The Nuremberg Code of Medical Ethics (1947): Eingedenk des vergessenen ärztlichen Ethos im 1000- jährigen Reich

Mit Beispielen der einer Medizin ohne Menschlichkeit im Dienste eines totalitären Regimes


Trabajo Escrito, 2018

19 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. Vorwort des Autors

2.0. Der Nürnberger Ärzteprozess im Blick

3.0. Hippokrates in der Hölle - Medizinverbrechen des Dritten Reiches an drei ausgewählten Beispielen
3.1. Unterdruck-und Unterkühlungsversuche
3.2. Sterilisationsexperimente

4.0. Zum Inhalt des Nürnberger Kodex

5.0.Bibliographie

1. Vorwort des Autors

Die philosophische Ethik soll immer dort Antworten liefern, wo die überkommenen Lebensweisen, Grundsätze und Institutionen ihre Geltung oder zumindest ihre Orientierungskraft verlieren. Als Ausdruck der Krise, Unsicherheit und zur Prävention moralischer Verfehlungen blüht sie überall dort auf, wo es um die Sitten einer Gesellschaft nicht zum Besten bestellt ist und es aufgrund dessen zu Ausfällen kommt, die sinnvoller Weise in Texten über das ärztliche Ethos festgehalten sind. Die vorliegende Arbeit handelt nicht von der Ethik der Medizin, sondern von einem solchen Text, der eine Deklamation zum ärztlichen oder allgemeiner medizinischen Ethos darstellt und damit die Vorstufe einer ärztlichen Ethik erklimmt (vgl. Otfried, Höffe, 2002:12-13). Das hat natürlich wiederrum Auswirkungen auf den Grad seiner Verbindlichkeit. Solche Deklamationen gibt es viele, da es in der Forschung wie auch in der Jurisprudenz zu allen Zeiten Opfer gab (vgl. Stefan, Jensen,1999:66). Zu nennen sind hier unter anderem das Genfer Ärztegelöbnis (1948, ergänzt in den Jahren 1968 und 1983) oder in den Deklarationen des Weltärztebundes von Helsinki (1964) und Tokio (1975) oder den Nürnberger Kodex (1947), um den sich die folgenden Abschnitte, dieser Ausarbeitung ranken (vgl. Ottfried, Höffe,2002:13). Die paternalistische Freiheit des Arztes zum Wohl des Patienten zu entscheiden, die im hippokratischen Eid heraussticht ist (vgl. Otfried, Höffe,2002:12) ist im Dritten Reich auf Mitglieder des gesunden Volkskörpers beschränkt, weil auch der Einzelne nichts- das Volk aber alles ist. Für rassisch unreine Schädlinge dieses Volkskörpers wird der hippokratische Eid zur Höhle geschickt- ,,Untermenschen“ waren davon ausgenommen und auch der NS-Mediziner leistet nur Gehorsam indem er staatlichen Aufforderungen zur Rassenhygiene folgt (vgl. Michel, Cymes,2015:18-19). Dieser Umstand rief den Nürnberger Kodex als internationale Richtlinie (vgl. Dominik, Groß,2014:559) und Reaktion auf die Verletzung moralischer Standards durch die NS-Ärzteschaft geradezu auf den Plan, um die das Recht auf Selbstbestimmung und Integrität von Leib und Leben jedes Menschen in Erinnerung zu rufen und zu bekräftigen (vgl. Otfried, Höffe,2002:12). So wurde mit dem Nürnberger Kodex der Versuch unternommen, die öffentlich zur Debatte stehenden moralischen Entgleisungen einer Ärzteschaft im Dienste der verbrecherischen NS- Gesundheitspolitik nachvollziehen, staatliche Ordnung wiederherzustellen, Forschung am Menschen ethisch zu legitimieren, sowie kriminelle Versuche durch die Fokussierung der Rechte von Versuchspersonen, in der Zukunft zu verhindern (vgl. Mitscherlich/Mielke,2017:353-355) und den Ruf eines Berufsstandes, der sich zweifelsohne schuldig gemacht hatte, vor weiterem Schaden zu bewahren (vgl. Frewer/Schmidt,2007:41-42). Ob sich etwas Ähnliches künftig wiederholen wird kann trotzdem niemand mit Sicherheit voraussagen (vgl. Alexander, Mitscherlich/Fred, Mielke:2017:21). Auch dann nicht, wenn Bedrohungen durch Menschenversuche, wie im Dritten Reich und andere verbrecherische Praktiken, wie die nordamerikanischen Versuche mit Gefangenen, Schwarzen und Armen (Tuskegee-Syphilis-Studie) heute medizinische Vorgehen darstellen, von denen Patienten glücklicherweise verschont bleiben (vgl. Otfried, Höffe,2002:12-13) Die vorliegende Arbeit konzentriert sich zunächst auf den Nürnberger Ärzteprozess in dessen Kontext der Nürnberger Kodex entstanden ist. Daran anschließend wird auf die Medizinverbrechen des Dritten Reiches anhand von drei ausführlichen Beispielen eingegangen und zuletzt der Inhalt des Nürnberger-Kodex dargestellt.

