Was ist am 1. August 1291 auf dem Rütli passiert?


Seminar Paper, 2018

11 Pages, Grade: 1,5


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gründungszeit und Bundesbrief
2.1. Der Bundesbrief von 1291
2.2. Die Innerschweiz um die Jahrhundertwende
2.2.1. Herrschaftsstrukturen
2.2.2. Reichsvogtei
2.2.3. Von der Reichsvogtei zur Waldstätte
2.2.4. Zurück zum Bundesbrief von 1291
2.3. Erstes Fazit

3. Entdeckung und Siegeszug des Bundesbriefes
3.1. Rekonstruktion einer Staatsgründung
3.2. Der Siegeszug von 1291

4. Ausblick

5. Bibliographie
5.1. Quellen
5.2. Darstellungen

1. Einleitung

Was ist am 1. August 1291 auf dem Rütli passiert? Die kurze Antwort darauf lautet: Wir wissen es nicht. Was nicht passiert ist, wissen wir hingegen ziemlich gut: Einen Schwur der Vertreter der drei Urkantone, ihre Freiheit gegenüber den Habsburgern mit vereinten Kräften zu verteidigen, hat es zu jener Zeit an jenem Ort nicht gegeben.[1] Ein Gründungsdokument, den Bundesbrief von 1291, gibt es zwar, nur passt diese Urkunde nicht zur Gründungsgeschichte (dazu mehr gleich unten). Trotzdem feiern die Schweizer seit Jahren die Gründung der Eigenossenschaft am arbeitsfreien Nationalfeiertag, dem 1. August. Es wird gefeiert, auch wenn sich die offizielle Schweiz in den letzten Jahren von der überlieferten Gründungsgeschichte entfernt hat,[2] und sogar die üblichen Verdächtigen ihr Narrativ an heute weitgehend unbestrittene historische Fakten angenähert haben.[3]

Ungeachtet dessen bleibt die Verschmelzung von Bundesbrief und Gründungsfeier eine Tatsache. Im ersten Teil dieser Arbeit werde ich deshalb dieses Gründungsdokument in seinem geschichtlichen Zusammenhang kritisch betrachten. Die gemachten Beobachtungen werden zeigen, weshalb der Bundesbrief als Gründungsdokument nicht (mehr) überzeugen kann. Da der Bundesbrief im ausgehenden 19. Jahrhundert aber sehr wohl zu überzeugen vermochte, versuche ich im zweiten Teil darzulegen, welche Rolle Politiker und Historiker bei diesem eigentlichen Siegeszug spielten und wie ihre Argumente heute anmuten. Zum Schluss widme ich mich kurz der Frage nach alternativen Gedenkdaten für die Eidgenossenschaft.

2. Gründungszeit und Bundesbrief

Zuerst befasse ich mich mit dem Inhalt der deutschen Übersetzung[4] des in lateinischer Sprache geschriebenen Bundesbriefes. Das Augenmerk richte ich auf die drei Themen, auf denen die Gründungsgeschichte im Wesentlichen fusst: Freiheit, Widerstand und Gründung (Staatlichkeit, Urschweiz). Meine Eindrücke über den Text der Urkunde versuche ich danach in das gründungszeitliche Geschehen der Innerschweiz (und darüber hinaus) einzubetten.

Natürlich wird das Bild der damaligen Protagonisten unscharf bleiben. Die in den letzten Jahren durch die Forschung zu Tage geförderten Erkenntnisse lassen sich aber relativ problemlos zu einem stimmigen Gesamteindruck zusammenfügen. Dieser unterscheidet sich - das nehme ich schon vorweg - erheblich vom überlieferten Gründungsmythos.

