die Anforderungen an eine einheitliche europäische Öffentlichkeit zu hoch seien, es aber sehr wohl transnationale Öffentlichkeiten gäbe, die durch Kommunikationsereignisse, „die zur gleichen Zeit in den unterschiedlichen Öffentlichkeitsarenen und auf den verschiedenen Öffentlichkeitsebenen der Länder Europas Resonanz erzeugen“ charakterisiert seien (Tobler, 2006, S. 107). Dies hat Auswirkungen auf die Perspektive der jeweiligen Autoren zum Verfassungsprozess. So argumentieren erstere, dass die EU jene Grundvoraussetzungen nicht erfüllt und damit nicht verfassungsfähig sei (vgl. Grimm, 1995; Scharpf, 1999), während letztere der Meinung sind, dass ein europäischer Verfassungsprozess die Entstehung einer einheitlichen europäischen Öffentlichkeit durch konfliktinduzierte, transnationale Diskurse befördern könne (Habermas, 1997, S. 191; Tobler, 2006, S. 108). Diese Diskussion ist relevant für das Thema der vorliegenden Arbeit, da ein Vergleich der Medienberichterstattung in Deutschland und Frankreich nur sinnvoll erscheint, wenn von der Prämisse ausgegangen wird, dass sich die Diskurse in beiden Ländern unterscheiden, d.h. eine einheitliche europäische Öffentlichkeit noch nicht erreicht ist, die Diskurse sich jedoch andererseits so weit angenähert haben, dass sie anhand gemeinsamer Vergleichskriterien analysiert werden können.
Die Nachrichtenwerttheorie geht von der Grundannahme aus, dass die Publikationswahrscheinlichkeit eines Ereignisses steigt, je mehr Nachrichtenfaktoren darauf zutreffen und je stärker diese akzentuiert sind (vgl. Schulz, 1976; Staab, 1990, Pürer, 2005; Eilders, 1997). Zu den Nachrichtenfaktoren zählen etwa Frequenz, der Schwellenfaktor (d.h. ein Ereignis muss einen bestimmten Schwellenwert an Auffälligkeit überschreiten, damit es berichtet wird), Eindeutigkeit, Bedeutsamkeit, Konsonanz, Überraschung, Kontinuität, Variation, Bezug zu Elite-Nationen, Bezug zu Elite-Personen, Personalisierung und Negativismus (vgl. Galtung & Ruge, 1965)[18]. Diese theoretischen Grundlagen werden oft herangezogen, um empirische Befunde über die Präsenz europäischer Themen in den Medien zu erklären. Demnach treffen Faktoren wie etwa Personalisierung oder Überraschung/Spannung auf Berichte über die Europäische Union kaum zu, da es wenige öffentlich sichtbare EU-Politiker gibt, die in der Berichterstattung zu Akteuren werden können und da die Politik der Europäischen Union oft lang geplant und somit vorhersehbar ist. Um diese Defizite auszugleichen, wird besonders stark auf Faktoren wie Nähe (Bezug der EU-Berichterstattung zum Erscheinungsland), Elite-Nationen (Berichte eher über große Mitgliedsstaaten als über kleinere) und Negativismus gesetzt. (Pfetsch & Koopmans, 2006, S. 180; Machill et al., 2006, S. 146)
Grundlage der Agenda-Setting-Theorie ist die Annahme, dass es eine eindeutige Rangordnung von Themen in der öffentlichen Kommunikation gibt, die jedoch mit der Zeit variiert und dass diese von den Massenmedien determinierte Agenda wiederum Einfluss darauf hat, welche Themen die Rezipienten für wichtig erachten (vgl. McCombs, 2006; Rössler, 1997). Für die vorliegende Arbeit ist die Rezipienten-Agenda jedoch nicht relevant. Von Interesse ist viel mehr, welchen Einfluss die Bemühungen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft um die Wiederbelebung des Verfassungsprozesses, die gemäß der Theorie als Agenda-Building betrachtet werden können, auf die Medien-Agenda haben.
4 Die Präsenz von Europa-Themen in den Medien
In der Literatur finden sich zahlreiche empirische Studien, in denen mittels Inhaltsanalyse die Berichterstattung über die Europäische Union sowie ihr Image in den Medien verschiedener Mitgliedsstaaten untersucht wurde. Einige davon analysieren die alltägliche Berichterstattung über die EU außerhalb besonderer Ereignisse, andere wiederum beschäftigen sich mit der Medienberichterstattung über die Europäische Verfassung und den Verfassungsprozess.
4.1 Die alltägliche Berichterstattung über die EU
Aufgrund des eng umgrenzten Umfangs der dieser Arbeit kann der Forschungsstand zur alltäglichen Berichterstattung über die EU an dieser Stelle nicht in seiner Vollständigkeit dargestellt werden. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich daher auf eine Systematisierung der Forschungsergebnisse zu den Indikatoren Umfang und Anlass der Berichterstattung, Europäisierungsgrad sowie Bewertung bzw. Image der EU, die auch in dieser Arbeit als Vergleichskriterien für die Analyse der Berichterstattung deutscher und französischer Tageszeitungen zum Einsatz kommen.
