Antimuslimischer Rassismus in Deutschland. Erfahrungen und Umgangsweisen von Geflüchteten


Tesis, 2018

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Extracto


Inhaltsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Hinführung zum Thema
1.1 Forschungsvorhaben und Forschungsinteresse
1.2 Strukturierung der Arbeit

2 Fluchtgeschehen der letzten Jahre

3 Grundlegende theoretische Konzepte
3.1 Rassismustheorien – von klassischen Ansätzen zur Alltagsdimension
3.1.1 Macht der Differenz
3.1.2 Vom biologischen Rassismus zum ‚Rassismus ohne Rassen‘
3.1.3 Rassismus als gesellschaftliches Verhältnis und seine Alltagsdimensionen
3.2 Erfahrung mit Rassismus
3.2.1 Definition der Rassismuserfahrung
3.2.2 Dimensionen von Rassismuserfahrungen
3.3 Umgang mit Rassismus
3.3.1 Die Theorie der Sozialen Identität
3.3.2 Der stresstheoretische Ansatz von Lazarus

4 Stand der Forschung zur Erfahrung und dem Umgang mit Rassismus

5 Konzept der eigenen Untersuchung
5.1 Datenerhebungsverfahren: das problemzentrierte Interview
5.2 Zugang zum Forschungsfeld und Vorstellung der Befragten
5.3 Datenauswertungsverfahren: inhaltliche Strukturierung
5.4 Reflexion der Vorgehensweise

6 Erfahrungen der Geflüchteten mit dem Rassismus – Ergebnisse
6.1 Alltäglicher Rassismus von Einzelpersonen und Gruppen
6.1.1 Blicke und Getuschel
6.1.2 Anfeindungen
6.1.3 Distanz wahren
6.1.4 Zuschreibungen aufgrund der angenommenen Religionszugehörigkeit
6.1.5 Islamkritik
6.1.6 Arrogantes Verhalten
6.2 Alltäglicher struktureller/institutioneller Rassismus
6.2.1 Wohnungsmarkt
6.2.2 Arbeitsmarkt
6.2.3 Behörden
6.2.4 Spezifische Erfahrungen einzelner Befragten
6.3 Alltagsrassismus in veröffentlichten Diskursen

7 Diskussion der Ergebnisse im Hinblick auf die Rassismuserfahrungen der Geflüchteten

8 Umgangsstrategien der Geflüchteten mit dem Rassismus – Ergebnisse
8.1 Problemlösung
8.1.1 Konfrontation
8.1.2 Suche nach Unterstützung
8.1.3 Versuch an Selbstverständlichkeiten zu arbeiten
8.2 Umdeutung
8.2.1 Positives Denken und Hoffnung auf bessere Zukunft
8.2.2 Humoristischer Umgang
8.3 Anpassung
8.2.1 Relativierung
8.3.2 Rationalisierung
8.3.3 Resignation
8.4 Rückzug
8.4.1 Ignorierung
8.4.2 Verzicht auf Konfrontation
8.4.3 Ablenkung

9 Diskussion der Ergebnisse im Hinblick auf die Umgangsweisen der Geflüchteten mit dem Rassismus

10 Fazit und Ausblick

Quellen- und Literaturverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Das Modell des Alltagsrassismus nach Claus Melter 25

Tabelle 2: Dimensionen der Rassismuserfahrungen 28

Tabelle 3: Bewältigungsstrategien der rechtsextremen Übergriffe nach Böttger, Lobmeier und Plachta 37

1 Hinführung zum Thema

„Können sie (…) zu Beginn des 21. Jahrhunderts lernen, mit Unterschieden zu leben? »Mit Unterschieden leben«, das lässt sich einfach sagen, aber für die heutigen europäischen Gesellschaften ist es die schwerste Sache der Welt, praktisch mit Unterschieden zu leben.“1

Wir leben heutzutage in Zeiten, in denen die Migrationsbewegungen die Gesellschaften prägen und diese dauerhaft verändern. Vor allem die Fluchtbewegungen, die sich in den letzten Jahren ereigneten und weiterhin anhalten, stellen den Staat und die Gesellschaft vor große Herausforderungen, die es in den nächsten Jahren zu bewältigen gilt. Millionen von Menschen verlassen ihre Heimatländer und begeben sich auf eine gefährliche Reise, um sich und ihre Familien vor Krieg, Verfolgung und Armut zu schützen. Die oben zitierte Frage des britischen Soziologen Stuart Hall stellt dementsprechend eine der wichtigsten Fragen dar, die angesichts der postkolonialen Migrationsbewegungen zu stellen ist.

Im Kontext der Auseinandersetzung mit der Einwanderung lässt es sich darüber hinaus nicht bestreiten, dass bestimmte Migrant_innengruppen in der heutigen Gesellschaft in besonderer Weise von negativen Einstellungen ihnen gegenüber betroffen sind. Zu dieser Gruppe gehören auch Menschen muslimischen Glaubens, worunter ein großer Teil der in den letzten Jahren in die Bundesrepublik geflüchteten Menschen fällt.2 Der Zuzug der Gelflüchteten3 verstärkte dementsprechend die seit Jahren zum Teil aggressiv geführte Diskussion darüber, ob der islamische Glauben mit der westlichen, demokratischen Kultur kompatibel ist.4 Diese Debatten sind häufig von rassistischen Argumentationslinien durchzogen, die jedoch nicht offenkundig zugegeben werden. Dies verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass das Thema Rassismus sowie das Wort ‚Rasse‘ in Deutschland einer weitgehenden Tabuisierung unterliegen.5 Dies gibt Paul Mecheril in folgenden Worten wieder: „Die Existenz von «Rassen» ist real. Diese Realität wird in Deutschland praktiziert, aber nicht benannt. Es findet eine Unterschlagung der Wörter, nicht aber der Praxis statt.“6

Dementsprechend werden auch die Rassismuserfahrungen, denen Migrant_innen in Deutschland ausgesetzt sind, angezweifelt, minimiert oder sogar ganz ignoriert.7 Begünstigend wirkt hierbei die Tatsache, dass die rassistischen Einstellungen und Denkweisen nicht nur in extremen Formen zum Ausdruck kommen, sondern sich oft auf subtile und verdeckte Weise äußern und somit schwer zu erkennen und leicht zu dementieren sind.8 Viele Untersuchungen belegen jedoch, dass der muslimischen Bevölkerung in Deutschland oft mit hartnäckigen Ressentiments begegnet wird. Es kann mittlerweile in diesem Zusammenhang über einen Rassismus gesprochen werden, genauer gesagt über den ‚antimuslimischen Rassismus‘9 welcher für die in den letzten Jahren nach Deutschland zugezogenen Menschen oftmals ein Leben zwischen Abwertung, Ausgrenzung und Verwehrung des Zugangs zu unzähligen Ressourcen bedeutet. Das Leben der Betroffenen wird dementsprechend von solchen Erfahrungen sehr stark beeinflusst.

Zu bedauern ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Fokus der Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus bisher überwiegend auf den Menschen lag, die diskriminierende Praktiken vollziehen und nicht auf denen, die von ihnen betroffen sind. Dementsprechend mangelt es an Forschungsarbeiten, die den Rassismus aus der Perspektive der subjektiven Erfahrungen, Deut-, Handlungs- und den Umgangsweisen untersuchen. Dies gilt auch insbesondere für die Erfahrungen von Geflüchteten, denen das Interesse dieser Arbeit zukommt.10

1.1 Forschungsvorhaben und Forschungsinteresse

Vor dem Hintergrund des Gesagten hat die vorliegende Arbeit zum Ziel, die bereits vorhandene Forschung zu ergänzen, indem die in den letzten Jahren nach Deutschland geflüchteten Menschen bezüglich ihrer Rassismuserfahrungen zur Sprache kommen, um das Erleben des Rassismus aus der Perspektive der Betroffenen zu reflektieren. In diesem Zusammenhang ist von Interesse, wie die Betroffenen die Erfahrungen der rassistischen Ausgrenzung einordnen, welche Bedeutung sie ihnen beimessen und im Besonderen, wie sie mit diesen umgehen.