2.1. Der Bundesbrief von 1291

Es ist nicht schwer nachzuvollziehen, weshalb der Bundesbrief mehr Fragen aufwirft als diese beantwortet. Im zweiten Paragraphen nehmen die Autoren Bezug auf unbestimmte Gefahren ohne die bedrohliche Situation näher zu beschreiben. Beistand wird zugesagt “im Hinblick auf die Arglist der Zeit”.[5] Weiter fordern die Autoren des Bundesbriefes gegenseitigen

„…Beistand auf eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von b ö swilligem Angriff und Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes, jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem Herren geziemend dienen soll.“ [6]

Auf welchen alten Bund sich die Urkunde bezieht, erfahren wir nicht. Unmissverständlich werden die bestehenden Gesellschafts- und Herrschaftsstrukturen nicht in Frage gestellt. Es folgen prozessuale, strafrechtliche und zivilrechtliche Bestimmungen, die das Zusammenleben der drei Talgemeinschaften regeln. Die Autoren der Urkunde sind unbekannt, der Ort der Niederschrift ebenfalls.[7] Eine Rütliwiese wird nicht erwähnt. Bündnisse dieser Art gab es einige in jener Gegend und jenen Jahren, aber meistens in deutscher Sprache, mit namentlich erwähnten Autoren und einem Ort.[8]

Freiheit, verstanden als persönliche Freiheit und Grundrecht, wird weder im Bundesbrief erwähnt, noch passt der Begriff zum weitgehend feudalen Spätmittelalter. Zwar wurden im Voralpen- und Alpenraum politische Entscheide bereits damals auf Landsgemeinden getroffen, diese hatten jedoch mehrheitlich Gerichtscharakter und die Teilnahme „galt als Privileg, das nur den Landleuten zukam“ [9] . Erst ein halbes Jahrhundert später kippten einige Landsgemeinden bestehende herrschaftliche Verhältnisse zu Gunsten von Bauern, die durch Viehzucht zu Vermögen und Ansehen kamen.[10]

Die eingangs erwähnte Bedrohung im zweiten Paragraphen ist sehr allgemein gehalten. Gegen wen konkret Widerstand geleistet werden soll, lassen die Autoren offen. Schon griffiger ist die Formulierung im vierten Paragraphen, dass fremde Richter nicht toleriert werden:

“Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie mit Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen.” [11]

Zeitlos aktuell, ist man verführt zu sagen. Euroskeptiker beziehen sich in den politischen Debatten immer gerne auf diese Stelle im Bundesbrief.[12] Die viel später hinein interpretierte Widerstandsfront gegen die habsburgischen Unterdrücker - auf welche ich noch zu sprechen komme - lässt sich aus diesen Textpassagen nicht herleiten.

Textliche Hinweise auf eine Gründung eines wie auch immer gearteten Gemeinwesens, einer Urschweiz, gibt es ebenfalls keine. Historiker sind sich nicht einmal darüber einig, welches Gebiet genau mit den Leuten aus „Intramontanorum Vallis Inferioris“ [13] gemeint ist. Einer der renommiertesten Experten auf diesem Gebiet, Roger Sablonier, führt gute Gründe auf, weshalb mit dem unteren Tal zwischen den Bergen auch das Urserental gemeint sein könnte,[14] Unterwalden demnach als Gründerkanton ausscheiden würde!

Eine einfache Textanalyse kommt zum ernüchternden Schluss, dass der Bundesbrief als Gründungsurkunde einer freien Urschweiz, die sich aus dem habsburgischen Joch befreien wollte, nicht zu überzeugen mag. Entweder gibt die Urkunde die dramatischen Zustände im Gründungsjahr der alten Eidgenossenschaft nicht korrekt wieder, oder 1291 war gar kein Schicksalsjahr. Was wissen wir heute über die Ereignisse damals?