Hinsichtlich des Umfangs der Berichterstattung zeigte sich, dass EU-Themen nur einen kleinen Teil der Berichterstattung in den Medien der Mitgliedsstaaten ausmachen (Sievert, 1998, S. 302ff.; Peter, 2004, S. 152f.). Peter (2004, S. 152) kommt in seiner Analyse der deutschen, britischen, französischen, niederländischen und dänischen Fernsehberichterstattung zu dem Ergebnis, dass nicht mehr als fünf Prozent der gesamten Sendezeit von Nachrichtensendungen auf EU-Themen entfielen, lediglich in Dänemark waren es 14 Prozent. Der Anteil von EU-Beiträgen an der Anzahl politischer Beiträge beträgt in vier der fünf untersuchten Staaten nicht mehr als acht Prozent (Ausnahme Dänemark: 20 Prozent). Sievert (2006, S. 284f.) und Brüggemann, Sifft, Kleinen-von Königslow, Peters & Wimmel (2006, S. 220f.) räumen zwar ebenfalls ein, dass der Anteil der EU-Beiträge an der gesamten Auslandsberichterstattung gering ist, betonen jedoch auch, dass über die EU in größerem Umfang berichtet wird als über andere internationale Organisationen bzw. Institutionen (z.B. Uno, NATO). Zudem zeigte sich, dass die EU-Berichterstattung zwar relativ gering ausfällt, die vorhandenen Beiträge jedoch oftmals prominent platziert sind (Peter, 2004, S. 157; Sievert, 2006, S. 343). Die Berichterstattung über die EU ist darüber hinaus sehr ereignisbezogen, d.h. während der Anteil der alltäglichen Berichterstattung eher gering ausfällt, steigt dieser kurz vor europapolitisch bedeutsamen Ereignissen (z.B. Wahl des Europäischen Parlaments) sprunghaft an, um kurz danach jedoch wieder deutlich abzunehmen (Peter, 2004, S. 147; Sievert, 2006, S. 302f.; Machill, Beiler & Fischer, 2006, S. 148). Außerdem konnte festgestellt werden, dass Beiträge über EU-Themen sehr häufig einen Bezug zum Erscheinungsland des jeweils untersuchten Mediums bzw. zu einem der drei größten Mitgliedsstaaten der EU (Deutschland, Frankreich, Großbritannien) aufwiesen (Machill et al., 2006, S. 144; Kalantzi, 2004, S. 182ff.; Sievert, 2006, S. 296ff.; Brüggemann et al., 2006, S. 224). Dies lässt sich mit der Wirkung der Nachrichtenfaktoren Nähe bzw. Bezug zu Elite-Nationen erklären (vgl. Staab 1990). Darüber hinaus kamen verschiedene Autoren zu dem Ergebnis, dass die Berichterstattung über EU-Themen in Deutschland umfangreicher ist als in vielen anderen Mitgliedsstaaten[19] (Machill et al., 2006, S. 142; Kevin, 2003, S. 56). Französische Medien berichten hingegen insgesamt weniger als deutsche über die Europäische Union, anlässlich spezieller europäischer Ereignisse ist die Berichterstattung jedoch außerordentlich stark (Machill et al., 2006, S. 142).
Als Indikator für den Europäisierungsgrad der Berichterstattung soll in der vorliegenden Arbeit die Häufigkeit des Vorkommens europäischer Akteure im Vergleich zu nationalen Akteuren verwendet werden. Wie bereits der oftmals vorhandene Bezug von EU-Berichten zum Erscheinungsland des jeweiligen Mediums vermuten lässt, zeigte sich auch hinsichtlich der Häufigkeit des Vorkommens europäischer Akteure, dass diese gegenüber nationalen Akteuren zumeist unterrepräsentiert sind (Machill et al., 2006, S. 143; Sievert, 2006, S. 313; Brüggemann et al., 2006, S. 224f.). Deutsche und französische Medien berichteten dabei weniger oft über EU-Akteure als niederländische, britische und dänische Medien (Machill et al., 2006, S. 143). Sievert (2006, S. 316) macht jedoch die Einschränkung, dass dies vor allem für personalisierte natürliche Handlungsträger gilt, bei den juristisch-institutionellen Handlungsträgern sind EU-Institutionen hingegen stärker repräsentiert als Institutionen der Mitgliedsstaaten. Die EU-Institution, über die am häufigsten berichtet wurde, ist demnach die Europäische Kommission (ebd. S. 315). Pfetsch & Koopmans (2006, S. 188) heben hervor, dass EU-Akteure im Durchschnitt negativer bewertet wurden als nationale Handlungsträger, betonen jedoch gleichzeitig, dass die Bewertung der als stärker europaskeptisch eingeschätzten Medien weniger negativ war als die ebenfalls erhobene Bewertung von EU-Akteuren durch Staat und Zivilgesellschaft. Sievert (2006, S. 319f.) hingegen kommt zu dem Ergebnis, dass EU-Akteure oftmals als einflussreicher, glaubwürdiger, engagierter und anerkannter eingeschätzt wurden als nationale Handlungsträger.