Das Forschungsinteresse der Verfasserin dieser Arbeit bezüglich dieser Thematik ergibt sich nicht zuletzt aus der Tatsache, dass sie selbst als eine in Deutschland lebende Polin ebenfalls wiederholt Erfahrungen ausgesetzt ist, die sie über die Bedeutung der Ausgrenzungsmechanismen in der Gesellschaft reflektieren lassen. Die Frage nach der Herkunft einer Person, die fest zu ihrem Alltag gehört, ist nach Paul Mecheril insofern eine Rassismuserfahrung, „als sie an das System der Unterscheidung von Menschen nach äußeren Merkmalen mit dem Ziel der Differenzierung zwischen denen, die dazugehören und denen, die nicht dazugehören, anknüpft und in dieser Anknüpfung Bilder und Praktiken der Herabwürdigung mit sich führt.“11 Birgit Rommelspacher spricht in diesem Zusammenhang über Identifikationsrituale, bei denen die Personen als Fremde identifiziert werden.12

Auch wenn der Forscherin anfangs die Tragweite der Fragen nach ihrer Herkunft, der Bleibedauer in der Bundesrepublik usw. nicht bewusst wurde, entstand im Laufe der Zeit die Überzeugung, dass sich hinter diesen Fragen sowie dem „nett gemeinten“ Lob, mit dem man in Bezug auf die Deutschkenntnisse gewürdigt wird, mehr als das bloße Interesse verbirgt. Auch wenn an dieser Stelle mit Nachdruck zu betonen ist, dass diese Handlungen nicht immer mit ausgrenzender Absicht vonstattengehen, weisen sie die von ihnen betroffenen Menschen immer wieder auf das ‚Anders-sein‘ hin, welches die Erwartung einer Rechtfertigung der Menschen, die dem Gegenteil des hier lebenden „Idealtypen“ entsprechen, impliziert. Menschen, denen nicht andauernd wie der Verfasserin dieser Arbeit aufgrund ihres osteuropäischen Akzents vergegenwärtigt wird, dass sie nicht ein Teil der ‚deutschen Gesellschaft‘ sein können. Dabei ist zu vermuten, dass diese als ‚Staatsbürgerin eines europäischen Landes‘ von diesen Praktiken weniger betroffen ist, als die nach Deutschland in den letzten Jahren zugezogenen Menschen des muslimischen Glaubens. So ergab sich mit dem Kontakt zu den geflüchteten Menschen unweigerlich eine noch stärkere Reflexion dieser Thematik.

1.2 Strukturierung der Arbeit

In dem ersten Kapitel der vorliegenden Forschungsarbeit soll die zu untersuchende Zielgruppe der in den letzten Jahren nach Deutschland geflüchteten Menschen näher betrachtet werden. Die dargestellten Informationen sollen dabei im Kontext des globalen Fluchtgeschehens eingeordnet werden, um dem/der Leser_in auf diese Weise einen Überblick über die Rahmenbedingungen dieses Themas zu verschaffen. Im zweiten Kapitel wird der Rassismus als gesellschaftliches Verhältnis näher untersucht. Hierbei werden ausgewählte Rassismustheorien diskutiert, die im nächsten Schritt auf den antimuslimischen Rassismus übertragen werden, um so die Funktionsweise von diesem Phänomen transparent zu machen. Im Anschluss daran richtet sich das Augenmerk auf die theoretischen Hintergründe der Erfahrung sowie der Umgangsweisen mit dem Rassismus. Bevor die eigene empirische Untersuchung dargestellt wird, sollen zu guter Letzt Untersuchungen aufgezeigt werden, die sich mit den Erfahrungen und den Umgangsweisen mit dem Rassismus oder ähnlichen Problemen aus der subjektorientierten Position befassen.

Der empirische Teil der vorliegenden Arbeit beginnt mit der Darstellung des methodischen Vorgehens der durchgeführten Untersuchung. Im Anschluss daran folgt die aufgrund von zwei Forschungsfragen zweigeteilte Ergebnisdarstellung sowie ein Diskussionsteil. Dementsprechend folgt auf die Präsentation der Inhalte hinsichtlich der Rassismuserfahrungen der befragten Geflüchteten und der dazugehörigen Diskussion die analoge Darstellung der Ergebnisse in Bezug auf die herausgearbeiteten Umgangsformen sowie die Diskussion dieser. Abschließend sollen die wichtigsten Erkenntnisse, die sich aus der Erhebung ergaben, zusammengefasst sowie ein Ausblick gegeben werden.

2 Fluchtgeschehen der letzten Jahre

Die Zahl der Menschen, die sich Ende des Jahres 2016 wegen Krieg, Gewalt und Vertreibung auf der Flucht befanden, erreichte nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) eine Rekordhöhe von 65,6 Millionen. Dabei sind 40,3 Millionen der Menschen innerhalb des eigenen Heimatslandes geflohen, 22,5 Millionen lebten als ‚anerkannte‘ Flüchtlinge in einem anderen Land und 2,8 Millionen als Asylsuchende, deren rechtlicher Status noch nicht geklärt wurde.13 Als ‚Flüchtling‘ wird im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK; Das Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge), die 1951 beschlossen und 1967 durch das Protokoll über die Rechtstellung der Flüchtlinge ergänzt wurde, jede Person bezeichnet, die:

„aus begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose (…) außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht zurückkehren will.“14

Der Anstieg des Fluchtgeschehens, welcher in den letzten Jahren zu beobachten ist, lässt sich auf die an vielen Orten ausgetragenen Konflikte und Kriege zurückführen. Demnach fliehen Menschen insbesondere aufgrund von religiöser und politischer Verfolgung, Gewalt, wirtschaftlichen Missständen, Mangel an den nötigsten Nahrungsmitteln sowie Naturkatastrophen.15 In den Veränderungen der Zusammensetzung der Menschen auf der Flucht lassen sich dementsprechend die weltweiten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse erkennen. Für das Fluchtgeschehen der letzten Jahre ist vor allem der seit dem Jahr 2011 anhaltende Bürgerkrieg in Syrien maßgeblich verantwortlich, infolgedessen viele Menschen ihre Heimatsstädte verließen. Die aktuellen Erkenntnisse legen nahe, dass 5,6 Millionen Syrer_innen in den benachbarten Ländern und mehr als 6 Millionen innerhalb des vom Krieg betroffenen Landes Zuflucht fanden.16 Wie diese Zahlen vermuten lassen, stellen die Personen aus Syrien gegenwärtig den größten Anteil der weltweit geflüchteten Personen dar, gefolgt von Menschen aus Afghanistan und dem Südsudan.17

Diejenigen Geflüchteten, die es in den letzten Jahren nach Europa geschafft haben, trafen auf eine in vielfacher Hinsicht unvorbereitete sowie politisch gespaltene Europäische Union, was zu den katastrophalen Bildern an den Grenzen Europas führte. In dem medialen Diskurs fand die Steigerung des Fluchtgeschehens unter dem Begriff ‚Flüchtlingswelle‘ bzw. ‚Flüchtlingskrise‘ ihren Ausdruck. Wie viele Menschen stellten in der Bundesrepublik einen Asylantrag und wie stellt sich ihre Situation hierzulande dar?