2.2. Die Innerschweiz um die Jahrhundertwende

2.2.1. Herrschaftsstrukturen

Bekanntlich wurden Könige des Heiligen Römischen Reiches von wenigen geistlichen und weltlichen Kurfürsten gewählt. Im Juli 1291 stirbt König Rudolf von Habsburg im Alter von 73 Jahren.[15] In dem unberechenbaren Zeitraum bis zur Wahl eines Nachfolgers entstehen verschiedenste Machtvakua, die ihrerseits eine Reihe von regionalen und zeitlich begrenzten Bündnissen entstehen lassen, so beispielsweise ein Beistandsabkommen zwischen Uri und Zürich im Oktober 1291, bei dem allerdings der Bundesbrief vom 1. August mit keinem Wort erwähnt wird, was merkwürdig ist.[16]

Rudolfs designierter Nachfolger, sein Sohn Albrecht, muss sieben Jahre warten, bis er zum König gewählt wird (nach der Absetzung des unmittelbaren Nachfolger Rudolfs). Albrecht I von Habsburg wird 1308 von Verschwörern aus seiner Verwandtschaft in Brugg ermordet. Sein Nachfolger, König Heinrich VII von Luxemburg (kein Habsburger) gewährt den Schwyzern gewisse Privilegien zu Lasten der regionalen (zur Familie der Habsburger) gehörenden Landesfürsten.[17] Die in mehreren Königsbriefen bestätigte Reichsfreiheit (direkte Zugehörigkeit zum Reich) der Schwyzer hat strategische Gründe: König Heinrich will mit einer Söldnerarmee nach Italien aufbrechen um sich in Rom zum Kaiser krönen zu lassen. Die geografische Nähe zu Italien beantwortet auch gleich die Frage, weshalb gerade Schwyzer (und Urner) als Söldner nachgefragt wurden.[18]

2.2.2. Reichsvogtei

Ein Reichsvogt im Heiligen Römischen Reich war Schutzherr, Richter und Verwalter von Reichsgut und Reichsrechten.[19] Im Falle des von König Heinrich VII im Jahre 1309 installierten Vogtes Werner von Homberg kommt eine weitere Kernkompetenz dazu: Anführer einer Söldnertruppe, gut vernetzt. Der junge Heerführer ist Erbe von Ländereien der Herrschaft von Rapperswil und pflegt ein ambivalentes Verhältnis zu seinen Habsburg-Verwandten, mit denen er sich unter anderem um Vogteirechte rund um das auf Schwyzer Gebiet liegende Kloster Einsiedeln streitet.[20]

Eine Reichsvogtei so nahe an den Alpen war aber nicht nur als Rekrutierungspool für Söldner interessant. Der dank dem Gotthard ab dem 12. Jahrhundert sich intensivierende Verkehr mit dem (mailändischen) Süden war für die Innerschweizer Wirtschaft von erheblicher Bedeutung. Die Nachfrage nach Grossvieh und Pferden aus dem Alpenraum führte zu einem wirtschaftlichen Aufschwung nördlich der Alpen und Zolleinnahmen füllten die Kassen der jungen Reichsvogtei. Allerdings behindern die in Luzern sitzenden Habsburger Konkurrenten des Reichsvogtes immer wieder mal die Route über den Vierwaldstättersee, Nadelöhr für Mensch und Vieh auf dem Weg zum Gotthard.[21]

Stark verkürzt geht es zur überlieferten Gründungszeit der Eidgenossenschaft vor allem um Machtkämpfe zwischen dem regionalen Adel und dem König (und seinen Vögten), um den sich intensivierenden Nord-Süd Handel auf der Gotthardroute und um Söldnerheere. Wie reich der condottiere Werner von Homberg dank seiner Position wurde, wissen wir nicht. Sicher war er eine schillernde Figur und spielte eine erhebliche Rolle in der Alpenregion des jungen 14. Jahrhunderts.

2.2.3. Von der Reichsvogtei zur Waldstätte

Nach den kriegerischen Ereignissen am Morgarten schliessen sich im Dezember 1315 in Brunnen Eidgenossen von Schwyz, Uri und Unterwalden zu einem Bündnis gegen die unterlegenen Habsburger zusammen. Im Unterschied zum Bundesbrief von 1291 werden die drei Urkantone als lender bezeichnet, laut Roger Sablonier eine Referenz zur Reichsvogtei, die das Gebiet der drei Urkantone umfasste.[22] Das Ableben von Heinrich VII im Jahre 1213 scheint der Karriere des Reichsvogtes nicht geschadet zu haben. Werner von Homberg seinerseits kehrt von einem Italienfeldzug im Jahre 1320 nicht mehr zurück. Das Gebilde der Waldstätte verselbständigt sich peu à peu und ist gegenüber des neuen Reichskönigs in der Lage, “Friedensfähigkeit und Legitimität als Verhandlungspartner zu beweisen” [23] , auch ohne den umtriebigen Werner von Homberg, der unwillentlich zum eigentlichen Geburtshelfer der Eidgenossenschaft avanciert.

