Die Herrschaft von Friedrich I. Barbarossa und die Rolle der Fürsten am Beispiel des Sturzes Heinrichs des Löwen


Term Paper (Advanced seminar), 2017

22 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die ersten Regierungsjahre Friedrich Barbarossas
2.1 Die Einbindung der Fürsten in die Reichspolitik
2.2 Die Förderung Heinrichs des Löwen seitens Friedrich Barbarossas

3. Der Sturz Heinrichs des Löwen und die Rolle der Fürsten
3.1 Die Machtstellung Heinrichs des Löwen in Sachsen
3.2 Der Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg als Gegenspieler
Heinrichs des Löwen
3.3 Der Prozess

4. Fazit

5. Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1 Quellen
5.2 Forschungsliteratur

1. Einleitung

Spätestens in der Folge des Wormser Konkordats sowie der Wahl Lothars III. wurden die Reichsfürsten vom König unabhängiger und stellten sich als Repräsentanten des römisch-deutschen Reiches heraus, also auch als Mit- oder Gegenspieler des Königs.[1] Das Reich bildete sich demgemäß gemeinsam aus dem König und den Reichsfürsten zusammen. Ohne die Unterstützung der Fürsten konnte auch Friedrich I. Barbarossa seine Herrschaft nicht ausüben, deren Mitwirkung an der Regierung durch ein Zitat von Otto von Freising aus der Gesta Frederici greifbar wird:

„Nach Vollzug aller Krönungszeremonien zog sich der König in die Privatgemächer der Pfalz zurück; er berief aus der Zahl der Fürsten besonders erfahrene und bedeutende zu sich, beriet mit ihnen über die Lage des Reiches und ordnete an, dass Gesandte an Papst Eugen, an die Stadt Rom und ganz Italien geschickt würden, die seine Wahl zum König anzeigen sollten.“[2]

Im Folgenden wird untersucht werden, welche Rolle und welchen Einfluss die Fürsten auf das Reichsgeschehen sowie auf die Handlungsspielräume Friedrich Barbarossas besaßen und ausübten. Die Untersuchung der genannten Fragestellung soll dabei am Beispiel des Sturzes Heinrichs des Löwen erfolgen. Zunächst werden die ersten Regierungsjahre des Kaisers kurz beleuchtet. Hierbei wird anfänglich die Einbindung der Fürsten in die Reichspolitik betrachtet, um anschließend auf die Förderung von Heinrich dem Löwen von Seiten Barbarossas einzugehen. In einem weiteren Schritt soll schließlich die Rolle der Fürsten am Sturz Heinrichs des Löwen näher beleuchtet werden. Dies geschieht zunächst unter der Betrachtung der Stellung des Löwen in seinem Herzogtum Sachsen. Nachdem ein näherer Blick auf die Bedeutung des Kölner Erzbischofs Philipp von Heinsberg hinsichtlich der Entmachtung des Löwen geworfen wird, erfolgt abschließend der Prozess gegen den Herzog. Die Auseinandersetzung mit Friedrich Barbarossa sowie Heinrich dem Löwen erfreut sich in der Forschung großer Beliebtheit und ist thematisch äußerst vielfältig. Im Rahmen dieser Arbeit können als grundlegend die Biographien von Ehlers, Opll, Laudage sowie insbesondere von Görich gelten.[3] Neben literarischen Quellen[4] erweist sich hinsichtlich der Entmachtung Heinrichs vor allem die Gelnhäuser Urkunde[5] als überaus wichtige und nützliche Quelle.

2. Die ersten Regierungsjahre Friedrich Barbarossas

2.1 Die Einbindung der Fürsten in die Reichspolitik

Die bereits anfangs erwähnte Mitwirkung der Fürsten an der Regierung Friedrich Barbarossas hat ihre Grundlegung im Lehnswesen, das als ein gegenseitiges Rechtsverhältnis zwischen beiden Parteien zu verstehen ist. Als zentral erweist sich dabei primär, dass sich der König als Lehnsherr gegenüber den Fürsten zu Schutz verpflichtete, die sich wiederum als Lehnsträger gegenüber dem König zu consilium et auxilium, also zu Rat und Hilfe verpflichteten. Dabei bezieht sich Rat vor allem auf die Pflicht zu Hoftagen zu erscheinen und an Hofgerichtsurteilen mitzuwirken. Hilfe bedeutete meist Kriegsdienst zu leisten, d.h. an der Reichsheerfahrt teilzunehmen und militärische Unterstützung zu leisten.[6] Dieses gegenseitige Beziehungsverhältnis hieß für Barbarossa seine Herrschaft stets auf die Mitwirkung der Fürsten auszurichten. Entscheidungen oder Urteile, die die Reichspolitik betrafen, wurden unter Berücksichtigung des Rates der Fürsten getroffen.[7] Gleichzeitig war Barbarossa bestrebt, Entscheidungen in einem möglichst großen Einklang mit den Fürsten zu treffen. Für seine Herrschaft benötigte er loyale Partner, die bereit waren, ihm Folge zu leisten. Dies zwang Barbarossa dazu, bestimmte Maßnahmen zu treffen, um die für seine Herrschaftssicherung wichtigen Fürsten an sich zu binden.[8] Hierfür machte sich Barbarossa die Erteilung verschiedener Privilegien an einzelnen Fürsten nutzbar, die in zahlreicher Weise aus den Anfängen Barbarossas Regierungszeit belegt sind. So wurde Welf VI., der Onkel Friedrich Barbarossas, mit einer Rangerhöhung zum Herzog versehen und mit dem Herzogtum Spoleto, der Markgrafschaft Tuszien und anderen italienischen Gütern belehnt.[9] Um den Böhmenherzog Wladislaw für eine Teilnahme am nächsten Italienzug zu gewinnen, erhielt dieser im Jahre 1158 das Privileg, an hohen Festtagen eine Krone tragen zu dürfen und erhielt zudem den Titel rex.[10] Auch wenn dies ein einmaliges Vorgehen war, steht es durchaus exemplarisch für die Politik des Ausgleichs von Interessen seitens Barbarossas.[11] Ohne das Entgegenkommen und die Rücksichtname der fürstlichen Interessen war es für Barbarossa schwerlich möglich, die Gunst der Fürsten für sich zu erlangen, die für eine erfolgreiche Regierungszeit aber essentiell war. Der Einfluss der Fürsten hatte ebenso Auswirkungen auf die Italienpolitik Barbarossas. Nach seiner Kaiserkrönung 1155 hatte Barbarossa umgehend die Absicht, das Königreich Sizilien anzugreifen. Gleichwohl war Barbarossa gleichzeitig auf die Beteiligung der Fürsten angewiesen, die jedoch mehrheitlich ihren Wunsch ausdrückten, den Zug auf Sizilien nicht zu unternehmen. Barbarossa folgte diesem Wunsch und setzte damit in seiner Politik Prioritäten. Dem Konsens mit den Fürsten und der inneren Konsolidierung seiner Herrschaft gewährte Barbarossa gegenüber den Interessen des Papstes Hadrian IV. Vorrang.[12] Letzterer forderte im Gegenzug für die Kaiserkrönung, dass Barbarossa den Papst unter anderem gegen normannische Besitzansprüche in Italien verteidigte, wie es im Konstanzer Vertrag[13] 1153 zwischen Barbarossa und dem damaligen Papst Eugen III. vereinbart wurde. Der nun nicht geführte Feldzug von Barbarossa gegen die Normannen auf Sizilien war der Anfang eines angespannten Verhältnisses zwischen Kurie und Kaisertum.[14]