Die Situation in Deutschland

Schaut man sich die Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), welche die in den letzten Jahren eingegangenen Asylanträge in der Bundesrepublik erfassen, an, lässt sich konstatieren, dass im Jahr 2015 im Vergleich zum vorherigen Jahr eine Steigerung der Gesamtzahl der Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) um 135 % zu verzeichnen ist.18 Demnach wurden in jenem Jahr 476.649 Asylanträge gestellt. Im Folgejahr ging die Zahl der neu angekommenen Asylsuchenden zwar zurück, die Zahl der gestellten Asylanträge wuchs allerdings weiter auf 745.545 registrierte Erst- und Folgeanträge.19 Dies hängt mit der Tatsache zusammen, dass viele Anträge von Menschen, die bereits im Jahr 2015 eingereist sind, erst im Folgejahr gestellt werden konnten.20 Im Jahr 2017 sind insgesamt 222.683 Asylanträge zu verzeichnen.21 Zudem lässt sich festhalten, dass nahezu 75 % der in den letzten Jahren nach Deutschland migrierten Geflüchteten dem islamischen Glauben angehören.22

Neben der oben beschriebenen ‚Anerkennung als Flüchtling‘ (Flüchtlingsschutz) sind noch drei weitere Schutzformen zu differenzieren, die im Asylverfahren vergeben werden können: die Asylberechtigung, der subsidiäre Schutz sowie das Abschiebungsverbot. Eine Asylberechtigung erhält man bei der staatlichen Verfolgung, die vermuten lässt, dass man im Falle der Rückkehr in das Herkunftsland einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt wäre. Der subsidiäre Schutz besteht, wenn zwar die Beweisgründe für die obengenannten Schutzformen nicht ausreichen, aber ebenso die Annahme besteht, dass die Person bei der Ankunft in ihr Heimatland erheblichen Risiken ausgesetzt wäre. Und schließlich wird, wenn die drei vorgenannten Schutzformen keine Anwendung finden, ein Abschiebungsverbot im Falle des Vorliegens bestimmter Gründe verhängt.23 Zu betonen ist diesem Zusammenhang außerdem, dass mit den beschriebenen Schutzformen unterschiedliche Rechte einhergehen.24 Die als ‚Flüchtlinge‘ oder Asylberechtigte anerkannte Personen erhalten eine 3-jährige Aufenthaltserlaubnis mit der Möglichkeit einer Niederlassungserlaubnis nach drei oder fünf Jahren, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Man hat darüber hinaus den Anspruch auf einen privilegierten Familiennachzug. Dieses Zugeständnis ist bei den subsidiär Geschützten nicht gegeben. Ein Unterschied zu den oben genannten Schutzformen besteht ebenfalls darin, dass die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr, mit der Option der Verlängerung um zwei weitere Jahre und eine Niederlassungserlaubnis erst nach fünf Jahren gestattet wird. Allen drei Schutzformen ist dabei gemeinsam, dass sie über einen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang verfügen. Für Menschen, die sich in Deutschland aufgrund eines nationalen Abschiebungsverbots aufhalten, steht eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr zu, mit der Aussicht auf Verlängerung sowie eine Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren. Diese Personengruppe hat ferner einen eingeschränkten Arbeitsmarktzugang.25

Ende des Jahres 2017 lebten in der Bundesrepublik über 900.000 Menschen mit einer der oben genannten Schutzformen.26 Die Gesamtschutzquote der Geflüchteten, welche sich aus den positiven Entscheidungen ergibt, lag im Jahr 2015 bei 49,8 %. Im Folgejahr stieg sie auf 62,4 % und im Jahr 2017 sank sie auf 43,4 %.27 Die syrischen Bürger_innen stellen, wie aufgrund der bisherigen Erläuterungen zu vermuten, seit dem Jahr 2015 mit einem Drittel aller Asylanträge das zugangsstärkste Herkunftsland dar und zugleich eines mit den besten Bleibeperspektiven (die Gesamtschutzquote variierte von 96 % im Jahr 2015, 98 % im Jahr 2016 und 91,5 % im Jahr 2017). Nach Syrien kamen im Jahr 2015 die meisten Geflüchteten aus Albanien, Kosovo, Afghanistan sowie Irak, im Jahr 2016 aus Afghanistan, Irak, Iran sowie Eritrea und im Jahr 2017 aus Iran, Afghanistan, Eritrea sowie Irak.28

Wenn man sich mit den subjektiven Erfahrungen der Geflüchteten auseinandersetzt, darf auch ein Blick auf die spezifische Lebenssituation dieser Menschen nicht fehlen. Wie sieht das Leben der Geflüchteten in Deutschland aus?

Es lässt sich hierbei konstatieren, dass dieses von mehreren Faktoren maßgeblich beeinflusst wird.29 Am Anfang des Aufenthalts in Deutschland stellt vor allem die Unterbringung einen wichtigen Aspekt, mit dem die Geflüchteten konfrontiert werden, dar. Laut Gesetzgeber ist eine bis zu 6 Monate lange Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung bzw. nach der gegebenenfalls notwendigen Verteilung auf die verschiedenen Bundesländer gemäß des Königsteiner Schlüssels in den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen vorgesehen. Im Anschluss daran werden die Asylsuchenden auf die Kommunen verteilt. Da es keine einheitlichen Regeln und Mindeststandards für die Unterbringung gibt, variiert die Wohnsituation der Geflüchteten stark. In den meisten Fällen werden sie in den Gemeinschaftsunterkünften, seltener in privaten Wohnungen untergebracht.30 Insbesondere in den Jahren 2015 sowie 2016 kamen die Bundesländer und die einzelnen Kommunen an die Grenzen ihrer Kapazitäten, was in den lagerähnlichen Zuständen, räumlich beengten Verhältnissen und mangelhaften Rückzugsmöglichkeiten in den Unterkünften mündete.31 So überrascht es wenig, dass eine Befragung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), sowie dem sozio-ökonomischem Panel (SOEP)32 die die in den letzten Jahren nach Deutschland eingewanderten Geflüchteten befragte, zu dem Ergebnis kam, dass lediglich 14 % der Geflüchteten ihre Wohnsituation in den Gemeinschaftsunterkünften als „ganz und gar zufriedenstellend“ betrachtet. Insbesondere hinsichtlich der Privatsphäre sowie dem Geräuschpegel sind die Menschen im großen Maße unzufrieden.33 Zu der prekären Situation der Geflüchteten trägt auch die Länge des Asylverfahrens bei, da die Antragsteller in dieser Zeit in großer Unsicherheit bezüglich ihrer Zukunft leben müssen.34 Die IAB-BAMF-SOEP Befragung fand hierzu heraus, dass die Dauer des Asylverfahrens bei den Befragten im Durchschnitt 7 Monate betrug. Diese Zeit bedeutet eine lange Ungewissheit und dies nicht nur hinsichtlich des eigenen Lebens, sondern auch des Lebens von Familienangehörigen, für die auf einen Familiennachzug gehofft wird.35 Ebenso die Langeweile, die fehlenden Perspektiven sowie Beschäftigungsmöglichkeiten setzen den Menschen sehr zu. Eine Aufnahme einer Beschäftigung ist auf dem deutschen Arbeitsmarkt für die Menschen mit guter Bleibeperspektive in den ersten drei Monaten nicht möglich, genauso wie das Verlassen des Bezirks der zuständigen Ausländerbehörde (die Residenzpflicht).36 Die prekären Wohn- und Lebensbedingungen bestehen aber gewiss nicht nur für die Zeit des Asylprozesses, sondern oft auch darüber hinaus.37 Denn nachdem das Asylverfahren mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen ist, sollen die Menschen aus den Gemeinschaftsunterkünften ausziehen, was aufgrund der derzeitigen angespannten Lage auf dem deutschen Wohnungsmarkt zu unzähligen Schwierigkeiten führt.38 Nicht unerwähnt soll in diesem Zusammenhang auch die Wohnsitzauflage für die anerkannten Geflüchteten bleiben, welche mit dem Integrationsgesetz im Jahr 2016 eingeführt wurde. Demnach ist die Wohnsitzwahl der Menschen in den ersten drei Jahren auf das ihnen im Asylverfahren zugewiesene Bundesland eingeschränkt. Dies gilt allerdings nicht, wenn man eine sozialpflichtige Beschäftigung oder einen Studien- bzw. Ausbildungsplatz vorweisen kann.39