2.0. Der Nürnberger Ärzteprozess im Blick

Im Frühjahr 1945 marschierten die Alliierten in Deutschland ein. Amerikaner, Russen, Franzosen und Engländer schließen daraufhin am 8. August 1945, das Londoner – Viermächteabkommen, welches das Ziel verfolgte einen internationalen Militärgerichtshof zur Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher einrichten, zu denen deutsche Offiziere und Mannschaften sowie Mitglieder der nationalsozialistischen Arbeiterpartei (NSDP) gehörten, die für die begangenen Abscheulichkeiten und Gräueltaten, für die sie verantwortlich waren oder ihre Zustimmung erteilten, auf dem Boden des begangenen Rechtsbruches und mit den dort gültigen Gesetzen zur Rechenschaft gezogen werden sollten (vgl. Art.1 des Londoner Abkommens abrufbar unter Url: http://www.icls.de/dokumente/imt_londoner_abkommen.pdf, abgerufen am 17.04.2018, um 14.43 Uhr). Im daran angefügten Londoner Statut des Viermächte-Abkommens waren Verfassung, Aufgaben und Zuständigkeiten des Militärgerichtshofs festgeschrieben und somit auch wann und wegen welcher Tatbestände Anklage erhoben werden konnte (vgl. https://www.uni-marburg.de/icwc/dateien/imtcdeutsch.pdf abgerufen am 04.06.2018, um 08.20 Uhr. Das Vier- Mächte Abkommen samt Londoner Statut hatte aber für sich alleinstehend noch keine gesetzlich – bindende Wirkung und wurde deshalb durch den alliierten Kontrollrat, bestehend aus den Oberbefehlshabern der vier Siegermächte mit Hilfe des erlassenen Kontrollratsgesetz Nr.10 vom Dezember 1945 in Kraft gesetzt (vgl. Art. I des Kontrollratsgesetzes Nr.10 abrufbar unter Url: http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz10.html,aberufen am 23.04.18, um 16.25 Uhr. Nach Art. II desselben war in Verbindung mit dem Londoner- Viermächteabkommens mit seinem anhängenden Londoner-Statut, die Zuständigkeit des eingerichteten internationalen Militärgerichtshofes dann gegeben, wenn mindestens einer der folgenden Tatbestände erfüllt gewesen ist:

Verbrechen gegen den Frieden . Das Unternehmen des Einfalls in andere Länder und des Angriffskrieges unter Verletzung des Völkerrechts und internationaler Verträge einschließlich der folgenden den obigen Tatbestand jedoch nicht erschöpfenden Beispiele: Planung, Vorbereitung, Beginn oder Führung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung von internationalen Verträgen, Abkommen oder Zusicherungen; Teilnahme an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zum Zwecke der Ausführung eines der vorstehend aufgeführten Verbrechen.

Kriegsverbrechen . Gewalttaten oder Vergehen gegen Leib, Leben oder Eigentum, begangen unter Verletzung der Kriegsgesetze oder -gebräuche, einschließlich der folgenden den obigen Tatbestand jedoch nicht erschöpfenden Beispiele: Mord, Misshandlung der Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete oder ihre Verschleppung zur Zwangsarbeit oder zu anderen Zwecken; Mord oder Misshandlung von Kriegsgefangenen oder Personen auf hoher See; Tötung von Geiseln; Plünderung von öffentlichem oder privatem Eigentum; mutwillige Zerstörung von Stadt oder Land oder Verwüstungen die nicht durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigt sind.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit . Gewalttaten und Vergehen, einschließlich der folgenden den obigen Tatbestand jedoch nicht erschöpfenden Beispiele: Mord, Ausrottung, Versklavung; Zwangsverschleppung, Freiheitsberaubung, Folterung, Vergewaltigung oder andere an der Zivilbevölkerung begangene unmenschliche Handlungen; Verfolgung aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen, ohne Rücksicht darauf, ob sie das nationale Recht des Landes, in welchem die Handlung begangen worden ist, verletzen.

Mitgliedschaft in Verbrechervereinigungen oder Organisationen , deren verbrecherischer Charakter vom Internationalen Militärgerichtshof festgestellt worden ist.