2.2 Die Förderung Heinrichs des Löwen seitens Friedrich Barbarossas

Eine überaus wichtige Rolle innerhalb der Fürsten hatte Barbarossas Vetter Heinrich der Löwe inne, den er in den ersten beiden Jahrzenten seiner Herrschaftszeit stets förderte und mit Privilegien ausstattete. Mit der Vergabe verschiedener Besitzungen zugunsten des Herzogs sowie der Ausstattung königlicher Rechte nördlich der Elbe erhielt Heinrich der Löwe durch Barbarossa eine besondere Stellung im Reich und wurde dadurch gegenüber Heinrichs Konkurrenten wie Albrecht den Bären oder Erzbischof Hartwig von Bremen gestärkt.[15] Dennoch war Barbarossa an Ausgleich und Konsens im Reich interessiert, indem er beispielsweise 1158 Hartwig von Bremen unter anderem mit dem Recht der Investitur für die zum Bremer Erzbistum gehörenden Bistümer ausstattete und somit womöglich besänftigen versuchte.[16] Dass Barbarossa stets darum bemüht war, Auseinandersetzungen zwischen Fürsten friedlich beizulegen und dabei Ruhm und Ehre der Beteiligten zu wahren, zeigt auch die Beilegung des Konfliktes um das Herzogtum Bayern im Jahr 1156. Der vier Jahre dauernde Konflikt wurde im sogenannten Privilegium minus 1156 beigelegt. Der Babenberger Heinrich Jasomirgott verzichtete auf das Herzogtum Bayern, mit dem Heinrich der Löwe belehnt wurde. Als Ausgleich bekam Heinrich Jasomirgott die Mark Österreich, die durch Fürstenurteil vom Kaiser vom Herzogtum Bayern gelöst und in ein eigenes Herzogtum umgewandelt wurde. Indem Heinrich Jasomirgott dadurch seinen Herzogtitel behalten konnte, erhielt die honor et gloria, also die Ehre und der Ruhm des Onkels von Barbarossa keine Minderung.[17] Für diese Lösung des Konflikts benötigte es vier Jahre, in denen Barbarossa immer wieder Versuche der Vermittlung unternommen hatte. Anders als noch sein Vorgänger Konrad III. strebte Barbarossa eine Deeskalation an, indem er Heinrich Jasomirgott immer wieder entgegenkam, und zwar mehr als es nötig gewesen wäre.[18] Mehrere einberufene Hoftage, die zwischen Oktober 1152 und Februar 1154 stattfanden, brachten nicht die erwünschte Konfliktbeilegung, da Heinrich Jasomirgott durch abwechselndes Fernbleiben, sowie zugleich erklärend, er sei nicht rechtmäßig geladen, eine Entscheidung und Lösung verzögerte.[19] Damit ließ Heinrich Jasomirgott seine Rechtsauffassung der Angelegenheit erkennen, nämlich das Herzogtum Bayern als sein rechtmäßiger Besitz nicht zur Verfügung zu stellen.[20] Auf einem Hoftag im Juni 1154 in Goslar forcierte Barbarossa allerdings eine Entscheidung. Der anstehende Italienzug, für den er Heinrich den Löwen und dessen Truppenkontingente benötigte, sowie die Tatsache, bisher den Konflikt nicht gelöst zu haben, zwang Barbarossa zu handeln. Beide Gegenspieler wurden erstmals schriftlich geladen, womit Barbarossa deutlich die Notwendigkeit einer Lösungsfindung aufzeigte.[21] Die erneute Missachtung dieser Ladung seitens Heinrich Jasomirgott war allerdings eine offen gezeigte Nichtachtung des königlichen Gerichtes. Das fürstliche Hofgericht entzog ihm daraufhin das Herzogtum Bayern und sprach es Heinrich dem Löwen zu.[22] Trotz dieses Urteils und der deutlichen Unterstützung Heinrichs des Löwen zeigte sich Barbarossa gegenüber Heinrich Jasomirgott weiterhin kompromissbereit. Erst nachdem weitere Versuche des Schlichtens - Heinrich der Löwe trug den Titel eines dux Bavariae noch nicht offiziell und mit Otto von Freising wurde ein Vermittler installiert - Heinrich Jasomirgott nicht beschwichtigen konnten, wurden Heinrich dem Löwen das Herzogtum Bayern im Oktober 1155 in offizieller Weise übergeben.[23] Als Barbarossa seinen Onkel trotz des bereits durch Fürstenspruch entschiedenen Urteils persönlich aufsuchte und somit als der Ranghöhere mehr Entgegenkommen leistete als seiner kaiserlichen Ehre und Würde angemessen war, zeigte sich Heinrich Jasomirgott einsichtig und kompromissbereit.[24] Im September 1156 fand in einem Zeltlager auf den Barbinger Wiesen vor Regensburg schließlich der Ausgleich statt, um die bereits bestehenden Beschlüsse zu verkünden. Gemeinsam mit den Großen des Reiches reiste Barbarossa zum Lager Heinrich Jasomirgotts, womit wiederum das besondere Entgegenkommen des Kaisers deutlich erkennbar ist. In einer öffentlichen symbolischen Inszenierung, bei der die Ehre und der Rang Heinrich Jasomirgotts bedächtig beachtet wurde, verzichtete dieser mit der Übergabe von sieben Fahnen an Barbarossa auf das Herzogtum Bayern. Barbarossa belehnte sodann Heinrich den Löwen mit jenem Herzogtum, der dem Kaiser zwei Fahnen zurückgab, die die Mark Österreich darstellten und die nach Beschluss der Fürsten in ein Herzogtum umgewandelt und an Heinrich Jasomirgott übergeben wurde.[25]