2.2.4. Zurück zum Bundesbrief von 1291

Roger Sablonier geht noch einen Schritt weiter und führt spekulativ Gründe an, weshalb der Bundesbrief von 1291 im Jahre 1309 vom condottiere selbst aufgesetzt wurde und diesen dann präzise in die unruhige Zeit nach dem Tod Rudolfs 1291 rückdatieren liess. 1309 stirbt von Hombergs Mutter. Der Sohn muss die geerbten Ländereien und Rechte vor habsburgischen Ansprüchen seiner Verwandtschaft schützen. Vielleicht war der rückdatierte Bundesbrief Teil des Bewerbungsdossiers für den Posten des Reichsvogtes, zu dem Werner von Homberg noch im gleichen Jahr ernannt wurde? So jedenfalls lautet eine mögliche Erklärung von Sablonier.[24]

Tatsache ist, dass der Bundesbrief schnell vergessen ging und bis in die Neuzeit nirgendwo Erwähnung fand.[25] Anders als das Bündnis von 1315, welches für die alten Eidgenossen während Jahrhunderten eine wichtige Referenz bleiben sollte.[26]

2.3. Erstes Fazit

Die damaligen Verhältnisse auf dem Gebiet der Urschweiz waren nicht revolutionär, die Habsburger waren ein Faktor, aber nicht der einzige und das schrittweise Zusammengehen der drei Urkantone wurde von oben dekretiert, nicht von unten angestossen. Und das auch erst ab 1309. Insofern steht der Bundesbrief nicht quer in der Landschaft. Der Inhalt ist stimmig, gerade auch weil die Ideen von Freiheit, Widerstand und Gründung in der Urkunde - wenn überhaupt - nur am Rande erwähnt werden. Damit drängt sich die Frage auf, weshalb wir am 1. August die Gründung der Eidgenossenschaft feiern. Wie kam es dazu?

3. Entdeckung und Siegeszug des Bundesbriefes

Bekanntlich standen die drei katholischen Urkantone im kurzen Sonderbundskrieg auf der Verliererseite und fühlten sich in dem 1848 gegründeten Bundesstaat an den Rand gedrängt. Im Jubiläumsjahr der Französischen Revolution beschloss der Bundesrat überraschend und aus heutiger Perspektive ziemlich kurzfristig die Ansetzung einer Jubiläumsfeier zum sechshundertjährigen Bestehen der Eidgenossenschaft auf den August 1891. Die Feier, die ursprünglich in Bern stattfinden sollte, wurde vom Parlament in die Innerschweiz verlegt. Offensichtlich bemühte man sich eine Brücke zu den Verlierern des Bürgerkrieges zu bauen. Bis zur bundesrätlichen Ankündigung des Jubiläums war der im 18. Jahrhundert durch Historiker entdeckte Bundesbrief von 1291 einer breiteren Oeffentlichkeit unbekannt.[27]

Wilhelm Oechsli, 1887 zum ersten Professor für Schweizer Geschichte an der ETH ernannt (ab 1894 auch Professor an der Universität Zürich)[28], schrieb im Auftrag des Bundesrates eine zum Jubiläum passende knapp vierhundert Seiten starke Festschrift (mit weiteren dreihundert Seiten Anmerkungen), die es in sich hat.

