Die Stärkung der europäischen Wirtschaft mit Hilfe von Zollaussetzungen und Zollkontingenten


Dossier / Travail, 2018

21 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zielsetzung

3. Vorgehensweise

4. Zoll
4.1 Die Historische Entwicklung des Zolls
4.2 Die Zollunion und ihre Entwicklung

5 Präferenzen und deren Bedeutung

6. Zollaussetzung

7. Zollkontingente

8. Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung I: Auszug aus dem EZT 7 Quelle: http://auskunft.ezt-online.de/ezto/EztSucheCopy.do#ziel Zugriff 24.11.2017 16:30

Abbildung II: Auszug aus der Verordnung (EU) 13 87/2013 Anhang 1 11 Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:354:0201:0318:DE:PDF Zugriff 07.12.2017 17:30

Abbildung III: Auszug aus der Verordnung (EU)1388/2013 Anhang 1 14 Quelle : http ://eur-lex. europa. eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX :02013R1388- 20160101&qid=1461749111614& Zugriff 09.12.2017 18:10

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser eseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Der Zoll, als Behörde, sieht sich selber als enger Partner aller Wirtschaftsbeteiligten. Mit seiner Unterstützung ist es, in gewisser Weise, möglich geistiges Eigentum von Unternehmen vor Diebstahl zu schützen und die Wirtschaft der Europäischen Union zu verbessern. Dies sehen einige Wirtschaftsbeteiligte jedoch eher gegenläufig, da durch gewisse Auflagen und Richtlinien die Einfuhr bestimmte Artikel mit hohen Kontroll- und Nachweismaßnahmen behaftet sind.

In einer immer globaler und schnelleren werdenden Welt gewinnt der Schutz der eigenen Wirtschaft inmier mehr an Bedeutung. Die Einflüsse aus dem Drittland vermag nur der Zoll zu regulieren, seien sie positiv oder negativ. Durch gewisse Regularien und Nomien ist des dem Zoll möglich Warenströme zu beeinflussen oder gar zu ändern.

Dies ist jedoch nicht inmier im Sinne der Wirtschaftsbeteiligten, da deren Produktion beziehungsweise deren Absätze beeinflusst werden könnten. Die Hintergründe und Bedeutungen einiger Zollpraktiken soll mit der vorliegenden Arbeit verdeutlicht und nähergebracht werden.[1]

3. Vorgehensweise

Zu Beginn werden die Ursprünge und die Herkunft des Zolls erläutert, um eine Basis für die weiteren Kapitel zu schaffen. Daraufhin werden die neusten Entwicklungen diese Behörde näher betrachtet, dies umfasst unteranderem die Gründung der Europäischen Zollunion und die Vereinbarung der Präferenzabkommen.

Diese Themenbereiche sind die Basis für den eigentlichen Kem der Arbeit, die Thematik der Zollabgabenvemieidung. Im Anschluss darauf werden die zwei Möglichkeiten Zölle zu vemieiden oder gar auszusetzen näher erläutert werden.

Zu guter Letzt wird ein Resümee aus der vorliegenden Ausarbeitung gezogen mit Hinblick auf die nahe Zukunft der Zollabwicklung.

4, Zoll

Der Begriff ״Zoll“ leitet sich aus zwei begriffen der Antike ab. Einerseits von dem griechischen Wort ״telos“ was so viel bedeutet wie Ziel, Grenze oder Zahlung. Andererseits von dem spätlateinischen Wort ״teloneum“ was übersetzt Abgabe bedeutet1.

Zölle sind Abgaben an den Staat, dies Abgaben haben den Zweck die inländische Wirtschaft schützen und bestärken. Die zu leistenden Abgaben endstehen an den Grenzen einer Zollunion, den jeweiligen Landesgrenzen beziehungsweise an den zugelassenen Verzollungsorten. Es handelt sich bei dieser Arte der Abgaben um indirekte Steuern, vergleichbar mit der Einfuhrumsatzsteuer, die ausschließlich auf importierte Güter erhoben wird.