Dieser rechtliche Hintergrund, der für den Hauptkriegsverbrecherprozess zwischen November 1945 bis Oktober 1946 seinen Dienst erwiesen hat fand ebenfalls in Nürnberg beim Prozess gegen die Berufsgruppe der Dienstleister eines gesunden Volkskörpers Anwendung (vgl. Url: https://www.youtube.com/watch?v=8gi3zsJ4L5w, abgerufen am 04.06.18, um 10.26 Uhr), welcher Ende 1946 begann - nachdem kurz vor Ende eben jenes Hauptkriegsverbrecherprozesses durch eine Untersuchungskommission der NS-Medizin, die ungeheuerlichen Vorgänge in den Konzentrationslagern unter die Lupe genommen wurden. (vgl. Michel Cymes, 2016:11-12). Dieser, wie angedeutet, durch die USA durchgeführte Nachfolgeprozess sollte der erste von insgesamt elf weiteren Verfahren gegen andere Berufsstände werden, die im Nationalsozialismus ihr Unwesen trieben (vgl. Frewer/Schmidt, 2007: S.40-43).

Den 23 stellvertretend erscheinenden Dienstleistern einer Selektions- und Ausmerzungspolitik des NS-Regimes werden - in einem bis dahin beispiellosen Gerichtsprozess unter amerikanischer Federführung, sage und schreibe 15 verschiedene Abscheulichkeiten, experimenteller Forschung am Menschen zur Last gelegt (vgl. http://www.sueddeutsche.de/leben/nuernberger-kodex-anklage-urteile-folgen-1.732916 abgerufen am 04.06.2018, um 06.30 Uhr). Der bis August 1947, insgesamt über 8 Monate, andauernde Prozess (vgl. Michel, Cymes, 2016:173) führte zu Urteilen im Zusammenhang mit Menschenversuchen und anderen medizinischen Verbrechen. Dazu gehörten Unterdruck-und Unterkühlungsversuche, Malaria-Experimente, Senfgas-Versuche, Antibiotika-Versuche, Knochentransplantationsversuche, Versuche zur Trinkbarmachung von Meerwasser, Hepatitis-Versuche, Impfstoffexperimente, Giftversuche, Bombenopfer-Versuche, Sterilisationsversuche, Straßburger Skelettsammlung, Tuberkulose-Versuche und der Gnadentod geistig behinderter Menschen (vgl. ebd.). Es gibt trotz all dieser Grausamkeiten 8 Freisprüche im Prozess aus Mangel an Beweisen, nur 7 Todesurteile und mehrere langjährige Haftstrafen (vgl. Frewer/Schmidt,2007:38) zwischen 10 und 20 Jahren, die jedoch für einige Beklagte aufgrund der veränderten politischen Situation im Zeitraum der Adenauer- Ära zwischen 1949 und Anfang der 1960iger, für so manchem Diener des gesunden Volkskörpers des Nationalsozialismus geringer ausfallen. Teils wurden die Mediziner nie geschnappt, da Sie dank Verbündeten unter falschem Namen ins Ausland flüchteten konnten und Kommunikationspannen im Zusammenhang mit Fahndungsmaßnahmen ihr übriges dazu beitrugen. Bereits direkt nach Kriegsende waren einige so gut vernetzt, dass Sie in einem die NS-Vergangenheit verdrängenden Staat, dessen Justiz auch in NS-Verbrechen verstrickt war, als Gutachter bei Gericht ein und aus gehen konnten. Was ihren sozialen Status anbelangte, so mussten viele, die der verbrecherischen NS-Gesundheitspolitik gedient hatten nie darum fürchten gefasst zu werden und konnten ihren sozialen Status in die neu gegründete Bundesrepublik unbehelligt hinüberretten (vgl. Url: https://www.youtube.com/watch?v=8gi3zsJ4L5w abgerufen am 15.04.18, um 16.33 Uhr).