3.1. Rekonstruktion einer Staatsgründung

Das auf eine Vielzahl von Quellen basierende Werk mit dem Titel Die Anfänge der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur sechsten Säkularfeier des ersten ewigen Bundes vom 1. August 1291 hinterlässt auch aus der Distanz von 130 Jahren nach seiner Publikation keinen billigen nationalistisch-ideologisierenden Beigeschmack. Viele der Fragen die der Bundesbrief aufwirft, werden sehr wohl thematisiert[29] ; am Ende sind es Gewichtungen und Interpretationen der Lücken, die Oechsli dazu bringen, dem Bundesbrief den Titel “Stiftungsbrief der Eidgenossenschaft[30] zu verleihen. Wie geht der Autor dabei vor?

Erstens steht für Oechsli fest, gegen wen konkret sich die Eidgenossen verteidigen müssen:

“Es wird dieses Hauses [Österreich] mit keinem Wort im Bunde von 1291 gedacht und doch steht ausser Zweifel, dass er seine Spitze gegen dasselbe richtete und auf gänzliche Befreiung der Waldstätte von der österreichischen Landeshoheit abzielte.” [31]

Dem widerspricht mit aller Deutlichkeit Volker Reinhardt, der die Waldstätte “am äussersten Rande des habsburgischen Interessenbereichs” [32] festmacht. Oechsli verschärfte übrigens seine Interpretation der Rolle der Habsburger nach 1883 deutlich.[33] Ein Zusammenhang mit dem bundesrätlichen Auftrag zur Festschrift darf vermutet werden.

Zweitens betreibt Oechsli einen beträchtlichen Aufwand, die Unterzeichner des Bundesbriefes zu identifizieren. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mussten es die selben gewesen sein, die das leicht spätere Bündnis mit den Zürchern unterzeichneten.[34] Weshalb dieses spätere Bündnis den Bundesbrief nicht erwähnt, erklärt uns Oechsli nicht.

Drittens war der Bundesbrief auf ewig angelegt. Er hatte “dauernde Geltung” [35] und unterschied sich dadurch prinzipiell von anderen zu jener Zeit geschlossenen Bündnissen mit Verfallsdatum, deren Existenz Oechsli nicht bestreitet[36]. Dass der Morgartenbund ebenfalls dauernde Gültigkeit einforderte, erwähnt Oechsli nicht[37].

Viertens wird Werner von Homberg bei Oechsli in der Festschrift nur einmal und lediglich als Beamter erwähnt, “der vom Reichsoberhaupt ein- und abgesetzt werden konnte.” [38]

Fünftens wird der herrschaftsbewahrende Text des Bundesbriefes von Oechsli dahin interpretiert, dass die alten Eidgenossen eben keine “utopischen Schwärmer, revolutionäre Stürmer und Dränger” [39] waren, sondern “wirkliche Staatsmänner, die sich an das praktisch Erreichbare und Brauchbare hielten.” [40] Das ist ein interessanter Versuch, die gefühlte Distanz zwischen Text und Tat zu vermindern.

Dies ist nur eine Auswahl von Argumenten die Oechsli ins Feld führt, um den Bundesbrief als Gründungsakte der Eidgenossenschaft zu definieren. Völlig unumstritten waren seine Interpretationen übrigens schon damals nicht.[41]

3.2. Der Siegeszug von 1291

Der Bundesbrief war bis 1891 nur einer kleinen Elite bekannt. Wilhelm Oechsli kannte die Unzulänglichkeiten des Textes, aber eine interpretierbare Urkunde war am Ende des 19. Jahrhunderts immer noch viel besser als eine Sage mit Wilhelm Tell in der Hauptrolle und dem Rütli.[42] Sascha Buchbinder, der sich eingehend mit Wilhelm Oechsli beschäftigte, kommt dann auch zum versöhnlichen Schluss, dass wir Oechsli und seinen Historikerkollegen “die Umdeutung der alten Sage in eine formal wissenschaftlich begründbare Schweizergeschichte” [43] zu verdanken haben. Auch wenn es noch weitere hundert Jahre dauern sollte, bis der 1. August zum arbeitsfreien Nationalfeiertag avancierte - alternative Gründungsnarrative hatten nach der Bundesfeier von 1891 keine Chance mehr. Der Kohäsion des Landes hat es nicht geschadet, im Gegenteil.