All dies trägt dazu bei, dass die Menschen nach einer langen und gefährlichen Flucht weiterhin unter oft schwierigen Bedingungen leben müssen. Hinzu kommt das insbesondere für die vorliegende Arbeit relevante Ergebnis der IAB-BAMF-SOEP Befragung, dass jede zweite geflüchtete Person angibt, wegen ihrer Herkunft in Deutschland bereits Diskriminierungen erfahren zu haben. Damit ist der Anteil der Diskriminierungserfahrungen unter Geflüchteten deutlich höher als der Durchschnitt der deutschen Migrationsbevölkerung (32 % in 2015).40 Auch ein Blick auf die Statistiken des Bundeskriminalamtes (BKA) liefert alarmierende Erkenntnisse. Diesen Daten ist zu entnehmen, dass die Zahl der Angriffe auf die Unterkünfte, in denen die Geflüchteten untergebracht wurden, in den letzten Jahren erheblich gestiegen ist. Laut dem im Jahr 2017 veröffentlichten Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2016 994 und im Jahr davor 1.030 Strafdelikte, in denen Asylheime das Ziel der Angriffe darstellten, verübt. Vergleich man die zwei vergangenen Jahre mit dem Jahr 2014 (199), so lässt sich feststellen, dass sich die Straftaten dieser Art verfünffacht haben.41 Die meisten verübten Vergehen waren dabei Sachbeschädigungen, Propagandadelikte, Brand- und Körperverletzungsdelikte.42 Dem ist hinzuzufügen, dass im ersten Quartal des Jahres 2017 bereits über 100 Straftaten registriert wurden.43

Weit verbreitete negative Einstellungen gegenüber der muslimischen Bevölkerung allgemein und den Geflüchteten im Speziellen belegen auch die aktuelleren Untersuchungen zu den rechtsextremen und menschenfeindlichen Einstellungen.44 So zeigt die im Jahr 2016 erschienene Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung „Gespaltene Mitte - Feindselige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2016“, dass die muslimfeindlichen Einstellungen 18,3 % der Befragten teilen.45 In dieser Studie wurde darüber hinaus ein besonderer Fokus auf die Einstellungen gegenüber den Geflüchteten gelegt. Die Ergebnisse machen deutlich, dass die Ressentiments gegenüber den asylsuchenden Menschen ebenso weit verbreitet sind. Während im Jahr 2014 knapp 44 % der Befragten eine abwertende Haltung gegenüber diesen Menschen äußerte, stieg die Zahl im Jahr 2016 auf fast 50 %.46 Diese Ablehnung äußert sich beispielsweise in der Zustimmung zu der Aussage „Die meisten Asylbewerber werden in ihrem Heimatland gar nicht verfolgt “, die in der neusten Untersuchung bei 41 % lag. Zudem sprachen sich über 70 % der Befragten gegen eine großzügige Prüfung von Asylanträgen seitens des Staates aus.47 Ähnliche Tendenzen liefert auch die Leipziger-Mitte Studie „Die enthemmte Mitte. Die autoritäre und rechtsextreme Einstellung in Deutschland“. Hierbei waren beachtliche 80,9 % der Befragten gegen die Großzügigkeit bei der Prüfung der Asylanträge und 59,9 % der Meinung, dass die in die Bundesrepublik kommenden Schutzsuchenden in ihren Heimatländern gar nicht verfolgt werden. Zudem gab die Hälfte der Befragten an, sich wegen der Menschen muslimischen Glaubens in der Bundesrepublik fremd zu fühlen und 41,4 % von ihnen befürworten einen Ausschluss dieser Menschen, indem sie die Meinung vertraten, den Muslim_innen sollte die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden. Vergleicht man die zwei letztgenannten Werte dieser Befragung mit den von den Autoren zu der Analyse hinzugezogenen Daten aus dem Jahr 2009, zeigt sich ein großer Anstieg der negativen Einstellungen gegenüber der muslimischen Bevölkerung (32,2 % sowie 21,4 %).48

Diese Erkenntnisse machen deutlich, dass eine Beschäftigung mit den antimuslimischen Narrativen in einer von Flucht in diesem Maße geprägten Gesellschaft wie in Deutschland dringend notwendig ist. Die gesellschaftspolitische Relevanz dieser Auseinandersetzung sollen die Worte von Wolfgang Benz ausdrücklich verdeutlichen: „Sie [die antimuslimischen Narrativen] sind eine Gefahr für die demokratische Gesellschaft, weil sie den Dialog und die Notwendigkeit des Interessenausgleichs ablehnen und die wichtigste demokratische Tugend, die Toleranz, verdammen.“49

3 Grundlegende theoretische Konzepte

Nachdem die aktuellen Daten zu der Fluchtmigration in Deutschland sowie die in dem Zusammenhang dieser Arbeit relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Asyl dargestellt wurden, soll in diesem Kapitel die Auseinandersetzung mit den grundlegenden theoretischen Konzepten erfolgen. Da sich diese Arbeit mit dem antimuslimischen Rassismus auseinandersetzt, ist die Betrachtung von Rassismustheorien unabdingbar. Da hierbei eine Vielzahl an Theorien zu verzeichnen ist, die sich mit diesem Phänomen auseinandersetzen, würde es den Rahmen dieser Arbeit sprengen, alle darzustellen. Aus diesem Grund sollen lediglich ausgewählte Definitionen angeführt werden.

3.1 Rassismustheorien – von klassischen Ansätzen zur Alltagsdimension

Dem Rassismus liegt die Theorie zu Grunde, dass die Menschen aufgrund vermeintlich biologischer Unterschiede in verschiedene ‚Rassen‘ kategorisiert und einer Hierarchisierung unterzogen werden können.50 Um es mit den Worten des tunesisch-französischen Soziologen Albert Memmi auszudrücken, handelt es sich bei Rassismus um „(…) eine Theorie des biologischen Unterschieds (…) .51 Mit der Überzeugung der Überlegenheit der ‚weißen Europäer‘ und dem ihnen einverleibten Christentum wurden Jahrhunderte lang die Versklavung, Verschleppung, Ausbeutung sowie Mord an den angeblich ‚minderwertigeren‘ Gesellschaften im Rahmen der kolonialen Verbrechen gerechtfertigt.52 Auch die Rassentrennung, wie sie in den vereinigten Staaten bis in die Gegenwart andauert und als eine späte Auswirkung der Sklaverei gesehen wird, formt die Vorstellung des biologischen Rassismus, wie wir ihn kennen.53 In Europa erreichten die rassistischen Einstellungen in dem nationalsozialistischen Antisemitismus ihren Höhepunkt, wobei unzählige Menschen dem ‚Rassenwahn‘ zum Opfer gefallen sind.54

In wissenschaftlicher Hinsicht sind die Theorien über die Rangordnung der Völker aufgrund von biologischen Unterschieden widerlegt. Die Annahme der Ungleichwertigkeit der Menschen, die von Natur aus begründet wäre, ist dementsprechend nicht vertretbar.55 Auch die Wirksamkeit des Begriffs ‚Rasse’ ist nicht zu rechtfertigen, sie beruht vielmehr auf „Konnotationen und ihrer ständigen Aktualisierung im Alltagsbewusstsein“56 Wie Stuart Hall konstatiert, bedeutet die fehlende wissenschaftliche Untermauerung des Rassismus jedoch keinesfalls, dass es ihn nicht gibt, sondern lediglich, dass sich dieser permanent verändert und immer wieder in einer neuen Gestalt zum Vorschein kommt.57 Die Muster und Dynamiken der rassistischen Kategorisierung wurden demnach, wie Astrid Velho betont, zwar einer Modernisierung unterzogen, ihre Wirkungsmächtigkeit entfaltet sich jedoch nach wie vor auf ähnliche Art und Weise. In den Postcolonial Studies findet die Erfahrung „des beständig zum/zur Anderen-gemacht-werdens“ in dem Begriff ‚Othering‘ ihren Ausdruck. Es impliziert eine kollektive Erfahrung von ‚rassistisch Dominierten‘, denen von den ‚rassistisch Dominanten‘ andauernd ihre Andersartigkeit bewusst gemacht wird.58 Rassismus zeigt sich also als eine äußerst anpassungsfähige Macht- und Wissensstruktur, die im Laufe der Geschichte immer wieder neue Spielarten entwickelt.59