Anhand des Konflikts um das Herzogtum und der langwierigen Lösungssuche wird insgesamt deutlich, inwieweit der Handlungsspielraum des Kaisers eingeengt war. Das mehrmalige Fernbleiben Heinrich Jasomirgotts auf die einberufenen Hoftage zeigt, dass die Beilegungsversuche des Konflikts seitens Barbarossas erfolglos blieben. Barbarossas Handlungsmöglichkeiten waren daher eingegrenzt und der Konflikt konnte nur durch starkes Entgegenkommen Barbarossas beigelegt werden. Ferner konnten jegliche Entscheidungen in diesem Konflikt nur mit der Beteiligung der restlichen Fürsten getroffen und durchgeführt werden, wie die Sprüche der Großen im Privilegium minus und auf dem Hoftag in Goslar veranschaulichen. Die Reichsfürsten gewannen vermehrt wachsenden Einfluss in die Reichspolitik und wurden tragende Säulen der Herrschaft Barbarossas. Die Mitwirkung der Fürsten an der Reichspolitik war daher unerlässlich, so dass Barbarossa auch immer wieder ein konsensuales Verhältnis der Reichsfürsten untereinander anstrebte.[26] Dennoch kann festgehalten werden, dass Barbarossa sein Ziel durch geschicktes Verhandeln und vor allem durch die Achtung der Ehre von Heinrich Jasomirgott erreichen konnte. Heinrich Jasomirgott behielt seinen Herzogtitel, wodurch sein Rang nicht gemindert erschien. Barbarossa verhinderte damit, dass der Konflikt eskalierte und bewahrte somit Frieden im Reich.[27] Solange Barbarossa in einem Streit zwischen zwei Fürsten als Schlichter fungierte, konnte er zudem unabhängig von den Fürsten handeln. Erst wenn aus dem Vermitteln ein Gerichtsverfahren nach lehnrechtlichen Prinzipien wurde, musste sich der Kaiser an die Entscheidungen der Fürsten binden und konnte nicht mehr unabhängig von diesen das Verfahren steuern.[28] Die Nutzung seiner Handlungsmöglichkeiten als Kaiser ergriff Barbarossa dabei stets in dem Sinne, dass er dabei seine Interessen durchsetzen konnte, so wie auch die Förderung seines Vetters Heinrichs des Löwen es zeigt.[29] Mit der Privilegierung seines Vetters strebte an Barbarossa die Gunst Heinrichs des Löwen zu erlangen und diese auch zu halten. Das Verhältnis beider war von gegenseitiger Rückendeckung geprägt und Heinrich der Löwe erwies sich als militärischer Partner unerlässlich.[30] Für den Italienzug 1154/55 wies Heinrich der Löwe im Vergleich zu den anderen Fürsten das größte Truppenkontingent auf und erwies sich auch für den Zug gegen Mailand ab 1159 als stärkster Partner.[31] Unter diesen Voraussetzungen stärkte Barbarossa die Stellung Heinrichs im Reich gegenüber anderen Großen. So auch als Heinrich der Löwe die Brücke des Bischofs Otto von Freising bei Föhring zerstörte, diese nach München verlegte und dort gleichfalls einen neuen Markt einrichtete. Der anschließende Ausgleich im Juni 1158 in Augsburg wurde im Vorteil für den bayerischen Herzog getroffen. Otto von Freising verzichtete auf den Brückenzoll, den bisher in Föhringen stattgefundenen Markt sowie auf eine Münze, die seither dort geschlagen wurde. Im Gegenzug erhielt Otto von Freising ein Drittel der Einnahmen, die Heinrich der Löwe durch den Brückenzoll und die Münze in München erzielte.[32]

3. Der Sturz Heinrichs des Löwen und die Rolle der Fürsten

3.1 Die Machtstellung Heinrichs des Löwen in Sachsen

Als Heinrich der Löwe 1142 das von seinem Vater entzogene Herzogtum Sachsen wiedererhalten hatte, nahm er eine entscheidende Machtposition im Reich ein, die mit der Rückgabe des Herzogtums Bayern eine erneute Steigerung erhielt. Mit beiden Herzogtümern besaß Heinrich der Löwe nun endgültig eine herausgehobene Stellung gegenüber den anderen Fürsten des Reiches, die jeweils nur ein Lehensgebiet besaßen.[33] Um den Sturz Heinrichs des Löwen einer näheren Betrachtung zu unterziehen, erscheint es zunächst sinnvoll, sich weniger Heinrichs Stellung in Bayern, als vielmehr die in Sachsen anzuschauen. Heinrich der Löwe hat seine herzogliche Macht in Sachsen weitaus mehr als in Bayern ausgedehnt, die vor allem durch familieneigene Besitz- und Rechtstitel sowie durch Ministerialien begründet war. Heinrich sah seine Stellung in Sachsen als eine Art Vizekönig an, womit er sich selbst und eben nicht Barbarossa als Lehnsherrn der Grafen verstand und damit beabsichtigte, zwischen dem König und den Grafen zu agieren. Mit dieser Absicht, dem Adel als Lehnsherr über zu stehen, strebte Heinrich jedoch nicht im Sinne einer konsensualen Herrschaft.[34] Um seinen Machtbereich in Sachsen ausdehnen zu können, vergrößerte Heinrich seine Rechte und Besitzansprüche, das sich zugleich meist nachteilig für den geistlichen und weltlichen Adel in Sachsen auswirkte. Mit der Vergrößerung des Machtraums Heinrichs in Sachsen, verkleinerte sich derselbe für die Großen in Sachsen, was zu erheblichen Konflikten führte.[35] Die Narratio der Gelnhäuser Urkunde, die 1180 zur Aberkennung der Reichslehen Heinrichs des Löwen ausgestellt wurde, begründet die Entscheidung wie folgt:

„denn er [Heinrich der Löwe] hatte die Freiheit von Kirchen Gottes und von Edlen des Reiches schwer unterdrückt dadurch, dass er ihre Besitzungen an sich riss und ihre Rechte schmälerte“.[36]