Die Bewertung der Europäischen Union in den Medien ist laut Peter (2004, S. 149) und Sievert (2006, S. 331) am häufigsten neutral gehalten. Wird sie jedoch wertend, so findet Peter (2004, S. 156) in allen untersuchten Ländern[20] häufiger negative Bewertungen, während Sievert (2006, S. 331) mehr positive als negative Bewertung feststellt. Er differenziert jedoch zwischen der generellen Grundeinstellung zur EU und der konkreten Beurteilung aktuell berichteter Einzelphänomene. Während die Gesamtbewertung fast ausschließlich positiv ausfällt, sind die Bewertungen konkreter Einzelphänomene sehr unterschiedlich und reichen bis zu stark negativen Wertungen (ebd. S. 337). Des Weiteren kam Sievert (ebd. S. 332f.) zu dem Ergebnis, dass die generelle Bewertung der EU in Frankreich wesentlich positiver ausfällt als in Deutschland. Während deutsche Printmedien die insgesamt kritischste Beurteilung der EU aller untersuchten Länder[21] aufwiesen, spielten negative Bewertungen in französischen Nachrichtenmagazinen nahezu keine Rolle.
4.2 Die Berichterstattung über den VVE
Auch die Berichterstattung über den VVE und den Verfassungsprozess in den Medien verschiedener EU-Mitgliedsstaaten wurde bereits mehrfach inhaltsanalytisch untersucht (vgl. Esser, 2005; Maurer, 2006; Maatsch, 2006; Dietzsch, 2006). Die Autoren wurden dabei jedoch von unterschiedlichen Forschungsinteressen geleitet. Esser untersuchte die Berichterstattung zum Post-Nizza-Prozess[22] und zur Zukunft der Europäischen Union in deutschen, französischen und britischen Tageszeitungen in Hinblick darauf, ob die Verfassungsdebatte als europäischer Diskurs angesehen werden kann. Dabei zeigte sich, dass der Diskurs in allen drei Ländern als gesamteuropäische Debatte angesehen wurde, dass sich die einzelnen nationalen Öffentlichkeiten dabei gegenseitig beeinflussten und dass in allen Ländern dieselben, vorwiegend europäischen, Akteure in der Berichterstattung eine prominente Rolle spielten. Besonders die Debatten in Deutschland und Frankreich hatten sich im Zeitverlauf merklich angeglichen. Esser schließt demnach auf eine Transnationalisierung nationaler Öffentlichkeiten, die möglicherweise eine Vorstufe zu einer einheitlichen europäischen Öffentlichkeit sein könnte. (Esser, 2005, S. 119f.)
Maurer widmete sich in seiner Studie der Berichterstattung über die Zukunft der EU in deutschen, französischen, britischen und österreichischen Tageszeitungen und Nachrichtenmagazinen in der Zeit von Mai 2000 bis August 2001[23]. Er stellte dabei einen Trend zu einer stärkeren Beachtung der europäischen Perspektive (Maurer, 2006, S. 235f.), eine starke Personalisierung der Berichterstattung (ebd. S. 241) sowie die Neigung dazu, überwiegend neutral über EU-Politik zu berichten (ebd. S. 237), fest. Insbesondere die starke Personalisierung lässt sich mit den Annahmen der Nachrichtenwerttheorie begründen, wonach Personalisierung ein wichtiger Nachrichtenfaktor ist (vgl. Galtung & Ruge, 1965; Staab, 1990). Andere Autoren haben jedoch festgestellt, dass der Faktor Personalisierung bei der Berichterstattung über die EU nicht besonders stark akzentuiert ist, da es der EU vielfach an öffentlich sichtbaren Politikern fehlt (Pfetsch & Koopmans, 2006, S. 180; Machill et al., 2006, S. 146).
Maatsch untersuchte die Berichterstattung über den Verfassungsprozess in französischen Tageszeitungen und Nachrichtenmagazinen im Zeitraum vom 26. Oktober 2004 bis 30. Oktober 2005, also sowohl vor als auch nach dem gescheiterten französischen Referendum. Es zeigte sich, dass die französischen Medien nationale Akteure weitaus häufiger zu Wort kommen ließen als europäische Akteure und dass die französischen Akteure dem Verfassungsprozess kritischer gegenüberstanden (Maatsch, 2006, S. 4). Die Debatte wurde vor allem von Aussagen über den Verfassungsprozess und den VVE als solchen dominiert, dessen Inhalt wurde wesentlich seltener thematisiert (ebd. S. 8). Insgesamt gab es etwas mehr negative als positive Äußerungen über die Verfassung (ebd. S. 10), als kritische Themen erwiesen sich insbesondere ein möglicher EU-Beitritt der Türkei sowie die EU-Dienstleistungsrichtlinie[24] (ebd. S. 15ff.).
