Sowohl in Deutschland als auch in den USA sah man sich dem rechtlichen Problem gegenübergestellt, ob und inwiefern der Käufer eines mangelhaften Produktes Schadensersatz nach Deliktsrecht erhalten soll, wenn sich das Produkt aufgrund der Mangelhaftigkeit beschädigte oder gar zerstörte. Anknüpfungspunkt einer deliktischen Haftung ist sowohl in Deutschland als auch in den USA die Verletzung des Eigentums in Form der Kaufsache des Käufers durch die Verletzung einer Pflicht des Herstellers der Kaufsache. Dieses rechtliche Problem wirft in Deutschland und in den USA dieselben Fragen und Probleme auf: Liegt überhaupt eine deliktsrechtlich relevante Eigentumsbeschädigung vor, wenn sich eine Kaufsache selber zerstört? Muß nicht sowieso das vertragliche Gewährleistungsrecht gelten? Kann man überhaupt praktikable Kriterien finden, die eine sachgerechte Abgrenzung des Deliktsrecht vom Vertragsrecht ermöglichen?
In der vorliegenden Schrift wird zunächst der vertrags- und deliktsrechtliche Hintergrund der Haftungsproblematik in Deutschland und in den USA dargestellt. Anschließend werden die unterschiedlichen Lösungsmöglichkeiten vorgestellt, die sich in Deutschland und in den USA entwickelten. Im Rahmen eines Methodenvergleichs soll versucht werden, die unterschiedlichen Lösungen in einem Bezug zum jeweiligen Rechtssystem zu setzen um Aufschluß zu erhalten, ob und wie die unterschiedliche methodische Herangehensweise an ein rechtliches Problem, geprägt durch das jeweilige Rechtssystem, die Lösungswege beeinflußt. Besonderes Interesse soll hierbei auf das unterschiedliche Spektrum der Lösungsmöglichkeiten und auf die jeweilige Argumentation hinter einem Lösungsweg gelegt werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Vertrags- und deliktsrechtlicher Hintergrund
I. Grundlagen im amerikanischem Recht
1. Vertragliche Haftung
2. Deliktische Haftung
II. Grundlagen im deutschen Recht
1. Vertragliche Haftung
2. Deliktische Haftung
III. Rechtsvergleich der Grundlagen
1. Vertragliche Haftung
2. Deliktische Haftung
3. Historische Entwicklung des Käuferschutzes im Wege des Vertragsrecht und des Deliktsrecht
C. Die Kollision von Deliktsrecht und Vertragsrecht
I. Entscheidungen in den USA
1. Vorbemerkungen
2. Die einzelnen Entscheidungen
3. Zusammenfassung
II. Entscheidungen in Deutschland
1. Vorbemerkungen
2. Die einzelnen Entscheidungen
3. Zusammenfassung
D. Vergleich der Lösungen in den USA und in Deutschland
I. Die verschiedenen Lösungsansätze
1. Uneingeschränkter Schadensersatz nach dem Deliktsrecht
2. Grundsätzlich keine Anwendung des Deliktsrecht
3. Vermittelnde Ansichten
II. Die verschiedenen Argumente
1. Argumente, die sowohl in den USA als auch in Deutschland eingesetzt wurden
2. Argumente, die nur in den USA eingesetzt wurden
3. Argumente, die nur in Deutschland eingesetzt wurden
III. Bewertung der Urteile
1. Vorüberlegung
2. Bewertung der Argumente im einzelnen
3. Zusammenfassung
E. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtsvergleichende Fragestellung, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Käufer nach deliktsrechtlichen Grundsätzen Schadensersatz für ein Produkt verlangen kann, das sich aufgrund eines Mangeldefekts selbst beschädigt oder zerstört hat.
- Methodenvergleich zwischen Common Law (USA) und Civil Law (Deutschland)
- Analyse der Abgrenzung zwischen vertraglicher Gewährleistung und deliktischer Produkthaftung
- Untersuchung der "Weiterfresserschäden" (spreading defects) in der Rechtsprechung
- Bewertung der jeweiligen Argumentationsstrategien und "policy considerations"
Auszug aus dem Buch
C. Die Kollision von Deliktsrecht und Vertragsrecht
Im Rahmen dieser Arbeit wurden bisher die vertraglichen und deliktischen Rechtsbehelfe dargestellt, die dem Käufer oder Benutzer einer defekten Sache gegenüber dem Verkäufer oder Hersteller derselben in Deutschland und den USA zur Verfügung stehen können. Dabei wurden auch die Unterschiede zwischen Deutschland und den USA aufgezeigt und beschrieben, welche Fallgruppen welchen Rechtsfolgen in den USA und in Deutschland zugeordnet werden müssen.