Heinrich dehnte seine Macht zum einen außerhalb seines Herrschaftsgebietes aus, nämlich nördlich der Elbe. Zum anderen stärkte er seine herzogliche Macht auch innerhalb Sachsens, indem er im mittleren und östlichen Gebiet dank seiner Besitzungen und einer effizienten Nutzung der Vogteien und Ministerialen seine Herrschaft aufbaute.[37] Um seine Macht auch in den restlichen Gebieten auszudehnen, wie insbesondere in Westsachsen, wandelte Heinrich seine herzogliche in eine lehnrechtliche Stellung um. Dies wird vor allem darin deutlich, dass jegliche Adels- und Grafenherrschaften, die ohne männlichen Erben blieben, an Heinrich zurückfallen sollten. Nach dem Traditionsverständnis der sächsischen Adelsgesellschaft, bei denen alle Ämter üblicherweise der Familie erhalten blieben, stieß Heinrich damit auf keine Zustimmung.[38] In gleicher Weise ist das bereits erwähnte Investiturrecht für die nordelbischen Bistümer Oldenburg, Mecklenburg und Ratzeburg zu sehen, die damit, von Barbarossa urkundlich genehmigt, Heinrich und eben nicht mehr dem Kaiser lehnsrechtlich untergeordnet waren.[39]

Seine lange währende Machtstellung in Sachsen verdankte Heinrich einerseits seiner militärischen Erfolge sowie die wirksame Verwendung der Ministerialen. Essentiell war aber insbesondere der dauerhafte Schutz durch Barbarossa, den sich der Welfe durch ebengleiche kontinuierliche Unterstützung für den Kaiser verdiente.[40] Die Politik Heinrichs in Sachsen zog unweigerlich den Unmut der sächsischen Großen auf den Herzog, die sich gegen den Welfen zusammenschlossen. Das entstandene Konfliktpotential zwischen dem Sachsenherzog und den sächsischen Fürsten entfaltete sich jedoch durch den Einfluss Barbarossas zunächst nicht.[41] Erst als Barbarossa ab November des Jahres 1166 in Italien verweilte, erhoben sich die sächsischen Großen gemeinsam mit anderen Großen des deutschen Reiches gegen den Welfen. Der Chronist Helmold von Bosau zählt in seiner Slawenchronik Erzbischof Wichmann von Magdeburg und Bischof Herrmann von Hildesheim zur Führung des Bündnisses gegen den Löwen.[42] Der Konflikt fand im folgenden Jahr seine Eskalation und in Sachsen entwickelte sich „der wilde Sturm des Aufstands, weil alle Fürsten gegen den Herzog kämpften“.[43] Weiteren Rückhalt fanden die Widersacher Heinrichs im Jahre 1167 im Kölner Erzbistum, die nun gemeinsam gegen den Löwen kriegerisch tätig werden wollten. Eine Delegation des Kölner Erzbistums fand sich in Magdeburg ein, um das gemeinsame Bündnis zu beschließen.[44] Der Kölner Erzbischof Rainald von Dassel befand sich zu der Zeit mit dem Kaiser in Italien, willigte aber per Brief aus der Ferne ein, indem er versprach, das geschlossene Bündnis zu bestätigen, sobald er zurückgekehrt sei.[45] Rainald von Dassel starb allerdings in Italien aufgrund einer dort ausgebrochenen Epidemie, so dass es zu der versprochenen Bestätigung des Bündnisses nicht kam. Dennoch dauerte der Krieg gegen Heinrich an und konnte erst 1170 eingestellt werden, nachdem Barbarossa nach mehreren einberufenen Hoftagen und Schlichtungsversuchen endlich erfolgreich intervenieren konnte.[46] Von Helmold von Bosau erfahren wir auch, dass der Löwe sich aus den Fäden der Großen befreien konnte und sogleich gestärkt aus dem Konflikt herauskam. Durch den Tod des Erzbischofes Hartwig wurde dessen Position neu gewählt und es kam zu einer Doppelwahl, in dessen Folge beide Kandidaten, unter ihnen auch ein Sohn des mit Heinrich verfeindeten Albrecht den Bären, von Barbarossa abgesetzt wurden. Der Kaiser setzte nach Wunsch Heinrichs den Halberstädter Dompropst Balduin ein, so dass der Löwe den neuen Erzbischof des Erzbistums und der Stadt Bremen nun nach seinem Willen lenken konnte.[47] Barbarossa konnte mit seinem Einfluss als Kaiser auf den Konflikt entscheidend einwirken. Sein Handlungsspielraum ging so weit, dass er die Gegner des Löwen mit seiner Schlichtung zwar zunächst bändigen konnte. Doch die Feindseligkeit der sächsischen und anderer Großen aus dem Reich wurde damit nicht beendet. Mit der Einsetzung des Wunschkandidaten Heinrichs für das Amt des Erzbischofs in Bremen hat sich die Missstimmung gegenüber dem sächsischen Herzog wohl eher verfestigt als gelöst.