Dietzsch analysierte in ihrer Magisterarbeit die Qualität der Berichterstattung über den VVE in deutschen und französischen Tageszeitungen im April und Mai 2005, also vor dem französischen Referendum am 29. Mai 2005, anhand der Kriterien Informationsmenge, Relevanz, Vielfalt, Ausgewogenheit, Trennung von Nachricht und Meinung sowie Grad der Europäisierung (vgl. Dietzsch, 2006). Unterschiede zeigten sich vor allem hinsichtlich der Anzahl der für die Codierung relevanten Artikel, diese war in den französischen Medien doppelt so hoch wie in den deutschen. Als Grund dafür wurde der unterschiedliche Ratifikationsmodus vermutet – die Ratifikation durch ein Referendum scheint demnach starken Einfluss auf den Umfang der Berichterstattung zu haben. (ebd. S. 142) Die Themenschwerpunkte differierten deutlich zwischen beiden Ländern, war der VVE Hauptthema des Beitrags, so ging es in Deutschland am häufigsten um EU-Politik, in Frankreich hingegen um die bevorstehende Ratifikation. Zentrale Inhalte des VVE wurden in beiden Ländern sehr selten vermittelt. (ebd. S. 140) Jedoch wurde der VVE in den Medien beider Länder häufiger positiv als negativ dargestellt. Der Grad an Europäisierung muss allerdings sowohl in den deutschen als auch in den französischen Medien als gering eingestuft werden. Die Perspektive war nur selten eine europäische, nationale Akteure kamen in den Artikeln deutlich häufiger vor als europäische. Wurde jedoch über europäische Akteure berichtet, so wurden diese im Durchschnitt positiver bewertet als die nationalen Akteure. (ebd. S. 141) Dies deckt sich mit den Ergebnissen von Machill et al. (2006, S. 143), Sievert (2006, S. 313) und Brüggemann et al. (2006, S. 224f.). Die Studie zeigte, dass EU-Politik an sich kein hoher Nachrichtenwert zugesprochen wird und eine Verknüpfung mit innenpolitischen Themen oder anderen Nachrichtenfaktoren, etwa Personalisierung oder Konflikt, daher oft anzutreffen ist (Dietzsch, 2006, S. 145f.).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich eine Vielzahl von Studien mit der Berichterstattung über Europa-Themen befasst haben, die meisten konzentrierten sich jedoch auf Tageszeitungen, nur wenige beschäftigten sich mit Nachrichtenmagazinen (vgl. Maatsch, 2006; Maurer, 2006; Sievert, 1998) oder der Fernsehberichterstattung (vgl. Peter 2004). Hörfunkprogramme und Online-Angebote wurden bisher nicht untersucht (Machill et al., 2006, S. 140). In der Mehrzahl der Studien, insbesondere zum Verfassungsprozess, wurde die Berichterstattung deutscher, französischer und britischer Medien analysiert. Dies ist damit zu erklären, dass es sich bei ihnen um die größten und bedeutendsten Mitgliedsstaaten der EU handelt. Alle Studien zum VVE verorten ihren Untersuchungszeitraum in den Jahren zwischen 2000 und 2005, Untersuchungen, die die Berichterstattung über den VVE und den europäischen Verfassungsprozess in den Jahren 2006 und/oder 2007 analysieren, sind der Verfasserin nicht bekannt und stellen vermutlich eine Forschungslücke dar. Vor diesem Hintergrund gewinnt die vorliegende Arbeit an Relevanz. Ein Vergleich der Ergebnisse dieser Arbeit bietet sich insbesondere mit jenen der Untersuchungen von Maatsch und Dietzsch an.
5 Ableitung der Forschungsfragen
Nachdem in den vorangegangenen Kapiteln der Ablauf des Verfassungsprozesses und der Ratifikationen in Deutschland und Frankreich sowie die theoretischen Grundlagen und wichtige empirische Ergebnisse die Berichterstattung über Europa-Themen betreffend erläutert worden sind, sollen an dieser Stelle daraus die Forschungsfragen der vorliegenden Arbeit abgeleitet werden. Die zentrale Forschungsfrage dieser Arbeit lautet:
F: Wie berichteten deutsche und französische Printmedien im ersten Halbjahr 2007 über den VVE bzw. den Reformvertrag sowie den europäischen Verfassungsprozess?
Um diese allgemeine Forschungsfrage zu beantworten, wird die Berichterstattung in Hinblick auf vier Kriterien untersucht. Dies sind der Umfang der Berichterstattung, ihre thematischen Schwerpunkte, ihr Europäisierungsgrad sowie die Bewertung des VVE/Reformvertrags und des Handelns der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Anhand dieser vier Kriterien soll jeweils ein Vergleich zwischen der Berichterstattung in deutschen und französischen Medien sowie der Berichterstattung im Zeitverlauf im ersten Halbjahr 2007 durchgeführt werden.