Der zu entrichtende Geldbetragt wird auf verscheiden wergen bemessen. Es existieren diverse Arten von Zöllen, die Unterscheidung wird mit Hilfe der Warenbewegungsart getroffen2. Ein Unterscheidungspunkt ist die Wahl zwischen Einfuhrzoll und Schutzzoll. Die Bemessungsgrundlage von Waren richtet sich dann nach der Menge als Mengenzoll, wo nach Gewicht, Länge oder Stückzahl bemessen wird oder als Wertzoll wo der Zollsatz mit Hilfe der Handelsrechnung errechnet wird.

Beide Bemessungsgrundlagen können sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr angewandt werden und dienen dem Schutz der inländischen Wirtschaft.

Einfuhrzölle werden erhoben, wenn Waren aus einem Drittland importiert werden. Die erhobenen Abgaben soll zu einer Importdrosselung von bestimmten Waren beziehungsweise Warengruppen führen. Diese extra Kosten sollen zu einer Erhöhung der Verkaufspreise am inländischen Markt[2] führen.

Ausfuhrzölle können erhoben werden, wenn Waren aus der Zollunion in ein Drittland ausgeführt werden sollen. Diese Abgaben dienen, gegenläufig zu den Einfuhrzöllen, zur Drosselung von Warenexporten. Der Hintergrund ist, dass nicht regenerierbare Rohstoffe besser der eigenen Wirtschaft zugeführt werden sollen, bevor diese in ein Drittland veräußert werden. Bei Exporten aus der EU werden solche abgaben jedoch sehr selten erhoben[3].

4.1 Die Historische Entwicklung des Zolls

Die Erhebung von Zöllen geht zurück bis in die Zeit der Antike. Die Gesetzte und Regeln des Zollwesens der alten Römer dienten oft als Vorbild für nachfolgenden Staaten[4]. Es wurde an bestimmten Orten, in den Provinzen, sogenannten Zollerhebungsstellen betrieben bei denen Passierzölle entrichtet werden mussten. Die Entrichtung dieser Abgaben erlaubte es der Person die Wege, Brücken und Hafenanlagen oder Markteinrichtungen der Umgebung zu nutzen. Für Händler in der damaligen Zeit gab es noch eine weitere Abgabe die getätigt werden musste, der Geleitzoll. Dies war eine Schutzgebühr für den Handelsverkehr[5].

Der Zoll diente in den vergangenen Wirtschaftsepochen als Instrument des Fiskus, die Einnahmen des Zolls flossen in die Staatskasse[6]. Der Merkantilismus steigerte die Bedeutung des Zolls, vor allem die der Schutzzölle.

Diese dienten schon zur damaligen Zeit zum Schutz der eigenen Wirtschaft vor unerwünschter Konkurrenz von außen. Günstig eingekaufte Waren aus dem Ausland war es nicht möglich die heimischen Waren vom Markt verdrängen, da diese durch die zu entrichtenden Abgaben teurer wurden[7].

Die deutschen Einzelstaaten gingen im Laufe der Zeit von dem System der Binnenzölle, Entrichtung der Zollabgaben im Inland, zu einem allgemeinen Grenzzollsystem, Entrichtung der Zollabgaben an den Landesgrenzen, über. Den gegenseitigen Wirtschafsverkehr behinderte dieses System, aufgrund von hohen Wartezeiten, jedoch inmier noch erheblich.

Aus diesem Grund wurden die Abgaben für Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr zwischen den einzelnen Staaten durch eine regionale Zollunion stück für stück ausgesetzt. Dies geschah zugunsten der gemeinsamen Außenzölle, welche durch den deutschen Zollverein eingeftihrt wurden. Seit diesem Zeitpunkt war es möglich den Zoll als Instrument der planmäßigen Handelspolitik zu nutzen[8].

