Inklusion. Chancen und Herausforderungen für die Regelschulen

Eine 'Schule für Alle'. Ist das Gleiche für alle gleich gut?


Dossier / Travail, 2015

15 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Inklusion
2.1.UN - Behindertenrechtskonvention
2.2.Inklusion an Schulen in Niedersachsen

3. Förderschulen
3.1.Ziele

4. Inklusion und Förderschule
4.1.Grundlagen
4.2.Ist das Gleiche für alle gleich gut?

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Seit einigen Jahren durchlebt die Gesellschaft den Wandel von einer integrativen zu einer inklusiven Gesellschaft. Besonders für die Lehrerbildung aber auch allgemein für die Schulen in Deutschland gewinnt das Thema Inklusion aktuell besonders an Bedeutung. Auf Grund des Seminars „Inklusion – Chancen und Herausforderungen für die Regelschulen“, konnte ich einige Gedanken zum Miteinander von Förderschule und Inklusion entwickeln.

Die ‚Schule für Alle‘ soll jedes Kind ohne Ausnahme aufnehmen, unabhängig von der Art und Schwere der Beeinträchtigung. Die Auflösung aller bestehenden speziellen Einrichtungen – wie die Förderschulen – ist daher das letztendliche Ziel. Dies sei – so wird vehement argumentiert – der ethisch einzig verantwortbare und pädagogisch erfolgreiche Weg.

Ob sich diese Haltung mit der gegenwärtigen schulischen Alltagserfahrung in Einklang bringen lässt und ob man in letzter Konsequenz auf Förderschulen verzichten kann, gilt es kritisch zu hinterfragen. Es soll in der folgenden Hausarbeit untersucht werden, inwiefern für alle Schüler das gleiche gleich gut sein kann und welchen Einfluss die Entwicklung inklusiver Schulen auf Förderschulen hat.

Im Folgenden soll zunächst ein Einstieg in das Thema Inklusion gegeben werden. Die Kerninhalte und wichtigsten Aspekte in Bezug auf Inklusion an Schulen (am Beispiel Niedersachsen) werden beleuchtet und vorgestellt. Anschließend wird das Konzept der Förderschule mit seinen Schwerpunkten und Zielsetzungen aufgezeigt.

Eine Diskussion zu der Zusammenarbeit von Regelschulen und Förderschulen unter dem Aspekt der inklusiven Pädagogik wird folgen, bevor im Fazit die Fortführung der einleitenden Überlegungen die Hausarbeit abschließt.

2. Inklusion

„Inklusion bedeutet die umfassende und uneingeschränkte Teilhabe jedes Einzelnen am gesellschaftlichen Leben. Dabei soll dem Menschen mit Behinderungen keine Anpassungsleistung, ein Bemühen um Integration, abverlangt werden. Das Ziel ist die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft, indem ein barrierefreies Umfeld geschaffen wird. Das schließt ausdrücklich das Recht auf Bildung ein. […]“[1]

Wörtlich kann man Inklusion mit Zugehörigkeit übersetzen. Inklusion gelingt, wenn jeder Mensch – egal welcher Herkunft, aus welchem sozialen Umfeld und egal ob mit oder ohne Behinderung - in allen Lebensbereichen uneingeschränkt an allen Aktivitäten teilnehmen kann. „In einer inklusiven Gesellschaft ist es normal, verschieden zu sein.“[2] Durch eine inklusive Gesellschaft wird der Abbau von baulichen Barrieren und mentalen Barrieren in den Köpfen der Menschen gefördert, um Offenheit, Toleranz und somit das Miteinander zu verbessern.[3]

2.1.UN - Behindertenrechtskonvention

Die UN – Behindertenrechtskonvention ist ein „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“[4], welches von den Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist. Sie gibt bestimmte Regelungen vor, die speziell an die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung angepasst sind und verdeutlicht ihre Menschenrechte.

Da auch Deutschland diese Vereinbarung unterzeichnet hat, gilt Inklusion in Deutschland als Menschenrecht. Allgemein steht Deutschland jedoch noch am Anfang eines langen Prozesses zum Aufbau einer inklusiven Gesellschaft.[5]

2.2.Inklusion an Schulen in Niedersachsen

Da die Entwicklung der Inklusion an Schulen in Deutschland in jedem Bundesland unterschiedlich weit fortgeschritten ist, bezieht sich der folgende Abschnitt beispielhaft auf das Bundesland Niedersachsen.