3.2 Der Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg als Gegenspieler
Heinrichs des Löwen

Lange wurde in der Forschung die Ansicht geteilt, dass die nicht geleistete Heerfolge Heinrichs nach Italien 1174 und der im Jahre 1176 angebliche Kniefall Barbarossas vor Heinrich dem Löwen in Chiavenna den Ausschlag für ein angespanntes Verhältnis zwischen dem Herzog und dem Kaiser gewesen sei, in deren Folge der Löwe nun als der Gejagte Barbarossas gelten müsse.[48] Die neuere Forschung tendiert nunmehr vermehrt dazu, dass der Begegnung in Chiavenna keine Historizität beizumessen und der Kniefall Barbarossas demnach ein Konstrukt der Geschichtsforschung ist.[49] Diese Kontroverse soll und kann hier nicht näher erörtert werden und ist für diesen Gegenstand auch weniger interessant. Wichtig ist vielmehr die Tatsache, und dies ist für den weiteren Verlauf entscheidend, dass Heinrich der Löwe an den Ereignissen in Italien nicht teilgenommen hat. Stattdessen begleiteten mit den sächsischen Fürsten und insbesondere den Erzbischöfen von Magdeburg und Köln jene Fürsten den Kaiser nach Italien, die dem Herzog feindlich gesinnt waren.[50] Vor allem Philipp von Heinsberg, der nach dem Tod von Rainald von Dassel dessen Stellung als Erzbischof von Köln übernahm, erhielt mit seinen Verdiensten für den Kaiser in Italien überaus positive Resonanz von Barbarossa.[51] Philipp entwickelte sich durch seine kaiserlichen Dienste mehr und mehr zu einem engen Partner Barbarossas. Er unterstützte den Kaiser fortan in Italien, indem er 1174 und 1176 Heeresfolge leistete und ebenso an den zwischen Papst Alexander III. und Barbarossa stattfindenden Friedensverhandlungen 1175 und vor allem 1177 in Venedig mitwirkte.[52] Der jahrelang währende Konflikt zwischen Barbarossa und Alexander III. fand mit dem Frieden von Venedig 1177 ein Ende, an dessen Aushandlung auch Philipp sowie der Erzbischof Wichmann von Magdeburg maßgeblichen Anteil hatten.[53] Es waren also entsprechend die Gegner Heinrichs des Löwen und nicht er, die an den Verhandlungen beteiligt waren und somit ihre Interessen vorantreiben konnten. So wurde unter anderem festgelegt, dass der im Jahr 1160 nach Wunsch von Heinrich eingesetzte Bischof Geros von Halberstadt abgesetzt und der damals vertriebene Ulrich in sein Amt wiedereingesetzt werden soll. Ebenso wurde der Anspruch Siegfrieds, ein Sohn Albrechts des Bären, auf den Bremer Erzbischofssitz sowie die von Balduin kirchenrechtlichen Regelungen einer Überprüfung unterzogen.[54] Mit diesen Maßnahmen entzogen sie dem Herzog den unmittelbaren Einfluss auf jene Bistümer, die ihm bisher auch lehnrechtlich untergeordnet waren.[55] Der Konflikt war damit wieder von Neuem entfacht und führte zu Kämpfen um die Halberstädter Kirchenlehen. Als Philipp aus Italien heimkehrte und das Erbe seines Schwagers Otto von Assel vom Löwen forderte, ging er zudem ein Bündnis mit Ulrich ein und fiel in das westfälische Territorium des Herzogs ein.[56] Im November des Jahres 1178 hörte sich der heimkommende Kaiser an einem in Speyer angesetzten Hoftag die gegeneinander gerichteten Klagen der jeweiligen verfeindeten Parteien an. Er verlegte den Fall auf einen späteren in Worms stattfindenden Hoftag im Januar 1179.[57] Dort sollte sich Heinrich, und eben nicht umgekehrt, den Klagen der Fürsten verantworten. Mit Philipp erhielt die Gruppe der Gegner Heinrichs nun einen weiteren und vielmehr bedeutenderen Gegenspieler des Herzogs, dessen erstarkter Einfluss unübersehbar war.[58] Als überaus treuer Unterstützer konnte Barbarossa sich in Italien auf den Erzbischof stützen, der ein wesentlicher Architekt des Friedens von Venedig war. Anders nun Heinrich der Löwe. Bestimmte der Herzog bis vor kurzem noch die Reichspolitik mit und war der einflussreichste Fürst an der Seite des Kaisers, verlor er der durch die Nichtmitwirkung an den Ereignissen in Italien mehr und mehr an politischem Gewicht. Der Herzog folgte seiner Ladung zum Hoftag in Worms nicht, denn dies hätte der gegen ihn gerichteten Klage Berechtigung verliehen.[59] Heinrich war nun selbst der Angeklagte und genoss von Barbarossa erstmals nicht wie gewohnt dessen Protektion, indem der Kaiser die Klage der Fürsten zuließ. Als belastend für die Beziehung zwischen dem Welfen und Barbarossa erwies sich auch der Fall um das anstehende Erbe Welfs VI., dessen einziger Sohn bereits 1167 verstarb. Als Neffen von Welf VI. wären sowohl Heinrich als auch Barbarossa für das Gesamterbe in Frage gekommen. Zunächst einigte sich Welf VI. mit Heinrich. Doch nachdem der Herzog wohl den verlangten Kompensationszahlungen an Welf VI. nicht nachgekommen ist, angeblich hoffend auf einen baldigen Tod des bereits alternden Onkels, entschied sich Welf VI. doch für Barbarossa als Erben. Die genauen Gründe, ob schlichtweg aus Verärgerung oder weil der Kaiser zahlungswilliger oder über größere Geldmittel verfügte, kann nicht abschließend geklärt werden. Jedoch konnte Barbarossa dem Herzog mit dem Erbzuschlag die materielle sowie rechtliche Grundlage der Loyalität der schwäbischen Getreuen Heinrichs des Löwen entziehen.[60]