4. Ausblick

Schweizer Schülerinnen und Schüler unserer Zeit lernen, dass die Schweiz nicht 1291 gegründet wurde. Müsste man in letzter Konsequenz ein alternatives Datum für unseren Nationalfeiertag suchen? Andere Länder passen ihre Nationalfeiertage neuen Gegebenheiten an, siehe Deutschland oder Russland. Realistisch ist das kaum. Einmal abgesehen davon, dass ein Wechsel wohl nur über eine Volksinitiative oder ein Referendum zu realisieren wäre, wer will schon eine 730jährige Geschichte gegen eine jüngere austauschen? Und gegen welche Geschichte soll ausgetauscht werden? Die moderne Schweiz wurde 1848 gegründet, als Resultat eines Bürgerkrieges. Dass die Verlierer von damals einer solchen Revision zustimmen werden, darf angezweifelt werden.

Tobias Straumann bringt dann auch ein historisches Datum ins Spiel, mit dem wohl alle leben könnten: Am 24. Oktober 1648 wurde der Dreissigjährige Krieg beendet. Dank des Westfälischen Friedens erlangte die Eidgenossenschaft die formale Unabhängigkeit von der Gerichtsbarkeit des Reiches und wurde völkerrechtlich souverän.[44]

Da wir uns aber bereits mit einer neuen Nationalhymne leidlich schwer tun, wird uns der 1. August wohl noch einige Jahrzehnte erhalten bleiben.

Es bleibt dahingestellt, ob sich die schillernde Rolle eines Grafen und warlords bei der Gründung und Konsolidierung der Innerschweiz zu Beginn des 14. Jahrhunderts in den Schweizer Schulgeschichtsbüchern niederschlagen wird. Insbesondere aufgrund der Forschungsergebnisse von Roger Sablonier drängt sich aber eine Biographie über das Leben und Wirken des Werners von Homberg geradezu auf. Zu hoffen bleibt, dass in den entsprechenden Archiven zeitgenössische Dokumente ans Licht kommen werden, mit deren Hilfe unser Verständnis dieser spannenden Zeit weiter verfeinert werden kann.

5. Bibliographie

5.1. Quellen

Oechsli, Wilhelm: Die Anfänge der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur sechsten Säkularfeier des ersten ewigen Bundes vom 1. August 1291. Zürich, 1891.

Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Urkunden, Chroniken, Hofrechte, Rudel und Jahrzeitbücher bis zum Beginn des XV. Jahrhunderts, herausgegeben von der Allgemeinen Geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz. Abteilung I: Urkunden, Band I: von den Anfängen bis Ende 1291, 1933, S. 776-783.

5.2. Darstellungen

Buchbinder, Sascha: Der Wille zur Geschichte: Schweizer Nationalgeschichte um 1900 - die Werke von Wilhelm Oechsli, Johannes Dierauer und Karl Dändliker. Zürich, 2002.

Bundesbrief von 1291. Schweizerische Eidgenossenschaft, 17.5.2017. <https://www.admin.ch/gov/de/start/bundesrat/geschichte-des-bundesrats/bundesbrief-von-1291.html> [Stand: 5.7.2018].

Feine, Hans Erich: VI. Die Territorialbildung der Habsburger im deutschen Südwesten vornehmlich im späten Mittelalter, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, 67(1), 1950, S. 176-308.

Hörsch, Waltraud: Reichsvogt, 23.12.2011. <http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D26441.php> [Stand: 5.7.2018].

Jacober, Ralf/Kessler, Valentin/Michel, Annina: Reichsvogtei statt Rütlischwur, in: 75 Jahre Bundesbriefmuseum: «... ein einig Volk von Brüdern» ? Zur Geschichte der alten Eidgenossenschaft, Schwyzer Hefte, Band 96, Schwyz, 2011.

Keller, Peter: Die Bedeutung des Bundesbriefes. Blog der SVP Schweiz, 22.8.2015. <https://www.svp.ch/news/artikel/referate/die-bedeutung-des-bundesbriefes> [Stand: 5.7.2018].