Ein Bereich ist dabei weitestgehend ausgespart worden: Welche Rechte hat der Käufer eines Produktes, daß sich durch einen (verborgenen) Fehler selbst beschädigt oder zerstört hat? Diese Fälle werfen die rechtliche Frage auf, ob hier allein das Vertragsrecht anzuwenden ist, oder ob der Käufer auch nach dem Deliktsrecht Schadensersatz fordern kann. Die rechtlichen Strukturen in Deutschland und in den USA ähneln sich derart, daß sich dieses juristische Problem in beiden Rechtssystem stellt, und die betreffenden Fallgruppen nahezu deckungsgleich sind.
Die Fälle im Überschneidungsbereich zwischen Deliktsrecht und Vertragsrecht werden in Deutschland und in den USA gleichermaßen als kompliziert bezeichnet. Die rechtlichen Probleme sind derart abstrakt, daß einen das sogenannte Gerechtigkeitsgefühl bei der Suche oder Überprüfung von Lösungen glatt im Stich läßt. „This case involves the complex and confusing area of the law where contract and tort overlap.“
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Die Einleitung umreißt die Problematik der deliktischen Haftung für Schäden, die ein mangelhaftes Produkt an sich selbst verursacht, und stellt das Ziel des methodischen Rechtsvergleichs zwischen Deutschland und den USA vor.
B. Vertrags- und deliktsrechtlicher Hintergrund: Dieses Kapitel legt die theoretischen Grundlagen der vertraglichen und deliktischen Haftung in beiden Rechtsordnungen dar, inklusive der jeweiligen Haftungsvoraussetzungen und Schadensersatzumfänge.
C. Die Kollision von Deliktsrecht und Vertragsrecht: Hier werden konkrete Gerichtsentscheidungen aus den USA und Deutschland analysiert, die sich mit der Abgrenzung von Vertrags- und Deliktsrecht bei sogenannten "Weiterfresserschäden" befassen.
D. Vergleich der Lösungen in den USA und in Deutschland: Dieser Teil systematisiert die in den Urteilen angewandten Lösungsansätze und Argumentationsmuster, getrennt nach gemeinsamen, rein US-amerikanischen und rein deutschen Argumenten.
E. Zusammenfassung: Das Fazit fasst die wesentlichen Erkenntnisse des Rechtsvergleichs zusammen und reflektiert die unterschiedliche Gewichtung von rechtlicher Dogmatik und "policy considerations" in beiden Systemen.
Schlüsselwörter
Rechtsvergleich, Produkthaftung, Deliktsrecht, Vertragsrecht, Weiterfresserschäden, Spreading defects, Mangelunwert, Stoffgleichheit, Eigentumsverletzung, Integritätsinteresse, Äquivalenzinteresse, UCC, BGB, Produkthaftungsgesetz, Policy considerations
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit analysiert die Haftung für Produkte, die sich aufgrund eines internen Mangels selbst beschädigen oder zerstören, und vergleicht dazu die Rechtslage und Rechtsprechung in den USA und Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Abgrenzung zwischen vertraglichen Gewährleistungsansprüchen und deliktischen Schadensersatzansprüchen sowie die dogmatische Behandlung von sogenannten "Weiterfresserschäden".
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist ein Methodenvergleich, um aufzuzeigen, wie unterschiedliche Rechtssysteme dieselbe Problematik angehen und welche Rolle systemeigene Argumentationen und politische Erwägungen dabei spielen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um einen rechtsvergleichenden Ansatz, der auf der Analyse von Gesetzestexten und höchstrichterlicher Rechtsprechung in den USA und Deutschland basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die Grundlagen der Haftung in beiden Ländern dargestellt, gefolgt von einer detaillierten Analyse zahlreicher Gerichtsentscheidungen zu "Weiterfresserschäden" und einer anschließenden systematischen Einordnung der Argumente.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Produkthaftung, Deliktsrecht, Weiterfresserschäden, Stoffgleichheit und den Rechtsvergleich zwischen Common Law und Civil Law geprägt.
Wie unterscheidet sich die US-Rechtsprechung zur deutschen bei diesem Problem?
Die USA nutzen häufiger ökonomisch orientierte "policy considerations", während die deutsche Rechtsprechung des BGH stark mit abstrakten Begriffen wie "Stoffgleichheit" und "Integritätsinteresse" arbeitet.
Was ist mit "Stoffgleichheit" in der deutschen Rechtsprechung gemeint?
Der BGH prüft damit, ob der durch den Mangel verursachte Schaden wertungsmäßig bereits im anfänglichen Mangelunwert der Sache enthalten ist. Ist dies der Fall, wird der deliktische Schadensersatz oft verneint.
- Quote paper
- Kristian Lutz (Author), 2001, Common Law und Civil Law - ein Methodenvergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/43655