3.0. Hippokrates in der Hölle - Medizinverbrechen des Dritten Reiches an drei ausgewählten Beispielen

Grundlegend kann gesagt werden, dass im NS-Staat rassenideologisches Gedankengut (vgl. Michel Cymes,2016:85) und militärische Begründungen (vgl. Michel, Cymes,2016:31) zu experimenteller Forschung am Menschen geführt haben. Von ungefähr 90000 in Deutschland tätigen Ärzten haben damals etwa 350 Medizinverbrechen im Dienste des Nationalsozialismus begangen (vgl. Mitscherlich, Alexander/Mielke, Fred,2017:17). Insofern war der Ärzteprozess ein Schauprozess für die Medizinverbrechen eines 1000jährigen Reiches und alle auf der Anklagebank zur Verantwortung gezogenen, zum Zeitpunkt des Verfahrens zwischen 35 und 62 Jahre alten Mediziner aus verschiedenen Fachgebieten. Vertreten war die Chirurgie(Karl Brandt, Fritz Fischer, Karl Gebhardt, Paul Rostock), die Allgemeinmedizin und hausärztlichen Versorgung (Kurt Blome, Adolf Pokorny, Herta Oberhheuser, Waldemar Hoven, Karl, Genzken), der Radiologie (August Weltz), die inneren Medizin (Wilhelm Beiglböck), die Bakteriologie (Siegfried Handloser, Joachim Mrugowsky, Gebhard Rose, Oskar Schröder), dir Genetik (Helmut Poppendick) und die Luftfahrtmedizin (Hermann Becker- Freyseng, Wolfgang Romberg, Siegfried Ruff und Konrad Schäfer). Die Unterrepräsentation der Weiblichkeit entsprach im Großen und Ganzen den damaligen Zahlenverhältnissen in der Medizin. Als Spiegel ihrer Epoche hatten Sie nichts Außergewöhnliches an sich (vgl. Michel, Cymes:2016:13). Wegen des anstehenden Ärzteprozesses treffen sich Vertreter der regionalen Ärztekammern Anfang 1946 in Bad Mauheim und suchen nach einem Weg, den Gefahren des bevorstehenden Prozesses begegnen zu können. Das Vertrauen der Patienten soll auf keinen Fall gestört werden. Die Teilnehmer an der Vertreterkonferenz beschließen die Einsetzung einer Ärztekommission. Diese soll den Prozess beobachten, über den Verlauf berichten und dafür Sorge tragen, den Begriff der Kollektivschuld von der Ärzteschaft abzuwenden. Die Kommission, deren Leiter der Arzt Alexander Mitscherlich wird, besteht zunächst aus sechs Mitgliedern, von denen drei noch einen Rückzieher machten, weil die Arbeit sehr beschwerlich und die Unterkunft nicht die Beste war. Die meisten Vertreter der Ärztekammer waren der eingesetzten Kommission nicht wohl gesinnt, denn, das die eigentliche Aufgabe, dafür zu sorgen, die Ärzteschaft weitestgehend aus dem Prozess herauszuhalten und sie reinzuwaschen verfolgt die Ärztekommission nicht lange, sichtet vom ersten Prozesstag an Dokumente und Protokolle – notiert was im Prozess verhandelt wird und kommt darüber schnell zu dem Schluss, dass es keiner Reinwaschung und Heraushaltung eines Berufsstandes- wohl aber einer offene Diskussion darüber bedarf, wie es zu den Gräueltaten im Dienste der NS- Gesundheitspolitik überhaupt kommen konnte. Statt den Prozess als Chance zu begreifen, kollektive Verantwortung für begangenes Unrecht zu übernehmen, reagiert der Berufsstand in den Folgejahren nach dem Prozess mit Verschweigen und Vertuschen und Verdrängen. Als die Dokumentation der Mitscherlich-Kommission 1949 erscheint, findet eine angestrebte öffentliche Debatte allerdings nicht statt. Die Ärztekammer verhindert, dass das Buch über die Medizin ohne Menschlichkeit veröffentlicht wird. Die ersten 1000 Exemplare waren ausschließlich für die Westdeutschen Ärztekammern bestimmt (vgl. Alexander, Mitscherlich/Fred Mielke,2016:18-20 i.V.m. Url: https://www.youtube.com/watch?v=8gi3zsJ4L5w abgerufen am 06.06.2018, um 18.33 Uhr). Die Dokumentation schildert in allen Einzelheiten, die Grausamkeiten, für die sich die Angeklagten im Prozess zu verantworten hatten und die ich im nun folgenden Teil, exemplarisch dazustellen gedenke.