Unterschiede in der Berichterstattung zwischen deutschen und französischen Medien werden vor allem aufgrund der unterschiedlichen Ausgangssituation beider Staaten in Bezug auf den VVE erwartet. In Deutschland hatten Bundestag und Bundesrat den VVE bereits im Mai 2005 ratifiziert, ohne dass dies innenpolitisch oder aber in der Öffentlichkeit breite Diskussionen hervorgerufen hatte. Auch als der Verfassungsprozess ins Stocken geraten war, hatte sich Deutschland weiterhin für ein möglichst schnelles Inkrafttreten des VVE ausgesprochen. In Frankreich hingegen war der VVE ebenfalls im Mai 2005 nach lebhafter politischer und öffentlicher Debatte in einem Referendum abgelehnt worden. (vgl. Weidenfeld, 2006; Maurer, 2007b; Qvortrup, 2006; Kimmel, 2007) Nach wie vor sind nicht alle französischen Vorbehalte gegen den VVE ausgeräumt, Forderungen nach einem vereinfachten Vertrag oder einer zusätzlichen Erklärung über die soziale Dimension Europas wurden laut (Maurer, 2007b, S. 52f.). Weitere Kontexteffekte sind insbesondere durch die Bemühungen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft um eine Wiederbelebung des Verfassungsprozesses und durch die französischen Präsidentschaftswahlen im April/Mai 2007 sowie die Parlamentswahlen im Juni 2007 zu erwarten (Hilz, 2007, S. 26f.).
Innerhalb des Untersuchungszeitraums werden darüber hinaus auch im Zeitverlauf Unterschiede in der Berichterstattung erwartet. Der Untersuchungszeitraum ist in zwei Teile untergliedert, der erste Teil bewegt sich vom 15. März bis 5. April 2007, d.h. rund um das Veröffentlichungsdatum der Berliner Erklärung am 25. März, der zweite Teil vom 12. Juni bis 2. Juli 2007, d.h. rund um den EU-Gipfel am 21./22. Juni, auf dem eine endgültige Abkehr vom Projekt Europäische Verfassung erfolgte und der Reformvertrag beschlossen wurde. Diese beiden Daten sind die zentralen Ereignisse in Bezug auf den Verfassungsprozess im ersten Halbjahr 2007, sie sind jedoch unterschiedlichen Charakters und geben unterschiedlich stark Anlass zu Optimismus in Hinblick auf die Zukunft des Verfassungsprozesses bzw. der institutionellen Reform der EU. Während zum Zeitpunkt der Berliner Erklärung noch nicht absehbar war, wie die Verfassungskrise gelöst werden könnte, zeichnete sich mit dem EU-Gipfel im Juni erstmals eine Möglichkeit ab. Es wird daher erwartet, dass diese Unterschiede Einfluss auf die Berichterstattung haben.
Das erste Kriterium, anhand dessen die Berichterstattung untersucht werden soll, ist ihr Umfang. Unter dem Umfang der Berichterstattung wird die Anzahl der Beiträge verstanden, die innerhalb des Untersuchungszeitraums in den untersuchten Medien zum Thema dieser Arbeit publiziert wurden.
F1: Wie unterscheidet sich der Umfang der Berichterstattung a) in deutschen und französischen Medien und b) innerhalb des Untersuchungszeitraums?
Aufgrund der bereits genannten Kontexteffekte wird eine umfangreichere Berichterstattung in den deutschen Medien vermutet, da sich durch die deutsche EU-Ratspräsidentschaft der Nachrichtenwert aufgrund des Auftretens von Akteuren aus dem Erscheinungsland der Zeitungen erhöht haben dürfte (Pürer, 2005, S. 129ff.), während in Frankreich das Thema VVE zum Teil durch die Berichterstattung über die Präsidentschafts- bzw. Parlamentswahl verdrängt wurde.
Es wird angenommen, dass der Umfang der Berichterstattung im zweiten Teil des Untersuchungszeitraums größer war, da bereits konkrete Wege aus der Verfassungskrise ersichtlich waren und da dem EU-Gipfel ein höherer Nachrichtenwert zugesprochen worden sein dürfte als der Veröffentlichung der Berliner Erklärung. Gleichzeitig wird jedoch vermutet, dass sich die Berichterstattung sehr stark auf das jeweilige Datum der beiden Ereignisse konzentriert, während einige Tage davor oder danach deutlich weniger Beiträge zum Thema dieser Arbeit zu finden sind (vgl. dazu die Ergebnisse von Sievert, 1998, S. 302ff.; Peter, 2004, S. 152 f.; Dietzsch, 2006, S. 142).. Dies lässt sich mit den Annahmen der Agenda-Setting-Theorie begründen, wonach die Medien-Agenda zwar von der Politik-Agenda beeinflusst ist, sich jedoch auch sehr schnell verändert (vgl. McCombs, 2006; Rössler, 1997).
Das zweite Kriterium, anhand dessen die Berichterstattung untersucht wird, ist ihr Europäisierungsgrad. Darunter wird der Anteil des Vorkommens von europäischen Akteuren in der Berichterstattung im Vergleich zu nationalen Akteuren verstanden.