3.1.1 Macht der Differenz

Eine konstitutive Bedeutung kommt in den rassistischen Praxen dem Prozess der Unterscheidung der Menschen zu, welcher mithilfe von Merkmalen erfolgt, die die Individuen als ‚anders‘ erscheinen lassen. Der kanadische Soziologe Erving Goffman spricht in Bezug auf diese Eigenschaften, die zur Ausgrenzung führen, über ein Stigma, ein Charakteristikum des Individuums, das eine Andersheit zum Ausdruck bringt und somit zum Symbol für die Stigmatisierung wird.60

Wenn die anhand von diesen Merkmalen vorgenommene Klassifizierung den ausgeschlossenen Individuen den Zugang zu sämtlichen Ressourcen verwehrt, handelt es sich bei dieser Begebenheit um rassistische Praxen. Das Stigma, welches soziale Informationen vermittelt, die zur Abwertung und Ausgrenzung von Akteuren in der Gesellschaft beitragen, stellt somit laut Stuart Hall eine wesentliche Vorbedingung für den Rassismus dar.61 Auch Albert Memmi betont die Wichtigkeit der Hervorhebung des Unterschieds zwischen wie er sie in diesem Zusammenhang nennt dem Ankläger und Opfer. Allein die Unterscheidung genügt allerdings auch für ihn nicht, um über rassistische Praxen sprechen zu können. Dabei ist für Albert Memmi, ähnlich wie für Stuart Hall unentbehrlich, dass die betonten Unterschiede den Ausschluss bzw. die Ausgrenzung des/ der ‚Anderen‘ zur Konsequenz haben.62 Hinzu kommt, dass die Unterschiede zwischen den Mitgliedern der Mehrheitsgesellschaft und den ‚Anderen‘, welche frei erfunden sein können, im weiteren Verlauf gewertet werden, indem ihnen meist negative Eigenschaften und/oder Verhaltensmuster zugeschrieben werden.63 Sie werden darüber hinaus generalisierend auf die ganze Gruppe übertragen. Dies bringt Albert Memmi unmissverständlich zum Ausdruck, wenn er anmerkt: „Es sind alle Mitglieder seiner gesellschaftlichen Gruppe, die unter der Anklage zusammenbrechen.“64 Hierbei kann die Rede von einem kollektiven Element des Rassismus sein: unabhängig davon, um welche Form der rassistischen Unterscheidung es sich handelt, werden die Unterschiede verabsolutiert und auf die ganze Gruppe ausgeweitet.65 Schließlich gehört auch die Erklärung der Unterschiede für endgültig zu den rassistischen Praxen dazu. Dadurch wird das Schicksal der ‚Anderen’ besiegelt, da sie keine Möglichkeit mehr haben, dieser mächtigen Praxis der Unterscheidung zu entkommen. Auf diese Weise werden die Unterschiede sowohl einer gesellschaftlichen als auch einer zeitlichen Verallgemeinerung unterzogen.66 Auch wenn die Differenzen für die rassistischen Ausgrenzungen nötig sind, betont Albert Memmi in diesem Zusammenhang: „Es ist nicht der Unterschied, der stets den Rassismus nach sich zieht, es ist vielmehr der Rassismus, der sich den Unterschied zunutze macht.“67

Robert Miles spricht in diesem Zusammenhang über den Prozess der Rassenkonstruktion und versteht darunter Situationen, „(…) in denen gesellschaftliche Beziehungen zwischen Menschen durch die Bedeutungskonstruktion biologischer Merkmale dergestalt konstruiert werden, daß sie differenzierte gesellschaftliche Gruppen definieren und konstruieren.“68 In Folge dieses Prozesses werden die als ‚anders‘ Konstruierten, denen negative Eigenschaften zugeschrieben wurden, als Bedrohung für die Gesellschaft wahrgenommen.69 Birgit Rommelspacher sieht des Weiteren die Prozesse der Naturalisierung, Homogenisierung, Polarisierung und Hierarchisierung als charakteristisch für den Rassismus als ein gesellschaftliches Verhältnis. Somit werden die ‚Anderen‘, nachdem die angeblichen Unterschiede als nicht umwandelbar und vererbbar hervorgehoben wurden, in homogene Gruppen zusammengefasst und so dargestellt, dass sie mit der Mehrheitsgesellschaft nicht zu vereinbaren seien und gleichzeitig werden sie als ‚minderwertiger‘ als die eigene Gruppe dargestellt.70

In Anlehnung an Stuart Hall lässt sich des Weiteren festhalten, dass der Rassismus in Folge der Verknüpfung von Bedeutungsproduktion mit Machstrategien entsteht und in sozialen Praxen reproduziert wird.71 Die rassistischen Praxen sind demnach mit der Macht verbunden. Jedoch nur, wenn die dominante Gruppe die Macht besitzt, eine andere als minderwertige ‚Rasse‘ zu konstruieren, kann von Rassismus die Rede sein.72 Die rassistischen Einstellungen und Sichtweisen legitimierten geschichtlich gesehen die Ansprüche auf Herrschaft, Macht und Privilegien der ‚weißen Rasse‘.73 In Worten von Albert Memmi: „Es geht um die Notwendigkeit, das Unrecht eines Unterdrückers gegenüber dem Unterdrückten zu rechtfertigen.74 Auch Paul Mecheril und Claus Melter heben den Machtaspekt heraus, indem sie konstatieren:

„Rassismus ist also immer mit Machtverhältnissen, dem Zugang zu Ressourcen und sich unterscheidenden Möglichkeitsräumen verbunden und dient als ‚Legitimationslegende‘ (…) der Rechtfertigung der hegemonialen Struktur und den daraus hervorgehenden Praxen des Ausschlusses und der Ungleichbehandlung.“75

3.1.2 Vom biologischen Rassismus zum ‚Rassismus ohne Rassen‘

Schaut man sich die Differenzierungsmerkmale, anhand derer die ‚Anderen‘ identifiziert werden, genauerer an, so lässt sich festhalten dass obwohl die biologischen und kulturellen Zuschreibungen in den rassistischen Ausgrenzungspraxen schon immer miteinander wechselwirkten, seit einiger Zeit aufgrund der weitgehenden Diskreditierung des Konzepts ‚Rasse‘ eine starke Verschiebung bis hin zu den kulturellen Merkmalen als der Hauptdifferenzierungsmarker zu beobachten ist.76

Die Sozialwissenschaftler Etienne Balibar und Stuart Hall haben hierbei den Theorieansatz des ‚Rassismus ohne Rassen‘ geprägt, in der Wissenschaft heute auch Neo-, bzw. Kulturrassismus genannt.77 So konstatiert Etienne Balibar in diesem Zusammenhang:

„Ideologisch gehört der gegenwärtige Rassismus, der sich bei uns [in Frankreich, A.W.] um den Komplex der Immigration herum ausgebildet hat, in den Zusammenhang eines (…) Rassismus, dessen vorherrschendes Thema nicht mehr die biologische Vererbung, sondern die Unaufhebbarkeit der kulturellen Differenzen ist; eines Rassismus, der – jedenfalls auf den ersten Blick – nicht mehr die Überlegenheit bestimmter Gruppen oder Völker über andere postuliert, sondern sich darauf ‚beschränkt‘, die Schädlichkeit jeder Grenzverwischung und die Unvereinbarkeit der Lebensweisen und Traditionen zu behaupten.“78

Stuart Hall äußert in Bezug auf den Rassismus, dem keine ausgeprägte Rassentheorie mehr als Basis fungiert: „Diese Art von Rassismus ist keine gesellschaftliche Randerscheinung mehr. Er steht am Ende von zwei bis drei Jahrzehnten der Ausschließungspraxen.“79