3.3 Der Prozess

Nach der Nichterscheinung auf dem Wormser Hoftag Anfang 1179 erschien Heinrich der Löwe auf dem im Juni desselben Jahres einberufenen Hoftag in Magdeburg ebenfalls nicht. Mit diesem erneuten Fernbleiben legte Barbarossa die Acht über seinen Vetter, da er die Missachtung des kaiserlichen Gerichts, der Fürsten sowie seiner selbst nicht ignorieren konnte. Wahrscheinlich war dies auch ein Versuch, den Löwen doch noch zum Erscheinen zu bewegen.[61] Doch der Löwe setzte sein Fernbleiben fort und missachtete auch die Ladungen für die nächsten Hoftage in Naumburg, Kayna und Anfang 1180 in Würzburg. Als Folge wurden dem Herzog durch Fürstenspruch seine beiden Herzogtümer Sachsen und Bayern aberkannten.[62] Der Kaiser bestätigte das Fürstenurteil und es folgten ab Frühjahr 1180 militärische Auseinandersetzungen, bei der die neue Ordnung mithilfe der Fürsten durchgesetzt werden sollte. Die Kämpfe endeten mit der Einnahme der Stadt Lübeck im Sommer 1181.[63] Noch vor dem endgültigen Fürstenspruch versuchte Barbarossa vermutlich den Konflikt anderweitig zu lösen und suchte nach einem Ausgleich zwischen Heinrich und den Fürsten. Ähnlich wie im Fall von Heinrich Jasomirgott war wohl die verwandtschaftliche Verbindung zwischen dem Löwen und Barbarossa Auslöser dafür, dass der Kaiser Heinrich aufsuchte.[64] Von Arnold von Lübeck erfahren wir in diesem Zusammenhang, dass Barbarossa sich mit seinem Vetter in Haldensleben traf und ihm dort angeblich für 5000 Mark Silber seine Vermittlung in dieser Sache anbot, um die Fürsten zu einer Aussöhnung zu bewegen und dem Löwen zu begnadigen.[65] Inwieweit dieser Bericht tatsächlich glaubwürdig ist, kann nicht vollkommen geklärt werden. Geldbeträge dienten normalerweise nicht dazu, die erfahrene Ehrverletzung zu bereinigen.[66] Dass Barbarossa aber seinem langjährigen Unterstützer in irgendeiner Weise entgegenkommen und zwischen diesem und den Fürsten einen Ausgleich erzielen wollte, macht durchaus Sinn und scheint glaubhaft. Heinrich der Löwe lehnte das Angebot seines Vetters allerdings ab. Um der Ehre der Fürsten und des Kaisers aber wieder herstellen zu können, musste der Löwe sich unterwerfen.[67] Der Ausgleichsversuch Barbarossas zeigt, dass er dabei sicherlich den üblichen Weg der Unterwerfung des Löwen gehen wollte. Also mit einer symbolischen Geste der Reue des Löwen und der dann anschließenden Reaktion der Gnade des Kaisers. Die Verzeihung seitens des Kaisers hätte demnach bedeutet, Heinrich in seine frühere Machtstellung wiedereinzusetzen.[68] Dass es aber anders gekommen ist, nämlich zur Entmachtung sowie Nichtwiedereinsetzung Heinrichs in seine vorherige Stellung, verdeutlicht den starken Einfluss der Fürsten auf Barbarossa. Die Fürsten beabsichtigten jegliche Möglichkeit einer Wiedererstarkung des Löwen zu verhindern und verlangten dem Kaiser das Versprechen ab, den Löwen nie wieder in seine vorherige Position einzusetzen, es sei denn das Einverständnis aller läge vor.[69] Nachdem Hoftag in Würzburg und der Aberkennung der Herzogtümer Bayern und Sachsen sowie aller Reichslehen Heinrichs, kamen Kaiser und Fürsten im April 1180 erneut zusammen, bei der es um die Teilung des Herzogtums Sachsen ging. In diesem Rahmen kam es zu der Ausstellung der Gelnhäuser Urkunde, die die Beschlüsse schriftlich und rechtlich fixierte. Die Tatsache, dass dieses Verfahren ein nach Lehnrecht erfolgtes Gerichtsverfahren war, macht deutlich, dass Barbarossa, anders als im Fall um das Herzogtum Bayern, vom Willen der Fürsten abhängig war und er nicht mehr nach seinem Sinne handeln konnte.[70] In der Narratio der Urkunde werden die Vorwürfe, die zur Verurteilung Heinrichs führten, zusammengefasst: die Unterdrückung der Freiheit der Kirchen Gottes sowie der Adligen des Reiches, die wiederholte Weigerung, trotz der nach Lehnrecht erfolgten dreimaligen Ladung, vor das Hofgericht zu erscheinen und die damit verbundene Missachtung der kaiserlichen Gerichtsbarkeit. Im Anschluss wird dargelegt, dass Erzbischof Philipp von Köln den westlichen Teil als neu geschaffenes Herzogtum Westfalen zugesprochen bekommt und der östliche Teil an Bernhard von Anhalt fiel.[71] Die Entscheidung über das Herzogtum Bayern wurde im September 1180 auf einem Hoftag in Altenburg gefallen. Die Mark Steiermark und das Gebiet Meranien wurden aus dem Herzogtum Bayern in ein eigenes Herzogtum umgewandelt und das nun verkleinerte Bayern an Pfalzgraf Otto von Wittelsbach belehnt.[72]

Barbarossa hatte sich zwischen Heinrich dem Löwen und dessen Gegnern, den Fürsten und insbesondere den nun einflussreichen Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg, positionieren müssen. Konnte sich Barbarossa lange Zeit vor seinem Vetter stellen, war die Gruppe der Gegner des Löwen diesmal zu groß, als dass Barbarossa hätte nachgeben können. Der Handlungsspielraum von Barbarossa wurde von den Fürsten diktiert und er musste sich zwischen ihnen und Heinrich entscheiden. Da zu dieser Zeit der Kölner Erzbischof mehr Einfluss besaß und auf dem Zenit seiner politischen Bedeutsamkeit stand, wohingegen Heinrich an Bedeutung und seiner früheren Gunst verlor, hatte sich Barbarossa gegen den Löwen und für den Konsens mit den Fürsten entscheiden müssen. Damit begründete er seine Herrschaftsausübung weiterhin auf den Grundsatz des gemeinsamen Konsenses. Allerdings konnte er diesmal den Weg und die Ausweitung der Entmachtung Heinrichs nicht selbst bestimmen, sondern musste sich dem Einfluss der Fürsten beugen.[73] Der Prozess gegen Heinrich den Löwen und dessen Folgen wird in der Forschung als Zäsur der königlichen Herrschaft gesehen. Mit der Teilung der Herzogtümer Sachsens und Bayerns ordnete sich das Reich neu, es traten fürstliche Herrschaftsgebiete hervor, die sowohl geistlich als auch weltlich waren und die Königsgewalt wurde mit der Neuordnung begrenzt.[74]

[...]


[1] Heinemeyer, Karl: König und Reichsfürsten in der späten Salier- und frühen Stauferzeit, in: Blätter für deut- sche Landesgeschichte (1986), S. 1-39, hier S. 8-17; Opll, Ferdinand: Friedrich Barbarossa, Darmstadt 42009, S. 225f.; Schimmelpfennig, Bernhard: Könige und Fürsten, Kaiser und Papst im 12. Jahrhundert, Enzyklopä- die Deutscher Geschichte 37, München ²2010, S. 101f.

[2] OttoFris/Rahew 2, 4.

[3] Vgl. Ehlers, Joachim: Heinrich der Löwe. Eine Biographie, München 2008; Opll, Ferdinand: Friedrich Barbarossa, Darmstadt 42009; Laudage, Johannes: Friedrich Barbarossa (1152-1190). Eine Biographie, Re- gensburg 2009; Görich, Knut: Friedrich Barbarossa. Eine Biographie, München 2011.

[4] Vgl. Otto von Freising sowie Helmold von Bosau, Arnold von Lübeck und Otto von St. Blasien. Letztere be- richten allerdings erst Jahre später von den Ereignissen, was in der Betrachtung durchaus zu berücksichtigen ist.

[5] Vgl. DF. I. 795.

[6] Opll, Friedrich Barbarossa, S. 226f.

[7] Patze, Hans: Friedrich Barbarossa und die deutschen Fürsten, in: Haussherr, Reiner; Väterlein, Christian (Hg.): Die Zeit der Staufer. Geschichte – Kunst – Kultur. Katalog der Austellung Stuttgart 1977, Bd. 5 Supp- lement: Vorträge und Forschungen, Stuttgart 1979, S. 35-75, hier S. 38f.; Opll, Friedrich Barbarossa, S. 225f.

[8] Opll, Friedrich Barbarossa, S. 227; Laudage, Friedrich Barbarossa, S. 89.

[9] Feldmann, Karin: Herzog Welf VI. und sein Sohn. Das Ende des süddeutschen Welfenhauses (mit Regeten), Tübingen 1967, S. 33f.; Opll, Friedrich Barbarossa, S. 233; Laudage, Friedrich Barbarossa, S. 90.