F2: Gibt es Unterschiede hinsichtlich des Europäisierungsgrades a) in der Berichterstattung deutscher und französischer Medien und b) im Zeitverlauf?
Es wird vermutet, dass der Europäisierungsgrad in deutschen Medien höher ist, da diese sich aufgrund der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 stärker mit Europa-Themen beschäftigt und eine europäische Perspektive eingenommen haben dürften, wohingegen der Fokus der französischen Berichterstattung aufgrund des gescheiterten Referendums 2005 sowie der Wahlen im Frühjahr 2007 eher national sein dürfte.
Andere Studien haben bereits gezeigt, dass europäische Akteure in den Medien der Mitgliedsstaaten zumeist schwächer repräsentiert waren als nationale Akteure (Kalantzi, 2004, S. 182f.; Sievert, 1998, S. 206; Maatsch, 2006, S. 4ff.). Daher wird erwartet, dass sich dies auch im gesamten Untersuchungszeitraum zeigt. Allerdings wird für den zweiten Teil des Untersuchungszeitraums ein höherer Europäisierungsgrad erwartet, da in Zusammenhang mit der Berichterstattung über den EU-Gipfel mehr EU-Akteure Eingang in die Medien gefunden haben dürften.
Das dritte Kriterium für die Analyse der Berichterstattung ist ihr thematischer Schwerpunkt. Die Ausprägungen dieser Variable wurden in Anlehnung an Maatsch (2006, S. 8) in drei Kategorien unterteilt, dies sind Beiträge über den VVE bzw. Reformvertrag an sich, über den Verfassungsprozess sowie über den Inhalt des VVE bzw. Reformvertrags. Es soll untersucht werden, auf welcher dieser Kategorien der Schwerpunkt der Berichterstattung liegt.
F3: Gibt es hinsichtlich der thematischen Schwerpunkte Unterschiede a) in der Berichterstattung deutscher und französischer Medien und b) im Zeitverlauf?
In anderen Studien konnte bereits gezeigt werden, dass der Schwerpunkt der Berichterstattung vor allem auf dem Verfassungsprozess lag, wohingegen zentrale Inhalte des VVE bzw. Reformvertrags nur selten berichtet wurden (Maatsch, 2006, S. 8; Dietzsch, 2006, S. 140). Es wird jedoch vermutet, dass dies in französischen Medien noch stärker der Fall ist als in deutschen, hauptsächlich weil in Frankreich bereits ein Referendum gescheitert ist und der Ratifikationsmodus deshalb von besonderem Interesse sein dürfte.
Es wird erwartet, dass im Zeitverlauf der Anteil an Beiträgen, die sich mit dem Verfassungsprozess befassen, abnimmt, während der Anteil jener Beiträge, die sich mit dem Inhalt des VVE bzw. Reformvertrags befassen, zunimmt. Dies wird angenommen, da während des zweiten Teils des Untersuchungszeitraums der Reformvertrag beschlossen wurde und sich die Berichterstattung somit auf ihn und darauf, was ihn vom VVE unterscheidet, konzentriert haben dürfte.
Das vierte Kriterium, das zur Analyse der Berichterstattung herangezogen wird, ist die Bewertung des VVE bzw. Reformvertrags sowie des Handelns der deutschen EU-Ratspräsidentschaft.
F4: Unterscheidet sich die Bewertung des VVE bzw. Reformvertrags und des Handelns der deutschen EU-Ratspräsidentschaft a) in deutschen und französischen Medien und b) im Zeitverlauf?
Anhand der Ergebnisse von Dietzsch (2006, S. 141) wird erwartet, dass der VVE bzw. Reformvertrag sowohl in den deutschen als auch in den französischen Medien eher positiv bewertet wurde. Aufgrund dessen, dass die beiden Dokumente in Deutschland im Gegensatz zu Frankreich nie öffentlich in der Kritik standen, wird jedoch in den deutschen Medien eine positivere Bewertung als in den französischen vermutet. Auch die Bewertung des Handelns der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dürfte in den deutschen Medien positiver sein, was dadurch begünstigt wird, dass das eigene Land die Präsidentschaft innehat. Die Bewertung des VVE bzw. Reformvertrags wird im Zeitverlauf vermutlich nur ansatzweise vergleichbar sein, da sich die Berichterstattung im ersten Teil des Untersuchungszeitraums ausschließlich auf den VVE, im zweiten Teil hingegen beinahe ausschließlich auf den Reformvertrag beziehen dürfte. In Bezug auf die Bewertung des Handelns der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird erwartet, dass diese im gesamten Untersuchungszeitraum in beiden Ländern eher positiv ausfällt, sich dies jedoch im zweiten Teil des Untersuchungszeitraums noch einmal verstärkt, da mit dem EU-Gipfel im Juni deutlich geworden ist, dass durch die Bemühungen der Präsidentschaft mit dem Reformvertrag ein Weg aus der Verfassungskrise aufgezeigt wurde.