Die zunehmende Industrialisierung führte zu einem immer Stärker werdenden internationalen Handel. Dies führte unumgänglich von einer Bearbeitung des Zollgesetztes zur nächsten, bis letzten Endes ein Zollkodex entstand.

Der stetig wachsende Welthandel bringt die Bemühung hervor ein möglichst einheitliches Verfahren für den grenzüberschreitenden Warenverkehr festzulegen, welches von allen Staaten und wirtschaftsbeteiligten, weltweit, angewandt wird[9]. Jene Bemühungen führten dazu, dass der ״General Agreement on Tariffs and Trade“ kurz GATT von den Vereinten Nationen aufgesetzt worden ist. Das Ziel dieses völkerrechtlichen Vertrags ist es den weltweiten Handel von Waren zu erleichtern und Zollbelastung und andere Handelsschranken zu minimieren[10]

4.2 Die Europäische Zollunion und ihre Entwicklung

Der Grundstein der Europäischen Union und der damit einhergehenden Zollunion wurde kurz nach dem zweiten Weltkrieg gelegt. Im Jahr 1958 taten sich sechs große Wirtschaftsnationen zusammen und gründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft[11]. Diese hatte das Ziel einen Wirtschaftsraum zu schaffen in dem der Warenverkehr, durch die Aufhebung von Grenzen, beschleunigt und vereinfacht werden sollte[12]. Der Zusammenschluss dieser Staaten führte im Jahre 1968 dazu, dass eine Zollunion in diesem Gebiet gegründet worden ist. Alle Staaten erklärten sich dazu bereit einen einzigen Zolltarif für die Europäische Gemeinschaft einzuführen und ihre nationalen Zölle gegenüber den Drittländern abzuschaffen. Dies war der erste große Schritt um das Ziel des vereinfachten Handels zu erreichen.

Eine Zollunion ist der Zusammenschluss aus mehreren einzelnen Zollgebieten. Es bedeutet, dass die Binnenzölle zwischen diesen Staaten wegfallen. Somit kann Warenverkehr schneller, effizienter und kostengünstiger abgewickelt werden[13]. Hinzukommt ebenfalls, dass in dem besagten Gebiet eine Zollrechthamionisierung durchgeführt wird[14]. Eine Zollunion kann nur dann effektiv funktionieren, wenn alle ihr angehörenden Staaten mit demselben Zollrecht und den gleichen Zollverfahren arbeiten. Aus diesem Grund wurde im Jahre 1988 das sogenannte Einheitspapier für die Zollanmeldungen eingeführt. Dieses Dokument ersetzte die bis dahin 150 verschiedenen Dokumente der einzelnen Zollverwaltungen der diversen Staaten[15]. Der Nächste große Schritt zu einer erfolgreichen Zollunion wurde dann im Jahre 1992 durchgeführt. Es wurde der Unionzollkodex verfasst und von allen Mitgliedsstaaten anerkannt[16]

Dieser Kodex ist eine Ansammlung von einheitlichen Regel, Vorschriften und Gesetzten. Jener beschreibt und erklärt wie das Zollwesen in der gesamten Zollunion abläuft und welche Konsequenzen eine nicht Einhaltung mit sich bringt.

Diese Harmonisierung führt auch dazu, dass das eigentliche gesetzte Ziel aus dem Jahre 1958 erreicht wurde. Im Jahre 1993 wurden nämlich die Binnenzölle zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten abgeschafft. Der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital war nun Grenzüberschreitend, im gesamten Gebiet, möglich[17].

Im Laufe der Jahre ist die Europäische Union von sechs auf 28 Mitgliedsstatten gewachsen. Dieser Sachverhalt bringt es mit sich, dass der Unionzollkodex immer aktualisiert wurde und mit wuchs. Die aktuellste Version dieses Regelwerkes wurde im Jahre 2016 von allen Mitgliedsstaaten unterzeichnet und gilt seit diesem Zeitpunkt[18].