3.1. Unterdruck-und Unterkühlungsversuche

Das Problem der deutschen Luftwaffe war, dass Anfang der 1940iger Jahre in Deutschland zwar kein Mangel an zum Tode verurteilten Häftlingen bestand, wohl aber die Hauptgefahr der deutschen Flieger, über Nordsee und Ärmelkanal durch Hypoxie und Hyperthermie zu verenden – sogar dann, wenn die Hilfe sofort zur Stelle war. Guter Rat war teuer, auch wegen der Luftschlacht um England, sowie des Russlandfeldzuges und Tierversuche an größeren Tieren, die nötig wären um neue Erkenntnisse zu gewinnen, aufgrund fehlender Schimpansen in den Laboratorien, (u.a. wegen Tierschutzgesetze von 1933/1935) nicht möglich. (Michel, Cymes,2016:30-31). Dr. Sigmund Rascher, ehemaliger SS- Untersturmführer und Stabsarzt der Luftwaffe verfügte über einen guten Draht zu Heinrich Himmler, der ihm als Reichsführer SS, die Genehmigung zu Humanexperimenten erteilt. Er führt sowohl Unterkühlungs- als auch Unterdruckexperimente im ältesten Konzentrationslager Deutschlands (vgl. Michel, Cymes,2016:23), dem KZ Dachau durch (vgl. Alexander Mitscherlich/Fred Mielke,2016:27) und erfüllt damit seine vom Reichsführer SS geförderte Mission- die Rettung von Menschenleben (vgl. Michel, Cymes,2016: 30). Der Reichsführer SS sendet ihm zu diesem Zweck eine sarkophagähnliche aufrechtstehende lange Kiste mit Schalthebeln, die dazu dienen das gruftartige Gebilde luftdicht zu verriegeln und den Druck in seinem inneren zu kontrollieren. Die Dekompressionskammer, geht dem KZ-Arzt Dr. Rascher, dessen 39. Geburtstag gerade einmal 10 Tage zurückliegt, als leicht verspätetes aber dennoch sehnsüchtig erwartetes Geschenk, samt notwendiger Genehmigungen zur Durchführung von Unterdruckversuchen am Menschen zu (vgl. Michel, Cymes,2016:23-24). Über seinen persönlichen Referenten Dr. Rudolf Brandt lässt Heinrich Himmler ausrichten, dass Häftlinge für die Höhenflugforschung selbstverständlich gerne zur Verfügung gestellt würden. Rascher unterrichtete den Reichsführer SS ständig über den Fortgang dieser Versuche und ist in einem Brief vom 05.04.1942 der Ansicht, dass sie von außerordentlichem Interesse für den hochverehrten Herrn Reichsführer seien, der sich doch anlässlich seiner Reise nach Süddeutschland einige Versuche vorführen lassen solle. In einem beigefügten Zwischenbericht über Unterdruckversuche konstatiert er, dass der Sauerstoffmangel bzw. der niedrige atmosphärische Druck im Fallschirmsinkversuch weder aus 12 km noch aus 13 km Höhe tödlich gewirkt hätten. Es seien insgesamt 15 Extremversuche dieser Art angestellt worden, die schwerste auftretende Höhenkrankheit mit Bewusstlosigkeit sei nach 7 km Höhe beim Abstieg überwunden gewesen und stets völliger Aktionsfähigkeit gewichen. (vgl. Mitscherlich/Mielke,2016:30). Rascher kennt scheinbar keine Kriterien einer wissenschaftlich begründeten Auswahl von Versuchspersonen, noch interessieren ihn die Qualen seiner Versuchsopfer und er hat offenbar gar keine ethischen Bedenken dabei (vgl. Michel, Cymes, 2016: 32-33), mit seinen Versuchen bis auf 12 km Höhe zu gehen. Er schreibt darüber in seinem Zwischenbericht an Himmler:

[...]

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Detalles

Título
The Nuremberg Code of Medical Ethics (1947): Eingedenk des vergessenen ärztlichen Ethos im 1000- jährigen Reich
Subtítulo
Mit Beispielen der einer Medizin ohne Menschlichkeit im Dienste eines totalitären Regimes
Universidad
Munich University of Applied Sciences  (Fakultät 11 Studiengang angewandte Forschung in der Sozialen Arbeit (Master))
Curso
Wissenschafts- und Forschungsethik für die Planung, Entwicklung und Evaluation
Calificación
1,3
Autor
Año
2018
Páginas
19
No. de catálogo
V435489
ISBN (Ebook)
9783668769540
ISBN (Libro)
9783668769557
Tamaño de fichero
590 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Nürnberger Kodex 1947, Medizinverbrechen im Dritten Reich, Medizin ohne Menschlichkeit, NS- Ärzte und ihre Verbrechen, Medizin des Nationalsozialismus, Medizinverbrechen im 1000jährigen Reich, Sokrates in der Höhle, Ignoranz des ärztlichen Ethos, The Nuremberg Code of Medical Ethics (1947), Vergessenes ärztliches Ethos, Medizin im Dienste eines totalitären Regimes, NS- Medizin
Citar trabajo
Bachelor of Arts Stephan Walk (Autor), 2018, The Nuremberg Code of Medical Ethics (1947): Eingedenk des vergessenen ärztlichen Ethos im 1000- jährigen Reich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/435489

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