Kreis, Georg: Rütlischwur oder Bundesbrief? In: NZZ, Nr. 174, 28.7.1988, S. 15.

Meier, Bruno: 1291. Geschichte eines Jahres. Baden, 2018.

Reinhardt, Volker: Die Geschichte der Schweiz: von den Anfängen bis heute. München, 2011.

Sablonier, Roger: Gründungszeit ohne Eidgenossen: Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300. Baden, 2013.

Stadler, Hans: Landsgemeinde, 23.11.2011. <http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D10239.php> [Stand: 5.7.2018].

Straumann, Tobias: Ein neuer Nationalfeiertag? In: NZZ Geschichte, Band 17, 2018, S. 6-10.

[1] Kreis, Rütlischwur, S. 15.

[2] Bundesbrief, Schweizerische Eidgenossenschaft.

[3] Keller, Bedeutung.

[4] Quellenwerk, S. 776.

[5] Quellenwerk, S. 776.

[6] Ebd.

[7] Ebd.

[8] Jacober/Kessler/Michel, Bundesbriefmuseum, S. 25.

[9] Stadler, Landsgemeinde. Vgl auch Sablonier, Gründungszeit, S. 103.

[10] Reinhardt, Geschichte der Schweiz, S. 55.

[11] Quellenwerk, S. 776.

[12] Keller, Bedeutung.

[13] Quellenwerk, S. 778.

[14] Vgl. Sablonier, Gründungszeit, S. 174f.

[15] Meier, 1291, S. 92.

[16] Ebd., S. 111.

[17] Vgl. Feine, Territorialbildung, S. 233.

[18] Vgl. Sablonier, Gründungszeit, S. 120.

[19] Hörsch, Reichsvogt.

[20] Reinhardt, Geschichte der Schweiz, S. 41. Vgl auch Sablonier, Gründungszeit, S. 146.

[21] Vgl. Sablonier, Gründungszeit, S. 92-94.

[22] Sablonier, Gründungszeit, S. 156.

[23] Ebd., S. 159.

[24] Ebd., S. 176.

[25] Meier, 1291, S. 171.

[26] Jacober/Kessler,/Michel, Bundesbriefmuseum, S. 33.

[27] Vgl. Kreis, Rütlischwur, S. 15.

[28] Buchbinder, Wille zur Geschichte, S. 102.

[29] Nicht thematisiert wird die Tatsache, dass der Bundesbrief in Latein abgefasst wurde.

[30] Oechsli, Anfänge, S. 294.

[31] Ebd., S. 308f.

[32] Reinhart, Geschichte der Schweiz, S. 39.

[33] Vgl. Buchbinder, Wille zur Geschichte, S. 144f.

[34] Oechsli, Anfänge, S. 299. Der Unterzeichner für Unterwalden konnte nicht eruiert werden (Ebd.,S. 302).

[35] Quellenwerk, S. 776.

[36] Oechsli, Anfänge, S. 306.

[37] Buchbinder, Wille zur Geschichte, S. 133.

[38] Oechsli, Anfänge, S. 329.

[39] Ebd., S. 305.

[40] Oeschli, Anfänge, S. 305.

[41] Kreis, Rütlischwur, S. 15.

[42] Vgl. Buchbinder, Wille zur Geschichte, S. 151.

[43] Ebd., S. 159.

[44] Straumann, Nationalfeiertag, S. 9.

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Details

Title
Was ist am 1. August 1291 auf dem Rütli passiert?
College
University of Zurich  (Historisches Seminar)
Course
MAS in Applied History
Grade
1,5
Author
Year
2018
Pages
11
Catalog Number
V435337
ISBN (eBook)
9783668771888
ISBN (Book)
9783668771895
File size
474 KB
Language
German
Keywords
Rütli, Gründungsmythos, Schweiz, 1291, Nationalfeiertag, Eidgenossenschaft, Werner von Homberg, Schwyz
Quote paper
Walter Denz (Author), 2018, Was ist am 1. August 1291 auf dem Rütli passiert?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/435337

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