[10] Vgl. RI 4, 2, Nr. 398; Laudage, Friedrich Barbarossa, S. 91; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 134. Vgl. auch den Konflikt mit den Zähringern: Büttner, Heinrich: Friedrich Barbarossa und Burgund. Studien zur Politik der Staufer während des 12. Jahrhunderts. Reichenau-Vorträge 1965-1967, VuF 12, Sigmaringen 1968, S. 79-119; Althoff, Gerd: Die Zähringer – Herzöge ohne Herzogtum, in: Schmid, Karl (Hg.): Die Zähringer. Schweizer Vorträge und neuere Forschungen, Veröffentlichungen zur Zähringerausstellung 3, Sigmaringen 1990, S. 81-94.

[11] Laudage, Friedrich Barbarossa, S. 91.

[12] Patze, Friedrich Barbarossa, S. 39; Opll, Friedrich Barbarossa, S. 51.

[13] Zum Konstanzer Vertrag vgl. Engels, Odilo: Zum Konstanzer Vertrag von 1153, in: Hehl, Ernst-Dieter [u.a.] (Hg.): Deus qui mutat tempora: Menschen und Institutionen im Wandel des Mittelalters. Festschrift für Al- fons Becker zu seinem 65. Geburtstag, Sigmaringen 1987, S. 235-258 u. Laudage, Johannes: Alexander III. und Friedrich Barbarossa, Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. Böhmer Regesta Imperii 16, Köln [u.a.] 1997, S. 33-62.

[14] Hierzu und zum weiteren Verlauf vgl. Opll, Barbarossa, S. 57-61. Vgl. zudem Kölzer, Theo: Der Königshof im normannisch-staufischen Königreich Sizilien, in: Laudage, Johannes; Leiverkus, Yvonne (Hg.): Rittertum und höfische Kultur der Stauferzeit, Europäische Geschichtsdarstellungen 12, Köln [u.a.] 2006, S. 93-110.

[15] Heinrich erhielt das Erbe des Grafen Hermann II. von Winzenburg. Zudem wurde ihm die Vogtei über das Reichskloster Reichenau zurückübertragen, die von Konrad III. entzogen wurde. 1154 bekam Heinrich von Barbarossa das Investiturrecht in den drei wiedererrichteten Bistümern nördlich der Elbe zugesprochen. Vgl. hierzu Jordan, Karl: Heinrich der Löwe. Eine Biographie, Beck’sche Sonderausgaben, München 1979, S. 50f.; Weinfurter, Stefan: Die Entmachtung Heinrichs des Löwen, in Luckhardt, Jochen; Niehoff, Franz (Hg.): Heinrich der Löwe und seine Zeit. Herrschaft und Repräsentation der Welfen 1125-1235, Bd. 2: Essays, München 1995, S. 180-189, hier 182f.; Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 39; Görich, Knut: Jäger des Löwen oder Getriebener der Fürsten? Friedrich Barbarossa und die Entmachtung Heinrichs des Löwen, in: Hechberger, Werner; Schuller, Florian (Hg.): Staufer & Welfen. Zwei rivalisierende Dynastien im Hochmit- telalter, Regensburg 2009, S. 99-117, hier 107.

[16] Görich, Friedrich Barbarossa, S. 127.

[17] Vgl. DF. I. 151; RI 4, 2, Nr. 415, vgl. OttoFris/Rahew 2, 57; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 128.

[18] Görich, Friedrich Barbarossa, S. 128.

[19] Jordan, Heinrich der Löwe, S. 51f.; Laudage, Friedrich Barbarossa, S. 94; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 129.

[20] Görich, Friedrich Barbarossa, S. 129.

[21] OttoFris/Rahew 2, 12; Jordan, Heinrich der Löwe, S. 51; Laudage, Friedrich Barbarossa, S. 94f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 129.

[22] Vgl. RI 4, 2, Nr. 222-224. Vgl. auch Jordan, Heinrich der Löwe, S. 51f.; Laudage, Friedrich Barbarossa, S. 95; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 129.

[23] OttoFris/Rahew 2, 5; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 130.

[24] Laudage, Friedrich Barbarossa, S. 96; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 131.

[25] DF. I. 151; RI 4, 2, Nr. 415; OttoFris/Rahew 2, 57. Vgl. auch Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 98; Laudage, Friedrich Barbarossa, S. 96f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 131f.

[26] Laudage, Friedrich Barbarossa, S. 94 u. 96f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 142.

[27] Opll, Friedrich Barbarossa, S. 228f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 132.

[28] Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 97.

[29] Opll, Friedrich Barbarossa, S. 228f.; Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 97; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 133.

[30] Jordan, Heinrich der Löwe, S.61f.; Hechberger, Werner: Staufer und Welfen 1125-1190. Zur Verwendung von Theorien in der Geschichtswissenschaft, Passauer historische Forschungen 10, Köln [u.a.] 1996, S. 303- 306; Schneidmüller, Bernd: Die Welfen. Herrschaft und Erinnerung (819-1252), Urban Taschenbücher 465, Stuttgart 2000, S. 188 u. 194; Opll, Friedrich Barbarossa, S. 234.

[31] Schneidmüller, Welfen, S. 190; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 133.

[32] Dendorfer, Jürgen: Von den Babenbergern zu den Welfen. Herzog und Adel in Bayern um die Mitte des 12. Jahrhunderts, in: Seibert, Hubertus [u.a.] (Hg.): München, Bayern und das Reich im 12. und 13. Jahrhundert. Lokale Befunde und überregionale Perspektiven, München 2008, S. 221-247, hier S. 237; Deutinger, Roman: Conventio u. sententia principum. Der Rechtsstreit um München und Föhring 1158 und 1180, in: Seibert, München, S. 125-139; Görich, Jäger des Löwen, S. 107f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 132f.

[33] Jordan, Heinrich der Löwe, S. 52; Schneidmüller, Welfen, S. 206f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 463- 465.

[34] Jordan, Heinrich der Löwe, S. 52; Ehlers, Joachim: Heinrich der Löwe und der sächsische Episkopat, in: Haverkamp, Alfred (Hg.): Friedrich Barbarossa. Handlungsspielräume und Wirkungsweisen des staufischen Kaisers, Vorträge und Forschungen 40, Sigmaringen 1992, S. 436-466, hier 436; Schneidmüller,Welfen, S. 206f. u. 211; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 463-465.

[35] RI 4, 2, Nr. 1226; Helmold 103; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 464-466.

[36] DF. I. 795.

[37] Weinfurter, Die Entmachtung, S. 182; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 465.