Der Niedersächsische Landtag beschloss am 20. März 2012, die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen mit dem Schuljahresbeginn 2013/14. Mit der inklusiven Schule, soll allen Schülerinnen und Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu den niedersächsischen Schulen geboten werden.[6]

Das gemeinsame (schulische) Leben soll zur Normalität für die Gesellschaft werden und das negative Verständnis von Behinderung ersetzen. Das gesellschaftliche (und schulische) Leben muss von Allen für Jeden ermöglicht werden, sodass die Anpassung von Menschen mit Behinderung keine Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft darstellt.[7]

„Die inklusive Pädagogik setzt bei den individuellen Bedürfnissen und Besonderheiten jedes Kindes an und erhebt den Anspruch, Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung an jedem Lernort gerecht zu werden. […] Lernentwicklungsziele können individuell zielgleich oder auch zieldifferent festgelegt werden.“[8]

Für Schulen in Niedersachsen bedeutet die Änderung der Landesschulgesetze eine schrittweise Heranführung an Inklusion. Es sollen vorerst grundlegende Maßnahmen getroffen werden, sodass alle Beteiligten langsam an die neue Bildungsstruktur herangeführt werden können. Seit 2010 lassen sich unabhängig von gesetzlichen Regelungen, Veränderungen in der schulischen Entwicklung verzeichnen. Zum einen hat sich die Anzahl der Integrationsklassen verdoppelt, zum anderen machen bereits 700 Grundschulen für 6.000 Klassen Gebrauch von „Förderschullehrerstunden für die sonderpädagogische Grundversorgung“[9]. Für die Lehrkräfte wurde eine Struktur mit verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt. Die sonderpädagogische Grundversorgung an Grundschulen wird momentan mit zwei Unterrichtsstunden pro Klasse abgedeckt, das heißt eine sonderpädagogische Lehrkraft muss mit diesem Stundenkontingent auskommen. Es ist offensichtlich, dass eine flächendeckende sonderpädagogische Förderung mit diesen knapp bemessenen Ressourcen so nicht möglich ist.[10]

Das Niedersächsische Kultusministerium verdeutlicht am 7. August 2013 in einer Bekanntmachung, dass das ausgearbeitete Konzept der Inklusion gute Rahmenbedingungen aufweist, jedoch als Prozess zu verstehen ist. Um Verbesserungsmöglichkeiten bestmöglich ausfindig machen zu können, sei es nun vorrangig wichtig, die bisher getroffenen Maßnahmen aufmerksam zu beobachten.[11]

„Ein inklusiver Bildungsansatz ist ein langfristiger, nie endender Prozess, der eine große Herausforderung an Politik, Schulverwaltung, Lehrpersonen und Schüler/innen und Eltern darstellt. Es geht in erster Linie um Haltungen, aber auch um spezifische Kompetenzen im Umgang mit Vielfalt in sehr heterogenen Lerngruppen.“[12]

3. Förderschulen

Bei der Förderschule (in manchen Teilen Deutschlands auch Sonderschule genannt) handelt es sich um eine Schulform, bei der die Lehrkräfte eine besondere (sonderpädagogische) Ausbildung haben und Kinder und Jugendliche, deren Lernausgangslage auf besondere Weise beeinträchtig oder erschwert ist, unterrichten.[13]

Grundlage des sonderpädagogischen Ansatzes in Förderschulen, sind stets die Fähigkeiten und Stärken der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

„Die Förderung sozialer Fähigkeiten, der Aspekt von Ganzheitlichkeit, Lebensbedeutsamkeit, Anschaulichkeit sowie der Selbsttätigkeit gehören zu den Grundsätzen der Unterrichtsgestaltung in der Förderschule.“[14]

Einige Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen in Niedersachsen ermöglichen ihren Schülerinnen und Schülern nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 9 den Besuch der Klasse 10 an dieser Schule, mit der Möglichkeit den Hauptschulabschluss zu erwerben. Alternativ gibt es an einigen Schulen die Schulfremdenprüfung, um einen mit dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Bildungsstand zu erreichen.