Für Etienne Balibar ist die Unterscheidung anhand der Kategorie ‚Immigration‘ zum Ersatz für die Differenzierung anhand der Kategorie ‚Rasse‘ geworden, da sich mithilfe der Differenzierung zwischen Migrant_innen und Nicht-Migrant_innen ebenso ein dauerhaftes Hegemonieverhältnis herstellen und legitimieren lässt.80 Der hierarchische Gedanke ist demnach in den neorassistischen Narrativen nach wie vor präsent: „Der Gedanke der Hierarchie (…) stellt sich einerseits in der Praxis dieser Lehren her (braucht also nicht ausdrücklich ausgesprochen werden) anderseits ist er in den Kriterien angelegt, die verwendet werden, um die Differenz der Kulturen zu denken.“81 Der französische Soziologe Pierre-André Taguieff spricht in Anlehnung an Etienne Balibar über die kulturalistisch-differentialistischen Formen der ‚Rassenbildung‘.82 Dabei stützen sich die Argumentationen des differentialistischen Rassismus auf die Kultur statt ‚Rasse‘: „Die Biologisierung wurde zugunsten einer Kulturalisierung (Kultur transformiert in zweite Natur) zu nennenden Entwicklung verdrängt.“83 Dies geht mit der Produktion der Vorstellungen, die die Wichtigkeit der Bewahrung der eigenen ‚kulturellen Identität‘ postuliert, einher. Es findet also eine Verschiebung statt, im Laufe derer nicht mehr die ‚rassische Reinheit‘, sondern die authentische kulturelle Identität gefordert wird. Es ist auch nicht mehr die Rede von einer Ungleichheit der Völker, sondern ‚lediglich‘ von Differenzen zwischen diesen. Dabei wird ein besonderer Fokus auf die Legitimierung des ‚Rechts auf Differenz‘ gesetzt.84 Die Individuen werden somit auf ein Bündel sozialer und kultureller Faktoren reduziert, die ihr Verhalten determinieren und dies auch für immer tun werden. Kultur wird demzufolge als etwas gesehen, was einem anhaftet und durch das das Handeln determiniert wird.85 Die angenommen Abweichungen werden dabei zugespitzt, wodurch der Eindruck entsteht, eine Assimilation an die jeweilige Gesellschaft wäre unmöglich.86 In Worten von Helma Lutz: „In der Argumentation des differentialistischen Rassismus müssen westliche Ideologen nun gar nicht mehr die Überlegenheit der eigenen Kultur betonen, sondern der Hinweis auf das Anderssein der ‚anderen‘ verdeutlicht bereits die Weigerung der ‚anderen‘, sich an unseren Lebensstil anzupassen.“87

Wie die oberen Ausführungen vermuten lassen, knüpft der Kulturrassismus in seinen Argumentationen sowie Funktionen stark an den biologischen Rassismus an.88 So begünstigt der ‚Rassismus ohne Rassen‘ nach Stuart Hall „(…) Identität zu produzieren und Identifikationen abzusichern. Er sei Bestandteil der Gewinnung von Konsens und der Konsolidierung einer sozialen Gruppe in Entgegensetzung zu einer anderen, ihr untergeordneten Gruppe.“89

Bei den antimuslimischen Narrativen handelt es sich um einen solchen kulturalistisch argumentierenden Rassismus. Neben der Kultur wird in diesem Zusammenhang aber auch auf die islamische Religion als Teil der Kultur verwiesen und anhand dieser werden die Muslim_innen bzw. Personen, die als diese wahrgenommen werden, kategorisiert und abgewertet. Yasemin Shooman spricht im Kontext des antimuslimischen Rassismus über eine Verschmelzung des Konstrukts ‚Rasse‘ mit den kulturellen und religiösen Zuschreibungen.90 Im Folgenden sollen die charakterisierenden Elemente der antimuslimischen Narrativen dargestellt werden, da sich diese in den Rassismuserfahrungen von den Geflüchteten sicherlich in vielfacher Hinsicht wiederfinden werden.

Rassifizierung von Kultur und Religion im antimuslimischen Rassismus

Die dichotome Gegenüberstellung von der ‚westlichen‘, sprich einer ‚christlich-abendländlicher‘ und der islamischen Kultur ist eines von den kennzeichnenden Merkmalen, die für den antimuslimischen Rassismus ausgemacht werden können. Dabei wird stets die Unvereinbarkeit der beiden in den Vordergrund gerückt.91

Diese Dichotomisierung zwischen dem Westen und dem Islam übte früh einen großen Einfluss auf die Entfaltung einer christlich geprägten europäischen Identität aus.92 Bereits seit dem Mittelalter wurden in den zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen den Anhänger_innen der Religionen immer wieder neue Alteritätsdiskurse entwickelt, die die religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Distanz in den Vordergrund stellten.93 Auf diese Weise wurden der Orient und der Okzident als zwei sich diametral gegenüberstehende Gegensätzlichkeiten dargestellt, die Unterschiede zwischen ihnen wurden als unüberwindbar konstruiert und vielfach instrumentalisiert.94 Dem aufgeklärten Christentum, das als frei, demokratisch und modern galt, wurde der noch unaufgeklärte Islam, der als traditionell, patriarchal, despotisch und rückständig angesehen wurde, gegenübergestellt.95 Da der Westen in diesem Prozess traditionellerweise als die Norm gesetzt wurde und weiterhin gesetzt wird, kommt es auf diese Weise zu einer ständigen Aufrechterhaltung seiner Hegemonie. Infolgedessen wurden der Orient und die Muslim_innen in Europa immer wieder zu den ‚Anderen‘ konstruiert und werden es nach wie vor.96 Iman Attia fügt hierbei hinzu: „Die Dichotomisierung von >Islam< und >Westen< bietet eine Folie zur Auseinandersetzung mit eigenen Themen und zur Durchsetzung politischer Interessen mit Hilfe kultureller Hegemonie.“97

Auf diese jahrhundertlangen Tradierungen greifen die heutigen antimuslimischen Narrativen zurück. Die islamische Kultur wird demnach als statisches Gebilde mit einem unveränderbaren Wesen dargestellt.98 Dabei erweist sich das Postulat der Untrennbarkeit von der islamischen Kultur und Religion, auf welches Wolfgang Benz verweist, als sehr bedeutend.99 Dementsprechend rückt in der Argumentation des antimuslimischen Rassismus neben der Unveränderbarkeit der islamischen Kultur ebenfalls der Gedanke in den Vordergrund, dass die islamische Religion ebenso eines Wandels nicht fähig ist. Der Religionsbegriff wird demzufolge laut Yasemin Shooman auf ähnlich deterministische Weise wie der der Kultur gehandhabt: „Aus einer oftmals selektiven und wortwörtlichen Lektüre des Korans werden pauschale Rückschlüsse auf das soziale Verhalten der Musliminnen und Muslime gezogen und damit unterstellt, diese seien in ihrem Handeln vorrangig und eindeutig von ihrer Religion bestimmt.“100 Demzufolge geht mit der Essentialisierung der Kultur auch die Reduzierung der Muslim_innen auf bestimmte Eigenschaften einher, welche auf die ‚natürliche Substanz‘ der Kultur gekoppelt werden und dementsprechend nicht abgelegt werden können.101

An dieser Stelle kommt der Stigmatisierung, wie sie im Kapitel 3.1.1 dargestellt wurde, eine entscheidende Rolle zu. Nur wenn die Menschen anhand äußerer Merkmale als Muslim_innen identifiziert werden, kann das Stigma seine ausgrenzende Wirkung entfalten. Somit kommt es durch die Identifizierung der Menschen als Muslim_innen sowie durch die negativen Zuschreibungen, denen die als muslimisch identifizierten Menschen nicht entrinnen können, zu einer Rassialisierung dieser Menschen, welche Yasemin Shooman wie folgt beschreibt:

„Aus einer dominanten gesellschaftlichen Position werden sie unabhängig von einem individuellem Glaubensbekenntnis als eine homogene und quasi-natürliche Gruppe in binärer Anordnung zu weißen christlichen/atheistischen Deutschen bzw. Europäern konstruiert und mit kollektiven Zuschreibungen versehen; es wird ein Wissen über sie und ihr Wesen als Gruppe erzeugt, und sie gelten anhand verschiedener Merkmale als ‚identifizierbar‘.“102

Als das bedeutendste Charakteristikum, mithilfe dessen die Menschen als Muslim_innen identifiziert werden, gilt dabei laut Ilka Eickhof ‚das muslimische Aussehen‘. Die immer wieder aufkommenden Debatten um die religiöse Bedeckung der Musliminnen veranschaulichen zudem, welch wichtige Rolle die Verschleierung in den antimuslimischen Narrativen spielt.103

