In dieser Hausarbeit ging ich der Frage nach, welche Verfassung das frühe Rom nach der Absetzung des letzten Königs Tarquinius Superbus gehabt haben könnte und welche Beamten wohl die mächtigsten waren, in Form von Meinungsstreits: Meinungsstreit zur frühen römischen Verfassung (Dreiprätorenverfassung vs. Diktatorenverfassung) und dem Meinungsstreit bezüglich des mächtigsten Beamten (Magister Populi vs. Praetor). Weiterhin könnte man fragen, wie die Ämter im Hinblick auf die späteren Beamten tradiert wurden (Interrex, Prätor etc.) hinsichtlich ihrer veränderten Amtsgewalten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die „Verfassungsfrage“ und weitere Probleme der frühen Republik
3. Die frührepublikanischen Obermagistrate: magister populi und praetor
4. Schluss
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht, inwieweit die Handlungsmacht der römischen Oberbeamten der frühen Republik durch den Geist der vorangegangenen Königszeit geprägt war und ob diese Ämter bereits in der Monarchie ihre Wurzeln hatten.
- Historische Überlieferungsproblematik der römischen Königszeit
- Die „Verfassungsfrage“ beim Übergang von der Monarchie zur Republik
- Analyse der Ämter magister populi (Diktator) und praetor
- Struktur und Kompetenzen der frühen Obermagistratur
- Kontinuität monarchischer Machtstrukturen in republikanischen Ämtern
Auszug aus dem Buch
3. Die frührepublikanischen Obermagistrate: magister populi und praetor
Der magister populi wurde, wie die antike Schrift des Livius im ersten Teil der Hausarbeit gezeigt hat, später als dictator bezeichnet. Allerdings ist die Bezeichnung für den Beginn der römischen Magistratur nicht angebracht. Der Diktator stammt nämlich aus der Gesellschaftsstruktur der Latiner,16 reicht somit bis ins 6. Jhd. v. Chr. zurück, und wurde im Sinne der römischen Kultur umbenannt. Die Diktatur ist allerdings bis in die späte Republik zum Vorschein gekommen, im Sinne von Spezialdiktaturen zu Krisenzeiten und zum Missbrauch der Macht durch Gaius Julius Caesar, welcher sich selbst zum „Diktator auf Lebenszeit“ ernannte. Nach seiner Ermordung 44 v. Chr. ist dieses Amt, wohl wegen Missbrauchs, gänzlich abgeschafft worden und könnte möglicherweise sogar als Indikator für die Gründung des Prinzipats gelten.
Als ein wichtiges Oberamt der frühen Republik gilt der magister populi, welcher militärischen Ursprungs, und als Gegenstück zum magister equitum, dem Befehlshaber der Reiterei ist. Mit dem Begriff populus ist dabei nicht das allgemeine Volk gemeint, sondern eher im militärischen Sinne das Fußvolk.17 Zum Ursprung und Nutzen des Amtes des Diktators werden in der Geschichtswissenschaft18 mehrere Thesen vertreten: Eine Meinung sieht den Ursprung des außerordentlichen Amtes in der Monarchie. Theodor Mommsen hingegen entwickelte die These, dass der dictator bzw. magister populi ein fester Bestandteil des Konsulats gewesen sei.19 Andere Wissenschaftler widersehen in ihm das Bindeglied zwischen Monarchie und Diktatur. Naheliegend ist, dass das Amt schon in der Monarchie existierte, und bis in die Zeit des Konsulats übergegangen ist, denn schon die zeremonielle Ernennung20 des Diktators, welcher in der stillen Nacht durch den Konsul bzw. Prätor ernannt werden sollte, lässt durch die von den Etrusker etablierten Auspizien, eine Entstehung des Amtes in der Monarchie, als realistisch erscheinen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die schwierige Quellenlage zur römischen Königszeit und formuliert das Ziel, die frührepublikanischen Ämter in Bezug auf ihre monarchischen Ursprünge zu untersuchen.
2. Die „Verfassungsfrage“ und weitere Probleme der frühen Republik: Dieses Kapitel diskutiert die Probleme bei der Rekonstruktion der Übergangsphase von der Monarchie zur Republik und stellt verschiedene Verfassungstheorien zur Debatte.
3. Die frührepublikanischen Obermagistrate: magister populi und praetor: Der Hauptteil analysiert die historischen Ursprünge, Kompetenzen und gesellschaftliche Einordnung der Ämter magister populi (Diktator) und praetor.
4. Schluss: Das Schlusskapitel fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Resultat, dass die frührepublikanischen Ämter stark durch Traditionen der Königszeit geprägt waren.
Schlüsselwörter
Frühe Römische Republik, Königszeit, Verfassungsgeschichte, magister populi, praetor, Diktatur, Monarchie, Magistratur, Lex vetusta, XII-Tafeln, Kontinuität, römische Geschichte, antike Quellen, Imperium, Konsulat
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Hausarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die römische Frühzeit und die Entstehung der ersten republikanischen Ämter unter Berücksichtigung ihres möglichen monarchischen Ursprungs.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Zentrum stehen die Quellenproblematik der Königszeit, die Verfassungsstrukturen beim Übergang zur Republik sowie die Analyse der Ämter des Diktators (magister populi) und des Prätors.
Was ist die zentrale Forschungsfrage?
Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Handlungsweise und Machtbefugnisse der frühen römischen Oberbeamten noch den Geist der vorangegangenen Königszeit widerspiegeln.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine historisch-kritische Analyse antiker Quellen (wie Livius oder die XII-Tafeln) und gleitet diese mit modernen Forschungstheorien zur römischen Verfassungsgeschichte ab.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil widmet sich der „Verfassungsfrage“ und der detaillierten Untersuchung der Ämter magister populi und praetor hinsichtlich ihrer Entstehung, Kompetenzen und symbolischen Bedeutung.
Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören insbesondere die Begriffe Diktator (magister populi), Prätor, Königszeit, Republik, Lex vetusta und die römische Verfassungsgeschichte.
Warum wird der magister populi als „Diktator“ bezeichnet?
Obwohl der Begriff „Diktator“ historisch gebräuchlicher ist, zeigt der Autor auf, dass die ursprüngliche Bezeichnung magister populi war und das Amt tiefe Wurzeln in der vorrepublikanischen Zeit hat.
Welche Rolle spielten die XII-Tafeln für die Argumentation?
Die XII-Tafeln dienen als eine der wenigen schriftlichen Quellen, die Aufschluss über die Kompetenzen des Prätors geben und seine Rolle als höchste Instanz in zivilrechtlichen Streitigkeiten belegen.
- Citation du texte
- Marvin Weber (Auteur), 2017, Die römischen Oberbeamten. Spiegelt ihre Handlungsmacht den Geist der Königszeit wider?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/436648