Wenn bei einem Kind sonderpädagogischer förderbedarf festgestellt wird, haben die Eltern dieses Kindes die Möglichkeit zwischen einer Regelschule und einer Förderschule zu entscheiden. Die Schulen und die entsprechende Landesschulbehörde bieten umfassende Beratungsmöglichkeiten an. Die Landesschulbehörde ist außerdem für die Feststellung eines Bedarfes an sonderpädagogischer Unterstützung zuständig.[15]

Sobald Schülerinnen und Schüler auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, um die Bildungsziele der besuchten Schule zu erreichen, sind sie auf diese Unterstützung angewiesen. Der Förderbedarf kann in den verschiedenen Schwerpunkten der Förderschulen individuell festgestellt werden.[16]

3.1.Schwerpunkte

Neben Förderschulen, existieren noch weitere Bildungseinrichtungen, die sich auf besondere Entwicklungs- und Lernförderung spezialisiert haben. Aufgrund der Kürze dieser Hausarbeit, beschränkt sich folgender Abschnitt auf die Schwerpunkte der Förderschule.

Ursprünglich wurden nur körperlich und geistig behinderte Schülerinnen und Schüler aus den Regelschulen separiert. Im Laufe der Zeit teilte sich die Förderschule in weitere Bereiche auf.[17]

[...]


[1] Niedersächsisches Kultusministerium 2012: S. 3.

[2] Aktion Mensch e.V. o.J.: https://www.aktion-mensch.de/themen-informieren-und-diskutieren/was-ist-inklusion.html [12.07.2015].

[3] Vgl. Aktion Mensch e.V.: https://www.aktion-mensch.de/themen-informieren-und-diskutieren/was-ist-inklusion.html [12.07.2015].

[4] Praetor Intermedia UG o.J.: http://www.behindertenrechtskonvention.info/ [12.07.2015].

[5] Vgl. Aktion Mensch e.V. o.J.: https://www.aktion-mensch.de/themen-informieren-und-diskutieren/was-ist-inklusion.html [12.07.2015].

[6] Vgl. Niedersächsische Landesschulbehörde 2015: http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=30357&article_id=104666&_psmand=8 [12.07.2015].

[7] Vgl. Praetor Intermedia UG o.J.: http://www.behindertenrechtskonvention.info/inklusion-3693/ [12.07.2015].

[8] Deffner 2014: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/inklusion [12.07.2015].

[9] Deffner 2014: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/inklusion [12.07.2015].

[10] Vgl. Deffner 2014: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/inklusion[12.07.2015].

[11] Vgl.Praetor Intermedia UG o.J.: http://www.behindertenrechtskonvention.info/start-der-inklusiven-schule-in-niedersachsen-3982/ [12.07.2015].

[12] Blömer u.a. 2015: S.32.

[13] Vgl. Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung o.J.: http://www.bildungsserver.de/Sonderschule-Foerderschule-Sonderpaedagogische-Foerderung-1006.html [12.07.2015].

[14] Landesbildungsserver Baden-Württemberg o.J.: http://www.bildung-staerkt-menschen.de/unterstuetzung/schularten/SoS/FS [12.07.2015].

[15] Vgl. Niedersächsische Landesschulbehörde 2015: http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=30357&article_id=104666&_psmand=8 [12.07.2015].

[16] Vgl. Niedersächsisches Kultusministerium 2012: S. 4.

[17] Vgl. Oymanns 2015: S. 18.

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Inklusion. Chancen und Herausforderungen für die Regelschulen
Sous-titre
Eine 'Schule für Alle'. Ist das Gleiche für alle gleich gut?
Université
Leuphana Universität Lüneburg  (Bildungswissenschaften)
Cours
Heterogenität und Individualisierung
Note
1,3
Auteur
Année
2015
Pages
15
N° de catalogue
V435369
ISBN (ebook)
9783668763821
ISBN (Livre)
9783668763838
Taille d'un fichier
475 KB
Langue
allemand
Mots clés
Inklusion, Förderschule, Behindertenrechtskonvention, Chancengleichheit, Heterogenität, Individualisierung, Ungleichheit, Barrieren, Diversität, Bildung, Bildungsgleichheit, Chancen, gleich, Beeinträchtigung, gemeinsam, Barrierefreiheit, Sonderschule, Zusammenführung, Lernen, Schule
Citation du texte
Merle Baumgart (Auteur), 2015, Inklusion. Chancen und Herausforderungen für die Regelschulen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/435369

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