Für Florian Kreutzer ist die Stigmatisierung des Kopftuchs als eine zentrale Praxis des antimuslimischen Rassismus anzusehen, welche die Kopftuchträgerinnen auf ein ‚Außerhalb‘ der deutschen Gesellschaft verweist.104 Dies kommt in den folgenden Worten zum Ausdruck: „Was die Hautfarbe als ein phänotypisches Merkmal im ‚biologischen‘ Rassismus ist, das ist das Kopftuch als ein sichtbares Zeichen im ‚kulturellen‘ Rassismus.“105 Charakteristisch ist für das Kopftuch als ein kulturelles Stigma zudem, dass ihm unbeachtet der Gründe, aus welchen die Musliminnen es tragen, Eigenschaften wie Unterdrückung, Nichtemanzipation sowie Rückständigkeit zugeschrieben werden.106 Ebenso können die Menschen aufgrund des ausländisch klingenden Namens, des Akzents sowie der Sprechart als ‚muslimisch‘ markiert werden. Bei all diesen stigmatisierenden Merkmalen soll nochmal ausdrücklich auf die enorme Rolle der Sichtbarkeit bzw. wie bei den letzten Beispielen auf die Wahrnehmbarkeit dieser Eigenschaften hingewiesen werden.107

Auch die Rolle der Medien und der Öffentlichkeit soll bei der Verbreitung von antimuslimischen Diskursen nicht unerwähnt bleiben. Demnach wird der Islam in den Medien laut Florian Kreutzer regelmäßig in negativen Zusammenhängen, wie in Verbindung mit Gewalt und Terror, Konflikten und Intoleranz, Problemen mit Integration sowie als Bedrohung für den Zusammenhalt der Gesellschaft, präsentiert. Vor allem die Bilder der kopftuchtragenden Musliminnen werden nach Ansicht des Autors regelmäßig im Zusammenhang von jeglichen Problem, die auf den Islam zurückgeführt werden, eingeblendet: „So werden veröffentlichte Meldungen mit den Inhalten von Terrorismus, Islamismus oder Gewalt ungeachtet jedes unmittelbaren thematischen Bezuges wie selbstverständlich mit Frauen bebildert, die ein Kopftuch tragen.“108 Dies hat zur Folge, dass sich diese von den Medien vermittelte Bilder und Stereotype in der Mehrheitsgesellschaft einprägen, von ihr verinnerlicht werden und in Vorurteilen, Ängsten sowie der Distanz gegenüber der Muslim_innen in Deutschland münden.109 Nachfolgend sollen die Worte von Kai Hafez zitiert werden, die seine Meinung zu dem öffentlichen Islambild in europäischen Gesellschaften darlegen und das bisher Ausgeführte gut resümieren:

„Öffentliche Islambilder tragen in Europa deutliche Züge einer Art kollektiven Wahrnehmungsextremismus: Sie sind hochgradig selektiv, parolenartig, stark abwertend und lassen einen radikalen Denkstil erkennen. Diese Negativbilder des Islam als ‚rassistisch‘ zu bezeichnen, ist insofern berechtigt, als wir heute von einem Rassismus ‚ohne Rassen‘ sprechen, der weniger physische Merkmale als vielmehr die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kultur/Religion zum Differenzkriterium erhebt. Rückentwicklungen zum genetischen Rassismus werden bisher von der Mehrheit der Europäer in den großen Medien zurückgewiesen, der kulturelle Rassismus hingegen wird gar nicht als Rassismus betrachtet und banalisiert. Nur durch diese Umstrukturierung von Fremdbildern ist es möglich, dass ein großer Teil der europäischen Bevölkerung von sich behauptet, nicht rassistisch zu sein, sich offen gegen den Antisemitismus wendet und zugleich negative Vorurteile gegenüber dem Islam und den Muslimen pflegt. Islamfeindlichkeit wird durch dieses Wechselspiel zu einer Art politisch korrekter Salon- Islamophobie, die bis tief in die bürgerlichen Kreise hineinreicht und keineswegs ein extremes und radikales Element, sondern eine europäische Volkskultur darstellt. Zwar ist die Islamfeindlichkeit der Mehrheit nicht unbedingt intentional, sie muss sich weder in Alltagsdiskriminierung noch in islamfeindlicher Gewalt äußern. Sie wird aber, dafür gibt es genügend Anhaltspunkte, von rechtsextremen islamfeindlichen Gewalttätern als treibende Kraft für deren Taten verstanden.“110

Nach der Beschäftigung mit den Rassismustheorien soll im Folgenden auf die Formen des Rassismus näher eingegangen werden, welche für die Personen, die von den Rassismuserfahrungen betroffen sind, zum Alltag gehören.

[...]


1 Hall, S. (2000), S. 16.

2 Vgl. Decker, O.; Kiess, J.; Brähler, E. (Hg.) (2016), S. 16.

3 Im Rahmen dieser Arbeit wird der Begriff ‚Flüchtlinge‘ weitgehend vermieden, da die Meinung vertreten wird, dass diese Bezeichnung negative und vor allem abwertende Konnotationen mit sich trägt (Vgl. Wehling, E. (2016)). Aus diesen Gründen wird die Rede über die Geflüchtete bzw. Flüchtende sein, wenn es um die Menschen geht, die wegen des Kriegs bzw. der Verfolgung nach Deutschland flüchten. Auch wenn diese Begriffe nicht ohne weiteres semantisch gleichgesetzt werden können, ist der Gebrauch für die Zwecke dieser Arbeit, der Meinung der Verfasserin dieser Arbeit nach, akzeptabel.

4 Vgl. Foroutan, N. (2012), S. 6.

5 Vgl. Melter, C. (2006), S. 13, 19.

6 Mecheril, P. (1997), S. 198.

7 Vgl. Melter, C. (2006), S. 13, 15.

8 Vgl. Leiprecht, R. (2001), S. 2.

9 Die bisherige Auseinandersetzung mit dem Thema fand in der Forschung auch unter der Termini ‚Islamfeindlichkeit‘, ‚Islamophobie‘ sowie ‚Muslimfeindlichkeit‘ statt. Die Verwendung dieser Bezeichnungen wird dennoch vermehrt kritisiert (Vgl. Shooman, Y. (2011)). Der Begriff ‚Antimuslimischer Rassismus‘ setzt sich immer stärker durch, da dieser die negativen Assoziationen der vorgenannten Begrifflichkeiten vermeidet und auf die ‚Rassifizierung‘ der Muslim_innen, wie sie in den antimuslimischen Narrativen zu Tage treten, hinweist (Vgl. Shooman, Y. (2014), S. 15.). Dieser Termini wird in dem Zusammenhang dieser Arbeit verwendet, da er nicht nur auf die Furcht der Mehrheitsbevölkerung vor der Muslim_innen hinweist, sondern er vereint auch die mit der Angst „verbundene Praktiken als Folge rassistischer Stereotype.“ (Eickhof, I. (2010), S. 44).

10 Vgl. Mecheril, P. (1997), S. 177; Mecheril, P. (1998), S. 512; Melter, C. (2006), S. 15; Scharathow, W. (2014), S. 28.

11 Mecheril, P. (2005), S. 469.

12 Vgl. Rommelspacher, B. (2009), S. 31.

13 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2017b).

14 The UN Refugee Agency (UNHCR) (2015), S. 6.

15 Vgl. Ternès, A. u.a. (2017), S. 31.

16 Vgl. Flack, A.; Hanewinkel, V.; Latz, V. (2017); Hanewinkel, V. (2018).

17 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2017b).