Die Mitgliederstaaten der europäischen Gemeinschaft haben jedoch nicht nur Vorteile innerhalb der Zollunion. Alle Mitglieder dieser Gemeinschaft profitieren von ausgehandelten Freihandelsabkommen, wie beispielsweise der European Free Trade Association oder kurz EFTA. Bei solchen abkonmien können Präferenzbegünstigte Waren, also Waren die in den entsprechenden Ländern gefertigt wurden, ohne oder mit geringen Binnenzölle gehandelt werden. Ein erheblicher Unterschied zu einer Zollunion besteht darin, dass es kein einheitliches Zollgesetz oder ein Zusammenschluss der Zollgrenzen gibt[19].

[...]


[1] vgl. http://www.zoll-service.eu/geschichte-des-zolls/Zugriff 05.10.2017 13:00

[2] vgl. Pollert Achim/Kichner Bernd/ Polzin Javier Moraton (2010) S.249.

[3] vgl. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/ausfuhrzoll.html Zugriff 05.10.2017 14:10

[4] vgl. http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Zollmuseum/Ausstellung/Historische- Abteilung/Fraenkisches-und-Altes-Reich/fraenkischesundaltesreich.html Zugriff 05.10.2017 15:00

[5] vgl. http://www.zoll-service.eu/geschichte-des-zolls/ Zugriff 05.10.2017 15:05

[6] vgl. Poliert Achim/Kichner Bernd/ Polzin Javier Moraton (2010) s.249.

[7] vgl. http://www.zoll-service.eu/geschichte-des-zolls/ Zugriff 05.10.2017 15:15

[8] vgl. http://www.zoll-service.eu/geschichte-des-zolls/ Zugriff 05.10.2017 15:15

[9] vgl. http://www.zoll-service.eu/geschichte-des-zolls/ Zugriff 05.10.2017 16:00

[10] vgl. http://www.zoll-service.eu/geschichte-des-zolls/ Zugriff 05.10.2017 16:20

[11] vgl. http://ec.europa.eu/taxation_customs/40customs/customs_general_mfo/about/index_de.htm Zugriff 09.10.2017 13:40

[12] vgl. http://www.zoll-service.eu/geschichte-des-zolls/ Zugriff 09.10.2017 13:40

[13] vgl. Poliert Achim/Kichner Bernd/ Polzin Javier Moraton (2010) S.249.

[14] vgl. vgl. Poliert Achim/Kichner Bernd/ Polzin Javier Moraton (2010) s.249.

[15] vgl. http://www.zoll-service.eu/geschichte-des-zolls/ Zugriff 05.10.2017 16:20

[16] vgl. http://ec.europa.eu/taxation_customs/40customs/customs_general_info/about/index_de.htm Zugriff 09.10.2017 13:40

[17] vgl. http://www.eu-info.de/europa/6341/Zugriff 09.10.2017 14:30

[18] vgl. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Der_Zollkodex_der_Union/der_zollkodex_der_uni on_node.html Zugriff 09.10.2017 14:35

[19] vgl. Poliert Achim/Kichner Bernd/ Polzin Javier Moraton (2010) S.249.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Die Stärkung der europäischen Wirtschaft mit Hilfe von Zollaussetzungen und Zollkontingenten
Université
Administrative and Economic Academy Essen
Note
2,0
Auteur
Année
2018
Pages
21
N° de catalogue
V436675
ISBN (ebook)
9783668770812
ISBN (Livre)
9783668770829
Taille d'un fichier
599 KB
Langue
allemand
Mots clés
stärkung, wirtschaft, hilfe, zollaussetzungen, zollkontingenten
Citation du texte
Oliver Wiegmann (Auteur), 2018, Die Stärkung der europäischen Wirtschaft mit Hilfe von Zollaussetzungen und Zollkontingenten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/436675

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