[38] Ehlers, sächsische Episkopat, S. 439; Weinfurter, Die Entmachtung, S. 182.

[39] DF. I. 80; Jordan, Heinrich der Löwe, S. 52; Ehlers, sächsische Episkopat, S. 440; Weinfurter, Die Entmach- tung, S. 183; Görich, Jäger des Löwen, S. 107.

[40] Weinfurter, Die Entmachtung, S. 183; Görich, Jäger des Löwen, S. 108; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 465.

[41] Görich, Friedrich Barbarossa, S. 465. Vgl. auch Helmold 103; RI IV.2, Nr. 1226.

[42] Helmold 103.

[43] Helmold 105. Vgl. zudem Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 141-149.

[44] Görich, Friedrich Barbarossa, S. 466; UBMagd Nr. 324.

[45] Burkhardt, Stephan: Mit Stab und Schwert. Bilder, Träger und Funktionen erzbischöflicher Herrschaft zur Zeit Kaiser Friedrich Barbarossas, Ostfildern 2008, S. 523f.; Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 143f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 466.

[46] Helmold 107; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 466.

[47] Helmold 107. Vgl. auch Ehlers, sächsische Episkopat, S. 449f.; ders., Heinrich der Löwe, S. 148; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 466.

[48] Zuletzt vgl. Stöckel, Jan-Peter: Reichsbischöfe und Reichsheerfahrt unter Friedrich I. Barbarossa, in: Engel, Evamaria; Töpfer, Bernhard (Hg.): Kaiser Friedrich. Landesausbau – Aspekte seiner Politik – Wirkung, For- schungen zur mittelalterlichen Geschichte 36, Weimar 199, S. 9-30; Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 220-227; Garnier, Claudia: Die Kultur der Bitte. Herrschaft und Kommunikation im mittelalterlichen Reich, Symboli- sche Kommunikation in der Vormoderne, Darmstadt 2008, S. 188-202.

[49] Vgl. hierfür bes. Hechberger, Staufer, S. 311. Vgl. auch Görich, Friedrich Barbarossa, S. 483f.

[50] Görich, Friedrich Barbarossa, S. 470.

[51] DF. I. 663.

[52] Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 218; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 467-470.

[53] Vgl. dazu Laudage, Alexander III.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 389-461.

[54] Görich, Friedrich Barbarossa, S. 470.

[55] Georgi, Wolfgang: Wichmann, Christian, Philipp und Konrad: Die „Friedensmacher“ von Venedig?, in: Weinfurter, Stefan (Hg.): Stauferreich im Wandel, Stuttgart 2002, S. 41-84, hier 73-77; Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 321f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 470f.

[56] Oppl, Friedrich Barbarossa, S. 127f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 471.

[57] Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 329; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 471f.

[58] RI 4, 2, Nr. 2461f. ArnLub 2, 10; Ehlers, Heinrich der Löwe, Friedrich Barbarossa, S. 472.

[59] Görich, Jäger des Löwen, S. 109; ders., Friedrich Barbarossa, S. 474.

[60] OttoBlas 21, S. 62f.; Baaken, Katrin: Herzog Welf VI. und seine Zeit, in: Jehl, Rainer (Hg.): Welf VI., Sigmaringen 1994, S. 9-28, hier 24; Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 329f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 468f.

[61] Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 331f.; Görich, Jäger des Löwen, S. 109; ders., Friedrich Barbarossa, S. 475.

[62] Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 332f.; Görich, Jäger des Löwen, S. 109; ders., Friedrich Barbarossa, S. 475.

[63] Zu den kriegerischen Auseinandersetzungen vgl. Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 333-343; Görich, Jäger des Löwen, S. 109f.; ders., Friedrich Barbarossa, S. 479-481.

[64] Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 97; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 475f.

[65] ArnLub 2, 10; Althoff, Gerd: Die Historiographie bewältigt. Der Sturz Heinrichs des Löwen in der Darstel- lung Arnolds von Lübeck, in: Schneidmüller, Bernd (Hg.): Die Welfen und ihr Braunschweiger Hof im ho- hen Mittelalter, Wiesbaden 1995, S. 163-182, hier 177; Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 331f.; Görich, Knut: Versuch zur Rettung von Kontingenz – Oder: Über Schwierigkeiten beim Schreiben einer Biographie Fried- rich Barbarossas, in: Frühmittelalterliche Studien 43, Berlin [u.a.] 2009, S. 179-197, hier 194f.; ders., Fried- rich Barbarossa, S. 476.

[66] Görich, Friedrich Barbarossa, S. 476. Laudage hält den Bericht im Gegensatz zu Görich für unglaubwürdig, vgl. Laudage, Friedrich Barbarossa, S. 281.

[67] Görich, Friedrich Barbarossa, S. 477.

[68] Görich, Friedrich Barbarossa, S. 477.

[69] ArnLub 2, 22; Schneidmüller, Welfen, S. 233f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 477f.

[70] Ehlers, Heinrich der Löwe, S. 97.

[71] DF. I. 795.

[72] RI 4, 2, Nr. 2562f.; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 479.

[73] Vgl. Weinfurter, Erzbischof Philipp, S.479; Görich, Jäger des Löwen, S. 114-116; ders., Friedrich Barba- rossa, S. 482.

[74] Heinemeyer, König und Reichsfürsten, S. 34; Schneidmüller, Die Welfen, S. 229; Weinfurter, Stephan: In- vestitur und Gnade. Überlegungen zur gratialen Herrschaftsordnung im Mittelalter, in: Investitur- und Krö- nungsrituale. Herrschaftseinsetzungen im kulturellen Vergleich, Köln 2005, S. 105-123, hier 122; Opll, Friedrich Barbarossa, S. 237; Görich, Friedrich Barbarossa, S. 482.

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Details

Title
Die Herrschaft von Friedrich I. Barbarossa und die Rolle der Fürsten am Beispiel des Sturzes Heinrichs des Löwen
College
Johannes Gutenberg University Mainz
Grade
1,3
Author
Year
2017
Pages
22
Catalog Number
V436371
ISBN (eBook)
9783668767164
ISBN (Book)
9783668767171
File size
561 KB
Language
German
Keywords
Friedrich Barbarossa, Barbarossa, Heinrich der Löwe, Fürsten, Mittelalter, Sturz Heinrich der Löwe, Friedrich I. Barbarossa
Quote paper
Dominik Höhl (Author), 2017, Die Herrschaft von Friedrich I. Barbarossa und die Rolle der Fürsten am Beispiel des Sturzes Heinrichs des Löwen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/436371

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