18 Vgl. Bundesministerium des Inneren; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2016), S. 9.

19 Vgl. BAMF (2017), S. 13.

20 Vgl. Bundesministerium des Inneren; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2016), S. 10.

21 Vgl. BAMF (2018), S. 2.

22 Vgl. BAMF (2016a), S. 25; BAMF (2017), S. 25.

23 Vgl. BAMF (2016b), S. 16 ff.

24 Vgl. BAMF (2016b), S. 17 ff.

25 Vgl. BAMF (2016b), S. 17 ff.

26 Vgl. Hanewinkel, V. (2018).

27 Vgl. BAMF (2017), S. 48; BAMF (2018), S. 2.

28 Vgl. BAMF (2016a), S. 51; BAMF (2017), S. 18 ff., 51; BAMF (2018), S. 2.

29 Da auch große Diskrepanzen je nach der Bleibeperspektive der Geflüchteten bestehen, wird im Folgenden die Einschränkung auf die Situation von Menschen mit einer guten Bleibeperspektive (Schutzquote über 50%) vorgenommen.

30 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2016), BAMF (2016b), S. 10 ff.; Hinger, S.; Schäfer, P. (2017).

31 Vgl. Hinger, S.; Schäfer, P. (2017).

32 Es handelt sich um eine repräsentative Befragung die in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), der Bundesagentur für Arbeit, sowie dem sozio-ökonomischen Panel (SOEP) entstand. Die Untersuchung wird jährlich wiederholt und im Längsschnitt werden rund 4.500 geflüchtete Menschen befragt. Die in dieser Arbeit dargestellten Daten gehen aus dem ersten Teil der Befragung hervor, im Rahmen welcher 2.349 Menschen, die in dem Zeitrauem von 1. Januar 2013 bis 31. Januar 2016 einen Asylantrag gestellt haben, sowie deren Haushaltsmitglieder befragt wurden. Der zweite Teil der Befragung wird noch erhoben (Vgl. BAMF (2016c), S. 6).

33 Vgl. BAMF (2016c), S. 33 ff.

34 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2017a).

35 Vgl. BAMF (2016c), S. 31.

36 Vgl. BAMF (2016b), S. 12; Bundeszentrale für politische Bildung (2017a).

37 Vgl. Hinger, S.; Schäfer, P. (2017).

38 Vgl. Hinger, S.; Schäfer, P. (2017).

39 Vgl. Puscher, S. (2016).

40 Vgl. BAMF (2016c), S. 64.

41 Vgl. BKA (2017a), S. 39.

42 Vgl. BKA (2017a), S. 39.

43 Vgl. BKA (2017b), S. 8.

44 Es muss hierbei angemerkt werden, dass auch wenn die rassistischen Aussagen von einem breiten Teil der Gesellschaft geteilt werden, es jedoch nicht richtig wäre, diese Menschen unmittelbar als ‚rassistisch‘ zu bezeichnen. Birgit Rommelspacher schlägt hierbei vor, darüber zu sprechen, dass diese Menschen in ‚rassistische Diskurse verstrickt“ sind (Vgl. Rommelspacher, B. (2009); S. 33 ff). Dieser Meinung schließt sich auch die Verfasserin dieser Arbeit an.

45 Vgl. Zick, A.; Küpper, B.; Krause, D. (2016), S. 50.

46 Vgl. Zick, A.; Küpper, B.; Krause, D. (2016), S. 51.

47 Vgl. Zick, A.; Küpper, B.; Krause, D. (2016), S. 44 f.

48 Vgl. Decker, O.; Kiess, J.; Brähler, E. (Hg.) (2016), S. 50.

49 Benz, W. (2012), S. 48.

50 Vgl. Taguieff, P.-A. (1991), S. 227 f.

51 Memmi, A. (1987), S. 165.

52 Vgl. Arndt, S. (2014), S. 20 ff.

53 Vgl. Balibar, E. (1992b), S. 50.

54 Vgl. Arndt, S. (2014), S. 30.

55 Vgl. Hall, S. (2000), S. 7; Taguieff, P.-A. (1991), S. 221.

56 Eickhof, I. (2010), S. 33.

57 Vgl. Hall, S. (2000), S. 7.

58 Vgl. Velho A. (2010), S. 114 f.

59 Vgl. Balibar, E. (1992b), S. 52.; Memmi, A. (1987), S. 174.; Taguieff, P.-A. (1991), S. 222.

60 Vgl. Goffman, E. (1967), S. 12 f.

61 Vgl. Hall, S. (2000), S.7; Eickhof, I. (2010), S. 28 f.

62 Vgl. Memmi, A. (1987), S. 166 f.

63 Vgl. Memmi, A. (1987), S. 168 f.

64 Memmi, A. (1987), S. 169.

65 Vgl. Memmi, A. (1987), S. 169 f.

66 Vgl. Memmi, A. (1987), S. 170 f.

67 Memmi, A. (1987), S. 167.

68 Miles, R. (1991), S. 100.

69 Vgl. Miles, R. (1991), S. 105 f.

70 Vgl. Rommelspacher, B. (2009), S. 29.

71 Vgl. Hall, S. (2000), S.7.; Eickhof, I. (2010), S. 28 f.

72 Vgl. Jäger, S (1992), S. 15.

73 Vgl. Arndt, S. (2014), S. 20 ff.

74 Memmi, A. (1987), S. 175.

75 Mecheril, P.; Melter, C. (2011), S. 16.

76 Vgl. Shooman, Y. (2014), S. 57.

77 Vgl. Eickhof, I. (2010), S. 34.

78 Balibar, E. (1992a), S. 28.

79 Hall, S. (2000), S. 12.

80 Vgl. Balibar, E. (1992a), S. 27.

81 Balibar, E. (1992a), S. 33.

82 Vgl. Taguieff, P.-A. (1991), S. 245.

83 Taguieff, P.-A. (1991), S. 238.

84 Vgl. Taguieff, P.-A. (1991), S. 243, 248.

85 Vgl. Taguieff, P.-A. (1991), S. 239.

86 Vgl. Taguieff, P.-A. (1991), S. 243.

87 Lutz, H. (1995), S. 87.

88 Vgl. Merz, S. (2011), S. 372.; Vgl. Weiß, A. (2001), S. 26.

89 Hall, S. (2000), S. 14.

90 Vgl. Shooman, Y. (2014), S. 56.

91 Vgl. Shooman, Y. (2014), S. 61.

92 Vgl. Shooman, Y. (2014), S. 41.

93 Vgl. Bühl, A.(2010), S. 14 ff.; Benz, W. (2012), S. 52.; Attia, I.(2009), S. 93; Konrad, F. (2010), A. 2.

94 Vgl. Merz, S. (2011), S. 368.

95 Vgl. Shooman, Y. (2014), S. 61 f.; Merz, S. (2011), S. 373.

96 Vgl. Merz, S. (2011), S. 368, 373.

97 Attia, I.(2009), S. 93.

98 Vgl. Merz, S. (2011), S. 372 f.

99 Vgl. Benz, W. (2012), S. 51.

100 Shooman, Y. (2014), S. 63.

101 Vgl. Merz, S. (2011), S. 372 f.

102 Shooman, Y. (2014), S. 64 f.

103 Vgl. Eickhof, I. (2010), S. 28 f.

104 Vgl. Kreutzer, F. (2015), S. 190.

105 Kreutzer, F. (2015), S. 190.

106 Vgl. Eickhof, I., (2010), S. 82.; Kreutzer, F. (2015), S. 26 ff.

107 Vgl. Eickhof, I. (2010), S. 28 f.

108 Kreutzer, F. (2015), S. 26.

109 Vgl. Kreutzer, F. (2015), S. 24 ff.

110 Hafez, K. (2013), S. 298; zitiert aus: Kreutzer, F. (2015), S. 25.

Final del extracto de 88 páginas

Detalles

Título
Antimuslimischer Rassismus in Deutschland. Erfahrungen und Umgangsweisen von Geflüchteten
Universidad
Christian-Albrechts-University of Kiel
Calificación
1,3
Autor
Año
2018
Páginas
88
No. de catálogo
V434940
ISBN (Ebook)
9783668767874
ISBN (Libro)
9783668767881
Tamaño de fichero
978 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Rassismus, antimuslimischer Rassismus, Diskriminierung, Flüchtlingssituation, Geflüchtete in Deutschland
Citar trabajo
Bachelor Kamila Cyrulik (Autor), 2018, Antimuslimischer Rassismus in Deutschland. Erfahrungen und Umgangsweisen von Geflüchteten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/434940

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