6 Methodisches Vorgehen
Nachdem im vorangegangenen Kapitel die Forschungsfragen und Vermutungen hinsichtlich der Ergebnisse dieser Untersuchung erläutert wurden, soll nun das Vorgehen in Bezug auf die Planung und Durchführung der Inhaltsanalyse sowie die Operationalisierung der Forschungsfragen beschrieben werden.
6.1 Planung und Durchführung der Inhaltsanalyse
Um die Forschungsfragen dieser Arbeit zu beantworten, wird eine vergleichende Inhaltsanalyse von je zwei deutschen und zwei französischen überregionalen Tageszeitungen durchgeführt. Eine Inhaltsanalyse ist ein systematisches Verfahren zur Erhebung und Auswertung von Daten, mit dem Texte, Bilder oder Filme untersucht werden können (vgl. Diekmann, 2004, S.480f.). Die Methode der Inhaltsanalyse wurde für diese Arbeit gewählt, weil nur eine Inhaltsanalyse des Informationsmaterials es ermöglicht, umfassende, systematische und intersubjektiv nachvollziehbare Beschreibungen und Nachweise über die Informationsinhalte zu gewinnen (Früh, 2007, S. 27). Die Inhaltsanalyse ermöglicht es, eine „große Anzahl von Botschaften vergleichbarer Natur“ (Rössler, 2005, S. 16) auf darin auffindbare Muster und Tendenzen hin zu untersuchen und allgemeine und verallgemeinerbare Aussagen zu erhalten (ebd. S. 16). Außerdem kann das Problem der Reaktivität vernachlässigt werden, da sich die zu codierenden Elemente nicht durch den Einfluss des Codierers verändern (ebd. S. 21). Ein weiteres Argument für die Durchführung einer Inhaltsanalyse der Berichterstattung über die EU ist, dass es sich hierbei um einen Politikbereich handelt, der für den größten Teil der Bürger nicht direkt erfahrbar ist, sondern ihnen nur durch die Berichterstattung der Massenmedien zugänglich gemacht wird. Die Massenmedien prägen demnach besonders stark das Bild, das ihre Rezipienten sich von der EU machen. (Machill et al., 2006, S. 133)
Die beiden deutschen Tageszeitungen, die untersucht werden, sind die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Süddeutsche Zeitung (SZ). Diese Zeitungen wurden ausgewählt, da angenommen wird, dass sie aufgrund ihrer überregionalen Ausrichtung und des „breiten, journalistisch niveauvollen Informationsangebotes“ (Fröhlich, Scherer & Scheufele, 2007, S. 18), das sie bieten, verstärkt über internationale Ereignisse wie den Verfassungsprozess berichten. Darüber hinaus erhalten die beiden Zeitungen deutschlandweit hohe Beachtung, da sie die höchsten Auflagenzahlen unter den überregionalen Qualitätszeitungen aufweisen und als publizistische Meinungsführer gelten (ebd.). Außerdem unterscheiden sich beide Zeitungen hinsichtlich ihrer redaktionellen Linie, die FAZ kann als konservativ bzw. gemäßigt rechts, die SZ als gemäßigt links eingeordnet werden (Kepplinger, 1998, S. 251). Des Weiteren werden die beiden französischen Tageszeitungen Le Monde und Le Figaro untersucht. Diese wurden ausgewählt, da sie die beiden wichtigsten und auflagenstärksten überregionalen Qualitätszeitungen Frankreichs sind und ihre redaktionelle Linie mit der der beiden deutschen Zeitungen vergleichbar ist. Le Monde ist gemäßigt links einzuordnen, während die Berichterstattung von Le Figaro gemäßigt rechts ist. (Maatsch, 2006, S. 20) Darüber hinaus hat die Studie von Maatsch (2006, S. 2) bereits gezeigt, dass ein Großteil der Artikel über die Verfassung in Frankreich in diesen beiden Medien zu finden war. Es werden alle Artikel im redaktionellen politischen Teil der vier Zeitungen codiert, die sich mit dem VVE bzw. dem Reformvertrag, deren Inhalten und dem Verfassungsprozess sowie den Ratifikationen in den Mitgliedsstaaten befassen. Die genauen Zugriffskriterien sind im Codebuch beschrieben (siehe Anhang).
[...]
[1] Zum 1.5.2004 traten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta und Zypern, zum 1.1.2007 Rumänien und Bulgarien der EU bei.
[2] Dem Konvent unter Vorsitz des früheren französischen Staatspräsidenten Valery Giscard d’Estaing gehörten vor allem Abgeordnete der nationalen Parlamente der Mitglieds- und Beitrittsstaaten an.
[3] Die Termini Vertrag über eine Verfassung für Europa und Europäische Verfassung werden in dieser Arbeit synonym verwendet. Unter einer Verfassung versteht man die Zusammenstellung aller Rechtsnormen, die den Aufbau und die Funktionsweise eines Gemeinwesens regeln. Die Bezeichnung Vertrag bezieht sich darauf, dass die verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU übereinkommen, dass der EU eine Verfassung gegeben wird.
[4] D.h. die Genehmigung eines von der jeweiligen Regierung geschlossenen völkerrechtlichen Vertrags durch die gesetzgebende Körperschaft eines jeden Mitgliedsstaats.
[5] Dies sind: Vertrag von Paris (1951), Vertrag von Rom (1957), Fusionsvertrag (1965), Einheitliche Europäische Akte (1986), Vertrag von Maastricht (1992), Vertrag von Amsterdam (1997), Vertrag von Nizza (2000).
[6] D.h. dass bei einer staatlich zu lösenden Aufgabe die Kompetenz zuerst bei der untersten Ebene vermutet wird. Die nächsthöhere Ebene ist nur zuständig, wenn die Aufgabe von der unteren Ebene nicht (allein) bewältigt werden kann.
[7] Wenn eine Million Bürger (= 0,2 Prozent der EU-Bevölkerung) aus einer „erheblichen“ Anzahl von Mitgliedsstaaten per Unterschrift ein Gesetz verlangen, muss die Kommission einen Vorschlag unterbreiten.
[8] Bisher übernimmt jeweils ein Mitgliedsstaat turnusmäßig für sechs Monate die Ratspräsidentschaft.
[9] D.h. Entscheidungen kommen zustande, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedsstaaten zustimmen und diese mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren (Weidenfeld, 2006, S. 82).
[10] Bei einer Wahlbeteiligung von fast 70 Prozent lehnten die französischen Bürger den VVE mit einer Mehrheit von 54,77 Prozent der Stimmen ab (Maurer, 2007b, S. 26). Die Wahlbeteiligung in den Niederlanden betrug 63,3 Prozent, 61,5 Prozent stimmten gegen den VVE (ebd. S. 56).
[11] Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, das Angebot und die Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Dienstleistungen innerhalb der EU zu erleichtern und somit für mehr Wettbewerb zu sorgen.
[12] Durch die Römischen Verträge wurden am 25.3.1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet.
[13] Die drei Begriffe werden synonym verwendet.
[14] Dies bringt begriffliche Schwierigkeiten für die vorliegende Arbeit mit sich: Gegenstand der untersuchten Medienberichterstattung sind demnach zwei verschiedene Dokumente, der VVE und der Reformvertrag. Der Verfassungsprozess endete streng genommen im Juni 2007 mit der Abkehr vom Projekt EU-Verfassung, danach kann lediglich von einem Prozess der institutionellen Reform der EU gesprochen werden.
[15] Bis dahin kann jeder Mitgliedsstaat beantragen, dass nach den alten Regeln aus dem Vertrag von Nizza abgestimmt wird.
[16] Nach dem Kompromiss von Ioannina müssen Verhandlungen im Europäischen Rat fortgesetzt werden, wenn dies mindestens 21 Prozent der Mitgliedsstaaten wünschen und diese mehr als 26,25 Prozent der Bevölkerung der EU repräsentieren (Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 2007, S. 2).
[17] Der Opt-out bezeichnet die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten, bestimmte Teile des Reformvertrages, die sie für nicht vereinbar mit nationalem Recht erachten, nicht zu ratifizieren (Friedrich-Ebert-Stiftung, Arbeitskreis Europa, 2007, S. 3). Im Moment prüfen Großbritannien, Irland, Polen und Tschechien die Möglichkeit des Opt-outs in Bezug auf die Grundrechte-Charta.
[18] Diese Systematisierung von Nachrichtenfaktoren wurde im Laufe der Zeit von anderen Autoren immer wieder überarbeitet und ergänzt (vgl. Schulz, 1976; Staab, 1990; Eilders, 1997).
[19] Andere Mitgliedsstaaten mit relativ umfangreicher Berichterstattung sind vor allem Dänemark, Schweden und Finnland (Machill et al., 2006, S. 142ff.; Peter, 2004, S. 153ff.) .
[20] Dies sind: Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Dänemark.
[21] Dies sind: Deutschland, Frankreich, Spanien, Niederlande, Österreich.
[22] Der Post-Nizza-Prozess bezeichnet die Debatte um die Notwendigkeit einer europäischen Verfassung nach der Verabschiedung des Vertrags von Nizza im Jahr 2000 (Esser, 2005, S. 50).
[23] D.h. sowohl vor als auch nach der Verabschiedung des Vertrags von Nizza im Dezember 2000, der die Erwartungen hinsichtlich einer institutionellen Reform der EU enttäuschte und somit Ausgangspunkt für den Post-Nizza-Prozess (s. oben) war.
[24] Beides steht in keinem direkten Zusammenhang zum Vertragsentwurf, das Referendum über den VVE wurde jedoch höchstwahrscheinlich von vielen Wählern dazu benutzt, ihre Ablehnung diesen Themen gegenüber zum Ausdruck zu bringen (Maurer, 2007b, S. 25ff.)
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.